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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II (ALG II))

Dr. iur. Klaus-Peter Horndasch
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Rz. 683

Mit Wirkung vom 1.1.2005 waren die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst worden, dem Bürgergeld[721] (bis 1.1.2023: Arbeitslosengeld II (ALG II)).

Bürgergeld im Überblick:[722]

▪ Bürgergeld können alle erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Arbeitslosen zwischen 15 und 65 Jahren erhalten;
▪ Bürgergeld wird im Anschluss an das reguläre Arbeitslosengeld – bei Bedürftigkeit – gezahlt und ersetzt die Arbeitslosenhilfe bzw. die Sozialhilfe;
▪ Die Unterstützungspauschale beträgt für Alleinstehende 502 EUR monatlich; hinzu kommt noch die Kostenübernahme für Miete und Heizung;
▪ (Ehe-)Partner bekommen 451 EUR monatlich (= je 90 %);
▪ Bezieher von Bürgergeld erhalten auch Leistungen für ihre Kinder: 318 EUR je Kind bis 6 Jahre, 348 EUR je Kind bis 13 Jahre und 420 EUR je Kind von 13 bis unter 18 Jahren; allerdings wird das Kindergeld von der Pauschale abgezogen, ferner wird eigenes Einkommen und Vermögen der Kinder angerechnet;
 
  Regelleistung Quelle SGB II
502 EUR RL für Alleinstehende 100 % § 20 Abs. 2 SGB II
451 EUR RL für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 90 % § 20 Abs. 3 SGB II
318 EUR RL für Kinder von 0 bis 5 Jahre 60 % § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II
348 EUR RL für Kinder von 6 bis 13 Jahre* 70 % § 74 SGB II
420 EUR RL für Kinder von 14 bis 17 Jahre 75 % § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB II
402 EUR RL für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern/RL für ohne Zustimmung ausgezogene U 25'er 80 % § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II/§ 20 Abs. 2a SGB II
 

Rz. 684

Der Regelbedarf ab 1.1.2023 setzt sich wie folgt zusammen:

 

Rz. 685

Die Zahlungen summieren sich wie folgt:

 
Haushaltstyp Zahl der Haushalte Leistungen in EURO*
Singles 1 913 820 811
Alleinerziehende, ein Kind 396 379 1173
Alleinerziehende, zwei Kinder 179 794 1456
Alleine...

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