Fachbeiträge & Kommentare zu BAföG

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Bremen, Beschl. v. 28.11.2024 – 5 UF 23/24

1. Es gibt keine verbindliche Höchstdauer eines Studiums, bei deren Überschreitung der Ausbildungsunterhalt zwingend entfällt. Welche Zeit im konkreten Fall für das Studium als angemessen und üblich anzusehen ist, ist vielmehr unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände zu beurteilen. Die Regelstudienzeit, die Förderungshöchstdauer nach § 15a BAföG oder die durchschn...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Sommer, SGB V § 245 Beitrag... / 2.1 Studentenbeitragssatz (Abs. 1)

Rz. 7 Für versicherungspflichtige Studenten, Praktikanten, zur Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte und Auszubildende des zweiten Bildungsweges gilt wegen deren finanzieller Situation ein reduzierter besonderer Beitragssatz, der ab 1.1.2009 sieben Zehntel des gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatzes nach § 241 beträgt (dies sind seit dem 1.1.2015 unver...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.10 Zusätzliche Erwerbstätigkeit von Schülern, Studenten, Freiwilligen und Auszubildenden (Abs. 2b)

Rz. 86k Mit Abs. 2b Satz 1 Nr. 1 und 2 werden junge Menschen in förderungsfähiger Ausbildung nach dem BAföG oder in förderungsfähiger klassischer Berufsausbildung (§ 57 Abs. 1 SGB III), berufsvorbereitender Maßnahme (§ 51 SGB III) bzw. Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) mit einem Absetzbetrag von monatlich 520,00 EUR ab 1.7.2023 bzw. 538,00 EUR ab 1.1.2024 (§ 8 Abs. 1a ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.7 Kindergeld und Kinderzuschlag

Rz. 153 Abs. 1 Satz 4 und 5 bestimmt, dass Kindergeld (vgl. dazu BVerfG, Beschluss v. 8.4.2010, 1 BvR 3163/09 und den Beschluss v. 14.7.2011, 1 BvR 932/10) und Kinderzuschlag (zur aktuellen Diskussion vgl. BT-Drs. 17/374, 17/942, 17/968 und 17/1117) dem Einkommen des jeweiligen Kindes zuzurechnen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.10.2017, L 11 AS 335/14). Beim Kind...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.4 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

Rz. 40 Einkommen i. S. v. § 11 ist nicht ein Rabatt, den ein Arbeitnehmer von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen erhält, wenn solche Rabatte nicht nur diesen Arbeitnehmern, sondern auch anderen Personen eingeräumt werden. Die Rabatte werden im eigenwirtschaftlichen Interesse des fremden, im entschiedenen Fall Versicherungsunternehmens gewährt. Sie stellen nach...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.1 Einordnung und Abgrenzung

Rz. 18 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 2 in Geldeswert, die überhaupt als Einkommen (und nicht als Vermögen nach § 12) zu berücksichtigen und nicht schon nach § 11a ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Steuern, Beiträge, Werbungskosten und weiterer Posten nach Abs. 1 (teilwei...mehr

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Sommer, SGB V § 248 Beitrag... / 2.1 Anwendungsübersicht und Personenkreis

Rz. 4 Durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV–Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) ist in § 248, eigenständig und neben dem Beitragssatz für Renten, auch der Beitragssatz für Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen seit dem 1.1.2009 durch den unmittelbaren Verweis auf den gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz (§ 2...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.8 Absetzung bei Ausbildungsförderung und Freiwilligendienst

Rz. 86 Abs. 2 Satz 5 a. F. sah aus Gründen der Vereinfachung und der Gleichbehandlung einen Grundabsetzbetrag von 100,00 EUR wie beim Erwerbseinkommen auch bei den Leistungen der Ausbildungsförderung vor. Damit wurden die Ausgaben nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5 pauschaliert. Geringere tatsächliche Ausgaben für diese Posten veränderten an der Höhe des Grundabsetzbetrages nich...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Einkommen. Sie gehört neben derjenigen über die Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22) zu den umstrittensten Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie keine begünstigenden Regelungen für die Leistungsberechtigten trifft. Mehr als 12 Mrd. EUR werden jährlich als Einkommen auf die Bed...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.4 Arbeitsvertrag

Sofort fremdes Personal einzustellen ist aus Sicht des Existenzgründers immer mit Risiken verbunden, z. B. Ärger bei Kündigungen eines unzuverlässigen Mitarbeiters etc. Um ein Vertragsverhältnis zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder zwischen freundschaftlich verbundene fremden Dritten grundsätzlich steuerlich infrage zu stellen, müssen besondere und ...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 1.3.2 Fachliche Voraussetzungen des Gründungswilligen

An der fachlichen Qualifikation mangelt es bei den Existenzgründern meist nicht. Dafür umso mehr an kaufmännischen und unternehmerischen Kenntnissen. Eine Branchenerfahrung als ehemaliger Arbeitnehmer kann der Schlüssel zum Erfolg sein. Wichtig Meisterbrief schafft Vertrauen Für eine Selbstständigkeit reichen die Kenntnisse aus der ersten Berufsausbildung u. U. nicht mehr aus....mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2024 / 3 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpflichtigen oder se...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2024 / 8 [Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14]

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i. Z. m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weit...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2024 / 12 Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Betriebsausgaben und Werbungskosten Stehen Steuerbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 4 [Veranlagungsarten → Zeile 19]

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2024 ein z. v. E. bis zu 11.784 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.1 Grundsatz für Weiterbildungsmaßnahmen

Rz. 12 Abs. 1 gilt nur für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82. Andere arbeitsmarktpolitische Instrumente nach dem SGB III sind nicht betroffen. Abs. 1 gilt ferner nur für die Zulassung von Maßnahmen. Die Zulassung von Trägern regelt § 178 eigenständig. Soweit Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 zugelassen werden sollen, die...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.3 Ausschlussgründe

Rz. 21 Abs. 3 enthält Ausschlusstatbestände, bei deren Vorliegen eine Weiterbildungsmaßnahme – wenn nicht ein Fall nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt – nicht von der Zertifizierungsstelle zugelassen werden darf. Damit wird der Charakter der beruflichen Weiterbildung, nämlich die auf vorhandenen Berufskenntnissen aufbauende Vermittlung weiteren beruflichen Wissens gesichert. Für den...mehr

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden zwischen seiner Wohnung und seinem Studienort

Leitsatz Ein Vollzeitstudium im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 8 des Einkommensteuergesetzes liegt nur vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich die Studierenden diesem – vergleichbar einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer – zeitlich vollumfänglich widmen müssen. Normenkette § 9 Abs. 1 Sätze 1, 3 Nr. 4 und 3 Nr. 4a, Abs. 4 Satz 8 EStG Sachverhalt D...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.1 Leistungsausschluss nach Abs. 5

Rz. 371 Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.8.2016 die Schnittstelle der Ausbildungsförderung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach eigener Einschätzung entschärft. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, hatten bis zu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8.2 Rückausnahmen vom Ausschluss nach Abs. 6

Rz. 393 Abs. 6 enthält 3 Rückausnahmen, die sich jeweils auf Normen im BAföG beziehen. Abs. 6 Nr. 1 zielt auf § 2 Abs. 1a BAföG. Diese Regelung enthält spezifische Voraussetzungen für die Leistung von Ausbildungsförderung bei Besuch der Ausbildungsstätten nach § 2 Abs. 1 BAföG. Abs. 6 Nr. 2 zielt auf die §§ 12, 13 BAföG; davon sind einerseits Schüler (§ 12 BAföG) sowie Studi...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.7 Ausschluss bei Leistungen nach § 93 SGB XIV

Rz. 345 Abs. 4a a. F. regelte einen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung. Die Regelung ist mit Wirkung zum 1.7.2023 durch die Bürgergeld-Gesetzgebung aufgehoben worden. Seither werden Regelungen zur Erreichbarkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in § 7b getroffen. Die Ermäc...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 3 ist durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 7, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkrafttreten ...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Wirkung zum 1.1.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft getreten, mit dem das SGB II nach dem Willen der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode reformiert werden soll. Dazu ist auch die Überschrift des SGB II um den Begriff des Bürgergeldes erweitert worden, die Bezeichnung Grundsicherung für Arbeitsuchende ist daneben erhalten worden. Dagegen ist die Verwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Sauer, SGB III § 14 Auszubi... / 2.1 Beschäftigung zur Berufsausbildung

Rz. 3 Auszubildender i. S. d. Arbeitsförderungsrechts kann zunächst nur sein, wer zur Berufsausbildung beschäftigt ist. Beschäftigung ist nach § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. § 7...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.3 Adressaten des Sozialgeheimnisses – Wer hat zu schützen?

Rz. 22 Die in Satz 1 genannten Leistungsträger sind die wichtigsten Adressaten des Sozialgeheimnisses. Welche Stellen in diesem Sinn Leistungsträger sind, bestimmt sich nach § 12 SGB I, der auf §§ 18ff. SGB I verweist. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ergänzt wird sie durch § 68 SGB I . Danach gelten die in dieser Vorschrift abschließend aufgezählten Gesetze als beson...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 108 Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen, § 49a Abs. S. 1 BRAO. § 49a Abs. 1 BRAO normiert nicht nur eine Berufspflicht des Rechtsanwalts zur Übernahme der Beratungshilfe, sondern – mit Ausnahmen – einen echten Kontrahierungszwang (bei den gegebenen Gebührensätzen als ein zu erbringendes Sonderopfer)....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Pflichtversicherten gleichstehende Personen

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG stehen den Pflichtversicherten der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Personen gleich, die eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und unmittelbar vor einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI zum begünstigten Pe...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des 29. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG, BGBl. I Nr. 249) mit Wirkung zum 1.8.2024 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt abweichend von den Bestimmungen zum BAföG Leistungsanpassungen in den §§ 54a, 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 zum 1.8.2024. A...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung verschiedener Leistungen zur Einstiegsqualifizierung, Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld nach den §§ 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 sowie zur Anrechnungsmodalität nach § 68 dar. Eine solche oder ähnliche Regelung im Zusammenhang mit dem Basisgesetz zur Änderung des BAföG ist nicht neu, vgl. zulet...mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt abweichend von den Bestimmungen zum BAföG Leistungsanpassungen in den §§ 54a, 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 zum 1.8.2024. Außerdem regelt sie das Inkrafttreten der Anpassung einer Anrechnungsregel in § 68 ebenfalls zum 1.8.2024. Die umfassenden Änderungen im BAföG sind dagegen bereits am Tag nach Verkündung des 29. ÄndG in Kraft getreten.mehr

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Sauer, SGB III § 455a Neunu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des 29. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG, BGBl. I Nr. 249) mit Wirkung zum 1.8.2024 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2475) mit Wirkung zum 1.1.2015 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Anwendung der Anpassung von Förderbeträgen zur beruflichen Ausbildung im SGB III. Sie bestimmt den Zeitpunkt, ab dem die erhöhten ...mehr

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Sauer, SGB III § 455 Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 15.7.2022 (BGBl. I S. 1150) mit Wirkung zum 1.8.2022 in des SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Anwendung von Regelungen im SGB III mit Wirkung zum 1.8.2022. Dabei handelt es sich um Vorschriften, die durch d...mehr

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Sauer, SGB III § 455 Sieben... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift folgt dem Vorbild des § 445 in Zusammenhang mit dem 25. BAföG-ÄndG 2016. Betroffen sind die Vorschriften § 54a – Einstiegsqualifizierung. Der Zuschuss zur Vergütung von bisher höchstens 247,00 EUR monatlich wurde für Arbeitgeber auf bis zu 262,00 EUR monatlich erhöht, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen. Der Zuschuss betrifft die von ...mehr

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Sauer, SGB III § 445 Fünfun... / 2.2 Angepasste Förderbeträge zur beruflichen Ausbildung

Rz. 6 Durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz sind die Förderbeträge nach den §§ 54a, 61 bis 62, 67, 116 sowie 123 bis 126 entsprechend der im BAföG unmittelbar geregelten Förderung zum 1.8.2016 angepasst worden. § 445 stellt sicher, dass die erhöhten Fördersätze ab dem 1.8.2016, also ab der Jahreskohorte 2016/2017, auch in laufenden Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zur be...mehr

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Sauer, SGB III § 445a Geset... / 2.3.1 Übersicht über Bedarfssätze bei Berufsausbildung und Unterstützte Beschäftigung

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