Fachbeiträge & Kommentare zu BAföG

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.4 Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang

Auszubildende, die von der Ausbildungsstätte aufgrund vorläufiger Zulassung für einen förderungsfähigen Studiengang eingeschrieben worden sind, erhalten Ausbildungsförderung. Diese wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zulassung, längstens jedoch für 12 Monate geleistet. Betroffen sind Studenten, die sich unmittelbar nach d...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.2 Wohnpauschale

Der Zuschlag zu den Wohnkosten wird ausschließlich in Form einer Wohnpauschale gewährt. Die Höhe der Miete spielt also keine Rolle mehr. Für Studierende und bestimmte Schülergruppen ist der für das Wohnen vorgesehene Betrag ausdrücklich im Gesetz genannt. Er beträgt ab WS 2024/25 für alle, die nicht bei ihren Eltern wohnen 380 EUR und die bei den Eltern wohnen 59 EUR. Bei den m...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.2 Mindestdauer der Auslandsausbildungsaufenthalte

Auslandsausbildungsaufenthalte müssen eine Mindestdauer von 6 Monaten oder einem Semester bzw. 12 Wochen (Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation) aufweisen. Stets erforderlich sind ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.1 Schüler

Im Regelfall werden Schüler gefördert, solange sie die Ausbildungsstätte besuchen. Dies gilt auch, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Eine zweite Wiederholung wird nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe gefördert. Förderung wird auch in der unterrichtsfreien Zeit geleistet.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 2.2 Eignung

Der Leistungsbezieher ist dann geeignet, wenn Leistungen erbracht werden, die erwarten lassen, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht wird. Dieses ist anzunehmen, solange die Ausbildungsstätte besucht wird und Praktika absolviert werden. Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen müssen bis zum 5. Fachsemester Leistungsnachweise v...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3 Umfang der Ausbildungsförderung

Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen geht das Gesetz von pauschalen Bedarfssätzen in Form von Grundbedarf, Unterkunftszuschlag, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlag aus. 3.1 Grundbedarf Der Grundbedarf soll die Lebenshaltungskosten decken. Im Grundbedarf sind alle Kosten der Lebensführung außer Wohnungskosten berücksichtigt. Die aus der Tabelle ersic...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 2 Persönliche Voraussetzungen

2.1 Staatsangehörigkeit Neben deutschen Staatsbürgern sind vom Grundsatz auch Ausländer förderungsfähig, die ein Bleiberecht in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Dies sind z. B. Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. 2.2 Eignung Der Leistungsbezieher...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5 Dauer der Ausbildungsförderung

5.1 Schüler Im Regelfall werden Schüler gefördert, solange sie die Ausbildungsstätte besuchen. Dies gilt auch, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Eine zweite Wiederholung wird nur bei Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe gefördert. Förderung wird auch in der unterrichtsfreien Zeit geleistet. 5.2 Schüler an Abendgymnasien Der Besuch eines Abendgymnasiums wird geförde...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 9 Schuldenerlass

Ein Teil der Schulden wird erlassen bei herausragenden Studienleistungen, für Schnellstudierende, bei vorzeitiger Tilgung des Darlehens, Opfern politischer Verfolgung in der DDR.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / Sozialversicherung

1 Förderungsfähige Ausbildung BAföG wird grundsätzlich nur für den Besuch einer weiterführenden Bildungsstätte gewährt. Betriebliche und überbetriebliche Ausbildungen (Ausbildungen im dualen System) werden nicht gefördert. Auch bei dem Besuch von Berufsschulen werden keine Leistungen gezahlt. Im Einzelnen wird die Ausbildungsförderung für den Besuch von weiterführenden, allgeme...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.6 Leistungsnachweis

Vom 5. Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von folgendem Zeitpunkt an geleistet: Zeitraum, in dem der Auszubildende das Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung oder eine andere geeignete Bescheinigung vorgelegt hat. Die Zwischenprüfung muss nach den Ausbildungsbestimmungen vorgesehen sein....mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.4 Pflegeversicherungszuschlag

Darüber hinaus wird an Studenten noch ein Zuschlag für die Pflegeversicherung gezahlt, der derzeit monatlich 35 EUR beträgt, für über 30-jährige Studenten 38 EUR (nachweisabhängig). Ab 2019 können auch privatversicherte über 30-jährige Studierende den höheren nachweisabhängigen Zuschlag erhalten.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.3 Krankenversicherungszuschlag

Wenn der Student nicht mehr über seine Eltern krankenversichert ist[1] (i. d. R. ab dem 25. Lebensjahr), sondern eine eigenständige Krankenversicherung hat, erhöht sich der Bedarf um max. 102 EUR monatlich, für über 30-jährige Studenten auf max. 167 EUR. Deren höhere Kosten müssen nachgewiesen werden. Auch privatversicherte über 30-jährige Studierende können den höheren nach...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.5 Fachrichtungswechsel

Bei einem Fachrichtungswechsel wird nur gefördert, wenn dafür ein wichtiger Grund besteht. Darunter fallen z. B. mangelnde intellektuelle, psychische oder körperliche Eignung oder ein schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel. Die Ausbildung muss unverzüglich gewechselt oder abgebrochen werden.mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.5 Antrag

Anträge müssen in jedem Fall mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts gestellt werden. Informationen erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung im Ausland sowie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD).mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 8 Rückzahlung von Ausbildungsförderung

Die Förderung wird nur für Schüler als Zuschuss bewilligt. Für Studenten gilt gegenwärtig: Bis zu 50 % der Ausbildungsförderung werden als Darlehen geleistet. Dieses ist für Ausbildungsabschnitte, die nach dem 28.2.2001 begonnen wurden, höchstens in 77 Monatsraten bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EUR zurückzuzahlen. Das Darlehen ist grundsätzlich nicht zu verzinsen. Über...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.5 Kinderbetreuungszuschlag

Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarf um monatlich 160 EUR für jedes Kind. Der Zuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt. Sind beide Elternteile nach diesem Gesetz dem Grunde nach förderungsfähig und leben in einem gemeinsamen Haushalt,...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 5.3 Studierende an höheren Fachschulen/Akademien/Hochschulen

Hier richtet sich die Förderung nach der gewählten Fachrichtung. Dabei gilt z. B. bei Universitäts- und vergleichbaren Studiengängen – mit Ausnahme von Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengängen – eine Förderungshöchstdauer von 9 Semestern einschließlich Prüfungs- und praktischen Studienzeiten. Bei Lehramtsstudiengängen für die Primärstufe und Sekundarstufe I beträgt die F...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.1 Voraussetzungen

Für eine Ausbildung im Ausland wird die Förderung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt: Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden. Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer g...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.3 Auszubildende des Zweiten Bildungsweges

Rz. 210 Der Personenkreis der Auszubildenden des Zweiten Bildungsweges (ZBW) (Nr. 10 HS 2) ist als krankenversicherungspflichtiger Personenkreis im SGB V neu hinzugekommen. Dieser Personenkreis war zuvor lediglich als beitrittsberechtigt zur freiwilligen Krankenversicherung genannt (§ 176 Abs. 1 Nr. 5 RVO). Dieser Personenkreis wurde jedoch erst so spät in das Gesetzgebungsv...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.3 Ausnahmen von der Begrenzung

Rz. 169 Die Begrenzung der KVdS ist mit einer Ausnahmeklausel (Öffnungsklausel) versehen. Die KVdS besteht dann über die Grenzen hinaus, wenn "die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienz...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.4 Verlängerungsvoraussetzungen

Rz. 174 Eine Verlängerung der KVdS über das vollendete 30. Lebensjahr hinaus kommt nur in Betracht, wenn überhaupt "Hinderungsgründe" vorgelegen hatten, diese für die Überschreitung einer der Grenzen kausal waren und die Verlängerung der KVdS dadurch gerechtfertigt ist. Daraus folgt dann auch, ob und für welche Dauer ("soweit") die KVdS noch durchgeführt werden kann. Rz. 175...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.10.2 Begrenzung der KVdS

Rz. 163 Die KVdS ist durch die Vollendung des 30. Lebensjahres (und war in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung zudem auch auf die Dauer von 14 Fachsemestern) mit einer Öffnungsklausel begrenzt. , Diese gilt auch dann, wenn während des Studiums die KVdS wegen der Vorrangigkeit der Familienversicherung nicht bestand oder durch eine vorrangige Versicherungspflicht (Abs. 7 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Vergleichbare Konstellationen

Rz. 54 Die genannten Erleichterungen sind sinngemäß auch bei vergleichbaren Sonderfällen anwendbar:[1] Im Rahmen der Wohnungsbauförderung werden die Geschäfte durch Landesverwaltungsämter oder andere kommunale Stellen initiiert (→ BTO 1.1 Tz. 4, Erläuterung). Auch in anderen Fällen können die Entscheidungsabläufe durch Dritte so stark normiert werden, dass es zu einer Standard...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Gesetzesverzeichnis

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragslast

Rz. 290 Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber finanziert, für mitversicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben (§§ 1 Abs. 6, 56 Abs. 1 SGB XI). Rz. 291 Den Pflegeversicherungsbeitrag tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 58 Abs. 1 SGB XI). Rz. 292 Nach § 58 Abs. 3 S. 1 SGB XI tragen ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / E. Drittleistungen

Rz. 616 Bereits bewilligte, vor allem aber auch künftig mögliche, Leistungen von dritter Seite sind bei der Abwicklung des Direktanspruches zu bedenken. Rz. 617 Werden die Ansprüche eines Drittleistungsträgers (z.B. RVT, Berufsgenossenschaft, Dienstherr) abgefunden, sind neben den weiteren zum Leistungsspektrum kongruenten Leistungen anderer – auch erst künftig eintretender –...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzentwurf sah zunächst als § 68 nur einen Beitragszuschuss für Privatversicherte vor (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 29). In der Ausschussberatung wurde die Vorschrift dann zu § 57 und um den Personenkreis der freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 55), bevor sie als § 61 schließlich am 1.1.1995 in Kraft trat. D...mehr

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Klose, SGB I § 9 Sozialhilfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB I zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde zum 1.1.2005 Satz 2 eingefügt. Durch Art. 1 dieses Gesetzes wurde das SGB XII eingeführt. Ebenfalls zum 1.1.2005 wurde das Grundsicherungsgesetz aufgehoben und die Regelungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gesetzlicher Kindesunterhalt (§ 76 S 1 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Kindergeld kann nach § 76 S 1 EStG nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden. Diese bestehen nach § 1601 BGB unter Verwandten in gerader Linie, also für das leibliche Kind (s für das nichteheliche Kind § 1615a BGB) gegenüber seinen Eltern, für das Enkelkind gegenüber seinen Großeltern und für das angenommene (A...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auszubildende

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Auszubildende für einen gewerblichen oder kaufmännischen Beruf stehen in einem sog Ausbildungsdienstverhältnis. Dessen Gegenstand ist eine idR erstmalige Berufsausbildung (> R 9.2 LStR). Arbeitsrechtlich entspricht dem sowohl ein Rechtsverhältnis zur Berufsausbildung (Berufsausbildungsvertrag iSv § 10 BBiG) als auch ein Arbeitsverhältnis, mit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.1 Grundsätzlicher Ausschluss der Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 schließt die Hilfe zum Lebensunterhalt für alle Auszubildenden aus, deren Ausbildung dem Grunde nach im Rahmen entweder des BAföG oder der §§ 51, 57 und 58 SGB III förderungswürdig ist. Die Vorschrift ist insoweit konkretisiert worden, als sich in der ab dem 7.12.2006 geltenden Fassung der Ausschluss nur noch auf die Leistungen nach dem Dritten Kapitel (H...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.2 Ausnahmen

Rz. 16 Abs. 2 regelt als Ausnahme von Abs. 1 3 Fallgruppen, in denen die Ausschlusswirkung des Abs. 1 nicht eintritt, also trotz Vorliegens einer Ausbildung Hilfe zum Lebensunterhalt beansprucht werden kann. Rz. 17 Abs. 2 Nr. 1 betrifft diejenigen Auszubildenden, die aufgrund von § 2 Abs. 1a BAföG keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder aufgrund von § 60 SGB III keinen ...mehr

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Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 übernimmt im Wesentlichen wortgleich die Regelung des bisherigen § 26 BSHG. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, haben im Grundsatz keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Dritten und Vierten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.3 Härtefälle

Rz. 22 Mit der Härtefallregelung des Abs. 1 Satz 2 hat der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, ausnahmsweise abweichend von Abs. 1 Satz 1 doch Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Als Ausnahmevorschrift ist Abs. 1 Satz 2 restriktiv auszulegen. Rz. 23 Der Begriff "besondere Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, hinsichtlich dessen dem Sozialhilfeträger jedoch kein gerich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 3 Buchst. a und b des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) wurde Abs. 1 Satz 1 kon...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zweitwohnungsteuer / 1.2 Arten der Zweitwohnung

Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung innerhalb des Gebiets der Gemeinde, in der Zweitwohnungsteuer erhoben wird. Die meisten Satzungen kennen 3 Arten der Zweitwohnung: Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der Ausbildung neben der Erstwohnung außerhalb des Stadtgebiets; Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung, der Berufsausübung oder der A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.1 Regelungszweck

Rz. 3 Bei der Kodifikation des SGB war es nicht gelungen, alle dem Sozialgesetzbuch zugehörigen Gesetze zugleich auch als besondere Bücher des SGB zu überarbeiten und als solche zu kodifizieren; insbesondere diese an die Vorschriften des SGB I und später des SGB X anzupassen. Auch in späteren gesetzlichen Regelungen besonderer Bücher des SGB war es aus unterschiedlichen Grün...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.2 Berater

Rz. 8 Zuständig für die Beratung ist der für das Anliegen des Ratsuchenden zuständige Leistungsträger. Das ist regelmäßig der Leistungsträger, der über den begehrten Anspruch entscheidet oder dem gegenüber der Ratsuchende seine Mitwirkungspflichten zu erfüllen hat. Im Zweifel ist der Leistungsträger beratungspflichtig, der leistungspflichtig wäre, wenn dem Begehren des Ratsu...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 4.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende – 24.12.2003-31.12.2022 (Inkrafttreten, betroffene Vorschriften)

Rz. 40 Art. 1 Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – 1.1.2005 §§ 1 bis 66 Rz. 41 Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) – 6.8.2004 § 4, § 5, § 6, § 6a, § 6b (neu), § 6c (neu), § 7, § 10, § 11, § 15, § 16, § 17, § 18, § ...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zuschüsse

Rn. 201 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der nach § 33a Abs 1 und 2 EStG ermittelte Höchstbetrag vermindert sich ferner um die von der unterhaltenen Person als Ausbildungsbeihilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Fördereinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse. Dies gilt auch für BAföG-Zuschüsse, BFH vom 08.06.2022, VI R 45/20, BStBl II 2023, 23;...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Gleichgestellte Person (§ 33a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind nach § 33a Abs 1 S 3 EStG Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistung des StPfl gekürzt werden, ausführlich s Rn 162. Rn. 161 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BStBl I 2002, ...mehr