Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.2 Nichtannahme der Leistung

Notwendige Voraussetzung für den Annahmeverzug ist, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt. Dies muss der Arbeitgeber nicht ausdrücklich erklären. Als Nichtannahme der Leistung wird auch gesehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswidrig aussperrte, rechtswidrig Kurzarbeit anordnete, den Arbeitnehmer von der Arbeit fre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.3 Ende des Annahmeverzugs

Der Annahmeverzug entfällt für die Zukunft, sowie seine Voraussetzungen zumindest teilweise entfallen. Der Arbeitgeber kann den Annahmeverzug also beenden, indem er künftig die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wieder annimmt. Im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlangt die Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber unmissverständlich klarstellt, er habe zu Unrecht gek...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.4 Leistungsvermögen des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber gerät nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.[1] Rechtsprechung und Lehre unterscheiden diese Einschränkung nach Leistungswille (Wollen) und Leistungsvermögen (Können). Fehlt dem Arbeitnehmer der Wille, die geschuldete Arbeit zu erbringen, so kann er nicht seinerseits vom ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.3 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Auf die weiter zu zahlende Annahmeverzugsvergütung sind die Beträge anzurechnen, die der Arbeitnehmer infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.[1] Diese Anrechnung tritt automatisch ein. Sie ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung wie e...mehr

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Rassistische Beleidigung – ... / 1 Leitsatz

Beleidigt der Mieter seinen Vermieter in rassistischer und menschenverachtender Weise, kann dies eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.mehr

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Rassistische Beleidigung – ... / 3 Das Problem

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist (§ 543 Abs. 1 BGB). Tätlichkeiten und Beleidigungen des Mieters gegenüber dem Vermieter, Mitmietern, Nachbarn oder der Hausverwaltung können nach ständiger Rechtsprechung den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen. In le...mehr

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Schimmel im Altbau – Mieter... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Gießen entschiedenen Fall stützte der Vermieter die Räumungsklage auf seine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug, der aufgrund von Mietminderungen des Mieters zustande gekommen ist, nachdem die Mieter aufgrund von Schimmelbildung in der Wohnung der Auffassung waren, zur Mietminderung berechtigt zu sein. Das LG Gießen führte unter Bezugnahme auf die Rechtspr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.3 Anforderungen an das Personal geeigneter Leistungserbringer (Abs. 2 Satz 3 bis 9)

Rz. 42 Abs. 2 Satz 3 verpflichtet die geeigneten Leistungserbringer zwingend, nur solche Personen zu beschäftigen oder ehrenamtliche Personen, die in Wahrnehmung ihrer Aufgaben Kontakt mit Leistungsberechtigten haben, mit Aufgaben zu betrauen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach § 171 StGB (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht), § 174 StGB (Sexueller M...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.7 Leistungen ohne Vereinbarung (Abs. 5)

Rz. 54 Das Fehlen einer Vereinbarung i. S. v. Abs. 1 führt nicht dazu, dass der Sozialhilfeträger die dem Leistungsberechtigten zustehenden Leistungen durch Leistungserbringer (Dritte) nicht erbringt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Voraussetzungen nach Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 gegeben sind. Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung im Verhältnis zu Abs. 1 Satz 1, wonach ...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 1.2 Ordentliche oder außerordentliche personenbedingte Kündigung?

Die personenbedingte Kündigung ist in der Regel als ordentliche Kündigung auszusprechen. Ist eine ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag ausgeschlossen, kann der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ausnahmsweise in Betracht kommen. Gleiches gilt, wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung – wie bei Betriebsratsmitgliedern – gesetzlich ausgeschlossen ist. In solchen Fä...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.7 Hilfstaxe (Abs. 5c)

Rz. 47 Mit Abs. 5c Satz 1 ist klargestellt, dass für Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln die Preise gelten, die zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband aufgrund von Vorschriften nach dem AMG vereinbart sind. Mit Wirkung zum 1.10.2009 haben die Vertragspartner auf Bundesebene den "Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 Arzneim...mehr

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Krankheitsbedingte Kündigun... / 2 Ordentliche oder außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung?

Grundsätzlich: Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung Die krankheitsbedingte Kündigung wird in aller Regel als ordentliche Kündigung ausgesprochen. Ausnahmsweise: Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung Ist eine ordentliche Kündigung durch Tarifvertrag ausgeschlossen, kann der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung ausnahmsweise in Betracht kommen. Gleiches gilt, w...mehr

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Clemens, BBiG §§ 22, 23 Kün... / 2.3.2.2 Kündigung durch den Auszubildenden

Rz. 11 § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG gilt auch für Kündigungen durch den Auszubildenden. Typischerweise sind hier Zahlungsrückstände im Hinblick auf die geschuldete Ausbildungsvergütung oder die Beschäftigung mit ausbildungsfremden Tätigkeiten (vgl. § 14 Abs. 1 BBiG) zu nennen. Dabei muss auch der Auszubildende das Verhalten des Ausbildenden zuvor abgemahnt haben, bevor er eine auß...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Verfahren

Rz. 11 Das arbeitsgerichtliche Bestellungsverfahren wird im Beschlussverfahren auf Antrag entschieden.[1] Zuständig für das Verfahren ist ausschließlich das Arbeitsgericht am Betriebssitz.[2] Antragsberechtigt sind mindestens 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs.[3] Diese Arbeitnehmer müssen während des Verfahrens antragsberechtigt bleiben. Insofern unterscheidet sich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Kündigungsrecht des Vermieters

Rz. 22 Der Vermieter kann innerhalb eines Monats seit Kenntnis von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Stehen dem Vermieter auf der Mieterseite mehrere Personen gegenüber, kann das Mietverhältnis wegen seiner Einheitlichkeit wirksam nur gegenüber allen Vertragspartnern gekündigt werden (BG...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 7 Erfolgt die Vergütung nach Zeitabschnitten i.S.v. Satz 2, liegt eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit vor. Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht am Ende des Zeitabschnitts nicht rechtzeitig nach, gerät er somit auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).[1] Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag und kann zu einem Schadensersatzanspruch gem. §§ ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 14 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige tritt kraft Gesetzes in das Mietverhältnis – nicht aber in Verträge des Mieters mit den Versorgungsunternehmen oder sonstige selbständige Sondervereinbarungen (z. B. über Hausmeister-, Reinigungs- oder sonstige Dienste) – mit dem verstorbenen Mieter ein, mit dem e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Cannabis / 7 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Gilt ein betriebliches Verbot für den Konsum von Cannabis und verstößt der Arbeitnehmer dagegen, stellt das eine Pflichtverletzung dar, die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder einer Kündigung sanktionieren kann. Auch wenn kein betriebliches Cannabisverbot gilt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, nicht berauscht, sondern klar zur Arbeit zu erscheinen. Verstößt er gegen d...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 2.3 Wahl der geeigneten Trennungsoption

Wie zuvor erwähnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Trennung. So kann ein Unternehmen Zeitverträge von Mitarbeitern auslaufen lassen und diese nicht mehr verlängern. Eine weitere Option sind Kündigungen. Dabei ist zwischen ordentlichen Kündigungen, Änderungskündigungen und außerordentlichen Kündigungen zu unterscheiden. Darüber hinaus kann eine Trennung mithilfe eines ...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein (BSG, Urteil v. 25.10.1989, 7 RAr 148/88, Rz. 22). Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BSG, Ur...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.6 Verzichtswirkung gegenüber Krankenversicherungsträgern

Rz. 28 Problematisch ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den Entgeltfortzahlungsanspruch dann, wenn dies – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder infolge der Nichtgeltendmachung bei vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen – zulasten der Krankenversicherung geschieht. Hier ist wegen der Vorschrift des § 115 Abs. 1 SGB X nicht nur das Verhältnis Arbeitnehmer – Arbe...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist (Abs. 4)

Rz. 14 § 580a Abs. 4 erklärt die jeweils längsten Kündigungsfristen, die für eine ordentliche Kündigung gelten, auch für eine außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist für anwendbar. Bei der Geschäftsraummiete spielt das keine Rolle, da es dort nur eine Frist gibt. Bedeutsam ist es bei der Grundstücks- und Raummiete, wo in allen Fällen die Frist des § 580a Abs. 1 Nr....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Anwendungsbereich

Rz. 1 Hinweis Mietvertrag auf unbestimmte Zeit § 580a, der gesetzliche Kündigungsfristen für den Fall vorsieht, dass vertraglich keine Kündigungsfristen vereinbart worden sind, gilt grds. für Mietverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind. Mietverhältnisse auf bestimmte Zeit enden grds. mit dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen sind (§ 542 Abs. 2). Die Kündi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter und Verwaltervert... /   Restvergütung

Bekomme ich Probleme, wenn ich mir bei Abberufung noch für die restlichen 6 Monate bei fehlender Kündigung das Verwalterhonorar vom Konto der GdWE abbuche, bevor ich alles an den Nachfolger übergebe? Sie haben einen Anspruch auf eine Vergütung bis zum Ende Ihres Vertrags. Sind Sie berechtigt, ihre künftige Vergütung abzubuchen und endet der Verwaltervertrag erst sechs Monat...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Abweichende Vereinbarungen

Rz. 15 Abweichende Vereinbarungen sind auch formularvertraglich möglich (BGH, Urteil v. 30. 5. 2001, XII ZR 273/98, GE 2001, 1194). Bei der gem.§ 307 vorzunehmenden Angemessenheitskontrolle ist erstrangig das Interesse der Parteien an einer schnellen bzw. nicht so schnellen Vertragsbeendigung maßgebend (vgl. etwa BGH, Urteil v. 2.10.2019, XII ZR 8/19, NZM 2020,57), nachrangi...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5 Wirksamkeit und Folgen der außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs

2.1.2.5.1 (Un-)Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Zahlungen des Mieters Die Kündigung kann unter Umständen ausgeschlossen oder unwirksam sein, z. B. durch zwischenzeitliche Zahlung der ausstehenden Miete. Zahlung vor Zugang der Kündigung Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung (§ 130 BGB) vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2 Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter

Die außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen der im Gesetz genannten Voraussetzungen zulässig. Durch außerordentliche Kündigung kann auch ein Mietverhältnis von bestimmter Dauer vorzeitig beendet werden. Ferner ist bei der außerordentlichen befristeten Kündigung durch den Vermieter ein berechtigtes Interesse i. S. v. § 573 Abs. 1 BGB – wie auch bei der ordentlichen Kü...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Vermieter kann das Mietverhältnis gem. § 543 Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Mieters, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bi...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3 Störung des Hausfriedens

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein: Verletzung der Hausordnung und Ruhestörungen Durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Stör...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.1 Verzug

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3.1 Fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung ist zulässig, wenn es dem Vermieter weder zuzumuten ist, sich zunächst mit einer Abmahnung zu begnügen, noch das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Dies kann der Fall sein, wenn der Mieter in der Wohnung Rauschgift produziert, z. B. Cannabispflanzen in erheblichem Umfang anbau...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.1 (Un-)Wirksamkeit der Kündigung aufgrund von Zahlungen des Mieters

Die Kündigung kann unter Umständen ausgeschlossen oder unwirksam sein, z. B. durch zwischenzeitliche Zahlung der ausstehenden Miete. Zahlung vor Zugang der Kündigung Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigung (§ 130 BGB) vollständig befriedigt wird (§ 543 Abs. 2 Satz 2 BGB). Insofern soll es nach Auffassung des LG Oldenburg grundsätzlich auf ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.5.2 Schadensersatzansprüche des Vermieters

Der Mieter hat dem Vermieter alle Nachteile zu ersetzen, die dem Vermieter aufgrund der vom Mieter veranlassten fristlosen Kündigung entstehen. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters umfasst insbesondere den Mietausfall, d. h. die ihm entgehende Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer[1] oder (z. B. bei einem unbefristeten Mietverhältnis) bis zu dem Zeitpunkt, zu...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3.2 Unbegründete Kündigungen

In folgenden beispielhaften Fällen wurde die Kündigung als unbegründet angesehen: Bei einmaliger Beleidigung des Vermieters.[1] Beleidigung von anderen Hausbewohnern, die sich auch unkorrekt verhalten haben.[2] Beschimpfungen eines Bewohners des Nachbarhauses.[3] Gewährung des Zutritts trotz Hausverbots, wenn die Voraussetzungen hierfür (wiederholte Störung des Hausfriedens oder...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.4 Weitere Voraussetzungen

Enger zeitlicher Zusammenhang Die Kündigung nach § 543 BGB muss in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Vertragsverstoß erfolgen. Gegen die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses spricht, wenn die Kündigung erst längere Zeit nach der Vertragsverletzung ausgesprochen wird, da dies als Indiz dafür gewertet werden kann, dass das Verhalten nicht als besonders schwer...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.1 Unpünktliche Mietzahlung

Hauptanwendungsfall des § 543 Abs. 1 BGB wird wie bei § 554a BGB a. F. die laufende unpünktliche Mietzahlung durch den Mieter sein. Da es sich insofern um die Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag handelt, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach einer erfolglosen Abmahnung zulässig (§ 543 Abs. 3 BGB). Abmahnung In einer Abmahnung wegen laufend unpünktlicher Zahlung mu...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.4 Berücksichtigung von Minderungs- und Zurückbehaltungsansprüchen

Auseinandersetzungen über die Berechtigung des Mieters zur Mietminderung muss der Vermieter nicht in einem dem Räumungsprozess vorgehenden Forderungsprozess austragen. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB knüpft die außerordentliche Kündigungsbefugnis des Vermieters allein daran, dass der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug geraten ist. Des Weiteren hängt die Wirksamkeit der...mehr

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2 Voraussetzungen der Kündigung wegen Zahlungsverzugs

2.1.2.1 Verzug Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.2 Kündigungsschreiben

In dem Kündigungsschreiben muss der zur Kündigung führende wichtige Grund angegeben werden (§§ 568, 569 Abs. 4 BGB). Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist, dass der Mieter erkennen kann, welcher Umstand zur fristlosen Kündigung geführt hat. Es genügt daher, dass der geltend gemachte Sachverhalt ausreichend von vergleichbaren anderen Sachverhalten abgegrenzt wird.[1] Keine über...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.3 Verschulden des Mieters

Das für den Eintritt des Verzugs notwendige Verschulden wird vermutet (§ 286 Abs. 4 BGB). Die Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trifft damit den Mieter. Ein Verschulden liegt z. B. nicht vor, wenn der Mieter plötzlich so schwer erkrankt ist, dass er keinen Dritten mit der Zahlung beauftragen konnte.[1] Ferner wird dem Mieter das Verschulden des Sozialamts, das die Zahlun...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.8 Vorzeitige Kündigung eines Vertrags über mehr als 30 Jahre

Wird ein Mietvertrag für längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, kann nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung ist unzulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Vermieters oder des Mieters geschlossen ist (§ 544 BGB). Zu beachten ist...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.1 Vorzeitige Kündigung beim Tod des Mieters

Beim Tod des Mieters ist zu unterscheiden, ob der Mietvertrag nur mit dem Verstorbenen oder mit mehreren Personen abgeschlossen war. War ein Wohnungsmietvertrag mit mehreren Personen abgeschlossen (z. B. wenn der Mietvertrag vom Ehegatten oder Lebensgefährten mitunterzeichnet war), wird das Mietverhältnis mit dem Überlebenden fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Ein außerordentlic...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.2 Vorzeitige Kündigung durch den Ersteher bei der Zwangsversteigerung

Der Ersteher des Grundstücks tritt in das bestehende Mietverhältnis ein (§ 57 ZVG) und ist berechtigt, dieses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen (§ 57a ZVG). Ist strittig, ob überhaupt ein Mietverhältnis besteht, trägt der Mieter hierfür die Beweislast.[1] Zur Annahme eines fingierten Mietvertrags (Scheinmietvertrag i. S. d. § 117 BGB), der nur zu dem Zweck g...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.3 Vorzeitige Kündigung bei Veräußerung durch den Insolvenzverwalter

Veräußert der Insolvenzverwalter eine vom Schuldner vermietete Wohnung und tritt der Erwerber anstelle des Schuldners in das Mietverhältnis ein, kann der Erwerber das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Die Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist.mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.7 Vorzeitige Kündigung durch den Eigentümer bei Erlöschen des Erbbaurechts

Beim Erlöschen des Erbbaurechts geht das Mietverhältnis entsprechend § 566 BGB auf den Eigentümer über (§ 30 Abs. 1 ErbbRVO). Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf (§§ 27 bis 29 ErbbRVO), ist der Grundstückseigentümer berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen (§ 30 Abs. 2 Satz 1 ErbbRVO). Die Kündigung kann nur für einen der beide...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3 Außerordentliche befristete Kündigung durch den Vermieter

In den nachfolgend angeführten Fällen kann der Vermieter auch ein Mietverhältnis von bestimmter Dauer unter Einhaltung der sog. gesetzlichen Frist vorzeitig kündigen. Diese beträgt bei Wohnraum 3 Monate (§§ 573d Abs. 2, 575a Abs. 3 BGB); bei Geschäftsräumen 6 Monate zum Quartalsende (§ 580a Abs. 2, 4 BGB). Die Kündigung von Wohnraum setzt jedoch auch in diesen Fällen (mit Aus...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.4 Vorzeitige Kündigung des Erwerbers eines Dauerwohnrechts in der Zwangsversteigerung

Wird das Dauerwohnrecht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert, so steht dem Erwerber ein Kündigungsrecht in entsprechender Anwendung des § 57a ZVG zu (§ 37 Abs. 3 Satz 2 WEG). Hat der Dauerwohnberechtigte die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäude- oder Grundstücksteile vermietet oder verpachtet, erlischt das Mietverhältnis, wenn das Dauerwohnrecht erlischt (§ 37 Abs. ...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.6 Vorzeitige Kündigung durch den Nacherben (§ 2135 BGB)

§ 1056 BGB findet entsprechende Anwendung, wenn der Vorerbe ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück vermietet hat und das Mietverhältnis bei Eintritt der Nacherbfolge noch besteht (§ 2135 BGB). Ein Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst dann Erbe wird (sog. Nacherbe), nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Vorerbe). Daher kann ein Nacherbe...mehr