Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / b) Ausnahme bei Betriebs- oder Betriebsteilstilllegung

Rz. 103 Im Falle einer Betriebsstilllegung macht das KSchG vom absoluten Kündigungsverbot eine Ausnahme und lässt gem. § 15 Abs. 4 KSchG auch die ordentliche Kündigung zu, sofern keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens besteht.[214] Maßgeblich ist allein der Betriebsbegriff des KSchG. § 15 Abs. 4 KSchG ist daher bereits dann anwendbar,...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / VIII. Keine Angabe des Befristungsgrunds und/oder der Rechtsgrundlage

Rz. 44 Sofern keine abweichenden spezialgesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen eingreifen (wie z.B. die frühere Regelung in § 2 SR 2y BAT für den öffentlichen Dienst; anders jetzt § 30 TVöD/TV-L), setzt eine Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG grundsätzlich nicht voraus, dass der Befristungsgrund Vertragsinhalt geworden oder dem Arbeitnehmer bei Vertragsschlu...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / 2. Inhalt der Kündigungserklärung

Rz. 53 Die Kündigungserklärung ist eine bestimmende Willenserklärung. Sie muss demnach den Anforderungen an eine Willenserklärung im Allgemeinen genügen. Sie muss insbesondere hinreichend bestimmt und deutlich zu erkennen geben, dass der Arbeitgeber als Rechtsfolge die Auflösung des Arbeitsverhältnisses herbeiführen möchte. Maßgeblich ist, wie der Kündigungsempfänger die Erk...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 1. Antrag des Arbeitgebers

Rz. 20 Die rechtswirksame Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde setzt zunächst einen ordnungsgemäßen Antrag des Arbeitgebers voraus. Der Antrag kann zwar formfrei, also auch mündlich bzw. telefonisch gestellt werden. Da die Behörde jedoch die beantragte Zustimmung nur dann erteilen wird, wenn ihr zuvor eine dezidierte Überprüfung der angegebenen Gründe möglich war, ...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / VII. Checkliste

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / C. Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen nach § 102 Abs. 6 BetrVG

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG ermöglicht es den Betriebsparteien, zu vereinbaren, dass Kündigungen des Arbeitgebers der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Der Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung kann allerdings nicht erzwungen werden, da es sich um einen Regelungsgegenstand der freiwilligen Mitbestimmung handelt. Die Betriebsvereinbarung kann für alle Arten ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / I. Grundsätze

Rz. 40 Nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Anlass des Betriebsübergangs durch den bisherigen oder den neuen Arbeitgeber rechtsunwirksam. Allerdings: Das Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt unberührt. Mit dem Begriff "Kündigung" ist jede Kündigungsart gemeint, also sowohl die ordentliche (fristgerechte) als auch die außerordentl...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / A. Ausgangspunkt

Rz. 1 Während des Arbeitsverhältnisses ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, jeden Wettbewerb zu dem Arbeitgeber zu unterlassen. Das in § 60 HGB geregelte Wettbewerbsverbot für Handlungsgehilfen enthält nach Ansicht des BAG einen allgemeinen Rechtsgedanken, der dem Arbeitsvertrag immanent ist und aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers resultiert.[1] Während der Arbeitnehmer wäh...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / 4. Et-et-Fall

Rz. 89 Et-et-Fälle liegen vor, wenn der geltend gemachte Anspruch widerspruchslos sowohl auf eine arbeitsrechtliche als auch auf eine bürgerlich-rechtliche Anspruchsgrundlage gestützt werden kann. Rz. 90 Beispiel Es werden Vergütungsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht, das der Beklagte für ein Dienstverhältnis hält. Vom sog. Aut-aut-Fall unterscheidet sich d...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 7. Checkliste: Kündigung durch Ausbildungsbetrieb nach Ende der Probezeit

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 6 Von dem Kündigungsverbot werden alle Arten der Kündigung einschließlich der Änderungskündigung, der Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen, der Betriebsstilllegung und der Insolvenz erfasst.[20] Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot gilt auch für Kündigungen vor Dienstantritt sowie für außerordentliche Kündigungen, selbst bei gravierenden arbeitsvertraglichen...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 13. Tarifliche Regelung

Rz. 237 Verstöße gegen tarifvertragliche Regelungen können eine Vertragspflichtverletzung darstellen. Z.B. hat das BAG[605] eine ungenehmigte Geschenkannahme (z.B. § 3 Abs. 2 TVöD) als ausreichenden Grund für eine verhaltensbedingte – ggf. außerordentliche – Kündigung angenommen. Im entschiedenen Fall hatte ein Pflegebedürftiger seine ihm vom Träger des Pflegedienstes zugewi...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VII. Inhaftierung des Arbeitnehmers

Rz. 203 Wird der Arbeitnehmer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, befindet er sich in Untersuchungshaft und ist die der verletzten Strafvorschrift zugrunde liegende Tat an sich kündigungsrechtlich nicht relevant, steht durch die Strafverbüßung der Arbeitserbringung ein Grund entgegen, der dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist und bei dem eine personenbedingte Kündigung in Betrac...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / VI. Kein Eingreifen sonstiger Unwirksamkeitsgründe

Rz. 26 Schließlich dürfen auflösende Bedingungen nicht gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB oder gegen die guten Sitten nach § 138 BGB verstoßen. So kann eine Eheschließung, eine Schwangerschaft oder ein Gewerkschaftsbeitritt bzw. -austritt nicht als auflösende Bedingung vereinbart werden.[57] Rz. 27 Auch verhaltens- und personenbedingte Gründe dürfen nicht zum Anlass...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 8. Muster: Kündigung durch Ausbildenden

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.2: Kündigung durch Ausbildendenmehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / III. Inhalt/Begründung

Rz. 34 Die Kündigung bedarf keiner Begründung, es sei denn, zwischen den Parteien ist Derartiges vertraglich vereinbart. Spricht die Gesellschaft die Kündigung unter Benennung von Kündigungsgründen aus, ist sie gleichwohl nicht gehindert, weitere Kündigungsgründe "nachzuschieben".[43] Dies gilt nur dann nicht, wenn das gekündigte Organmitglied annehmen durfte, die Gesellscha...mehr

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§ 22 Zulassung verspäteter ... / VI. Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 40 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Zwei-Wochen-Frist wie auch bei Versäumung der Sechs-Monats-Frist ist ausgeschlossen.[85] Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist nach § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG gibt es keine prozessuale Möglichkeit mehr (zur Ausnahme vgl. Rdn 36), die Folgen einer unterlassenen Feststellungsklage – und dies bezieht sich nun auf alle...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / VII. Abschluss des Verfahrens

Rz. 119 Beendet wird das Anhörungsverfahren spätestens durch Ablauf der Äußerungsfrist von einer Woche nach § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG (bei ordentlicher Kündigung) bzw. von (längstens) drei Tagen nach § 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG (bei außerordentlicher Kündigung). Eine frühere Beendigung des Anhörungsverfahrens tritt ein, wenn dem Arbeitgeber eine abschließende Stellungnahme des B...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / A. Einführung

Rz. 1 Eingehung und Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind Ausübung der Privatautonomie.[1] Der Erhalt der grundsätzlichen Kündigungsmöglichkeit eines Arbeitsverhältnisses ist verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1, Art. 12 GG gewährleistet. Die Ausübung des Rechts ist indes rechtsgeschäftlichen Voraussetzungen unterworfen und wird darüber hinaus durch diverse Kündigung...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / L. Muster: Kündigungsschutzklage

Rz. 308 Dem Fall liegen zwei betriebsbedingte Kündigungen zugrunde, die im Zusammenhang mit einer vom Arbeitgeber behaupteten Betriebsstilllegung ausgesprochen worden sind. Der (rechtzeitige) Zugang war streitig. Weil eine Betriebsänderung vorliegt und die ordnungsgemäße Durchführung eines Interessenausgleichs bestritten wird, werden Nachteilsausgleichsansprüche geltend gema...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / a) Abmahnung und Kündigung wegen des Arbeitskampfs

Rz. 26 Dem bestreikten Arbeitgeber ist es deshalb nicht möglich, aus der rechtmäßigen Arbeitsverweigerung Konsequenzen zu ziehen. Eine Abmahnung scheitert daher ebenso[25] wie eine Kündigung, die auf dem Arbeitskampf basiert.[26] Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes folgt dies für die ordentliche Kündigung bereits aus § 1 KSchG, da den Streikteilnehmern kein Fehlv...mehr

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§ 39 Taktik und Fallstricke... / I. Einschätzung des Annahmeverzugslohnrisikos

Rz. 4 Gerät der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein (§ 615 S. 1 BGB). Im Kündigungsschutzprozess hat diese Vorschrift enorme wirtschaftliche Bedeutung: Das arbeitsgerichtliche Verfahren – obwohl eine...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / F. Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern und anderen Amtsinhabern

Rz. 92 Um die Unabhängigkeit für die Ausübung des Amtes und die Kontinuität der Amtsführung während der Wahlperiode sicherzustellen, gewährt § 15 KSchG den Mitgliedern des Betriebsrats sowie anderen, im Einzelnen näher bezeichneten Arbeitnehmervertretungen einen besonderen Kündigungsschutz, der in seiner Kernaussage die ordentliche Kündigung ausschließt. Darüber hinaus darf ...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / II. Folgerungen

Rz. 11 Aus der punktuellen Streitgegenstandstheorie folgt, dass jede Kündigung, sei es eine außerordentliche, eine ordentliche, eine vorsorglich ordentliche, eine vorsorglich außerordentliche, eine entfristete, eine bedingte innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist zur Meidung der Fiktion des § 7 KSchG angegriffen werden muss, und zwar auch dann, wenn eine weitere Kündigung ode...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Beendigungstatbestand

Rz. 35 Als Beendigungstatbestand kommt sowohl eine ordentliche als auch – anders als bei § 102 Abs. 5 BetrVG – eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Auch bei Streit um den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrages und bei Streit um die Wirksamkeit einer Befristung und im Zusammenhang mit einer auflösenden Bedingung gelten die von der Rspr....mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / d) Abwägung bei offensichtlich unwirksamer Kündigung

Rz. 41 Wenn eine Kündigung offensichtlich unwirksam ist, besteht nach Auffassung des BAG kein ernstzunehmender Zweifel am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. In diesen Fällen kann nach der Rspr. ein Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer für die Dauer des Verfahrens nicht weiter zu beschäftigen, grundsätzlich nicht anerkannt werden. Insoweit ist zu beachten, dass von...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / VI. Rechtsmittel

Rz. 91 Gem. § 171 Abs. 4 SGB IX, der über § 174 Abs. 1 SGB IX auch für die außerordentliche Kündigung gilt, haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes keine aufschiebende Wirkung. Dem Antrag eines schwerbehinderten Menschen, die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes anzuordnen,...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / A. Einführung

Rz. 1 Dem Arbeitnehmer steht während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Beschäftigung zu. Nach (faktischer) Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann sich hieran mit Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung oder nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ein Weiterbeschäftigungsanspruch (im Folgenden: WBA) anschließen. Ein WBA besteht längste...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Fristabreden

Rz. 134 Den Betriebsparteien, Betriebsrat und Arbeitgeber, ist es selbstverständlich möglich, die Frist zur Stellungnahme zu verlängern. Aus der Tatsache, dass eine derartige Vereinbarung rechtlich zulässig und wirksam ist, folgt jedoch weder eine Verpflichtung des Arbeitgebers, einer beantragten Fristverlängerung zu entsprechen, noch ein Anspruch des Betriebsrats, dass der ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Dauernde Leistungsunfähigkeit

Rz. 186 Bei krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit ist i.d.R. ohne weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen auszugehen.[448] Diese Voraussetzung muss das ArbG feststellen. In der Regel ist das Gutachten eines Arbeitsmediziners einzuholen, wenn der Arbeitnehmer die dauernde Leistungsunfähigkeit bestreitet und dem Gericht die erforde...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / V. Arbeitserlaubnis

Rz. 200 Ist einem ausländischen Arbeitnehmer die erforderliche Arbeitserlaubnis versagt worden (zur Befristung und auflösenden Bedingung in diesem Fall vgl. § 17 Rdn 129), führt dies nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages gem. § 134 BGB, sondern zu einem Beschäftigungsverbot. Das Fehlen oder das Erlöschen der Arbeitserlaubnis rechtfertigt grundsätzlich eine personenbedin...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / V. Fristen

Rz. 37 Im Gegensatz zum Widerruf des Bestellungsakts (vgl. §§ 84 AktG, 38 GmbHG) ist die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags streng fristgebunden. Die Kündigungserklärung muss gem. § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, zugegangen sein.[47]...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 4. Mitbestimmung/Sonderkündigungsschutz

Rz. 27 Auch Auszubildende während ihrer Berufsausbildung sind Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG, weshalb vor dem Ausspruch der Kündigung gegenüber dem Auszubildenden der Betriebsrat unter Mitteilung der aus Arbeitgebersicht maßgeblichen Kündigungsgründe gem. § 102 BetrVG anzuhören ist. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat derart konkret über die für ihn tragenden Gründe z...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 2. Sonstige Beendigungsgründe

Rz. 20 Die Weiterbeschäftigungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG versäumt oder er seine Klage nur auf sonstige Unwirksamkeitsgründe stützt. Nimmt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurück oder stellt er einen Antrag nach § 9 KSchG auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses, entfällt der WBA ebenfalls. Nach herrschender Meinung ge...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Keine Abmahnung bei Nichtanwendbarkeit des KSchG

Rz. 270 Eine Abmahnung ist nur erforderlich, wenn das KSchG auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.[687] Dementsprechend ist erst nach Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. dazu Rdn 46 ff.) die Erteilung einer vorherigen Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung. In Kleinbetrieben muss überhaupt nicht abgemahnt werden (zum Begriff ...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / D. Keine Unterbrechung der Verjährung eines auf Annahmeverzug gestützten Vergütungsanspruchs durch Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 25 Nach ständiger Rspr. des BAG[26] unterbricht bzw. hemmt die Feststellungsklage nach § 4 KSchG nicht die Verjährung von Vergütungsansprüchen. Lohn- bzw. Vergütungsansprüche sind nicht Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage. Im Übrigen ist der Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB) auch noch von anderen Voraussetzungen abhängig, wie z.B. einem wirksamen Angebot ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Angelegenheit

Rz. 22 Der Abgeltungsbereich der Gebühren ist in § 15 RVG geregelt. Nach § 15 Abs. 1 RVG gelten die gesetzlichen Gebühren die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit ab.[43] Welchen zeitlichen oder sonstigen Umfang die Tätigkeit im Einzelfall hat, spielt für das Entstehen der Gebühr damit keine Rolle, sondern kann – bei Rahmengebü...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung

Rz. 14 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.3: Anschreiben an den Arbeitgeber vor Klageerhebung Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________, ausweislich der im Original beigefügten Vollmachtsurkunde hat uns Frau/Herr _________________________, in der vorgenannten Angelegenheit mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt. Ihr Kündi...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / a) Kündigung

Rz. 33 Jede Arbeitsverweigerung ist in dieser Situation arbeitsvertragswidrig und kann insb. im Hinblick auf die unberechtigte Arbeitsniederlegung eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.[34] Rz. 34 Im Kleinbetrieb bedarf es grds. keiner Abmahnung, bevor die ordentliche Kündigung ausgesprochen wird (siehe § 3 Rdn 270). Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, ist v...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / II. Umgang mit dem Gegner und dessen Vertreter

Rz. 53 Die meisten Kündigungsrechtsstreite enden im Vergleich. Aber auch wenn es tatsächlich um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und damit um eine Weiterbeschäftigung geht, macht es wenig Sinn, die Gegenpartei und/oder ihren Anwalt vorzuführen. Manche Parteivertreter neigen dazu, unnötig dick aufzutragen oder gar "Porzellan zu zerschlagen". Unter Umständen provoziert man...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / V. Kündigung aus anderen Gründen beim Betriebsübergang

Rz. 45 Da die Vorschrift des § 613a BGB lediglich den Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse anlässlich des Betriebsübergangs garantiert, nicht aber die Geltendmachung anderer Kündigungsgründe ausschließen will, können der Altarbeitgeber oder der Neuarbeitgeber durchaus im zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsübergang kündigen, wenn sie hierfür andere triftige Gründe als ...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / III. Andere Klagen als die Feststellungsklage nach § 4 KSchG

Rz. 22 Klagt der Arbeitnehmer auf Abfindungszahlung gem. §§ 9, 10 KSchG, beinhaltet dieser Klageantrag außer dem Auflösungsantrag auch den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.[23] Allerdings muss auch hier die dreiwöchige Klagefrist gewahrt sein. Ist sie nicht gewahrt, muss die Fiktionswirkung des § 7 KSchG eingreifen. Rz. 23 Klagt der Arbeitnehmer auf Loh...mehr

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§ 19 Abwicklungs- und Aufhe... / G. Gleichwohlkündigung

Rz. 38 Auch nach Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht gehindert, das Arbeitsverhältnis aus anderen ihm nach Vertragsschluss bekannt gewordenen Gründen zu kündigen. Zu denken ist hier insbesondere an die Fälle, in denen der Arbeitnehmer nach Vertragsschluss vom Arbeitgeber verdächtigt wird, diesem gegenüber eine Straftat...mehr

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§ 8 Kündigung im Berufsausb... / 1. Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 23 Das Berufsausbildungsverhältnis kann gem. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG von beiden Parteien aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Für den Begriff des wichtigen Grundes wendet die Rechtsprechung aufgrund gewisser Übereinstimmungen von Dienst- und Ausbildungsverhältnissen die Generalklausel des § 626 Abs. 1 BGB entsprechend an.[24] Ei...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Zielsetzung des Insolvenzverfahrens

Rz. 2 Neben der gleichmäßigen und bestmöglichen Gläubigerbefriedigung (§ 1 S. 1 Alt. 1 InsO) hat der Gesetzgeber in der InsO auch den Erhalt des Unternehmens als Ziel des Insolvenzverfahrens vorgesehen (vgl. § 1 S. 1 Alt. 2 InsO). Um dem Nachdruck zu verleihen, hält die InsO Werkzeuge und Regelungen bereit, die den Erhalt des Unternehmens unterstützen. So trifft den vorläufi...mehr

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§ 25 Auflösung des Arbeitsv... / II. Form, Inhalt und Zeitpunkt des Auflösungsantrags

Rz. 10 Der Auflösungsantrag kann bei einer ordentlichen Kündigung sowohl vom Arbeitnehmer wie auch vom Arbeitgeber, bei einer außerordentlichen Kündigung nur vom Arbeitnehmer (§ 13 Abs. 1 S. 3 KSchG, vgl. Rdn 5), gestellt werden. Dem Auflösungsantrag des Arbeitnehmers kommt der Charakter eines uneigentlichen Eventualantrages zu, da er nur für den Fall der Begründetheit der K...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 3. Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 66 Da § 168 SGB IX allein darauf abstellt, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen handelt, kommt es nicht darauf an, ob dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft bekannt war.[121] Der Arbeitgeber läuft daher stets Gefahr, dass eine ausgesprochene Kündigung aufgrund der Regelungen des SGB IX unwirksam ist.[1...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 19 Von dem Beschäftigungsanspruch ist der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (d.h. nach fristloser Kündigung oder Ablauf der Kündigungsfrist) zu unterscheiden (siehe § 13 Rdn 31 ff.). Er bezieht sich auf ein in seinem Bestand umstrittenes Arbeitsverhältnis. Rz. 20 Auf der Grundlage der Entscheidung des GS des ...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / 2. Entscheidung der Behörde

Rz. 24 Die Behörde kann (nicht: muss) der beabsichtigten Kündigung zustimmen, wenn ein “besonderer Fall“ i.S.d. § 17 Abs. 2 MuSchG vorliegt. Ein besonderer Fall ist nur in engen Ausnahmesituationen gegeben, z.B. bei Straftaten der Arbeitnehmerin oder einer Betriebsstilllegung. Ebenso wurde ein "besonderer Fall" durch die Rechtsprechung in dem Fall angenommen, in dem eine sch...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / e) Wichtiger Grund

Rz. 25 Hatte der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund für das Lösen seines Arbeitsverhältnisses, scheidet eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III aus. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn Umstände vorliegen, unter denen nach verständiger Abwägung mit den Interessen der Versichertengemeinschaft dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht z...mehr