Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 S 1 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Einbringung von Betriebsvermögen durch Einzelrechtsnachfolge (§ 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Neben den umw-rechtlichen Möglichkeiten der Umstrukturierung erlaubt das UmwStG auch die st-neutrale Einbringung von BV qua Einzelrechtsnachfolge. Übernehmender Rechtsträger können Kap-Ges, Gen (§ 20 UmwStG) oder Pers-Ges (§ 24 UmwStG) sein. Dabei ist der Anwendungsbereich für eine Anwendung des § 24 UmwStG hier nicht auf bestimmte Pers-Ges ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.3 Zulagen/Zuschläge

Bei der Zulagengewährung ist zulässiger Differenzierungsgrund allein der Zweck der Zulage. Arbeitskräftemangel kann Zulagen rechtfertigen, um Arbeitnehmer zu gewinnen oder zu halten. Diese sog. Arbeitsmarktzulagen müssen bei neu eingestellten Kräften nicht fortgeführt werden, wenn der Arbeitskräftemangel nicht mehr besteht. Ein sachlicher Grund liegt nicht allein in dem Umstan...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

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Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 603 EUR (bis zum 31.12.2025: 556 EUR, bis 31.12.2024: 538 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten oder durch Einmalzahlunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übergangsregelung zur Entnahme von Grund und Boden: § 15 Abs 1 S 3 EStG

Rn. 116b Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999, BStBl I 1999, 304, wurde Abs 1 S 3 in § 15 EStG eingefügt. Wird Grund und Boden dadurch entnommen, dass auf diesem Grund und Boden die Wohnung des StPfl oder eine Altenteilerwohnung errichtet wird, bleibt – wie schon zuvor nach der Übergangsregelung in § 52 Abs 15 S 10 und 11 EStG aF – der Ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsabrede; keine Rückbeziehung des Gesellschaftsvertrages bzw des Ein- und Austritts von Gesellschaftern

Rn. 69 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der steuerliche Gewinn- oder Verlustanteil eines Gesellschafters richtet sich grundsätzlich nach dem vertraglich vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel: s Rn 68. Einer rückwirkenden Änderung einer praktizierten Gewinnverteilung steht der Grundsatz der Unabänderlichkeit des verwirklichten Einkünfteerzielungstatbestandes entgegen: s Weber-Gre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Umwandlungsgesetz

Rn. 402 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es handelt sich um eine Verschmelzung unter Aufnahme (§ 2 Nr 1 UmwG), weil die Gesellschaft, auf die verschmolzen werden soll, bereits besteht. Bei der Verschmelzung auf einen schon bestehenden Rechtsträger wird das gesamte Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung übertragen, wobei den Anteilsinhabern des üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Zur Einlage von Nutzungen, DStR 1988, 227; Scheel, Unterschiedliche Einlagebegriffe im Gesellschafts- und Steuerrecht, BB 1988, 1211; Birnbaum, Die Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten, DStR 2023, 1275. Rn. 74d Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Liegt der Nutzungsüberlassung des Gesellschafters an einem in seinem PV befindlichen WG an seine PersGes nicht ein entgeltlicher ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) (Steuerverstrickte) Anteile nach der Sacheinlage: Sperrfrist, Siebtelung

Rn. 415 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beim neuen Recht gem § 22 Abs 1 UmwStG idF lt SEStEG entsteht eine siebenjährige steuerliche Sperrfrist bei Einbringung zum Buchwert in die Betriebs-KapGes (ohne Folgen bleibt jedoch eine Veräußerung des erworbenen BV durch die KapGes selbst); veräußert ein Gesellschafter der Betriebs-KapGes nach der Einbringung in dieser Frist Anteile, so ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.2 Aufstockung und Umbuchung der Ausgleichsposten

Rz. 919a In § 34 Abs. 6e S. 7-20 KStG ist die Übergangslösung für die nach bisherigem Recht gebildeten aktiven und passiven Ausgleichsposten enthalten. Diese sind, wenn sie nicht zu 100 % gebildet worden waren, aufzustocken. Die Ausgleichsposten sind danach aufzulösen und auf das Beteiligungskonto umzubuchen. Dies hat in dem Wirtschaftsjahr zu erfolgen, das nach dem 31.12.20...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.3 Anteilige Bildung der Ausgleichsposten

Rz. 854 Entsprechend dem Ziel, die richtige Besteuerung der dem Organträger zuzurechnenden Beträge auch im Fall der Veräußerung der Beteiligung sicherzustellen, sind die Ausgleichsposten nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG anteilig zu bilden, d. h. nur in der Höhe, die der Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft entspricht. Dies entspricht der h. M., die schon bisher vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.4 Auswirkungen auf ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Rz. 785 Abs. 3 hat besondere Auswirkungen auf ehemalige gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die Organgesellschaften sind. Tatsächlich war dies auch der Anlass für die Regelung.[1] Bestätigt wird dies durch § 14 Abs. 3 S. 4 KStG, der eine ausdrückliche Sonderregelung (m. E. eine Klarstellung) für diese Stpfl. enthält. Rz. 786 Gemeinnützige Wohnungsunternehmen hatten die stille...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.[1] Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Maßgeblich ist, dass lediglich optische Beeinträchtigungen nicht ausreichen, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.2 Anspruchsinhaber

Mit Blick auf die Beseitigung ungenehmigter baulicher Veränderungen gilt zunächst der Grundsatz, dass entsprechende Ansprüche von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt werden. Das Gemeinschaftseigentum steht zwar nicht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern im Eigentum aller Wohnungseigentümer als Bruchteilsgemeinschaft. Allerdings folgt der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sonstige Offenlegungspflichten

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hat eine AG/KGaA/SE von der Möglichkeit des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch gemacht und handelt es sich um eine börsennotierte Gesellschaft, so kann eine Veröffentlichungspflicht darüber hinaus nach § 40 Abs. 1 Satz 2 WpHG bestehen. Die Meldepflicht setzt voraus, dass die zurückerworbenen Aktien die Schwelle von 5 % des Grundkap. überschreit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.4.1 Aufstockung der Anteile und Kapitalerhöhungen

Stockt ein Neugesellschafter seine Beteiligung durch den Erwerb weiterer Anteile am Gesellschaftsvermögen nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts (innerhalb von 10 Jahren) auf, werden sowohl der erstmalige Erwerb als auch die Hinzuerwerbe bei der Berechnung der Quote berücksichtigt.[1] Veränderungen der Vermögensbeteiligung von Neugesellschaftern durch Kapitale...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.2.1 Unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestands

Der Gesellschafterbestand ändert sich unmittelbar, wenn ein Mitgliedsrecht an der Gesellschaft zivilrechtlich wirksam auf ein anderes oder neues Mitglied der Personengesellschaft übergeht.[1] Ein Gesellschafter ist neu i. S. d. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer bestehenden grundbesitzenden Personengesellschaft von ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.5 Anwendungs- und Übergangsregelungen

Auch für die Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG hat der Gesetzgeber Anwendungs- und Übergangsregelungen normiert. Da § 1 Abs. 3 GrEStG – anders als § 1 Abs. 2a GrEStG – tatbestandlich keine zeitliche Begrenzung enthält, kann die Fortgeltungsanordnung des § 1 Abs. 3 GrEStG a. F. im Rahmen der Übergangsregelungen nicht nach 5 Jahren entfallen. Sie gilt grundsätzlich unbegrenzt fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.6.3 Weitergeltung des alten Rechts

§ 23 Abs. 20 Satz 1 GrEStG ordnet die Weitergeltung des bisherigen Rechts bis zum 30.6.2026 für die Fälle an, die das neue Recht nicht erfasst. Die Weitergeltung der Altfassung bis zum 30.6.2026 kann nur in dem Fall relevant werden, dass bis zum 30.6.2021 Anteile in Höhe von insgesamt mindestens 90 %, aber weniger als 95 % auf einen neuen oder mehrere neue Gesellschafter übe...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 5.2 Besteuerungsgrundlagen des Beteiligten

Die Zeilen 140 bis 248 sind für jeden Feststellungsbeteiligten auszufüllen, um die Einkünfte zu ermitteln, die auf den jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallen. Der nachfolgende Aufbau des Vordrucks entspricht quasi spiegelbildlich dem Aufbau des Vordrucks zu den Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft, so dass nachfolgend nur auf zusätzlich erforderliche Angaben näher ...mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.2 "Zuschuss"-Leistungen des Arbeitgebenden zum Übergangsgeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 18 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 72 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches aufgrund einer konkreten Arbeitsleistung oder aufgrund einer gesetzlichen Entgeltfortzahlungsverpflichtung (z. B. §§ 3, 9 EFZG) erzielt wird, regelt Abs. 1 Nr. 2 bei Arbeitnehm...mehr

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Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.2.2 Ausweis von Festwerten

Rz. 51 Nach § 240 Abs. 3 HGB dürfen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Menge für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Änderungen unterliegt. Die...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.3 Nachzahlungsrecht für bis zum Beginn des Ruhestandes beurlaubte Berufssoldatinnen/-soldaten und Bundeswehrbeamte/-beamtinnen

Rz. 8 Abs. 3 erweitert den Kreis der Nachzahlungsberechtigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG) oder nach § 3 Abs. 2 Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG) beurlaubt worden sind. Vorliegen muss auch hier zunächst die Versichertenei...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.2 Nachzahlungsrecht für früher von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossene Personen

Rz. 7 Abs. 2 setzt zunächst die Versicherteneigenschaft voraus. Es muss daher zumindest ein Kalendermonat mit auf die allgemeine Wartezeit anrechenbarer Beitragszeit vorliegen (§§ 51, 55). Bis zum 10.8.2010 darf zudem aufgrund des § 7 Abs. 2 und des § 232 Abs. 1 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung kein Recht zur freiwilligen Versicherung bestanden haben. Weitere Voraus...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 130 nach § 150 überführt. Sie wurde dabei neu gefasst und zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Ge...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.2 Maßgaben des Abs. 2 für Eingliederungsleistungen

Rz. 91 Abs. 2 Satz 1 bestimmt für die Leistungen zur Eingliederung, die nach Abs. 1 gewährt werden können, aber im SGB III geregelt sind, dass grundsätzlich die dort bestimmten Voraussetzungen auch für die Leistungserbringung nach dem SGB II gelten. Die Regelung entspricht dem früheren Abs. 1a. Dabei werden mit Ausnahme der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung (Vermittlungsan...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.3 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für eine schulische Berufsausbildung (Abs. 3)

Rz. 96 Abs. 3 lässt Leistungen für die Anbahnung einer schulischen Berufsausbildung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III zu. Diese Regelung begrenzt die Förderungsmöglichkeiten an sich auf versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Regelung entspricht der Zielsetzung des SGB II, durch jedwede Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen und dadur...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2020 COVID-19-Pandemie / Lohnsummenkontrolle / Gestaltungsmaßnahmen / § 13a Abs. 3 ErbStG Im Rahmen der COVID-19-Pandemie besteht das Risiko, dass gegen den Lohnsummentest verstoßen wird mit der Folge einer entsprechenden Nachversteuerung. Vorsicht vor dem Hintergrund späterer Betriebsprüfungen ist insbesondere in den Fällen geboten, in denen die Mindestlohnsumme nur knapp ...mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 3.3 Degressive Abschreibung im Investitionssofortprogramm

Rz. 42a 2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" beschlossen. Gegenstand dieses Gesetzes sind neben anderen Maßnahmen (z. B. Steuersenkungen) 3 Regelungen, die unmittelbar das Rechnungswesen und den Jahresabschluss betreffen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wir...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.28 § 16 EStG (Veräußerung des Betriebs)

• 2020 Betriebsveräußerung / Realteilung / Zeitpunkt- oder zeitraumbezogene Betrachtungsweise / Vorherige Ausgliederung / § 16 Abs. 1 S. 1 EStG / § 16 Abs. 3 S. 2 EStG Im Rahmen von §§ 20, 24 UmwStG und von § 6 Abs. 3 EStG gilt eine zeitpunktbezogene Betrachtungsweise. Vorabausgliederungen sind damit unschädlich, sofern der Erwerber eine funktionsfähige Sachgesamtheit erhält....mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.15 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)

• 2020 Begriff der neuen Wohnung/Zweifelsfragen/§ 7b EStG Fraglich ist, wie der Begriff der neuen Wohnung i.S.v. § 7b EStG zu verstehen ist. Gefördert wird die Schaffung neuer Wohnungen sowohl im Rahmen einer Neubaumaßnahme als auch im Rahmen von bestehenden Gebäuden. Die neue Wohnung muss zusätzlich und erstmals geschaffen werden. Die Verlegung oder Erweiterung von Wohnraum ...mehr

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Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

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Private Krankenversicherung... / 3.2 Private Krankenversicherung zur Aufstockung der Beihilfe von Beamten

Bei Beamten und Pensionären spielen das Einkommen und somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle. Sie und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen sind nach dem SGB V krankenversicherungsfrei[1]. Mit der sog. Beihilfe von Bund, Land oder Kommune haben sie ein eigenes System der Krankheitsfürsorge. Im Detail unterscheidet sich der Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfevors...mehr