Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 3.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände.[1] Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Lediglich optische Beeinträchtigungen reichen nicht aus, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können. Vorliegen einer grundlegenden Umge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2 Auswirkungen der nachträglichen Gewinnbesteuerung für die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 261 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Da die Rechtsfolgen des § 24 Abs 5 UmwStG nur eingebrachte Beteiligungen an Kö, Personenvereinigungen und Vermögensmassen betr, bleibt der Ansatz der übrigen WG eines Einbringungsgegenstands ohne Änderung. Dies gilt insbes für die antragsgem Bewertungsmethode einer Bw-Fortführung oder eines Zwischenwertansatzes für die Einbringung, die dara...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 "Wahlrecht" auf Minderbewertung (Buchwert oder Zwischenwert)

Tz. 115 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auf Antrag kann die Übernehmerin eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert wählen, wenn und soweit dieser niedriger als der gW der Sacheinlage (s Tz 113 iVm s § 20 UmwStG Tz 203) und soweit aus ges Gründen eine Minderbewertung nicht ausgeschlossen ist (s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG). Buchwert Bw ist nach der Legaldefinition in § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8 Hinzutritt einer Kapitalgesellschaft in eine KG als Komplementärin

Tz. 78 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Tritt eine Kap-Ges als Kpl einer Pers-Ges bei und leistet sie eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen, ist ein Fall des § 24 UmwStG gegeben. In diesem Fall bringen die Altgesellschafter ihre Beteiligung in die erweiterte Gesellschaft ein (s Tz 24). Erfolgt die Beteiligung der Kap-Ges an einer bestehenden Pers-Ges ohne Einlage einer Geld- od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Einbringung von Betriebsvermögen durch Einzelrechtsnachfolge (§ 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Neben den umw-rechtlichen Möglichkeiten der Umstrukturierung erlaubt das UmwStG auch die st-neutrale Einbringung von BV qua Einzelrechtsnachfolge. Übernehmender Rechtsträger können Kap-Ges, Gen (§ 20 UmwStG) oder Pers-Ges (§ 24 UmwStG) sein. Dabei ist der Anwendungsbereich für eine Anwendung des § 24 UmwStG hier nicht auf bestimmte Pers-Ges ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 S 1 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Einbringungsgegenstand: 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), die im rechtlichen oder wirtsch Eigentum (zum Bsp als Treugeber) des Einbringenden steht und zu dessen BV gehört, kann uE unter Anwendung des § 24 UmwStG st-neutral gegen eine MU-Beteiligung an der aufnehmenden Pers-Ges getauscht werden (str, hA s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, §...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Minijobber ist gesetzlich krankenversichert

Herr Huber beschäftigt seinen Ehegatten in seinem Unternehmen im Rahmen eines Minijobs. Er zahlt ihm ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Arbeitslohn von 603 EUR. Die Abrechnung sieht wie folgt aus:mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversiche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.7 Gebäuden gleichgestellte Objekte (§ 7 Abs. 5b EStG)

Rz. 483 § 7 Abs. 4, 5 und 5a EStG sind nach § 7 Abs. 5b EStG auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räumlichkeiten entsprechend anzuwenden. Rz. 483a § 7 Abs. 5a EStG dient der Klarstellung.[1] Rz. 484 Ein Gebäude bildet grundsätzlich ein einheitliches Wirtschaftsgut. Dessen Anschaffungs- ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.2 Begrenzung auf den jeweiligen Höchstwert nach Anlage 2b und der Grundsatz der additiven Bewertung (Satz 2)

Rz. 49 Für den Fall, dass neben den Kindererziehungszeiten weitere Entgeltpunkte – z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung – erworben worden sind, werden die Entgeltpunkte bis zum Höchstwert der Anl. 2b zum SGB VI (Beitragsbemessungsgrenze) addiert. Treffen daher Kindererziehungszeiten mit freiwilligen oder Pflichtbeiträgen zusammen, werden deren Entgeltpunkte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 2.2.3 Zulagen/Zuschläge

Bei der Zulagengewährung ist zulässiger Differenzierungsgrund allein der Zweck der Zulage. Arbeitskräftemangel kann Zulagen rechtfertigen, um Arbeitnehmer zu gewinnen oder zu halten. Diese sog. Arbeitsmarktzulagen müssen bei neu eingestellten Kräften nicht fortgeführt werden, wenn der Arbeitskräftemangel nicht mehr besteht. Ein sachlicher Grund liegt nicht allein in dem Umstan...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 603 EUR (bis zum 31.12.2025: 556 EUR, bis 31.12.2024: 538 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten oder durch Einmalzahlunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7.2 Aufstockung und Umbuchung der Ausgleichsposten

Rz. 919a In § 34 Abs. 6e S. 7-20 KStG ist die Übergangslösung für die nach bisherigem Recht gebildeten aktiven und passiven Ausgleichsposten enthalten. Diese sind, wenn sie nicht zu 100 % gebildet worden waren, aufzustocken. Die Ausgleichsposten sind danach aufzulösen und auf das Beteiligungskonto umzubuchen. Dies hat in dem Wirtschaftsjahr zu erfolgen, das nach dem 31.12.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.3 Anteilige Bildung der Ausgleichsposten

Rz. 854 Entsprechend dem Ziel, die richtige Besteuerung der dem Organträger zuzurechnenden Beträge auch im Fall der Veräußerung der Beteiligung sicherzustellen, sind die Ausgleichsposten nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG anteilig zu bilden, d. h. nur in der Höhe, die der Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft entspricht. Dies entspricht der h. M., die schon bisher vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.4 Auswirkungen auf ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Rz. 785 Abs. 3 hat besondere Auswirkungen auf ehemalige gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die Organgesellschaften sind. Tatsächlich war dies auch der Anlass für die Regelung.[1] Bestätigt wird dies durch § 14 Abs. 3 S. 4 KStG, der eine ausdrückliche Sonderregelung (m. E. eine Klarstellung) für diese Stpfl. enthält. Rz. 786 Gemeinnützige Wohnungsunternehmen hatten die stille...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.3 Mehrabführungen als Einlagenrückgewähr (Abs. 4 S. 2)

Rz. 914 Nach § 14 Abs. 4 S. 2 KStG gelten Mehrabführungen mit Ursache in organschaftlicher Zeit als Einlagenrückgewähr der Organgesellschaft an den Organträger. Mehrabführungen liegen vor, wenn die handelsrechtliche Gewinnabführung höher ist als der dem Organträger im Einkommen zugerechnete Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Eine Mehrabführung ist regelmäßig eine Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Sonstige Offenlegungspflichten

Rn. 129 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Hat eine AG/KGaA/SE von der Möglichkeit des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch gemacht und handelt es sich um eine börsennotierte Gesellschaft, so kann eine Veröffentlichungspflicht darüber hinaus nach § 40 Abs. 1 Satz 2 WpHG bestehen. Die Meldepflicht setzt voraus, dass die zurückerworbenen Aktien die Schwelle von 5 % des Grundkap. überschreit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.4.1 Aufstockung der Anteile und Kapitalerhöhungen

Stockt ein Neugesellschafter seine Beteiligung durch den Erwerb weiterer Anteile am Gesellschaftsvermögen nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts (innerhalb von 10 Jahren) auf, werden sowohl der erstmalige Erwerb als auch die Hinzuerwerbe bei der Berechnung der Quote berücksichtigt.[1] Veränderungen der Vermögensbeteiligung von Neugesellschaftern durch Kapitale...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.2.1 Unmittelbare Änderung des Gesellschafterbestands

Der Gesellschafterbestand ändert sich unmittelbar, wenn ein Mitgliedsrecht an der Gesellschaft zivilrechtlich wirksam auf ein anderes oder neues Mitglied der Personengesellschaft übergeht.[1] Ein Gesellschafter ist neu i. S. d. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG, wenn er zivilrechtlich erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer bestehenden grundbesitzenden Personengesellschaft von ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.6.3 Weitergeltung des alten Rechts

§ 23 Abs. 20 Satz 1 GrEStG ordnet die Weitergeltung des bisherigen Rechts bis zum 30.6.2026 für die Fälle an, die das neue Recht nicht erfasst. Die Weitergeltung der Altfassung bis zum 30.6.2026 kann nur in dem Fall relevant werden, dass bis zum 30.6.2021 Anteile in Höhe von insgesamt mindestens 90 %, aber weniger als 95 % auf einen neuen oder mehrere neue Gesellschafter übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.5 Anwendungs- und Übergangsregelungen

Auch für die Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG hat der Gesetzgeber Anwendungs- und Übergangsregelungen normiert. Da § 1 Abs. 3 GrEStG – anders als § 1 Abs. 2a GrEStG – tatbestandlich keine zeitliche Begrenzung enthält, kann die Fortgeltungsanordnung des § 1 Abs. 3 GrEStG a. F. im Rahmen der Übergangsregelungen nicht nach 5 Jahren entfallen. Sie gilt grundsätzlich unbegrenzt fo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Härtere Gangart gegen Schwarzarbeit beschlossen

Die Baubranche hat es immer häufiger mit organisierter Kriminalität zu tun – ein Gesetz soll jetzt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken. Die Einheit des Zolls klärt unter anderem Verstöße gegen faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen auf. Die Höhe des Gesamtschadens durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wird in der Jahresbilanz 2024 des Zolls auf 766 Mio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2025... / 5.2 Besteuerungsgrundlagen des Beteiligten

Die Zeilen 140 bis 248 sind für jeden Feststellungsbeteiligten auszufüllen, um die Einkünfte zu ermitteln, die auf den jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallen. Der nachfolgende Aufbau des Vordrucks entspricht quasi spiegelbildlich dem Aufbau des Vordrucks zu den Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft, so dass nachfolgend nur auf zusätzlich erforderliche Angaben näher ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.2 "Zuschuss"-Leistungen des Arbeitgebenden zum Übergangsgeld (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 18 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen gezahlt. Während sich § 72 Abs. 1 Nr. 1 mit der Anrechnung von Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen befasst, welches aufgrund einer konkreten Arbeitsleistung oder aufgrund einer gesetzlichen Entgeltfortzahlungsverpflichtung (z. B. §§ 3, 9 EFZG) erzielt wird, regelt Abs. 1 Nr. 2 bei Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6 Welchen Umfang die Finanzierung hat

Bis zu 150.000 EUR Die KfW finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag je Wohneinheit ist jedoch begrenzt: 100.000 EUR für "Klimafreundliches Wohngebäude" 150.000 EUR für "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" 100.000 EUR für "Effizienzhaus 55, Wohngebäude". Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten. Eine nachträgliche Aufstockung des b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5 Umfang der Finanzierung

Bis zu 150.000 EUR bei 3 Kindern Die Höhe des maximal möglichen Kreditbetrags richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder: bei einem Kind bis zu 100.000 EUR, bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR, ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR. Der Kreditbetrag ist zusätzlich durch den tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie begrenzt. Eine spätere Aufstockung über den beantragte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 10 Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften

Vor Zeilen 63–70 Besondere Regeln gelten, wenn die Mittel nicht unmittelbar für die begünstigten Zwecke eingesetzt, sondern dem Vermögen der Körperschaft zugeführt werden. Die zur Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erforderlichen Angaben sind in den Zeilen 63–70 zu machen. Erläuterungen hierzu sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 222–224, enthalten. Zeile ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagespiegel/Anlagegitter / 3.2.2 Ausweis von Festwerten

Rz. 51 Nach § 240 Abs. 3 HGB dürfen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Menge für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Änderungen unterliegt. Die...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.3 Nachzahlungsrecht für bis zum Beginn des Ruhestandes beurlaubte Berufssoldatinnen/-soldaten und Bundeswehrbeamte/-beamtinnen

Rz. 8 Abs. 3 erweitert den Kreis der Nachzahlungsberechtigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG) oder nach § 3 Abs. 2 Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG) beurlaubt worden sind. Vorliegen muss auch hier zunächst die Versichertenei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.2 Nachzahlungsrecht für früher von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossene Personen

Rz. 7 Abs. 2 setzt zunächst die Versicherteneigenschaft voraus. Es muss daher zumindest ein Kalendermonat mit auf die allgemeine Wartezeit anrechenbarer Beitragszeit vorliegen (§§ 51, 55). Bis zum 10.8.2010 darf zudem aufgrund des § 7 Abs. 2 und des § 232 Abs. 1 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung kein Recht zur freiwilligen Versicherung bestanden haben. Weitere Voraus...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 130 nach § 150 überführt. Sie wurde dabei neu gefasst und zugleich geschlechtsneutral ausformuliert. Zuletzt wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.2 Maßgaben des Abs. 2 für Eingliederungsleistungen

Rz. 91 Abs. 2 Satz 1 bestimmt für die Leistungen zur Eingliederung, die nach Abs. 1 gewährt werden können, aber im SGB III geregelt sind, dass grundsätzlich die dort bestimmten Voraussetzungen auch für die Leistungserbringung nach dem SGB II gelten. Die Regelung entspricht dem früheren Abs. 1a. Dabei werden mit Ausnahme der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung (Vermittlungsan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.3 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für eine schulische Berufsausbildung (Abs. 3)

Rz. 96 Abs. 3 lässt Leistungen für die Anbahnung einer schulischen Berufsausbildung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III zu. Diese Regelung begrenzt die Förderungsmöglichkeiten an sich auf versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Regelung entspricht der Zielsetzung des SGB II, durch jedwede Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen und dadur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Zuletzt wurden durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Technische Anlagen und Masc... / 3.3 Degressive Abschreibung im Investitionssofortprogramm

Rz. 42a 2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" beschlossen. Gegenstand dieses Gesetzes sind neben anderen Maßnahmen (z. B. Steuersenkungen) 3 Regelungen, die unmittelbar das Rechnungswesen und den Jahresabschluss betreffen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 2 Aufstockung der Pauschalbeiträge

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte, die sich nicht nach § 6 Abs. 1b SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit haben lassen bzw. die bereits nach dem bis zum Jahr 2012 geltenden Recht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben und somit weiterhin versicherungspflichtig sind, gelten keine Besonderheiten bei der Ermittlung der Entgeltpunkte, wenn sie den Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Private Krankenversicherung... / 3.2 Private Krankenversicherung zur Aufstockung der Beihilfe von Beamten

Bei Beamten und Pensionären spielen das Einkommen und somit die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle. Sie und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen sind nach dem SGB V krankenversicherungsfrei[1]. Mit der sog. Beihilfe von Bund, Land oder Kommune haben sie ein eigenes System der Krankheitsfürsorge. Im Detail unterscheidet sich der Leistungsumfang der jeweiligen Beihilfevors...mehr