Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

Beitrag aus Personal Office Premium
Freiwilligenprogramme als I... / 8.7 Transfergesellschaft

Auch die Errichtung und finanzielle Ausstattung einer Transfergesellschaft (Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft) ist im Rahmen eines Freiwilligenprogramms – insbesondere bei einem umfangreichen Personalabbau – möglich. Dabei handelt es sich üblicherweise um ein eigenes Unternehmen, in dem die von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer für einen befristeten Zeitr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 3.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände. Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Lediglich optische Beeinträchtigungen reichen nicht aus, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können. Vorliegen einer grundlegenden Umgesta...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Einführung: Technische Immobilienverwaltung (ZertVerwV)

Neben rechtlichen und kaufmännischen Angelegenheiten müssen sich Hausverwaltungen in ihrer täglichen Praxis auch mit technischen Inhalten und Fragestellungen auseinandersetzen. Ein allgemein gültiger Aufgabenkatalog für die technische Verwaltung von Wohnungseigentum existiert nicht. Da das WEG seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 keinen Pflichtenkatalog des Verwalters m...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusagen / 5 Höhe der Rückstellung

Den Betrag der Rückstellung kann der Betrieb meist nicht selbst ermitteln. Üblicherweise wird deshalb ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag gegeben. Aus dem Gutachten sollte erkennbar sein, wie die Pensionsverpflichtung am jeweiligen Bilanzstichtag zu bewerten ist und in welcher Höhe gewinnmindernde Zuführungen vorgenommen werden dürfen. Für die Bemessung der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.6.1 Entlastungsbeweis

Rz. 85 Hinsichtlich der objektiven Beweislast muss die Finanzbehörde nachweisen bzw. trägt das Risiko der Unerweisbarkeit, dass die Tatbestandsmerkmale des S. 1 vorliegen. Ist der Finanzbehörde dieser Nachweis gelungen, kann der Stpfl. den Entlastungsbeweis nach § 50d Abs. 3 S. 2 EStG erbringen. Danach entfällt die Entlastungsberechtigung nicht, wenn die ausl. Körperschaft n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 101 Rechtsfolge des § 50d Abs. 3 EStG ist, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft die Steuerentlastung nur in voller Höhe in Anspruch nehmen kann, wenn entweder an ihr nur Gesellschafter beteiligt sind, denen die Steuerentlastung nach der gleichen Rechtsgrundlage und in gleicher Höhe bei direktem Bezug der Einkünfte aus dem Inland ebenfalls zustünde oder, wenn diese V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 5.2 Umwandlung vermögenswirksamer Leistungen

§ 4 Satz 2 Buchst. c. TV-EUmw/VKA sieht vor, dass auch künftige Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen umgewandelt werden können. Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass den Beschäftigten des kommunalen öffentlichen Dienstes die Entgeltumwandlung umfassend ermöglicht werden soll. Wie bei allen anderen Entgeltbestandteilen ist jedoch Voraussetzung, dass der Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 18 Haftung des Arbeitgebers

Den Arbeitgeber trifft bei der Entgeltumwandlung stets eine subsidiäre Ausfallhaftung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, was aber keine Bürgschaftsübernahme darstellt. Bei den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse ist der Arbeitgeber sogar einziger direkter Anspruchsgegner des Beschäftigten. Praxis-Tipp Der Arbeitgeber sollte eine Rückdeckungsversicherung abschl...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Bilanz / 10 Bilanzenzusammenhang, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

Der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs ergibt sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Er besagt, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs übereinstimmen müssen. Dadurch soll die vollständige Erfassung des Gewinns gewährleistet werden. Selbst wenn die Schlussbilanz des Vorjahrs falsch ist und ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 5.1 Sachwertabfindung in das Privatvermögen

Nach § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB führt z. B. die Kündigung eines GbR-Gesellschafters zum Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu befreien und ihm eine dem Wert seines Anteils...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 8 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Nicht selten ergibt sich die Notwendigkeit, in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis einzelne Arbeitsbedingungen arbeitsvertraglich für einen vorübergehenden Zeitraum – befristet – zu ändern. Hierzu gehören die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Zeit, die befristete Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit sowie die Übertragung einer inhaltlich anders gearteten Tä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.4 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter unmittelbar der Begründung oder Stärkung der Beteiligung an der Personengesellschaft dienen.[1] Das ist z. B. bei einer Darlehensschuld der Fall, wenn das Darlehen zum Erwerb oder zur Aufstockung der Beteiligung an der Personengesellschaft aufgenommen worden ist. Bloße mittelbare günstige Wirkungen auf de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.1 Buchführung und Bilanzierung bei Eintritt eines Gesellschafters

Rz. 72 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretenden Gesellschafter vergrößerte GmbH ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Altersteilzeit

Rn. 615 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es existieren in praxi zwei Altersteilzeitmodelle. Beim ersten Modell (Gleichverteilungsmodell) ist der AN während des gesamten Altersteilzeit-Zeitraums bis zur Pensionierung halbtags tätig. Beim zweiten Modell (Blockmodell) arbeitet der AN während der ersten Hälfte des Altersteilzeit-Zeitraums weiterhin ganztägig. Während der zweiten Hälfte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umsatzerlöse

Rn. 12 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als UE gilt der Betrag, der i. R.d. GuV als UE auszuweisen ist. Was alles als UE auszuweisen ist, ergibt sich aus § 277 Abs. 1 (vgl. HdR-E, HGB § 277, Rn. 22ff.; überdies Lopatta et al., DB 2016, S. 1516ff., jeweils m. w. N.). Durch die Wahl der Art der GuV, d. h., ob das GKV (vgl. § 275 Abs. 2) oder das UKV (vgl. § 275 Abs. 3) angewandt wird...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.3 Nachzahlungsrecht für bis zum Beginn des Ruhestandes beurlaubte Berufssoldatinnen/-soldaten und Bundeswehrbeamte/-beamtinnen

Rz. 8 Abs. 3 erweitert den Kreis der Nachzahlungsberechtigten nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz (SKPersStruktAnpG) oder nach § 3 Abs. 2 Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz (BwBeamtAusglG) beurlaubt worden sind. Vorliegen muss auch hier zunächst die Versichertenei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.2 Nachzahlungsrecht für früher von der freiwilligen Versicherung ausgeschlossene Personen

Rz. 7 Abs. 2 setzt zunächst die Versicherteneigenschaft voraus. Es muss daher zumindest ein Kalendermonat mit auf die allgemeine Wartezeit anrechenbarer Beitragszeit vorliegen (§§ 51, 55). Bis zum 10.8.2010 darf zudem aufgrund des § 7 Abs. 2 und des § 232 Abs. 1 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung kein Recht zur freiwilligen Versicherung bestanden haben. Weitere Voraus...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst eine Vielzahl früherer Einzelregelungen, insbesondere zur Förderung der Arbeitsaufnahme nach Gesetz und durch die Bundesagentur für Arbeit gesetztem Anordnungsrecht zusammen. Sie ist zwischenzeitlich bedürftigkeitsunabhängig ausgestaltet worden. Es gilt jedoch § 22 und der Nachranggrundsatz gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern. § 23 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.1 Überblick und Einordnung in das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel fasst auf Beratungs- und Vermittlungsseite die Berufs- und Arbeitsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zusammen. Damit wird sprachlich dem internationalen Standard entsprochen. Darüber hinaus enthält das Dritte Kapitel das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung, das an den Bedarfslagen der Arbeitslosen a...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 2 Zweck

Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen hat eine Schutz- und eine Ordnungsfunktion. Durch die Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags soll die Vereinbarung von untertariflichen Arbeitsbedingungen zulasten der betroffenen Arbeitnehmer verhindert werden. Die Allgemeinverbindlichkeit wirkt dabei wie ein staatliches Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen und trä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gesetze, Fristen, Dauerbren... / 6 Aus der Ampel-Pipeline: Gebäudetyp E und BauGB

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, sollten die Regeln verschlankt werden. Das sah u. a. der Gesetzentwurf für ein Gebäudetyp-E-Gesetz vor, den das Bundeskabinett im November 2024 beschlossen hatte – ob es ein neuer Bundestag verabschieden wird, steht in den Sternen. Am 4.9.2024 hatte das Kabinett auch den Entwurf für die lange erwartete Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) mit zah...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.2.4 Fördermodell 4 – Öffentliches Baudarlehen bei Aufstockungen, Dachausbauten oder Nutzungsänderungen

Aufstockungen und Ähnliches Fördermodell 4 unterstützt Bauvorhaben, die Wohnraum durch Aufstockungen, Dachausbauten oder die Umnutzung bestehender Gebäude schaffen. Die Konditionen richten sich je nach Vorhaben und zielen darauf ab, Projekte wirtschaftlich tragfähig zu machen. Förderung bei Aufstockungen und Dachausbauten Die Förderkonditionen entsprechen den Regelungen des För...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.1.1 Grundsätzliche Förderung

0 % bis 0,5 % Zinsen Öffentliche Baudarlehen zinsloses Baudarlehen: Fördermodelle 1 und 2 zinsgünstiges Baudarlehen: 0,5 % Zinssatz (nur für Fördermodell 3) Mindesttilgung: 1,5 % des Darlehensursprungsbetrags Verwaltungskostenbeitrag: 0,15 % bis 0,6 % (abhängig von der Darlehenshöhe) Baukostenzuschuss nur für Fördermodell 1 bis zu 1.800 EUR pro m2 geförderter Wohnfläche Einmalige Zus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.2 Berechnung des Mindestaufstockungsbetrags

Das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit ist um mindestens 20 % aufzustocken, wobei die Aufstockung auch weitere Entgeltbestandteile umfassen kann, z. B. Einmalzahlungen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Maximalaufstockung Ein Arbeitnehmer (Steuerklasse IV, keine kinder, KV-Zusatzbeitrag 2,5 %, kirchensteuerpflichtig) mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttoarbeitsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 4. Verjährung

Rz. 31 Der Pflichtteilanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren ab der Kenntnis des Pflichtteilberechtigten vom Erbfall und von der Verletzung seiner Rechte, aber nicht später als zehn Jahre ab dem Erbfall. Hat der Erblasser zu Lebzeiten Geschenke an Dritte mit der Absicht gemacht, den Pflichtteil zu mindern oder einem Pflichtteilberechtigten Schaden zuzufügen, ist der Pfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 556 EUR (bis zum 31.12.2023: 520 EUR, bis 30.09.2022: 450 EUR, bis 31.12.2012: 400 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Abzug für Einkommensteuer (Abs. 3)

Rz. 21 Abs. 3 regelt, welche Steuerklasse bei der Ermittlung der Abzüge für die Einkommensteuer zugrunde zu legen ist. Die nach dieser Regelung bestimmte Steuerklasse gilt für die Einkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG) als auch im Bezugszeitraum (§ 2 Abs. 3 BEEG) gleichermaßen. Rz. 22 Abs. 3 Satz 1 legt als Grundregel fest, dass sich die Ermittlung der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlusskompetenz: Sondere... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung steht dem jeweiligen Inhaber des Miteigentumsanteils Nr. 6 (derzeit Wohnungseigentümer X) ein Sondernutzungsrecht an der gesamten Dachfläche zu. Die Gemeinschaftsordnung berechtigt X zur Aufstockung des Gebäudes zur Bildung neuer Räumlichkeiten über dem bisherigen letzten Obergeschoss. Die Aufstockung darf nach den Plänen und Vorstellungen des B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzüberbau / 2.1.3 Der Zeitpunkt des Überbaus

Nach der Gesetzesformulierung in § 912 Abs. 1 BGB muss "bei der Errichtung eines Gebäudes" über die Grenze zum Nachbargrundstück gebaut worden sein. Zu einem Überbau kann es aber nicht nur bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes kommen. Vielmehr gilt nach der Rechtsprechung als Überbau auch die Erweiterung eines bereits vorhandenen Gebäudes, wenn dabei erstmals über di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grenzüberbau / 3.1 Duldungspflicht

Liegen nach dem Gesetz oder den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen die Voraussetzungen für einen entschuldigten Überbau vor, so hat der Nachbar bzw. der Rechtsinhaber (bei Grunddienstbarkeit oder Sondernutzungsrecht) den Überbau zu dulden. Für den Nachbareigentümer handelt es sich um eine Beschränkung seines Eigentums, die mit dem Grundstückseigentum gemäß § 96 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Corona-Sonderzahlung / 2.5 Begünstigte Zahlungen

Begünstigt waren Zahlungen des Arbeitgebers aufgrund bundes- und landesrechtlicher Regelungen, wie dem Pflegebonusgesetz, oder auf Grundlage von Beschlüssen der Bundes- oder einer Landesregierung bzw. von Tarifverträgen, wie dem Tarifvertrag der Länder über die Corona-Sonderzahlung vom 29.11.2021. Aber auch freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers, wie die freiwillige Aufstock...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.1.4 Aufstockungsbeträge

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine monatliche Aufstockung des Arbeitslosengeldes, wird der Aufstockungsbetrag als Entlassungsentschädigung behandelt. Sie wird bezogen auf die dem Arbeitnehmer zustehende maximale Bezugsdauer hochgerechnet. Praxis-Beispiel Entlassungsentschädigung in Form von Aufstockungsbeträgen Ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitslosengeldanspruch von...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 7 Abkehr von der Tonnagesteuer

Grundsätzlich führt die Gewinnermittlung nach § 5a EStG zu erheblichen steuerlichen Vorteilen. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass auch dann ein zu versteuernder Gewinn entsteht, wenn nach der herkömmlichen Gewinnermittlung ein Verlust ausgewiesen worden wäre. Dies kann dazu führen, dass gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten eine Steuer zu bezahlen ist. Da si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.5.1 Beginn des Kalenderjahrs

Rz. 474 Abs. 4 S. 1 stellt nur auf die Beteiligungshöhe zu Beginn des Kalenderjahrs ab, also auf einen Zeitpunkt. Darüber hinaus wird keine Haltedauer gefordert. Wenn eine Beteiligung z. B. zu Beginn des Kalenderjahrs bestanden hat und vor oder nach der Gewinnausschüttung unterjährig verkauft wird, ist dies unschädlich.[1] Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt dies auch, falls...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerpflicht... / 5.4.2 Abschreibung der AK/HK

Wie bereits erwähnt, können die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AK/HK) für eine Photovoltaikanlage nicht sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Die Anlage ist über viele Jahre hinweg nutzbar, weshalb die AK/HK verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mit 20 Jahren als steuerlicher Aufwand zu berücksichtigen sind. Über die Absetzung für Abnutzung (AfA) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebäudeaufstockung und Gebä... / 1 Einführung

Beeinträchtigungen durch eine Gebäudeerhöhung oder -aufstockung in Grenznähe sind dadurch gekennzeichnet, dass sie im Gegensatz zu den in § 906 BGB genannten Einwirkungen, wie den grenzüberschreitenden Luftverunreinigungen oder Geruchsbelästigungen, nicht einem angrenzenden Grundstück zugeführt werden, sondern als mittelbare Folge des höher gebauten Gebäudes dem niedrigeren ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.1 Unternehmensgröße

Der Anspruch besteht gemäß § 12 Abs. 1 EntgTranspG nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Damit kommt es nicht auf die Anzahl der Beschäftigten in einem Konzern, der aus mehreren Schwestern- und/oder Tochtergesellschaften besteht, an. Alleinentscheidend ist der konkrete Vertragsarbeitgeber des Beschäftigten, der einen Auskunft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Rz. 398 Der Arbeitgeber muss auch die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. Nach der – freilich unglücklich formulierten – gesetzlichen Regelung dient das Regelarbeitsentgelt als Berechnungsbasis zur Ermittlung der Aufstockungsleistungen. Ausgehend vom (hälftigen) Altersteilzeitbrutto, dem Regelarbeitsentgelt, werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Aufstockung des Arbeitsentgelts in der Altersteilzeit

Rz. 397 Der Arbeitgeber muss das Bruttoarbeitsentgelt für die Altersteilzeit aufstocken. Zusätzlich zum Arbeitslohn muss er einen Aufstockungsbetrag von 20 Prozent des – neu eingeführten – Regelarbeitsentgelts gewähren. Zum Regelarbeitsentgelt zählt das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, welches der Arbeitgeber regelmäßig dem Altersteilzeitler für seine Arbeitslei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 10. Vereinbarung zwischen Transfergesellschaft und Arbeitgeber

Rz. 1044 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.77: BQG/Transfergesellschaft Kooperationsvertrag zwischen der _________________________ – nachfolgend "Transfergesellschaft" genannt – und der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – Präambel Im Interessenausgleich vom _________________________ und im Sozialplan vom _________________________...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Folgen der Einziehung

Rz. 16 Der Geschäftsanteil wird vernichtet (Zugang der wirksamen Geschäftsführererklärung maßgeblich), Rechte Dritter gehen unter (Lutter/Hommelhoff/Kleindiek § 34 Rz. 3; Noack § 34 Rz. 19). Das Stammkapital bleibt in seiner Höhe grds. erhalten (Noack § 34 Rz. 20). Es entstehen Differenzen zwischen der Summe der Anteile/Nennbeträge und dem Stammkapital (Divergenzen führen ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Steuerrecht / b) Umgekehrte Abfindung

Rz. 64 Zu umgekehrten Abfindung im Zusammenhang mit einer zunächst teilweisen Auseinandersetzung kommt es, wenn im Rahmen der endgültigen Auseinandersetzung vom Empfänger der Abfindung aus der Teilauseinandersetzung seinerseits eine Abfindung gezahlt wird. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wirkt sich diese zweite oder umgekehrte Abfindung wie eine Kürzung der ursprünglich...mehr