Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des gemeinen Werts für die Sachgesamtheit (übergehendes Betriebsvermögen)

Tz. 32 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Weil es sich bei einer Verschmelzung von Kö auf Kö nicht um die Übertragung von Einzel-WG, sondern um die Übertragung des gesamten BV der Übertragerin handelt, hat die Bewertung mit dem gW (s UmwSt-Erl 2025 Rn 11.04 iVm Rn 03.07) nicht bezogen auf jedes einzelne übergehende WG, sondern bezogen auf die Gesamtheit der bei einer Verschmelzung ü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anpassung des Gebäudenormalherstellungswerts wegen Alters, sog. Alterswertminderung (Abs. 4 Satz 1 und Satz 2)

Rz. 81 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren wird der Gebäudewert auf der Grundlage des Gebäudenormalherstellungswerts ermittelt, vgl. § 259 Abs. 2 BewG. Der Gebäudenormalherstellungswert, stellt den Sachwert eines neu errichteten Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt dar und berücksichtigt demzufolge das Alter des Gebäudes nicht. Vom Gebäudenormalherstellungswert ist daher...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 4.4 Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 24 § 13 Abs. 2 Satz 3 TzBfG stellt klar, dass eine Kündigung aus anderen als dem in § 13 Abs. 2 Satz 1 genannten Grund zulässig ist. Dies gilt sowohl für Kündigungen aus wichtigem Grund nach § 626 BGB als auch für ordentliche Änderungs- oder Beendigungskündigungen aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen. Soweit teilweise vertreten wird, dass eine Änderun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.2.2.1 Gesellschaftstypische Anteile

Rz. 35 Erfasst wird von § 17 EStG die Veräußerung von "Anteilen". Der Begriff der "Anteile" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch § 17 Abs. 1 S. 3 EStG näher erläutert wird. Diese Erläuterung ist jedoch keine abschließende Aufzählung, sondern muss sich ihrerseits mit den Begriffen "ähnliche Beteiligungen" und "Anwartschaften" wiederum auf unbestimmte Rechtsbegriffe s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.2.1 Veränderungen der Dauer der Arbeitszeit

Die kinderbezogenen Entgeltbestandteile werden nach § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder "in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe" fortgezahlt, solange der Anspruch auf Kindergeld besteht. Reduziert die/der Beschäftigte nach dem 1.11.2006 die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit – wechselt ein bisher Vollzeitbeschäftigter in Teilzeit oder wird die Arbeitszeit einer Teilzeitkr...mehr

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Instandhaltung und Instands... / 7.4 Trittschall

Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vermieter nicht zur andauernden Modernisierung der Wohnung und zur ständigen Anpassung an neue Normen und steigende Bedürfnisse verpflichtet. Daher kann der Mieter keine Schallschutzmaßnahmen verlangen, die es zur Zeit der Errichtung des Gebäudes (hier: 1924) noch gar nicht gab. Ein älteres Anwesen muss somit nicht die heute geltenden We...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 2.1 Vergleichbare Auslandsleistungen (S. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Leistungen für Kinder, die im Ausland gewährt werden und mit dem Kindergeld oder den Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. den Kinderzuschüssen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbar sind, schließen das Kindergeld – insgesamt – aus (s. aber Rz. 13). Entscheidend ist, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung irgendeiner Person ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Behandlung der sog. Hypo-Tax im Rahmen der Besteuerung

Bei Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland treten in der Praxis neben unveränderten Bruttolohnvereinbarungen auch Fälle mit Aufstockung um Auslandszulagen oder mit Umstellung auf eine Nettolohnvereinbarung auf. Hierbei werden zunehmend Nettolohnvereinbarungen genutzt, um den Arbeitnehmer weder schlechter, aber auch nicht signifikant besserzustellen als im Fall der reinen Inlan...mehr

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Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht Bauregeln

Überblick Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat die Bauordnung geändert. Die Behörden müssen künftig schneller arbeiten: Sie kriegen nur noch 3 Wochen Zeit – statt bisher 3 Monate –, um Unterlagen nachzufordern. Was sonst neu ist. Mit der neuen Landesbauordnung hat der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Regelungen beschlossen, die das Bauen erleichtern sollen....mehr

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Gestattungsvereinbarung: Wa... / 3 Das Problem

In den Jahren 2014 und 2015 macht B von ihrem Recht aus einer Gestattungsvereinbarung Gebrauch, das Dachgeschoss auszubauen. Diese Vereinbarung lautet: "Die Sondereigentumseinheit Nr. 92 im Dachgeschoß ist nicht ausgebaut; durch Ausbau und Unterteilung in mehrere selbständige Wohnungseigentumseinheiten werden unter Umständen später weitere Wohnungen geschaffen.(…) Jeder Mite...mehr

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LBO-Reform in Baden-Württemberg: Weniger Regeln und Standards

Überblick Genehmigungsverfahren werden beschleunigt, Standards abgebaut und der Bestandsschutz neu geregelt. Der Landtag in Baden-Württemberg hat die Novelle der Landesbauordnung (LBO) beschlossen – ein Überblick. Das Bauen in Baden-Württemberg soll schneller und einfacher werden. Der Landtag hat am 13.3.2025 die von Bauministerin Nicole Razavi (CDU) eingebrachten Änderungen...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 14.2.2 Wirtschaftsgutbezogene Aufstockung

Die Buchwertaufstockung erfolgt wirtschaftsgutbezogen. Sie ist nur bei Wirtschaftsgütern möglich, die sich im Zeitpunkt der Anteilsveräußerung noch im Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft befinden.[1] Soweit das eingebrachte Betriebsvermögen zwischen der Einbringung und der Anteilsveräußerung verkauft oder verschrottet wurde, ist insoweit eine Aufstockung nicht meh...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 14.2.1 Nachweiserfordernisse für die Aufstockung

Für die Wertaufstockung ist nach § 22 Abs. 5 UmwStG Voraussetzung, dass der Einbringende die Steuer auf den Einbringungsgewinn entrichtet hat und dies durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts nachweist.[1] In den Fällen der Einbringung von Anteilen erhöhen sich nach § 23 Abs. 2 Satz 3 UmwStG bei der übernehmenden Gesellschaft auf Antrag die Anschaffungskosten der e...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 8.9 Das Vermögen kann in der Handelsbilanz mit einem höheren Wert als in der Steuerbilanz angesetzt werden

Der Ansatz eines Werts unter dem gemeinen Wert ist in der Steuerbilanz unabhängig von der Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens in der Handelsbilanz der aufnehmenden Gesellschaft. Es ist daher insbesondere aus Gründen der Bankenfinanzierung überlegenswert, in der Handelsbilanz – die der Bank vorzulegen ist – den Ansatz zum gemeinen Wert zu wählen. Dadurch werden sämtl...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 11.4 Verteilung der stillen Reserven

Die aufzudeckenden stillen Reserven sind nach Verwaltungsauffassung nach einem einheitlichen Prozentsatz aufzulösen.[1] Hierzu ist wie folgt vorzugehen: Welche Buchwerte enthalten stille Reserven? Wie hoch sind die stillen Reserven der einzelnen Wirtschaftsgüter? Wie hoch sind die gesamten stillen Reserven? Die Aufstockung hat im Verhältnis der stillen Reserven zu erfolgen.[2] Bei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 14.2 Erhöhung der Wertansätze für das übernommene Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft

Zu Beginn des Wirtschaftsjahrs der Anteilsveräußerung kann die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 23 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UmwStG auf Antrag den versteuerten Einbringungsgewinn I als Erhöhungsbetrag ansetzen. Insoweit hat die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Wahlrecht. Durch diese Wertaufstockung hat die GmbH eine höhere Abschreibung.[1] Wichtig Antragsstellung spätes...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 6.2 Gleichmäßige Wertaufstockung beim Zwischenwertansatz

Im Falle des Zwischenwertansatzes erfolgt die Aufstockung der Buchwerte im Verhältnis der stillen Reserven gleichmäßig auf die einzelnen Wirtschaftsgüter.[1] Weil selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter zwingend zu berücksichtigen sind, sind diese (einschließlich des Firmenwerts) wie die anderen Vermögensgegenstände zu behandeln. Damit ist der Geschäftswert in gleich...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.8 Gewinnerhöhende Wertaufholung bei Verschmelzung der Tochter- auf die Muttergesellschaft

Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt und erfolgte früher eine Herabsetzung des Buchwerts der Beteiligung durch eine außerplanmäßige Abschreibung oder durch Abzug einer Rücklage nach § 6b EStG, ist der Buchwert der Anteile niedriger als die tatsächlichen Anschaffungskosten der Anteile an der übertragenden Körperschaft. In...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 8.8 Schädliche Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG

Übersteigt der gemeine Wert der zusätzlich zu den Gesellschaftsrechten für die Einbringung gewährten Wirtschaftsgüter den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens, so führt die Gewährung dieser zusätzlichen Wirtschaftsgüter neben den neuen Geschäftsanteilen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, weil die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermög...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.5 Nachversteuerung, wenn die übertragende Kapitalgesellschaft vor der Verschmelzung eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der übernehmenden Kapitalgesellschaft durchgeführt hat

Ist die übertragende Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt (Verschmelzung der Mutter- auf die Tochtergesellschaft) und erfolgte früher eine Herabsetzung des Buchwerts der Beteiligung durch eine außerplanmäßige Abschreibung oder durch Abzug einer Rücklage nach § 6b EStG, ist der Buchwert der Anteile niedriger als die tatsächlichen Anschaffungs...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (Nr. 3)

Rz. 130 Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn aufgrund vom Betriebsrat vorzubringender Tatsachen die Besorgnis besteht, dass einem schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt werden muss, wobei auch eine Änderungskündigung ausreicht[1] oder sonstige Nachteile, z. B. Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes oder Verschlechterung oder Erschwerung der Arbeitsbeding...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.8 Veränderung der Arbeitszeit

Rz. 27 Einstellung und auch Versetzung sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern.[1] Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Veränderung seiner Arbei...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6 Sonstige Mitteilungspflichten

Rz. 107 Dem Betriebsrat sind der Name, die genauen Personalien, die vorgesehene Eingruppierung, Zeitpunkt der Maßnahme, alle Umstände über die persönliche und fachliche Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz sowie eventuelle betriebliche Auswirkungen mitzuteilen. Dies gilt sowohl für vom Bewerber eingereichte als auch für vom Arbeitgeber ermittelte Angaben. Rz. 107a Gelten...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 4 Zuführung zur Vermögensbildung (§ 62 Abs. 3 AO)

Rz. 13 Die in § 62 Abs. 3 AO genannten Zuwendungen können dem Vermögen der gemeinnützigen Körperschaft zugeführt werden. Die Vorschrift respektiert die besondere Zweckbestimmung des Zuwendenden, den Gegenstand der Zuwendung für die Vermögensstärkung anstatt für den laufenden Aufwand einzusetzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Katalog des Abs. 3 abschließend.[1]...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.2 Ertragswertverfahren

Wird ein Grundstück im Rahmen des Ertragswertverfahrens bewertet, sind das Gebäude und der Grund und Boden getrennt zu bewerten.[1] Der Grund und Boden ist dabei wie ein unbebautes Grundstück (Bodenrichtwert nach § 179 BewG) zu bewerten.[2] Hinweis Bewertung der Grund und Bodens anhand der tatsächlichen Bebauung Bei der Bewertung des Grund und Bodens darf nach einer Entscheidu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 S. 4 UmwStG)

Rz. 295 Nach § 22 Abs. 2 S. 4 UmwStG gilt der Einbringungsgewinn II als nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Rz. 296 Da die Veräußerung nach § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 UmwStG als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO gilt, entstehen die nachträglichen Anschaffungskosten nicht erst im Zeitpunkt der Veräußerung der sperrfristv...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 304 Die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft, insbesondere die Aufstockung der Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile in Höhe des Einbringungsgewinns II, ergeben sich aus § 23 UmwStG.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 234 Die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft, insbesondere die Aufstockung des eingebrachten Betriebsvermögens in Höhe des Einbringungsgewinns I, ergeben sich aus § 23 UmwStG.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 130 § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG gestattet es, die eingebrachten Anteile auch mit einem zwischen dem niedrigeren Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Rz. 131 Das Bewertungswahlrecht kann immer gesondert für jeden Sacheinlagegegenstand ausgeübt werden ...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.13 Generell zulässige Mittelzuführungen zum Vermögen (§ 62 Abs 3 AO)

Tz. 120 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 62 Abs 3 AO steht es der St-Befreiung nicht entgegen, dass eine Kö folgende Mittel (Zuwendungen) ihrem Vermögen zuführt: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den lfd Aufwand der Kö vorgeschrieben hat, Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung der Kö mit Vermögen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 7.3 Anbauten und Aufstockungen

Rz. 57 Anbauten teilen aufgrund ihrer Bauart oder Nutzung grundsätzlich das Schicksal des Hauptgebäudes. Nur wenn anzunehmen ist, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere Alterswertminderung als das Hauptgebäude haben wird, ist jeder Gebäudeteil für sich zu bewerten (Rz. 53).[1] Für Aufstockungen ist grundsätzlich das Baujahr der unteren Geschosse ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2.5.3 Anbauten und Aufstockungen

Rz. 35 Anbauten teilen aufgrund ihrer Bauart oder Nutzung grundsätzlich das Schicksal des Hauptgebäudes. Nur wenn anzunehmen ist, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere Restnutzungsdauer als das Hauptgebäude haben wird, ist für die wirtschaftliche Einheit eine gewogene Restnutzungsdauer zu ermitteln (Rz. 31). Für Aufstockungen ist grundsätzlich d...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

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Sauer, SGB III § 47 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Grundlage der Ermächtigung ist die Auffassung des Gesetzgebers, dass die Leistungsgewährung, soweit sie das arbeitsförderungsrechtliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium betrifft, vor Ort in den Agenturen für Arbeit ausgestaltet werden sollte. Die Ermächtigung betrifft dementsprechend hauptsächlich Regelungsnotwendigkeiten, die sich aus der Förderungspraxis heraus...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 10 Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften

Vor Zeilen 63–70 Besondere Regeln gelten, wenn die Mittel nicht unmittelbar für die begünstigten Zwecke eingesetzt, sondern dem Vermögen der Körperschaft zugeführt werden. Die zur Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erforderlichen Angaben sind in den Zeilen 63–70 zu machen. Erläuterungen hierzu sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 222–224, enthalten. Zeile ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 261 § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG gestattet, das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Allerdings soll beim Antrag ausdrücklich anzugeben sein, in welcher Höhe oder zu welchem Prozentsatz die stillen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 236a Die Regelung des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG sieht eine relative und eine absolute Wertobergrenze für den gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistungen vor, wobei die für den Einbringenden günstigere Alternative maßgebend ist. Es ist zu prüfen, nach welcher Vorschrift sich eine geringere Einschränkung des Wertansatzwahlrechts ergibt.[1] Die absolute Wertobergrenze na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.3 Keine "Überschuldung" des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 205 Die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens dürfen die Aktivposten nicht übersteigen, wobei das Eigenkapital weder als Aktiv- noch als Passivposten zu berücksichtigen ist. Zu den Passivposten rechnen in voller Höhe auch steuerfreie Rücklagen, die mithin zu einer Überschuldung führen können.[1] Rz. 206 Bei ausl. Betriebsvermögen sind die Bilanzansätze maßgebli...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

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Erhaltungsrücklage: Ansammlung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss begegne in formaler Hinsicht keinen Bedenken. Er sei aber auch materiell-rechtlich nicht zu beanstanden. Denn ein Beschluss über die Erhöhung/Festlegung der Höhe der Erhaltungshaltungsrücklage dürfe nicht mit dem Beschluss über die Durchführung und Finanzierung einer baulichen Maßnahme verwechselt werden. Es gehe nicht um eine Sonderumlage zur Fina...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (§ 23 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 7 Neben der Neufassung des § 4 Nr. 1 GrEStG, dessen zeitlicher Anwendungsbereich in § 23 Abs. 5 GrEStG geregelt ist, sah Art. 15 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 – StEntlG – vom 24.3.1999 (BStBl I, 304) eine Reihe weiterer Rechtsänderungen vor, deren zeitlicher Geltungsbereich in § 23 Abs. 6 GrEStG festgelegt ist. Die Vorschrift unterscheidet dabei zwischen N...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.3.5 Besteuerung nach Maßgabe des künftigen Grundstückszustands (§ 8 Abs. 2 S. 2 GrEStG)

Rz. 25 Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde dem Abs. 2 des § 8 GrEStG ein Satz 2 angefügt. Durch ihn wird die Möglichkeit eröffnet, im Besteuerungszeitpunkt, abweichend von den tatsächlichen Verhältnissen, den Wert des bebauten Grundstücks als Bedarfswert festzustellen (vgl. BT-Drs. 14/443). Die Regelung kann als Ausfluss der ständigen Rechtsprechung des BF...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.7 Nutzungsüberlassungen

Rz. 43 Außerdem spielen hier auch Nutzungsüberlassungen (Nießbrauch/Leasing) eine Rolle. Zwar lösen Nutzungsüberlassungen wie z. B. Immobilienleasing zunächst keine Grunderwerbsteuer aus, da das Grundstück den Rechtsträger nicht wechselt. Dabei spielt auch die Frage keine Rolle, wer wirtschaftlicher Eigentümer im ertragsteuerlichen Sinne geworden ist oder wer das Grundstück bi...mehr