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LBO-Reform in Baden-Württemberg: Weniger Regeln und Standards

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Überblick

Genehmigungsverfahren werden beschleunigt, Standards abgebaut und der Bestandsschutz neu geregelt. Der Landtag in Baden-Württemberg hat die Novelle der Landesbauordnung (LBO) beschlossen – ein Überblick.

Das Bauen in Baden-Württemberg soll schneller und einfacher werden. Der Landtag hat am 13.3.2025 die von Bauministerin Nicole Razavi (CDU) eingebrachten Änderungen der Landesbauordnung (LBO) beschlossen.

Nach der Verkündung im Gesetzblatt wird die Reform 3 Monate später in Kraft treten.

LBO-Reform "Schnelleres Bauen"

Die LBO-Reform "Schnelleres Bauen" gliedert sich in zwei Bereiche:

  • Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, etwa durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung.
  • Abbau baulicher Standards. Beispiele sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Pflicht zum Bau von Kinderspielplätzen, die Vereinfachung der Abstandsregelung sowie Erleichterungen beim Ausbau von Ladestationen.

Es ist die mittlerweile 4. LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode. In den 3 vorhergehenden Novellen wurde unter anderem das Aufstocken von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken bereits erleichtert (als Teil des Klimaschutzgesetzes).

So wurde etwa im Jahr 2019 festgelegt, dass Dachaufstockungen keine zusätzlichen Stellplätze oder Anforderungen an die Barrierefreiheit erforderlich machen. Seit Anfang 2023 gilt außerdem, dass solche Aufstockungen auch keine Aufzugverpflichtung auslösen – zudem wurde die Landesbauordnung fit gemacht für die Digitalisierung der Baurechtsverfahren (Virtuelles Bauamt).

Mit der 4. LBO-Reform wird zudem die sog: Genehmigungsfiktion eingeführt, wie sie der erste Beschluss des Kabinetts vom 23.7.2024 vorsieht.

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