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Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht Bauregeln

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Überblick

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat die Bauordnung geändert. Die Behörden müssen künftig schneller arbeiten: Sie kriegen nur noch 3 Wochen Zeit – statt bisher 3 Monate –, um Unterlagen nachzufordern. Was sonst neu ist.

Mit der neuen Landesbauordnung hat der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Regelungen beschlossen, die das Bauen erleichtern sollen.

Genehmigungsfiktion

Für Baubehörden gilt künftig: Sie müssen schneller arbeiten. Hatten sie bisher 3 Monate Zeit, um von Bauherren Unterlagen nachzufordern, sind es jetzt nur noch 3 Wochen. Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen muss die Baugenehmigung dann innerhalb von 3 Monaten vom Amt erteilt oder versagt werden. Verstreicht diese Frist ohne Entscheidung, gilt der Bauantrag als genehmigt.

Kleine Bauvorlagenberechtigung

Künftig dürfen neben Architekten und Bauingenieuren auch bestimmte Handwerksmeister und Techniker Bauanträge für kleinere Wohnhäuser einreichen. Das ging bislang nicht. Damit wird der Kreis der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erweitert.

Die sog. Kleine Bauvorlagenberechtigung gibt es schon in mehreren Bundesländern. Dort dürfen Handwerksmeister unter anderem Bauanträge für Häuser mit bis zu zwei Wohnungen einreichen.

Wärmepumpen und Solaranlagen

Außerdem dürfen auf Dächern mehr Solarpaneele montiert werden als bisher. Die Abstände für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen zum Nachbarn können verringert werden, was mehr Module auf Reihen- und Doppelhäusern ermöglichen soll.

Auch der Aufbau von Wärmepumpen wurde vereinfacht. Außeneinheiten bis 2 m Höhe und bis 3 m Breite erfordern künftig keine Abstandsflächen mehr. Das soll Planungsklarheit für Bauwillige und bei der Verfassung von Entwürfen schaffen.

Aufstockung von Wohngebäuden ohne Stellplatzpflicht

Wenn Wohnungen geteilt werden oder Wohnraum durch Umnutzung, Aufstockung oder Ausbau des Dachs geschaffen wird, sollen künftig keine zusätzlichen Stellplätze mehr nötig werden. Die Möglichkeit des genehmigungsfreien Bauens wurde auf den Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken im Innenbereich erweitert.

Die Pflicht zum Bau von Kinderspielplätzen bei größeren Bauvorhaben soll künftig entfallen, wenn dafür zweckgebunden Geld an die Gemeinde gezahlt wird.

Das Kabinett hatte die vereinfachten Bauvorschriften am 22.10.2024 beschlossen. Anlass für die Reformen war unter anderem Kritik der Europäischen Kommission an den Regelungen zur Bauvorlageberechtigung in der Landesbauordnung.

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