Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.3.4 Gründe für Ablehnung durch den Arbeitgeber

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat bei der Frage, ob er einem Teilzeitverlangen zustimmt, keine Entscheidungsfreiheit, sondern der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ihm keine "dringende betriebliche Gründe" entgegenstehen. Überblick Der Arbeitgeber hat dem Verringerungsantrag des Arbeitnehmers zuzustimmen, wenn nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Für das Bestehen s...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.2 Freiwillige Aufstockung

Eine der Regelung des § 17 Abs. 2 Sätze 3 und 4 TV-V entsprechende Erweiterung bzw. Aufstockung der vermögenswirksamen Leistungen bei einer Entgeltumwandlung sieht weder der TVöD noch der TV-L vor. Da es sich nach dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD um einen garantierten Mindestbetrag von 6,65 EUR pro Monat handelt (vgl. Ziffer 4.1.1), besteht aber zumindest nach dem TV...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.1 Tarifliche Aufstockung bei Entgeltumwandlung

Vermögenswirksame Leistungen werden üblicherweise in Verträgen mit mittelfristigen Laufzeiten (5 bis 7 Jahre) angelegt. Die Anlage erfolgt dabei in aller Regel nicht über eine Entgeltumwandlung. Verwendet der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen jedoch im Rahmen der Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung, so werden diese vom Arbeitgeber mitunter (...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.2 Aufstockung

4.2.1 Tarifliche Aufstockung bei Entgeltumwandlung Vermögenswirksame Leistungen werden üblicherweise in Verträgen mit mittelfristigen Laufzeiten (5 bis 7 Jahre) angelegt. Die Anlage erfolgt dabei in aller Regel nicht über eine Entgeltumwandlung. Verwendet der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen jedoch im Rahmen der Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvers...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 17.2 Vermögenswirksame Leistungen (Absatz 2)

Die bisherige Entwicklung von § 17 Abs. 2 TV-V lässt sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.2 Anspruch auf jährliche Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 1)

Die Grundregelung ist: Jeder Arbeitnehmer, der am Stichtag 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung. Es handelt sich dabei insgesamt um zusatzversorgungspflichtiges Entgelt im Sinne des ATV-K bzw. ATV, obwohl das Urlaubsgeld nach früherem Tarifrecht nicht zusatzversorgungspflichtig war (§ 1 Abs. 3 des Tarifvertrages über ein Urlau...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Zulässige Höhe der Kaution

Rz. 6 Die Sicherheitsleistung darf für Wohnraum grundsätzlich das Dreifache einer Monatsmiete im Zeitpunkt der Vereinbarung über die Sicherheitsleistung – spätere Mieterhöhungen oder Mietminderungen (vgl. dazu unter Rn. 8) beeinflussen die Höhe grundsätzlich nicht – nicht übersteigen. Soweit die vom Wohnungsmieter erbrachte Kaution drei Monatsmieten übersteigt, steht ihm – u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.4 Gebäude

Rz. 88 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 51. Die Übertragungsmöglichkeit besteht nicht nur für Gebäude im Ganzen, sondern auch für selbstständige Gebäudeteile. Es ist nicht Voraussetzung, dass der Grund und Boden, auf dem sich das Gebäude befindet, miterworben wird; der Erwerb wirtschaftlichen Eigentums an einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden genügt. Wohnungseigentum steht ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.1 Bildung der Rücklage

Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung und Bildung einer Rücklage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Die Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (§ 3 Nr 28 EStG Fall 3)

Rn. 1101 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 28 EStG Fall 3 stellt Zuschläge, die versicherungsfrei Beschäftigte iSd § 27 Abs 1 Nr 1–3 SGB III zur Aufstockung der Bezüge bei Altersteilzeitarbeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen erhalten (Fassung seit StÄndG 2001 vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794), steuerfrei. Damit erstreckt sich die Steuerfreiheit auch au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufstockung der Anschaffungskosten der Beteiligung nach § 6 Abs 6 S 3 EStG um den "Einlagewert" Betriebsvermögen

Rn. 1861 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 S 3 nimmt Bezug auf die Regelung des § 6 Abs 6 S 2 EStG. Die Regelung sieht vor, dass sich in den Fällen des § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG die AK iSd S 2 um den Einlagewert des WG erhöhen. Eingefügt wurde diese Regelung mit dem StEntlG 1999/2000/2002 mit dem Ziel der Verhinderung einer Übermaßbesteuerung (BT-Drs 14/23, 174). Weder aus d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen der verdeckten Einlage nach § 6 Abs 6 S 2 EStG

Rn. 1846 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 2 EStG enthält – wie auch S 1 – nur die Besteuerungsfolgen beim Gesellschafter (s Rn 704), der die Beteiligung an der KapGes im BV hält und ein WG aus seinem BV verdeckt in diese KapGes einlegt. Die Regelung bestimmt, dass sich bei diesem die AK auf die Beteiligung an der KapGes um den Teilwert des eingelegten WG erhöhen (zum T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Allgemeines

Rn. 1112 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei nach § 3 Nr 2 Buchst a EStG Fall 3 (s Rn117f–117i). ArbG-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sind eigentlich (laufender) stpfl Arbeitslohn (BFH vom 12.03.2019, IX R 44/17, BStBl II 2019, 574 zum Transfer-Kurzarbeitergeld). Daraus ergibt sich der Konstitutivcharakter der Vorschrift. Rn. 1113 Stand: EL 17...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick über § 3 Nr 28 EStG

Rn. 1090 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift begünstigt Leistungen nach dem AltersteilzeitG (ATG) bzw ähnlichen Regelungen. Dabei sind folgende Fallgestaltungen zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übergangsregelung zur Entnahme von Grund und Boden: § 15 Abs 1 S 3 EStG

Rn. 116b Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999, BStBl I 1999, 304, wurde Abs 1 S 3 in § 15 EStG eingefügt. Wird Grund und Boden dadurch entnommen, dass auf diesem Grund und Boden die Wohnung des StPfl oder eine Altenteilerwohnung errichtet wird, bleibt – wie schon zuvor nach der Übergangsregelung in § 52 Abs 15 S 10 und 11 EStG aF – der Ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) (Steuerverstrickte) Anteile nach der Sacheinlage: Sperrfrist, Siebtelung

Rn. 415 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Beim neuen Recht gem § 22 Abs 1 UmwStG idF lt SEStEG entsteht eine siebenjährige steuerliche Sperrfrist bei Einbringung zum Buchwert in die Betriebs-KapGes (ohne Folgen bleibt jedoch eine Veräußerung des erworbenen BV durch die KapGes selbst); veräußert ein Gesellschafter der Betriebs-KapGes nach der Einbringung in dieser Frist Anteile, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Zur Einlage von Nutzungen, DStR 1988, 227; Scheel, Unterschiedliche Einlagebegriffe im Gesellschafts- und Steuerrecht, BB 1988, 1211; Birnbaum, Die Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten, DStR 2023, 1275. Rn. 74d Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Liegt der Nutzungsüberlassung des Gesellschafters an einem in seinem PV befindlichen WG an seine PersGes nicht ein entgeltlicher ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Keine rückwirkende Änderung der Gewinnverteilungsabrede; keine Rückbeziehung des Gesellschaftsvertrages bzw des Ein- und Austritts von Gesellschaftern

Rn. 69 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der steuerliche Gewinn- oder Verlustanteil eines Gesellschafters richtet sich grundsätzlich nach dem vertraglich vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel: s Rn 68. Einer rückwirkenden Änderung einer praktizierten Gewinnverteilung steht der Grundsatz der Unabänderlichkeit des verwirklichten Einkünfteerzielungstatbestandes entgegen: s Weber-Gre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wirtschaftlicher Interessengleichklang

Rn. 1543 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die meisten dieser oben abstrakt dargestellten unentgeltlichen Übertragungsvorgänge unter Berührung von Gesamthandsvermögen (in Skizze s Rn 1512 die Fälle S 3/1, S 3/2 1. Alt, S 3/2 2. Alt), soweit sie WG mit stillen Reserven betreffen, sind nur innerhalb von Einpersonen-Gesellschaften oder Gesellschaften mit nahen Verwandten und Interesse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick

Rn. 90 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2 EStG aF stellte folgende Leistungen von der ESt frei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 226. Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) v 10.03.2021, BGBl I 2021, 330

Rn. 246 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d Abs 1 S 1 EStG, § 52 Abs 18b EStG: Erneut wurden hiermit nach Zustimmung des Bundestags in 2./3. Lesung am 26.02.2021 und des Bundesrats am 05.03.2021 die Höchstbetragsgrenzen zum Verlustrücktrag angehoben (im Einzelnen auch s Schiffers, DStZ 2021, 280; s Rn 240 (Bitz): Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurden in § 10d Abs 1 S 1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Umwandlungsgesetz

Rn. 402 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Es handelt sich um eine Verschmelzung unter Aufnahme (§ 2 Nr 1 UmwG), weil die Gesellschaft, auf die verschmolzen werden soll, bereits besteht. Bei der Verschmelzung auf einen schon bestehenden Rechtsträger wird das gesamte Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung übertragen, wobei den Anteilsinhabern des üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die Herstellungs-"Typen"

Rn. 561 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In S 1 von § 255 Abs 2 HGB sind drei "Typen" der Herstellung und damit des Entstehens von HK abzuleiten (s Rn 263): Herstellung iSv Neuschaffung, Erweiterung, über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung. Auf dieser Gesetzesgrundlage beruht die ganze umfangreiche BFH-Rspr (s Rn 285) zur Abgrenzung von Herstellungs- und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bce) Für die Steuerfreiheit unschädliche Sachverhalte

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 66. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes u zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand v 20.12.1988, BGBl I 88, 2343

Rn. 81 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Wirkung ab 1989 ist das Vorruhestandsgesetz durch das Altersteilzeitgesetz ersetzt worden (Hinweis auf NWB Fach 26, 2093). Danach können Arbeitgeber Subventionen von der Bundesanstalt für Arbeit hinsichtlich des 20 %igen Aufstockungsbetrages sowie hinsichtlich des Höherversicherungsbeitrages erhalten. Zugleich hat das Altersteilzeitgesetz...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.2 Ermittlung des Wertansatzes der Beteiligung nach HGB

Rz. 15 Nach HGB wird das assoziierte Unternehmen mittels der Buchwertmethode in den Konzernabschluss einbezogen, wobei der Wertansatz der Beteiligung und die Unterschiedsbeträge gem. § 312 Abs. 3 HGB auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen wurde (i. d. R. der Erwerb der Anteile), ermittelt werden (DRS 26.39). Al...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 6.4 Lohnzahlung

Da die Transfergesellschaft in die Rolle eines Arbeitgebers schlüpft, übernimmt diese auch die entsprechenden Pflichten. Hierzu zählt insbesonderedie Lohnzahlung. Wesentlichster Bestandteil ist das sog. Transferkurzarbeitergeld gem. § 111 SGB III in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent[1] des bisherigen Entgelts und wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Da das Transferkurzarbeite...mehr

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Wissensbilanz: Intellektuel... / 2.2.1 Schritt 1: Geschäftsmodell beschreiben

Der erste Arbeitsschritt befasst sich mit der Beschreibung des Geschäftsmodells, also mit der Beschreibung dessen, womit und wie ein Unternehmen heute sein Geld verdient und womit es das künftig (auf Sicht von ca. 3-5 Jahre) tun möchte. Hier müssen nach dem Modell des AK-WB mindestens folgende Punkte behandelt werden: Bilanzierungsbereich (der Wissensbilanz): Welche Teile des...mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Langzeitkonten / Zusammenfassung

Überblick Langzeitkonten bieten den Beschäftigten die Möglichkeit längerer Freistellungen, z. B. für ein "Sabbatical" (eine "Auszeit" für die private Lebensgestaltung z. B. für eine Weltreise), für einen vorgezogenen Ruhestand oder für sonstige Zwecke, wie z. B. Verlängerung einer Elternzeit, für Pflegezeiten oder für die Nutzung zur beruflichen Weiterbildung. Zudem ist auch...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 1.4.2 Grundlegende Umgestaltung

Die Frage, ob eine bauliche Veränderung die Wohnanlage grundlegend umgestaltet, bedarf stets einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.[1] Bezugspunkt ist zunächst die Wohnanlage in ihrem Gesamtbestand. Maßgeblich ist, dass lediglich optische Beeinträchtigungen nicht ausreichen, um von einer grundlegenden Umgestaltung ausgehen zu können...mehr

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Bauliche Veränderung des Ge... / 8.2 Anspruchsinhaber

Mit Blick auf die Beseitigung ungenehmigter baulicher Veränderungen gilt zunächst der Grundsatz, dass entsprechende Ansprüche von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeübt werden. Das Gemeinschaftseigentum steht zwar nicht im Eigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern im Eigentum aller Wohnungseigentümer als Bruchteilsgemeinschaft. Allerdings folgt der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2.4 Verfahren bei Streitigkeiten

Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen des Betriebsrats nicht nach, kann der Betriebsrat in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern die Zustimmung zu einer geplanten Einstellung oder Versetzung verweigern.[1] Das Verweigerungsrecht besteht allerdings nur dann, wenn der Betriebsrat die Ausschreibung vor dem Zustimmungsersuchen des Arbeitgebers ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 3.1 Anspruch des Teilzeitbeschäftigten auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung geeigneter freier Arbeitsplätze (§ 9 TzBfG)

Nach Maßgabe von § 9 TzBfG können teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einen individuellen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit haben. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Beschluss über die Zwan... / 7. Erfordernis der neuen Gesellschafterliste

Infolge der Einziehung ist eine neue Gesellschafterliste einzureichen. Sofern der Beschluss nicht notariell beurkundet wurde, ist der Geschäftsführer zuständig (§ 40 Abs. 1 GmbHG). Hierbei bestimmt sich der Prozentsatz der Beteiligung nicht nach dem Stammkapital, sondern nach der Gesamtsumme der vorhandenen Anteile (OLG München v. 15.12.2023 – 31 Wx 16/22, NZG 2022, 730). Er...mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / 6. Rechtsfolgen der Einziehung

Durch die Einziehung wird der Geschäftsanteil vernichtet. Infolgedessen entspricht die Gesamtsumme der Geschäftsanteile nicht mehr der Stammkapitalhöhe. Aus der Neuregelung des § 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG durch das MoMiG (nach der die Gesamtsumme der Anteile dem Nominalbetrag des Stammkapitals entsprechen muss) wurde zunächst gefolgert, dass der Einziehungsbeschluss nichtig wäre, ...mehr

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Energiekrise: Arbeitsrechtl... / 8 Freiwillige Unterstützungsleistungen für Mitarbeiter in finanziellen Notlagen

Angesichts der energiepreisgetriebenen Inflation geraten häufig vor allem Arbeitnehmer unterer Einkommensgruppen in finanzielle Not. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung gegen den Arbeitgeber besteht in diesen Lagen nicht. Gleiches gilt für einen allgemeinen "Gehaltsanpassungsanspruch" wegen gestiegener Lebenshaltungskosten. Unternehmen konnten ihren Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung und Er... /   Zusammenlegung von zwei Wohnungen

Bedarf die Verbindung zweier nebeneinander befindlicher Teileigentumseinheiten mittels eines Durchbruchs einer tragenden Wand der Zustimmung der GdWE, wenn positive Nachweise über die Statik und des Brandschutzes von Sachverständigen durch den Eigentümer der Verwalter vorgelegt werden? Um die Frage beantworten zu können, ist zunächst zu klären, wer Eigentümer der Wand ist. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.9 Bezieher von Leistungen der Entgeltsicherung nach § 421j (ab 1.4.2012 § 417) SGB III (Abs. 9) – aufgehoben zum 1.1.2015

Rz. 17 Abs. 9 wurde durch Art. 9 Nr. 4 Buchst. c des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (s. o.) mit Wirkung zum 1.1.2015 aufgehoben. Die Vorschrift enthielt eine Sonderregelung für die Bezieher der in § 421j SGB III (ab 1.4.2012 in § 417 der Neufassung des SGB III übernommen) geregelten Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, mit der für Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.4 Auswirkungen der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage

Rz. 13 Zu einer weiteren Besonderheit der Beitragstragung führt die wegen des gewährten Versicherungsschutzes gebotene Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 163 Abs. 8 (wegen des Berechnungsvorgangs vgl. § 2 Abs. 1 Beitragsverfahrensverordnung). Da gemäß § 163 Abs. 8 (Fassung ab 1.4.1999; damals nur im Falle eines Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit) bei Arbeitne...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.4 Versicherungspflichtige Ehrenämter

Rz. 10 Für einen freiwillig Versicherten (der ja Höchstbeiträge entrichten durfte) könnte durch die Übernahme eines Ehrenamtes, das die Versicherungspflicht begründet und mit einem unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Entgelt verbunden ist, eine Minderung der Altersversorgung verbunden sein. Denn nach § 7 Abs. 1 Satz 1 ist grundsätzlich Voraussetzung für eine fre...mehr