Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

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Einbringung in eine Kapital... / 11.4 Verteilung der stillen Reserven

Die aufzudeckenden stillen Reserven sind nach Verwaltungsauffassung nach einem einheitlichen Prozentsatz aufzulösen.[1] Hierzu ist wie folgt vorzugehen: Welche Buchwerte enthalten stille Reserven? Wie hoch sind die stillen Reserven der einzelnen Wirtschaftsgüter? Wie hoch sind die gesamten stillen Reserven? Die Aufstockung hat im Verhältnis der stillen Reserven zu erfolgen.[2] Bei...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 14.2 Erhöhung der Wertansätze für das übernommene Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft

Zu Beginn des Wirtschaftsjahrs der Anteilsveräußerung kann die übernehmende Kapitalgesellschaft nach § 23 Abs. 2 Sätze 1 und 2 UmwStG auf Antrag den versteuerten Einbringungsgewinn I als Erhöhungsbetrag ansetzen. Insoweit hat die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Wahlrecht. Durch diese Wertaufstockung hat die GmbH eine höhere Abschreibung.[1] Wichtig Antragsstellung spätes...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 6.2 Gleichmäßige Wertaufstockung beim Zwischenwertansatz

Im Falle des Zwischenwertansatzes erfolgt die Aufstockung der Buchwerte im Verhältnis der stillen Reserven gleichmäßig auf die einzelnen Wirtschaftsgüter.[1] Weil selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter zwingend zu berücksichtigen sind, sind diese (einschließlich des Firmenwerts) wie die anderen Vermögensgegenstände zu behandeln. Damit ist der Geschäftswert in gleich...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 5.5 Nachversteuerung, wenn die übertragende Kapitalgesellschaft vor der Verschmelzung eine Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der übernehmenden Kapitalgesellschaft durchgeführt hat

Ist die übertragende Kapitalgesellschaft an der übernehmenden Kapitalgesellschaft beteiligt (Verschmelzung der Mutter- auf die Tochtergesellschaft) und erfolgte früher eine Herabsetzung des Buchwerts der Beteiligung durch eine außerplanmäßige Abschreibung oder durch Abzug einer Rücklage nach § 6b EStG, ist der Buchwert der Anteile niedriger als die tatsächlichen Anschaffungs...mehr

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Verschmelzung von Kapitalge... / 7.8 Gewinnerhöhende Wertaufholung bei Verschmelzung der Tochter- auf die Muttergesellschaft

Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft an der übertragenden Kapitalgesellschaft beteiligt und erfolgte früher eine Herabsetzung des Buchwerts der Beteiligung durch eine außerplanmäßige Abschreibung oder durch Abzug einer Rücklage nach § 6b EStG, ist der Buchwert der Anteile niedriger als die tatsächlichen Anschaffungskosten der Anteile an der übertragenden Körperschaft. In...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 8.8 Schädliche Gegenleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG

Übersteigt der gemeine Wert der zusätzlich zu den Gesellschaftsrechten für die Einbringung gewährten Wirtschaftsgüter den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens, so führt die Gewährung dieser zusätzlichen Wirtschaftsgüter neben den neuen Geschäftsanteilen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, weil die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermög...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld-Spitzbetrag / 2 Übergangsgeld

Übergangsgeld wird u. a. während Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger gezahlt.[1] Ein Krankengeld-Spitzbetrag kann nicht gezahlt werden, weil es sich beim Übergangsgeld um eine Entgeltersatzleistung handelt, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gesenkt ist.[2] Dieses gilt auch für das Ü...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.8 Veränderung der Arbeitszeit

Rz. 27 Einstellung und auch Versetzung sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern.[1] Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Veränderung seiner Arbei...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.6 Sonstige Mitteilungspflichten

Rz. 107 Dem Betriebsrat sind der Name, die genauen Personalien, die vorgesehene Eingruppierung, Zeitpunkt der Maßnahme, alle Umstände über die persönliche und fachliche Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz sowie eventuelle betriebliche Auswirkungen mitzuteilen. Dies gilt sowohl für vom Bewerber eingereichte als auch für vom Arbeitgeber ermittelte Angaben. Rz. 107a Gelten...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3 Besorgnis der Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (Nr. 3)

Rz. 130 Der Tatbestand der Nr. 3 ist gegeben, wenn aufgrund vom Betriebsrat vorzubringender Tatsachen die Besorgnis besteht, dass einem schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer gekündigt werden muss, wobei auch eine Änderungskündigung ausreicht[1] oder sonstige Nachteile, z. B. Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes oder Verschlechterung oder Erschwerung der Arbeitsbeding...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aufstockung der Anschaffungskosten der Beteiligung nach § 6 Abs 6 S 3 EStG um den "Einlagewert" Betriebsvermögen

Rn. 1861 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 S 3 nimmt Bezug auf die Regelung des § 6 Abs 6 S 2 EStG. Die Regelung sieht vor, dass sich in den Fällen des § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG die AK iSd S 2 um den Einlagewert des WG erhöhen. Eingefügt wurde diese Regelung mit dem StEntlG 1999/2000/2002 mit dem Ziel der Verhinderung einer Übermaßbesteuerung (BT-Drs 14/23, 174). Weder aus d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsfolgen der verdeckten Einlage nach § 6 Abs 6 S 2 EStG

Rn. 1846 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 2 EStG enthält – wie auch S 1 – nur die Besteuerungsfolgen beim Gesellschafter (s Rn 704), der die Beteiligung an der KapGes im BV hält und ein WG aus seinem BV verdeckt in diese KapGes einlegt. Die Regelung bestimmt, dass sich bei diesem die AK auf die Beteiligung an der KapGes um den Teilwert des eingelegten WG erhöhen (zum T...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 3.1 Anspruch des Teilzeitbeschäftigten auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung geeigneter freier Arbeitsplätze (§ 9 TzBfG)

Nach Maßgabe von § 9 TzBfG können teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer einen individuellen Rechtsanspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit haben. Nach dieser Vorschrift hat der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Wirtschaftlicher Interessengleichklang

Rn. 1543 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die meisten dieser oben abstrakt dargestellten unentgeltlichen Übertragungsvorgänge unter Berührung von Gesamthandsvermögen (in Skizze s Rn 1512 die Fälle S 3/1, S 3/2 1. Alt, S 3/2 2. Alt), soweit sie WG mit stillen Reserven betreffen, sind nur innerhalb von Einpersonen-Gesellschaften oder Gesellschaften mit nahen Verwandten und Interesse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die Herstellungs-"Typen"

Rn. 561 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 In S 1 von § 255 Abs 2 HGB sind drei "Typen" der Herstellung und damit des Entstehens von HK abzuleiten (s Rn 263): Herstellung iSv Neuschaffung, Erweiterung, über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung. Auf dieser Gesetzesgrundlage beruht die ganze umfangreiche BFH-Rspr (s Rn 285) zur Abgrenzung von Herstellungs- und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 4 Zuführung zur Vermögensbildung (§ 62 Abs. 3 AO)

Rz. 13 Die in § 62 Abs. 3 AO genannten Zuwendungen können dem Vermögen der gemeinnützigen Körperschaft zugeführt werden. Die Vorschrift respektiert die besondere Zweckbestimmung des Zuwendenden, den Gegenstand der Zuwendung für die Vermögensstärkung anstatt für den laufenden Aufwand einzusetzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Katalog des Abs. 3 abschließend.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 3 Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Anspruch zeitlich mit dem Bezug von Versorgungskrankengeld (Versicherungsfälle bis zum 31.12.2023), Krankengeld der Sozialen Entschädigung (Versicherungsfälle seit dem 1.1.2024), Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld zusammentrifft.[1] Der Anspruch auf Krankengeld ruht in Höhe der anderen Entgeltersa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Persone... / 2.8.1 Aufnahme

Die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters einer Personengesellschaft oder auch in ein Einzelunternehmen kann durch Zuzahlung in das Gesellschaftsvermögen erfolgen. Von Zuzahlungen ist immer dann auszugehen, wenn der Eintretende gegen Entgelt Mitunternehmer wird. Eine entgeltliche Aufnahme liegt nicht vor, wenn die Zuzahlung auf Darlehenskonten erfolgt. Es muss eine vermögen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 6.3.2 Ertragswertverfahren

Wird ein Grundstück im Rahmen des Ertragswertverfahrens bewertet, sind das Gebäude und der Grund und Boden getrennt zu bewerten.[1] Der Grund und Boden ist dabei wie ein unbebautes Grundstück (Bodenrichtwert nach § 179 BewG) zu bewerten.[2] Hinweis Bewertung der Grund und Bodens anhand der tatsächlichen Bebauung Bei der Bewertung des Grund und Bodens darf nach einer Entscheidu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 S. 4 UmwStG)

Rz. 295 Nach § 22 Abs. 2 S. 4 UmwStG gilt der Einbringungsgewinn II als nachträgliche Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Rz. 296 Da die Veräußerung nach § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 2 S. 2 UmwStG als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO gilt, entstehen die nachträglichen Anschaffungskosten nicht erst im Zeitpunkt der Veräußerung der sperrfristv...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 234 Die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft, insbesondere die Aufstockung des eingebrachten Betriebsvermögens in Höhe des Einbringungsgewinns I, ergeben sich aus § 23 UmwStG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 304 Die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft, insbesondere die Aufstockung der Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile in Höhe des Einbringungsgewinns II, ergeben sich aus § 23 UmwStG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 130 § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG gestattet es, die eingebrachten Anteile auch mit einem zwischen dem niedrigeren Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Rz. 131 Das Bewertungswahlrecht kann immer gesondert für jeden Sacheinlagegegenstand ausgeübt werden ...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2 Auswirkungen der nachträglichen Gewinnbesteuerung für die übernehmende Personengesellschaft

Tz. 261 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Da die Rechtsfolgen des § 24 Abs 5 UmwStG nur eingebrachte Beteiligungen an Kö, Personenvereinigungen und Vermögensmassen betr, bleibt der Ansatz der übrigen WG eines Einbringungsgegenstands ohne Änderung. Dies gilt insbes für die antragsgem Bewertungsmethode einer Bw-Fortführung oder eines Zwischenwertansatzes für die Einbringung, die darau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 "Wahlrecht" auf Minderbewertung (Buchwert oder Zwischenwert)

Tz. 115 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Auf Antrag kann die Übernehmerin eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert wählen, wenn und soweit dieser niedriger als der gW der Sacheinlage (s Tz 113 iVm s § 20 UmwStG Tz 203) und soweit aus ges Gründen eine Minderbewertung nicht ausgeschlossen ist (s § 24 Abs 2 S 2 UmwStG). Buchwert Bw ist der Wert, der sich unter Beachtung der stlichen Gewi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8 Hinzutritt einer Kapitalgesellschaft in eine KG als Komplementärin

Tz. 78 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Tritt eine Kap-Ges als Kpl einer Pers-Ges bei und leistet sie eine Einlage in das Gesellschaftsvermögen, ist ein Fall des § 24 UmwStG gegeben. In diesem Fall bringen die Altgesellschafter ihre Beteiligung in die erweiterte Gesellschaft ein (s Tz 24). Erfolgt die Beteiligung der Kap-Ges an einer bestehenden Pers-Ges ohne Einlage einer Geld- ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.13 Generell zulässige Mittelzuführungen zum Vermögen (§ 62 Abs 3 AO)

Tz. 120 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 62 Abs 3 AO steht es der St-Befreiung nicht entgegen, dass eine Kö folgende Mittel (Zuwendungen) ihrem Vermögen zuführt: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den lfd Aufwand der Kö vorgeschrieben hat, Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung der Kö mit Vermögen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.7.2 Einbringung zu Buchwerten

Tz. 193 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Einbringung von BV in eine Pers-Ges gem § 24 UmwStG ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG, auch wenn durch den Bw-Ansatz stlich keine stillen Reserven aufgedeckt werden (s Tz 5). Die Betriebsveräußerung ist gem § 34a Abs 6 Nr 1 EStG ein Vorgang, der zur Nachversteuerung des sog nachversteuerungspflichtigen Betrags (s § 34a Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Aufnehmende Gesellschaft

Tz. 99 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Aufnehmende Gesellschaft nach dem Siebten Teil des UmwStG kann nur eine "Pers-Ges" sein (s § 24 Abs 1 UmwStG). Die Wortbedeutung der Pers-Ges iSd § 24 Abs 1 UmwStG unterscheidet sich jedoch von dem gleichlautenden Begriff nach dem Gesellschaftsrecht. Wie sich nämlich aus dem weiteren Tatbestandsmerkmal der von § 24 UmwStG erfassten Einbringu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5 Einbringungsgegenstand: 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 95 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Eine 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), die im rechtlichen oder wirtsch Eigentum (zB als Treugeber) des Einbringenden steht und zu dessen BV gehört, kann uE unter Anwendung des § 24 UmwStG st-neutral gegen eine MU-Beteiligung an der aufnehmenden Pers-Ges getauscht werden (str, hA s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 24 Um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 7.3 Anbauten und Aufstockungen

Rz. 57 Anbauten teilen aufgrund ihrer Bauart oder Nutzung grundsätzlich das Schicksal des Hauptgebäudes. Nur wenn anzunehmen ist, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere Alterswertminderung als das Hauptgebäude haben wird, ist jeder Gebäudeteil für sich zu bewerten (Rz. 53).[1] Für Aufstockungen ist grundsätzlich das Baujahr der unteren Geschosse ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2.5.3 Anbauten und Aufstockungen

Rz. 35 Anbauten teilen aufgrund ihrer Bauart oder Nutzung grundsätzlich das Schicksal des Hauptgebäudes. Nur wenn anzunehmen ist, dass ein Erweiterungsbau nach Größe, Bauart oder Nutzung eine andere Restnutzungsdauer als das Hauptgebäude haben wird, ist für die wirtschaftliche Einheit eine gewogene Restnutzungsdauer zu ermitteln (Rz. 31). Für Aufstockungen ist grundsätzlich d...mehr

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Sauer, SGB III § 47 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Grundlage der Ermächtigung ist die Auffassung des Gesetzgebers, dass die Leistungsgewährung, soweit sie das arbeitsförderungsrechtliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium betrifft, vor Ort in den Agenturen für Arbeit ausgestaltet werden sollte. Die Ermächtigung betrifft dementsprechend hauptsächlich Regelungsnotwendigkeiten, die sich aus der Förderungspraxis heraus...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 10 Zuführung von Vermögen/Ausstattung anderer Körperschaften

Vor Zeilen 63–70 Besondere Regeln gelten, wenn die Mittel nicht unmittelbar für die begünstigten Zwecke eingesetzt, sondern dem Vermögen der Körperschaft zugeführt werden. Die zur Prüfung der Zulässigkeit einer solchen Maßnahme erforderlichen Angaben sind in den Zeilen 63–70 zu machen. Erläuterungen hierzu sind in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 222–224, enthalten. Zeile ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.2 Zwischenwert

Rz. 261 § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG gestattet, das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem zwischen dem Buchwert und dem gemeinen Wert liegenden Zwischenwert zu bewerten. Grundsätzlich kann die übernehmende Gesellschaft den Zwischenwert in seiner Höhe beliebig wählen. Allerdings soll beim Antrag ausdrücklich anzugeben sein, in welcher Höhe oder zu welchem Prozentsatz die stillen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.5.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 236a Die Regelung des § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 UmwStG sieht eine relative und eine absolute Wertobergrenze für den gemeinen Wert der sonstigen Gegenleistungen vor, wobei die für den Einbringenden günstigere Alternative maßgebend ist. Es ist zu prüfen, nach welcher Vorschrift sich eine geringere Einschränkung des Wertansatzwahlrechts ergibt.[1] Die absolute Wertobergrenze na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.3 Keine "Überschuldung" des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 205 Die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens dürfen die Aktivposten nicht übersteigen, wobei das Eigenkapital weder als Aktiv- noch als Passivposten zu berücksichtigen ist. Zu den Passivposten rechnen in voller Höhe auch steuerfreie Rücklagen, die mithin zu einer Überschuldung führen können.[1] Rz. 206 Bei ausl. Betriebsvermögen sind die Bilanzansätze maßgebli...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage: Ansammlung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss begegne in formaler Hinsicht keinen Bedenken. Er sei aber auch materiell-rechtlich nicht zu beanstanden. Denn ein Beschluss über die Erhöhung/Festlegung der Höhe der Erhaltungshaltungsrücklage dürfe nicht mit dem Beschluss über die Durchführung und Finanzierung einer baulichen Maßnahme verwechselt werden. Es gehe nicht um eine Sonderumlage zur Fina...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 7 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (§ 23 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 7 Neben der Neufassung des § 4 Nr. 1 GrEStG, dessen zeitlicher Anwendungsbereich in § 23 Abs. 5 GrEStG geregelt ist, sah Art. 15 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 – StEntlG – vom 24.3.1999 (BStBl I, 304) eine Reihe weiterer Rechtsänderungen vor, deren zeitlicher Geltungsbereich in § 23 Abs. 6 GrEStG festgelegt ist. Die Vorschrift unterscheidet dabei zwischen N...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.5 Besteuerung nach Maßgabe des künftigen Grundstückszustands (§ 8 Abs. 2 S. 2 GrEStG)

Rz. 25 Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde dem Abs. 2 des § 8 GrEStG ein Satz 2 angefügt. Durch ihn wird die Möglichkeit eröffnet, im Besteuerungszeitpunkt, abweichend von den tatsächlichen Verhältnissen, den Wert des bebauten Grundstücks als Bedarfswert festzustellen (vgl. BT-Drs. 14/443). Die Regelung kann als Ausfluss der ständigen Rechtsprechung des BF...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.7 Nutzungsüberlassungen

Rz. 43 Außerdem spielen hier auch Nutzungsüberlassungen (Nießbrauch/Leasing) eine Rolle. Zwar lösen Nutzungsüberlassungen wie z. B. Immobilienleasing zunächst keine Grunderwerbsteuer aus, da das Grundstück den Rechtsträger nicht wechselt. Dabei spielt auch die Frage keine Rolle, wer wirtschaftlicher Eigentümer im ertragsteuerlichen Sinne geworden ist oder wer das Grundstück bi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.1 Allgemeines

Rz. 99 Nach § 11 Abs. 2 S. 1 UmwStG kann auf Antrag in der steuerlichen Schlussbilanz der Buch- oder ein Zwischenwert angesetzt werden, soweit (kumulativ) sichergestellt ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter bei der übernehmenden Körperschaft der KSt-Besteuerung unterliegen (Nr. 1; Rz. 104ff.), das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1.2 Einzelne übergehende Wirtschaftsgüter und (sonstige) Bilanzposten

Rz. 61 Zu den übergehenden Wirtschaftsgütern gehören die (aktiven) materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens. Rz. 61a Nicht zu den übergehenden Wirtschaftsgütern zählen eigene Anteile. Unabhängig davon, ob sie nach Inkrafttreten des BilMoG v. 25.5.2009[1] noch als Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind,[2] gehen sie jedenfalls nicht auf di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.6 Zwischenwertansatz

Rz. 173 Statt die Buchwerte fortzuführen, kann die übertragende Körperschaft einheitlich einen Zwischenwert (= jeder Wert über dem Buchwert und unter dem gemeinen Wert der Sachgesamtheit) ansetzen. Dies ist insbes. sinnvoll, wenn Verluste/Verlustvorträge vorhanden sind (weiter Rz. 191ff.). Der Zwischenwert kann im Antrag absolut oder prozentual angegeben werden (Rz. 93). Rz....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.5 Verlustnutzung

Rz. 191 Laufende KSt- und GewSt-liche Verluste und Verlustvorträge der übertragenden Körperschaft gehen wegen §§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 2 S. 2, 19 Abs. 2 UmwStG nicht auf die übernehmende Körperschaft über.[1] Um diese Verlustpositionen noch zu nutzen, kann es steuerlich sinnvoll sein, durch den Ansatz des gemeinen Werts oder eines Zwischenwerts einen damit verrechenbaren Übertra...mehr