Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.3.2 Antragsverfahren

Rz. 12 Die Amtsgeschäfte der sektorenübergreifenden Landesschiedsgremien werden wie bei den Landesschiedsämtern i. d. R. auch bei den Landesverbänden der Ortskrankenkassen geführt, wie die des sektorenübergreifenden Bundesschiedsamtes beim GKV-Spitzenverband (§ 11 Schiedsamtsverordnung). In § 115 Abs. 3 i. d. F. des TSVG ist z. B. ausgeführt, dass das zuständige sektorenüberg...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 00 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

Hierunter gehören die auf eigenem Grund und Boden und auf Erbbaugrundstücken selbst erstellten, der Nutzung zugeführten sowie erworbene Miethäuser, Wohnheime, Altenwohnanlagen. Ferner sind hier die nach der Verkehrsanschauung als Teile der Wohnanlage anzusehenden Kindergärten, Parkplätze, Garagen, Jugendheime, Gemeinschaftshäuser, Stätten der Begegnung und Privatstraßen zu b...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW: Wohneigentum für Famil... / 5.1 Darlehenshöhe

Bis zu 240.000 EUR Folgende Darlehenshöchstbeträge werden gewährt: Eine Aufstockung der Darlehen ist nicht möglich.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Bauturbo: Das steht im Gesetzentwurf der Ministerin

Kaum vier Wochen im Amt hat Bundesbauministerin Verena Hubertz einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus vorgelegt. Der Bauturbo soll noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Das ist geplant. Die neue Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hat einen ersten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (Bauturbo) vorgelegt; geplant ist unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Unterscheidung zwischen dem laufenden Ertrag einer Anleihe und der stpfl Einlösung

Rn. 690 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Es ist zu unterscheiden zwischen dem laufenden Ertrag einer Anleihe und der stpfl Einlösung bei Endfälligkeit: Rn. 691 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Anleihe mit ausschließlich laufender Verzinsung Der Ertrag von Anleihen mit ausschließlich laufender Verzinsung (zB Anleihen, die nicht oder nicht auch auf- bzw abgezinst werden) ist nach § 20 Abs 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Festwerte

Rz. 193 [Autor/Zitation] Eine Sonderstellung bei der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens nehmen Festwerte ein, die für Gegenstände des Sachanlagevermögens gebildet werden (zu den Voraussetzungen § 240 Abs. 3; vgl. § 240 Rz. 86 ff.). Die Bildung von Festwerten beruht auf der gesetzlichen Fiktion einer gleichbleibenden Gütermenge zu einem gleichbleibenden Wert bei i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Angabepflichtige Bezüge im Einzelnen

Rz. 166 [Autor/Zitation] Der weite Katalog der in der Klammerdefinition des Nr. 9 Buchst. a enthaltenen Arten von Bezügen lässt erkennen, dass das Gesetz Angaben in sehr weitgehendem Umfang verlangt. Zu den Bezügen gehören nicht nur das vertraglich festgelegte Gehalt (laufende Bezüge und Gewinnbeteiligungen), sondern auch darüber hinaus ggf. freiwillig gewährte Zahlungen wie ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Anteilen

Rz. 156 [Autor/Zitation] Unter bestimmten Voraussetzungen (§ 237 ff. AktG) können bei der AG/KGaA Aktien zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung führt zu einer Kapitalherabsetzung. Für die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien gelten im Wesentlichen die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§ 237 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.9 Förderprogramme Gründung

ERP-Gründerkredit – StartGeld Das Förderziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung: Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Dazu gehören auch Gründungen, die im Nebenerwerb starten, un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Wertpapiere und Ausleihungen

Rn. 26 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wertpapiere des AV (verbriefte Gläubigerrechte mit Dauerbesitzabsicht) sind mit ihren AK zu bewerten (vgl. zur Postenabgrenzung HdR-E, HGB § 266, Rn. 52f.). Die beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere i. d. R. gesondert berechneten Stückzinsen gehören nicht zu den AK, da es sich um dem Verkäufer erstattete zeitanteilige Ertragszinsen handel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.3 Aufstockungsbetrag zum Kurzarbeitergeld (TV COVID)

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) sah in seinem § 5 einen Anspruch der Beschäftigten auf Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vor. Der TV COVID ist zum Jahresende 2022 ausgelaufen, eine Nachwirkung wurde ausgeschlossen (§ 11 Abs. 2 TV COVID). Dies bedeutet, dass im Fall von Arbeitsunfähigkeit be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.6 Wechsel von der Tonnagebesteuerung zu anderen Gewinnermittlungsarten

Rz. 293 Erfüllt ein Steuerpflichtiger die Voraussetzungen des § 5a EStG, so ist er – sofern er einen entsprechenden Antrag gestellt hat – grundsätzlich für 10 Jahre an die Gewinnermittlung nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage verpflichtet.[1] Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Steuerpflichtige seinen Antrag gemäß § 5a Abs. 3 Satz 8 EStG bis zum Ende eines jeden Ja...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.3.2 Folgen einer schädlichen Gegenleistung

Es liegt nicht eine Gewinnrealisierung i. H. der schädlichen Gegenleistung vor. Vielmehr ist diese Gegenleistung als Veräußerungserlös anzusehen, sodass i.d. Regel nach den Grundsätzen zum teilentgeltlichen Erwerb die Gewinnrealisierung zu ermitteln ist.[1] I.H. der Gewinnrealisierung sind die stillen Reserven der von der Kapitalgesellschaft übertragenen Wirtschaftsgüter auf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 6.2.3 Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Ein von der übertragenden Körperschaft entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist von der übernehmenden Personengesellschaft mit dem bei der übertragenden Kapitalgesellschaft bilanzierten Buchwert zu übernehmen. Soweit eine Aufstockung im Rahmen der Zwischenwerteinbringung oder Einbringung zu gemeinen Werten erfolgt, wird dieser Betrag nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umwandlung einer Kapitalges... / 5.5 Zwischenwertansatz

Im Rahmen einer steueroptimalen Gestaltung der Umwandlung kann ein Wertansatz über dem Buchwert, aber unter den gemeinen Werten sinnvoll sein. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge oder vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Einkünfte gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG nicht auf die übernehmend...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.13 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 38 Die Entgeltleistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck her mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung), sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts teilweise unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Prozentsätze, die bei der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.4 Aufwendungsersatz des Testamentsvollstreckers

Gem. §§ 2218, 670 BGB hat der Testamentsvollstrecker neben seiner Vergütung auch Anspruch auf den Ersatz seiner Aufwendungen und kann diese aus dem Nachlass entnehmen. Allgemeine Bürokosten, die dem Steuerberater als Testamentsvollstrecker innerhalb seines Berufs entstehen, zählen nicht zu den ersetzungsfähigen Aufwendungen. Setzt der Amtsinhaber dritte Personen für Aufgaben...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.4 Bezug von Übergangsgeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung und Kurzarbeitergeld (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 22 Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 3 ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn der Versicherte zeitgleich eine der folgenden Leistungen erhält: Krankengeld der Sozialen Entschädigung (§ 47 SGB XIV), Krankengeld der Soldatenentschädigung (§ 19 SEG), ein zulasten der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlendes Übergangsgeld (§ 119 SGB ...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.2 Besonderheit: Nicht anzurechnender "Zuschuss" des Arbeitgebers (§ 23c SGB IV)

Rz. 14 Das Krankengeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt gezahlt. Es wird aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet. Aus diesem Grund kann auch nur beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, das für die Zeit des Bezuges von Krankengeld gewährt wird, zum Ruhen des Krankengeldes führen. Zu § 49 Abs. 1 Nr. 1 kommt zusätzlich § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV ins Spiel,...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise / 9 Arbeitszeit bei Dienstreisen

Als Arbeitszeit zählt nur die Zeit der Tätigkeit am Geschäftsort. Reisezeiten für die Hin- und Rückreise sowie die Zeit für Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Ort des Dienstgeschäfts (und zurück) sind keine Arbeitszeit. Der Ausschluss der Reisezeiten ist rechtmäßig.[1] Dasselbe gilt für Aufenthaltszeiten am Geschäftsort außerhalb der Erledigung von Dienstgeschäften, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.3 Sachkapitalerhöhung/Aufstockung bestehender Anteile

Tz. 158b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bei der Sachkap-Erhöhung wird eine Sacheinlage in eine bestehende GmbH oder AG auf die neuen Anteile geleistet (s §§ 56 GmbHG, 183 AktG; Ausnahme s § 58a Abs 4 S 1 GmbHG). Für jeden an der Kap-Erhöhung teilnehmenden Gesellschafter können ein neuer Geschäftsanteil oder mehrere neue Anteile ausgegeben werden; statt einer reinen Sacheinlage k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.2.2 Rechtslage ab 01.01.2024 (§ 20 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 218b Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das JStG 2024 ist § 20 Abs 2 UmwStG um einen "S 5" ergänzt worden. Demnach ist das eingebrachte BV für Zwecke des § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG (sowie § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 und S 4 UmwStG, dazu s Tz 224j) unter Berücksichtigung der Entnahmen und Einlagen iSd § 20 Abs 5 S 2 UmwStG zu ermitteln. Durch diese rspr-brechende Ges-Änderung reagi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zwischenwertansatz (teilweise Aufdeckung stiller Reserven)

Tz. 205 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Zwischenwertansatz weicht von der Regelbewertung des § 20 Abs 2 S 1 UmwStG ab und ist daher nur bei einem (wirksamen) Antrag auf Minderbewertung zulässig (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG). Bei einem Zwischenwertansatz werden die vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Vermögens nämlich tw aufgedeckt. Diese Bewertung liegt innerhalb einer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.6 Einheitliche Ausübung des Bewertungswahlrechts

Tz. 53 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 11 Abs 2 S 1 UmwStG kann das Bewertungswahlrecht nur einheitlich für alle übergehenden WG ausgeübt werden (ebenso hierzu s Tz 39). Im Fall des Zwischenwertansatzes sind alle übergehenden WG prozentual gleichmäßig, dh um einen einheitlichen Prozentsatz, aufzustocken, der dem Verhältnis des Aufstockungsbetrags zum Gesamtbetrag der vorha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Vorliegen der in § 3 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen

Tz. 125 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Liegen die in § 3 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen vor, hat die übertragende Kö ein Wertansatzwahlrecht. Sie kann zwischen dem Ansatz zu Bw, Zwischenwerten oder gW wählen. Wegen des Antragserfordernisses bei Bw- oder Zwischenwertansatz s Tz 59ff. Tz. 126 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bw ist nach § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG der Wert, der sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Tz. 54 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Auch bei der Übernehmerin ist zwischen den nicht aufeinander abgestimmten Regelungen im UmwG und im UmwStG zu unterscheiden. § 4 Abs 1 UmwStG schreibt für die stliche Übernahme-Bil zwingend vor, dass die Übernehmerin die übernommenen WG mit den gleichen Werten anzusetzen hat, mit denen sie in der Schluss-Bil der Überträgerin ausgewiesen word...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile

Tz. 170 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung "neuer" (Geschäfts-)Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges oder Gen sein (s § 20 Abs 1 UmwStG; ständige Rspr zB s Urt des BFH v 18.12.1990, BStBl II 1991, 512 unter 4.a); v 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 unter II.2.b).bb); und vom 07.04.2010, BStBl II 2010, 1094 unter II.2.b).bb).ccc); s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.2.1 Rechtslage bis 31.12.2023

Tz. 218a Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Auswirkungen von Entnahmen (ggf nach Saldierung mit Einlagen) des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum waren vor der Einf des § 20 Abs 2 S 5 UmwStG hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG str (zur Neuregelung in § 20 Abs 2 S 5 UmwStG ab dem 01.01.2024 s Tz 218bff). Die FinVerw vertrat die Auff, dass das eingebrachte B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.3 Auswirkung von Zuzahlungen der Übernehmerin an verbleibende Anteilseigner der Übertragerin auf die steuerliche Übertragungsbilanz

Tz. 107 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG verbietet insoweit, als eine Zuzahlung gewährt wird, den Bw-Ansatz in der Übertragungsbil. IHd Differenz zwischen dem Wert der Gegenleistung abz der auf die Gegenleistung entfallenden Bw der übergehenden WG ergibt sich ein Übertragungsgewinn. Der Berechnung des anteiligen Bw ist dabei das Verhältnis des Gesamtwert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.3.4.2 Begriff der Gegenleistung

Tz. 102 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das Ges äußert sich nicht dazu, wofür, an wen und von wem die Gegenleistung gewährt sein muss, um die Aufstockung der Bw in der St-Bil der übertragenden Kö auszulösen. Die Frage nach dem Wofür ist die Frage nach dem Sinn der Regelung. Dem § 11 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG liegt der Gedanke zugrunde, dass auf Gesellschaftsebene die Bw nicht fortgefü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch die rückwirkende Neufassung des § 8c Abs 1 KStG durch das UStAVermG (s Tz 37) wurde die zuvor noch bestehende zweistufige Verlustabzugsbeschränkung aufgehoben. Nach § 8c Abs 1 KStG aF galt dabei folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz der Übernehmerin

Tz. 210 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Stliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung waren gem § 5 Abs 1 S 2 EStG (aF) in Übereinstimmung mit der hr-lichen Jahresbil auszuüben (sog umgekehrte Maßgeblichkeit bis VZ 2008). Dieser Grundsatz war gem § 8 Abs 1 KStG auch für die Einkommensermittlung von Kö und damit für die übernehmende Kap-Ges oder Gen iSd § 20 Abs 1 UmwStG zu beachten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 11 Abs 2 UmwStG können die übergehenden WG auf Antrag bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen abw von Abs 1 mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Der Bw-Ansatz des übergehenden BV ist bei Inl-Verschmelzungen der Regelfall. In diesem Fall gehen die bei der übertragenden Kö gebildeten stillen Reserven unversteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.1 Grundsätze und Übersicht

Tz. 158 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die WG des Einbringungsgegenstands können für Zwecke des § 20 UmwStG einzeln nach den für die jeweiligen Sachen geltenden Vorschriften des Zivilrechts zum Eigentumsübergang (zB §§ 398ff, 413, 873, 925, 929ff BGB; Einigung und Übergabe bei beweglichen WG, Auflassung und Eintragung bei Grundstücken, Abtretung bei Forderungen, Verpflichtungsve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Der Antrag

Tz. 41 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Bewertung der übergehenden WG in der stlichen Schlussbil der übertragenden Kö setzt einen Antrag voraus. Der Antrag, der von dem für die Bil-Aufstellung zuständigen Organ der übertragenden Kö (Näheres dazu s § 3 UmwStG Tz 63) unterschrieben sein muss, ist grds von der übertragenden Kö zu stellen oder von der übernehmenden Kö als deren Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag zurückzubeziehen. Die Abfindungsverb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Keine Gegenleistung oder nur in Gesellschaftsrechten (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG enthaltene Regelung ist durch das SEStEG eingefügt worden. Danach kommt es zwingend zur Gewinnrealisierung, soweit für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird. Eine solche Regelung war vorher nur in § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG enthalten. Hierzu s § 11 Umw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Einkommensermittlung für das übernommene Betriebsvermögen

Tz. 230 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die übernehmende Gesellschaft hat das kstliche Einkommen unter Berücksichtigung der Bewertungsansätze für das übernommene Vermögen in der St-Bil zu ermitteln (ebenso den Gewerbeertrag, s Tz 231). Die Fragen, ob bei der Gewinnermittlung AfA, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschr aus dem eingebrachten BV fortgeführt werden, ob Bewertungsfreih...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Maßgeblichkeitsgrundsatz in den Folgebilanzen

Tz. 57 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 In der Übernahme-Bil laufen H-Bil und St-Bil idR auseinander (s Tz 54). Dies gilt insbes, wenn in der St-Bil Bw und in der H-Bil höhere Werte angesetzt werden. Vor Inkrafttreten des SEStEG musste nach Verw-Auff in der St-Bil der Übernehmerin auf den dem stlichen Übertragungsstichtag folgenden Bil-Stichtag eine erfolgswirksame Aufstockung bis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 274 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nachdem der EuGH die vor der Einführung des § 8b Abs 4 KStG geltende Besteuerung von sog Streubesitzdividenden bei beschr stpfl Kö für gemeinschaftswidrig erklärt hat (s Tz 48), hat der Ges-Geber durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 v 21.03.2013 in der Weise reagiert, dass er für alle begünstigten Empfäng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (= negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Eine Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein von stillen Rese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 89 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Durch das SEStEG neu eingefügt worden ist die in § 3 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG enthaltene Regelung, wonach eine antragsabhängige Bewertung der bei der Verschmelzung übergehenden WG mit dem Bw oder einem höheren Zwischenwert nur insoweit zulässig ist, als das Recht der B-Rep D hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der übert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Nichtvorliegen der in § 3 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen

Tz. 130 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das Nichtvorliegen der in § 3 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen hat unterschiedliche Rechtsfolgen: Soweit die übertragenen WG nicht BV der Übernehmerin werden bzw die ESt-/KSt-Besteuerung bei der Übernehmerin nicht sichergestellt ist (s § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG) und soweit das dt Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschr wird (s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Veräußerungspreis (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 250 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Veräußerungspreis für das gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte Vermögen entspr nicht dem gW der im Tauschwege erworbenen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft zum Einbringungsstichtag (zuz ggf sonstiger Gegenleistungen; so die allg Grundsätze zu § 16 Abs 2 EStG; ständige Rspr, zB s Urt des BFH v 25.06.2009, BStBl II 2010, 182). Der Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6. Besteuerung des Übertragungsgewinns

Tz. 132 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ein durch die Bewertung über dem Bw sich ergebender Übertragungsgewinn unterliegt, soweit nicht für einzelne WG Sonderregelungen (insbes § 8b Abs 2 KStG [s Tz 141], DBA-Freistellung [s Tz 112]) eingreifen, bei der Überträgerin ungemildert der KSt und GewSt (s § 18 Abs 1 S 1 UmwStG). GlA s IDW (Ubg 2011, 549, 554), s Förster (in FS Schaumbur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Einschränkung der Steuerbefreiung in Höhe einer vorangegangenen Teilwertabschreibung (§ 8b Abs 2 S 4 KStG)

Tz. 196 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das sog Korb II-Ges ist § 8b Abs 2 S 2 KStG zu § 8b Abs 2 S 4 KStG geworden. Nach § 8b Abs 2 S 4 KStG greift die StBefreiung nach § 8b Abs 2 S 1 und 3 KStG nicht, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 11 Abs 1 UmwStG ist neben insbes § 4 Abs 1 S 3 EStG und § 12 Abs 1 KStG Bestandteil des durch das SEStEG eingeführten Konzepts allg Entstrickungs- und Verstrickungsvorschriften. § 11 Abs 1 UmwStG schreibt eine Gewinnrealisierung auf der Basis des gW vor. Die Bewertung mit dem gW statt wie früher mit dem Tw zieht sich wie ein roter Faden du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung und steuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns/-verlusts

Ausgewählter Literaturhinweis: Stimpel, Behandlung von Umw-Kosten bei Verschmelzungen und Spaltungen von Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Ronneberger, Umw-Kosten bei der Verschmelzung von Kap-Ges, NWB 2017, 954; Krohn, Kosten für den Vermögensübergang – Ein unterschätztes Prüfungsfeld iRv aktuellen Bp, DB 2018, 1755. Tz. 117 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wenn in der stlichen Übertragungsb...mehr