Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Arbeitslosmeldung / 1.1 Persönliche/elektronische Meldung bei der Agentur für Arbeit

Eine persönliche Meldung im Sinne der Regelung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitslose sich selbst zur Agentur für Arbeit begibt und die Tatsache der Arbeitslosigkeit anzeigt. Eine schriftliche oder telefonische Anzeige oder eine Arbeitslosmeldung durch einen Vertreter genügt diesen Anforderungen grundsätzlich nicht. Dies darf nicht verwechselt werden mit der Pflicht zur frü... mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten, wurde jedoch seither mehrfach neu gefasst, zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2011 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) und geändert, zulet... mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.7 Aufgabenwahrnehmung durch die Träger (Abs. 4 und 5)

Rz. 54 Die Abs. 4 und 5 eröffnen Möglichkeiten, an sich von der gemeinsamen Einrichtung wahrzunehmende Aufgaben der Träger nach Abs. 1 Satz 2 wiederum nicht selbst wahrzunehmen, sondern durch einen oder beide Träger wahrnehmen zu lassen. Abs. 4 ist als Spezialregelung zum Auftrag nach § 88 SGB X zu verstehen. Diese Regelung erlaubt einen Auftrag für Einzelfälle sowie für gle... mehr

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Arbeitslosmeldung / 1.2 Meldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit

Bei persönlicher Meldung hat die Arbeitslosmeldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu erfolgen. Dies ist die Agentur, in deren Bezirk der Arbeitslose bei Eintritt der Arbeitslosigkeit seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.[1] Meldet sich der Arbeitslose bei einer unzuständigen Agentur für Arbeit, wird diese Meldung nach der Verwaltungspraxis der Arbeitsverw... mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.1 Grundsätze zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Vorschrift greift Schwierigkeiten auf, die sich daraus ergeben können, dass nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger in eigener Verantwortung Leistungen zu erbringen haben und über das Vorliegen von Anspruchsvoraussetzungen, die sowohl für kommunale Leistungen wie für Leistungen, die durch die Agenturen für Arbeit erbracht wer... mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.2 Beteiligte Stellen

Rz. 10 § 18a erfasst die Leistungen nach dem SGB II erbringenden Stellen. Das sind nicht stets die Leistungsträger nach § 6 Abs. 1. In Betracht kommen als Regelfall die gemäß § 44b von der Agentur für Arbeit und dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt gebildeten Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen. Auf die Jobcenter sind die Aufgaben der Agentur für Arbeit und des kommunalen... mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.2 Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung (Abs. 2)

Rz. 34 Abs. 2 enthält die wesentlichen Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung. Das ist der Bereich, in den auch ein Träger in seinem eigenen Verantwortungsbereich nicht eingreifen darf, weil die Kompetenz kraft Gesetzes der Trägerversammlung vorbehalten ist. Diese ist auch nicht durch eine Vereinbarung nach § 44b Abs. 2 abdingbar. Für diesen Bereich ist auch eine geso... mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.9 Beirat des Jobcenters (Abs. 9)

Rz. 53 Die gemeinsame Einrichtung hat die jährlichen Stellungnahmen der Vertreter der Sozialpartner des Beirats zu berücksichtigen (vgl. § 18d Satz 2). Der Beirat hat aber kein Vetorecht. Die Entscheidung zu den Tätigkeitsfeldern und Branchen für Arbeitsverhältnisse nach § 16i verbleibt stets beim Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung oder des zugelassenen kommunalen Trägers... mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.1 Trägerversammlung (Zusammensetzung und Beschlussfassung)

Rz. 22 Abs. 1 schreibt eine Trägerversammlung zwingend vor. Diese hat auch in der Vergangenheit, vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011, in aller Regel bereits bestanden, wenn die Träger eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung eingegangen waren. Demzufolge wird die Trägerversammlung in diesen Fälle... mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.7 Überprüfung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 73 Die kommunalen Träger sind an die Feststellungen der Agentur für Arbeit zur Leistungsberechtigung und zum Umfang der Hilfebedürftigkeit gebunden. Damit steht aufgrund der Feststellung der Agentur für Arbeit bereits fest, dass den leistungsberechtigten Personen grundsätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren sind. Die kommunalen Träger müssen da... mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.6 Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

Rz. 64 Nach Abs. 5 ist spiegelbildlich zu den Regelungen in Abs. 4 der kommunale Träger zur (verwaltungsinternen) Feststellung der von ihm zu gewährenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts verpflichtet. Bei allen Entscheidungen hat er die Feststellungen der Agentur für Arbeit nach Abs. 4 ohne eigenes Prüfungsrecht zu übernehmen und seinen Entscheidungen über Leist... mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Seither wurde sie mit Wirkung zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011... mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.5 Verantwortung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 39 Abs. 3 definiert die Verantwortung der Träger und ihre Möglichkeiten, diese gegenüber der gemeinsamen Einrichtung wahrzunehmen. Abs. 3 Satz 1 stellt klar, dass durch die Wahrnehmungszuständigkeit der gemeinsamen Einrichtung die Verantwortung der Träger für eine rechtmäßige und zweckmäßige Leistungserbringung nicht auf die gemeinsame Einrichtung übergeht. Diese Verantw... mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 2.3 Besetzung des Ausschusses bei Aufsichtsfragen

Rz. 24 Abs. 3 regelt die Besetzung des Bund-Länder-Ausschusses gesondert, wenn Fragen der Aufsicht beraten werden. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Fragen der Aufsicht des BMAS über die Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Landesbehörden über die kommunalen und nach § 6a zugelassenen kommunalen Träger. Rz. 25 Der Ausschuss setzt sich zur Beratung vo... mehr

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Sauer, SGB II § 18e Beauftr... / 2.1 Bestellung von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Jobcentern (Abs. 1)

Rz. 11 Abs. 1 trifft insgesamt 4 Regelungen. Die Grundregel lautet, dass in den gemeinsamen Einrichtungen wie nach Abs. 6 auch bei den Jobcentern der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a, also in allen Jobcentern nach § 6d, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zu bestellen sind. Anders als nach § 385 SGB III sind die Beauftragten nicht hauptamtlich zu bestel... mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 15.6.2021 durch das Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes v. 9.6.2021 (BGBl. I S. 1614... mehr

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Sauer, SGB II § 17 Einricht... / 2.1 Einrichtungen und Dienste

Rz. 3 Die Vorschrift verknüpft Erkenntnisse aus der Praxis der Sozialhilfe nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz (§ 93 BSHG, Vorgänger des SGB XII) mit solchen aus den Agenturen für Arbeit. Den Rahmen gibt § 88 SGB X vor. Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 entlastet die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende davon, Einrichtungen und Dienste zur Erbringung von Leistungen zur Eingli... mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.9 Zuständiger Leistungsträger

Rz. 109 Zuständiger Leistungsträger für die Leistungen nach § 28 sind die kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Demnach werden die Leistungen durch die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a oder durch die nach § 44b gebildeten gemeinsamen Einrichtungen des kommunalen Trägers und der Agentur für Arbeit in den Jobcentern erbracht. Übertragen die Bundesländer die Erbr... mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.2 Aufgaben des Kooperationsausschusses

Rz. 11 Aufgaben des Kooperationsausschusses nach § 18b sind Koordination der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene, Vereinbarung der Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene, ohne dass dadurch die Zielvereinbarungen nach § 48b angetastet würden, Mögliche personelle Übersc... mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.5 Feststellung der Hilfebedürftigkeit

Rz. 61 In Abs. 4 wird klargestellt, dass die Agentur für Arbeit in Konfliktfällen letztverantwortlich nicht nur über Bestehen und Umfang der Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, sondern auch über deren Leistungsberechtigung (§ 7) entscheidet. Der Lebensunterhalt Leistungsberechtigter kann nur gesichert werden, wenn sich die Leistungen der Träger der G... mehr

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 2.1 Anforderungen an das Jobcenter

Rz. 3 Die ganzheitliche Betreuung kann ab dem 1.7.2023 erbracht werden. Sie stellt ein neues Instrument zur Unterstützung besonders arbeitsmarktferner Personen dar, wenn diese besonders komplexe Problemlagen zu bewältigen haben, deren Bewältigung für ein Gelingen nachhaltiger Integration in Erwerbstätigkeit bzw. Erlangung von Beschäftigungsfähigkeit schlechthin erforderlich ... mehr

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Sauer, SGB II § 25 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die nachfolgende Kommentierung bezieht seit dem 1.7.2023 nur noch auf das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung: Ausgangsüberlegung der Vorschrift war der Umstand, dass Bezieher von Grundsicherungsgeld grundsätzlich auch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung sind und somit auch Anspruch auf... mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.8.2016 durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie zur vorübergehenden Aussetzung der... mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Seither ist sie mehrfach geändert worden, zuletzt zum 1.8.2016 durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – so... mehr

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Assistierte Ausbildung / 1 Zielsetzung

Das Instrument der Assistierten Ausbildung geht maßgeblich zurück auf die zwischen der Bundesregierung, den Spitzenverbänden der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit getroffenen Vereinbarungen im Rahmen der "Allianz für Aus- und Weiterbildung". Die Förderregelung war zunächst befristet. Mit einer Reform im Jahr 2020 wurden Doppelstruktu... mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.3 Besetzung des Ausschusses

Rz. 22 Abs. 3 regelt die Besetzung des Kooperationsausschusses mit 6 Mitgliedern. Bei 16 Kooperationsausschüssen bundesweit sind damit bereits 96 Personen Mitglied im Kooperationsausschuss. Allerdings können vom BMAS dieselben Personen in mehreren oder allen Kooperationsausschüssen vertreten sein. Rz. 23 Je 3 Mitglieder des Kooperationsausschusses werden von der zuständigen o... mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.2 Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 22 Abs. 1 Satz 2 definiert die Wahrnehmung der Aufgaben der Träger nach dem SGB II als "Aufgabe" der gemeinsamen Einrichtung. Die gemeinsame Einrichtung hat damit eine Wahrnehmungszuständigkeit wie schon die Arbeitsgemeinschaften vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das bedeutet insbesondere, dass die gemeinsame Einrichtung keine eigenen originä... mehr

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Arbeitslosenversicherung / 4.2.2 Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung kann durch persönliche Vorsprache bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit oder elektronisch im Fachportal der Agentur für Arbeit erfolgen.[1] Ist die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt die persönliche Meldung an dem nächsten Tag der Dienstbereitschaft auf den Tag zur... mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.1 Bildung der gemeinsamen Einrichtung

Rz. 13 Die gemeinsame Einrichtung nach § 44b ist die Nachfolgerin der Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung, die vom BVerfG als verfassungswidrig erklärt wurde und lediglich noch bis zum 31.12.2010 weiter betrieben werden durfte, damit dem Gesetzgeber die notwendige Zeit verblieb, eine verfassungsgemäße Organisation zu konstituieren. Di... mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.3 Zusammenarbeit und Unterrichtungspflichten

Rz. 15 Satz 1 verpflichtet die im Einzelfall festzustellenden Dienststellen zur engen Zusammenarbeit. Der Gesetzgeber hat nicht weiter vorgegeben oder präzisiert, was unter einer engen Zusammenarbeit zu verstehen ist. Maßstab dürfte die für einen verständigen Bürger an den Zielen des SGB II, insbesondere Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern und Arbeitsuchende in ... mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.3 Vereinbarungen mit Gemeinden, Kreisen und Bezirken

Rz. 17 Die Abs. 4 und 5 zielen auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II außerhalb von Jobcentern ( § 44b ) mit Kooperation. Die Regelungen haben insbesondere die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften im Blick. Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für die Aufgaben nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die kommunalen Träger für die Aufgaben nach § 6 A... mehr

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Arbeitsvermittlung / Arbeitsrecht

Arbeitsuchende und Arbeitgeber haben einen Rechtsanspruch auf die Dienstleistung der Arbeitsvermittlung. Hierzu gehört auch die darauf gerichtete Beratung. Dieser Anspruch auf Beratung und Vermittlung besteht unabhängig davon, ob der Arbeitsuchende oder der Arbeitgeber zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Die Agentur für Arbeit darf allerdings nicht vermi... mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 2.1 Bund-Länder-Ausschuss

Rz. 11 Der Bund-Länder-Ausschuss nach Abs. 1 Satz 1 wird beim BMAS gebildet. Das deutet auf die Federführung des Bundes für den Ausschuss, jedenfalls ist der Ausschuss dem BMAS organisatorisch zuzuordnen. Der Ausschuss wird auch nur in der Überschrift der Vorschrift als Bund-Länder-Ausschuss bezeichnet, in Abs. 1 Satz 1 jedoch als neutraler als Ausschuss für die Grundsicheru... mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.6 Befassung des Kooperationsausschusses

Rz. 50 Abs. 3 Satz 4 verpflichtet die Träger, vor Ausübung ihres Weisungsrechts in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung den Kooperationsausschuss nach § 18b zu befassen. Dies deutet zunächst darauf hin, dass es sich um örtliche oder regionale Weisungen handeln muss, also des kommunalen Trägers, der Agentur für Arbeit oder der Regionaldirektion. Dagegen macht es weni... mehr

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Arbeitsvermittlung / 1 Öffentliche Arbeitsvermittlung

Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit... mehr

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Arbeitsvermittlung / 4 Mitwirkung der Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist der Agentur für Arbeit bei der Abgabe seines Arbeitsangebots zur Erteilung der für die Vermittlung notwendigen Auskünfte und zur Vorlage notwendiger Unterlagen verpflichtet. Er kann die Weitergabe des Arbeitsangebots an namentlich benannte Arbeitsuchende ausschließen; er kann seinen Vermittlungswunsch auch auf die bloße Überlassung von Daten der geeignete... mehr

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Sauer, SGB II § 29 Erbringu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 13 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Wege vom Gesetzgeber zur Leistungserbringung eröffnet werden. Der kommunale Träger ist in seiner Entscheidung frei. Er darf das Gutscheinverfahren wie die Direktzahlung wählen oder eine dritte Form favorisieren, zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Abs. 2 darf er die Leistungsform der Geldleistung bestimmen. Damit ist die Geldl... mehr

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Sauer, SGB II § 16k Ganzhei... / 2.2 Personenkreis und Durchführung

Rz. 8 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte befinden sich der Gesetzesbegründung zufolge häufig in vielfältigen und komplexen Problemlagen, die ihre Beschäftigungsfähigkeit grundlegend beeinträchtigen. Dies können demnach etwa psychosoziale Probleme mit Einschränkungen der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit, Überforderungen in der Alltagsbewältigung, mangelnde soziale Einbe... mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB II eingefügt. Seither wurde sie mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854). Rz. 2 Die Vorschrift regelt ... mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Seither ist sie durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ... mehr

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Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) v. 17.12.2018 (BGBl. I S. 2583) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB II eingefügt. Seither wurde sie durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirku... mehr

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Arbeitsvermittlung / 2 Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuche

Arbeitslosigkeit soll durch frühzeitige Vermittlungsbemühungen möglichst verhindert werden. Deshalb soll bereits die Zeit vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses für eine intensive Beratung und Vermittlung genutzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit a... mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf... mehr

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Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.3 Befugnisse und Aufgabenwahrnehmung

Rz. 27 Abs. 1 Satz 3 ermächtigt die gemeinsame Einrichtung, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen (sog. Kompetenzvorschrift). Die Ermächtigung korrespondiert mit dem Grundsatz der Gesamtverantwortung aus Abs. 1 Satz 2. Das hat zunächst zur Folge, dass die gemeinsame Einrichtung unter einem eigenen Briefkopf firmiert, die Bezeichnung "Jobcenter" hat sie schon ... mehr

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Arbeitsförderung / 5.2.4 Leistungsverfahren

Bei der für die Höhe der Förderung erforderlichen Feststellung zur Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dabei sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb an... mehr

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Arbeitslosmeldung / 1 Form

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld setzt u. a. voraus, dass sich der Antragsteller persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos meldet. Eine schriftliche oder telefonische Anzeige des Eintritts der Arbeitslosigkeit genügt nicht. Für Zeiten vor der persönlichen Arbeitslosmeldung besteht grundsätzlich ... mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) i. d. F. Kommunalen Optionsgesetzes (in Bezug auf Abs. 1a, Abs. 3 und Abs. 4) v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) am 1.1.2005 wirksam in Kraft getreten. Seither wurde die Vorschrift mehrfach geändert, zuletzt zum 1.1.2024 durch das Gesetz zur Anpassung des ... mehr

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Sauer, SGB II § 18a Zusamme... / 2.1 Grundsätze, Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift fügt sich nahtlos an die §§ 17 und 18 an, die bereits Regelungen zu Einrichtungen und zur Zusammenarbeit enthalten. Dennoch ist die Vorschrift bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Personen und im ... mehr

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Arbeitsförderung / Arbeitsrecht

Das Recht der Arbeitsförderung bezieht Arbeitgeber in die Verantwortung für den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ein und stellt insoweit bestimmte "Erwartungen" an die Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit. Danach sollen Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit frühzeitig über betriebliche Veränderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben ... mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.6 Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms (Abs. 6)

Rz. 54 Die Abstimmung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms soll die Mitwirkung und Mitgestaltung des kommunalen Trägers bei der örtlichen Arbeitsmarktpolitik sicherstellen. Der Aufgabenbereich "Markt und Integration" mit den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit obliegt an sich den Agenturen für Arbeit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Die Ausgestaltung dieses Pro... mehr