Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.1 Überblick

Rz. 21 Abs. 3 nimmt einige Bedarfe, die grundsätzlich von der Leistung für den Regelbedarf umfasst werden, aus sozialpolitischen Erwägungen von dieser aus und weist sie als Sonderbedarfe aus, für die zusätzliche Leistungen erbracht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Leistungen sind als Zuschuss zu erbringen. Eine Einflussnahme durch Leistungen Dritter soll den An...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.3 Vermittlungsgrundsätze, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Förderung der Nachholung des Hauptschulabschlusses durch Erwachsene sowie Erwerb von Grundkompetenzen

Rz. 88 Die Verweisung auf § 36 SGB III entspricht der früheren Regelung in Abs. 1 Satz 4. Damit wird uneingeschränkt zum Ausdruck gebracht, dass die Grundsätze der Vermittlung nach § 36 SGB III auch für die Vermittlungsaktivitäten nach dem SGB II gelten. Zu den Einzelheiten vgl. Abschnitt 1. Hat das Jobcenter nicht selbst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zumindest ange...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 13 Literatur und Materialien

Rz. 109 Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deutscher Bundestag, Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2608. ders., Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern (Antwort der ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.8 Pflichtlose Zuwendungen (Abs. 5)

Rz. 50 Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche und sittliche Verpflichtung Leistungsberechtigten zugutekommen, werden nach Abs. 5 Nr. 1 nicht als Einkommen berücksichtigt, soweit die Berücksichtigung für den Empfänger grob unbillig wäre. Darunter fallen für das SG Karlsruhe auch Trinkgelder für eine Frisöse (SG Karlsruhe, Urteil v. 30.3.2016, S 4 AS 2297/15; a. A. SG Landsh...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.6 Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung an Jugendliche

Rz. 48 Abs. 6 ist eine Folgeregelung zu § 22 Abs. 5 und § 20 Abs. 3. Nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende war die Zahl der anspruchsberechtigten Bedarfsgemeinschaften weit über das geplante Maß hinausgeschossen. Analysen ergaben, dass insbesondere Jugendliche die Gesetzeslage dazu nutzten, nicht nur im Elternhaus eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen (m...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.9 Verfahrenshinweise

Rz. 113 Grundsätzlich erfordern auch Eingliederungsleistungen einen Antrag (vgl. § 37 Abs. 1). Keines Antrages bedarf es lediglich bei Leistungen nach § 16h. Allerdings dürfte ein Antrag eines Arbeitsuchenden dann als durch ihn gestellt anzusehen sein, wenn die Eingliederungsleistung in die Eingliederungsvereinbarung (ab 1.7.2023: Kooperationsplan) aufgenommen wurde oder son...mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.2.4 Meldepflichten im Leistungsverfahren

Rz. 28 Abs. 1 Satz 5 a. F. ist in § 310a aufgegangen. Auch insoweit bleiben die nach Abs. 1 Satz 1 und 2 meldepflichtigen Personen in die Meldepflichten im Leistungsverfahren einbezogen, nunmehr nach der Bündelung in § 310a. Auf einen Leistungsbezug kommt es nicht mehr an. Die Einbeziehung setzt ein, wenn die Meldepflicht nach Abs. 1 Satz 1 und 2 erfüllt worden ist. Es kommt...mehr

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Sauer, SGB III § 310a Melde... / 2.1 Allgemeine Meldepflicht nach § 309 Abs. 1

Rz. 5 Der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 Abs. 1 unterliegen unmittelbar die Bezieher der Versicherungsleistung Alg. Das gilt auch für Zeiten, in denen der Anspruch auf Alg ruht. Rz. 6 Der allgemeinen Meldepflicht nach § 309 Abs. 1 unterliegen unmittelbar auch die Personen, die ohne Bezug einen Anspruch auf Alg erheben, zunächst also insbesondere Antragsteller auf Alg, üb...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.3 Arbeitsmarktpolitik

Rz. 15 Die Förderung von Berufsrückkehrern wird gesetzlich verankert (§ 8b). Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos (vgl. § 16). Überbrückungsgeld für Existenzgründer ist keine Ermessensleistung mehr, sondern gehört – wie der Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG – zu den Pflichtleistungen der Bundesagentur. Eine erneute Förderun...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.12.5 Anzeige-, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten (Abs. 2 Nr. 25)

Rz. 64 Abs. 2 Nr. 25 bezieht die in § 320 aufgeführten sonstigen Pflichten in die Bußgeldtatbestände des § 404 ein. Betroffen sind Arbeitgeber im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und Wintergeld. Rz. 65 § 320 Abs. 5 korrespondiert mit § 346 und § 380. Die Agentur für Arbeit soll ohne besondere Formvorschriften über jegliche Form von Arbeitskämpfen unt...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.5 Auslagen

Rz. 7 Die grundsätzlich von der Staatskasse zu tragenden notwendigen Auslagen für ein Verfahren (vgl. § 105 OWiG), das eine Bundesbehörde durchführt, werden durch Abs. 3 als zulässige besondere gesetzliche Bestimmung der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Zollverwaltung auferlegt. Der Grundsatz, dass Auslagen und Vereinnahmung in einer Hand liegen, bleibt damit gewahrt. Rz. 8...mehr

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Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) und zuletzt zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) geändert und auch geschlechtsneutral ausformuliert. Diese Kommentierung berücksichtigt die 8. Winterbeschäftigungs-Än...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1.3 Verstöße gegen die Mitwirkungspflicht (Nr. 3)

Rz. 18 Empfänger von Sozialleistungen oder Antragsteller haben alle für die Leistung relevanten Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Die Änderungsanzeige ist in Anlehnung an § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern bekannt zu geben. Die Mitwirkungspflicht umfasst sowohl tatsächliche als auch rechtliche Änderungen in den ...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.2 Umlagefinanzierte Förderleistungen

Rz. 4 Die Förderleistungen für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft umfassen Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld (§ 102). Daneben erstattet die BA dem Arbeitgeber auf Antrag seinen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Rz. 5 Die Umlage soll den Aufwand für das Wintergeld und den Erstattungsaufwand für Beitragszahlungen des Arbeitgebers decken. Das ist, wie bei Umlag...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.7 Auslandsvermittlung (Abs. 2 Nr. 10)

Rz. 45 Abs. 2 Nr. 9 zielt auf Verstöße gegen Regelungen in gegenüber dem Gesetz nachrangigem Recht. Ein mit einem Rahmen von bis zu 30.000 EUR versehener Bußgeldtatbestand darf danach mit Verweisung auf Abs. 2 Nr. 9 in der Rechtsverordnung nach § 292 durch das BMAS normiert werden. Die Vorgehensweise ist rechtssystematisch konsequent. Ermächtigt ein Gesetz zu einer Rechtsver...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.5 Zu berücksichtigendes Einkommen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 4 stellt die Aufwendungen nach Abs. 3 in einen größeren zeitlichen Zusammenhang mit Einkommen der Leistungsberechtigten. Die Regelung soll verhindern, dass aktuelle "Einkommensschwächen", die in absehbarer Zeit behoben sein werden, Leistungen nach Abs. 3 begründen können. Die Regelung nimmt einen zeitlichen Zusammenhang mit der Leistungserbringung an, wenn...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.7 Anspruchsgrundlage für atypische Bedarfslagen

Rz. 49a Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik,...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.2 Folgen von diskriminierenden Stellenanzeigen

Fehler bei der Abfassung der Stellenanzeige oder der innerbetrieblichen Stellenausschreibung können teuer werden. Jeder abgelehnte Bewerber, bei dem es Indizien für eine Diskriminierung gibt, hat nach § 15 Abs. 1 AGG Anspruch auf Schadensersatz und nach § 15 Abs. 2 AGG auf eine Entschädigung, die nur dann auf 3 Brutto-Monatsgehälter begrenzt ist, wenn der Arbeitgeber nachwei...mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld (Alg). Sie wurde durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) mit Wirkung zum 29.5.2020 zur zunächst einmaligen Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1) in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach g...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.3 Beschäftigung neben Elterngeld/Erziehungsgeld, Kinderbetreuung

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 setzt den Bezug von Erziehungsgeld bzw. den Nichtbezug allein wegen der Berücksichtigung von Einkommen (z. B. §§ 5, 6 BErzGG) voraus. Dabei kann es sich sowohl um Bundeserziehungsgeld nach dem BErzGG als auch um Landeserziehungsgeld handeln. Abschnitt 2 des BErzGG ist am 31.12.2006 außer Kraft getreten. Im Übrigen ist das BErzGG am 1.1.2008 außer K...mehr

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Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.4.2.2 Fälle mit verkürzter Anwartschaftszeit

Rz. 37a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bezieht sich auf die Fälle mit verkürzter Anwartschaftszeit nach § 142 Abs. 2 auf 6 Monate. Auch für diese Anwartschaftszeiten gilt grundsätzlich ein Bemessungsrahmen von einem Jahr (Abs. 1). Allein die verkürzte Anwartschaftszeit stellt keinen Grund dafür dar, den Bemessungsrahmen zu verändern, weil auch die verkürzte Anwartschaftszeit durch Vers...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 15.3 Arbeitsbefreiung aufgrund Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 2)

Dem Arbeitnehmer kann in dringenden Fällen in Anlehnung an § 616 BGB Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts aufgrund einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gewährt werden. Die Fortzahlung des Entgelts während der Arbeitsbefreiung richtet sich nach § 6 Abs. 3. Der Verhandlungsspielraum und die Regelungskompetenz der Betriebsparteien bezieht sich demnach nicht...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Sonstige nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung mehrfach geändert. Zuletzt wurden die Abs. 1, 2 und 3 durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 24.12.2025 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Ordnungswidrigkeiten gegen Regelungen im SGB III zusammen. Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 396 Zusamme... / 2.1 Verpflichtung zur Zusammenarbeit (Satz 1)

Rz. 11 Die Vorschrift verpflichtet die Krankenkassen von Amts wegen zur Zusammenarbeit mit folgenden Behörden: Bundesagentur für Arbeit (§ 367 SGB III), Behörden der Zollverwaltung (z. B. "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" der Bundeszollverwaltung), Rentenversicherungsträger (§ 125 SGB VI), Träger der Sozialhilfe (§ 3 SGB XII), in § 71 des Aufenthaltsgesetzes genannte Behörden (Ausl...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.7 Gewerbezentralregister

Rz. 13 Unter den Voraussetzungen des Abs. 5 unterrichten die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und der Zollverwaltung das Gewerbezentralregister über auferlegte Bußgelder. Das Gewerbezentralregister ist eine Einrichtung des Bundeszentralregisters mit Eintragungen über Unzuverlässigkeiten von Gewerbetreibenden. Schon nach § 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO werden in das Gewerbe...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.6 Berufsberatung zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung

Rz. 24 Die Berufsberatung zu den Möglichkeiten der beruflichen Bildung (zu schulischer Bildung im Einzelfall vgl. Nr. 6) zielt auf die individuelle berufliche Lebenslage des Ratsuchenden, auf seine Möglichkeiten kommt es an. Die Möglichkeiten zielen einerseits auf die subjektive aktuelle Situation, den beruflichen Status des Ratsuchenden, soweit dieser genau festgestellt wer...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.1 Mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 1)

Rz. 21 Abs. 1 betrifft mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung: Ein Hauptunternehmer vergibt Arbeiten an einen Nachunternehmer. Der Nachunternehmer beschäftigt zur Erfüllung dieses Auftrages Ausländer illegal (Abs. 1 Nr. 1) oder er beauftragt seinerseits einen Nachunternehmer, der die Arbeiten durch illegal beschäftigte Ausländer ausführen lässt (Abs. 1 Nr. 2). Rz. 22 Die ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.2 Geltendmachung

Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG sind ausschließlich gegen den Arbeitgeber zu richten. Insbesondere begründen § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG keine Ansprüche gegen Personalberatungsunternehmen, selbst wenn der Personalvermittler die endgültige Auswahl in alleiniger Verantwortung durchführt.[1] Der abgelehnte Bewerber muss gemäß § 15 Abs. 4 AGG die von ihm behaupteten A...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.4 IT-Dienstleistungen für andere Bundesbehörden

Rz. 12c Abs. 2 ermächtigt u. a. die Bundesagentur für Arbeit (BA), IT-Dienstleistungen mit Zustimmung des Verwaltungsrates der BA gegen Kostenerstattung ohne Beeinträchtigung der originären Aufgabenerledigung zu erbringen. Die Dienstleistungen dürfen den Rahmen nicht verlassen, der durch den Rat der IT-Beauftragten festgelegt wird. Rz. 12d Die BA und die Deutsche Rentenversic...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.6 Zusammenarbeit von Behörden

Rz. 10 Abs. 4 verpflichtet die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und die Hauptzollämter zur Zusammenarbeit mit den in § 2 Abs. 2 (seit dem 18.7.2019: § 2 Abs. 4) des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) genannten Behörden (insbesondere Sozialversicherungsträger, Finanz- und Arbeitsschutzbehörden, Ausländerbehörden). Rz. 11 Die Regelung beg...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.14 Grundrente

Rz. 99c Die Grundrente ist systemisch Einkommen i. S. v. § 11. Auf die Grundrente wird jedoch ein Freibetrag nach Maßgabe des § 11b Abs. 2a i. V. m. § 82a SGB XII gewährt. Bei der Grundrente handelt es sich um eine Altersrente, auf die ein Grundrentenzuschlag zu gewähren sein kann. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung bei der Pr...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3 Weitere Leistungen aus dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium des SGB III

Rz. 50a Seit dem 1.4.2012 sind die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (die arbeitsmarktpolitischen Instrumente) im SGB III an den Bedarfslagen der Kunden ausgerichtet und so neu geordnet worden. Die aktive Arbeitsförderung regelt das Dritte Kapitel (ab § 29). Der Erste Abschnitt enthält die Vorschriften zur Beratung und Vermittlung (vgl. 2.1.2). Grundsätzlich stellt sich...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 116 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in der Arbeitsförderung Geflüchteter, SozSich 2022, 184. Deister/Frerichs/Reil/Schütte, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Hamburg: Grundsicherung und Ar...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.8.2 Weitere arbeitsmarktbezogene Aktivitäten

Rz. 108 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind aus dem arbeitsmarktpolitischen Instrumentarium des SGB II durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ab 1.1.2009 gestrichen worden. Sie waren in besonderer Weise dazu geeignet, aus Sicht der Arbeitsuchenden eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen und Arbeitsentgelt zu verdienen. Unter Arbeitslosen un...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.10 Erwerbseinkommen aus Ferienarbeit (Abs. 7)

Rz. 51i Nach Abs. 7 ist nach dessen Einfügung durch das 12. SGB II-ÄndG Ferienarbeit von Schülern unter 25 Jahren an allgemein- oder berufsbildender Schulen privilegiert. Die Regelung ist nicht neu, Einkommen aus Erwerbstätigkeiten in den Schulferien waren bereits vor Inkrafttreten des Abs. 7 am 1.7.2023 nach Maßgabe des § 1 Abs. 4 der früheren Alg II-V (seit 1.1.2023 Bürger...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.3.4 Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Ausrüstungen

Rz. 29 Für folgende Bedarfe nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 werden Leistungen von den Jobcentern für den Bund gesondert erbracht: Anschaffung von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von orthopädischen Schuhen, therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten. Dabei handelt es sich um eher seltene und nicht typische Bedarfslagen. Gleichwohl hat der Gesetzgeber...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.16 Weitere Tatbestände

Rz. 101a Bausparzinsen sind vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Gutgeschriebene Bausparzinsen stehen bis dahin nicht zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung (BSG, Urteil v. 19.8.2015, B 14 AS 43/14 R). Rz. 101b Eine Gutschrift i. S. v. § 22 Abs. 3 ist nicht als Einkommen...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.9 Überbrückungsgeld (§ 51 StVollzG)

Rz. 51e Abs. 6 regelt seit dem 1.8.2016 die Art und den Umfang der Berücksichtigung des Überbrückungsgeldes an Strafgefangene nach § 51 StVollzG. Das Überbrückungsgeld wird dem Gefangenen bei seiner Entlassung in die Freiheit ausgezahlt. Es soll den notwendigen Lebensunterhalt des Gefangenen und seiner Unterhaltsberechtigten für die ersten vier Wochen nach seiner Entlassung ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.7 Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege

Rz. 48 Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege, die dem gleichen Zweck dienen wie die Grundsicherungsleistungen, wurden nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Nr. 3 Bürgergeld–V ab 1.1.2008 von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen. Seit dem 1.1.2011 sind Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege von der Berücksichtigung als Einkommen unabhängig von dem Zweck der Leistungen ausg...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.7 Öffentlich geförderte Beschäftigung/Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Rz. 60 Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist sehr umstritten, Gegner und Befürworter tragen ihre Argumente immer wieder und unaufhörlich vor. § 16e enthielt als Ersatz die Förderung von Arbeitsverhältnissen sozusagen als Gegenvorschlag zum sozialen Arbeitsmarkt. Die Vorschrift sollte allerdings auch die Grundlage zur Förderung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvar...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2024 i. d. F. der Zwölften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). ergeben. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 2.1 Anforderung der Prüfungsunterlagen

Die Agentur für Arbeit fordert den Arbeitgeber zunächst schriftlich auf für die endgültige Entscheidung relevante Unterlagen an die Agentur für Arbeit zu übersenden. Die Unterlagen können per Post oder im Bereich der Online-Services auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit elektronisch übermittelt werden. Welche Unterlagen die Agentur für Arbeit anfordert, hängt vo...mehr

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Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 1.2 Auszahlung des Kurzarbeitergeldes

Im 2. Schritt berechnet der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld und die verbliebenen Ansprüche auf Arbeitsentgelt und zahlt das Kurzarbeitergeld gemeinsam mit dem Arbeitsentgelt monatlich an die Arbeitnehmer aus. Bei einem vollständigen Arbeitsausfall (sog. Kurzarbeit Null) entfällt im Regelfall die Auszahlung des Arbeitsentgelts und es wird ausschließlich Kurzarbeitergeld ausg...mehr

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Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 2.2 Prüfung der Unterlagen

In einem 2. Schritt prüft die Agentur für Arbeit die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Hierbei können sich Nachfragen zu den eingereichten Unterlagen ergeben oder die Agentur für Arbeit bittet darum, weitere Unterlagen zu übersenden. Liegen der Agentur für Arbeit alle relevanten Unterlagen vor, prüft sie anhand der Unterlagen und der vorhandenen Prozessdaten, ob ...mehr

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Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 1.1 Anzeige des Arbeitsausfalls

Zunächst zeigt der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung den Arbeitsausfall schriftlich oder elektronisch bei der örtlichen Agentur für Arbeit am Betriebssitz an. Die Anzeige markiert dabei den Startpunkt für die Zahlungen von Kurzarbeitergeld im Betrieb, denn Kurzarbeitergeld kann frühestens von dem Kalendermonat an geleistet werden, in dem die Anzeige bei der Agentur für...mehr

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Kurzarbeitergeld (Abschluss... / Zusammenfassung

Begriff Mit Abschlussprüfungen werden nach Beendigung des Kurzarbeitergeldbezugs die Voraussetzungen und der Umfang des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld im Betrieb abschließend geprüft und auf dieser Grundlage die vorläufig geleisteten Kurzarbeitergeldzahlungen der Agentur für Arbeit endgültig ent- und beschieden. Daraus können sich Nachzahlungen durch die Agentur für Arbeit a...mehr