Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsagentur

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 3.1 Beratungspflicht durch die Arbeitsagentur im Vorfeld von Maßnahmen

Vor der Gesetzesänderung zum 31. Dezember 2010 war die Beratung durch die Agentur für Arbeit (AA) für die Betriebsparteien freiwillig und wurde nur auf Verlangen durchgeführt. In der Praxis führte dies häufig dazu, dass die AA erst dann in Restrukturierungsprozesse eingebunden wurde, wenn bereits ein Interessenausgleich oder Sozialplan abgeschlossen war. Hinweise auf integra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 4 Transfermaßnahmen als vorgelagertes Instrument

Bevor eine detaillierte Betrachtung der Transfergesellschaft erfolgen kann, lohnt sich ein Blick auf die sog. Transfermaßnahmen, die vor der Gesetzesänderung als Transferagenturen bekannt waren. In der Praxis werden diese beiden Instrumente oft miteinander kombiniert.. Transfermaßnahmen können bereits während der Kündigungsfrist von Mitarbeitenden eingesetzt werden und umfas...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 1 Aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Bedeutung des Beschäftigtentransfers

Personalabbau muss arbeitsrechtlich, betriebswirtschaftlich und kommunikativ planbar gestaltet werden. Vor diesem Hintergrund gewinnen Transfersozialpläne an Bedeutung, weil sie Sozialplanmittel nicht nur kompensatorisch (Abfindung), sondern beschäftigungsorientiert (Vermittlung/Qualifizierung) einsetzen und damit das Risiko von Arbeitslosigkeit reduzieren können.[1] Hinweis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 7.1 Finanzierung einer Transfergesellschaft

Die Finanzierung einer Transfergesellschaft erfordert eine signifikante Bereitstellung von Finanzierungsanteilen durch das abgebende Unternehmen. Häufig wird die Finanzierung durch die Nutzung der Auslauflöhne sichergestellt, die das Unternehmen während der Kündigungsfrist der Mitarbeiter zu zahlen hätte. Diese Löhne können als Mittel zur Finanzierung der Transfergesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 5.2 Profiling

Bevor die Beschäftigten in die Transfergesellschaft eintreten können müssen sie gemäß den Vorgaben der Agentur für Arbeit an einer arbeitsmartklich zweckmäßigen Maßnahme zur Feststellung ihrer Eingliederungsaussichten teilnehmen. Diese Maßnahme wird allgemein als "Profiling" bezeichnet. Ohne ein abgeschlossenes Profiling können die Beschäftigten nicht in die Transfergesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 7.4.1 NRW-Landesförderung bei Transfergesellschaften

Besonders aktiv in der Unterstützung und Begleitung von Maßnahmen des Beschäftigtentransfers ist Nordrhein-Westfalen. Zusätzlich zur Förderung der Agentur für Arbeit fördert das Land NRW unter bestimmten Voraussetzungen Transfergesellschaften. Hinweis Landesförderung der Transfergesellschaften 2021-2027 Zusätzlich zur Förderung der Agentur für Arbeit können in Nordrhein-Westfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 6.2 Vermittlung

Fragt man sich, was eigentlich die Aufgabe einer Transfergesellschaft ist, dann gibt es nur eine Antwort: Menschen in Arbeit vermitteln! So profan das klingt, so wichtig ist doch dieser Hinweis, da in der Praxis sich doch oftmals eher qualifizierungsorientierte Ansätze finden. Hier ist dann sehr häufig die Qualifizierung eher Selbstzweck denn zielführende Strategie. Der Träge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 11 Marktüberblick

Es tummelt sich eine Vielzahl von Unternehmen auf dem Markt für Transferdienstleistungen. Das schwierige für Personaler ist die vorherrschende Intransparenz auf dem Markt für Transferdienstleistungen. Gibt man den Begriff Transfergesellschaft bei Google ein, so erhält man ungefähr 56.900 Ergebnisse[1] und bei Eingrenzung auf "Anbieter Transfergesellschaft" immer noch ungefäh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 13 Die Zukunft des Beschäftigtentransfers und Weiterentwicklung des Instruments

Der Beschäftigtentransfer bleibt ein zentrales Instrument des sozialverträglichen Personalabbaus – nicht trotz, sondern wegen der Transformation (Digitalisierung, Dekarbonisierung, demografische Engpässe). Aber er wird sich in den kommenden Jahren vom reaktiven „Abfederungsinstrument“ (Personalabbau begleiten) hin zu einem proaktiven Transformationsinstrument entwickeln müss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 5.1 Aufgabenstellung

Transfergesellschaften bieten für von Arbeitslosigkeit bedrohte1 Beschäftigte ein sozialversicherungspflichtges Arbeitsverhältnis, das auf maximal 12 Monate befristetet ist. Der Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Neuorientierung und der Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Anders als in der Transferagentur, die während der Kündigungsfristen arbeitet, ermöglicht die Transferge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 10 Was kommt nach der Transfergesellschaft

Die Nachbetreuung der Beschäftigten nach dem Ende der Transfergesellschaft ist eine sinnvolle und wertvolle Maßnahme, die idealerweise bereits im Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen und Transfergesellschaft vereinbart und im Sozialplan abgesichert werden sollte.. Diese Nachbetreuung kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn die betroffenen Mitarbeiter in Arbeitslosi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 6.4 Lohnzahlung

Da die Transfergesellschaft in die Rolle eines Arbeitgebers schlüpft, übernimmt diese auch die entsprechenden Pflichten. Hierzu zählt insbesonderedie Lohnzahlung. Wesentlichster Bestandteil ist das sog. Transferkurzarbeitergeld gem. § 111 SGB III in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent[1] des bisherigen Entgelts und wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Da das Transferkurzarbeite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Transfersozialpläne: Heraus... / 6.3 Qualifizierung

Nicht alle gekündigten Mitarbeiter lassen sich sofort in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. In solchen Fällen ist es Aufgabe der Transfergesellschaft, den betroffenen Mitarbeitern alternative berufliche Perspektiven zu eröffnen und sie gezielt für den Arbeitsmarkt weiterzuqualifizieren. Hierbei geht es jedoch nicht um allgemeine Gießkannenqualifizierungen, wie etwa die Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Quebec / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bosnien und Herzegowina / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stellenausschreibung / 1 Grundlagen und Pflichten

Welcher Mittel der Arbeitgeber sich bedient, um bei einer beabsichtigten Einstellung von Arbeitnehmern eine möglichst große Auswahl zu haben und möglichst qualifizierte Arbeitnehmer zu finden (z. B. Anzeigen in Presse oder Internet, Einschaltung der Agentur für Arbeit oder privater Arbeitsvermittler), ist grundsätzlich seine Sache. Insbesondere haben Bewerber oder einzelne A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tunesien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinter...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.2 Agentur für Arbeit als Träger der Arbeitslosenversicherung

Rz. 16 Die Rechtsgrundlagen des SGB III sehen eine Vielzahl von Leistungen vor, die sowohl dem Wiedereinstieg als auch der erstmaligen Aufnahme einer Beschäftigung dienen und die ggf. auch finanziell flankiert werden, um den Lebensunterhalt von anspruchsberechtigten Leistungsempfängern zu sichern; z. B. durch Zahlung von Arbeitslosengeld gemäß § 136 SGB III. Beim Zusammentref...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.7 Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträger nach dem Bundeskindergeldgesetz

Rz. 33 Nach § 6a Abs. 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten Alleinerziehende und Elternpaare für ihre unverheirateten und nicht verpartnerten Kinder bis zu deren vollendetem 25. Lebensjahr einen Kinderzuschlag, wenn sie für diese Kinder einen Anspruch auf Kindergeld haben (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 BKGG), über ein Mindesteinkommen i. S. v. § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB II (z. B. Erw...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.2 Nachrangig verpflichtete Leistungsträger

Rz. 13 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs, zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbei...mehr

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Jansen, SGB X § 105 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 5 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbeitsför...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5.2 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 26 Zuständig für Leistungen nach den Vorschriften des SGB II sind die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger sowie deren gemeinsame Einrichtungen (§§ 6, 44b SGB II). Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 führen die gemeinsamen Ein...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.2 Vorleistungspflicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften

Rz. 4 Ein Anwendungsfall i. S. v. § 102 Abs. 1 liegt nur vor, wenn ein Leistungsträger zur Erbringung der vorläufigen Sozialleistung aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift verpflichtet gewesen ist. Eine solche Vorleistungsverpflichtung könnte sich z. B. aus § 43 Abs. 1 SGB I, § 23 Abs. 1 SGB III oder § 139 Abs. 1 SGB VII ergeben. Rz. 5 § 43 Abs. 1 Satz 1 SGB I regelt, dass de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.5.3 Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 19 Die Anrechnung von Einkommen auf Verletztengeld (§ 45 SGB VII) und Übergangsgeld (§ 49 SGB VII) ist in § 52 SGB VII geregelt. Nach § 52 Nr. 2 SGB VII sind auf die vorgenannten kurzfristigen Erwerbsersatzleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung die folgenden Sozialleistungen anderer Leistungsträger anzurechnen: Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.4 Beratende Mitglieder

Rz. 7 Mit dem KSJG wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 Abs. 2 eingeführt. Danach gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a an. Es handelt sich dabei um selbstorganisierte Zusammenschlüsse Betroffener. Dies bedeutet, dass im Wege der Selbstvertretung Empfänger von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sich selbst vert...mehr

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Jansen, SGB X § 102 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 3 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Hierzu gehören z. B. die Agentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, die Sozialhilfeträger, die Träger der Jugendhilfe sowie die Träger der Sozialen Entschädigung....mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.1 Leistungsträger

Rz. 4 Nach § 12 Satz 1 SGB I sind die in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger) für Sozialleistungen zuständig. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich gemäß § 12 Satz 2 SGB I aus den "besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs", zu denen die folgenden Gesetzbücher zählen: SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende, SGB III Arbe...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Fortbildung und Umschulung

Rz. 5 Jedem Arbeitnehmer soll grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet werden, seine fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erhalten, zu erweitern oder der technischen Entwicklung anzupassen oder auszubauen (berufliche Fortbildung). Die Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Die Fortbildung und Umschulung kann sowohl in Ausbildungs- als auch in Arb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.5 Anwendungsbeispiele für Erstattungsansprüche nach § 104 Abs. 1 aus der Verwaltungspraxis

Rz. 19 Ein vorrangig verpflichteter Leistungsträger hat die Forderung eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers nach § 104 Abs. 1 nur zu erstatten, wenn es sich bei den von beiden Leistungsträgern zu erbringenden Sozialleistungen um "entsprechende Leistungen" handelt. Bezogen auf ausgewählte Sozialleistungsträger sollen im Folgenden die in der Verwaltungspraxis häufig...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Berufsausbildung

Rz. 4 Das Berufsausbildungsverhältnis ist ein Vertragsverhältnis, welches darauf gerichtet ist, dem Auszubildenden in einem Betrieb erstmals eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit erforderlichen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem ordnungsgemäßen Ausbildungsgang zu vermitteln.[1] Das Berufs...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 5 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. § 103 Abs. 1 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Konkret ergeben sich die Arten der erstattungsfähigen Sozialleistungen aus §§ 18 bis 29 SGB I, denen lediglich ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 2.3 Erstattungsfähige Sozialleistungen

Rz. 17 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. §§ 102 bis 105 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 Nr. 1 bis Nr. 18 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Dabei besteht ein Erstattungsanspruch nur, wenn es sich bei der Sozial...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.2.1.3 Abgesenkter Bemessungssatz im Tarifgebiet Ost bis zum Jahr 2022

Nach § 20 Abs. 3 TVöD-VKA[1] betrugen die Bemessungssätze für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost im Kalenderjahr 2022 in den Entgeltgruppen 1 bis 8: seit dem Kalenderjahr 2023 100 % (bis 2022 96,45 %) in den Entgeltgruppen 9a – 15: 100 % der Prozentsätze der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West nach § 20 Abs. 2 TVöD-VKA. In den Kalenderjahren zuvor war die Jahressonderzahlun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2 Ausgangssituation

Gemäß § 11 AGG ist eine Arbeitsplatzausschreibung unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG, der wiederum auf § 1 AGG verweist, verboten. Ein erfolgreiches Verlangen einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG setzt daher voraus, dass der potenzielle Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren an irgendeiner Stelle bewusst oder unbewusst eine Situation schafft, die für eine Diskriminierung weg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 3 Der professionelle Scheinbewerber

Neben Bewerbern, die sich in einer der vorbeschriebenen Situationen zu Recht ungerechtfertigt behandelt bzw. vom beruflichen Fortkommen ausgeschlossen fühlen, gibt es die professionellen Scheinbewerber. Diese machen sich den bewussten oder unbewussten Fehler des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahrens zunutze und bewerben sich aufgrund von Stellenanzeigen, in denen (vermeintlic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 4.1 Der Königsweg

Die zweifellos beste und einzige einigermaßen Erfolg versprechende Strategie ist, keine Verstöße gegen das AGG und das SGB IX zu begehen und dies gem. § 22 AGG auch beweisen zu können.[1] Dies schützt nicht nur vor professionellen Scheinbewerbern, sondern auch vor Entschädigungsansprüchen tatsächlich diskriminierter Bewerber, womit, neben der Entschädigungsverpflichtung, auc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 5.2 Nachweis der fehlenden Bewerbereigenschaft

Aufgrund der vorstehend angestellten Überlegungen können Arbeitgeber einer Haftung auf die Entschädigung nur entgehen, wenn sie sich mit Erfolg darauf berufen können, der Kläger habe sich nicht ernsthaft beworben, sondern sei nur auf die Entschädigung aus. Gelingt dem Arbeitgeber dieser Beweis, war der Bewerber nämlich gar kein "Bewerber" i. S. d. europäischen und deutschen ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Digitale Signaturen im Arbe... / 4.2 Befristete Arbeitsverträge

Vorsicht ist geboten bei befristeten Arbeitsverträgen. § 14 Abs. 4 TzBfG bestimmt, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Die elektronische Form wird hier nicht explizit ausgeschlossen, sodass im Grundsatz der Verwendung einer QES nichts im Wege steht. Die h. M., also fast die gesamte juristische Literatur, ist der Ansicht, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.2.3.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa)

Rz. 20 Nach dem AÜG bedürfen Arbeitgeber (Verleiher), die Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen, einer Erlaubnis.[1] Werden Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen und übernimmt der Überlassende nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko, gilt die Vermutung für eine überlassende ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 7 § 31a Abs. 1 AO normiert nicht, wem gegenüber die Offenbarungen geschützter Daten zulässig sind. Auf eine explizite Benennung der einzelnen Behörden, an die Mitteilungen gerichtet werden dürfen oder müssen, wäre aber angesichts der immer komplexer werdenden Regelungen etwa des Sozial-, Ausländer- und Wirtschaftsverwaltungsrechts auch kaum praktikabel.[1] Adressat der zu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Vorschlagsrecht (Abs. 1)

Rz. 7 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Er ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherung der Beschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsprozesse von Mitar... / 2.2 Zwischen Einzeltrennung und Personalabbau unterscheiden

Um Trennungsprozesse anzustoßen, ist zunächst zu entscheiden, ob es sich um eine Trennung von einzelnen Mitarbeitern oder um einen Personalabbau handelt, denn die Begründungen, Vorgehensweisen und Komplexität sind sehr unterschiedlich. In der Regel lassen sich Trennungen von Mitarbeitern in zwei große Gruppen einordnen: Personalabbau: Aufgrund der Dynamik in der Geschäftstäti...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 7c Pfleges... / 2.3.6 Handlungsgebote beteiligter Träger (Satz 6)

Rz. 75 Diese Träger sollen sodann nach Maßgabe von Abs. 2 Satz 6 diverse dort genannte Personen und Stellen für die Teilnahme an der Arbeit der Stützpunkte gewinnen. Rz. 76 Von der Einbindung weiterer Beteiligter sind insbesondere erfasst: Pflegefachpersonen (Nr. 1), Mitglieder von Selbsthilfegruppen (Nr. 2) und kirchlichen, religiösen und gesellschaftlichen Trägern u. a. (Nr. 3...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.1 Erledigungseintritt

Rz. 17 Der Verwaltungsakt muss sich "durch Zurücknahme oder anders" objektiv erledigt haben (vgl. § 39 Abs. 2 SGB X), der bloß subjektive Wegfall des Interesses des Klägers an der Beseitigung des Verwaltungsakts reicht nicht. Auch die bloße Behauptung, der Verwaltungsakt habe sich erledigt, genügt für die Statthaftigkeit nicht (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, § 113 Rz. 99; a. A. Bu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.4.2.2 Fehlende Spruchreife

Rz. 34 Ermessensentscheidungen Geht es um einen Anspruch auf einen Verwaltungsakt, dessen Erlass im Ermessen der Behörde steht, prüft das Gericht, ob der angefochtene ablehnende Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts aus formellen Gründen oder wegen eines Ermessensfehlers rechtswidrig ist. Es darf aber nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens der...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 Nachdem das Betriebsverfassungsgesetz nahezu 30 Jahre unverändert geblieben war, sich der Arbeitsmarkt jedoch grundlegend geändert hatte, war das Gesetz mit dem Betriebsverfassungs-Reformgesetz im Jahr 2001 grundlegend überarbeitet worden. Bis dahin war das Betriebsverfassungsgesetz am Zustand der Vollbeschäftigung orientiert, nicht jedoch daran, Arbeitsplätze zu siche...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 7a Pflegeb... / 2.6 Schutz der Sozialdaten (Abs. 6)

Rz. 120 Pflegeberater und sonstige mit der Wahrnehmung von Aufgaben nach Abs. 1 befasste Stellen dürfen Sozialdaten für Zwecke der Pflegeberatung nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben nach SGB XI erforderlich oder durch Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches oder Regelungen des Versicherungsvertrags- oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes angeordnet ode...mehr