Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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Mindestlohn / 4.6 Mindestlohn für Leiharbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Grundsätzlich gilt auch für Leiharbeitnehmer das Mindestlohngesetz. Zusätzlich gelten einige Besonderheiten: Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss den nach § 3a Abs. 2 AÜG festgesetzten Mindestentgelten Rechnung getragen werden, welche bis zum 30.9.2025 in der "Sechsten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung" festgelegt worden sind. Nachde...mehr

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Baugewerbe / 4.1 Zulässigkeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist gemäß § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundsätzlich unzulässig. Zulässige Ausnahmen ergeben sich aus Satz 2 der Vorschrift und greifen insbesondere zwischen Betrieben, wenn für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies zulassen oder wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 5 Sonstige Anzeigepflichten

Gem. § 16 MiLoG treffen im Ausland ansässige Arbeitgeber der von § 2a SchwarzArbG erfassten Branchen[1] sowie die Entleiherunternehmen, die mit im Ausland ansässigen Zeitarbeitsunternehmen zusammenarbeiten, in verschiedenen Entsendefällen eine öffentlich-rechtliche Meldepflicht. Die Meldepflicht ist in dem in § 16 MiLoG geregelten Umfang gegenüber den zuständigen Behörden de...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / Zusammenfassung

Überblick Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) enthält in §§ 15 ff. weitgehende Regelungen zu den Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Im Nachfolgenden wird dargestellt, für wen diese Pflichten gelten, in welchem Umfang diese zu erfüllen sind und dies insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen hierzu erg...mehr

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Baugewerbe / 5 Haftung des Entleihers

Im Fall eines gewerbsmäßigen Verleihs von Arbeitnehmern an Betriebe des Baugewerbes ohne Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haftet der Entleiher für die Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer.[1]mehr

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Reisekosten, Inland / 2.3.2 Arbeitgeberfremde Einrichtungen

Eine erste Tätigkeitsstätte kann nicht nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden, es kann auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten fremden Dritten sein, wenn der Arbeitnehmer diesem Einsatzort dauerhaft zugeordnet ist oder dort dauerhaft quali...mehr

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Tauschring / 2 Einsatz von Arbeitnehmern

Setzen Unternehmen eigene Arbeitnehmer zur Erbringung von Leistungen im Rahmen eines Tauschrings ein, ändert dies grundsätzlich nichts am Arbeitsverhältnis zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmern. Auch die Vergütungszahlungspflicht ist unberührt, da lediglich die ausgeübte Dienst- oder Werkleistung des Unternehmens im Tauschverhältnis erbracht wird. Die Arbeitsleistun...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.4 Aufzeichnungspflichten, Bereithaltung von Unterlagen

Arbeitgeber und Entleiher, die jeweils einem nach dem SchwarzArbG ausweismitführungspflichtigen Wirtschaftszweig angehören oder Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG oder dem AÜG einhalten müssen, sind verpflichtet bestimmte Aufzeichnungen vorzunehmen bzw. Daten zu dokumentieren.[1]mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 5.1.3 Lohndumping und Meldeverstöße

Lohnwucher[1] und Ausbeutung der Arbeitskraft[2] können mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe, unter besonderen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, geahndet werden. Zwangsarbeit nach § 232b StGB ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, unter besonderen Voraussetzungen von einem Jahr bis zu 10 Jahren bedroht. Die...mehr

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Aufbewahrungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber hat sowohl im Arbeits- als auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestimmte Unterlagen und Daten für eine bestimmte Zeit aufzubewahren, um in dieser Zeit einen Zugriff darauf sicherzustellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Im Arbeitsrecht gibt es in § 16 Abs. 2 ArbZG eine gesetzliche Pflicht, die über die werktägliche Arbe...mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 1 Diensterfindung, Meldepflicht

Ein erheblicher Teil aller gemachten Erfindungen werden von Arbeitnehmern in Arbeitsverhältnissen gemacht. Nach § 6 PatentG hätte der Arbeitnehmer als Erfinder das Recht auf das Patent, das ihm die alleinige Nutzung der Erfindung gestattet. Das ist aber nicht damit zu vereinbaren, dass der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit in der Regel schon seine Arbeitsvergütung erhalten ha...mehr

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Tauschring / Zusammenfassung

Begriff Tauschringe sind Organisationen, deren Mitglieder eigene Waren oder Dienstleistungen auf Basis einer Verrechnungseinheit (Punkte o. Ä.) austauschen. Teilnehmer sind Privatpersonen, zunehmend aber auch Gewerbetreibende. Die Verrechnungseinheiten werden bargeldlos auf Guthabenkonten geführt. Angebote und Nachfragen werden durch Listen, Inserate oder persönliche Treffen...mehr

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Kurzarbeit / 1 Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis

Kurzarbeit führt nicht zur Beendigung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses, sondern lediglich zu einer zeit- bzw. teilweisen Suspendierung der Arbeits- und Entgeltzahlungspflicht. Die übrigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben durch Kurzarbeit grundsätzlich unberührt. Ein Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einseitig Kurzarbeit anzuordnen. Die Ein...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 3.3 Schwarzarbeitsbekämpfungsbranchen

Auch Arbeitgeber in den Schwarzarbeitsbekämpfungsbranchen[1] sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Auch sie haben diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubew...mehr

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Arbeitspapiere / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitspapiere werden Dokumente bezeichnet, die der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis vorlegen muss. Nur so kann der Arbeitgeber seine gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, korrekt erfüllen. Im ELStAM-Verfahren erhält der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale direkt von der Fin...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 7 Entsendezulage – als Differenzierung zum Mindestlohn

Sachverhalt Der Arbeitgeber A mit Sitz im Ausland zahlt seinen Arbeitnehmern, die er im Rahmen der Ausführung eines durch ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland erteilten Auftrags beschäftigt, eine Entsendezulage. Der nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Recht zu zahlende Stundenlohn ist niedriger als der nach deutschem Recht geschuldete Mindestlohn. Diese Entse...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.3.3 Mehr als 48 Monate befristeter Überlassungsvertrag

Ein dauerhafter Einsatz des Leiharbeitnehmers an einer ortsfesten Betriebsstätte der Entleiherfirma kann nach den allgemein für die betriebliche Einrichtung eines Dritten geltenden Voraussetzungen zur ersten Tätigkeitsstätte führen. Dies gilt neben den im vorherigen Abschnitt aufgezeigten befristeten (Leih-)Arbeitsverträgen auch dann, wenn der zwischen Zeitarbeitsfirma und d...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Anzeigepflichten des Arbeitgebers bestehen in verschiedenen, zumeist gesetzlich geregelten Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis auch öffentliche Interessen und Gemeinwohlinteressen betrifft bzw. ein besonderes, durch behördliche Aufsicht gesichertes Schutzbedürfnis seitens des Arbeitnehmers besteht. Die Anzeigepflichten dienen zum einen dazu, damit die Arbeitnehmer...mehr

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Betriebsprüfung: So prüft d... / 3.6 Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Die Hauptzollämter prüfen, ob Arbeitnehmer ohne Erlaubnis nach dem AÜG ver- oder entliehen werden oder wurden, ob der Überlassungsvertrag korrekt bezeichnet (z. B. nicht als Werkvertrag) und die betroffenen Arbeitnehmer in diesem Vertrag namentlich benannt wurden. Weiterhin wird auch geprüft, ob die Einschränkungen des Verleihs in Betriebe des Baugewerbes beachtet wurden. Pr...mehr

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Mindestlohn / 2.6 Übergangsregelung abgeschafft

Lohnregelungen in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen konnten bis zum 31.12.2017 den Mindestlohn unterschreiten.[1] Dies galt auch für Rechtsverordnungen i. S. d. § 11 AEntG und § 3a AÜG. Seit dem 1.1.2018 ist dies jedoch nicht mehr möglich. Die für Zeitungszusteller bis zum 31.12.2017 vorgesehene Übergangsregelung verstieß nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Ar...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 1 Zweck

Im Arbeitsrecht sind Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Aufbewahrung von im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erstellten Unterlagen in erster Linie zur Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden geregelt. Unter anderem sollen bestimmte Aufbewahrungspflichten effektive Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG sowie...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.1 Meldepflichten der Arbeitgeber mit Sitz im Ausland

Nach § 16 MiLoG hat ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, der Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG gesetzten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, eine gesondert geregelte Meldepflicht. Die in § 16 MiLoG enthaltenen Meldepflichten sind jedoch kein Neuland, sondern entsprechen den bereits bekannten und ähnlich formulierten Meldepflichten u. a. im Bereich...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.1 Arbeitsrechtliche Aspekte zur Umgestaltung des Fuhrparks

Der Fuhrpark wird oftmals im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen überdacht und neu aufgestellt. Dienstwagen werden zukünftig sicherlich nicht abgeschafft, aber die individuelle Mobilität soll nachhaltiger ausgestaltet und um weitere Elemente ergänzt werden. Dabei kann sowohl der Umstieg auf Elektrofahrzeuge oder eine Höchstgrenze für den CO2-Ausstoß bei Die...mehr

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Mindestlohn: Dokumentations... / 1.4 Einschränkung der Meldepflicht durch die Mindestlohnmeldeverordnung

Die Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV [1]) modifiziert die Meldepflichten nach § 16 MiLoG, § 18 AEntG und § 17b AÜG. Für den Fall, dass ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer an einem Beschäftigungsort zumindest teilweise vor 6 Uhr oder nach 22 Uhr oder in Schichtarbeit, an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag oder in ausschließlich mobiler Tätigkeit beschäftigt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 3.4 Tarifzuständigkeit

Gewerkschaft und Arbeitgeberverband können nach herrschender Meinung einen Tarifvertrag nur im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit schließen. Wer in den Einzugsbereich des Verbands fallen soll, besagt die jeweilige Satzung. Die Zuständigkeit ist vor allem für die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen zu prüfen. Zusammenschlüsse von Gewerkschaften oder Arbeitgeberv...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) [1] wurde ab dem 1.1.2015 ein bundesweiter flächendeckender Mindestlohn i. H. v. 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde festgelegt (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MiLoG), der seither sukzessive angehoben wird. Mindestlohn in Deutschland (flächendeckend bundesweit)mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.3.4 Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, welcher der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist (§ 9 Abs. 4 Satz 1 EStG). Sie ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer dort unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus tätig werden soll (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG). Bei Le...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 7 Reinigung von Gebäuden

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für die steuerpflichtige Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen. [1] Hier wird der Leistungsempfänger aber nur Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt; davon ist nach § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG auszugehen, wenn ihm das zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personalakten / 5 Einsichtsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht folgt im laufenden Arbeitsverhältnis aus § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für alle betriebsangehörigen Beschäftigten, die dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallen. Die Norm ist als individualrechtlicher Anspruch konzipiert, auf das ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 2 Betriebliche Voraussetzungen

Die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld sind erfüllt, wenn in dem Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist.[1] Das Kurzarbeitergeld stellt dabei bewusst auf den Betrieb und nicht etwa auf das Unternehmen ab, weil der Betrieb die organisatorische Einheit ist, in der die Arbeitnehmer in einem konkreten Arbeitszusammenhang stehen und die Entscheidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Betroffene Bauleistungen

Rz. 62 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Damit hat sich der Gesetzgeber bei der Formulierung des Tatbestands vom Begriff der "Bauleistungen" in § 48 Abs. 1 S. 3 EStG leiten lassen, ohne freilich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.3 Betroffene Leistungen

Rz. 98 Nach Verwaltungsauffassung fallen insbesondere folgende Leistungen unter § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG [1]: die Reinigung sowie die pflegende und schützende (Nach)Behandlung von Gebäuden und Gebäudeteilen (innen und außen); die Hausfassadenreinigung (einschließlich Graffitientfernung). Dies gilt nicht für Reinigungsarbeiten, die bereits unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG falle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 5.1 Beschränkte Inanspruchnahme des Entleihers

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist lohnsteuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer.[1] Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen stets danach zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleih...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 27-50, eZeile 51 Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilomet...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 3-Wochenfrist des § 17 TzBfG

Gemäß § 17 TzBfG muss der Arbeitnehmer seine Befristungskontrollklage (spätestens) innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags erheben. Die 3-Wochenfrist des § 17 TzBfG gilt umfassend für alle Befristungsabreden! Also auch für solche auf der Grundlage von gesetzlichen Spezialvorschriften außerhalb des TzBfG (u. a. BEEG, PflegeZG, WissZeit...mehr

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Auslandstätigkeit / 3 Anwendbares Recht

Das auf das Arbeitsverhältnis bei einem Auslandsaufenthalt anwendbare Recht bestimmt sich für Verträge ab dem 17.12.2009 nach der "Rom I-Verordnung" (Rom I-VO).[2] Rechtswahl Für das auf ein Arbeitsverhältnis mit Auslandsberührung anzuwendende Recht gilt nach der Rom I-VO in erster Linie die Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrags.[3] Es gilt der Grundsatz der freien Rec...mehr

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Brexit / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung

Das Handels- und Kooperationsabkommen enthält keine Regelungen, die es Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat ermöglichen, Arbeitnehmer an Unternehmen im Vereinigten Königreich zu überlassen. Auch umgekehrt sind Überlassungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich in Unternehmen in einem Mitgliedsstaat im Abkommen nicht vorgesehen. Die Möglichkeiten der Arbe...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.3 Abstellung von Arbeitnehmern außerhalb des AÜG

Bei Abstellung von Arbeitnehmern außerhalb des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes kommt es für die Frage, wer als Arbeitgeber des abgestellten (ausgeliehenen) Arbeitnehmers anzusehen ist, auf den Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Beziehungen an. Liegt dieser Schwerpunkt nach wie vor beim abstellenden Arbeitgeber (Verleiher), hat die Abstellung sozialversicherungsrechtlich kei...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 5 Sanktionen bei einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Bei bestimmten Verstößen gegen das AÜG sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam. Dies kann zur Folge haben, dass zum Schutz des Leiharbeitnehmers (unwiderleglich) ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert wird, wie bei einem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht. Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen möglich, darunter die Ahndung a...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbei...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.7 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Haftung für die Beiträge durch Entleiher

Der Verleiher hat als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgeliehenen Arbeitnehmer zu entrichten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Die Haftung des Entleihers beschränkt sich allerdings auf die Beitragsschulden für die Zeit, für die ihm der Arbeitnehm...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.1 Erlaubnispflicht

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen, grundsätzlich einer Erlaubnis . Diese stellt sicher, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer g...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.3 Offenlegungsgebot

Zum weiteren Schutz des Arbeitnehmers und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes[1] ist zudem vorgesehen, dass die Arbeitnehmerüberlassung offengelegt werden muss. Hierzu sieht § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG zunächst vor, dass der Verleiher und der Entleiher ihren Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag schließen.[2] In zeitlicher...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.5 Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 1 Abs. 1 Satz 4 AÜG hat die Überlassung von Arbeitnehmern vorübergehend zu erfolgen. Es gilt im Grundsatz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.[1] D. h., ein Verleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen; ein Entleiher darf denselben Leiharbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgen...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 4 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsbeziehungen

In der Praxis von besonderer Bedeutung ist die Abgrenzung der Leiharbeit von einem Werk- oder Dienstvertragsverhältnis. Die Unterschiede dieser Vertragsbedingungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei einer Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an einen Dritten überlassen. Sie werden in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und un...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung / 1.4 Verbot von Ketten- und Weiterverleih

Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG ist die Überlassung und das Tätigwerdenlassen von Arbeitnehmern als Leiharbeiter nur zulässig, wenn zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis besteht. D. h., ein Ketten-, Zwischen- oder Weiterverleih ist untersagt. Zudem können auch nur Arbeitnehmer nach dem AÜG überlassen werden und keine freien oder dem Unternehmen sel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung / 1.2 Wirtschaftliche Tätigkeit

Die Erlaubnispflicht erfasst nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG alle natürlichen und juristischen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt bereits dann vor, wenn mit der Verleihung wirtschaftliche Vor- und/oder Nachteile verbunden sind. Dabei ist es ohne Relevanz, ob die Arbeitnehmerüberlassung gewerbsmäßig erfolgt oder nicht.[1]mehr