Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.3 Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. Praxis-Beispiel Eine Einrichtung des Gesundheitswesens betreibt Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen. Sowohl f...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2 Tarifliche Regelungen zur Überlassung von Beschäftigten an Dritte

Nach § 4 TVöD/TV-L kann der Arbeitgeber einen Beschäftigten versetzen, abordnen, zuweisen oder im Rahmen einer Personalgestellung an einen Dritten überlassen.[1] Diese tarifliche Regelung betrifft allerdings allein die Frage der Verpflichtung des bisher bei der Kommune/dem Landkreis/dem Land angestellten Beschäftigten, auf Verlangen des Arbeitgebers die Tätigkeit bei einem a...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.7 Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats/Personalrats bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

Sofern ein Betrieb beabsichtigt, Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, ist er nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG verpflichtet, vor der Einstellung des Leiharbeitnehmers den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Nach der Regelung des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu dieser Einstellung des Leiharbeitnehmers insbesondere dann verweigern, wenn diese g...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.3 Zuweisung zu einem Dritten

Nach § 4 Abs. 2 TVöD kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zuweisen. Die Maßnahme ist der beamtenrechtlichen Regelung des § 123a BRRG nachgebildet. Sie ermöglicht die Zuweisung des Beschäftigten zu öffentlichen oder privaten Arbeitgebern im I...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.4 Gelegentliche Überlassung

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung "zwischen Arbeitgebern, wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird". Mit der Erweiterung der Ausnahmetatbestände zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber auch die "gelegentliche Überlassu...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.9 Rechtsfolgen fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung – Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers

Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern sind – wie bisher – unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat. Neu geregelt wird ein Widerspruchsrecht ("Festhaltensrecht") des Leiharbeitnehmers. D.h., der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht unwirksam, wenn der Leiharbeitne...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.5 Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht. Dieser Ausnahmeregelung kommt im Geltungsbereich des TVöD/TV-L keine praktische Bedeutung v...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.11 Unterrichtungspflichten des Entleihers

In § 13a AÜG wird der Entleiher verpflichtet, die Leiharbeitnehmer über die offenen Stellen im Unternehmen zu unterrichten. Entscheidend ist, dass der Entleiher es den Leiharbeitnehmern ermöglicht, "an geeigneter, dem Leiharbeitnehmer zugänglicher Stelle" durch "allgemeine Bekanntgabe" sich über freie Stellen zu informieren. Praxis-Tipp Die Entleiher werden zur innerbetriebli...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.3 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer kann von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Stammarbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen (§ 13 AÜG). Der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers ist nach dem Gesetzeswortlaut (derzeit) nicht beschränkt auf Leiharbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet....mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.8 Kein Einsatz als Streikbrecher

Leiharbeitnehmer sind nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. Mit der Regelung in § 11 Abs. 5 AÜG wird das Leistungsverweigerungsrecht durch das Verbot ergänzt, Leiharbeitskräfte als Streikbrecher tätig werden zu lassen. Entsprechende Regelungen gab und gibt es bereits bisher in den Tarifverträg...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.1 Überblick

Mit Wirkung zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber das AÜG grundlegend geändert mit dem Ziel, "die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern".[1] Wichtig Herausnahme der Personalgestellung aus dem AÜG Mit der Gesetzesänderung wurde eine wichtige Forderung des öffentlichen Dienstes umgesetzt: Die Personalgestellu...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.1 Gleichbehandlungsgebot

Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Regelung geht zurück auf die Vorgaben einer Richtlinie des Europäischen Pa...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.10 Rechtsfolge bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer

Bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG ist das Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ab dem Zeitpunkt unwirksam, zu dem die Überlassungshöchstdauer überschritten wird. Rechtsfolge ist nach § 10 Abs. 1 AÜG, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher sowie dem Leiharbeitnehmer fingiert wird. Dadurch soll der Rechts...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.1 Größe des Betriebsrats

In seiner Entscheidung vom 13.3.2013[1] hatte das BAG klargestellt, dass Leiharbeitnehmer auch bei der Bestimmung der Betriebsgröße nach § 9 BetrVG zu berücksichtigen sind. Mittlerweile ist die Pflicht zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten in § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG ausdrücklich gesetzlich geregelt. § 9 BetrVG bestimmt die Größe des Betriebsrats in...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6 Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten

Wichtig Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten im Entleiherbetrieb In § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten – mit Ausnahme des § 112a des BetrVG – auch im Entleiherbetrieb mitzählen. Damit hatte der Gesetzgeber die frühere Rechtsprechung des BAG aufgegriffen...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 4.2 Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Nach der seit 1.4.2017 bestehenden Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG ist dieses Gesetz des Weiteren nicht anzuwenden auf Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, wenn diese juristische Personen des öffentlichen Rechts sind und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften anwenden. Damit sind auch Abor...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.2 Aufnahme der Arbeitsbedingungen in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Entleiher hat in dem zwischen dem Verleiher und dem Entleiher zu schließenden schriftlichen Vertrag, dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, zusätzlich zu den bisher bereits notwendigen Inhalten anzugeben, welche wesentlichen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Arbeitsentgelts) im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers gelten (§ 12 Ab...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3 Höchstdauer der Überlassung

5.3.1 18-Monats-Frist, personenbezogene Betrachtung Die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ist nur für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zulässig. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsverhältnisse des überla...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3.1 18-Monats-Frist, personenbezogene Betrachtung

Die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ist nur für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zulässig. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsverhältnisse des überlassenen Leiharbeitnehmers während der Überlassungen ...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12 Gleichbehandlung und Auskunftspflicht

5.12.1 Gleichbehandlungsgebot Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Regelung geht zurück auf die Vorgaben einer R...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3.2 Abweichungen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung möglich

Durch Tarifverträge der Einsatzbranche kann für tarifgebundene Entleiher die grundsätzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten verkürzt oder ausgedehnt werden. Durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung, die aufgrund einer entsprechenden tarifvertraglichen Regelung der Einsatzbranche geschlossen wurde, können von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer abweichende Reg...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.5 Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG

Auch ist anzunehmen, dass Leiharbeitnehmer bei der Bestimmung des Schwellenwerts nach § 17 KSchG mitzuzählen sind. § 17 KSchG bestimmt, ab welcher Betriebsgröße eine Massenentlassungsanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen ist. Problematisch für den Arbeitgeber ist hier, dass bei irrigem Unterlassen der Massenentlassungsanzeige wegen der Annahme, die Leiharbeitne...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 7 Gesamtbetrachtung

Lagert die öffentliche Verwaltung Aufgaben aus, z. B. auf eine GmbH, AG, GbR, einen e. V., und haben Beschäftigte im Falle eines Betriebsübergangs[1] dem gesetzlich vorgesehenen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber widersprochen, so ist eine dauerhafte Gestellung von Personal der Kommune/des Landes/des Bundes an die GmbH, AG usw. gemäß § 4 Abs. 3...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.3 Betriebsänderungen i. S. d. § 111 Satz 1 BetrVG

Nach § 111 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit i. d. R. mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und diese mit ihm zu beraten. Die Rechte des Betriebsrats, di...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.1 Versetzung bei demselben Arbeitgeber

§ 4 TVöD erweitert das Direktionsrecht des Arbeitgebers, indem die Vorschrift bestimmt, dass der Arbeitgeber Beschäftigte aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzen darf. Was im Arbeitsrecht unter dem Begriff Versetzung zu verstehen ist, ist streitig. Überwiegend bezeichnet man als Versetzung die Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers nach Art, Ort und Ze...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.4 Equal Pay nach 9 Monaten

Leiharbeitnehmer müssen spätestens nach 9 Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammbeschäftigten gleichgestellt werden (Equal Pay). Längere Abweichungen sind künftig nur möglich, wenn durch (Branchen-)Zuschlagstarifverträge sichergestellt wird, dass Leiharbeitnehmer stufenweise an ein Arbeitsentgelt herangeführt werden, das von den Tarifvertragsparteien der Zeita...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.2 Abordnung zu einem Dritten

Das Weisungsrecht (§ 106 GewO) umfasst ohne besondere Vereinbarung nicht die Befugnis, Beschäftigte an einen anderen Arbeitgeber zu verleihen, d. h. unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses dem Weisungsrecht eines anderen Arbeitgebers zu unterstellen.[1] Mit der Regelung zur Abordnung in § 4 Abs. 1 TVöD haben die Tarifvertragsparteien das Weisungsrecht des Arbeitgebers jed...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.4 Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes – § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

Bei der Berechnung der für § 23 KSchG maßgebenden Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem "i. d. R." vorhandenen Personalbedarf beruht.[1] Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31.12.2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen i. d. R. mehr als 10 Arbeitn...mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.2 Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Auch hinsichtlich der Festlegung der freizustellenden Betriebsratsmitglieder nach § 38 BetrVG sind die regelmäßig beim Entleiher tätigen Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, unter Verzicht auf deren Arbeitskraft, mehr Mitarbeiter als bisher für ihre Betriebsratstätigkeit vollständig von der Arbeit freizustellen.mehr

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Personalüberlassung, Arbeit... / 2.4 Personalgestellung zu einem Dritten

Verlagert der Arbeitgeber Aufgaben auf einen Dritten, so kann er gem. § 4 Abs. 3 TVöD von seinen bisher mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten verlangen, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nunmehr bei dem Dritten erbringen. Diese vom Tarifvertrag als Personalgestellung bezeichnete Personalmaßnahme ermöglicht es dem Arbeitgeber, Beschäftigte ein...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Freistellungsstaffel

Rz. 3 Für Betriebe bis in der Regel 10.000 Arbeitnehmern ergibt sich die Mindestzahl der Freistellungen unmittelbar aus der Tabelle in Abs. 1 Satz 1. Das Gesetz enthält aber keine Begrenzung der Mindestzahl von einer bestimmten Betriebsgröße an, sondern aus Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, dass in Betrieben mit über 10.000 Arbeitnehmern die Zahl der freizustellenden Betriebsratsm...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Arbeitsversäumnis eines Arbeitnehmers

Rz. 13 Auch der Arbeitnehmer, der die Sprechstunde aufsucht, kann für Arbeitsversäumnis, die zu diesem Zweck erforderlich ist, die Fortzahlung seines Arbeitsentgelts verlangen.[1] Hinweis Dieses Recht wird man auch Leiharbeitnehmern zubilligen müssen.[2] Nach § 14 Abs. 1 AÜG können sie zwar bereits die Sprechstunde des Betriebsrats im Verleihbetrieb aufsuchen, jedoch wird ma...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 3. Mitversicherte

Rz. 166 Gem. § 102 Abs. 1 S. 1 VVG sind auch vertretungsberechtigte und im Dienstverhältnis stehende Personen in der Haftpflichtversicherung des Unternehmens versichert. A 1 Ziff. 2.1 AVB-BHV beschreibt die Mitversicherten etwas weiter und stellt insbesondere auf Betriebsangehörige ab. Mitversichert ist danach, wer mit Wissen und Wollen des Unternehmensinhabers weisungsabhän...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 6.1.2.6 Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Rz. 198 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Arbeitnehmerbegriff kann auf das Arbeitsrecht zurückgegriffen werden. Auf die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses, auf Inlandstätigkeit und auf Staatsangehörigkeit kommt es nicht an.[1] Arbeitnehmer sind auch: Im Probeverhältnis Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte (nicht nur zeitanteilig, sondern voll), Kurzarbeiter und Aushilfskräft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Viertes Bürokratieentlastun... / 3 Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung

Bekanntgabe von Steuerbescheiden Die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch Bereitstellung zum Datenabruf werden grundlegend modernisiert. Nach der neuen Fassung von § 122a Abs. 1 Satz 1 AO können Verwaltungsakte dem Beteiligten oder der von ihm bevollmächtigten Person bekannt gegeben werden, indem sie nach Maßgabe des § 87a Abs. 8 AO zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1 Zweck

Im Arbeitsrecht sind Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Aufbewahrung von im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erstellten Unterlagen in erster Linie zur Ermöglichung und Sicherstellung von effektiven Kontrollen durch staatliche Behörden geregelt. Unter anderem sollen bestimmte Aufbewahrungspflichten effektive Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns nach dem MiLoG sowie...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3.3 Schwarzarbeitsbekämpfungsbranchen

Auch Arbeitgeber in den Schwarzarbeitsbekämpfungsbranchen[1] sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dieser Arbeitnehmer spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Auch sie haben diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre beginnend ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubew...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2 Arbeitnehmer des Betriebs

Rz. 38 An einer Betriebsversammlung teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs.[1] Wer Arbeitnehmer ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 1 BetrVG. Dies sind die Arbeiter und Angestellten, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. Ob eine Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG besteht, ist ohne Belang. Auch kommt es nicht auf den Umfang der geschuldeten Arbeits...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.1 Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG

Rz. 209 Abs. 1 Satz 3 bestimmt, dass Ausländer, die an sich von Leistungen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 für die ersten 3 Monate nach ihrer Einreise ausgeschlossen sind, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 gleichwohl zum Berechtigtenkreis für die Grundsicherung gehören, wenn sie sich mit einem Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG in der Bundesrepub...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Überlassungshöchstdauer bei Betriebsübergang

Leitsatz Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Klärung der Frage, wie die in § 1 Abs. 1b Satz 1 AÜG geregelte Überlassungshöchstdauer unionsrechtskonform zu berechnen ist, wenn auf Entleiherseite ein Betriebsübergang stattgefunden hat. Sachverhalt Die Beklagte, welche einer Unternehmensgruppe angehört, die u.a. Sanitärarmaturen herstellt, unterhält am Ort der Produktionsstätte einen Betrieb, in dem die Produkte verpackt, gelagert und für den Transport vorbereitet werden. Die ehemals von dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Zeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Zeit- oder Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing – all diese Begriffe meinen dasselbe: Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber vorübergehend einem anderen Betrieb überlassen. Dabei ist der Arbeitgeber (Verleiher) ein Personaldienstleister. Bei ihm ist der (Leih-)Arbeitnehmer fest und meist unbefristet angestellt. Eingesetzt wird er in einem Ku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Zeitarbeit / 3.2 Betriebsrat

Gibt es im Entleiherunternehmen einen Betriebsrat, muss er über den Einsatz von Leiharbeitnehmern informiert werden. Zur Informationspflicht zählen: zeitlicher Umfang, Einsatzort sowie die genaue Tätigkeit. Das Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht der Leiharbeitnehmer regelt § 14 AÜG.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Zeitarbeit / 1.1 Rolle des Verleihers

Der Verleiher: schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, der alle Rechte und Pflichten regelt; vereinbart mit dem Entleiher einen Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit, der höher ist als der Stundenlohn des Leiharbeitnehmers; haftet dafür, dass der Leiharbeitnehmer entsprechend qualifiziert ist; übernimmt i. d. R. keine Gewährleistung für die Qualität der ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Zeitarbeit / 1.2 Rolle des Entleihers

Der Entleiher: nutzt die Arbeitskraft eines Leiharbeitnehmers. Zwischen den beiden wird kein Vertrag geschlossen. Es bestehen also auch keine arbeitsrechtlichen Ansprüche; hat das Weisungsrecht; ist mitverantwortlich für den Arbeitsschutz; muss dafür sorgen, dass der Leiharbeitnehmer in seinem Betrieb am Arbeitsplatz unterwiesen und bei Bedarf eingearbeitet wird; haftet gegenüber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Zeitarbeit / 1.3 Rolle des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer: steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher; wird im Kundenbetrieb vor allem bei Personalengpässen eingesetzt; untersteht dem Weisungsrecht des Entleihers, dem dieses Recht übertragen wird. Wichtig Schriftlicher Arbeitsnachweis Dem Leiharbeitnehmer sind laut Nachweisgesetz (§ 2 Nachweispflicht) spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Allgemeines / 6.3 Gesetzesrecht

Zwingendes Gesetzesrecht führt zur Nichtigkeit der entsprechenden tariflichen Regelung. Dies gilt auf jeden Fall für 2-seitig zwingendes Recht, d. h. Gesetze, von denen auch zugunsten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden kann (z. B. § 107 Abs. 2 GewO: Regelungen zur Bezahlung des Arbeitnehmers in Form von Sachbezügen). Bei einseitig zwingendem Gesetzesrecht kann zugunst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1.8 Arbeitnehmerüberlassung

Rn 20 Angesichts des Umstands, dass es für die Anwendbarkeit von § 113 auf die Art der geschuldeten Tätigkeit nicht ankommt, kann das Arbeitsverhältnis eines Leiharbeitnehmers – wie sich mittelbar auch aus § 11 Abs. 4 AÜG ergibt – mit den Privilegierungen des § 113 gekündigt werden, wenn über das Vermögen des Verleihers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Da im Rahmen der...mehr