Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Sonderregelungen

Rz. 1053 Die Kündigungsfristen für unabhängige Dienstverträge folgen grundsätzlich aus § 621 BGB. Für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses von Organmitgliedern kommt die Anwendung der Frist des § 621 Nr. 3 BGB jedenfalls im Falle einer Kapitalbeteiligung in Betracht.[2454] Im Übrigen bestehen für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse Sonderregelungen. So gelten für das B... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Anschlussverbot

Rz. 140 § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthält das sog. Anschlussverbot. Die sachgrundlose Befristung ist dem Wortlaut nach nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Maßgeblich für den Bestand eines Arbeitsverhältnisses ist der Beginn der wechselseitigen Rechte und Pflichten, also im Regelfall der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 242 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden … Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Damit sind hauptsächlich Überstunden gemeint. Von Überstunden ist Mehrarbeit begrifflich abzugrenzen. Überstunden sind die vorübergehende Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die gese... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Prozessrecht / aa) Verfügungsanspruch

Rz. 658 Eine einstweilige Verfügung gegen die generelle Durchführung einer Versammlung kommt allenfalls in Betracht, wenn die Versammlung selbst rechtsgrundlos erscheint. Bei den regelmäßigen, vierteljährlich abzuhaltenden Betriebsversammlungen nach § 43 Abs. 1 S. 1 BetrVG wird das nur ausnahmsweise der Fall sein. Rz. 659 Praktisch relevant ist der einstweilige Rechtsschutz g... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Einbeziehung in den Arbeitsvertrag

Rz. 184 Die besonderen – positiven – Voraussetzungen des § 305 Abs. 2 und 3 BGB an die Einbeziehung von AGB finden auf Arbeitsverträge gem. § 310 Abs. 4 S. 2 HS 2 BGB ausdrücklich keine Anwendung. Damit scheidet eine analoge Anwendung dieser Vorschriften ebenfalls aus.[416] Es gelten insoweit die Regeln des allgemeinen Vertragsrechts. Als negative Einbeziehungsvoraussetzung ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster

Rz. 659 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.54: Betriebsvereinbarung über die Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens zwischen _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" – und dem Betriebsrat des Betriebs der _________________________ – nachfolgend "Betriebsrat" – Präambel In der Vergangenheit haben Vorschläge aus der Belegschaft einen wese... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 10 Beendigung und Bestand... / VI. Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung

Rz. 43 Die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung bestimmt sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, dessen Regelungsmöglichkeiten durch § 622 BGB nach unten begrenzt werden. Rz. 44 Nach § 622 BGB ist auch bei Teilzeitbeschäftigten eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre,... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Prozessrecht / bb) Vorschriften über die Wählbarkeit

Rz. 270 Verstöße gegen "Vorschriften über die Wählbarkeit" (passives Wahlrecht) beziehen sich auf § 8 BetrVG und mittelbar auf die §§ 4 bis 7 BetrVG, weil die Wahlberechtigung Voraussetzung der Wählbarkeit ist. Als Verstoß kommt daher einerseits die Wahl oder Zulassung nicht wählbarer Arbeitnehmer zur Wahl in Betracht. Der Mangel kann bis zum Schluss der letzten mündlichen V... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ordensangehörige

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Angehörige eines katholischen Ordens oder einer evangelischen Gemeinschaft (Diakonieverband, Diakonissenanstalt) stehen zu ihrem Orden/ihrer Gemeinschaft nicht in einem steuerlichen Dienstverhältnis. Das gilt auch, wenn sie innerhalb des eigenen Ordens/der eigenen Gemeinschaft wirtschaftlich tätig sind, es sei denn, ein Dienstverhältnis ist a... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Abgrenzung zu sonstigen Vertragstypen

Rz. 153 Vom freien Dienst- oder Mitarbeitervertrag unterscheidet sich der Arbeitsvertrag durch die Unselbstständigkeit der Dienstleistung. Entscheidend ist, ob der zur Dienstleistung Verpflichtete als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. dazu Rdn 157 ff.). Bei einem Werkvertrag schuldet der Unternehmer gem. § 631 Abs. 2 BGB den Eintritt eines Erfolges, während der Arbeitn... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Grenzen des § 74a HGB

Rz. 863 Nach § 74a Abs. 1 HGB ist das Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient (Satz 1) oder soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers enthält (Satz 2). Maßgeblicher Zeitpun... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 679 Der Betriebsrat ist in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung anzuhören. Bei einem Gemeinschaftsbetrieb werden die Arbeitnehmer der beteiligten Unternehmen für den Schwellenwert zusammengerechnet.[1752] Unter Einstellung wird nicht der Abschluss des Arbeitsvertrags, sondern die tatsächliche Eingliederung in den B... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Persönlich

Rz. 1150 Der persönliche Anwendungsbereich erstreckt sich zunächst jedenfalls auf den Arbeitnehmerbegriff im Sinne des deutschen Rechts. Entsprechend fallen hierunter auch leitende Angestellte, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und auch Praktikanten, wie § 1 NachwG klarstellt. Ebenfalls erfasst sind Leiharbeitnehmer, wobei nach § 11 AÜG zusätzliche Anforderungen... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Gesetzlich unzulässige Zwecke

Rz. 19 Eine GmbH ist unzulässig, wenn sich der Zweck gegen ein "Verbotsgesetz" i.S.d. § 134 BGB richtet. Der Sinn und Zweck der Vorschrift ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (Grüneberg § 134 Rz. 7 m.w.N.; Wünsch GesRZ 1982, 155, 156). Ergibt diese, dass der ins Auge gefasste Zweck generell verboten werden oder aber z.B. die maßgebliche Tätigkeit besonderen Behörden oder ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Erläuterungen

Rz. 194 Zur Arbeitszeit enthält § 87 Abs. 1 BetrVG zwei Mitbestimmungstatbestände. So erstreckt sich das Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Mitbestimmungsrecht die vorübergehende Verkür... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Mitbestimmungsverfahren in der betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes

Rz. 594 Eine Vielzahl der Arbeitsschutzvorschriften sind unter Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse umzusetzen. Sie enthalten Schutzziele, benennen vielfältige Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten, ohne abschließend festzulegen, was der Arbeitgeber gesetzlich zu tun verpflichtet ist. Für den Arbeitgeber bestehe... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Prozessrecht / cc) Vorschriften über das Wahlverfahren

Rz. 271 Das "Wahlverfahren" ist durch Verstöße gegen die §§ 9 bis 18, 20 BetrVG und die Normen der Wahlordnung betroffen.[549] Als in der Praxis häufig auftretende Verstöße sind hier beispielhaft zu nennen: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Begriff des Arbeitsvertrags

Rz. 151 Der Arbeitsvertrag ist seit dem 1.4.2017 als eigenständiger Vertragstyp in § 611a Abs. 1 S. 1 BGB definiert: "Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet".[306] Es handelt sich um einen Unterfall des in § 611 BGB geregelten Dienstvertrages (vg... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmerüberlassung

Leitsatz Die bei Abschluss des Arbeitsvertrags geltende Begrenzung der Arbeitnehmerüberlassung auf 18 aufeinander folgende Monate gemäß § 1 Abs. 1b AÜG neue Fassung führt zu einer zeitlichen Befristung der Zuordnung eines Leiharbeitnehmers zum Betrieb des Entleihers, die der Annahme einer dort belegenen ersten Tätigkeitsstätte entgegensteht und daher den Werbungskostenabzug der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und dem arbeitstäglich aufgesuchten Entleiherbetriebs nach R... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 3 Grundsätzliche Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Neben den Voraussetzungen des § 4 TVöD/TV-L für die Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung – also der tariflichen Verpflichtung der Beschäftigten, die Arbeit bei einem Dritten zu erbringen –, ist zu prüfen, ob die Personalüberlassung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bedarf. 3.1 Definition der Arbeitnehmerüberlassung Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung l... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 4 Ausnahmen vom Anwendungsbereich des AÜG

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.4.2017 zahlreiche Ausnahmen von der Anwendung der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes normiert. Nachfolgend werden die für den Bereich des öffentlichen Dienstes und der öffentlicher Dienst "nahen" Einrichtungen und Betriebe wichtigsten Ausnahmeregelungen dargestellt. 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentliche... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5 Die Regelungen des AÜG im Einzelnen

Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. AÜG vor[1] gilt es, die Vorschriften des AÜG einzuhalten. 5.1 Überblick Mit Wirkung zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber das AÜG grundlegend geändert mit dem Ziel, "die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern".[1] Wichtig Herausnahme der Personalgestellung aus dem A... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.2 Grundsatz: Erlaubnispflicht bei Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit[1] zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede Arbeitnehmerüberlassung ohne entsprechende Erlaubnis unzulässig. Soweit Beamte betroffen sind, entfällt die Prüfung d... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.5 Sonderfall: Gestellungsverträge mit der DRK-Schwesternschaft

Nach den Entscheidungen des EuGH vom 17.11.2016[1] und des BAG vom 21.2.2017[2] ist der Einsatz von DRK-Schwestern auf der Basis von Gestellungsverträgen mit DRK-Schwesternschaften grundsätzlich als Arbeitnehmerüberlassung zu werten. Entscheidend ist, ob das Mitglied der Schwesternschaft über eine einem Arbeitnehmer vergleichbare geschützte Stellung verfügt (Vergütungsanspru... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 1 Einführung

Will der Arbeitgeber vorübergehende Personalengpässe überbrücken, so hat er – alternativ zur Einstellung von Aushilfen oder zur Aufstockung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten- die Möglichkeit, sog. "Leiharbeitnehmer" einzustellen, wenn die Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt sind. Praxis-Beispiel Fällt in der Verwaltung eine Beschäftigte ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 3.1 Definition der Arbeitnehmerüberlassung

Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Seit dem Jahr 2017 enthält das AÜG eine gesetzliche Definition, wann Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen werden, nämlich dann, we... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.3 Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. Praxis-Beispiel Eine Einrichtung des Gesundheitswesens betreibt Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen. Sowohl f... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 2 Tarifliche Regelungen zur Überlassung von Beschäftigten an Dritte

Nach § 4 TVöD/TV-L kann der Arbeitgeber einen Beschäftigten versetzen, abordnen, zuweisen oder im Rahmen einer Personalgestellung an einen Dritten überlassen.[1] Diese tarifliche Regelung betrifft allerdings allein die Frage der Verpflichtung des bisher bei der Kommune/dem Landkreis/dem Land angestellten Beschäftigten, auf Verlangen des Arbeitgebers die Tätigkeit bei einem a... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.7 Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats/Personalrats bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

Sofern ein Betrieb beabsichtigt, Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, ist er nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG verpflichtet, vor der Einstellung des Leiharbeitnehmers den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Nach der Regelung des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu dieser Einstellung des Leiharbeitnehmers insbesondere dann verweigern, wenn diese g... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 2.3 Zuweisung zu einem Dritten

Nach § 4 Abs. 2 TVöD kann der Arbeitgeber dem Beschäftigten – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zuweisen. Die Maßnahme ist der beamtenrechtlichen Regelung des § 123a BRRG nachgebildet. Sie ermöglicht die Zuweisung des Beschäftigten zu öffentlichen oder privaten Arbeitgebern im I... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.4 Gelegentliche Überlassung

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung "zwischen Arbeitgebern, wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird". Mit der Erweiterung der Ausnahmetatbestände zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber auch die "gelegentliche Überlassu... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.9 Rechtsfolgen fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung – Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers

Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern sind – wie bisher – unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat. Neu geregelt wird ein Widerspruchsrecht ("Festhaltensrecht") des Leiharbeitnehmers. D.h., der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht unwirksam, wenn der Leiharbeitne... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.5 Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht. Dieser Ausnahmeregelung kommt im Geltungsbereich des TVöD/TV-L keine praktische Bedeutung v... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.11 Unterrichtungspflichten des Entleihers

In § 13a AÜG wird der Entleiher verpflichtet, die Leiharbeitnehmer über die offenen Stellen im Unternehmen zu unterrichten. Entscheidend ist, dass der Entleiher es den Leiharbeitnehmern ermöglicht, "an geeigneter, dem Leiharbeitnehmer zugänglicher Stelle" durch "allgemeine Bekanntgabe" sich über freie Stellen zu informieren. Praxis-Tipp Die Entleiher werden zur innerbetriebli... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.3 Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers

Der Leiharbeitnehmer kann von seinem Entleiher Auskunft über die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Stammarbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen verlangen (§ 13 AÜG). Der Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers ist nach dem Gesetzeswortlaut (derzeit) nicht beschränkt auf Leiharbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnis kein Tarifvertrag Anwendung findet.... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.8 Kein Einsatz als Streikbrecher

Leiharbeitnehmer sind nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. Mit der Regelung in § 11 Abs. 5 AÜG wird das Leistungsverweigerungsrecht durch das Verbot ergänzt, Leiharbeitskräfte als Streikbrecher tätig werden zu lassen. Entsprechende Regelungen gab und gibt es bereits bisher in den Tarifverträg... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.1 Überblick

Mit Wirkung zum 1.4.2017 hat der Gesetzgeber das AÜG grundlegend geändert mit dem Ziel, "die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion hin zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern".[1] Wichtig Herausnahme der Personalgestellung aus dem AÜG Mit der Gesetzesänderung wurde eine wichtige Forderung des öffentlichen Dienstes umgesetzt: Die Personalgestellu... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.1 Gleichbehandlungsgebot

Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Regelung geht zurück auf die Vorgaben einer Richtlinie des Europäischen Pa... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.10 Rechtsfolge bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer

Bei Überschreiten der Überlassungshöchstdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG ist das Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ab dem Zeitpunkt unwirksam, zu dem die Überlassungshöchstdauer überschritten wird. Rechtsfolge ist nach § 10 Abs. 1 AÜG, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher sowie dem Leiharbeitnehmer fingiert wird. Dadurch soll der Rechts... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.1 Größe des Betriebsrats

In seiner Entscheidung vom 13.3.2013[1] hatte das BAG klargestellt, dass Leiharbeitnehmer auch bei der Bestimmung der Betriebsgröße nach § 9 BetrVG zu berücksichtigen sind. Mittlerweile ist die Pflicht zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten in § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG ausdrücklich gesetzlich geregelt. § 9 BetrVG bestimmt die Größe des Betriebsrats in... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6 Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten

Wichtig Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten im Entleiherbetrieb In § 14 Abs. 2 Satz 4 AÜG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten – mit Ausnahme des § 112a des BetrVG – auch im Entleiherbetrieb mitzählen. Damit hatte der Gesetzgeber die frühere Rechtsprechung des BAG aufgegriffen... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.2 Arbeitnehmerüberlassung zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Nach der seit 1.4.2017 bestehenden Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG ist dieses Gesetz des Weiteren nicht anzuwenden auf Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, wenn diese juristische Personen des öffentlichen Rechts sind und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften anwenden. Damit sind auch Abor... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12.2 Aufnahme der Arbeitsbedingungen in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der Entleiher hat in dem zwischen dem Verleiher und dem Entleiher zu schließenden schriftlichen Vertrag, dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, zusätzlich zu den bisher bereits notwendigen Inhalten anzugeben, welche wesentlichen Arbeitsbedingungen (einschließlich des Arbeitsentgelts) im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers gelten (§ 12 Ab... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3 Höchstdauer der Überlassung

5.3.1 18-Monats-Frist, personenbezogene Betrachtung Die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ist nur für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zulässig. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsverhältnisse des überla... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3.1 18-Monats-Frist, personenbezogene Betrachtung

Die Überlassung desselben Leiharbeitnehmers ist nur für eine Dauer von 18 aufeinanderfolgenden Monaten zulässig. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist vollständig anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate liegen. Dies gilt auch, wenn die Arbeitsverhältnisse des überlassenen Leiharbeitnehmers während der Überlassungen ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.12 Gleichbehandlung und Auskunftspflicht

5.12.1 Gleichbehandlungsgebot Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden "wesentlichen Arbeitsbedingungen" einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Die Regelung geht zurück auf die Vorgaben einer R... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.3.2 Abweichungen durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung möglich

Durch Tarifverträge der Einsatzbranche kann für tarifgebundene Entleiher die grundsätzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten verkürzt oder ausgedehnt werden. Durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung, die aufgrund einer entsprechenden tarifvertraglichen Regelung der Einsatzbranche geschlossen wurde, können von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer abweichende Reg... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.6.5 Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG

Auch ist anzunehmen, dass Leiharbeitnehmer bei der Bestimmung des Schwellenwerts nach § 17 KSchG mitzuzählen sind. § 17 KSchG bestimmt, ab welcher Betriebsgröße eine Massenentlassungsanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen ist. Problematisch für den Arbeitgeber ist hier, dass bei irrigem Unterlassen der Massenentlassungsanzeige wegen der Annahme, die Leiharbeitne... mehr