Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 206 Nach Auffassung des Berufungsgerichts konnte die Klägerin von den Beklagten gemäß § 823 BGB, § 116 SGB X Schadensersatz auf der Grundlage einer Haftungsquote von 60 % verlangen. Die Beklagten hätten es pflichtwidrig unterlassen, für eine ordnungsgemäße Absturzsicherung zu sorgen. Ein Verstoß gegen § 12 der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten BGV C 22... mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / 12. Haftungsprivileg beim Leiharbeitnehmer

Rz. 178 BGH, Urt. v. 18.11.2014 – VI ZR 141/13, VersR 2015, 193 Zitat SGB VII §§ 104, 108, 110; AÜG § 1 Abs. 1 S. 1; ZPO § 286 Die unanfechtbare Entscheidung des für den Verleiher zuständigen Versicherungsträgers, in der der Unfall eines – aufgrund eines wirksamen Vertrags – entliehenen Arbeitnehmers (§ 1 Abs. 1 S. 1 AÜG) im Unternehmen des Entleihers als Arbeitsunfall anerkann... mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Vertragsmodelle

Bei der einvernehmlichen vertraglichen Änderung ist bei der rechtlichen Ausgestaltung von Entsendungen zwischen dem "Ein-" und dem "Zweivertragsmodell" (teilweise auch "Mehrvertragsmodell" genannt) zu unterscheiden. Infographic Das Einvertragsmodell lässt den bisherigen Arbeitsvertrag bestehen und modifiziert ihn lediglich im Hinblick auf die für den Auslandseinsatz relevanten... mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 182 Die Revision hatte Erfolg. Mit Recht hatte das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass der Beklagte eine Person war, deren Haftung nach § 104 Abs. 1 S. 1 SGB VII beschränkt war. Nach dieser Bestimmung sind Unternehmer den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, ... mehr

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Arbeitsvertrag / 2 Zustandekommen des Arbeitsvertrags

Parteien des Arbeitsvertrags sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags setzt eine Übereinkunft der Parteien über die wesentlichen Arbeitsbedingungen voraus. Dies sind insbesondere die wechselseitigen Hauptpflichten der Vertragsparteien (welche Arbeitsleistung für welches Entgelt). Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, es besteht kein A... mehr

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Arbeitsvertrag / 5 Form

Für den Abschluss des Arbeitsvertrags gilt der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Arbeitsverträge können daher grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Gesetz[2], ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform zwingend vorsieht. Das Nachweisgesetz be... mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.6 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Der Vertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher über die Arbeitnehmerüberlassung bedarf zukünftig nur noch der Textform, nicht mehr der Schriftform.[1] Dem Betriebsrat muss nach § 14 Abs. 3 Satz 2 AÜG die Erklärung des Verleihers über den Besitz der Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr schriftlich (sondern in geeigneter Weise) vorgelegt werden. mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2025 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Minijobgrenze. Auch die am 31.3.2025 fällige Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht ändert sich. Eine Vielzahl an arbeitsrechtlichen Änderungen bringt zudem das 4. Bürokratieentlastungsgesetz mit sich, das überwiegend am 1.1.2025... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Gegenstand des Vertrags, § 1

Rz. 573 § 1 Abs. 1 des Vertrages macht deutlich, dass es um eine vertragliche Vereinbarung auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung geht, damit keine Grauzone zum Werk- oder Dienstvertrag entsteht.[1400] Gem. § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG besteht die Pflicht, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag als solchen zu kennzeichnen. Wird dies versäumt führt dies gem. §§ 9 Nr. 1a, 10 Abs. 1 AÜ... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Aushändigung der Urkunde, § 10

Rz. 644 Die Regelung unter § 10 des Vertragsmusters stellt sicher, dass der Verleiher die Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG (s. § 1a Rdn 1149 ff.) belegen kann. Danach muss der Verleiher dem Leiharbeitnehmer den Leiharbeitsvertrag aushändigen. Zudem muss er ihm das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Vorbemerkungen

Rz. 612 Die Rechtsbeziehung zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer richtet sich grds. nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen, soweit keine gesetzlichen Sonderregelungen gelten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht derartige Sonderregelungen, insbesondere in § 11 AÜG, vor.[1427] Das Vertragsmuster behandelt lediglich solche Regelungen, die aufgr... mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 571 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.46: Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung § 1 Gegenstand des Vertrags (1) Dieser Vertrag dient der Regelung der Geschäftsbedingungen und zur Auftragsabwicklung zwischen dem Entleiher und dem Verleiher auf dem Gebiet der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (A... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Vertragsgegenstand/Tätigkeit, § 1

Rz. 615 Die unter § 1 Abs. 1 vorgesehene Verpflichtung zur Mitteilung der Erlaubnis sowie des Ortes und des Datums der Erteilung der Erlaubnis folgt unmittelbar aus § 11 Abs. 1 Nr. 1 AÜG. Diese Verpflichtung tritt neben die Verpflichtungen, die Angaben nach § 2 NachwG zu machen.[1433] Fehlt die Erlaubnis, so ist der Leiharbeitsvertrag nach § 9 Nr. 1 AÜG unwirksam, mit der Fo... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Initiativrecht des BR

Rz. 916 In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der BR eine Auswahlrichtlinie im Wege des Initiativrechts, notfalls im Einigungsstellenverfahren, erzwingen und auf diese Weise eine bestimmte inhaltliche Gestaltung durchsetzen. Für die Größe des Betriebes ist nach allgemeiner Auffassung die Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer maßgeblich.[2319] Dabei soll... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 724 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.59: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über den beabsichtigten Einsatz eines Leiharbeitnehm... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 714 Der Einsatz eines Leiharbeitnehmers ist wie eine Einstellung zu behandeln, § 14 Abs. 3 AÜG. Der Betriebsrat ist also entsprechend anzuhören. Allerdings sind dabei einige Besonderheiten, die sich aus dem Leiharbeitnehmerverhältnis ergeben, zu beachten. Rz. 715 Nicht nur der erste Einsatz eines Leiharbeitnehmers löst die Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach §§ 99–10... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Regelung

Rz. 357 Ein Arbeitsverhältnis kann ausnahmsweise aufgrund gesetzlicher Regelungen bzw. gesetzlicher Fiktion, und nicht aufgrund übereinstimmender Willenserklärungen entstehen. Beispiele mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, § 2

Rz. 575 Nach § 12 Abs. 1 S. 3 AÜG besteht die gesetzliche Verpflichtung des Verleihers, sich über die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung zu erklären. Im Vertrag wird der Verleiher auch verpflichtet, darüber einen Nachweis zu erbringen und eine Kopie der Erlaubnis als Anlage dem Vertrag beizufügen. Dies empfiehlt sich, um die Richtigkeit der Angaben des Verl... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer

Rz. 611 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.47: Anstellungsvertrag Verleiher/Leiharbeitnehmer § 1 Vertragsgegenstand/Tätigkeit (1) Der Arbeitgeber stellt seinen Kunden zur Erledigung von Aufgaben an verschiedenen Orten vorübergehend Personal zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist in Besitz einer unbefristeten/befristeten Erlaubnis nach § 1 AÜG, die am ____... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Leiharbeitsverhältnis

Rz. 171 Die Arbeitnehmerüberlassung ist durch ein Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher (zugleich der Vertragsarbeitgeber), Entleiher und Leiharbeitnehmer gekennzeichnet.[366] Sie ist eine Form des drittbezogenen Personaleinsatzes.[367] Ein Arbeitsvertrag besteht bei ihr allein zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer. Ver- und Entleiher schließen einen Arbeitnehmerüb... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Tarifvertrag, § 4

Rz. 579 Aufgrund der gesetzlichen Regelung zum Gebot der Gleichbehandlung gem. § 8 AÜG sollte die Anwendung von entsprechenden Branchentarifverträgen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vom Verleiher ebenfalls erklärt werden. In der Praxis sind Arbeitnehmerüberlassungen ohne Inbezugnahme eines Tarifvertrages eine absolute Ausnahmeerscheinung. Soweit kein Tarifvertrag gilt ode... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung, § 6

Rz. 584 Nach § 6 Abs. 1 des Vertrages hat der Entleiher dem Verleiher die besonderen Merkmale der vom Leiharbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit sowie die dafür erforderliche berufliche Qualifikation mitzuteilen; diese Verpflichtung folgt bereits aus § 12 Abs. 1 S. 4 AÜG. Gem. § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG ist ferner die jeweilige Person des Leiharbeitnehmers vor der Überlassung mit Bezu... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / n) Übernahme von Mitarbeitern, § 14

Rz. 608 Die Übernahme von Leiharbeitnehmern durch den Entleiher kommt in der Praxis häufig vor und ist vom Gesetzgeber gewünscht, um auf diese Weise einen Beitrag zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit zu leisten (so genannter "Klebeeffekt"). Die Regelung unter § 14 Abs. 1 liegt im Interesse des Entleihers und unterscheidet nicht nach dem Zeitpunkt der Angebotsunterbreitung du... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Vergütung, § 4

Rz. 633 Die Vergütungsregelung unter § 4 Abs. 1 des Vertragsmusters verweist auf die unter § 1 Abs. 7 des Vertragsmusters vereinbarten Entgeltrahmen- und Entgelttarifverträge BAP-DGB/iGZ-DGB in ihrer jeweils gültigen Fassung. Insoweit obliegt es den Vertragsparteien, sich auf eine Eingruppierung zu verständigen und diese im Arbeitsvertrag zu vereinbaren. Aus Gründen der Tran... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Einsatz beim Kunden/Versetzung, § 6

Rz. 636 § 6 Abs. 1 des Vertragsmusters trägt der gesetzlichen Regelung nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 NachwG Rechnung, wonach auch der Hinweis darauf, dass der Leiharbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden muss. Insoweit wird das Direktionsrecht des Verleihers vertraglich erweitert. Soweit au... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Branchenzugehörigkeit des Betriebs, Vergleichsentgelt und Höchstüberlassungsdauer, § 3

Rz. 578 Vor dem Hintergrund, dass in zahlreichen Branchen inzwischen Branchenzuschlagstarifverträge für Arbeitnehmerüberlassung Anwendung finden, sollte im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag eine Regelung aufgenommen werden, wonach der Entleiher verbindlich erklärt, ob der Einsatzbetrieb einem solchen Branchenzuschlagstarifvertrag unterfällt. Dieses Gebot gilt umso dringlicher,... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / k) Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, § 11

Rz. 601 Der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit sind bei der Arbeitnehmerüberlassung von besonderer Bedeutung, da die Leiharbeitnehmer bei wechselnden Entleihern mit unterschiedlichen Gefahrenquellen tätig werden. Insoweit werden dem Entleiher von § 11 Abs. 6 AÜG besondere Verpflichtungen hinsichtlich des Arbeitsschutzes auferlegt. Diese Verpflichtungen werden unter § 11... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 6. Betriebsvereinbarung zur Betriebsordnung

Rz. 451 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal unter der Bezeichnung Betriebsordnung getroffen. Hier wird wie folgt unterschieden: Die Betriebsordnung enthält in erster Linie Regelungen über das (Ordnungs-)Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb; es ... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 604 Beruflich bedingte Aufwendungen entstehen oftmals bereits vor oder im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, etwa durch Bewerbungs-, Vorstellungs- und Umzugskosten (vgl. hierzu Rdn 1476 ff.). Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses können Aufwendungen vielfältiger Natur entstehen. Neben den bewusst erbrachten Vermögensaufwendungen, wie si... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 115 Die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gilt für alle Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 BetrVG.[346] Sie erstreckt sich somit insbesondere auch auf alle außertariflichen Angestellten (sog. AT- bzw. ÜT-Angestellte), sofern es sich nicht um leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 BetrVG handelt, da diese nicht vom Betriebsrat vertreten werden.[347] Auch eine Vertretungsberechti... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) Arbeitszuweisung/Bereithaltung/Meldepflicht, § 5

Rz. 634 Nach § 5 Abs. 1 des Vertragsmusters wird eine Regelung für die verleihfreien Zeiten vereinbart, die nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AÜG gesetzlich vorgesehen ist. In diesen Zeiten gelten die originären Arbeitsbedingungen des Verleihers.[1448] Zudem macht diese Regelung klar, dass der Leiharbeitnehmer auch in verleihfreien Zeiten durchgängig die mit ihm vereinbarte Vergüt... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 827 Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer arbeitsleistungsbezogene und die Ordnung bzw. das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb betreffende Weisungen zu erteilen.[1904] Dieses Recht wird als Direktionsrecht oder Weisungsrecht des Arbeitgebers bezeichnet und ist in § 106 GewO gesetzlich normiert. § 611a Abs. 1 S... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Erläuterungen

Rz. 572 Bei der Arbeitnehmerüberlassung verpflichtet sich der Verleiher, dem Entleiher Leiharbeitnehmer zu überlassen, damit der Entleiher diese nach seinen konkreten Weisungen in seinem Unternehmen einsetzen kann. § 12 AÜG enthält für die Rechtsbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher gesetzliche Sonderregelungen, die bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind. Das vorli... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Arbeitszeit, § 3

Rz. 628 Die Dauer und Lage der Arbeitszeit nach § 3 Abs. 1 des Vertragsmusters muss nach § 11 Abs. 1 S. 1 AÜG i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 NachwG im Anstellungsvertrag vereinbart werden, da auf diese Weise eine Hauptleistungspflicht des Leiharbeitnehmers konkretisiert wird.[1444] Soweit eine tarifliche Regelung Anwendung findet, genügt grds. ein Verweis auf die tarifvertragl... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Organschaft

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Von Organschaft spricht man bei steuerrechtlicher Eingliederung einer rechtlich selbständigen > Juristische Person in ein anderes Unternehmen. Für die Ertragsteuer bestimmen §§ 14ff KStG, ob eine Organschaft besteht; zur USt vgl § 2 Abs 2 Nr 2 UStG; zur GewSt vgl § 2 Abs 2 Satz 2 GewStG. Zur Haftung der Organgesellschaft vgl § 73 AO. Rz. 2 Sta... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Direktionsrecht in Matrixstrukturen

Rz. 1682 Mit der Digitalisierung, Virtualisierung und Vernetzung der Arbeitsprozesse erlebt die Organisationsform der Matrixstruktur und damit eine besondere Form des drittbezogenen Personaleinsatzes[4075] in der Arbeitswelt 4.0 derzeit eine neue Hochphase. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel und eine vernetze Produktion bzw. Arbeitsabläufe ermöglichen es, orts- und ze... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Einstellungsverbote

Rz. 252 Vereinbart der Arbeitgeber mit dem ausscheidenden Arbeitnehmer kein Abwerbungsverbot, sondern das Verbot der Einstellung zuvor anderweitig ausgeschiedener Arbeitnehmer, ist dies stets ein Anwendungsfall des § 75f HGB . Aufgrund der grundsätzlichen Unverbindlichkeit ist eine entsprechende Klausel für den vereinbarenden Arbeitgeber sinnlos. Darüber hinaus wird ein solch... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Erzwingbarkeit des Sozialplans

Rz. 999 Die Aufstellung eines Sozialplans ist erzwingbar, soweit nicht die Ausnahmetatbestände des § 112a BetrVG greifen. Einschränkungen hinsichtlich der Erzwingbarkeit bestehen gem. § 112a BetrVG, wenn eine geplante Betriebsänderung in einem bloßen Personalabbau besteht, sowie im Falle von Neugründungen von Unternehmen. Beim bloßen Personalabbau ist der Sozialplan nur erzw... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Unternehmensgröße

Rz. 943 Maßgeblich für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ist also zunächst die Unternehmensgröße. Es kommt darauf an, dass im Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Leiharbeitnehmer sind bei der Ermittlung dieses Schwellenwertes zu berücksichtigen, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, da sie dann... mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Anfechtung einer Betriebsratswahl

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.21: Anfechtung einer Betriebsratswahl An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Firma _________________________, vertreten durch _________________________, Antragstellerin, – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen 2. Betriebsrat der _________________________, ... mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 990 Für die konkrete Formulierung einer Bezugnahmeklausel gilt insbesondere bei nicht tarifgebundenen Parteien im Ausgangspunkt die Vertragsfreiheit; bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist jedoch die zwingende Wirkung der Tarifnormen (§ 4 Abs. 1 TVG) zu beachten, gegenüber der sich die Bezugnahmeabrede nur im Fall einer ausdrücklichen Gestattung oder einem günstigeren Inha... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Jugendliche – §§ 28, 28a, 29 JArbSchG

Rz. 569 Gemäß § 28a JArbSchG ist die Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf besondere Gefährdungen Jugendlicher zu präzisieren. § 28 JArbSchG enthält Vorgaben zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit Jugendlicher. Eine spezielle Unterweisungspflicht ergibt sich aus § 29 JArbSchG... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / l) Haftung/Versicherung, § 12

Rz. 602 Bei der Arbeitnehmerüberlassung haftet der Verleiher gegenüber dem Entleiher lediglich für das so genannte Auswahlverschulden und nicht für die von den Leiharbeitnehmern erbrachten Leistungen. Die Haftung ergibt sich aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB.[1419] Eine weitergehende Haftung des Verleihers kann entstehen, wenn sie auf ein Auswahlverschulden des Verleihers zu... mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 443 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun... mehr