Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.2.1 Abgrenzungskriterien

Bei dem bis 2013 geltenden Recht konnte nicht nur ein fester Ort, sondern auch ein weiträumiges Arbeitsgebiet als regelmäßige Arbeitsstätte in Betracht kommen, z. B. ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers, z. B. ein größeres Werksgelände, ein Flughafenareal[1], ein Hafengebiet, ein Zustellbezirk eines Zeitungsausträgers[2] das Waldrevier bei Forstarbeitern[3] der Kehrbezir...mehr

Beitrag aus Steuer Office Premium
Spannungsfeld: Aufbewahrung... / 6 Weitere Hinweise zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung

Die weitgehenden Sanktions- und Schadensersatzvorschriften verdeutlichen die Notwendigkeit eines gut strukturierten Löschmanagementkonzepts, das einerseits die gesetzlich normierten oder zur Wahrung der Interessen notwendigen Aufbewahrungspflichten berücksichtigt, andererseits aber auch den Löschzeitpunkt bestimmt, ab dem die Daten nicht mehr für die Abwicklung des Arbeitsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.3 Lohnzahlung durch nicht im Tätigkeitsstaat ansässige Arbeitgeber

Als weitere Voraussetzung für das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats – auch wenn die 183-Tage-Frist nicht überschritten ist – darf der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig sein. Der Arbeitgeber muss daher im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers oder in einem Drittstaat ansässig sein. Lediglich die DBA mit Norwegen und Österreich fordern für eine Besteuerung i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 2.3.2 Arbeitgeberfremde Einrichtungen

Eine erste Tätigkeitsstätte kann nicht nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden, es kann auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten fremden Dritten sein, wenn der Arbeitnehmer diesem Einsatzort dauerhaft zugeordnet ist oder dort dauerhaft quali...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Das gesetzliche Reisekostenrecht bewirkt Änderungen hinsichtlich der Gewährung steuerfreier Auslösungen für Leiharbeitnehmer. Die gesetzliche Erweiterung des Tätigkeitsbegriffs, nach der in bestimmten Fällen auch die betriebliche Einrichtung eines Dritten als dauerhafter Einsatzort kein auswärtiger Beschäftigungsort im Sinne des Reisekostenrechts darstellt, macht es erforder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 3 Arbeitnehmerüberlassung

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung gilt stets der Verleiher als Arbeitgeber. Das Zeitarbeitsunternehmen haftet somit auch für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Kommt der Verleiher seinen Verpflichtungen zur Beitragszahlung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht.[1] Die Haftung des Entleihers beschränkt sich dann allerdings auf die Beitrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 5.4 Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe

Im Baugewerbe ist die Haftung des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG [1] sowie die Anordnung einer Sicherungsmaßnahme nach § 42d Abs. 8 EStG [2] ausgeschlossen, soweit der zum Steuerabzug verpflichtete Leistungsempfänger den Abzugsbetrag einbehalten und abgeführt hat bzw. dem Leistungsempfänger[3] im Zeitpunkt der Abzugsverpflichtung eine Freistellungsbescheinigung des Leistend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 5 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

5.1 Beschränkte Inanspruchnahme des Entleihers Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist steuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen stets danach zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter n...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 5.1 Beschränkte Inanspruchnahme des Entleihers

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist steuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen stets danach zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 5.3 Sicherungsverfahren

Als Sicherungsmaßnahme kann das Finanzamt den Entleiher verpflichten, einen bestimmten Euro-Betrag oder einen als Prozentsatz bestimmten Teil des vereinbarten Überlassungsentgelts einzubehalten und abzuführen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 4 Mindestlohn

Die beiden besonderen Haftungstatbestände nach dem SGB IV, Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe und Haftung des Entleihers bei Arbeitnehmerüberlassung, kommen ggf. auch in Fällen in Betracht, in denen zu geringe Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, z. B. aufgrund der Nichteinhaltung von Mindestarbeitsbedingungen seitens des Subunternehmers bzw. des Verleihers. Denn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 5.2 Inanspruchnahme des Verleihers

Der Verleiher, der steuerrechtlich nicht als Arbeitgeber zu behandeln ist, kann wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG als Haftender in Anspruch genommen werden, aber erst nachdem der Entleiher auf Zahlung in Anspruch genommen worden ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / 1 Haftung des Arbeitgebers

Die Beiträge zur Sozialversicherung sind vom Arbeitgeber zu zahlen.[1] Er ist damit gleichzeitig auch Beitragsschuldner der Sozialversicherungsbeiträge. Wird ein Arbeitsverhältnis ursprünglich als versicherungsfrei beurteilt und stellt sich im Nachhinein heraus, dass Versicherungspflicht bestanden hat, so wird die Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 19.2 Bundesrecht

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke , KSc... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke , KSc... / 6 Alternative Gestaltungen: Befristung – Arbeitnehmerüberlassung – Freier Mitarbeiter

Rz. 36 Der Kündigungsschutz greift nur dann, wenn für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Kündigung erforderlich ist. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Beendigungszeitpunkt von vornherein vereinbart wurde, der Arbeitsvertrag also befristet wurde, oder ein Arbeitsverhältnis gar nicht begründet wurde, entweder, weil der Arbeitnehmer von einem Verleiher entliehen wurde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke , KSc... / 6.1 Befristung

Rz. 37 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft aus zu dem Zeitpunkt, auf den es hin befristet war, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung von Arbeitsverhältnissen kann daher eingesetzt werden, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber gesehen. Kündigungsschutz und unbeschränkte Befristungsmöglichkeit schließen einander aus. Das Pro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke , KSc... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Arbeitgeber

Rz. 19 Das Maßregelungsverbot richtet sich gegen den Arbeitgeber, doch ist der Geltungsbereich nicht auf ihn als Vertragspartner beschränkt; in Betracht kommen ferner diejenigen Dritten, die als Inhaber der betrieblichen Organisationsgewalt – wie z. B. der Entleiher im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung – gegenüber dem Arbeitnehmer die Arbeitgeberfunktion ausüben[1] und da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Herausforde... / 5.2.2 Konkrete Berichtspflichten aufgrund der ESRS S1

Die ESRS S1 enthält zahlreiche Regelungen, welche Informationen in Zukunft über die eigene Belegschaft im Nachhaltigkeitsbericht angeben werden müssen. Im Folgenden werden diese detaillierten Vorgaben im Wesentlichen zusammengefasst und zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt: Tabelle Nr 1: Angabepflichten für die eigene Belegschaft nach ESRS S 1, 11–104mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.2 Phantomlohn

In der Sozialversicherung werden Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen nicht nach dem Zuflussprinzip erhoben. Vielmehr gilt nach § 22 SGV IV für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Die Sozialversicherungsbeiträge für laufenden Arbeitslohn werden nach Arbeitsentgelt erhoben, das arbeitsrechtlich für die erbrachte Arbeitsleistung geschuldet wird. Ob der A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.10 Auftraggeberhaftung für Nachunternehmer

Nach § 13 MiLoG gilt für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns dieselbe Auftraggeberhaftung wie im Bereich des AEntG. § 13 MiLoG verweist schlicht auf § 14 AEntG, der lautet: "Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 2 Geltungsbereich

Das JArbSchG ist anwendbar, wenn der Beschäftigungsort im Bundesgebiet liegt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Jugendlichen oder des Arbeitgebers (Territorialitätsprinzip). Praxis-Beispiel Arbeitsort im Bundesgebiet Die amerikanische Botschaft in Berlin stellt nach amerikanischem Arbeitsrecht eine junge Türkin als Auszubildende für den Beruf der Bürofachkraft ein. Es...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 4 Arbeitnehmerüberlassung

4.1 Zulässigkeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist gemäß § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundsätzlich unzulässig. Zulässige Ausnahmen ergeben sich aus Satz 2 der Vorschrift und greifen insbesondere zwischen Betrieben, wenn für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies zula...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 4.1 Zulässigkeit nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes ist gemäß § 1b Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) grundsätzlich unzulässig. Zulässige Ausnahmen ergeben sich aus Satz 2 der Vorschrift und greifen insbesondere zwischen Betrieben, wenn für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge dies zulassen oder wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 5 Haftung des Entleihers

Im Fall eines gewerbsmäßigen Verleihs von Arbeitnehmern an Betriebe des Baugewerbes ohne Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haftet der Entleiher für die Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 4.3 Arbeitnehmer aus anderen Staaten

Für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten gelten gesonderte Regelungen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 4.2 Arbeitnehmer aus EU-Staaten

Das Freizügigkeitsgesetz gibt allen Unionsbürgern, die sich als Arbeitnehmer oder zur Arbeitsausübung in der BRD aufhalten, einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Gesetzes.[1] Sie benötigen keine Arbeitsgenehmigung. Der sog. Arbeitserlaubnis/EU durch die Ausländerbehörde bedürfen die Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien ab dem 1.1.2014 bei Saisonb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.5 Erweiterung der Durchgriffshaftung auf weitere Nachunternehmen

Die Haftung des Hauptunternehmers erstreckt sich ferner auf das von dem Nachunternehmer beauftragte nächste Unternehmen.[1] Voraussetzung für diese weitergehende Haftung ist jedoch, dass die Beauftragung des unmittelbaren Nachunternehmers bei verständiger Würdigung der Gesamtumstände als ein Rechtsgeschäft anzusehen ist, dessen Ziel vor allem die Auflösung der grundsätzlich b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalabbau und seine Kos... / 3.5 Hilfen für Arbeitnehmer

In zwei Fällen kann der Arbeitnehmer in der Regel mit Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz rechnen: Entweder werden sehr viele Mitarbeiter eines großen Unternehmens entlassen oder es handelt sich um Manager aus den oberen Hierarchiestufen. Im ersten Fall kann eine Auffanggesellschaft zunächst eine Weiterbeschäftigung, eine Qualifizierung und eine Vermitt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Anspruchsverpflichteter

Rz. 28 Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung richtet sich immer gegen den Arbeitsvertragspartner, nämlich den Arbeitgeber. Der Entgeltfortzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein Gewerbe betreibt oder Freiberufler ist oder wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt. Rz. 29 Im Leiharbeitsverhältnis ist der Verleiher zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dies gi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 2 Durchführung

Die Betriebsversammlung wird vom Betriebsrat einberufen[1]; dieser hat die rechtzeitige Bekanntgabe des Termins und Orts der Betriebsversammlung betriebsüblich sicher zu stellen ("Schwarzes Brett"); der Arbeitgeber ist unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen.[2] Ist kein geeigneter Raum im Betrieb vorhanden oder stellt der Arbeitgeber einen solchen nicht zur Verfügung, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zumutbarkeit bei Bezug von ... / 1.9 Arbeitsgelegenheiten

Dieses Instrument gibt es nur im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 16d SGB II. Es handelt sich dabei um eine Form der Beschäftigung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses.[1] Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden dabei weitergezahlt und die als sog. Mehraufwandsentschädigung zusätzlich gezahlten Beträge werden nicht beim Bürgergeld als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.3.1 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa)

Rz. 11 Nach dem AÜG bedürfen Arbeitgeber (Verleiher), die Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) an Dritte (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen, einer Erlaubnis.[1] Werden Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlassen und übernimmt der Überlassende nicht die üblichen Arbeitgeberpflichten oder das Arbeitgeberrisiko, gilt die Vermutung für eine überlassende A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.1 In Betracht kommende Verfahren (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 vorangestellter Regelungsteil)

Rz. 5 Die Offenbarung ist in den Fällen der Nr. 1 zulässig, soweit diese entweder für die Durchführung eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens, eines anderen gerichtlichen Verfahrens oder eines anderen Verwaltungsverfahrens mit dem Ziel der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit oder von bestimmten Entscheidungen über eine Erlaubnis nach dem Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.4 Mitteilungsempfänger

Rz. 4 Adressat der zulässigen bzw. vorgeschriebenen Mitteilung ist die zuständige Stelle.[1] Das ist jede Behörde oder sonstige Stelle, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung oder für die Gewährung und/oder Rückforderung öffentlicher Mittel oder für die Strafverfolgung in den betroffenen Fällen zuständig ist. Für die Bekämp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1.3 Betroffene Person

Rz. 3 Nach § 31a Abs. 1 AO besteht eine Offenbarungsbefugnis – und nach Abs. 2 S. 1 eine Offenbarungspflicht – nur für die Daten der betroffenen Person. Der Begriff der betroffenen Person ist derselbe wie in § 30 AO.[1] Danach ist betroffene Person nicht nur der Beteiligte des Verfahrens, zu dessen Durchführung die Mitteilung erfolgen soll, sondern auch jeder andere, dessen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.2 Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a)

Rz. 7 Eines der Offenbarungsziele ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung. Beide Arten des rechtswidrigen Fehlverhaltens sind Gegenstand des zum 1.8.2004 in Kraft getretenen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Sachlich sind sie zu unterscheiden (s. Rz. 8 und 9). Rz. 8 Schwarzarbeit wird in § 1 Abs. 2 SchwarzArbG durch mittlerweile fünf Einzeltatbes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.3 Derselbe Arbeitgeber

Rz. 349 Einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG steht nur ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber entgegen. Um denselben Arbeitgeber i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG handelt es sich, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mit derselben natürlichen oder juristischen Person bestanden hat.[1] Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachkraft für Lagerlogistik... / Zusammenfassung

Überblick Die Lagerlogistik eines Unternehmens umfasst die Planung, Bereitstellung und Verwaltung eigener oder fremder Waren, die entsprechend dem Unternehmensprofil unmittelbar bzw. nach Be- oder Verarbeitung im eigenen Unternehmen zum Einsatz kommen oder nach Abruf im Warenausgang für den Weitertransport bereitgestellt werden. Mit dem schrittweisen Einzug der EDV in das La...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 1 Anlass und Entstehungsgeschichte

Die Besteuerung von Funktionsverlagerungen wird häufig auch als betriebliche Wegzugsbesteuerung bezeichnet, denn sie betrifft die Besteuerung der Auslagerung von Aktivitäten sowohl durch internationale Konzerne als auch mittelständische Unternehmen, die betriebliche Funktionen wie Produktion, Forschung und Entwicklung oder Vertrieb bei ausländischen Tochter- und Enkelgesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.3 Die Transferpaketbetrachtung

Die Bewertung im Wege des hypothetischen Fremdvergleichs und damit der grundsätzliche Ansatz eines Transferpakets bilden für die Fälle der Funktionsverlagerung den Regelfall, da es für solche Vorgänge i. d. R. keine uneingeschränkt oder eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte gibt. Die Bewertung erfolgt in diesen Fällen also nicht im Wege der Einzelwertbestimmung, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.3 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 24 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 setzen voraus, dass der erwerbsfähige Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ist. In der vorgeschalteten Rechtsfolgenbelehrung liegt ein erzieherisches oder helfendes Element, das in die Verhältnismäßigkeitsbetrachtung der Minderungsvor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.53 § 42d EStG (Haftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung)

• 2020 COVID-19-Pandemie / Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteueranmeldungen / Vollstreckungsaufschub hinsichtlich der angemeldeten Lohnsteuer / § 42d Abs. 3 Satz 4 EStG Im Rahmen der Corona-Krise kann unter bestimmten Voraussetzungen Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteueranmeldungen gewährt werden. Ebenfalls kann gewährt werden Vollstreckungsaufschub hinsichtlich d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Dokumentations... / 1.2 Meldepflicht in der Zeitarbeit

In Ergänzung hierzu trifft auch einen Entleiher eine Meldepflicht nach dem MiLoG [1], wenn dieser durch einen Verleiher mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer überlassen bekommt und in den Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen nach § 2a SchwarzArbG tätig ist. Auch hier muss der Entleiher vor Beginn jeder Werk- oder Dienstleistung gegenüber der zuständigen Behörde der Zollverwal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Dokumentations... / 3 Zusammenfassung

Im Ergebnis ist zwischen Arbeitgebern im Inland und im Ausland zu unterscheiden. Arbeitgeber im Ausland treffen sowohl die Melde- als auch die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht. Arbeitgeber im Inland treffen die Meldepflichten nur bei einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung mit einem Verleiher im Ausland und im Übrigen nur unter den gesetzlich genannten Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn: Dokumentations... / Zusammenfassung

Überblick Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) enthält in §§ 15 ff. weitgehende Regelungen zu den Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Meldepflichten. Im Nachfolgenden wird dargestellt, für wen diese Pflichten gelten, in welchem Umfang diese zu erfüllen sind und dies insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen hierzu erg...mehr