Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmerüberlassung

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§ 16 Vertragstypen / XI. Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Rz. 1871 Die Sozialversicherungsbeiträge schuldet der Verleiher als Arbeitgeber. Der Entleiher haftet jedoch hierfür wie ein selbstschuldnerischer Bürge (§ 28e Abs. 2 SGB IV). Rz. 1872 Dem Verleiher obliegt auch die Meldepflicht ggü. der Einzugsstelle (§ 28a SGB IV), wobei er nur Beginn und Ende des Leiharbeitsverhältnisses angeben muss, nicht auch die einzelnen Entleihereins...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Arbeit auf Abruf

Rz. 1828 Umstritten ist, inwieweit Verleiher von der gesetzlichen Möglichkeit gem. § 12 TzBfG, die Arbeit flexibel entsprechend dem Arbeitsanfall abzurufen, Gebrauch machen dürfen. Das Gesetz legt hierfür Mindestvoraussetzungen fest. Die Vereinbarung muss eine bestimme (Mindest-) Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen; andernfalls gilt eine wöchentliche ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Vertragsbefristungen

Rz. 1826 Das Verbot der Befristung des Leiharbeitsvertrages besteht nicht mehr. Es gelten vielmehr die allgemeinen Bestimmungen des TzBfG. Rz. 1827 Umstritten ist, ob und inwieweit der Verleiher von den in § 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG aufgeführten sachlichen Befristungsgründen auch die Nr. 1 (nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung) für sich in Anspruch nehm...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anrechnung von anderen Dienstverhältnissen

Rz. 46 Auf die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ist die Zeit eines vorangegangenen Ausbildungsverhältnisses anzurechnen (BAG v. 6.12.1976, DB 1977, 213; BAG v. 2.12.1999, AP Nr. 57, § 622 BGB in einem orbiter dictum). Dies dürfte auch aus § 10 Abs. 2 BBiG folgen, wonach auf den Berufsausbildungsvertrag die für den Arbeitsvertrag geltenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze ent...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Freie Mitarbeiter/Selbstständige

Rz. 1817 Der Erlaubnispflicht unterliegt nur die Überlassung von Arbeitnehmern, nicht die Zurverfügungstellung Selbstständiger. Üben diese jedoch ihre Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit von ihrem Vertragspartner nach Weisungen des dritten Betriebes aus, sodass bloße Scheinselbstständigkeit anzunehmen ist, kommt verbotene Arbeitnehmerüberlassung in Betracht. Boemke, § 1 R...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Vermittlungsvermutung nach § 1 Abs. 2 AÜG

Rz. 1852 Als ein Relikt aus der Zeit, in der das dem Staat vorbehaltene Arbeitsvermittlungsmonopol noch verfassungsrechtlich sanktioniert war, ist heute die ohnehin ungewöhnliche Vorschrift des § 1 Abs. 2 AÜG zu werten. Hiernach wird (nach zutreffender Auffassung widerleglich, vgl. z.B. BAG v. 21.3.1990 – 7 AZR 198/89) vermutet, dass ein Verleiher unerlaubte Arbeitsvermittlu...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Generelles Verbot des Verleihs in das Baugewerbe

Rz. 1818 Im Grundsatz verboten (bestätigt durch BVerfG, 6.10.1987 – 1 BvR 1086/82) ist der gewerbsmäßige Verleih von Arbeitern (nicht Angestellten) in Betriebe des Baugewerbes ( § 1b AÜG). Erfasst werden damit die in den §§ 210, 211 SGB III a.F. i.V.m. der Baubetriebe-VO (zuletzt geändert durch Art. 37 G. v. 20.12.2011, BGBl I, 2854) aufgelisteten Bauarbeiten (bestätigt durch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Haftung des Leiharbeitnehmers und Haftungsprivileg bei Schädigungen im Entleiherbetrieb

Rz. 1844 Für den Leiharbeitnehmer gelten die allgemeinen Grundsätze zur arbeitsrechtlichen Haftungsmilderung ggü. dem Verleiher auch, wenn er bei seiner Tätigkeit im Entleiherbetrieb Schäden verursacht, die im Außenverhältnis dem Verleiher aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages angelastet werden (Auswahlverschulden nach § 831 BGB ). Rz. 1845 Bei Schlechtleistung im Ent...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / IV. Plattformbetreiber als Arbeitgeber?

Rz. 9 Insbesondere beim Indirect Crowdwork ist ein Arbeitsverhältnis mit dem Plattformbetreiber in Betracht zu ziehen. Agiert die Plattform als "reiner" Vermittler, wird ein Arbeitsverhältnis mit dem Plattformbetreiber in der Regel abzulehnen sein. In diesen Fällen lehnt das BAG, unabhängig von den über die Plattform erzielten Einnahmen des Crowdworkers, auch eine Einordnung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Verleih in ein deutsch-ausländisches Joint-Venture-Unternehmen

Rz. 1815 Seit 1997 gilt die Privilegierung des Verleihs in ein deutsch-ausländisches Joint-Venture-Unternehmen mit Sitz im Ausland, jedoch nur wenn das Gemeinschaftsunternehmen seine Grundlage in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung hat (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 AÜG), z.B. mit China.mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Inhalt des Leiharbeitsvertrags zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer

1. Wesentlicher Inhalt des Arbeitsverhältnisses Rz. 1822 Der Verleiher hat den wesentlichen Inhalt des Leiharbeitsverhältnisses gem. § 2 Abs. 1 NachwG schriftlich niederzulegen und darin zusätzlich gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AÜG seine Firma und Anschrift, Ort und Datum der Erlaubniserteilung sowie Art und Höhe der Leistungen für Zeiten anzugeben, in denen der Leiharbeitnehm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Kein Abschluss von Aushilfsarbeitsverhältnissen

Rz. 1824 Aushilfsarbeitsverhältnisse nach § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB dürfen mit Leiharbeitnehmern nicht abgeschlossen werden (§ 11 Abs. 4 S. 1 AÜG).mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Wählbarkeit

Rz. 149 Für das passive Wahlrecht muss hinzukommen, dass die wahlberechtigten Arbeitnehmer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben (also am letzten Wahltag 18. Geburtstag feiern) und dass sie am Wahltag (h.M.: letzten Wahltag) mindestens sechs Monate dem Betrieb angehört haben (§ 8 Abs. 1 BetrVG). Der letzte Wahltag selbst zählt hierbei nicht, der erste Tag des Beschäf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen

Rz. 1869 Ferner haben die Leiharbeitnehmer gem. § 13b AÜG gleichberechtigten Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten im Unternehmen des Entleihers (insb. Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung und Beförderungsmittel). Zu den sich hierzu ergebenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen vgl. Huke/Luickhardt, BB 2012, 961, 966.mehr

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§ 16 Vertragstypen / IX. Sonderpflichten des Entleihers

1. Informationspflichten Rz. 1868 Der durch die Leiharbeitsrichtlinie vorgegebene Grundsatz der Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung mit den auf vergleichbaren Arbeitsplätzen tätigen Stammarbeitnehmern des Entleihers (Art. 5 Abs. 1 und 6 RL) wurde nunmehr auch dahin konkretisiert, dass die Leiharbeitnehmer vom Entleiher nicht nur Auskunft ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers

Rz. 1078 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der Lohnsteuer; dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Gem. § 42d EStG haftet der Arbeitgeber gesamtschuldnerisch neben dem Arbeitnehmermehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der wachsenden Selbstbestimmtheit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort eng verwoben ist die Diskussion zur Abgrenzung der abhängigen von der freien Beschäftigung im digitalen Zeitalter. Die stetig wachsende plattformvermittelnde Erwerbstätigkeit führt zu weiteren Abgrenzungsschwierigkeiten und zeigt noch einmal mehr auf, dass der mit der AÜG-Reform 2017 neu eing...mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / F. Übernahme von Leiharbeitnehmern

Rz. 30 Häufig werden in der Praxis auch Leiharbeitnehmer eingestellt, die dem Arbeitgeber zuvor von einem Verleihunternehmen im Wege der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung gestellt wurden. Für diese Fälle enthalten die Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Rahmenverträge oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verleiher i.d.R. Vereinbarungen über die Entrichtung einer V...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Arbeitgeberfürsorgepflichten des Verleihers und des Entleihers

Rz. 1842 Als Arbeitgeber trägt der Verleiher alle von ihm erfüllbaren Fürsorgepflichten ggü. dem Leiharbeitnehmer. Dieser unterliegt andererseits während seines Einsatzes beim Entleiher dessen Weisungen und kann deshalb umgekehrt auch die Fürsorgepflicht des Entleihers in Anspruch nehmen. Daraus folgt zugleich, dass der Leiharbeitnehmer dem Arbeitsschutzrecht des Entleiherbe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Informationspflichten

Rz. 1868 Der durch die Leiharbeitsrichtlinie vorgegebene Grundsatz der Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung mit den auf vergleichbaren Arbeitsplätzen tätigen Stammarbeitnehmern des Entleihers (Art. 5 Abs. 1 und 6 RL) wurde nunmehr auch dahin konkretisiert, dass die Leiharbeitnehmer vom Entleiher nicht nur Auskunft über die wesentlichen Ar...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Betriebsverfassungsrecht (§ 14 AÜG)

Rz. 1854 Die gesetzliche Definition des sich rechtmäßig verhaltenden Verleihers als alleinigem Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers erforderte auf der Ebene des Betriebsverfassungsrechtes eine gesonderte Klarstellung, ob und wenn ja, welche Rechte der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers genießt. Z.T. regelt dies § 14 AÜG. Zusätzliche Fragen wurden von der Rspr. beantwort...mehr

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§ 16 Vertragstypen / X. Bußgeld- und Strafenkatalog (§§ 15, 15 a, 16 AÜG)

Rz. 1870 Verstöße gegen die Vorschriften des AÜG können auch Bußgelder und Strafen nach sich ziehen, insb. bei illegaler Ausländerbeschäftigung. Im Einzelnen gilt:mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (2) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 72 Der Arbeitgeber muss im Abmahnungsprozess sämtliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Abmahnung darlegen und im Streitfall beweisen. Dies gilt sowohl für die Richtigkeit der darin aufgestellten Tatsachenbehauptungen als auch für die Frage der Verletzung des Arbeitsvertrages (BAG v. 13.3.1987 – 7 AZR 601/85, NZA 1987, 518 = DB 1987, 1494; BAG v. 24.11.1983 – 2 AZ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Lohnzahlungsrisiko

Rz. 1825 Der Verleiher trägt kraft der Natur seiner Dienstleistung das Arbeitgeber- und Lohnzahlungsrisiko auch für die Zeiten, in denen er den Leiharbeitnehmer nicht bei einem Kunden einsetzen kann. Deshalb verbietet § 11 Abs. 4 S. 2 AÜG die sonst gem. § 615 S. 1 BGB zulässige Abbedingung der Vergütungspflicht bei Annahmeverzug.mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit

Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S. 2 HGB , dass "selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen k...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / II. Name und Anschrift der Vertragsparteien

Rz. 107 Zu den wesentlichen Bestandteilen des Arbeitsvertrages gehört die Festlegung der Parteien des Arbeitsvertrages. Während auf Arbeitnehmerseite im Allgemeinen nur eine natürliche Person als Vertragspartei in Betracht kommt, kann auf Arbeitgeberseite jede natürliche und juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts sowie jede Personengesellschaft Vertragsparte...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Keine Geltung der Sphärentheorie des Streikrechts

Rz. 1841 Nach der neuen Regelung des § 11 Abs. 5 AÜG darf der Entleiher die Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher nutzen, sodass der streikbedingte Arbeitsausfall nicht mehr durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern kompensiert werden darf. Vielmehr trifft den Entleiher die Hinweispflicht, den Leiharbeitnehmer auf sein Leistungsverweigerungsrecht hinzuweisen (§ 11 Abs....mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / E. Rechtsverordnungsermächtigung des BMAS

Rz. 14 Nach § 1 Abs. 3a AEntG a.F. hatte das BMAS bereits die Möglichkeit, Rechtsnormen eines Tarifvertrages für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie für die weiteren in § 1 Abs. 1 AEntG a.F. erfassten Branchen betreffend Mindestentgeltsätze und Urlaubsregelungen durch Rechtsverordnung auch auf tarifliche Außenseiter und im Inland beschäftigte Arbeitnehmer von Arbeitgeber...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 4. Sonderbestimmungen

Rz. 59 Art. 15 Abs. 3 OECD-MA enthält Sonderregelungen für Bordpersonal von Flugzeugen und Schiffen, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang sei auch auf die diesbezüglich ergangene höchstrichterliche Rspr. zu dem Problem der Arbeitnehmerüberlassung (BFH v. 10.11.1993, BStBl II 1994, 218) und der Vercharterung von Schiffen (BFH v. 8.2.1995, B...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Wesentlicher Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Rz. 1822 Der Verleiher hat den wesentlichen Inhalt des Leiharbeitsverhältnisses gem. § 2 Abs. 1 NachwG schriftlich niederzulegen und darin zusätzlich gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AÜG seine Firma und Anschrift, Ort und Datum der Erlaubniserteilung sowie Art und Höhe der Leistungen für Zeiten anzugeben, in denen der Leiharbeitnehmer nicht verliehen wird (§ 11 Abs. 4 S. 2 AÜG)....mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / II. Entsendung ins Ausland

Rz. 89 Das deutsche Sozialversicherungsrecht besitzt unter diesen Voraussetzungen Geltung auch für eine Beschäftigung im Ausland. Umgekehrt unterliegen ausländische Arbeitnehmer, die nur vorübergehend nach Deutschland entsandt worden sind, nicht den Vorschriften des deutschen Sozialversicherungsrechtes (§ 5 SGB IV – Einstrahlung). Selbstständige werden nach §§ 4 Abs. 3, 5 Ab...mehr

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§ 68 Allgemeines / C. HR-spezifisches Compliance Risk Assessment – ein Überblick

Rz. 3 Welche Sachverhalte unternehmensspezifisch im gegebenen Kontext relevant sind, ist im Rahmen eines geordneten Compliance Managements durch ein Compliance Risk Assessment (nachfolgend "CRA") zu ermitteln. Ein CRA ist die systematische Analyse möglicher Compliance-Defizite im Unternehmen. In seiner Ausgestaltung hat es stets den unternehmensspezifischen Gegebenheiten Rec...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / III. Die Entsendung und ihre rechtliche Einordnung

Rz. 21 Zu den klassischen Modellen beim Auslandseinsatz zählt die echte Entsendung, bei der der Arbeitnehmer im Ausland keinen weiteren Arbeitsvertrag eingeht, sondern wie bei der Arbeitnehmerüberlassung in eine fremde Organisation nur faktisch und nur partiell eingegliedert wird, um dort vorübergehend zu arbeiten. Die Einsatzorganisation kann eine unselbstständige Repräsent...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 2. Eingeschränktes Freizügigkeitsrecht

Rz. 107 Grds. genießen mit dem Beitritt alle Staatsangehörigen der o.g. Staaten die gleichen Rechte wie die Angehörigen der der EU bereits angehörenden Staaten. Dies gilt vor allem für das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie das Recht auf Dienstleistungsfreiheit aus Art. 39 ff., 49 ff. des EG-Vertrages. Rz. 108 Allerdings enthielt bzw. enthält der EU-Beitrittsvertr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Aktives Wahlrecht

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.2 Umsatzsteuerliche Behandlung von Entgelten – Schnellübersicht –

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Grundsatz und Rechtsgrundlagen des Urlaubsanspruchs

Rz. 1642 Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Der Anspruch an sich wie auch seine nähere Ausgestaltung wird durch das BUrlG und die einschlägigen Tarifverträge bestimmt. Es handelt sich um einen privatrechtlichen und persönlichen Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei Fortzahlung der Vergüt...mehr

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§ 16 Vertragstypen / q) GmbH-Gründung mit Selbstüberlassung

Rz. 807 Überlässt ein Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer einer GmbH im Wege der Selbstüberlassung sich selbst an ein Unternehmen, für das er sodann in weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit tätig wird, stellt sich die Frage nach einem möglichen Rechtsmissbrauch. Der Verdacht rechtsmissbräuchlicher Gestaltung liegt nahe, wenn ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / dd) Einzelne Verweigerungsgründe

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / c) Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

Rz. 26 Normalerweise führt ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe. Denkbar ist jedoch auch, dass zwei oder mehrere Unternehmen einen oder mehrere Betriebe gemeinsam führen. Diese Rechtsfigur des "Gemeinsamen Betriebes" hat der Gesetzgeber im BetrVG 2001 anerkannt (§ 1 Abs. 2 BetrVG). Wenn sich Unternehmen die Führung eines Betriebes als gemeinsamen Betrieb vereinbaren, ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe

Rz. 1535 Dem geltend gemachten Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit dürfen keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Frage, ob solche Gründe berechtigterweise vom Arbeitgeber eingewendet werden, birgt ein großes Konfliktpotenzial in sich. In der Begründung des Regierungsentwurfes zum TzBfG heißt es zu den die Ablehnung rechtfertigenden betrieblichen Gründen: "Damit...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Kostenteilungsgemeinschaft

Tz. 22d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Kostenteilungsgemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Personen (Mitgliedern). Diese Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, die nach §§ 4 Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 UStG von der Steu...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 50 Maßnahmen des Arbeitge... / B. Betriebliche Streikabwehr

Rz. 2 Betriebliche Maßnahmen zur Streikabwehr sind u.a. die Einstellung von Aushilfen, von Ersatzkräften oder Leiharbeitnehmern. Des Weiteren ist zu denken an die Beschäftigung von Fremdfirmen, die Beschäftigung von Streikbrechern, Briefe an Familienmitglieder, die Einbindung des Betriebsrates oder die Zahlung von Extraprämien. Des Weiteren ist in der Praxis die Drohung mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fremdpersonal – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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