Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einzelfälle der Land- und F... / 3.1 Die Abgrenzung zur Landwirtschaft

Die Erzeugung und Vermarktung von elektrischem Strom gehört grundsätzlich nicht zur Land- und Forstwirtschaft. Er stellt auch dann kein land- und forstwirtschaftliches Erzeugnis dar, wenn er aus "erneuerbaren" Grundstoffen gewonnen wird, z. B. aus Wasserkraft und Strömungswind oder durch Strahlungsenergie, Geothermie oder Biomasse einschließlich Bio-, Deponie- und Klärgas, o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 259 Die Beträge sind grundsätzlich mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 260 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23 – 88 sind alle Betriebsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Leitsatz

Legt der Testamentsvollstrecker Gelder in einem offenen Immobilienfonds an, der zum Anlagezeitpunkt durch mehrere Gerichtsentscheidungen als mündelsicher beurteilt wird, so begeht er keine schuldhafte Pflichtverletzung, wenn der Erblasser im Testament die mündelsichere Anlage des Nachlasses anordnete und bestimmte, dass aus dem Anlagevermögen den Erben laufende Erträge zugew...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 3.1 Antragskonzept Aufbau

Um einen Förderantragantrag für ein Förderprojekt zu erstellen, ist eine grundsätzliche Struktur sinnvoll. Es verhilft den Förderstellen zum schnellen Verstehen und verschafft einen direkten Einblick in die geplante Investitionsmaßnahme. Verschiedene Förderstellen haben auf Ihren Webseiten Vordrucke und Antragsformulare, die mit Unternehmensdokumenten ergänzt werden müssen. Hi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 1.3 Benötigte Ressourcen

Personelle Ressourcen Aufgrund der umfangreichen Beratungsdetails in den unterschiedlichen Beratungsfeldern der Fördermittel-beratung ist es sinnvoll, dass ein Steuerberater sich auf das Beratungsfeld der Fördermittelberatung konzentriert bzw. spezialisiert. Eine verantwortliche Beratung kann hierbei nicht delegiert werden. Steuerfach-angestellte ohne umfangreiche Aus- und We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fördermittelberatung als ne... / 2.9 Förderprogramme Gründung

ERP-Gründerkredit – StartGeld Das Förderziel des Programms ist die Förderung von Existenzgründungen und junger Unternehmen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung: Errichtung oder Übernahme bestehender Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Dazu gehören auch Gründungen, die im Nebenerwerb starten, un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.4 Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens

Rz. 660 Nach § 4 Abs. 4a S. 5 EStG bleibt der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens unberührt. Dagegen sind Darlehen für die Finanzierung von Umlaufvermögen nicht privilegiert. Es muss sich um Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten handeln. Die Darleh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Leitsatz 1. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG in der vor dem Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 geltenden Fassung (EStG a.F.) sind für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2007 angeschafft oder hergestellt wurden, nicht mehr zulässig. 2. Eine verfassungskonforme Auslegung von § 52 Abs. 23 EStG dergestalt, dass si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.2 Durchführung der Gewinnermittlung

Rz. 489 Bei der Durchführung der Einnahme-Überschussrechnung ist zwischen Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen die Anschaffung oder Herstellung noch nicht zum Abzug von Betriebsausgaben; das Abflussprinzip des § 11 EStG gilt insoweit nicht. Stattdessen sind nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG Abschreibungen anzusetzen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.2 Durchführung des Wechsels der Gewinnermittlungsart

Rz. 531 Geht der Stpfl. von der Einnahme-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich über, hat er auf den Zeitpunkt des Wechsels eine Anfangsbilanz aufzustellen. Diese Anfangsbilanz ist eine "Übergangsbilanz", in der aktives Betriebsvermögen und Schulden erstmals zu erfassen sind.[1] Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind dabei mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 515 Im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung besteht keine generelle Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen; die §§ 140, 141 AO gelten gerade nicht. Es besteht daher auch keine Verpflichtung, Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen.[1] Auch eine Verpflichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuchs besteht nicht.[2] Rz. 516 Es bestehen nur einzelne Aufzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.3 Anwendung auf "Wirtschaftsgüter"

Rz. 370 Der Tatbestand des Abs. 1 S. 3 setzt immer ein Wirtschaftsgut voraus, hinsichtlich dessen das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Wirtschaftsgut kann zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehören; es kann materieller oder immaterieller Art sein, einschließlich eines Firmenwerts.[1] Es kann sich auch um eine Mehrzahl von Wirtschaftsgütern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahme-Überschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.3 Wald und Bodenkulturen

Rz. 112a Bodenkulturen sind grundsätzlich selbstständige Wirtschaftsgüter, die je nachdem, ob sie auf Dauer dem Betrieb zu dienen oder zum Verkauf bestimmt sind, Anlage- oder Umlaufvermögen sein können. Dies betrifft stehende Ernte, Pflanzen einer Baumschule oder zum Verkauf bestimmte Pflanzen einer Gärtnerei[1], Dauerkulturen[2] und Waldbestände.[3] Vgl. im Einzelnen § 13 R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.3 Begriff des Wirtschaftsguts

Rz. 26 Für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich ist das Betriebsvermögen am Ende des laufenden Jahrs und am Ende des vorangegangenen Jahrs zu ermitteln. In diese Ermittlung des Betriebsvermögens sind nur Wirtschaftsgüter einzustellen. Was kein Wirtschaftsgut ist, kann beim Betriebsvermögensvergleich auch nicht erfasst werden, hat daher keinen Einfluss auf An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.1 Grundsätze der Bilanzierung

Rz. 92 Zivilrechtlich werden Grundstück und Gebäude als ein einheitlicher Vermögensgegenstand behandelt, wobei das Grundstück im Vordergrund steht; das Gebäude ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Steuerlich sind Grundstück und Gebäude jedoch als unterschiedliche Wirtschaftsgüter zu behandeln[1]; das Grundstück ist nicht abnutzbar, das Gebäude ist abnutzbar und unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 9 Betriebseinnahmen

Rz. 552 Anders als für Betriebsausgaben erwähnt § 4 EStG Betriebseinnahmen nur in § 4 Abs. 3 EStG für die Einnahme-Überschussrechnung. Während § 4 Abs. 1 S. 8 EStG die Regelung über Betriebsausgaben auch beim Vermögensvergleich für anwendbar erklärt, ist dies für den Begriff der Betriebseinnahmen nicht der Fall. Dies erscheint auch entbehrlich, da sich beim Vermögensvergleic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.4 Mietereinbauten

Rz. 127 Aufwendungen eines Mieters oder Pächters eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils oder Grundstücks/Grundstücksteils führen zu einem selbstständigen, vom Mieter/Pächter zu aktivierenden Wirtschaftsgut, wenn die Aufwendungen Herstellungsaufwand darstellen und dieser Aufwand zu Scheinbestandteilen am Gebäude, zu Betriebsvorrichtungen oder zu einem Gebäudeteil führt, der im wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.2 Überführung eines Wirtschaftsguts

Rz. 374 Der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts tritt in den praktisch wichtigsten Fällen ein, wenn ein Wirtschaftsgut in das Ausland überführt wird. Dabei kann es sich um eine Überführung vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte (unbeschränkte Steuerpflicht) oder von einer inländischen Betriebsstätte in das ausländische St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.7 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 166 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle Wirtschaftsgüter, die sich nicht in einer Sache (als stofflichem Substrat) manifestiert haben. Es handelt sich um Rechte (mit der Ausnahme der grundstücksgleichen Rechte, die als Sachen behandelt werden) und nicht rechtlich gesicherte vermögenswerte Positionen. Geldforderungen sind an sich immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.2 Bilanzierung von Bodenschätzen

Rz. 101 Befindet sich in dem dem Stpfl. gehörenden Grundstück ein abbaubarer Bodenschatz (Mineralien, wie Kies, Torf, Sand, Steine, Salz usw.), ist zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen zu unterscheiden. Bergfreie Bodenschätze sind vor allem Metalle, Schwefel, Kohle, Kohlenwasserstoffe und Salz.[1] Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum am Grunds...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.5 Betriebsvorrichtungen

Rz. 142 Der Begriff der Betriebsvorrichtung ist aus § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BewG entnommen. Danach sind Betriebsvorrichtungen Maschinen und sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören. Betriebsvorrichtungen dienen in erster Linie und unmittelbar dem in einem Gebäude befindlichen Betrieb, nicht dagegen dem Gebäude als solchem. Die Erwähnung der Maschinen in § 68...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 571 Eine Betriebsausgabe liegt nur vor, wenn die Aufwendung durch den Betrieb veranlasst ist. Der Begriff der Veranlassung ist als "Ursache" der Aufwendung zu verstehen; der Betrieb darf also nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Aufwendung entfiele. Der Begriff der "Veranlassung" ist daher nicht als "Anlass" im natürlichen Sprachgebrauch zu verstehen. "Anlass"...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.4 Notwendiges Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft

Rz. 57 Bei Land- und Forstwirtschaft gehört zu dem notwendigen Betriebsvermögen in erster Linie der land- und forstwirtschaftlich genutzte Grund und Boden[1], die dazugehörigen Wirtschaftsgebäude, land- und forstwirtschaftliches Inventar, Viehbestände sowie Vorräte (z. B. Saatgut, Dünger). Zu den forstwirtschaftlich genutzten Flächen gehören auch solche Waldflächen, deren An...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung und die Rol... / 2.1 Veränderungen im Geschäftsmodell: Ein Beispiel

Das Unternehmen hatte bis dato qualitativ hochwertige Konsumgüterprodukte an den Endverbraucher verkauft, wie z. B. Waschmaschinen. Des Weiteren wurde ein Reparatur- und Wartungsservice für diese Maschinen angeboten. Im Lauf der Jahrzehnte wurde zu diesem Zweck ein dichtes Service- und Vertriebsnetz aufgebaut. In der jüngeren Vergangenheit setzte man sich intensiv mit neuen G...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen; Entgelte der Reiseveranstalter für Überlassung von Hotelzimmern und beweglichen Wirtschaftsgütern

Leitsatz 1. Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung wird für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum Anlage- oder Umlaufvermögen das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. Entsprechend ist auch die Dauer des fiktiv angenommenen Eigentums auf die tatsächliche Dauer des jeweiligen Miet- und Pachtverhältnisses zu begrenzen. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten bei ... / Zusammenfassung

Überblick Kaufpreisraten oder -renten werden in der Praxis vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil oder für einzelne Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in wiederkehrenden Zahlungen/Teilbeträgen zu entrichten ist. Für Zwecke der Besteuerung wird differenziert zwischen betrieblic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.3.1 Bemessung der Besteuerungsgrenze

Rz. 19 Durch das Vereinsförderungsgesetz v. 18.12.1989[1] ist ab 1.1.1990 ist die Besteuerungsgrenze in Abs. 3 eingeführt worden. Danach unterliegt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur der KSt und GewSt, wenn die Einnahmen einschließlich der USt 35.000 EUR im Jahr übersteigen. Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Körperschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Jahresmiete bei Betriebsaufspaltung

Rz. 149 [Autor/Stand] Im Fall der Betriebsaufspaltung verpachtet das Besitzunternehmen i.d.R. nicht nur Grundstücke, sondern auch das übrige Anlagevermögen einschließlich immaterieller Wirtschaftsgüter sowie zum Teil das Umlaufvermögen an eine Betriebsgesellschaft. Die Pachtzahlungen der Betriebsgesellschaft betreffen daher nicht nur die Grundstücksnutzung, sondern auch die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bildung eines Investitionsabzugsbetrags bei baldiger Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GbR

Leitsatz Streitig ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages in einer einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellung von Besteuerungsgrundlagen vor Gründung der Personengesellschaft. Sachverhalt Die Klägerin gab für das Streitjahr 2016 eine einheitlich und gesonderte Feststellungserklärung ab. Die GbR der Klägerin wurde mit Einbringungsvertrag vom 12.11.2016 gegründet. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverantwortung in me... / 3.3 Strukturen aufbauen

Eine funktionierende Kostenstellenrechnung mit Erfahrung in der Zuordnung, Verbuchung und Verrechnung von Kosten und Leistungen ist eine optimale Voraussetzung für eine Business-Unit-Organisation. Dazu werden zunächst die Kostenstellen zu einer Einheit aggregiert. Damit entsteht eine einfache Struktur für erste Berechnungen. Diese muss in den nächsten Schritten ausgebaut wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / 3.2 Mitunternehmerschaft

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb teilt das Gesetz in 2 Gruppen ein, und zwar in die Einkünfte aus einzelgewerblichen Unternehmen i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG und in die Einkünfte aus Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Das sind die Gewinnanteile und Sondervergütungen der Gesellschafter einer OHG , einer KG oder einer anderen Gesellschaft, bei der die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / 3.1 Allgemeines

Die Begriffe "Unternehmer" und "Mitunternehmer" sind gleichrangig.[1] Auch der Mitunternehmer i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist ein Unternehmer des Betriebs. Der Mitunternehmer unterscheidet sich vom Einzelunternehmer dadurch, dass er seine unternehmerische Tätigkeit nicht allein, sondern zusammen mit anderen (Mit-)Unternehmern in gesellschaftlicher Verbundenheit ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Produktionshalle mit gedämmten Wänden und gedämmter Decke als Gebäude im Sinne von § 7 Abs. 4 EStG

Leitsatz Eine zu einem Betriebsvermögen gehörende Produktionshalle, bei der das Dach auf den Außenwänden liegt, in der Mitte zusätzlich tragende Stahlstützen aufgestellt sind und deren Gebäudehülle vollständig gedämmt ist, ist nicht als Leichtbauweise im Sinne der amtlichen AfA-Tabelle anzusehen und daher nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (bzw. nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.1 Bilanzierung

Inventur Ersatzteile und der Bestand an Fahrzeugen (ohne Vorführwagen) gelten als Umlaufvermögen. Diese Wirtschaftsgüter sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bilanzieren. Ist der Teilwert auf Dauer niedriger, kann dieser angesetzt werden (=Steuerrecht). Handelsrechtlich muss dieser angesetzt werden. Zu beachten ist, dass Neuwagenpreise und das Ersatzteillager...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.1 Bauunternehmen

Die Familie der Bauunternehmen umfasst grundsätzlich den Hoch- und Tiefbau. Als Nebengewerbe können Gerüstbau sowie das Maler- und Lackiererhandwerk genannt werden; verwandte Berufe sind Architekten und Bauingenieure. Bilanzierung Um einen besseren Überblick über den Stand der geschäftlichen Vorgänge zu erlangen, wird oftmals ein abweichendes Wirtschaftsjahr gewählt. Dies ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.2 Differenzbesteuerung

Bei Gebrauchtwagen kann die sog. Differenzbesteuerung zur Anwendung kommen, wenn der Händler ein Kraftfahrzeug beispielsweise von einer Privatperson – ohne Vorsteuerabzug – in Zahlung nimmt und wieder veräußert. Die Umsatzsteuer ist dann nur aus der positiven Marge herauszurechnen. Negative Margen bleiben umsatzsteuerlich unbeachtet und führen zu keiner Umsatzsteuerminderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 5.6.3 Zuordnung von Sonderbetriebsausgaben zu ausländischen Betriebsstätten einer inländischen Personengesellschaft

Tz. 1730 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nur bei Pers-Ges stellt sich hingegen die Frage der Zuordnung von Sonder-BA. Beispiel: An der M-KG sind die Kdst A GmbH und B-GmbH mit je 50 % beteiligt. Am 01.01.01 veräußert A seinen Anteil an den neu eintretenden Kdst C-GmbH. Der Kaufpreis beträgt 10 Mio EUR. C finanziert den Kaufpreis durch ein Bankdarlehen, für das im VZ 01 700 TEUR Zin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.3 Wohnsitzverlegung bei bestehender Betriebsaufspaltung

Tz. 1122 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die BetrSt-Verw-Grds enthalten keine Aussage zu dieser Bsp-Konstellation. Anhand des nachfolgenden Bsp soll die Frage umfassend dargestellt werden. Beispiel: Der StPfl X hat in D ein Bauunternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betrieben. Am 01.01.01 gründete er zus mit seinen Söhnen die Bauunternehmen X-GmbH, an deren Stamm-Kap...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Fazit, Empfehlungen für wünschenswerte IFRS-Weiterentwicklungen und Ausblick

Tz. 121 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Vom heutigen Standpunkt aus lässt sich aus der Sicht des Finanzanalysten konstatieren, dass die IFRS im Vergleich zu lokalen Rechnungslegungssystemen – hierzu gehört auch unter Berücksichtigung der Qualitätsverbesserungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) bspw. das deutsche HGB – einen wünschenswerten Zugewinn an Transparen...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Beurteilung

Tz. 90 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Eine Ausweitung der Anhangangaben ist vor dem Hintergrund der Komplexität von Leasingverhältnissen generell zu begrüßen, um in IAS 17 bestehende Transparenzdefizite einzuschränken und der universellen Bilanzwirksamkeit von Leasingverhältnissen gerecht zu werden. Dennoch muss auch im Zusammenhang einer Revision der Leasingbilanzierung das Spann...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gezahlte Optionsprämie als Teil der Anschaffungskosten der nach Optionsausübung zum Basispreis erworbenen Aktien

Leitsatz Die für die Einräumung der Option ursprünglich angefallenen Anschaffungskosten sind bei Optionsausübung als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten der zum vereinbarten Basispreis erworbenen Aktien. Normenkette § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4, Nr. 2 EStG, § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB Sachverhalt Im Dezember ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Cases: Aufbau und ... / 5.2.4 Nutzen quantifizieren

Bei der Berücksichtigung von Nutzenvorteilen auf der Umsatzseite eines Business-Plans geht man zunächst von den Veränderungen des bestehenden Ist-Zustands durch Nutzenvorteile aus. Die sind schwierig zu fassen: Die durch Informationstechnik erreichten Verbesserungen sind v. a. bei Infrastrukturprojekten nur selten auf den ersten Blick offensichtlich. Viele Nutzenvorteile entst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Entgeltliche Übertragung bei bisher nicht ausgeglichenen Verlusten

Rz. 346 Scheidet ein Kommanditist aus einer KG aus, bei der ihm Verlustanteile zugerechnet worden sind, die nicht ausgleichsfähig waren und daher als verrechenbarbar festgestellt wurden, ist dieser Sachverhalt zunächst und grundsätzlich wie jede andere Beendigung einer Mitunternehmerstellung zu würdigen. Nach den allg. Regelungen des § 16 EStG bedeutet dies, dass der Veräuße...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 6.3 Ausstrahlung der Feststellung

Rz. 326 Der Bescheid über verrechenbare Verluste ist, wie dargelgt, einerseits Folge-, andererseits Grundlagenbescheid. Er übernimmt die zuzurechnenden Einkünfte aus dem Gewinnfeststellungsbescheid, erzeugt mit seinem Regelungsgehalt wiederum Bindungswirkungen für andere Bescheide, und zwar sowohl für Bescheide des gleichen Vz zur ESt, zur KSt, über die Feststellung von Einkünf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5 Umfang des erweiterten Verlustausgleichs

Rz. 253 In den Fällen der Haftung aus § 171 Abs. 1 HGB ist nach allem ein Verlustausgleich über die tatsächliche Einlage hinaus möglich. Der Kommanditist wird so gestellt, als habe er eine Einlage in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme geleistet. Die höhere Haftsumme steht nur einmal für den erweiterten Verlustausgleich zur Verfügung. Eine Addition von Haftsu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Nachweismöglichkeit vor dem 1.1.2007

Rz. 281 [Autor/Stand] Der Wert des Grund und Bodens und der Gebäudewert sind zur Ermittlung des Grundstückswerts zusammenzurechnen. § 147 Abs. 2 BewG sieht bei Bewertungsstichtagen vor dem 1.1.2007 für den Steuerpflichtigen keine Möglichkeit vor, einen hiervon abweichenden Verkehrswert nachweisen zu können. Es bestand lediglich für den Wert des Grund und Bodens eine Nachweis...mehr