Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Teil A: Rechtsmittel / 149 Revision, Beschränkung [Rdn 2088]

Rdn 2089 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2090 1. Eine Beschränkung der Revision auf abtrennbare Teile ist möglich. Das ergibt sich aus § 344 Abs. 1, der bestimmt, dass der Revisionsführer anzugeben hat, "inwieweit" er das Urteil anfechte. Voraussetzung der Beschränkung ist, dass eine selbstständige Prüfung und rechtliche Beurt...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 120 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Statthaftigkeit [Rdn 1719]

Rdn 1720 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1293, m.w.N. Rdn 1721 1. Die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs hängt davon ab, dass das Verfahrensrecht ein Rechtsmittel/einen Rechtsbehelf gegen die anzufechtende Entscheidung konstituiert hat (u.a. BGH NStZ 1995, 248). ☆ Welches Rechtsmittel statthaft ist, best...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 87 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1302]

Rdn 1303 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1293. Rdn 1304 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 23 Kostenfestsetzungsbeschluss, Beschwerde [Rdn 270]

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Teil A: Rechtsmittel / 30 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Akteneinsicht [Rdn 433]

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AGS 09/2024, Anforderungen ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist bei der gegebenen Sachlage zuzustimmen. 1. Grundsätzlich immer zu begründen Kostenfestsetzungsbeschlüsse sind – wie grds. jede gerichtliche Entscheidung – zu begründen. Allerdings richtet sich der Umfang der Begründung nach den Umständen des Einzelfalls. Eine Begründung ist jedenfalls dann und insoweit erforderlich, wenn die Sach- und R...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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Teil A: Rechtsmittel / 44 JGG-Besonderheiten, Berufung [Rdn 651]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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§ 7 Die Taktiken während de... / I. Verzicht

Rz. 46 Will der Kläger den Rechtsstreit kostensparend beenden, der Beklagte aber nicht zustimmen, kann der Kläger immer noch verzichten, § 306 ZPO. Rz. 47 Allerdings muss der Rechtsanwalt des Klägers sorgfältig klären, ob der Kläger wirklich verzichten kann: Zum einen kommt eine spätere Anfechtung des Verzichts grundsätzlich nicht in Betracht. Zum anderen führt der Verzicht i...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 40 Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 511]

Rdn 512 Literaturhinweise: Burhoff, Anwaltsvergütung für Tätigkeiten im sog. Klageerzwingungsverfahren, RVGreport 2016, 2 Deckenbrock/Dötsch, Heilung durch sachliche Einlassung bei § 172 Abs. 1 StPO?, StraFo 2003, 372 Esser/Lubrich, Anspruch des Verletzten auf Strafverfolgung Dritter: Der Kunduz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, StV 2017, 418 Feltes, Der Strafverfolgungs...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 29 Beschwerde, Beschwerdeausschluss [Rdn 417]

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Vorteile einer Vollmachtserteilung

Rz. 65 Auch wenn keine Dokumentationspflicht besteht, da der Rechtsanwaltsvertrag nicht formbedürftig ist, muss nachvollziehbar sein, ob und inwieweit ein Vertrag geschlossen worden ist. Dies ist insbesondere auch im Verhältnis zu "Dauermandanten" wichtig, damit auch beiläufig erteilte Mandate erfasst werden. Entsteht später Streit über den Inhalt und den Umfang des Mandats,...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / B. Materiell-rechtliche Aspekte eines Falls – Rechtsgestaltung

Rz. 5 Bei seiner Beauftragung wird der Rechtsanwalt – vor allem wenn sich die Angelegenheit noch in einem vorgerichtlichen Stadium befindet – nicht stets vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern er kann durchaus noch "etwas bewegen". Hier gilt der lateinische Rechtsgrundsatz "Ius vigilantibus scriptum": "Das Recht ist für den Wachsamen geschrieben." Gerade bei der außerfor...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 112 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1616]

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Teil A: Rechtsmittel / 45 JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 658]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 90 Wiederaufnahme, Rechtsmittel [Rdn 1378]

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AGS 09/2024, Cannabisgesetz... / 2. Ablehnung der Tilgung

Liegen die Voraussetzungen für die Tilgung nicht vor, so hat die Staatsanwaltschaft die verurteilte Person darüber gem. § 42 Abs. 1 S. 2 KCanG unter Angabe der Gründe zu bescheiden. Nach § 23 EGGVG kann die betroffene Person die Rechtmäßigkeit der ablehnenden Entscheidung durch ein ordentliches Gericht überprüfen lassen, weil es sich dabei um einen Justizverwaltungsakt hande...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 53 JGG-Besonderheiten, Kostenentscheidung [Rdn 788]

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / B. Gesetzlich vorgesehene Rechtsbeschwerde

Rz. 5 Gesetzlich vorgesehen ist die Rechtsbeschwerde u.a. in:mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 35 Nichtigkeitsklage, Begründetheit [Rdn 461]

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Teil A: Rechtsmittel / 18 Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Teil A: Rechtsmittel / 93 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Form [Rdn 1351]

Rdn 1352 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines, Teil A Rdn 1337. Rdn 1353 1. Die Form der Belehrung folgt der Form der Bekanntmachung der Entscheidung (§ 35). Rdn 1354 2. Bei der mündlichen Belehrung können sich situativ Probleme ergeben, die den Erfolg einer solchen Belehrung tangieren: Ein forensisch unerfahrener Angeklagter...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / H. Einreden und Einwendungen

Rz. 40 Durch rechtserhebliche Einwendungen und Einreden kann ein klägerischer Anspruch vorübergehend oder dauerhaft zu Fall gebracht werden. Einwendungen können rechtshindernder Natur (z.B. §§ 104, 125, 134, 138 BGB) oder rechtsvernichtender Natur (z.B. Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Erfüllung, Aufrechnung, Verrechnung) sein. Rz. 41 Einreden (als dispositives Abwehrrecht) d...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 63 JGG-Besonderheiten, Verschlechterungsverbot [Rdn 956]

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Teil A: Rechtsmittel / 28 Beschwerde, Allgemeines [Rdn 400]

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Teil A: Rechtsmittel / 34 Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 507]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / C. Zulassung durch das Gericht

Rz. 9 Die zweite Möglichkeit besteht in der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug. Im Gegensatz zu den revisionsrechtlichen Regelungen ist die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nicht anfechtbar. Das Rechtsbeschwerdeverfahren kennt also eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht. Der BGH kan...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIX. Modul P – Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge

Rz. 87 Dem Gläubiger steht in der Zwangsvollstreckung Dispositionsfreiheit zu. Er bestimmt damit Art, Beginn und Ende der Zwangsvollstreckung, wozu es auch gehört, bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit anzugeben. Auszugehen ist von den Regelbefugnissen in § 802a Abs. 2 ZPO, die – wie Mathematiker sagen – zu...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 5 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 92]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 1 Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Bereska, Stundensatzvereinbarungen mit Verbrauchern jetzt überprüfen!, AnwBl. 2023. 150 Burhoff, Anwaltliche Vergütung für die Tätigkeit im strafrechtlichen Entschädigungsverfahren, RVGreport 2007, 372 ders., Anwaltsgebühren bei der Verständigung im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2010, 401 ders., Persönlicher Geltungsbereich des Teils 4 VV RVG, ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 42 Vergütungsfestsetzung, Weitere Beschwerde [Rdn 558]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Rücknahme des Antrags (Widerrufsmöglichkeit)

Tz. 26 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wie die Frage der Ausschlussfrist bei der Antragstellung (s Tz 24) war auch die Möglichkeit einer späteren Rücknahme des Antrags umstritten. Die ges Regelung des § 8d KStG selbst äußert sich – anders als zB § 32d Abs 2 Nr 3 S 5ff EStG – nicht dazu, ob der Antrag iSd § 8d Abs 1 S 5 KStG widerruflich ist. Andererseits ist aber auch nicht ausdr...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 37 Beschwerde, Untätigkeitsbeschwerde [Rdn 559]

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / II. Gebührenrechtliche Fragen

Rz. 26 Unter gebührenrechtlichen Aspekten ist die Übernahme eines Mandates problematisch, wenn erkennbar ist, dass dem Mandanten eine Insolvenz droht. Dann muss der Rechtsanwalt fürchten, seine Gebühren nicht mehr einfordern zu können oder erhaltene Leistungen sogar zurückzahlen zu müssen. Insofern muss der Rechtsanwalt Obacht geben, dass keine inkongruente Deckung gemäß § 1...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 44 Wertfestsetzung, weitere Beschwerde [Rdn 596]

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Teil A: Rechtsmittel / 110 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines [Rdn 1591]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / II. Besonderheiten der Klageschrift

Rz. 414 Für die Klageschrift ist Folgendes zu beachten:mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 48 Wiedereinsetzungsverfahren, Abrechnung [Rdn 656]

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Teil A: Rechtsmittel / 189 Revision, Zulässigkeit [Rdn 2456]

Rdn 2457 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009. Rdn 2458 1.a) Die Revision ist zulässig gegen folgende Arten von Urteilen:mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 151 Revision, Einlegung, Allgemeines [Rdn 2107]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 5. Ablauf der Versteigerung

Rz. 278 Gepfändete und verwertbare Sachen können durch öffentliche Versteigerung vor Ort verwertet werden, § 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Öffentlich bedeutet, dass während der Dauer der Versteigerung jedermann Zutritt zu gewähren ist, soweit dies unter Berücksichtigung der Raumverhältnisse unter Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung möglich ist.[390] Rz. 279 Kursorischer Überbl...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 24 Berufung, Verschlechterungsverbot, Maßregeln [Rdn 325]

Rdn 326 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Verschlechterungsverbot, Allgemeines, Teil A Rdn 291. Rdn 327 1. Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff. StGB) unterliegen ebenfalls grds. dem Verschlechterungsverbot (§ 331 Abs. 1: "Rechtsfolgen"). Rdn 328 2. § 331 Abs. 2 nimmt aber die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ( § 63 StGB)...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 91 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines [Rdn 1336]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1337 Literaturhinweise: Kotz, Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Strafverfahren, StV 2012, 62...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 97 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Beschwer [Rdn 1382]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 6 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Ausschreibung [Rdn 104]

Rdn 105 Literaturhinweise: Hilger, Über den "Richtervorbehalt" im Ermittlungsverfahren, JR 1990, 485 ders., Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999), StraFo 2001, 109 Soiné, Strafverfahrensänderungsgesetz 1999, Krim 2001, 173 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil B Rdn 92, m.w.N. Rdn 106 1. Aufgrund eines HB oder eines Unterbrin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2 Rechtslage für vor dem 01.01.2014 beginnende Feststellungszeiträume

Tz. 1520 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da OT und OG eigenständige St-Subjekte sind, haben sie auch jährlich eine eigene St-Erklärung beim FA abzugeben und erhalten einen eigenen St-Bescheid. Die gegen OG und OT ergehenden St-Bescheide sind verfahrensrechtlich nicht miteinander verknüpft, denn bei der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG handelt es sich lediglich um ein...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

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Teil A: Rechtsmittel / 105 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1515]

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