Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Nachschieben von Gründen

Rz. 511 Das Gesetz geht in § 21 Abs. 1 S. 3 VVG davon aus, dass der Versicherer nachträglich weitere Umstände zur Begründung der Erklärung bezüglich seiner Rechte nach § 19 Abs. 2–4 VVG angeben darf, wenn für diese weiteren Umstände die Monatsfrist ab Kenntnis noch nicht verstrichen ist. § 6 Abs. 15 der MB BUV gibt diese Regelung nahezu wörtlich wieder. Rz. 512 Die Einzelheit...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Täuschungshandlung

Rz. 472 Die arglistige Täuschung setzt zunächst objektiv eine Vorspiegelung falscher oder ein Verschweigen wahrer Tatsachen gegenüber dem Versicherer zum Zwecke der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. Die Täuschungshandlung verlangt einerseits, dass der Täuschende die Unrichtigkeit der irreführenden Angaben kennt und den Willen hat, durch seine Erklärungen ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Vorvertragliche Obliegenheiten

Rz. 536 Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen werden in den MB/KK nicht geregelt. Somit ist für Neuverträge auf die allgemeinen Bestimmungen des VVG, hier insbesondere § 19 VVG zurückzugreifen. Gemäß § 19 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihn bekannten gefahrerheblichen Umstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Te...mehr

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R / 2 Rechtsmittelbelehrung [Rdn 2680]

Rdn 2681 Literaturhinweise: Heldmann, Ausländer und Strafjustiz, StV 1981, 252 Kotz, Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Strafverfahren, StV 2012, 626 s.a. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657, bei → Rechtsmittel, Allgemeines, Teil R Rdn 2661, und bei → Zuziehung eines Dolmetschers, Teil Z Rdn 4429. Rdn 2682 1.a) Gem. § 35a muss nach der → Urt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 471 Das Anfechtungsrecht des Versicherers kann vor allem bei einem Verzicht des Versicherers entfallen. Ein solcher braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden. An die Feststellung eines konkludent geäußerten Verzichts sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen. Tritt der Versicherer in Kenntnis des Anfechtungsgrundes zurück, weil er davon ausgeht, durch den Rücktritt le...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / VII. Abweichender Inhalt des Versicherungsvertrages

Rz. 114 Ist der Vertrag zustande gekommen, kann sich weiter die Frage nach dessen Inhalt stellen. Grundsätzlich bestimmt sich der Inhalt des Vertrages nach den übereinstimmenden Erklärungen der Vertragsparteien. Eine Annahmeerklärung unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Rz. 115 I...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Ausgewählte Rechtsprechung zu Versicherungen für fremde Rechnung

Rz. 190 In zwei Beschlüssen hat sich der BGH, allerdings zu einer anderen Versicherung für fremde Rechnung als die D&O-Versicherung, geäußert. Die nachfolgend dargestellten Beschlüsse ergingen zur sog. Valorenversicherung (Versicherung gegen den Verlust und Diebstahl beim Versand oder Transport von Wertsachen) als Versicherung für fremde Rechnung. Der BGH stellte im Rahmen v...mehr

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B / 20 Berufung, Verwerfung durch das Amtsgericht wegen Verspätung [Rdn 880]

Rdn 881 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657. Rdn 882 1.a) Nach § 319 Abs. 1 muss das Gericht des ersten Rechtszuges, also das AG, die Berufung, wenn sie verspätet eingelegt worden ist, als unzulässig verwerfen. Die Vorschrift, die dem für die Revision geltenden § 346 entspricht, will Rechtmittel, deren Unzulässigkeit leicht festgestellt...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 446 Anzeigeobliegenheiten [1121] im Rahmen des Vertragsschusses sind in der Personenversicherung von weitaus größerer Bedeutung als in der Sachversicherung. Die erfragten Angaben sollen den Versicherer nicht nur in den Stand versetzen, das zu versichernde Risiko richtig einschätzen und mit einer sachgerechten Prämie belegen zu können, sondern diesen auch vor einem Risiko ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 6. Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 382 Die Rechte des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer sind in §§ 19 bis 23 VVG geregelt. Danach ist wie folgt zu differenzieren: Liegt eine arglistige Täuschung vor, ermöglicht § 23 VVG dem Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrags. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vorve...mehr

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B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

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S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

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FoVo 11/2024, Elektronische... / 3 Der Praxistipp

Konkurrenz mit öffentlich-rechtlichen Gläubigern Auf den ersten Blick mag die Entscheidung für den zivilrechtlich orientierten Gläubiger und seinen Bevollmächtigten ohne Interesse sein. Das ändert sich, wenn man – auf den zweiten Blick – die Gläubigerkonkurrenz mit öffentlich-rechtlichen Gläubigern, die nach der ZPO vollstrecken, betrachtet und die Ausführungen des BGH abstra...mehr

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AGS 11/2024, Fragen und Lös... / 1. Antrag auf Nachfestsetzung

Ein Antrag auf Nachfestsetzung der in dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 1.8. nicht berücksichtigten Zeugenentschädigung i.H.v. 250,00 EUR kommt nicht in Betracht. Selbst wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 1.8. mangels rechtzeitiger Anfechtung durch eine der beiden Parteien materiell rechtskräftig geworden wäre, stünde dies zwar einer Nachfestsetzung nicht entgegen. E...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Haftung des Gesellschafters und Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters

Rz. 26 Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter gem. § 721 BGB den Gläubigern als Gesamtschuldner; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre Dritten gegenüber unwirksam. Rz. 27 Tritt ein Gesellschafter in die Gesellschaft ein, haftet er gem. § 721a S. 1 BGB gleich den anderen Gesellschaftern gem. § 721 BGB und zudem für die vor seinem Eintritt begründeten Verbind...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Aufgaben des Obmanns

Rz. 256 Kommen die Sachverständigen ganz oder teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen, müssen die Auffassungen zur endgültigen Entscheidung dem Obmann vorgelegt werden. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Fragen innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Parteien. Nach dem Zugang des ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Arglist

Rz. 76 § 22 VVG bestimmt ausdrücklich, dass bei arglistiger Täuschung dem Versicherer das Recht zusteht, einen Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, anzufechten. Die Anfechtung des Vertrages führt zur Unwirksamkeit des Vertrages, gem. § 142 BGB von Anfang an ("ex tunc"). Der Versicherungsnehmer muss alle bislang erhaltenen Leistungen zurückgewähren, ...mehr

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N / 6 Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2394]

Rdn 2395 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Burhoff, Änderungen im Recht der Nebenklage (§§ 397a, 397b StPO), StRR 1/2022, 5 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptver...mehr

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R / 5 Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer/Jugendkammer [Rdn 2714]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Teilprämie (§ 39 VVG)

Rz. 128 Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Versicherer die Prämie nur für den Zeitraum zu, "in dem Versicherungsschutz bestanden hat" (§ 39 Abs. 1 S. 1 VVG). Bei Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigeobliegenheit (§ 19 Abs. 2 VVG) oder bei Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung steht dem Versicherer die Prämie bis zum Wirksamwerden der Rücktr...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Ende des Versicherungsvertrages

Rz. 338 Der Versicherungsschutz endet gem. § 7 MB/KK mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Eine Beendigung kann durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder Versicherers, Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung oder Wegzug des Versicherungsnehmers aus dem Tätigkeitsbereich des Versicherers eintreten. Rz. 339 Die Beendigung des Vers...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Arglist

Rz. 186 § 22 VVG bestimmt ausdrücklich, dass bei arglistiger Täuschung dem Versicherer das Recht zusteht, einen Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, anzufechten. Die Anfechtung des Vertrages führt zur Unwirksamkeit des Vertrages, gem. § 142 BGB von Anfang an ("ex tunc"). Der Versicherungsnehmer muss alle bislang erhaltenen Leistungen zurückgewähren,...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 6. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Rz. 37 Das BGB enthält nur wenige versicherungsrechtliche Bestimmungen: Rz. 38 Aus dem privatrechtlichen Charakter des Versicherungsvertrages ergibt sich, dass für diesen Vertrag die allgemeinen Vorschriften des BGB gelten, soweit nicht im VVG eine spezielle Vorschrift...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / II. Bindungswirkung des Abfindungsvergleichs

Rz. 19 Nur in sehr seltenen Fällen ist eine Abfindungsvereinbarung nichtig oder kann durch Anfechtung beseitigt werden.[48] Auch ein Anspruch auf Anpassung eines umfassenden Vergleiches kommt angesichts der insoweit sehr zurückhaltenden Rechtsprechung nur ausnahmsweise in Betracht,[49] wenn das Festhalten an der getroffenen Vereinbarung für den Geschädigten nach Treu und Gla...mehr

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§ 37 Rechtsbeschwerde / I. Allgemeines

Rz. 18 Der Betroffene kann grundsätzlich frei entscheiden, welchen von mehreren Verfahrensverstößen er mit der Rechtsbeschwerde beanstanden möchte. Demgemäß ist auch die Rechtsbeschwerde gegen ein bußgeldrechtliches Verwerfungsurteil weder auf die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG beschränkt noch in sonstiger Weise von der (gleichzeitigen) Erhebung einer entsprechende...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Konkurrenzen

Rz. 382 Neben den Regelungen der §§ 19–22 VVG und der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach BGB ist kein Raum für Ansprüche des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer aus Pflichtverletzung bei Vertragsschluss (§ 280 Abs. 1 und 3, § 282, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB; früher culpa in contrahendo), wenn der Versicherungsnehmer bei Anbahnung des Versicherungsvertrage...mehr

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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A / 14 Ablehnungsverfahren, Rechtsmittel [Rdn 166]

Rdn 167 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 8. Rdn 168 1. Im Ablehnungsverfahren steht dem Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen die auf sein Ablehnungsgesuch hin ergangene Entscheidung nur beschränkt zu. Im Einzelnen gilt: Rdn 169 2. Nicht anfechtbar ist nach § 28 Abs. 1 der Beschluss, durch den die Ablehnung für begründet...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Klagweise Durchsetzung

Rz. 307 Aufgrund der Komplexität der möglichen Fallgestaltungen kommen unterschiedliche prozessuale Vorgehensweisen in Frage.[752] Wichtig In allen Klageanträgen ist die Versicherungsscheinnummer zu nennen, da Leistung aus einem bestimmten Versicherungsverhältnis der Parteien begehrt wird. Auch müssen die auf zukünftige Leistungen gerichteten Klageanträge begrenzt werden auf ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Streitwertbemessung

Rz. 315 Für die Leistungsklage auf regelmäßige Rentenzahlungen bestimmt § 9 ZPO grundsätzlich den 3,5-fachen Wert der jährlichen Rente zum Streitwert.[770] Ein zusätzlicher Feststellungsantrag erhöht grundsätzlich den Streitwert. Liegt jedoch eine teilweise wirtschaftliche Identität der Begehren vor, erfolgt insoweit keine Streitwerterhöhung.[771] Rz. 316 Überschussanteile od...mehr

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B / 55 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1529]

Rdn 1530 Literaturhinweise: Arnoldi, Das Beweisantragsrecht im Bußgeldverfahren, NStZ 2023, 525 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. 2022 Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren: Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht – Waagen – Atemalkohol, 13. Aufl. 2023 Bellmann, Täteridentifikation anhand eine Lichtbildes – Teil 1: Wiedererke...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Grundsätze der Zurechnung

Rz. 421 Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, bestimmt § 20 S. 1 VVG, dass bei Anwendung des § 19 Abs. 1 bis 4 VVG und § 21 Abs. 2 S. 2 VVG sowie Abs. 3 S. 2 VVG sowohl die "Kenntnis und die Arglist" des Vertreters als auch die des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen sind (vgl. auch § 6 Nr. 3 MB BUV 22). Gleichgestellt ist dem Versich...mehr

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FF 11/2024, Familienrechtliche Reformvorhaben und Digitalisierung der Justiz

Gabriele Ey Eigentlich wollte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann spätestens zum Ende der Sommerpause drei große familienrechtliche Gesetzentwürfe vorlegen, wie er noch im August 2024 angekündigt hat. Nachdem er zunächst für das Unterhaltsrecht im August 2023 und dann für Abstammungs- und Kindschaftsrecht im Januar 2024 sog. Eckpunktepapiere vorgestellt hatte, herrschte ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / aa) Vorderseite

Rz. 51 Zur Erleichterung der Arbeitsabläufe zwischen Notar und Mitarbeiter hat der Autor einen Verfügungs- und Organisationsbogen entwickelt. Auf lediglich einer DIN A4-Seite kann er nützlich sein, weil die Meldetatbestände prägnant und übersichtlich erkennbar sind und der Bogen zur Dokumentation von Meldungen oder Nichtmeldungen dient. Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsp...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 9. Rechtsprechung

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Berechnung des Rückkaufswertes bei deregulierten Verträgen mit Vertragsschluss bis Herbst 2001

Rz. 349 Mit der Deregulierung im Jahr 1994 wurde die Bestimmung zum Rückkaufswert in § 176 Abs. 1 VVG a.F. neu gefasst. Die Neuregelung sah vor, dass der Versicherer bei Aufhebung einer Kapitalversicherung für den Todesfall, bei der der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbarten Kapitals gewiss ist, durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung den...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 249 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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E / 2 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 1646]

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§ 14 Lebensversicherung / IX. Vorläufiger Versicherungsschutz

Rz. 125 Der Versicherer kann mit dem Versicherungsnehmer auch in der Lebensversicherung vereinbaren, dass vorläufiger Versicherungsschutz – in §§ 49 ff. VVG vorläufige Deckung genannt – gewährt wird. Bei dem Vertrag über die Gewährung einer vorläufigen Deckung handelt es sich gem. § 49 Abs. 1 S. 1 VVG um einen selbstständigen Versicherungsvertrag.[129] Die Parteien bezwecken...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / VII. Prozessuales

Rz. 563 In der Krankenversicherung besteht ein Abtretungsverbot. Das Klinik-Card-Verfahren verstößt als selbstständiges Garantieversprechen nicht hiergegen. Rz. 564 Aktivlegitimiert sind ausschließlich der Versicherungsnehmer oder der Versicherte im Umfang einer wirksam vorgenommen Benennung als Empfangsberechtigen gem. § 194 Abs. 3 VVG. Rz. 565 Der Versicherungsnehmer hat die...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kein Ablauf der Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 3 VVG

Rz. 502 Die Rechte gemäß § 19 Abs. 2–4 VVG (Rücktritt, Kündigung, Anpassung des Vertrages) erlöschen gemäß § 21 Abs. 3 VVG nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beläuft sich die Frist auf zehn Jahre; die Regelung entspricht damit § 124 Abs. 3 BGB, nur dass hier nicht auf den Vertr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Prämien-/Leistungsanpassung

Rz. 166 Die Vorschrift des § 163 Abs. 1 VVG sieht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Prämienanpassung durch den Versicherer vor.[181] Eine Prämienanpassung durch den Versicherer setzt voraus, dass sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen der vereinbarten Prämie geändert hat und, dass die nach den berich...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Bezugsberechtigung

Rz. 294 Sollen die Leistungen im Versicherungsfall an einen vom Versicherungsnehmer benannten Dritten erfolgen, so kann dieser dem Begünstigten eine Bezugsberechtigung nach Maßgabe der §§ 176, 159, 160 VVG, entsprechend den Vorschriften zur Lebensversicherung, einräumen.[730] Beispiel Ein Alleinverdiener will seinen Ehepartner für den Fall seiner Berufsunfähigkeit absichern u...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 289 Zunächst ist eine Versicherung für fremde Rechnung i.S.d. §§ 43 ff. VVG denkbar. Diese liegt vor, wenn mit dem Vertrag das Interesse eines anderen versichert werden soll, trotzdem aber der Versicherungsnehmer selbst Vertragspartner des Versicherers bleibt. Der versicherten Person soll jedoch die Leistung aus dem Vertrag zu Gute kommen. Neben den §§ 43 ff. VVG, auf die...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Folge

Rz. 157 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist und es bei der "gesetzlichen" vorvertraglichen Anzeigepflicht i.S.d. § 19 VVG bleibt, ist der Versicherer bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG durch die Versicherungsnehmerin zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt (vgl. § 19 Abs. 2 und Einschränkungen dazu in den Abs. 2–4). Durch den ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Versicherungsfähigkeit, § 11 MB/KT

Rz. 617 Versicherungsfähigkeit bedeutet die Zugehörigkeit des Versicherungsnehmers oder Versicherten zu der nach dem jeweiligen Tarif versicherbaren Personengruppe. Auch in § 15 Abs. 1 a MB/KT wird auf die Versicherungsfähigkeit Bezug genommen und der Wegfall mit Rechtsfolgen verbunden. Hinweis Zur Beurteilung der Rechtsfolgen ist danach zu unterscheiden, ob die Versicherungsf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verwaltungsakt

Rz. 105 [Autor/Stand] Ein Fortschreibungsbescheid über den Wert, die Art und die Zurechnung einer wirtschaftlichen Einheit ist eine Zusammenfassung von mehreren Verwaltungsakten, die selbständig anfechtbar sind und selbständig bestandskräftig werden können.[2] Das gilt auch für fehlerbeseitigende Fortschreibungen.[3] Da bei Fortschreibungen anders als bei einer Hauptfeststel...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Leistungsfreiheit des Versicherers

Rz. 224 Ist der Versicherungsfall eingetreten, kann aufgrund besonderer Umstände der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei sein, auch wenn grundsätzlich Versicherungsschutz bestünde. Leistungsfreiheit bedeutet, dass statt der Todesfallleistung der Rückkaufswert der Versicherung einschließlich der Überschussanteile ausgezahlt wird. Rz. 225 Als Gründe für eine Lei...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / C. Exkurs: Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten, § 213 VVG

Rz. 188 Für die Krankenversicherung wurde als Spezialnorm zu § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) als zwingendes Recht § 213 VVG neu geschaffen. Für Altverträge findet § 213 VVG wegen Art. 1 EGVVG erst seit dem 1.1.2009 Anwendung. Bei Neuverträgen, die nach dem 31.12.2007 zustande gekommen sind, gilt § 213 VVG bereits seit dem 1.1.2008. Rz. 189 Im Rahmen einer viel beachteten ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Beseitigung eines Fehlers

Rz. 155 [Autor/Stand] Grundgedanke der Vorschrift des § 222 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 BewG über die Bestimmung des Fortschreibungszeitpunkts in den Fällen einer Fortschreibung zum Zweck einer Fehlerbeseitigung ist, dass auf einem fehlerhaften Grundlagenbescheid beruhende unrichtige Steuerfestsetzungen grundsätzlich nur für die Zukunft ausgeschaltet werden sollen, soweit nicht die ...mehr