Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (Einwilligungsvorbehalt). Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Einwilligungsvorbehalt ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung über die Prozesskosten (Abs 2).

Rn 10 Über die Prozesskosten ist auch ohne Antragsbindung durch Kostengrundentscheidung zu entscheiden. Gibt ein Berufungsurteil nach seiner Entscheidung zur Hauptsache keinen Anlass zur Revisionsannahme, kann das Revisionsgericht im Nichtannahmebeschluss die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils korrigieren, wenn diese auf einer unrichtigen Streitwertfestsetzung beru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 61 Die Vorschriften der HeizkV sind gem deren § 3 S 1 im Verhältnis der WEigtümer zwingend anzuwenden (BGH ZMR 21, 136 Rz 16; WuM 20, 235 Rz 8; s.a. ZMR 23, 61 Rz 6) dies gilt auch in einer WE-Anlage mit 2 Wohnungen, wenn eine der Wohnungen vermietet ist, die andere hingegen von dem Eigentümer selbst bewohnt wird (München ZMR 07, 1001). Beschließen die WEigtümer Nachschüs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mängel.

Rn 8 Die dingliche Einigung ist abstrakt und daher von Mängeln des Grundgeschäftes nicht abhängig. Unwirksam ist die dingliche Einigung, wenn bei ihrer Vornahme einer Partei die Geschäftsfähigkeit fehlt, wenn Willensmängel gerade der dinglichen Einigung zur Anfechtung des dinglichen Geschäftes führen, wenn die dingliche Einigung selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Werbende Tätigkeit.

Rn 8 Die AG wird grds – auch bei Klagen einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§§ 246 II 3, 249 I; BGHZ 122, 342, 344f) – durch den Vorstand (§ 78 I AktG), ggf einen Notvorstand (§ 85 AktG), vertreten. Erheben Aktionäre Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage, wird die Gesellschaft durch Vorstand und Aufsichtsrat in Gesamtvertretung vertreten (§§ 246 II 2, 249 I, 275 IV AktG). In Pr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 143 FamFG – Einspruch.

Gesetzestext Wird im Fall des § 142 Abs. 1 Satz 2 gegen die Versäumnisentscheidung Einspruch und gegen den Beschluss im Übrigen ein Rechtsmittel eingelegt, ist zunächst über den Einspruch und die Versäumnisentscheidung zu verhandeln und zu entscheiden. Rn 1 Die Vorschrift knüpft unmittelbar an die Regelung des § 141 I 2 an, wonach der Grundsatz der einheitlichen Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 2 Voraussetzung für die Ermessensentscheidung betreffend die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist, dass der Streitwert 600 EUR nicht übersteigt. Es handelt sich hierbei um den Zuständigkeitsstreitwert gem § 2 ff (LG Mainz Urt v 17.7.12 – 6 S 31/12), und zwar zunächst um den bei Einreichung der Klage (§ 4 I). Bei einer späteren Änderung ist zu unterscheiden: Bei unve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Vertragsähnliche Sonderbeziehungen.

Rn 5 Nach allgM gilt § 29 jedenfalls in analoger Anwendung auch für vertragsähnliche Sonderbeziehungen (vgl KGR 05, 723 f; Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 4). Eine solche vertragsähnliche Sonderbeziehung wird angenommen bei der culpa in contrahendo, was nunmehr auch durch die gesetzliche Regelung in den §§ 311 II, 241 II BGB bestätigt wird (hM; BayObLG VersR 85,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelne Rechtsgeschäfte.

Rn 7 Welche Erklärungen von der Prozessvollmacht erfasst sind, entscheidet sich im Einzelfall nach dem inneren Zusammenhang mit dem Gegenstand des Rechtsstreits und dem anzustrebenden Ziel, im Prozess zu obsiegen. Maßgebend ist, ob die Rechtshandlung sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits bezieht, weil sie der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung innerhalb des Prozess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kündigungsfrist.

Rn 6 Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 573d) beträgt drei Monate abzgl der Karenzzeit von drei Werktagen. Lediglich für die in § 549 II Nr 2 genannten Wohnungen gilt eine kürzere Frist. Eine Besonderheit dieser außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist ist die Überlegungsfrist von einem Monat nach Kenntnis vom Tod des Mieters und davon, dass weder ein Eintrittsbere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirksamkeitsvoraussetzungen.

Rn 3 Das Zustandekommen eines Verlöbnisses erfordert übereinstimmende Willenserklärungen des Paares, die das ernsthafte gegenseitige Versprechen beinhalten, einander zu heiraten. Ein bloßes Liebesgeständnis oder Zusammenleben reichen nicht. Die Erklärungen müssen wechselseitig zugehen, doch ist eine Form gesetzlich nicht vorgeschrieben, weshalb sie auch konkludent erfolgen k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfügungen.

Rn 5 Verfügungen sind Rechtsgeschäfte, die bestehende Rechte aufheben, belasten und/oder inhaltlich verändern. Hierzu gehören insb die Kündigung einer Forderung und ihre Einziehung (Ddorf NJWE-FER 97, 87); die Kündigung eines Pachtvertrages (BGH ZEV 06, 358 [BGH 28.04.2006 - LwZR 10/05]); der Rücktritt (RGZ 151, 304); die Anfechtung nach § 119; die Anerkennung und der Verzic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtsmittel und Rechtskraft.

Rn 59 Das auf die Feststellungsklage ergehende Urt ist mit allgemeinen Rechtsmitteln (Berufung und Revision) anfechtbar. Eine Beschwer des Bekl liegt vor, soweit das Gericht mit Rechtskraftwirkung die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses feststellt. Der Kl ist beschwert, wenn seine Klage abgewiesen wird. Dass es dem Kl im Pri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Darlehensvertrages.

Rn 66 Die Beendigung eines Darlehensvertrags erfolgt außer durch Anfechtung, Widerruf o Aufhebung va durch Kündigung, wobei auch eine Teilkündigung möglich sein kann (BGHZ 96, 275, 280 ff; NJW 99, 2269, 2270; Celle WM 10, 402, 404). Vor Auszahlung der Darlehensvaluta kann keine ordentliche Kündigung erfolgen (arg § 490 I; aA Soergel/Seifert Rz 187). Die gesetzliche Kündigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Wirksame Verfügung durch einen Nichtberechtigten.

Rn 4 § 816 I 1 setzt eine rechtsgeschäftliche Verfügung des Nichtberechtigten voraus. Verfügung idS ist jedes (dingliche) Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht übertragen, belastet, in seinem Inhalt verändert oder aufgehoben wird (statt aller Grüneberg/Sprau § 816 Rz 7). Nicht dem Regelungsgehalt des § 816 I 1 unterfallen demnach hoheitliche Akte der Zwangsvollstre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Stattgebender Scheidungsbeschluss (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit § 137 I. Wird die Ehe geschieden, ist durch einheitlichen Beschluss gem §§ 38, 116 I über die Scheidung und die anhängigen, nicht gem § 140 abgetrennten, Folgesachen zu entscheiden. Dies gilt auch in der Rechtsmittelinstanz (Prütting/Helms/Helms § 140 Rz 3; MüKoFamFG/Heiter § 142 Rz 6a; KG 26.7.18 – 3 UF 16/18, juri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkennungsversagungsgründe (Art 22 und 23).

Rn 4 Die Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung sind für Ehesachen in Art 22 und für Sachen betreffend die elterliche Verantwortung in Art 23 abschließend katalogisiert. Aus dem Wortlaut dieser Vorschriften (›wird nicht anerkannt‹) folgt, dass die Anerkennungshindernisse vAw zu prüfen sind. Die Kataloggründe werden aber in Ehesachen durch die Nachprüfungsverbote ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Scheitern des Vertrages bereits aus anderen Gründen.

Rn 8 Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, einen Ausgleich für enttäuschtes Vertrauen über den Bestand der Vollmacht zu schaffen, muss die Verweigerung der Genehmigung (§ 177) zum Scheitern des Vertrages geführt haben. Eine Haftung des Vertreters ist daher ausgeschlossen, wenn das Rechtsgeschäft bereits aus anderen Gründen unwirksam ist (Bork Rz 1623). Das soll insb dann g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 6 EuVTVO – Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Eine in einem Mitgliedstaat über eine unbestrittene Forderung ergangene Entscheidung wird auf jederzeitigen Antrag an das Ursprungsgericht als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Abs 6.

Rn 48 Innerhalb eines Monats nach Zugang ordnungsgemäßer Unterrichtung kann der ArbN dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich (§ 126; begl Abschrift Anwaltsschriftsatz genügt, BAG NZA 06, 1409 [BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05]) widersprechen (VI). Die Frist gilt entsprechend für Fortsetzungsverlangen ggü dem Erwerber (BAG NZA 11, 1162 [BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09])....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Selbständige Verwertbarkeit.

Rn 7 Pfändbar sind nur selbständige Vermögensrechte. Erfasst werden etwa Ansprüche auf Einräumung oder Übertragung von Rechten oder auf Abgabe von Willenserklärungen (Brox/Walker Rz 716). Rn 8 Demgegenüber können unselbständige Vermögensrechte nicht vom Gegenstand getrennt werden und nicht Objekt einer eigenen Rechtsausübung sein (§ 829 Rn 76 ff; zur Hilfspfändung Rn 16), wie...mehr

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ZErb 06/2023, Anwaltformulare Nachlassgerichtliches Verfahren mit Erbscheinsverfahren

Ludwig Kroiß 2. Auflage 2023 416 Seiten, 79 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-123-0 Nach elf langen Jahren ist endlich die 2. Auflage der Anwaltformulare Nachlassgerichtliches Verfahren mit Erbscheinsverfahren von Professor Ludwig Kroiß erschienen. Das Werk wurde vollständig aktualisiert, alle zurückliegenden Reformen und Gesetzesänderungen wie insbesondere die Europäische Erbre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Nach der in Abs 1 enthaltenen Legaldefinition des Begriffs ›Verbund‹ besteht dieser aus dem Scheidungsverfahren und den (in Abs 2, 3 definierten) Folgesachen, über die zusammen zu verhandeln und zu entscheiden ist. Das Gesetz sieht also nicht nur eine Zuständigkeitskonzentration vor, sondern enthält auch eine Entscheidungskonzentration (vgl § 142). Dies gilt nach dem Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 56 In der letzten Fallgruppe zu II entsteht der Schaden nicht aus der Unwirksamkeit eines Vertrages, sondern im Gegenteil gerade aus dessen Wirksamkeit: Die Belastung mit dem Vertrag bedeutet deshalb einen Schaden, weil dieser einer Partei unerwartete Nachteile bringt; die cic liegt hier darin, dass die andere Partei bei den Vertragsverhandlungen gegen eine Schutzpflicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Rn 2 § 623 gilt für: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkündigung, für ordentliche und außerordentliche, ferner für Änderungskündigung und das ihr zugrunde liegende Änderungsangebot (BAG NZA 19, 1143 [BAG 21.05.2019 - 2 AZR 26/19]; 17, 499 [BAG 26.01.2017 - 2 AZR 68/16]; 12, 628 [BAG 29.09.2011 - 2 AZR 523/10]), die Lossagung des ArbN gem § 12 KSchG (ErfK/Müller-Glöge § 623 Rz 3b)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sonstige Rechtfertigungsgründe.

Rn 16 Die Inanspruchnahme gesetzlicher Verfahren ist grds rechtmäßig und kommt daher als Rechtfertigungsgrund in Betracht (s nur BGHZ 36, 18, 20 ff; NJW 04, 446, 447; NJW-RR 05, 315, 316 f mwN; BVerfG NJW 87, 1929); unberührt bleibt jedoch die Haftung auf Schadensersatz nach § 826 sowie nach §§ 717 II, 945 ZPO. Entsprechendes gilt für die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unrichtigkeit.

Rn 2 Unrichtig ist ein Erbschein, wenn seine Erteilungsvoraussetzungen schon ursprünglich nicht vorlagen oder nachträglich weggefallen sind (BGHZ 40, 54, 56; BayObLG FamRZ 05, 1782). Er ist einzuziehen, wenn er nunmehr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr erteilt werden dürfte (Staud/Herzog Rz 16). Bloße Zweifel genügen nicht. Diese begründen eine Ermittlung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zustandekommen.

Rn 23 Die Parteien müssen sich eindeutig über die Anforderungen an die Kaufsache in Vertragsform einigen (zuletzt BGH NJW 22, 686 Rz 35; 18, 150 Rz 16; ZIP 17, 2153 Rz 18; NJW 17, 2817 Rz 13), auch bei konkludenter Vereinbarung (BGH NJW 17, 2817 Rz 13; BTDrs 19/27424, 23). Einseitige, nicht wenigstens konkludent angenommene Erklärungen des Verkäufers (Saarbr BeckRS 07, 10190...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.2 Präambel

Präambeln, Einleitungen oder Vorbemerkungen werden Ausführungen genannt, die die Parteien eines Vertrages an den Anfang, vor die "eigentlichen" Vereinbarungen stellen. Gerade wegen dieses einleitenden Charakters werden sie oft für überflüssig gehalten. Weil sie einerseits keine konkreten Rechte und Pflichten der Parteien zu begründen vermögen, andererseits aber eine Grundlag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Klage, durch die die Freiheit von einer dinglichen Belastung geltend gemacht wird.

Rn 6 Im Kernbereich des Tatbestandsmerkmals liegen Klagen auf Bewilligung der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen dinglichen Belastung, ohne dass es zunächst nach Wortlaut und Normzweck darauf ankäme, ob der geltend gemachte Löschungsanspruch wie zB in den Fällen der Anfechtung nach § 143 InsO, § 11 AnfG oder im Falle des § 1169 BGB schuldrechtlicher oder wie zB in den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten und Kasuistik.

Rn 3 Übergangene Ansprüche iSd Abs 1 betreffen nur ein bestimmtes Begehren der Partei, das zur Entscheidung durch Urt gestellt wird, oder einen Teil davon, nicht eine inhaltlich unrichtige Entscheidung (BGH NJW 02, 1500, 1501; ausf Stackmann NJW 05, 1537, 1538). Ansprüche idS können auch Hilfsanträge sein (BAG NJW 09, 1165), wenn es wegen des Eintritts der prozessualen Bedin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung der Vorschrift.

Rn 1 Die Vorschrift ist mit der Kindschaftsrechtsreform am 1.7.98 in Kraft getreten. Später ist die Verweisung in I 3 auf Art 14 I in Art 14 II geändert worden (Art 2 Nr 9; BGBl 18 I 2573). Fand die Geburt vor dem 29.1.19 statt, so ist Art 19 I 3 allerdings in seiner bis einschließlich 28.1.19 geltenden Fassung anwendbar (Art 229 § 47 IV EGBGB; dazu RegE BTDrs 19/4852 S 40, ...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / bb) Folgen der Obhutsbeendigung für die Vertretung: Was ist zu bedenken?

Ein weiterer Fallstrick stellt der Obhutswechsel[36] oder das Ende der Obhut durch Einführung des paritätischen Wechselmodells, Entziehung der Vertretungsmacht durch das Familiengericht, Anfechtung der Vaterschaft oder der Wechsel des Kindes in die Obhut Dritter, wie etwa einer Jugendhilfeeinrichtung dar. Die Vertretungsbefugnis endet in diesen Fällen sofort.[37] Das gilt so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhaltsirrtum.

Rn 3 Ein Irrtum über den Erklärungsinhalt liegt nicht vor, wenn der Annehmende die Annahme ausdrücklich erklärt und er über die Möglichkeit, die Erbschaft ausschlagen zu können, geirrt hat (Grüneberg/Weidlich § 1954 Rz 2). Die fehlende Kenntnis vom Ausschlagungsrecht stellt einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar, weil trotz der Unkenntnis ein wirklicher und erklärter Wille vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung, Bezeichnung als Beschwerde, Bezeichnung der Verfahrensbeteiligten.

Rn 5 Notwendiger – u im Falle seines Fehlens zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führender – Inhalt der Beschwerde ist nach II 3 die Bezeichnung des angefochtenen Beschl sowie die Erklärung, dass gg diesen Beschwerde eingelegt wird. Unrichtige oder unvollständige Angaben schaden nicht, wenn aufgrund sonstiger, innerhalb der Rechtsmittelfrist erkennbarer Umstände für Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gerichtliche Billigung des Vergleichs.

Rn 36 Erst die gerichtliche Billigung eines Vergleiches nach § 156 II 2 legt rechtsverbindlich das Zustandekommen des Vergleichs fest. Erst der familiengerichtlich gebilligte Vergleich ist gem § 86 I Nr 2 taugliche Grundlage einer Vollstreckung (BGH FuR 17, 253). Das Gericht billigt die Umgangsregelung, wenn die Vereinbarung der Beteiligten dem Kindeswohl nicht widerspricht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO T

Tantiemen 850i ZPO 18 Taschengeldanspruch 850b ZPO 10 Pfändbarkeit 850b ZPO 11 Pfändungsfreigrenzen 850b ZPO 11 Taschengeldforderung 850b ZPO 12 Taschenpfändung 758 ZPO 3; 758a ZPO 2 Tatbestand 707 ZPO 6 Berufungsurteil 540 ZPO 13 Tatbestandsberichtigung Berufungsfrist 517 ZPO 14 Tatsache allgemeinkundig 291 ZPO 2 Begriff 284 ZPO 7 doppelt relevant 328 ZPO 10 Feststellung 529 ZPO 5 gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsschutz gegenüber Präsidiumsentscheidungen.

Rn 22 Wegen einer Verletzung seiner Unabhängigkeit, nicht indes wegen eines allg Verstoßes gegen die allein die Verfahrensbeteiligten begünstigende Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG; § 16 S 2 GVG), kann der Richter Eilrechtsschutz im Verwaltungsrechtsweg nach Maßgabe des § 123 VwGO erlangen (ua dazu OVG Hamburg DRiZ 87, 58; VGH München NJW 94, 2308, be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mischfälle.

Rn 16 Erstreckt sich das Anerkenntnis nur auf einen Teil der Streitgegenstände, während iÜ kontradiktorisch entschieden, ein Vergleich geschlossen oder die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wird, so bleibt die Kostenentscheidung insoweit anfechtbar, als sie auf dem Anerkenntnis beruht. Das Beschwerdegericht darf dann aber die Kostenentscheidung auch nur insowei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Inhalt.

Rn 21 Mit den Berufungsanträgen muss der Berufungskläger die Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu seinen Gunsten erstreben. Dies braucht nicht ausdrücklich zB durch die Angabe einer bezifferten Klageforderung oder Stellung eines Klagabweisungsantrags erfolgen. Es reicht aus, wenn sich der Umfang und das Ziel der Berufung aus dem Antrag in Verbindung mit dem sonstigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgeleitetes Leistungsverweigerungsrecht ggü dem Unternehmer.

Rn 4 Dem Verbraucher muss gegen seinen Partner aus dem anderen Vertrag ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen. Dieses kann eine Einwendung oder eine Einrede darstellen (der Wortlaut von I 1 ist ungenau, MüKo/Habersack Rz 37). Ein Gestaltungsrecht (zB zur Anfechtung) genügt nicht, solange es nicht ausgeübt worden ist. Rn 5 Im Rahmen der Mängelhaftung bei Kauf- und Werkvertra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Gemeinschaftlichkeit.

Rn 8 Gemeinschaftlichkeit (soweit nicht wegen der ohnehin durch Mehrheit zulässigen ordnungsgemäßen Verwaltung entbehrlich) bedeutet, dass jedes Verfügungsgeschäft vom rechtsgeschäftlich geäußerten Willen eines jeden Miterben als gesamthänderische Maßnahme getragen sein muss (MüKo/Gergen § 2040 Rz 14). Wegen § 2033 II ist eine Aufteilung der Verfügung über einen Nachlassgege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Räumungsklage des Vermieters gegen den Mieter oder des Mieters gegen den Untermieter muss unbegründet sein, weil der Beklagte nach den §§ 574–574b BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann. Materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ist § 574a BGB, der auf § 574 BGB Bezug nimmt. Diese Vorschrift setzt voraus: 1. Wirksame Kündigung des Vermieters, 2. form...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ 245 3 Zahlung eines Preises 312 5 Zahlungsanweisung 780 3 Zahlungsaufschub Tatbestand 506 4 Zahlungsauftrag 675f 27 Ablehnung 675o 1 Ausführungspflicht 675o 6 Entgelt 675y 18 Haftungsausschluss 675y 15 Nicht erfolgte Ausführung 675y 1 Regressansprüche 676a 2 Sonstige Ansprüche 675z 1 Terminaufträge 675n 6 Unwiderruflichkeit 675p 2 Verschuldensunabhängige Haftung 675y 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung.

Rn 17 Die dogmatische Einordnung der übereinstimmenden Erledigungserklärungen (prozessuale Bewirkungshandlungen, Prozessvertrag zwischen den Parteien, Klageverzicht oder privilegierte Klagerücknahme) ist umstr (vgl bereits Habscheid JZ 63, 579), hat jedoch praktisch kaum Bedeutung. Es ist nahe liegend, die übereinstimmenden Erledigungserklärungen als Rechtsinstitut eigener A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kündigungserklärung und -wirkung.

Rn 5 Die Kündigungserklärung ist ein einseitiges Gestaltungsrecht jedes Gesellschafters (nicht etwa der Gesellschaft) zur Beendigung des besonderen Dauerschuldverhältnisses der GbR. Ist für diesen Fall nicht die Fortführung der GbR vereinbart, hat sie ihre Auflösung zur Folge. Mangels abw Bestimmung hat die Erklärung allen Gesellschaftern zuzugehen, wobei auch die Weiterleit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gefahren der Vertragsdurchführung.

Rn 51 Ohne Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Maklers bleiben nachträgliche Geschehnisse mit Wirkungen auf den Hauptvertrag. Die Parteien des Hauptvertrags können sich dem Vergütungsanspruch insb nicht dadurch entziehen, dass sie den Vertrag einvernehmlich aufheben (BGH NJW-RR 93, 248 [BGH 11.11.1992 - IV ZR 218/91]; 02, 50 [BGH 27.09.2001 - III ZR 318/00]). Gleiches gi...mehr