Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel, Kosten/Gebühren.

Rn 49 Sowohl gegen die eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts als auch gegen die Zurückverweisung ist Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§§ 542, 544). Durch die Zurückverweisung sind regelmäßig beide Parteien beschwert, soweit sie eine Sachentscheidung erstrebt haben (BGH NJW 96, 2155 [BGH 09.05.1996 - VII ZR 259/94]). Gerügt werden kann (als Verfahrensr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorliegen einer Lücke.

Rn 2 I erfasst die Fälle der ganz oder teilweise gescheiterten Einbeziehung ebenso wie die der Unwirksamkeit. Die Gründe hierfür werden in I nicht erwähnt und damit auch nicht beschränkt. Die gescheiterte Einbeziehung kann also sowohl die AGB im Ganzen (§ 305 II) als auch einzelne Klauseln (§ 305c) betreffen. Sie kann auch auf einer formunwirksamen Einbeziehungsvereinbarung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Hinweise auf andere Anspruchsgrundlagen oder Einreden.

Rn 12 Die Frage- und Hinweispflicht besteht nur iRd von den Parteien unterbreiteten Streitstoffs (St/J/Kern Rz 52). Das Gericht ist daher weder berechtigt noch verpflichtet, auf andere Klagebegründungen (BGH NJW-RR 04, 495, 496) oder anderes Verteidigungsvorbringen hinzuweisen, das außerhalb des von den Parteien bisher vorgetragenen Streitstoffs liegt (München NJW-RR 12, 309...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel.

Rn 6 Der Anwendungsbereich des § 145 ist nach seinem Wortlaut auf die Erweiterung eines Rechtsmittels oder die Anschließung an ein zuvor eingelegtes Rechtsmittel in einer anderen Familiensache beschränkt. Rn 7 Die nur hinsichtlich einzelner Teile angefochtene Verbundentscheidung kann ergänzend durch eine Erweiterung des Rechtsmittels in einer anderen Familiensache angefochten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Vorschrift gilt in allen ZPO-Verfahren, auch in der Rechtsmittelinstanz (BGH NJW-RR 05, 790, 791 [BGH 16.02.2005 - VIII ZR 133/04]). Die entsprechende Anwendung ist ausdrücklich vorgesehen in §§ 302 II, 599 II, 716, 721 I. Auch auf dem Rechtsmittelweg kann nach Versäumung der Frist des § 321 auf einen Vorbehalt hingewirkt werden (Frankf MDR 18, 1339 [BGH 19.04.2018...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Wegfall eines Mitvorerben.

Rn 2 Im Zweifel umfasst das Nacherbenrecht auch den Erbteil, der dem Vorerben deshalb anfällt, weil ein Miterbe (Mitvorerbe) wegfällt (§ 2110 I). Dies kann eintreten nach Erhöhung des gesetzlichen Erbteils gem § 1935, Anwachsung (§ 2094) oder Berufung des Vorerben zum Ersatzerben eines Mitvorerben (§ 2096). Weitere Beispiele sind Ausschlagung (§ 1953), Erbunwürdigkeitserklär...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorzeitige Verhandlung.

Rn 13 Auf Antrag kann das Gericht schon vor Rechtskraft des Zwischenurteils durch unanfechtbaren (München NJW 74, 1514 [OLG München 18.02.1974 - 5 W 657/74]; Frankf MDR 85, 149; aA Karlsr NJW 71, 662, sofortige Beschwerde analog § 252) Beschl die vorzeitige Verhandlung über die Hauptsache anordnen (Abs 2 S 2). Dies führt bei Anfechtung des Zwischenurteils zur gleichzeitigen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 8 Im gerichtlichen Beschl wird die Einwilligung der klärungspflichtigen Personen ersetzt und deren Duldungspflicht festgestellt. Der Beschl muss die Art der Probe (Mundschleimhautabstrich oder Blutprobe) konkret bestimmen. Den Auftrag zur Erstellung eines (außergerichtlichen) Gutachtens hat der Antragsteller zu erteilen, sodass von ihm die Kosten zu tragen sind. Ob dem An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft.

Rn 3 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 248 setzt nicht ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden iSv § 49 voraus; gem § 248 I ist aber die Anhängigkeit eines Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d BGB oder eines Feststellungsgegenantrags auf Bestehen der Vaterschaft (Prütting/Helms/Bömelburg § 248 Rz 6; Zö/Lorenz § 248 Rz 2) Zulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 3 Die Vorlage wird in der mündlichen Verhandlung durch Beschl des Gerichts, außerhalb der mündlichen Verhandlung durch Verfügung gem § 273 II Nr 1 angeordnet. Die Anordnung ist nicht erzwingbar. Die Anordnung kann ausschließlich ggü einer Partei oder einem Streithelfer erfolgen. Eine Anordnung gegen Dritten ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht möglich. Eine sel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einseitige Rechtsgeschäfte anderer Art, § 143 IV.

Rn 9 Anfechtungsgegner einer nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung (§§ 657, 959) ist nach § 143 IV 1, wer daraus einen Vorteil erlangt hat. § 132 II ist anwendbar. War die Erklärung nur ggü einer Behörde abzugeben, §§ 928 I, 1109 II (aber Rn 8), kann die Anfechtung gem § 143 IV 2 wahlweise ggü der Behörde oder der Privatperson erfolgen, anders § 1955. Die Mitteilung nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtbarkeit der Ablehnung der Wiedereinsetzung (Abs 3).

Rn 5 Die Versagung der Wiedereinsetzung ist nach Abs 3 anfechtbar und stellt die Beschränkung der Rechtsmittel nach dem Vorbild anderer Gesetze (dazu Holzer/Holzer § 19 Rz 6) auf den Rechtsmittelzug in der Hauptsache klar (Begr zu § 19 RegE in BTDrs 16/6308, S 184). Dies ist notwendig, weil die Versagung der Wiedereinsetzung auch als Zwischenentscheidung angesehen werden kön...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkungen.

Rn 3 Dem Erben stehen alle Besitzschutzansprüche ab dem Todeszeitpunkt des Erblassers zu. Bei einer Inbesitznahme durch Dritte ist die Sache dem Erben abhandengekommen (§ 935). Schließlich stehen dem Erben alle Vermutungswirkungen zur Seite (§ 1006). Rn 4 Kommt es nach erbrechtlichen Regelungen zum Verlust der Erbenstellung (Ausschlagung, Anfechtung, Erbunwürdigkeit), so ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzliche Vertretung.

Rn 4 Der Vormund ist auch gesetzlicher Vertreter des Mündels, wobei der Umfang der gesetzlichen Vertretung derjenigen der Eltern entspricht. Er darf also für den Mündel grds alle Arten von Rechtsgeschäften vornehmen und ihn vor Gericht vertreten (§ 51 ZPO). Bei Rechtsgeschäften, die der Mündel nicht selbst vornehmen kann, ist seine Zustimmung erforderlich (vgl §§ 107, 108). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschluss.

Rn 4 Bei Nicht-, Schlechterfüllung oder Verzug gelten nicht § 2295 oder § 326 (München ZEV 09, 345, 346 f [OLG München 16.04.2009 - 31 Wx 90/08]). Soweit kein Bedingungszusammenhang (BayObLG Rpfleger 76, 290; Vor § 2274 Rn 2) oder ein einheitliches Geschäft iSv § 139 (vgl Hambg MDR 50, 615) besteht, kommt Anfechtung (§ 2078 II iVm § 2281) in Betracht (hM, Karlsr NJW-RR 97, 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 23 EuGFVO – Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung.

Gesetzestext Hat eine Partei ein im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen ergangenes Urteil angefochten oder ist eine solche Anfechtung noch möglich oder hat eine Partei eine Überprüfung nach Artikel 18 beantragt, so kann das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde im Vollstreckungsmitgliedstaat auf Antrag der Partei, gegen die sich die Vollstreckung ri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Bestätigung führt zu einem Verlust des Anfechtungsrechts. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben grds bestehen, es sei denn, die Auslegung ergibt einen Verzicht (AnwK/Feuerborn § 144 Rz 13). Mit der Bestätigung wird regelmäßig zugleich ein Angebot über einen Verzicht auf solche Schadensersatzansprüche verbunden sein, die den Anfechtungsgegner wegen des die Anfechtu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ehesachen.

Rn 3 In Ehesachen (§ 121) tritt die Wirksamkeit der Endentscheidung (§ 38 I 1) aufgrund der ihr häufig innewohnenden rechtsgestaltenden Wirkung m Rechtskraft ein (II). Diese richtet sich nach § 113 I 2 iVm § 705 ZPO u tritt m Ablauf der Einspruchs- bzw Rechtsmittelfrist, einschl etwaiger Anschlussrechtsmittelfristen (§§ 66 f, 117 II 1 iVm § 524 II 2 ZPO bzw §§ 144f) ein. Bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unbestimmtheit des Nacherben.

Rn 3 Alsdann darf der Erblasser den Nacherben nicht bestimmt haben. Dieser darf sich auch nicht durch Auslegung der letztwilligen Verfügung ergeben. Rn 4 Demgemäß ist die Regel unanwendbar, wenn der Nacherbe durch Merkmale gekennzeichnet und hiernach bestimmt oder zumindest bestimmbar ist. Sie ist ebenfalls unanwendbar, wenn der Erblasser seine gesetzlichen Erben zu Nacherben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Die Aufgabe des Eigentums setzt eine Aufgabeerklärung des Eigentümers und die freiwillige tatsächliche Besitzaufgabe voraus. Die Aufgabeerklärung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft iS einer nicht empfangsbedürftigen einseitigen Willenserklärung. Die allg Vorschriften über Rechtsgeschäfte sind anwendbar. Erforderlich ist Geschäftsfähigkeit. Eine Anfechtung der Willenserk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Kostenbeschwer.

Rn 18 Darüber hinaus muss der Wert des Beschwerdegegenstands, also die Kostenbeschwer gem. § 567 II den Wert von 200 EUR überschreiten. Der Wert der Beschwer ist nach der Kostendifferenz zu berechnen, also nach der Differenz der Kosten, die den Beschwerdeführer nach der gerichtlichen Kostenentscheidung treffen und derjenigen Kosten, die den Beschwerdeführer nach der von ihm ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gestaltungsrechte.

Rn 49 Bei der Ausübung von Gestaltungsrechten wie Aufrechnung, Anfechtung, Rücktritt, Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem erstmals die objektive Möglichkeit der Ausübung des Gestaltungsrechts bestanden hat (BGHZ 24, 97, 98; 225, 44 Rz 13). Dies gilt auch für das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen nach §§ 495 I, 355 I u II BGB aF (BGHZ 225, 44 Rz 13, 14). Ausn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes.

Rn 5 Kündigung oder Auflösungsvertrag ohne Schriftform ist unheilbar nichtig, § 125 1 (BAG NZA 05, 162 [BAG 16.09.2004 - 2 AZR 659/03]), auch Kündigungserklärungsfristen (vgl § 626 II, ferner § 88 III SGB IX) werden nicht gehemmt. Erforderlich ist neue form- und ggf fristgerechte Kündigung (BAG AP Nr 71 zu § 1 KSchG 1969). Umdeutung einer formunwirksamen Kündigung in eine An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel gegen Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 14 Es findet gegen einen die Berichtigung aussprechenden Beschl des erstinstanzlichen Gerichts sofortige Beschwerde statt (§ 567), Abs 3, bei einer Berichtigung durch den Rpfleger über § 11 I RpflG, sonst nur die zugelassene Rechtsbeschwerde (§ 574). Gegenstand der sofortigen Beschwerde ist allein der Beschl selbst, nicht die Hauptsache (BayObLG NJW-RR 97, 57 [OLG Köln 19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Annahme.

Rn 2 Zur Annahme der Erbschaft ist Geschäftsfähigkeit erforderlich. Die fehlende Kenntnis vom Ausschlagungsrecht berechtigt bei der ausdrücklichen Annahmeerklärung nicht zur Anfechtung. Rn 3 Die Annahme ist dabei eine gestaltende, jedoch nicht empfangsbedürftige Willenserklärung (Soergel/Naczinsky § 1943 Rz 2 mwN), die ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsstellung des Veräußerers.

Rn 21 Der Veräußerer bleibt Erbe (Rn 1), dem auch nach der Verfügung unveräußerliche Befugnisse verbleiben, etwa nach § 2373; auch haftet er nach §§ 2382, 2383; er kann auch nach Erbteilsübertragung für erbunwürdig erklärt werden. Rn 22 Er bleibt weiterhin Inhaber des Zusatzpflichtteils (§ 2305) und von Pflichtteilsergänzungsansprüchen (Lange/Kuchinke § 42 II 3). Rn 23 Ein ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 § 2296 regelt den Rücktritt vom Erbvertrag (§§ 2293–2295) zu Lebzeiten des anderen Vertragschließenden. Nach dessen Tod ist § 2297 einschlägig. Das Formerfordernis (II 1) dient Schutz- und Beweiszwecken. Das Rücktrittsrecht ist ein höchstpersönliches des Erblassers und nicht vererbbar. Vertretung im Willen oder der Erklärung ist ausgeschlossen (I 1). Ist der Erblasser g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung.

Rn 5 Den Antrag nach § 718 I muss ein Anwalt stellen (§ 78). Die Vorabentscheidung ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen des Berufungsgerichts aufgrund mündlicher Verhandlung oder aufgrund schriftsätzlicher Erörterung durch Teilurteil nach § 301 (Kobl OLGZ 90, 229; Hamm NJW-RR 87, 252; München MDR 19, 1151 [OLG München 05.06.2019 - 7 U 1844/19], Rz 35 f; BeckOKZPO/Ulrici § 718...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einordnung.

Rn 34 Beim Eigenschaftsirrtum stimmen Wille und Erklärung überein, während die Vorstellung des Erklärenden von der Wirklichkeit abweicht. Da der Irrtum bei der Willensbildung eingetreten ist, handelt es sich um einen ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum (AnwK/Feuerborn § 119 Rz 63), der wie ein Inhaltsirrtum zur Anfechtung berechtigt. Um den Anwendungsbereich von § 119 II ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelf.

Rn 16 Die Anordnung und ebenso die Ablehnung einer solchen Anordnung ist nicht selbstständig mit der Beschwerde anfechtbar (BGH MDR 17, 357; Meller-Hannich MDR 17, 752 [BGH 29.11.2016 - VI ZB 23/16]). Eine Anfechtung kann nach allgemeinen Regeln zusammen mit dem Endurteil erfolgen (§§ 512, 557 II). Im Falle der Ablehnung eines Parteiantrags liegt kein Fall der sofortigen Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsnatur.

Rn 7 Bei der Einordnung einer Schiedsvereinbarung ist zwischen materiell-rechtlichem Rechtsgeschäft und Prozessvertrag zu unterscheiden. Die Einordnung erfolgt danach, wo die Vereinbarung ihre Hauptwirkungen hat. Der Kern einer Schiedsvereinbarung ist die Durchführung des schiedsgerichtlichen Verfahrens. Dieses ist nach heute anerkannter Auffassung ein echter Rechtsprechungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 689 BGB – Vergütung.

Gesetzestext Eine Vergütung für die Aufbewahrung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Aufbewahrung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Rn 1 § 689 enthält eine Auslegungsregel (keine Fiktion), nach der im Zweifel von der Entgeltlichkeit der Verwahrung auszugehen ist. Kein Entgelt ist der Aufwendungsersatz (§ 693). Die Anwendung der Zweifelsre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Von der Beweiskraft erfasste Tatsachen.

Rn 17 Die unversehrte (§ 419) und echte (§§ 439, 440) Urkunde erbringt formellen Beweis für die Abgabe der in ihr enthaltenen Erklärung durch den Aussteller (vgl BGH NJW-RR 15, 819, 820 [BGH 12.03.2015 - V ZR 86/14]). Damit ist auch bewiesen, dass der Aussteller die Urkunde willentlich in den Verkehr gebracht hat (BGH NJW-RR 03, 384 [BGH 18.12.2002 - IV ZR 39/02]; NJW-RR 06,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzlicher Inhalt.

Rn 11 Der Nießbraucher ist berechtigt, sämtliche Nutzungen der Sache zu ziehen, § 100 (BGH NJW 06, 1881; Hamm NZM 14, 475, 476 [OLG Hamm 14.05.2013 - 15 W 149/13]; vgl Erl zu §§ 99, 100; Jagdausübungsrecht LG Neuruppin BeckRS 16, 15150). Die unmittelbaren Früchte erwirbt der Nießbraucher nach § 954, die mittelbaren, zB Miete, durch Einziehung. Der Nießbraucher ist ab Entsteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2372 BGB – Dem Käufer zustehende Vorteile.

Gesetzestext Die Vorteile, welche sich aus dem Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage oder aus der Ausgleichungspflicht eines Miterben ergeben, gebühren dem Käufer. Rn 1 Der Vorteil aus dem Wegfall eines Vermächtnisses (§§ 2160 ff), einer Auflage (§ 2196) oder einer Ausgleichungspflicht eines anderen Miterben (§§ 2055 ff) kommt dem Käufer zu Gute, der wirtschaftlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft dürfen von den beteiligten Personen nicht vorgebrachte Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, dem Fortbestand der Vaterschaft zu dienen, oder wenn der die Vaterschaft Anfechtende einer Berücksichtigung nicht widerspricht. (2) 1Über die Abstammung in Verfahren nach § 169 Nr. 1 und 4 hat eine förmliche Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Wird von einer Partei ein Vorschuss angefordert, obwohl sie von der Vorschusspflicht befreit ist (zB weil ihr PKH bewilligt ist), ist Gegenvorstellung und trotz § 355 II auch Beschwerde (§ 127) statthaft (Karlsr NJW-RR 2012, 1478 [OLG Karlsruhe 06.08.2012 - 18 WF 145/12], Rz 8 mwN). Ansonsten bleibt der von einer unrichtigen Anforderung nach § 379 benachteiligten Parte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erlangung obrigkeitlicher Hilfe.

Rn 3 Soweit die Inanspruchnahme staatlicher Organe zur Rechtsdurchsetzung (Vollstreckungsorgan oder hilfsweise Polizei) möglich ist, scheidet Selbsthilfe aus. Kommt eine einstweilige Verfügung (§§ 935 ff ZPO) oder ein Arrest (§§ 916 ff ZPO) oder ggf die Einleitung eines Insolvenzverfahrens (§ 17 InsO) oder Anfechtung nach AnfG noch zeitig genug, so ist dieses Mittel zu wähle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 3 Hat das Gericht einen Beschluss aufgehoben, dessen Inhalt nicht von Anfang an unwirksam war, so erfolgt die Aufhebung ex nunc, hat also keine rückwirkende Kraft. Alle bis zur Aufhebung vorgenommenen Rechtsgeschäfte bleiben wirksam. § 47 überwindet aber nicht andere Fehler eines Rechtsgeschäfts, die nicht mit der im Gerichtsbeschluss ausgesprochenen Befugnis in Verbindun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Offener Kalkulationsirrtum.

Rn 33 Beim externen (offenen) Kalkulationsirrtum wird die Kalkulation erkennbar zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen gemacht, weil der verlangte oder angebotene Preis erkennbar als durch eine bestimmte Kalkulation zustande gekommen bezeichnet wird. Das RG hat diesen Fall als Inhaltsirrtum qualifiziert (RGZ 64, 268; 101, 108, Silber-Fall; 105, 407, Rubel-Fall; 116, 18, Bö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen Richter auf Probe, die Richter kraft Auftrags und die für eine Dauer von mindestens drei Monaten abgeordneten Richter, die Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen. 2Wählbar sind die Richter auf Lebenszeit und die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Die durch Verwandtschaft (§ 1589) begründete Rechtsbeziehung zweier Personen entfaltet zahlreiche rechtliche Wirkungen im Familien-, Erb-, Vermögens- und Sozialrecht, aber auch im Öffentlichen Recht, insb im Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht. Das historische Sprachverständnis einer genetisch bestimmten Generationenfolge spiegelt sich nur tw in der rechtlichen E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erfasste Leistungen.

Rn 3 Umfasst sind Verfügungsgeschäfte jeder Art, auch einseitige (MüKo/Grziwotz Rz 5), zwischen dem Erbscheinserben und einem Dritten (auch: Behörden, zB GBO), die eine Verfügung über ein zum Nachlass gehörendes Recht enthalten. Die Leistungsrichtung ist unerheblich (Staud/Herzog Rz 8). Auch einseitige Gestaltungsrechte des Erbscheinserben oder gegen ihn, die ein mit dem Nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweisbeschluss.

Rn 1 Ein förmlicher Beweisbeschluss ist nach Abs 1 stets und für jede Art der Parteivernehmung erforderlich, also auch dann, wenn die Partei im Termin anwesend ist und sofort vernommen werden kann. Damit wird für alle Beteiligten klargestellt, dass nicht nur eine Anhörung nach § 141 stattfinden soll. Eine Ausnahme ist auch nicht im Verfahren über Arrest und einstweilige Verf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Pflichtteilsschuldner.

Rn 7 Pflichtteilsschuldner des mit dem Erbfall entstandenen Anspruchs (§ 2317 I) ist der Erbe oder Miterbe (I 1), bei Anordnung der Vor- und Nacherbschaft während der Vorerbschaft nur der Vorerbe (RGZ 113, 45, 50), nie der Testamentsvollstrecker (§ 2213 I 3; BGH NJW 81, 1446; Celle FamRZ 04, 908). Will der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch durch Zwangsvollstreckung in ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erbunwürdigkeit.

Rn 17 II greift ferner auch dann, wenn der überlebende Ehegatte durch rechtskräftigen Beschl für erbunwürdig erklärt worden ist (§ 2339). Ist der überlebende Ehegatte nicht Erbe, sondern Vermächtnisnehmer, gilt dasselbe (§ 2345). Der Erbunwürdigkeit steht die Entziehung des Ehegattenpflichtteils (§ 2335) gleich. Will der überlebende Ehegatte den Gefahren der Anfechtung entge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Statthaft.

Rn 39 ist die Erinnerung durch den Kostengläubiger, wenn beantragte Kosten ganz oder tw nicht festgesetzt wurden bzw durch den Kostenschuldner im Falle einer Festsetzung von Kosten. Sie ist bei Erreichen des Beschwerdewertes nicht mehr statthaft (Negativvoraussetzung). Will sich der Betroffene gegen die im Kfb mit festgesetzten Gerichtskosten wenden, kann er grds alternativ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Überlassung von Akten an Rechtsanwälte, Notare oder Behörden.

Rn 11 Nach Abs 4 S 1 können Rechtsanwälten, Notaren oder Behörden die Akten zur Einsichtnahme in die Amts- oder Geschäftsräume überlassen werden. Falls die Akten entbehrlich sind, ist das der Regelfall (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Die Übersendung bestimmter Akten ist ausgeschlossen (Registerakten, Nachlassakten, BayObLG FGPrax 95, 72, 73 [BayObLG 04.01.1995 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entsprechende Anwendung.

Rn 8 Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift kommt im Fall der in anderen Rechtsordnungen anerkannten Anfechtung der Mutterschaft nach ausländischem Kindschaftsstatut in Betracht, sofern auch hier das Interesse am Erhalt der rechtlichen Mutter-Kind-Beziehung dasjenige an der Feststellung der biologischen Mutterschaft überwiegt. Ist dies nicht der Fall, kommt § 177 I auch...mehr