Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (4) Folgen eine Vollstreckungsgegenklage auf das Verteilungsverfahren

Rz. 499 Wird die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, auf dessen Grundlage der Gläubiger die Zwangsversteigerung betreibt, auf die Vollstreckungsgegenklage des Schuldners nach Erteilung des Zuschlags für unzulässig erklärt, ist im Rahmen des Verteilungsverfahrens gem. den §§ 105 ff. ZVG der auf den Titel entfallende Teil des Versteigerungserlöses dem Schuldner zuzuteilen.[493]...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 2.1 OLG Koblenz, Urt. v. 12.7.2024 – 16 U 886/23

1. Zinszahlungen eines Ehegatten für ein zur Finanzierung eines Eigenheims von beiden Ehegatten aufgenommenes Darlehen sind als laufende Aufwendungen für den Wohnbedarf dem Grunde nach unterhaltsrechtlich geschuldet. 2. Tilgungsleistungen für ein zur Finanzierung eines Eigenheims von beiden Ehegatten aufgenommenes Darlehen sind hingegen unterhaltsrechtlich nicht als Aufwendun...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 553 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

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Schweden / 3. Testamentserrichtung

Rz. 30 Hinsichtlich der Form eines Testaments sowie des Widerrufs eines Testaments eines Erblassers ergeben sich aus den Rechtsvorschriften, die sich mit den innernordischen Erbrechtsverhältnissen befassen, keine Besonderheiten. Rz. 31 Dies gilt ebenso für die Fähigkeit, ein Testament zu errichten oder ein solches zu widerrufen. Rz. 32 Keine Besonderheiten gibt es ebenfalls in...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Lohnverschiebung (§ 850h Abs. 1 ZPO)

Rz. 174 Eine Lohnschiebung liegt nur dann vor, wenn der Drittschuldner sich dem Schuldner gegenüber verpflichtet hat, die Vergütung für dessen Arbeitsleistung ganz oder teilweise an einen Dritten in der Weise zu leisten, dass der Dritte einen eigenen Anspruch auf die Leistung hat.[217] Eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Dritten des Inhalts, dass dieser den Vergütungsan...mehr

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Rumänien / V. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 41 Der Erblasser kann durch sein Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen (Art. 1077 CCN). Entsprechend der romanischen Tradition kennt das rumänische Recht nur die Abwicklungsvollstreckung, nicht aber die Dauertestamentsvollstreckung. Die Aufgaben und die Kompetenzen des Testamentsvollstreckers sind dementsprechend sehr begrenzt. Grundsätzlich ist er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Antragsverfahren

Rn. 39 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Erstattung erfolgt nur auf besonderen Antrag des Entrichtungspflichtigen. Dieser geht dahin, entweder die KapSt-Anmeldung mit der KapSt auf die betroffenen KapErtr zu ändern oder bei der folgenden KapSt-Anmeldung die abzuführende KapSt um den entsprechenden Betrag zu kürzen. Rn. 40 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Es handelt sich nicht um eine ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 300 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (2) Bei Zuschlagsversagung

Rz. 418 Die Beschwerde steht im Falle der Versagung des Zuschlags zu:mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 17 Änderung von Verwaltungsakten der Einzugsstellen

Soweit die Rentenversicherungsträger Verwaltungsakte der Einzugsstellen abändern, werden die §§ 44 ff. SGB X angewendet. Bei rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakten[1] haben das in den Verwaltungsakt gesetzte Vertrauen des Begünstigten und seine daraufhin erfolgten Dispositionen in die Abwägung über die Bestandskraft der Entscheidung einzufließen. Durch diese Vorschrift...mehr

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Dänemark / IV. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 44 Das 4. Kapitel ARL eröffnet in den §§ 17 bis 34 bei ehelicher Gütergemeinschaft (wobei das neue dänische Ehegesetz von "Teilungsvermögen der Ehegatten", delingsformue, spricht) auch die Möglichkeit, diese (mit Abkömmlingen) ungeteilt fortzusetzen (uskiftet bo). Die uskiftet bo besteht aus den Anteilen beider Ehegatten am Gemeinschaftsgut. Der Erbanfall nach dem zuerst...mehr

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AGS 01/2025, Anfechtbarkeit... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Ausführungen des LG sind zutreffend. Nach allgemeiner Meinung gilt der Ausschluss der Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung dann nicht, wenn das Rechtsmittel gegen die Hauptentscheidung dem Angeklagten/Betroffenen (nur) mangels Beschwer nicht zusteht (OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.1.2023 – 1 Ws 309/22, AGS 2023, 80 m.w.N.; OLG Düsseldorf JurBüro 2012, 431; OLG Köln AGS...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Beweisverwertungsverbote

Rz. 1064 [Autor/Stand] Siehe Rz. 1250 ff. Die erfolgreiche Anfechtung der Beweiserhebung im Vollstreckungsstaat bewirkt nicht automatisch die Unverwertbarkeit des Beweismittels im Anordnungsstaat.[2] Es gelten insofern die allgemeinen Grundsätze, d.h. die Beweisverwertung richtet sich nach dem Recht, wo das Strafverfahren geführt wird. Fehler bei der Wahl der Rechtsgrundlage...mehr

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AGS 01/2025, Anfechtbarkeit... / II. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

Entscheidungen nach § 206b StPO seien gem. S. 2 der Vorschrift mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Zwar sei nach h.M. der Angeklagte bzw. im Bußgeldverfahren, für das § 206b StPO über § 46 Abs. 1 OWiG unmittelbar gelte, der Betroffene nicht beschwerdeberechtigt, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt werde, weil es ihm an einer Beschwer fehle (MüKo StPO/Wenske, 2. Au...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / II. Formulierung der Rechtsfrage

Rz. 51 Das IPR ergibt nicht unmittelbar die rechtliche Lösung des Falls. Vielmehr bestimmt das IPR allein, aus welchem Recht sich die Lösung ergeben soll (Verweisung). Rz. 52 Ausgangspunkt der Falllösung ist – wie bei rein nationalen Fällen – eine Rechtsfrage, also die Verbindung eines bestimmten Sachverhalts mit einer mutmaßlichen Rechtsfolge. Während in rein nationalen Fäll...mehr

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Schweiz / g) Abstammung und Adoption

Rz. 36 Die Entstehung des Kindesverhältnisses richtet sich nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes (Art. 68 Abs. 1 IPRG). Für den Fall, dass weder Vater noch Mutter Wohnsitz im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes haben, die Eltern und das Kind aber über eine gemeinsame Staatsangehörigkeit verfügen, tritt das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt zugunsten d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Becker, Die nachträgliche Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und anrechenbarer KSt, DStZ 1999, 933; Günkel/Fenzl/Hagen, Diskussionsforum Unternehmenssteuerreform: Steuerliche Überlegungen zum Übergang auf ein neues Körperschaftsteuersystem, insb zum Ausschüttungsverfahren bei KapGes, DStR 2000, 445; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Unfr...mehr

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Bulgarien / 1. Annahme des Erbes

Rz. 70 Die Annahme des Erbes entfaltet eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Eintritts des Todes. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich erfolgen. Bei den Rayongerichten wird ein Buch der Erberklärungen geführt, in dem der Richter sie einträgt. Die Annahmeerklärung darf keine Bedingung oder Befristung beinhalten. Auch kann die Annahme nicht wirksam auf einen Teil der Erbsch...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Hinweise zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 548 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / cc) Verzicht

Rz. 73 Der unwiderrufliche[132] Erbverzicht kann sich auf das Noterbrecht beschränken (beschränkter Verzicht) oder sich darüber hinaus auf das Erbrecht insgesamt erstrecken (unbeschränkter Verzicht). Davon abgesehen ist eine Beschränkung des Verzichts dem Umfang nach nicht vorgesehen.[133] Der Verzicht darf – im Unterschied zur Schenkung[134] – gem. Art. 39 ErbVG auch nicht ...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 3. Hinweise zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 108 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / ee) Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 78 Der Erbverzicht muss gemäß Art. 5 ErbVG (Art. 50 Abs. 4 CDCIB a.F.) in einer öffentlichen Urkunde niedergelegt sein. Es handelt sich jedenfalls heute um ein echtes Wirksamkeitserfordernis formalidad ad solemnitatem und nicht nur um eine Beweisvorschrift.[150] Rz. 79 Der Erbverzicht muss zu Lebzeiten des Erblassers vereinbart werden, da es sich ansonsten um eine Erbauss...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / 3. Hinweise zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge

Rz. 114 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

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Portugal / 10. Widerruf – Revogação

Rz. 104 Der Widerruf von Testamenten ist in den Art. 2179 Abs. 1, 2311 CC vorgesehen; auch ein teilweiser Widerruf ist möglich. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht wirksam verzichtet werden. Der Widerruf kann – wie nach deutschem Recht – ausdrücklich oder stillschweigend (konkludent) erfolgen; Letzteres wird auch als tatsächlicher Widerruf (revogação real) – z.B. Zerstörun...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 4. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 558 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 3. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 295 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Kapitallebensversicherungen

Rz. 742 Ansprüche aus einer auf den Erlebens- oder Todesfall abgeschlossenen Kapitallebensversicherung ohne einen Dritten als Bezugsberechtigten oder bei einer lediglich widerruflichen Einräumung eines Bezugsrechtes für einen Dritten sind grundsätzlich nach § 829 ZPO pfändbar und nach § 835 ZPO zu überweisen. Pfändbar sindmehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / bb) Beschwerdefrist

Rz. 420 Die Anfechtung der Zuschlagserteilung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen (§ 98 ZVG, § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO) vorzunehmen. Rz. 421 Nach dem Wortlaut des § 98 S. 2 ZVG beginnt die Beschwerdefrist im Falle der Erteilung des Zuschlags nur für die Beteiligten, welche im Versteigerungs- oder Verkündungstermin anwesend waren, mit der Verkündung. Für die übrigen Beschwer...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / a) Eintragung im Schuldnerverzeichnis

Rz. 193 Erscheint der Schuldner zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht, kann es der Gläubiger zunächst dabei belassen. Der Schuldner wird nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dies eröffnet unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO die Möglichkeit, die Vermögensauskunft Dritter einzuholen. Rz. 194 Hinweis Hier muss im Einzelfall...mehr

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FF 01/2025, Ansprüche gegen... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Parteien streiten über die Zuständigkeit der angerufenen Zivilkammer. [2] Der Kläger und die Tochter des Beklagten zu 2, die am Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beteiligte Beklagte zu 1, sind seit März 2015 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Der Kläger ist Gläubiger titulierter Forderungen gegen seine geschiedene Ehefrau. Ausweislich einer von ihm eingereic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erstattung an den Gläubiger der KapErtr in sonstigen Fällen

Rn. 50 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Auch der Gläubiger der KapErtr muss aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes selbst in der Lage sein, die Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen KapSt zu erreichen. Er darf nicht auf das Recht des Entrichtungspflichtigen nach § 44b Abs 5 EStG verwiesen werden; denn dieser muss den Antrag nicht stellen. Rn. 51 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Au...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 5. Hinweis zu Modul P (Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge)

Rz. 309 Dem Gläubiger obliegt es – als Herr des Verfahrens – die Art, den Beginn und das Ende der Zwangsvollstreckung zu bestimmen. Bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen kann daher auch die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit angegeben werden. In jedem Fall sollte eine zu beauftragende gütliche Erledigung an den Beginn gestellt werden, um die spä...mehr

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Albanien / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 10 Den minderjährigen und den arbeitsunfähigen Kindern, bei deren Vorversterben ihren minderjährigen arbeitsunfähigen Abkömmlingen sowie ggf. auch den anderen zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Personen steht gem. Art. 379 ZGB ein sog. Noterbrecht (rezerva ligjore) zu. Das gesetzliche Erbteil dieser privilegierten Erben kann in keiner Weise testamentarisch entzogen oder...mehr

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Slowenien / II. Testamentsformen

Rz. 50 Die Einhaltung einer der gesetzlich bestimmten Formen ist Gültigkeitsvoraussetzung (Art. 62 ErbG); die Nichteinhaltung ermöglicht eine Anfechtung [138] des Testaments.[139] Anfechtungsberechtigt ist jeder, der ein rechtliches Interesse an der (gänzlichen oder teilweisen) Ungültigerklärung des Testaments hat. Die subjektive Frist beträgt ein Jahr[140] ab Kenntnis vom Be...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (2) Widerspruchsklage

Rz. 491 Im Verteilungstermin hat sich jeder beteiligte Gläubiger über einen Widerspruch sofort zu erklären (§ 876 S. 2 ZPO). Gem. § 877 Abs. 2 ZPO wird angenommen, dass ein bei einem Widerspruch beteiligter, aber in dem Termin nicht erschienener Gläubiger den Widerspruch nicht als begründet anerkenne. Dies führt dazu, dass der widersprechende Gläubiger ohne vorherige Aufford...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vollstreckung des Haftbefehls

a) Einführung Rz. 622 [Autor/Stand] Der Haftbefehl wird durch die Staatsanwaltschaft (§ 36 Abs. 2 Satz 1 StPO) bzw. unmittelbar durch die Ermittlungsbeamten vollstreckt. Er erlaubt die Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten zum Zwecke der Ergreifung; nicht aber die Durchsuchung der Wohnung von Dritten.[2] Dem Beschuldigten ist bei der Verhaftung eine Abschrift des Haftbef...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / XIV. Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

Rz. 207 Ist nicht auszuschließen, dass der Schuldner bei dem Abschluss des zur Vollstreckungsforderung führenden Geschäftes eine Straftat begangen hat, etwa einen Betrug nach § 263 StGB oder eine Vollstreckungsvereitelung, so kann der Gläubiger Strafanzeige stellen. Dies gilt insbesondere auch bei der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 StGB, da aufgrund der sonst ge...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / IV. Muster: Sachpfändungsauftrag mit gütlicher Einigung

Rz. 545 Muster 6.4: Sachpfändungsauftrag mit gütlicher Einigung: Hinweis: Die Seiten 1, 2, 7 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Dazu folgende Anlage: Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [369] Hinsichtlich des erteilten Sachpf...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / XXIV. Muster: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Sachpfändung

Rz. 111 Muster 3.24: Antrag auf gütliche Erledigung in Kombination mit dem Antrag auf Sachpfändung Hinweis: Die Seiten 1, 2, 7 und die Anlage 6 sind individuell mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 4, Anlage 1 ZVFV: Seite 5, Anlage 1 ZVFV: Seite 6, Anlage 1 ZVFV: Seite 7, Anlage 1 ZVFV: Anlage _________________________ zum Sachpfändungsauftrag [86...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Informationsbeschaffung über Vollstreckungsmöglichkeiten

Rz. 22 Der Schuldner ist grundsätzlich verpflichtet, über Anwartschaftsrechte im Rahmen des Vermögensverzeichnisses bei der Abnahme der Vermögensauskunft Auskunft zu erteilen (siehe hierzu § 4). Der Gläubiger muss also zunächst eine möglicher Weise bereits abgegebene Vermögensauskunft auswerten. Rz. 23 Hinweis Hier muss durch den Gläubigervertreter auch ein Abgleich mit mögli...mehr

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Schweiz / 4. Die Erbengemeinschaft und ihre Auflösung

Rz. 142 Beerben mehrere Erben den Erblasser, entsteht unter ihnen bis zur Erbteilung eine Gemeinschaft aller Rechte und Pflichten der Erbschaft (Art. 602 Abs. 1 ZGB).[250] Die Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft zur gesamten Hand i.S.d. Art. 652–654 ZGB. Die Miterben werden Gesamteigentümer der Erbschaftsgegenstände und können grundsätzlich nur gemeinsam über die Rechte ...mehr

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AGS 01/2025, Keine Überprüf... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist bei dem gegebenen Sachverhalt zuzustimmen. 1. Bindung an die Kostengrundentscheidung Die Kostenfestsetzungsinstanzen sind bei ihrer Entscheidung über den von der erstattungsberechtigten Partei gestellten Kostenfestsetzungsantrag an die Kostengrundentscheidung gebunden. Eine Überprüfung der Richtigkeit dieser Kostengrundentscheidung kommt im Kostenfestsetzu...mehr

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Bulgarien / 2. Teilung der Vermögenswerte

Rz. 84 Die Erben sind Miteigentümer zu Bruchteilen der beweglichen und unbeweglichen Sachen, gemeinsame Inhaber zu Bruchteilen der restlichen Vermögensrechte des Nachlasses und anteilige nichtsolidarische Schuldner (Teilschuldner) für die Verbindlichkeiten der Erbschaft. Eine Teilung der Vermögenswerte ist nicht zwingend. Ob sie eingeleitet wird und wie sie verläuft, das hän...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Pfändbarkeit von Mietzinsansprüchen

Rz. 841 Der Mietzinsanspruch des Vermieters (Schuldner) gegen seinen Mieter (Drittschuldner) stellt eine Geldforderung gem. § 535 Abs. 2 BGB dar. Auf diese Forderung kann zunächst ohne Weiteres im Wege der Zwangsvollstreckung zugegriffen werden, §§ 829, 835 ZPO. Gleiches gilt für die Pachtzinsforderung nach § 581 Abs. 1 S. 2 BGB. Ebenfalls gepfändet werden kann der Anspruch a...mehr

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Bulgarien / E. Erbschaftsteuer

Rz. 91 Die Erbschaftsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dies bedeutet, dass das Steueraufkommen den Kommunen zufließt und die Steuerschuld von der Kommunalverwaltung eingetrieben wird. Einschlägig ist das Gesetz über die Kommunalsteuern und -gebühren aus dem Jahre 1998. Rz. 92 Steuerpflichtige Objekte sind durch bulgarische Staatsangehörige gesetzlich oder testamentarisch geerbte...mehr

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Italien / 1. Allgemeines

Rz. 226 Der Anfall des Nachlasses erfolgt im italienischen Recht nicht ipso jure.[371] Der Nachlass bildet zunächst eine selbstständige Masse ohne Rechtsträger [372] (sog. patrimonio ereditario), die erst durch die Annahme der Erbschaft durch die zur Erbschaft berufenen Personen gem. Art. 470 ff. c.c. diesen Personen anfällt (Art. 459 c.c.). Die Annahme wirkt nach Art. 459 c....mehr

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Spanien: Balearische Inseln / b) Erbverträge (pactos sucesorios)

Rz. 85 Durch Erbvertrag können gemäß Art. 51 Abs. 1 ErbVG alle letztwilligen Verfügungen betreffend die Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge getroffen werden. Somit können mit erbvertraglicher Bindungswirkung Erben (Art. 66–99 ErbVG) oder Vermächtnisnehmer (Art. 70–73 ErbVG) eingesetzt werden. Ferner können Ersatzanordnungen, Bedingungen, Vorbehalte, Verzichte und Rückfallklau...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Anschlusspfändung

Rz. 370 Ist eine bewegliche körperliche Sache bereits gepfändet worden, so kann sie im Wege der Anschlusspfändung nach § 826 ZPO in vereinfachter Form nochmals gepfändet werden. Keine Anschlusspfändung stellt es dagegen dar, wenn dieselbe Sache im Weg...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / Literaturtipps

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