Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Systematik, Zweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 Vor Eintritt der Rechtskraft ist das erstinstanzliche Urt für den Gläubiger regelmäßig gar nicht oder nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Auch wenn das Urt nur tw angefochten wird, hindert dies vielfach den Eintritt der Rechtskraft des Urteils in vollem Umfang, da eine Erweiterung der Anfechtung im Berufungsverfahren möglich bleibt. Bevor dies geschie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Korrektur der Zuordnung.

Rn 2 Eine gerichtliche Korrektur der gesetzlichen Mutterschaft ist nicht möglich, da ein Anfechtungsrecht nicht normiert ist. Anträge auf Anfechtung der Mutterschaft durch die Frau, die das Kind geboren hat oder die Frau, deren Eizelle befruchtet wurde, durch den Ehemann oder das Kind selbst sind unzulässig. Eine analoge Anwendung von § 1600 I auf die rechtliche Mutterschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 70 regelt, in welchen Fällen gg eine Beschwerdeentscheidung eine weitere Instanz eröffnet ist. §§ 71 ff enthalten weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen, regeln den Umfang der Überprüfung der Beschwerdeentscheidung u das Rechtsbeschwerdeverfahren. Die Vorschriften gelten gem § 113 I 1 auch für Ehe- u Familienstreitsachen (§§ 121, 112) u werden – anders als gem § 117 die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe und Rechtsmittelinstanz.

Rn 6 Keine isolierte Anfechtung (§ 355 II; allg Hamm NJW 10, 622 [OLG Hamm 20.11.2009 - 19 W 31/09]; zur Ablehnung eines ›Antrags‹ auf ›Entpflichtung‹ Köln MDR 08, 818: Umkehrschluss § 406 II; zum selbstständigen Beweisverfahren BGH MDR 11, 746; VersR 10, 1241; aA Frankf BauR 10, 832 – red LS: sofortige Beschwerde; Stuttg NJW-RR 09, 497; anders nunmehr MDR 11, 319). Eine Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sitten- oder Anstandspflicht – § 814 Alt 2.

Rn 8 § 814 Alt 2 verweigert dem Zuwendenden die Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen, soweit diese einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entspr. Maßgebend für das Bestehen einer solchen Sitten- oder Anstandspflicht sind die objektiv herrschenden Moralvorstellungen, deren sich der Leistende nicht (subjektiv) bewusst sein muss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulässigkeit der Klage.

Rn 4 Eine Sachentscheidung über den Streitgegenstand setzt zudem nach zutr hA (BGH NJW 99, 291 [BGH 13.10.1998 - VI ZR 81/98]; Hirtz/Oberheim/Siebert/Siebert Kap 17 Rz 4; ThoPu/Reichold Rz 2, 3; aA für das Versäumnisurteil gegen den Berufungskläger MüKoZPO/Rimmelspacher Rz 7) voraus, dass die Klage (im Umfang der Anfechtung, BGH MDR 70, 1002) zulässig ist. Ist dies nicht der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirkungsweise und Zweck.

Rn 2 Gem § 632 I gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes nach den Umständen nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Darin liegt die Fiktion einer Vergütungsvereinbarung (MüKo/Busche § 632 Rz 6; Staud/Jacoby, § 632 Rz 45; aA Soergel/Teichmann § 632 Rz 2 – Auslegungsregel), die als wesentliche Vertragsbedingung (essentialia negotii...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung durch den Erblasser kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erblasser von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. 2Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anfechtungsberechtigter.

Rn 5 Dies ist derjenige, dessen Erklärung mit einem Willensmangel behaftet ist. Sonderregeln enthalten die §§ 2080, 2285. Beim Tod des Erklärenden geht das Anfechtungsrecht auf die Erben über (BGH NJW 04, 769). Der Vertreter ist nur dann anfechtungsberechtigt, wenn seine Vollmacht das Anfechtungsrecht einschließt (BRHP/Wendtland § 143 Rz 8). Einem Vertreter ohne Vertretungsm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Mehrheit von Erbeserben (Abs 3).

Rn 8 Jeder Erbeserbe kann, wenn mehrere Erben vorhanden sind, selbstständig für sich seinen Teil der Erbschaft ausschlagen (RGZ 162, 397). § 1952 III durchbricht dadurch nicht nur die Regel der Nichtigkeit der Teilausschlagung nach § 1950, sondern auch das Gesamthandsprinzip (MüKo/Leipold § 1951 Rz 11; vgl auch BGH ZEV 16, 84 [BGH 22.10.2015 - V ZB 126/14] mAnm Zimmer). Schl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Der Regelung des § 38 liegt die Entscheidung des Gesetzgebers für ein grds Verbot der Prorogation und eine regelmäßige Formbedürftigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen unter Beteiligung strukturell unterleger (Privat-)Personen zu Grunde (Keller Jura 08, 523Zö/Schultzky vor § 38 Rz 2, 5; ThoPu/Hüßtege vor § 38 Rz 9). Sie stellt damit eine bewusste Abkehr von dem vor ih...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 123 schützt die rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit (BGHZ 51, 147; WM 11, 2311 Tz 28). Die von der Privatautonomie vorausgesetzte rechtsgeschäftliche Selbstbestimmung ist nur zu verwirklichen, wenn sich die Willensbildung frei von Täuschung und Zwang vollzieht (BRHP/Wendtland § 123 Rz 1). Dem Verkehrsschutz wird differenzierend Rechnung getragen. Der Getäuschte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fristen für das Zwischenverfahren nach § 1040 III.

Rn 84 Hat das Schiedsgericht bereits durch Zwischenentscheid nach § 1040 III seine Zuständigkeit bejaht, so beträgt die Antragsfrist für dessen Aufhebung lediglich einen Monat ab Übermittlung des schriftlich abgefassten Entscheids an den Antragsteller, § 1040 III 2 (BGH SchiedsVZ 03, 133, 134; s § 1040 Rn 5). Hat das Schiedsgericht von § 1040 III 3 Gebrauch gemacht, das Schi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1080 ZPO – Entscheidung.

Gesetzestext (1) 1Bestätigungen nach Artikel 9 Abs. 1, Artikel 24 Abs. 1, Artikel 25 Abs. 1 und Artikel 6 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2Eine Ausfertigung der Bestätigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 3Das gilt nicht, wenn die antragstellende Person Übermittlung an sich zur Zustellung im Parteibetrieb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unanfechtbarkeit.

Rn 14 Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist nach der ausdrücklichen Regelung in Abs 3 nicht anfechtbar. Sie kann weder iRe Rechtsmittels gegen die Hauptsacheentscheidung vom Rechtsmittelgericht überprüft werden noch iRe vom Gericht gegen die Wiedereinsetzung zugelassenen (jedoch unstatthaften) Rechtsbeschwerde: Eine Entscheidung, die vom Gesetz der Anfechtung entzogen ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Monatsfrist des Abs 1.

Rn 10 Gem Abs 1 S 1 kann die Anfechtung anderer Folgesachen nur noch binnen eines Monats erfolgen. Der Fristbeginn knüpft an die Bekanntgabe der Rechtsmittelbegründung an. Erfolgen mehrere Bekanntgaben, ist im Interesse einer einheitlichen Fristbestimmung für alle Beteiligten die letzte entscheidend, Abs 1 S 1 aE. Beschwerden gegen Entscheidungen in Familiensachen der freiwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Fristbeginn.

Rn 1 Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung oder der schriftlichen Bekanntgabe des Bescheides, bei einem Vorschaltverfahren mit der Bekanntgabe des Beschwerdebescheides. Der Antrag ist aber schon vor der Zustellung oder schriftlichen Bekanntgabe zulässig (Bremen MDR 66, 867). Für den Fristbeginn genügt die mündliche Bekanntgabe ebenso wenig wie der Zeitpunkt eines Realak...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Status eines Kindes kann nicht unbeschränkt in der Schwebe bleiben. Zum Schutz und im Interesse des Kindes, aus Gründen der Rechtssicherheit in den Familienbeziehungen sowie zur Wahrung des Rechtsfriedens ist die Anfechtung einer bestehenden rechtlichen Vaterschaft nur zeitlich befristet möglich (BVerfG FamRZ 91, 325, BGH FamRZ 06, 686; EGMR 06, 181). Auf einen im A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Von Amts wegen zu beteiligender Personenkreis.

Rn 3 In sämtlichen Abstammungsverfahren sind nach Abs 1 Nr 1–3 primär die bisher im rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnis zugeordneten Personen – also das Kind, die Mutter und der Vater – als Beteiligte vAw zu beteiligen (Muss-Beteiligte). Vater iSd Abs 1 Nr 3 ist daher zunächst nur der Mann, der nach § 1592 BGB die rechtliche Vaterposition innehat (MüKoFamFG/Coester-Waltjen/Lu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Lebzeitige Aufhebung der Gegenverpflichtung.

Rn 3 Die Aufhebung der Verpflichtung oder ihr Wegfall muss zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen. Der Rechtsgrund ist gleichgültig. Er kann im Rücktritt (KG FamRZ 05, 1573), Bedingungseintritt (§ 158 II), in Kündigung (Karlsr FamRZ 97, 1180), nachträglicher Unmöglichkeit (§ 275; BGH NJW 11, 274, 276 zur Pflicht zu Pflegeleistungen, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim umzie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unaufschiebbare Verfügungen.

Rn 5 Nach II bleiben unaufschiebbare Verfügungen trotz späterer Ausschlagung wirksam. Inwieweit eine Verfügung ohne Nachteil für den Nachlass aufgeschoben werden kann, bestimmt sich nach objektiven und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (MüKo/Leipold § 1959 Rz 6). Die Vorschrift erfasst nur Verfügungen, nicht auch schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäfte (hM, so Erman/Schmidt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2343 BGB – Verzeihung.

Gesetzestext Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat. Rn 1 Zum Begriff § 2337 Rn 1. Der Verzeihende muss den Erbunwürdigkeitsgrund, nicht auch das Institut der Erbunwürdigkeit und die Rechtsfolgen einer Verzeihung kennen (MüKo/Helms Rz 1). Diese ist selbst beim Mordversuch möglich. Wer auf sein Anfechtungsrecht verzichtet hat, ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unwirksamkeit und Unwirksamwerden des Widerrufs.

Rn 6 Die Aufhebung wird nur durch ein Testament bewirkt, das zunächst gültig errichtet wird (KG DNotZ 56, 564 [KG Berlin 07.05.1956 - 1 W 871/56]). Bleibt das Testament dann aus tatsächlichen Gründen wirkungslos (BayObLG NJW-RR 96, 967 [BayObLG 30.11.1995 - 1Z BR 86/95]), so bleibt es bei der Aufhebung der früheren Verfügungen. Dies ist etwa der Fall bei Tod oder Ausschlagun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2067 BGB – Verwandte des Erblassers.

Gesetzestext 1Hat der Erblasser seine Verwandten oder seine nächsten Verwandten ohne nähere Bestimmung bedacht, so sind im Zweifel diejenigen Verwandten, welche zur Zeit des Erbfalls seine gesetzlichen Erben sein würden, als nach dem Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile bedacht anzusehen. 2Die Vorschrift des § 2066 Satz 2 findet Anwendung. Rn 1 § 2067 1 greift ein, wenn de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verweigerungsfiktion (S 2).

Rn 12 Erklärt der Vertretene sich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung nicht, so gilt die Genehmigung als verweigert (2). Eine spätere Genehmigung ist ausgeschlossen. Die Frist des 2 kann durch (konkludente) Vereinbarung verlängert, verkürzt oder außer Kraft gesetzt werden. Eine längere Frist kann auch einseitig durch den Vertragspartner gesetzt werden (Zwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehen der Ausgleichsforderung.

Rn 8 Die Ausgleichsforderung entsteht mit der Beendigung des Güterstandes, gleich aus welchem Grund, ob also durch Ehevertrag, Rechtskraft eines die Ehe oder den Güterstand beendenden Beschlusses oder Tod. Im Fall der Scheidung können Prozesszinsen deshalb erst ab Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses verlangt werden, im Fall der Anfechtung einer Scheidung im Verbund erst mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendbare Normen.

Rn 5 §§ 2078, 2079 regeln anstelle der §§ 119, 120, 123 besondere Anfechtungsgründe. §§ 2080, 2281 I, 2285 regeln die im Allgemeinen Teil nicht gesondert regelungsbedürftige Anfechtungsberechtigung. §§ 2082, 2283 verdrängen die Regelungen der §§ 121, 124 zur Anfechtungsfrist. § 122 ist nicht anwendbar (§ 2078 III). Die Wirkung der Anfechtung ergibt sich hingegen aus § 142. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hemmung der Frist.

Rn 6 Die bereits in Lauf gesetzte Anfechtungsfrist kann nach Abs 5 aufgrund bestimmter Umstände gehemmt und damit faktisch verlängert werden. Für den leiblichen Vater hindert eine bestehende sozial-familiäre Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater weder den Lauf der Frist noch lebt diese bei Beendigung der Beziehung auf (Karlsr FamRZ 16, 1382). Ein Klärungsverfahren nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wiederaufnahmeklage vor dem Revisionsgericht (Abs 3).

Rn 6 Die Möglichkeit des zuständigen (s § 584) Revisionsgerichts, eigene Tatsachenfeststellungen und -würdigungen vorzunehmen, bezieht sich allein auf Tatsachen, die die Zulässigkeit und Begründetheit der Wiederaufnahmeklage betreffen. Für die Neuverhandlung der Hauptsache ist nach einem Zwischenurteil über Zulässigkeit und Begründetheit aber zurückzuverweisen (Anders/Gehle/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Außergerichtliche Geltendmachung.

Rn 14 § 1958 beschränkt nicht die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen oder Rechtsgeschäften ggü dem vorläufigen Erben und ist auch im Falle der Ausschlagung dem endgültigen Erben ggü wirksam, § 1959 III. Dies gilt va für die Mahnung, Kündigung, Anfechtung, Genehmigung, die Aufrechnung, den Rücktritt und das Zurückbehaltungsrecht. Dessen ungeachtet gerät der Erbe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Q

Qualifikation Art 10 EGBGB 3; Art 3 EGBGB 10, 34, 60; Art 4 EGBGB 5; Art 6 EGBGB 4; vor ROM I 17 als unerlaubte Handlung Art 40 EGBGB 2 Qualifikations(rück)verweisung Art 4 EGBGB 6; Art 6 EGBGB 4 Qualifizierte elektronische Signatur 125 9; 126a 1, 5 Qualifizierte Nachfolgeklausel 727 9; 2032 18 Qualifizierter Mietspiegel Anpassung/Neuerstellung 558d 5 Begriff 558d 2 Erstellungsverfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist. (2) 1 § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag statt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Diese Verordnung gilt, ungeachtet der Art der Gerichtsbarkeit, für Zivilsachen mit folgendem Gegenstand: (2) Die in Abs. 1 Buchstabe b) genannten Zivi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren vor dem Beschwerdegericht.

Rn 55 Die Zuständigkeit richtet sich nach §§ 72, 119 I GVG. Die Entscheidung ergeht durch den obligatorischen Einzelrichter, § 11 I RpflG, §§ 567, 568. In Familiensachen ist stets das OLG zuständig (BGH MDR 78, 737). Es findet grds keine mündliche Verhandlung statt, §§ 572 IV, 128 IV. Rechtliches Gehör ist zu gewähren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Beschwerdesumme.

Rn 52 Gemäß § 567 II muss diese über 200 EUR liegen. Maßgebend ist daher, in welchem Umfang die Entscheidung angegriffen wird. Sowohl Zinsen als auch die Umsatzsteuer (Kobl MDR 92, 196) sind bei der Berechnung zu berücksichtigen (Zö/Herget § 104 Rz 21.24). Maßgebend ist der Beschwerdewert bei Einlegung. Eine nachträgliche Absenkung macht die zulässig erhobene Beschwerde nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsfolgen bei Verstößen.

Rn 8 Verletzt der Mediator die Offenbarungspflicht des Abs 1 S 1, so verletzt er den Mediatorvertrag und haftet für Schäden gem § 280 BGB. Wird der Mediator (bzw die verbundene Person) ohne Zustimmung nach Abs 1 S 2 oder im Widerspruch zu den Tätigkeitsverboten nach Abs 2 und 3 tätig, so führt dies gem § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags. Ein Verstoß gegen Abs 5 kann für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgabe.

Rn 6 Zuvorderst muss die Erklärung vom Erklärenden willentlich nach außen erkennbar gemacht werden, wobei an ihrer Endgültigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen dürfen (Wolf AT § 33 Rz 2). Dies unterscheidet die Willenserklärung von Entwürfen oder Informationen (BGH DNotZ 83, 624 f). Zur Abgabe einer nicht empfangsbedürftigen Erklärung muss nur dieser Erklärungsvorgang, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Berichtigung (Abs 4).

Rn 5 IV macht deutlich, dass Einwände gegen die Richtigkeit eines im Termin zustande gekommenen Vergleichs mit einem Protokollberichtigungsantrag entsprechend § 164 ZPO geltend gemacht werden können. Für den schriftlichen Vergleich gilt das in gleicher Weise gem Abs 3 mit § 278 VI 3 ZPO. Eine solche Berichtigung eröffnet aber nicht das Verlangen nach Veränderung des Inhalts ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unwirksame Berichtigungsbeschlüsse.

Rn 13 Der Beschl ist nur bei grundlegenden Mängeln (vor §§ 300 ff Rn 11) unwirksam. Die Berichtigung von Rechtsanwendungsfehlern durch einen auf § 319 gestützten Beschl begründet nicht ohne weiteres dessen Unwirksamkeit (BGHZ 127, 74, 76 = NJW 94, 2832); tw wird ein solcher Beschl aber als wirkungslose Entscheidung (vor §§ 300 ff Rn 12) eingestuft, wenn ein Anwendungsfehler ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel.

Rn 6 Gegen die Entscheidung des Gerichts kommt eine Beschwerde nicht in Betracht (BGHZ 109, 41, 43). Möglich ist jedoch eine Anfechtung der Entscheidung zusammen mit dem Endurteil (§§ 512, 557 II). Ist ein fehlerhaftes Verhalten des Gerichts durch die beteiligten Personen unbeanstandet geblieben, oder ist jedenfalls ein Beschl nach § 140 nicht herbeigeführt worden, so ist zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ersatzanspruch aus §§ 280 I, III, 282, 311 II, 241 II.

Rn 8 Der verschuldensunabhängige Anspruch aus § 122 I steht einer Haftung nach den §§ 280 I, III, 282, 311 II, 241 II nicht entgegen (BRHP/Wendtland § 122 Rz 12; aA Früh JuS 95, 126). Die Begrenzung des § 122 I auf das Erfüllungsinteresse ist nicht auf die neuen Haftungsregeln übertragbar. Durch eine Anfechtung wird ein vertraglicher Schadensersatzanspruch ausgeschlossen (Hö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Stückkauf.

Rn 80 Der Nacherfüllungsanspruch richtet sich auf Lieferung der vereinbarten Sache (Musielak NJW 03, 89, 90; so ist BTDrs 14/6040, 216, zu verstehen). Will Käufer höherwertiges Aliud behalten, muss er nicht den – eigentlich angemessenen – höheren Kaufpreis bezahlen (BRHP/Faust Rz 113; MüKo/Westermann Rz 46); der Verkäufer ist aber berechtigt, das Aliud zu kondizieren und das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erlöschen oder Übernahme der Hauptschuld.

Rn 63 Aufgrund der Akzessorietät der Bürgschaftsverbindlichkeit (s Vor § 765 Rn 10) erlischt die Bürgschaft bei Untergang der Hauptschuld (§ 767 Rn 5), nicht aber durch pactum de non petendo zwischen Hauptschuldner und Gläubiger (der nur zu einer Einrede führen kann: § 768 Rn 9). Lebt die Hauptschuld wieder auf – ggf durch Anfechtung, für die der Gläubiger die Beweislast trä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Verfahrensrechtlich unzulässige Kostentscheidung.

Rn 7 In der früheren Rspr wurde vertreten, dass eine verfahrensrechtlich unzulässige Kostenentscheidung, insb eine Kostenentscheidung gegen Dritte, mit der sofortigen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit anfechtbar sei. Nach Einführung der Gehörsrüge (§ 321a) wird diese außerordentliche Beschwerde nicht mehr als zulässig angesehen (BGH MDR 02, 1577; KG MDR 02, 1086...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erwerbsverbot.

Rn 12 Ist ein Kaufvertrag nach § 311b formnichtig, kann der Verkäufer eine bereits erfolgte Auflassung kondizieren. Der Kondiktionsanspruch erlischt jedoch mit Eintragung des Käufers im Grundbuch, weil damit nach § 311b I 2 der Kaufvertrag geheilt wird. Um dies zu verhindern, kann der Verkäufer durch eV ein Erwerbsverbot analog § 938 II ZPO gegen den Käufer erwirken (krit Mü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 45 Satz 2 WEG).

Rn 15 Nach § 45 S 2 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Versäumung beider Fristen des § 44 S 1 möglich (BGH ZMR 10, 126). Eine Wiedereinsetzung ist ferner in die Versäumung der rechtzeitigen Geltendmachung eines (weiteren) Anfechtungsgrundes möglich (str). Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist, dh ab Kenntnis bzw Kennenmüssen der Nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Eintritt der Rechtsfolgen des Vertretergeschäfts in der Person des Vertretenen.

Rn 74 Die primäre Wirkung der Stellvertretung besteht nach dem Repräsentationsprinzip (Rn 1) darin, dass dem Vertreter die von dem Stellvertreter abgegebene (I 1) oder entgegengenommene (III) Willenserklärung zugerechnet wird, sodass er auf der Rechtsfolgenseite so behandelt wird, als habe er diese Erklärung selbst abgegeben. Zurechnungsgrund ist die Vertretungsmacht des Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Voraussetzungen entsprechen bis auf den Willen zur Fremdgeschäftsführung denen der GoA (§ 677), allerdings muss es sich um ein objektiv fremdes Geschäft handeln (BGH NJW 00, 72 [BGH 23.09.1999 - III ZR 322/98]; MüKo/Schäfer § 687 Rz 14). Der Anwendungsbereich der Norm bezieht sich insb auf Handlungen unter Verletzung fremder absoluter Rechte und gleichgestellter Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht. (2) 1Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gleichzeitige Entscheidung über Hauptsache und Kosten.

Rn 4 Neben der Entscheidung der Hauptsache muss auch zugleich eine Kostenentscheidung ergangen sein. Die Entscheidung muss allerdings nicht zeitgleich ergangen sein und auch nicht in der Entscheidung selbst enthalten sein. Das betrifft zB die Fälle, in denen über die Hauptsache durch Teilurteil und über die Kosten durch Schlussurteil entschieden worden ist oder im Verfahren ...mehr