Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / IV. Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO

Rz. 55 Nach § 133 Abs. 1 S. 1 InsO sind Rechtshandlungen, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, anfechtbar, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird nach S. 2 vermutet...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 7. Darlehens- und andere Finanzierungsverträge

Rz. 175 Die Sonderregelung des § 108 Abs. 1 S. 2 InsO betrifft finanzierte Miet- und Pachtverträge über Mobilien und bezieht sich damit vorrangig auf Leasingverträge in der Insolvenz des Leasinggebers. Der Fortbestand solcher Verträge wird nicht generell ermöglicht, sondern nur unter der Voraussetzung, dass der betroffene Gegenstand einem Dritten, der seine Anschaffung finan...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 3. Verträge über teilbare Leistungen

Rz. 157 Sind die geschuldeten Leistungen teilbar und hat der andere Teil die ihm obliegende Leistung zur Zeit der Verfahrenseröffnung bereits zum Teil erbracht, so bestimmt § 105 S. 1 InsO , dass sein Anspruch auf die der Teilleistung entsprechende Gegenleistung eine Insolvenzforderung darstellt, auch wenn der Insolvenzverwalter wegen der noch ausstehenden Leistung Erfüllung ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / VII. Auswirkungen auf gegenseitige Verträge

Rz. 148 Die §§ 103–118 InsO regeln die materiellen Wirkungen der Verfahrenseröffnung auf laufende Verträge des Schuldners. Während diese Normen, die gem. § 119 InsO nicht vertraglich abdingbar sind, in Unternehmensinsolvenzen zuweilen als das "Herzstück" des materiellen Insolvenzrechtes bezeichnet werden, spielen diese Vorschriften in der Mehrzahl der Nachlassinsolvenzen ein...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 2. Termingeschäfte

Rz. 156 Gemäß § 104 InsO gilt § 103 InsO nicht für bestimmte Fix- oder Termingeschäfte, insbesondere nicht für solche über die Lieferung von Waren, die einen Markt- oder Börsenpreis haben,[133] sofern diese nach dem Vertrag zu einem bestimmten Datum nach Verfahrenseröffnung geliefert werden müssen. Solche Warentermingeschäfte wandeln sich durch die Verfahrenseröffnung in rei...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 4. Durch Vormerkung gesicherte Ansprüche

Rz. 159 Auch Grundstückskaufverträge unterliegen grundsätzlich § 103 InsO. Ist allerdings bereits eine Vormerkung (§ 883 BGB) eingetragen, kann der Gläubiger gem. § 106 Abs. 1 InsO in jedem Fall auf Erfüllung des vorgemerkten Anspruches aus der Insolvenzmasse bestehen. Sofern weitere Verpflichtungen bestehen (§ 106 Abs. 1 S. 2 InsO), führt dies allerdings nicht dazu, dass au...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / A. Einführung

Rz. 1 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über, § 80 Abs. 1 InsO . Im Nachlassinsolvenzverfahren bewirkt der Eröffnungsbeschluss dementsprechend, dass das Recht des Erben oder eines an dessen Stelle handelnden Nachlasspflegers, Nach...mehr

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zfs 12/2024, Anfechtung der... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung des Klägers ist unzulässig. Dabei kann offenbleiben, ob eine Erweiterung der Berufung, wie mit Schriftsatz vom 3.7.2024 erklärt, in Betracht kam. Auch ihre Wirksamkeit unterstellt wird der erforderliche Mindestwert der Beschwer in der Hauptsache von 600,00 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) nicht erreicht; der Kläger begehrt in der Hauptsache lediglich die Zahlung ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Anfechtung einer Betriebsratswahl

Rz. 282 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.21: Anfechtung einer Betriebsratswahl An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Firma _________________________, vertreten durch _________________________, Antragstellerin, – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ – gegen 2. Betriebsrat der _________________________, ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Anfechtungsansprüche gem. §§ 130, 131 InsO

Rz. 38 Die §§ 130, 131 InsO lauten: § 130 InsO Kongruente Deckung (1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 94 Gemäß §§ 1, 159 InsO gehört die Verwertung der Insolvenzmasse zu den vordringlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters. Unter Verwertung ist die Umsetzung sämtlicher Vermögensgegenstände in Geld zu verstehen. Bei Forderungen genügt hierzu der Einzug, vgl. § 166 Abs. 2 InsO. Rz. 95 Während Nachlasspfleger aufgrund ihrer bloßen Sicherungsfunktion nur in Ausnahmefällen zur ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / III. Verwertung von beweglichen Sachen und Forderungen

Rz. 117 Die Verwertung von beweglichen Gegenständen und Forderungen regelt § 166 InsO. Gemäß § 166 Abs. 1 InsO liegt das Verwertungsrecht an einer beweglichen Sache nur dann beim Insolvenzverwalter, wenn sich die fragliche Sache im Besitz des Insolvenzverwalters befindet, was regelmäßig nur dann der Fall sein wird, wenn sie auch schon zuvor im Besitz des Schuldners stand. Be...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / VI. Freiberuflerpraxis

Rz. 140 Im Fall des Todes eines Freiberuflers bestehen i.d.R. besondere berufsständische Regelungen zum Schutz der Patienten bzw. Mandanten, die eine nahtlose Versorgung durch einen kompetenten Berufsträger sicherstellen sollen.[114] So ist bspw. im Falle des Todes eines Rechtsanwalts kammerseitig ein Kanzleiabwickler zu bestellen, soweit zur Sicherstellung der weiteren Betr...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 8. Dienstverträge und Arbeitsverhältnisse

Rz. 177 Das Fortbestehen bestimmter Schuldverhältnisse nach § 108 Abs. 1 S. 1 InsO erfasst neben Miet- und Pachtverhältnissen des Schuldners auch dessen Dienstverhältnisse. Ausnahmsweise kann das Fortbestehen des Dienstverhältnisses zu verneinen sein, wenn die Dienstleistung nur durch Begründung erheblicher Masseschulden erbracht werden kann.[154] Rz. 178 Im Rahmen des § 108 ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 6. Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen

Rz. 165 Für Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen gelten die Sondervorschriften der §§ 108 ff. InsO. Gemäß § 108 Abs. 1 InsO bestehen Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. § 109 InsO betrifft die Insolvenz des Mieters bzw. Pächters, § 110 InsO die des Vermieters bzw. Verpächt...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 5. Kaufverträge unter Eigentumsvorbehalt

Rz. 162 § 107 Abs. 1 InsO normiert in der Insolvenz des Vorbehaltsverkäufers eine weitere Ausnahme vom Grundsatz des § 103 InsO. Die Norm schützt das Anwartschaftsrecht desjenigen, der eine Sache vom nunmehr insolventen Schuldner unter Eigentumsvorbehalt erworben hat, sofern er sich bereits im Besitz der Sache befindet.[140] Die Vorschrift gibt dem Vorbehaltskäufer das Recht...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / V. Fortführung und Verwertung von Unternehmen

Rz. 136 Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sind wie jeder andere Massebestandteil auch bestmöglich zu verwerten. In Nachlassinsolvenzen macht eine Sanierung des Rechtsträgers etwa mittels Insolvenzplanes i.d.R. keinen Sinn, da sich die Haftung der Erben ja ohnehin auf den Nachlass beschränkt. Ob eine klassische Verwertung – ein Verkauf im Rahmen eines asset deals ode...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 1. Erfüllungs-/Nichterfüllungs-Wahlrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 149 § 103 InsO gewährt dem Insolvenzverwalter ein Wahlrecht, ob er einen gegenseitigen Vertrag, der zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, erfüllen oder ablehnen will. § 103 InsO hemmt – ggf. vorübergehend – die Durchsetzbarkeit gegenseitiger Verträge.[125] Die Norm betrifft gegenseitige Verträge i.S.d. §§ 320 ff. BGB, die zur Zei...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 9. Auftragsverhältnisse und Geschäftsbesorgungsverträge

Rz. 181 Die §§ 115 ff. InsO gewährleisten, dass die Verwaltung der Masse ab dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung wirksam nur noch durch den Insolvenzverwalter erfolgt. Nachdem der Schuldner gem. § 80 InsO das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse verloren hat, soll auch ein Dritter, der sein Recht vom Schuldner ableitet, auf die Insolvenzmasse nicht mehr ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / VIII. Freigabe

Rz. 190 Der Insolvenzverwalter kann einzelne Gegenstände aus der Insolvenzmasse freigeben, wenn diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für die Masse verwertet werden können oder wenn diese die Masse fortlaufend mit Masseverbindlichkeiten belasten, z.B. eine vom Erblasser angemietete Wohnung, wertloser Hausrat, Fahrzeuge von geringem Wert, ein (landwirtschaf...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 166 Die Anfechtung ist gerichtet auf eine einseitige Beseitigung des Arbeitsvertrags. Der die Anfechtung Erklärende will sich aufgrund eines Willensmangels bei Abgabe seiner Erklärung von deren Rechtsfolgen befreien. Die Anfechtung kann wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB), Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft (§ 119 Abs. 2 BGB), oder weg...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / IV. Verwertung von Gegenständen, die mit Absonderungsrechten belastet sind

Rz. 123 Anders als im früheren Konkursrecht gehören zur Insolvenzmasse, die von dem Insolvenzverwalter zu verwerten ist, grundsätzlich auch Gegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind. Die Verwertung von beweglichen Sachen und Forderungen, die mit Absonderungsrechten belastet sind, ist in §§ 166 ff. InsO ausführlich geregelt. Die Regelung des § 166 InsO, die im An...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Verwertung von unbeweglichen Gegenständen

Rz. 102 Zu den unbeweglichen Gegenständen, die in § 49 InsO definiert sind, gehören neben Immobilien auch eingetragene Schiffe und Luftfahrzeuge. Auch Bruchteilseigentum an einem solchen Gegenstand gehört dazu. Gemäß § 165 InsO kann der Insolvenzverwalter beim zuständigen Gericht die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung eines unbeweglichen Gegenstands der Insolvenzma...mehr

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§ 3 Prozessrecht / d) Verfahren

Rz. 274 Die Anfechtung erfolgt durch Antrag beim Arbeitsgericht, welches im Beschlussverfahren entscheidet. Örtlich zuständig ist gemäß § 82 ArbGG ausschließlich das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebes. Rz. 275 Anfechtungs- und damit auch Antragsgegner ist bei einer Anfechtung der Gesamtwahl der Betriebsrat. Der Wahlvorstand ist dagegen nicht Anfechtungsgegner, da sein Amt m...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Kausalität

Rz. 273 Ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften berechtigt nur dann zur Anfechtung der Wahl, wenn die Möglichkeit besteht, dass das Wahlergebnis durch den Verstoß beeinflusst werden konnte. Auf die positive Feststellung der Kausalität, d.h. einer tatsächlichen Beeinflussung der Wahl, kommt es nicht an.[588] Negativ formuliert bedeutet dies, dass eine Anfechtung der Wah...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Verfügung gegenüber der Erbengemeinschaft

Rz. 44 § 2040 Abs. 1 BGB gilt auch entsprechend für Verfügungen gegenüber der Erbengemeinschaft, obgleich diese vom Wortlaut nicht ausdrücklich umfasst sind. Es folgt jedoch aus dem Rechtsgedanken des Abs. 1: Würde bspw. lediglich ein Miterbe auf Auflassung eines Grundstückes durch Klage in Anspruch genommen und verurteilt werden, so nützt dem Gläubiger das rechtskräftige Ur...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Verletzung wesentlicher Vorschriften

Rz. 268 Wie bereits aus dem Wortlaut des § 19 BetrVG hervorgeht, berechtigt nur ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren zur Anfechtung. Wesentlich sind solche Vorschriften, die tragende Grundprinzipien der Betriebsratswahl beinhalten. Hinweis Wesentliche Vorschriften sind grundsätzlich die zwingenden Wahlvorschrift...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 1. Allgemeines

Rz. 124 Die Regelung des § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 2 S. 1 BGB und vergleichbar zu beurteilen.[303] Sie soll die Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft in besonderen Ausnahmefällen gewährleisten. "Zur Erhaltung notwendig" ist eine Maßregel, wenn ohne sie der Nachlass insgesamt oder Teile hiervon Schaden nehmen würden.[304...mehr

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§ 3 Prozessrecht / bb) Anfechtungsfrist

Rz. 278 Die Anfechtung ist nur innerhalb einer zweiwöchigen Frist, vom Tag der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des Wahlergebnisses angerechnet, zulässig (§ 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG). Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Bekanntmachung (§§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB). Erforderlich ist die ordnungsgemäße Bekanntmachung des Wahlergebnisses, also die Bekanntmachung der Namen der Gewä...mehr

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§ 3 Prozessrecht / f) Abgrenzung zur Nichtigkeit

Rz. 280 Abzugrenzen von der Anfechtbarkeit der Wahl ist deren Nichtigkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit kommt sie nur bei groben und offensichtlichen Verstößen in Betracht. Das ist dann der Fall, wenn der Verstoß so gravierend ist, dass schon der Anschein einer ordnungsgemäßen Wahl fehlt. So ist von einer Nichtigkeit z.B. auszugehen, wenn es bereits an den Voraussetzunge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Sprachprobleme bei Abschluss des Arbeitsvertrags

Rz. 1599 Als Erstes stellt sich das Sprachproblem im Zusammenhang mit Verhandlungen über und mit dem Abschluss von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. In Deutschland werden Arbeitsvertragsverhandlungen auch mit ausländischen Arbeitnehmern typischerweise in deutscher Sprache geführt und Arbeitsverträge in deutscher Sprache geschlossen. Denkbar sind aber auch Fallkonstellatio...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 267 Bei der Wahl eines Betriebsrates sind die Vorschriften der §§ 7 bis 20 BetrVG sowie der Wahlordnung (WO) zu beachten. Wird bei der Durchführung der Betriebsratswahl gegen eine wesentliche Vorschrift über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen, ist die Wahl nach § 19 BetrVG anfechtbar, wenn keine rechtzeitige Berichtigung vorgenommen wurde und...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 1. Allgemeines

Rz. 30 In § 129 Abs. 1 InsO werden zunächst allgemeine Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung dargestellt, welche grundsätzlich bei allen Anfechtungstatbeständen vorliegen müssen. Eine Ausnahme hierzu kann nur dann gemacht werden, wenn im Gesetz ausdrücklich eine abweichende Regelung aufgeführt ist. Grundnorm der (gesamten) Anfechtung ist also § 129 InsO. Diese Bestimmung m...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 1. Anfechtungstatbestände

Rz. 36 Liegen die Grundvoraussetzungen des § 129 InsO vor, kann dann eine der Folgenormen ab § 130 ff. InsO als "Aufbautatbestand" hinzugezogen werden. Dabei bilden die Bestimmungen §§ 130–134 InsO die "wichtigsten Normen" der Anfechtung bei Privatpersonen und Regelinsolvenzen. Die Normen ab §§ 135 f. InsO beziehen sich hingehen auf Gesellschaften. Im Folgenden werden nicht "...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 4. Mängel des Anstellungsvertrages – Der faktische Geschäftsführer

Rz. 126 Für die Geltendmachung von Mängeln (Nichtigkeit, Anfechtung) sind zu unterscheiden: (1) Der Geschäftsführer hat seine Tätigkeit noch nicht aufgenommen: Jeder Vertragspartner kann sich auf den Mangel berufen bzw. Erklärungen abgeben, die rückwirkend die Nichtigkeit herbeiführen (z.B. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, vgl. BGH GmbHR 1995, 306; OLG Düsseldorf GmbHR...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Nichtigkeit des Feststellungsbeschlusses

Rz. 42 § 256 AktG regelt die Nichtigkeit von Feststellungsbeschlüssen der AG. Da das GmbHG keine eigene Regelung enthält, gelten diese Bestimmungen (weitgehend) analog (allg. M., vgl. Noack § 42a Rz. 24, 108; Rowedder/Pentz/Tiedchen § 42a Rz. 77). In Einzelheiten ist vieles umstr (vgl. Noack § 42a Rz. 108). Rz. 43 Soweit Nichtigkeit nach allg. Grundsätzen gegeben ist, wird au...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Antrag

Rz. 476 Die gerichtliche Entscheidung hat feststellende, nicht aber rechtsgestaltende Wirkung.[1115] Der Antrag ist daher auf die Feststellung der Unwirksamkeit des genau zu bezeichnenden Einigungsstellenspruchs zu richten.[1116] Hat die Einigungsstelle ihre Unzuständigkeit festgestellt, ist der Antrag auf das Bestehen des Mitbestimmungsrechts zu richten. Gerichtlich überprüf...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Vorschriften über das Wahlrecht

Rz. 269 Mit "Vorschriften über das Wahlrecht" ist die Regelung der Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) in § 7 BetrVG gemeint. Ein Verstoß liegt daher sowohl bei der Zulassung von Nichtwahlberechtigten[534] als auch bei der Nichtzulassung von Wahlberechtigten[535] vor. In der Praxis können z.B. Fehler bei der Frage der Wahlberechtigung von Leiharbeitnehmern auftreten. Denn ü...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Heilung von Beschlussmängeln – Bestätigungsbeschluss

Rz. 121 Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn die anfechtungsberechtigten Gesellschafter nachträglich zustimmen. Die Anfechtung kann ferner ausscheiden, wenn die Gesellschafter den anfechtbaren (nicht einen nichtigen Beschluss, vgl. BGH NZG 2004, 235; NZG 2006, 191: für die AG) Beschluss durch einen neuen Beschluss bestätigen, der ohne Beschlussmängel zustande kommt (§ 244...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / 2. Muster

Rz. 171 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.17: Anfechtung des Arbeitsvertrags _________________________ Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________________________, hiermit fechten wir den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag an. Sie haben uns über Ihre Fahrtauglichkeit getäuscht. In dem Einstellungsfragebogen vom _________________________ haben Sie mitgetei...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 7. Besonderheiten bei Beendigung des Krankheitskostenversicherungsvertrages durch Versicherer

Rz. 253 Zwar ist gem. § 206 Abs. 1 VVG nach dem Wortlaut jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 S. 1 VVG erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen. Der BGH[148] hat jedoch inzwischen § 206 Abs. 1 S. 1 VVG teleologisch dahingehend reduziert, dass lediglich eine außerordentliche Kündigung wegen Prämienverzugs verboten ist, währ...mehr

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§ 8 Neuerwerb im Nachlassin... / 5. Vorsatzanfechtung

Rz. 45 § 133 Abs. 1 InsO ermöglicht (theoretisch) eine Anfechtung von Rechtshandlungen, welche bis zu zehn Jahren vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen wurden. Er ist untergliedert in zweierlei Punkte, nämlich zum einen den Regelfall einer Vorsatzanfechtung (Abs. 1), zum anderen den Sonderfall eines entgeltlichen Vertrags mit nahestehenden Personen (Abs. 2). Dabei regelt § 13...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 474 Der Spruch der Einigungsstelle beendet gemäß § 76 Abs. 5 BetrVG die Meinungsverschiedenheit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat mit der Wirkung, die eine Einigung der Betriebsparteien gehabt hätte.[1109] Da er sowohl Rechte und Pflichten für Betriebsrat und Arbeitgeber begründet als auch normativ auf die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer einwirkt, besteht häufig ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Anfechtungsgründe

Rz. 107 Voraussetzung der Anfechtung ist die Gesetzes- oder Satzungswidrigkeit des Gesellschafterbeschlusses. Gesetzesverstoß ist jeder Gesetzesverstoß, nicht nur der gegen das GmbHG. Satzungsverstoß liegt nur vor bei der Verletzung echter Satzungsbestimmungen (vgl. näher Scholz/K. Schmidt/Bochmann § 45 Rz. 116). Als Anfechtungsgründe kommen Verfahrens- und Inhaltsmängel in ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / V. Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen und Leistungen

Rz. 27 Durch den mit MoMiG 2008 eingefügten Abs. 1 S. 3 findet das Auszahlungsverbot des Abs. 1 S. 1 auf die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Leistungen auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen, keine Anwendung. Dadurch wird die Rechtsfigur des eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens aufgegeben und ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Seltene Notverwaltungsgeschäfte

Rz. 28 Anerkannt ist, dass jeder Miterbe notwendige Maßregeln ohne Mitwirkung der anderen Miterben treffen kann, um den Nachlass zu erhalten (§ 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Notverfügungen kann jeder Miterbe allein treffen; er handelt dabei für alle Miterben.[40] Das Notverwaltungsrecht kann der Minderjährige durch seinen gesetzlichen Vertreter ausüben. Er handelt zugleich als...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Teilnahmerecht

Rz. 5 Jeder Gesellschafter hat das Recht auf Teilnahme an der Gesellschafterversammlung und auf rechtliches Gehör, unabhängig davon, ob er ein Stimmrecht (stimmrechtsloser Geschäftsanteil) hat (BGH GmbHR 1971, 207) oder von der Abstimmung ausgeschlossen ist (BGH NJW 1972 2225; vgl. auch Noack § 48 Rz. 6; Lutter/Hommelhoff § 48 Rz. 2, 3). Das Teilnahmerecht kann zwar in der S...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 2. Spezielle Einzelfälle

Rz. 10 Zu denken ist aber auch daran, dass im Bereich des Fahrerlaubnisrechtes nicht nur Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörde der Anfechtung unterliegen können, sondern auch sonstige Einzelmaßnahmen. Rz. 11 So kann die Eintragung von Entscheidungen im Fahreignungsregister unter verschiedenen Gesichtspunkten rechtlich angreifbar sein. Hierbei können im Einzelnen folgende Ma...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 2. Zulässigkeit

a) Antragsbefugnis Rz. 475 Arbeitgeber und Betriebsrat sind regelmäßig antragsbefugt. Das analog § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist grundsätzlich für beide Betriebsparteien gegeben.[1110] Nur in Einzelfällen kann das Feststellungsinteresse ausnahmsweise zu verneinen sein, etwa wenn der Einigungsstellenspruch wegen eines erledigenden Ereignisses keine Wi...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Vornahme eines Rechtsgeschäfts gegenüber dem Gesellschafter

Rz. 47 Als Rechtsgeschäft ist nicht nur der Abschluss, sondern auch dessen Auflösung, Kündigung oder Anfechtung zu verstehen (Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 48). Zu abw. Regelung in der Satzung vgl. § 46 Rz. 3 ff. Rz. 48 Erfasst werden Rechtsgeschäfte jeder Art, neben Verträgen auch einseitige Rechtsgeschäfte (Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) und rechtsgeschäftliche Handlungen (...mehr