Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einwilligungsbedürftige Rechtsgeschäfte.

Rn 15 Nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und damit einwilligungsbedürftig sind die Ablehnung eines Angebots; die Annahme einer Erbschaft (Hamm ZErb 16, 76, 79) und die Annahme der Schenkung eines Erbteils (AG Stuttgart FamRZ 71, 182) wegen der Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten; die Ausschlagung der Erbschaft wegen des Verlusts der Erbenstellung (Fröhler BWNotZ 13,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Mieterhöhungsvereinbarung/Staffelmiete/Indexmiete.

Rn 13 Die Miete kann auch aufgrund vertraglicher Vereinbarungen sich verändert haben. Auch wenn über eine solche Erhöhung Streit besteht (Widerruf, Anfechtung, Formmangel usw) scheidet wegen des Erhöhungsbetrages eine Sicherungsanordnung aus.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angefochtene Entscheidung.

Rn 4 Zum Gegenstand des Berufungsverfahrens wird der erstinstanzliche Streitgegenstand, soweit durch das angefochtene Urt über ihn entschieden und er durch die Berufung oder die Anschlussberufung angefochten ist. Der Anfechtung insoweit unterfallen auch die dem Urt vorausgegangenen Entscheidungen (§ 512). Richtet sich die Berufung gegen eine im Anhörungsrügeverfahren ergange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vaterschaftsfeststellungsverfahren.

Rn 2 Das antragsgebundene gerichtliche Verfahren ist ohne zeitliche Begrenzung zulässig (BGH FamRZ 07, 1731). Besteht eine rechtliche Vaterschaft, ist ein Feststellungsantrag unzulässig (BGH FamRZ 99, 716); dies gilt nicht bei einer sog Zahlvaterschaft nach §§ 1708, 1717 BGB aF (Celle FamRZ 22, 371). Der (notarielle) Verzicht der Mutter auf die Vaterschaftsfeststellung ist n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 9 § 134 ist anwendbar, wenn AGB gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen (MüKo/Wurmnest Vor § 307 Rz 9). In einem Verstoß gegen § 134 liegt zugleich eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 I, denn von zwingendem Gesetzesrecht darf durch AGB nicht abgewichen werden (BGHZ 153, 16; NJW 03, 293). Rn 10 § 138 ist anwendbar, wenn die Sittenwidrigkeit auf anderen als den in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird. (2) Ist die Hauptsache durch eine auf Grund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt, so findet gegen die Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde statt. Dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache den in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Form.

Rn 19 Sowohl das Gericht (1. Alt) als auch die Parteien (2. Alt) können einen Vergleich schriftlich vorschlagen. ›Unterbreiten‹ gem Abs 6 S 1 erfordert eine eigenständige, von der Erklärung der Annahme der außergerichtlichen Vereinbarung abgesetzte Erklärung der Parteien ggü dem Gericht. Eine gemeinsame Erklärung oder die Erklärung einer Partei mit Zustimmung der anderen Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abhilfeverfahren.

a) Allgemeines. Rn 45 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung abhelfen oder sie dem Richter vorlegen, § 11 II 5, 6 RPflG. Eine Vorlage an den Richter unter Offenlassen einer Abhilfe ist unzulässig (München Rpfleger 81, 412; Ddorf Rpfleger 86, 404, mit abl Anm Lappe/Meyer-Stolte). Der Rechtspfleger muss der Erinnerung abhelfen, wenn er sie für zulässig und begründet hält. Ihm st...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Der Streithelfer kann, wobei Hs 2 Angriffs- und Verteidigungsmittel lediglich beispielhaft benennt, alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung ist der Streithelfer zur Entgegennahme für die Hauptpartei bestimmter Prozesshandlungen berechtigt. Die Vornahme oder Entgegennahme einer Prozesshandlung durch ihn wirkt, wie we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gewährleistungsrecht.

Rn 45 Gewährleistungsrechte, insb §§ 437 ff, schließen § 123 nicht aus (NJW 58, 177; BGHZ 57, 146; 110, 222), bei der Gewerberaummiete auch nicht nach der Überlassung (BGH NJW 09, 1266 Tz 33). Mit Anfechtung entfällt ein gewährleistungsrechtlicher Schadensersatzanspruch (Höpfner NJW 04, 2865; aA Derleder NJW 04, 970).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hintergrund.

Rn 4 Die Vorschrift beruht auf der Überlegung, dass der Erblasser üblicherweise entferntere Abkömmlinge nicht hinter völlig Familienfremde zurücksetzen möchte. Es handelt sich um die unwissentliche Übergehung dieser Abkömmlinge. Dabei wird der Irrtum des Erblassers unterstellt. Eine Anfechtung durch den Vorerben ist nicht erforderlich. Dies kann dann anders sein, wenn der Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Blankounterschrift.

Rn 18 Wird eine Blankounterschrift geleistet und das Blankett abredewidrig ausgefüllt, liegen die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung an sich vor (Erklärungsirrtum). Nach dem Gedanken aus § 172 II ist die Anfechtung ggü einem gutgläubigen Dritten ausgeschlossen (BGHZ 113, 53; NJW 96, 1469).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bindung.

Rn 14 Die rechtskräftige Entscheidung über das Zeugnisverweigerungsrecht bindet auch höhere Instanzen. Eine Anfechtung des Endurteils unter Berufung auf die Unrichtigkeit des Zwischenurteils kommt somit ebenfalls nicht in Betracht (BGH NJW 93, 1391, 1392 [BGH 10.02.1993 - XII ZR 241/91]; Musielak/Voit/Huber § 387 Rz 3; Zö/Greger § 387 Rz 4 unter Hinweis auf § 557 II).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen. (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostengrundentscheidung.

Rn 6 Seiner Selbstständigkeit geschuldet, hat im EA-Verfahren eine Kostenentscheidung zu ergehen. In fG-Familiensachen erklärt § 51 IV die §§ 80 ff u in Familienstreitsachen (§ 112) die § 113 I 2 iVm §§ 91 ff ZPO sowie § 243 für anwendbar. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 57 Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Verfahren.

Rn 21 Das Verfahren richtet sich nach den §§ 567 ff. Vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts ist dem Gegner rechtliches Gehör zu gewähren (§ 99 II 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anfechtbarkeit.

Rn 4 Nach einhelliger Auffassung unterliegt weder die Entscheidung des Gerichts, trotz Anregung kein Verfahren einzuleiten noch die erteilte oder unterbliebene Unterrichtung einer Anfechtung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Prozessgericht kann in dem Urteil, durch das über die Einwendungen entschieden wird, die in dem vorstehenden Paragraphen bezeichneten Anordnungen erlassen oder die bereits erlassenen Anordnungen aufheben, abändern oder bestätigen. 2Für die Anfechtung einer solchen Entscheidung gelten die Vorschriften des § 718 entsprechend.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Angriff.

Rn 9 Jeder Beschl ist anfechtbar. Auch ein vollzogener Beschl (BGH NJW 11, 2660 = ZMR 11, 732) oder einer mit ›geringfügigen‹ Fehlern kann idR angegriffen werden (München ZWE 11, 262). Selbst für die Anfechtung eines Negativbeschl (Rn 1) besteht idR ein Rechtsschutzbedürfnis (BGH ZMR 16, 122 = NJW 15, 3713 Rz 8); es ist nicht erforderlich, zusätzlich einen Antrag auf Beschl-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Dissens.

Rn 14 Während sich beim Irrtum Wille und Erklärung nicht decken, stimmen beim versteckten Dissens zwei Willenserklärungen – auch nach ihrer Auslegung – nicht überein. Da eine Fehlvorstellung über die Erklärung des anderen Teils herrscht, ist eine Anfechtung ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Die Anfechtung der Annahme oder der Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. 2Für die Erklärung gelten die Vorschriften des § 1945.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Kostenentscheidung des Berufungsgerichts.

Rn 23 Ergeht im Berufungsverfahren ein Anerkenntnisurteil, so ist die dort ergangene Kostenentscheidung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. In Betracht kommt hier nur die Rechtsbeschwerde nach § 574, die allerdings gem § 574 I Nr. 2 der Zulassung bedarf (BGH BGHR 04, 844 = NJW 04, 2904).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auslegung.

Rn 12 Ergibt die Auslegung, dass das Gewollte, also nicht das irrtümlich Erklärte, als Erklärungsinhalt gilt (BGHZ 71, 247), scheidet eine Anfechtung aus. Hat der Erklärungsempfänger den Irrtum erkannt, gilt das Gewollte (BGH NJW-RR 95, 859 [BGH 22.02.1995 - IV ZR 58/94]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Frist.

Rn 19 Die sofortige Beschwerde ist nach § 567 innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu erheben (§ 569 I 1). Die sofortige Beschwerde kann sowohl beim Ausgangsgericht als auch beim Beschwerdegericht eingereicht werden (§ 569 I 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anfechtbarkeit.

Rn 9 Der Ausspruch nach § 94 ist nicht isoliert anfechtbar. Er kann nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden (§ 99 I) oder im Falle einer isolierten Anfechtung der Kostenentscheidung (§ 99 II) zusammen mit der gesamten Kostenentscheidung. In Betracht kommt allerdings die Gehörsrüge nach § 321a , wenn die Entscheidung über die Austrennung der Mehrkosten unter Verletzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach § 119 II.

a) Des Käufers. Rn 73 Der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache ist typisch durch eine Abweichung der Kaufsache von der geschuldeten Beschaffenheit verursacht. Damit § 119 II nicht den Anwendungsbereich des § 437 größtenteils abdeckt, muss es bei der Verdrängung des Eigenschaftsirrtums durch das Mängelrecht bleiben (hM: MüKo/Westermann Rz 53; Staud/Ma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben.

Rn 5 Kraft Gewohnheitsrechts (K. Schmidt HandelsR § 19 III 1a) kann auch an das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben die Fiktion der Annahme durch den Empfänger geknüpft werden (s aber auch die gesetzliche Annahmefiktion in § 362 HGB, s Rn 3). Aus dogmatischer Sicht ist str, ob die Fiktion an das Schweigen des Empfängers anknüpft oder auf einer Rechtsschein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirkungen.

Rn 12 Durch den Beschl wird die Entscheidung des angefochtenen Urteils zur vorläufigen Vollstreckbarkeit abgeändert. Auswirkungen auf die Rechtskraft des nicht angefochtenen Urteilsteils hat er nicht (Zweibr JB 83, 1889). Wird der Umfang der Anfechtung nach der Entscheidung erweitert, berührt dies dessen Wirksamkeit nicht (Anders/Gehle/Göertz ZPO Rz 8), begründet allenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anerkenntnisurteil.

Rn 14 Voraussetzung ist, dass ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ergangen ist. Wird nach einem Anerkenntnis der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so ist nicht § 99 II anwendbar, sondern § 91a II. Der Wortlaut ist insoweit missverständlich, als das Gesetz davon spricht, dass sich der Rechtsstreit durch ein Anerkenntnis erledigt haben muss. Aus § 99 II 1 ergi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Vollstreckbarerklärung nach § 796a Abs. 1 ist das Gericht als Prozessgericht zuständig, das für die gerichtliche Geltendmachung des zu vollstreckenden Anspruchs zuständig wäre. (2) 1Vor der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist der Gegner zu hören. 2Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. 3Eine Anfechtung findet nicht statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbeschwerde.

Rn 10 Die Entscheidung des Beschwerdegerichts kann mit der Rechtsbeschwerde angefochten werden, wenn das Beschwerdegericht durch Kollegialentscheidung diese gem § 575 I 1 zugelassen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Abschlussgefahren.

Rn 47 Dem Risikobereich des Maklers sind die Gefahren der Formnichtigkeit (§ 125) des Hauptvertrags zuzuordnen. Wird bei Grundstückskaufverträgen die Form des § 311b I nicht eingehalten, entsteht kein Anspruch auf Vergütung (BGH WM 77, 1049). Worauf der Formmangel zurückzuführen ist, spielt idR keine Rolle (auch bei unzutreffend beurkundetem Kaufpreis: Grüneberg/Sprau § 652 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift gilt für alle Arten von Rechtsgeschäften (vgl § 119 Rn 19, zum Schweigen § 119 Rn 20; zur Abdingbarkeit Hamm NJW-RR 06, 980 f) von natürlichen und juristischen Personen (BGH WM 11, 2311 Tz 29). Maßgebender Zeitpunkt ist die Abgabe der Willenserklärung. Verfügungsgeschäfte sind anfechtbar, wenn sie selbst auf einer Täuschung beruhen (Grigoleit AcP 199, 404...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 Die Anfechtung nach § 123 muss gem § 124 I binneneiner Jahresfrist erfolgen, die nach §§ 197 I, 188 II zu berechnen ist, Verwirkung nur bei ganz besonderen Umständen (BAG NZA 08, 348 [BAG 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06] Tz 45). Die Anfechtungserklärung muss vor Fristablauf zugegangen sein (s.a. AG Kassel ZWE 17, 359).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beweisaufnahme erfolgt vor dem Prozessgericht. Sie ist nur in den durch dieses Gesetz bestimmten Fällen einem Mitglied des Prozessgerichts oder einem anderen Gericht zu übertragen. (2) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den die eine oder die andere Art der Beweisaufnahme angeordnet wird, findet nicht statt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Teilurteil.

Rn 9 § 99 I ist auch im Falle eines Teilurteils zu beachten. Mehrere Fälle sind hier auseinander zu halten. 1. Teilurteil enthält Kostenentscheidung. Rn 10 Enthält das Teilurteil eine Kostenentscheidung, so ist die Kostenentscheidung des Teilurteils nach § 99 I grds nicht anfechtbar, es sei denn, das Gesetz lässt die isolierte Anfechtung zu. Beispiel: Gegen den Beklagten zu 1) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kein Rechtsverhältnis.

Rn 9 Einzelne Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, deren Vorliegen allein zu keinen bestimmten Rechtsfolgen führt, stellen kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis dar. Auch reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens sind kein Rechtsverhältnis (BGH NJW 08, 1303). Die Beantwortung von abstrakten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtliche Behandlung.

Rn 5 Die einzelnen Teilschulden bzw Teilforderungen bleiben trotz der Teilung in gewisser Hinsicht miteinander verbunden. Anfechtung, Rücktritt u Minderung können nur gemeinsam ausgeübt, das Zurückbehaltungsrecht (§ 320 I 2) nur einheitlich geltend gemacht werden. Im Prozess sind Teilschuldner u -gläubiger einfache Streitgenossen (§ 59 ZPO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 91 ff ZPO

Rn 1 Nach § 308 II hat das Gericht über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, grds vAw, also auch ohne Antrag zu entscheiden. Mit welchem Inhalt diese Kostenentscheidung zu treffen ist, regeln die Vorschriften der §§ 91 ff. Ergänzend finden sich noch weitere Vorschriften für die Kostenentscheidung, zB bei Klagerücknahme – § 269 III (entsprechend anzuwenden bei Rückn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konkurrenzen.

Rn 27 Neben der Anfechtung nach §§ 1954 ff ist ein Widerruf nicht möglich. IÜ ist auch für die Anwendung der Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage auf die Annahme- oder Ausschlagungserklärung kein Raum. Bei einem Irrtum über den Berufungsgrund ist § 1949 zu beachten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelfälle.

Rn 13 Arbeitsvertrag: Die allg Grundsätze gelten auch bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen. Die falsche Beantwortung einer dem ArbN bei der Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann den ArbG dazu berechtigen, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, wenn die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war (BAG NZA 12, 34 [BAG 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Weitere Rechtsfolgen.

Rn 6 Was die weiteren Rechtsfolgen angeht (zB Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Pflichten aus I–III, Anfechtung bei fehlerhaftem Gebrauch elektronischer Geräte) kann auf § 312i Rn 12 ff verwiesen werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 1957 enthält als gesetzliche Fiktion eine abw Regelung zu § 142 I und verhindert, dass der Anfechtende erneut annehmen oder ausschlagen kann. Er kann aber, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die Anfechtung anfechten (§ 1954 Rn 25).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sofortige Beschwerde.

1. Zulässigkeit. a) Statthaftigkeit. Rn 50 Die sofortige Beschwerde gegen den Kfb ist statthaft, wenn der Beschwerdewert 200 EUR übersteigt. b) Form und Frist. Rn 51 Es gilt die Formvorschrift des § 569 II, III. Auch wenn eine Entscheidung des Rechtspflegers des LG angegriffen wird, besteht kein Anwaltszwang, § 13 RPflG, § 78 III (BGH NJW 06, 2260 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Entscheidung durch den Richter.

a) Allgemeines. Rn 47 Hilft der Rechtspfleger nicht vollständig ab, legt er die Erinnerung dem Richter vor, § 11 II 6 RPflG. Zuständig ist der Richter des Gerichts, dessen Rechtspfleger entschieden hat; dies kann beim LG auch die Kammer bzw. beim OLG der Senat sein (§ 28 RPflG; München AGS 17, 51, 52 [OLG München 08.07.2016 - 34 Sch 11/13]; bei der sofortigen Beschwerde ist d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 2 § 30a regelt die Anfechtung von Verwaltungsakten im Bereich des Kostenrechts, sofern nicht bereits Spezialregelungen den Rechtsschutz garantieren (Abs 1 S 1 aE). Die Bedeutung der Vorschrift für das Zivilrecht beschränkt sich auf Verwaltungsakte über die Einforderung, Rückzahlung, Stundung und den Erlass von Kosten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erfasste Fristen.

Rn 3 Verjährungsfrist (§ 204 BGB; auch beim Gütestelleverfahren, Abs 1 Nr 4: BGH WM 09, 2032 Rz 14), Klagefrist im Mieterhöhungsverfahren (§ 558b II 2 BGB), Anfechtungsfrist nach §§ 3, 4 AnfG (Frankf OLGR 94, 263), Frist für aktienrechtliche Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage (BGH NJW 89, 904 f; BGHZ 189, 32 Rz 11 = NJW-RR 11, 976; Dresd ZIP 17, 2003), Klagefristen nach § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erbscheinserteilung (vgl § 2359 aF).

Rn 28 Das grds erforderliche Rechtsschutzbedürfnis kann nur in Ausnahmefällen verneint werden, zB wenn der Erbschein im konkreten Fall offensichtlich keinem Zweck dienen kann. Es fehlt nicht, weil andere Nachweise wie ein Europäisches Nachlasszeugnis (Rn 7) verfügbar wären (MüKo/Grziwotz Rz 62). Ist der Erbscheinsantrag zulässig und begründet, ergeht Feststellungsbeschluss g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsberechtigte Personen.

Rn 1 Die als Antragsteller (§ 7 I FamFG) zur Vaterschaftsanfechtung berechtigten Personen sind in § 1600 I abschließend aufgeführt. Anderen Personen oder Verwandten steht ein Anfechtungsrecht nicht zu. Ein zulässiger Antrag setzt nach § 171 II FamFG einen sog objektiven Anfangsverdacht voraus. Nach Abs 1 Nr 1 ist der Mann, dessen Vaterschaft aufgrund Ehe (§§ 1592 Nr 1, 1593 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltendmachung.

Rn 1 Wie der Erbe kann auch der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte als nur schuldrechtlich Berechtigter erbunwürdig sein. Die Geltendmachung erfolgt durch formlose Anfechtungserklärung des Berechtigten (§ 2341) ggü dem Unwürdigen (§ 143 I, IV 1). Sie ist in einer Klageerhebung idR enthalten, wenn der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte zugleich Erbe is...mehr