Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachprüfung von Vorentscheidungen.

Rn 6 Ebenso wie iRd § 512 sind in der Revisionsinstanz nachprüfbar nur solche Vorentscheidungen des Berufungsgerichts, die das Gesetz nicht für unanfechtbar erklärt hat (zu überprüfbaren/nicht überprüfbaren Vorentscheidungen vgl § 512 Rn 2–8). § 557 II schließt eine Inzidentprüfung oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durch das Revisionsgericht iRe Rechtsmittels, zB eines ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck, Systematik und Anwendungsbereich.

Rn 1 Nach der mit §§ 111 1, 1367, 1831 1 korrespondierenden Vorschrift in 1 kann ein einseitiges Rechtsgeschäft nur bei bestehender Vertretungsmacht wirksam werden (BGH NJW 16, 3032 [BGH 29.06.2016 - XII ZB 300/15] Rz 24). Ein von oder ggü einem Vertreter ohne Vertretungsmacht vorgenommenes einseitiges Rechtsgeschäft ist unheilbar nichtig (Staud/Schilken Rz 2). Es gibt keine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Ohne die Zustimmung der Eltern darf grds keine Adoption erfolgen, denn mit der wirksamen Adoption verlieren sie ihre grundrechtlich geschützten Elternrechte. Die Ersetzung der Zustimmung ist deshalb auf Ausnahmen beschränkt (§ 1748). Aus der Gesamtregelung ergibt sich auch, dass sonstige Personen, gleich wie nah sie verwandtschaftlich zu dem Kind stehen, nicht in das Ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 3 Zur Entscheidung über den Antrag, der nach § 109 III 1 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden kann (deswegen besteht auch kein Anwaltszwang, § 78 V), ist dasjenige Gericht örtlich und sachlich zuständig, das die Sicherheitsleistung angeordnet hat. Nach § 20 Nr 3 RpflG liegt die funktionelle Zuständigkeit beim Rechtspfleger. Die Entscheidung er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Drohung.

Rn 32 Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt oder Nichteintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt und das verwirklicht werden soll, wenn der Bedrohte nicht die von dem Drohenden gewünschte Willenserklärung abgibt (BGHZ 2, 295; BGH NJW 88, 2600 f; 10, 1364 Tz 35; NJW-RR 96, 1281; NJOZ 17, 1701 Tz 13; BAG NZA 02, 732). Es genügt nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahrensrechtliche Hinweise.

Rn 9 Eine Änderung nach erfolgter Annahme ist im Adoptionsrecht nicht vorgesehen (AG Nürnberg StAZ 09, 82 [AG Nürnberg 08.10.2008 - UR III 173/08]). In Betracht kommt jedoch eine Änderung nach dem NamÄndG. Unzulässig ist es, im Annahmebeschluss auszusprechen, dass das Kind seinen bisherigen Namen weiterführt (BayObLG FamRZ 03, 1869); der Beschl ist insoweit wegen eines Geset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Begriff der Einwendung iSv § 404 ist weit zu verstehen. Er umfasst alle rechtshindernden u rechtsvernichtenden Einwendungen sowie peremptorische u dilatorische Einreden. Zu den rechtshindernden Einwendungen gehören die aus §§ 104, 125, 134, 138. Als rechtsvernichtende Einwendung zu nennen sind insb Anfechtung, Erfüllung, Erlass, Aufrechnung – vgl aber § 406 –, Rückt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 26 Die Amtszeit des Verw endet mit: Abberufung (Rn 29), Ablauf der Bestellungszeit (Rn 23), erfolgreicher Anfechtung (Rn 17) oder Amtsniederlegung (Rn 43). Auch wenn der aktuelle Amtsträger stirbt oder eine Gesellschaft, die Verw ist, durch Vollbeendigung untergeht, wird das ›Amt Verw‹ frei. Das ›Amt‹ des Verw kann der Amtsträger in Ermangelung einer Kompetenz nicht auf D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Willenserklärung.

Rn 2 Die Willenserklärung des Absenders muss fehlerhaft übermittelt, von der Mittelsperson also eine fremde Willenserklärung befördert worden sein. Ein wirksamer Widerruf der Willenserklärung schließt § 120 aus (BGH NJW 08, 2702 [BGH 21.05.2008 - IV ZR 238/06] Tz 34). Es genügt eine durch die Aktivierung einer falschen Funktion bei einem Dienstleister fehlerhaft erstellte in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung durch das staatliche Gericht (Abs 3).

Rn 4 Soweit der Versuch einer Partei, einen Schiedsrichter nach § 1036 abzulehnen, iRd vereinbarten Verfahrens oder iRd nach Abs 2 gesetzlich vorgesehenen Verfahrens erfolglos bleibt und die Umstände für die Richterablehnung nicht aus anderen Gründen präkludiert sind, kann die Partei nach Abs 3 innerhalb eines Monats beim staatlichen Gericht eine Entscheidung über die Ablehn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsweginterne Abgrenzungsfragen.

Rn 2 Rechtsweg in diesem Verständnis bedeutet Abgrenzung der Zuständigkeiten der einzelnen, grds gleichwertigen Gerichtsbarkeiten (Art 95 GG). Hierauf beschränkt sich der Anwendungsbereich der Vorschriften. Für sonstige Zuständigkeitszweifel etwa bei rechtsweginternen Abgrenzungsfragen zwischen allg und besonderen Spruchkörpern finden sie keine Anwendung. Allerdings sind die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidungen des Rechtspflegers.

Rn 6 Entscheidungen des Rechtspflegers fallen nicht unter § 573. Im Grundsatz gelten für sie die allgemeinen Vorschriften (§ 11 I RPflG). Sie sind also mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn dieses Rechtsmittel eröffnet ist. Ist das nicht der Fall, findet die befristete Erinnerung statt, über welche der Richter zu entscheiden hat. Die ›Durchgriffserinnerung‹ alten Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die abredewidrige Ausfüllung eines Blanketts.

Rn 8 Der Rechtsgedanke des § 172 wird auf Blanketturkunden entspr angewandt. Wer ein Blankett mit seiner Unterschrift freiwillig aus der Hand gibt und die Ausfüllung des Urkundentextes einem Dritten überlässt, muss den abredewidrig ausgefüllten Inhalt einem gutgläubigen Dritten ggü als seine Willenserklärung gegen sich gelten lassen. Der Vertrauensschutz ist durch Anfechtung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Übertragung.

Rn 16 Das Anwartschaftsrecht kann wie Eigentum übertragen (BGHZ 28, 16, 21; 75, 221, 225), verpfändet (BGHZ 35, 85, 93; Staud/Beckmann Rz 83) und gepfändet (zu Einzelheiten, insb zur notwendigen Doppelpfändung der Sache und des Anwartschaftsrechts s Erman/Grunewald Rz 34) werden. Erforderlich sind daher für die Übertragung Einigung und Übergabe oder ein Übergabesurrogat, und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz (§ 24 I).

Rn 1 Die Versammlung ist gem § 24 I wenigstens einmal jährlich einzuberufen. Die Verletzung von § 24 I würde die Abberufung des Verw aus wichtigem Grund erlauben (AG Hamburg-Blankenese ZMR 08, 1003). Dies hat aber nur noch bei einer Anfechtung einer Bestellung Bedeutung oder dann, wenn ein WEigtümer gegen die Mehrheit die Abberufung verlangt, weil die WEigtümer den Verw anso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 4 Darunter versteht man den wirksam beauftragten RA, dh den Prozessbevollmächtigten, wobei es auf die jeweilige Instanz ankommt (ThoPu/Hüßtege § 78 Rz 4). Die nächst höhere Instanz beginnt erst mit der Einlegung des Rechtsmittels, so dass eine Unterbrechung auch dann eintritt, wenn das Urt an den Prozessbevollmächtigten zugestellt wird und dieser vor Einlegung des Rechtsm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anfechtungsklagen.

Rn 40 Im Gesellschaftsrecht und Insolvenzanfechtung s dort; für Klagen nach §§ 11, 13 AnfG findet § 6 analog Anwendung, dh es zählt der Wert der Forderungen, derentwegen angefochten wird oder der geringere Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll (BGH JurBüro 08, 368; NZI 18, 821); Zinsen und Kosten werden abw von § 4 hinzugerechnet (BGH WM 82, 435; § 4 Rn 20). U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenseitige Abhängigkeit der Bürgschaftserklärungen.

Rn 6 Ein (künftiger) Bürge kann seine Bürgschaft von der Begründung einer Mitbürgschaft als Bedingung iSd § 158 abhängig machen (RGZ 138, 270, 273; BGH WM 74, 8, 10 f). Solch eine Bedingung muss idR ausdrücklich vereinbart sein oder sich durch Vertragsauslegung aus den Umständen ergeben (Köln BB 99, 758 [OLG Köln 07.10.1998 - 13 U 39/98]). Ein Motivirrtum über die Existenz e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsbeschränkung.

Rn 25 Der Berufungskläger kann sein Rechtsmittel durch die Berufungsanträge auf einen von mehreren Ansprüchen, auf einen mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch und auf einen quantitativ abtrennbaren, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von dem Schicksal des übrigen Teils unabhängigen Teil des in der 1. Instanz erhobenen Anspruchs beschränken. Dasselbe gilt für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit.

Rn 5 Begehrt der Eigentümer vom Grundpfandrechtsinhaber im Klagewege die Umschreibung (vgl § 1163 BGB) oder Löschung des Grundpfandrechts, so kann es bei Streit um das (Fort-)Bestehen der gesicherten Forderung Sinn machen, den Grundpfandrechtsinhaber sogleich auf ›Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit‹ in Anspruch zu nehmen. Sofern es zur ›Schuldbefreiung‹ – was (zB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verkündung im Verkündungstermin (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2, Abs 2).

Rn 5 Beraumt das Gericht einen Verkündungstermin an, so ist eine Ladung ebenso entbehrlich (§ 218 Rn 2) wie die Anwesenheit der übrigen Mitglieder des Prozessgerichts (§ 311 IV). Der VT darf nicht zur mündlichen Verhandlung oder Beweisaufnahme bestimmt und geeignet sein (St/J/Althammer Rz 13); anders bei § 87 III ZVG. Wird das Urt zeitlich vor dem vorgesehenen Termin verkünd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befriedigung, Stundung.

Rn 13 Als Befriedigung kommen neben der Zahlung auch die Erfüllungssurrogate in Frage, somit Aufrechnung und Hinterlegung. § 775 Nr 4 ist darüber hinaus bei dem Vorliegen von Erlassverträgen oder Verzichtserklärungen anzuwenden; dass eine Erklärung des Gläubigers grds ausreicht, belegt der Hinweis auf die Bewilligung der Stundung; dann allerdings ist von § 775 Nr 4 auch eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Entstehung.

Rn 2 Der Anspruch entsteht kraft Gesetzes mit dem Erbfall (I), dh mit dem Tod des Erblassers (§ 1922). Das gilt auch, wenn der Anspruch davon abhängt, dass der Pflichtteilsberechtigte oder ein anderer das ihm Zugewendete ausschlägt (§§ 2306 I, 2307, 1371 III und ggf bei § 2309), vgl § 2332 III. Die nicht durchgeführte Ausschlagung stellt sich dann als Einwendung dar (RG JW 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel bei Zurückweisung der Berichtigung.

Rn 15 Gegen Beschlüsse, die den Antrag auf Berichtigung zurückweisen, ist kein Rechtsmittel statthaft, Abs 3 1. Alt. Das gilt mit dem BGH nach der ZPO-Reform (BGH NJW-RR 04, 1654, 1655) jetzt auch bei ›greifbarer Gesetzeswidrigkeit‹ (Kobl FamRZ 91, 100, 101) oder einer Verkennung des Begriffs der offenbaren Unrichtigkeit (so noch LAG München MDR 85, 170 [LAG München 10.02.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Ein anfechtbares, aber nicht angefochtenes Rechtsgeschäft ist uneingeschränkt gültig (BGH NJW-RR 87, 1456 [BGH 01.07.1987 - VIII ZR 331/86]; Flume 557; aA Enneccerus/Nipperdey AT, 1213). § 142 I regelt die Wirkung der Anfechtung auf das Rechtsgeschäft in Form einer Fiktion. § 142 bewirkt va (vgl Rn 6) einen Gutglaubensschutz bei einem Dritterwerb (AnwK/Feuerborn § 142 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Aktienrechtliche Anfechtungsklage.

Rn 18 Ein Rechtsstreit über die Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist bis zur Entscheidung über die ebenfalls angefochtenen Bestätigungsbeschlüsse wegen Vorgreiflichkeit auszusetzen, da im Falle der rechtskräftigen Nichtigerklärung der Ausgangsbeschlüsse eine etwaige heilende Wirkung der später gefassten Bestätigungsbeschlüsse (§ 244 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bindung.

Rn 4 Soweit eine Partei nach den vereinbarten Regelungen ihren Schiedsrichter bestellt hat, ist sie an diese Bestellung gebunden, wenn die andere Partei die Mitteilung über die Bestellung empfangen hat (Abs 2). Damit ist eine Selbstbindung der Partei klargestellt. Allerdings können die Parteien auch insoweit etwas Abweichendes vereinbaren. Abs 2 gilt auch im Falle eines Einm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung.

Rn 46 Im Falle zulässiger und (ganz oder tw) begründeter Erinnerung erfolgt die Abhilfe durch Aufhebung, Abänderung, Ergänzung oder Neuerlass des Kfb. Hilft der Rechtspfleger in vollem Umfang ab, muss er auch über die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens entscheiden (Rn 49). Bei Teilabhilfe erfolgt iÜ per begründetem Beschl die Richtervorlage (LG Detmold Rpfleger 96, 238...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwaltszwang (Abs 3).

Rn 8 Der Beschwerdeführer muss sich nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 78, 79) durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Ausnahmen vom Anwaltszwang sind in § 569 III für ZPO-Beschwerden abschließend aufgeführt. Abs 3 Nr 1 betrifft den im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozess zu führenden Rechtsstreit. Nicht als Anwaltsprozess zu führen sind insb die Prozesse vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozesskostenvorschuss.

Rn 34 Bedürftig ist nicht, wer einen durchsetzbaren Anspruch auf Prozesskostenvorschuss hat (§ 1360a IV BGB, für Ehegatten und minderjährige Kinder gegen ihre Eltern). Zu den Antragsvoraussetzungen gehört daher die Darlegung, dass ein Prozesskostenvorschussanspruch nicht besteht (BGH FamRZ 08, 1842; mit Anm Bißmaier jurisPR-FamR 20/08 Anm 1; Celle NJW-RR 06, 1304). Der Richt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisaufnahme nach den Vorschriften der ZPO.

Rn 9 § 177 II ordnet eine förmliche Beweisaufnahme über die Abstammung entspr der Vorschriften der ZPO lediglich in echten Statussachen nach § 169 Nr 1 und 4 an. Die Notwendigkeit der Regelung ergibt sich aus der Einordnung des Abstammungsverfahrens als einfache Familiensache, die grds den Vorschriften der §§ 29, 30 unterfällt. Danach liegt die Entscheidung über eine förmlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 15 Ist ein Anerkenntnisurteil ergangen, dann ist unerheblich, wie die Kostenentscheidung ausgefallen ist. § 99 II 1 ist keineswegs nur dann anwendbar, wenn eine Kostenentscheidung nach § 93 ergangen ist. Jegliche Kostenentscheidung genügt. So kann der nach § 91 zur Tragung der Kosten verurteilte Beklagte sofortige Beschwerde mit der Begründung erheben, die Kosten des Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Überblick.

Rn 13 In Ausnahme zu dem Grundsatz des § 99 I ist nach § 99 II 1 eine Kostenentscheidung, die durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung ergeht, anfechtbar, und zwar mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff). Eine Berufung gegen die Kostenentscheidung ist nicht zulässig. Insoweit kommt auch eine Umdeutung nicht in Betracht (Frankf OLGR 08, 406). Ne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonderregelungen.

Rn 4 Zum Schutz des Minderjährigen gelten für den Zugang von Willenserklärungen (§ 131 II), den beschränkt geschäftsfähigen Vertreter mit (§ 165) und ohne Vertretungsmacht (§ 179 III) und die Verjährung von Ansprüchen (§ 210) eigene Regelungen. Für bestimmte Rechtsgeschäfte gelten Sondervorschriften innerhalb des BGB etwa bei Eheschließung (§ 1303), Eheverträgen (§ 1411), Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Anfechtbarkeit.

Rn 62 Die vor Abschluss der Instanz erfolgte Aufhebung der Verfahrensbeistandschaft wegen fehlender Erforderlichkeit sowie die Entlassung und Auswechslung des Verfahrensbeistands sind auch für diesen nicht selbständig anfechtbar, vgl Abs 5; vielmehr kann diese Entscheidung nur zugleich mit der Anfechtung der das Verfahren abschließenden Entscheidung angegriffen werden (ThoPu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügungen über das Eigentum.

Rn 3 Genehmigungsbedürftig sind alle Verfügungen über das Eigentum an den in Nr 1–3 genannten Gegenständen sowie die Verpflichtung zu einer derartigen Verfügung (Nr 6). Mit- bzw Gesamthandseigentum des Betreuten genügen (Köln Rpfleger 96, 446 [OLG Köln 20.05.1996 - 2 Wx 10/96]). Genehmigungspflichtig ist auch die Umwandlung einer Gesamthandsgemeinschaft in eine Bruchteilsgem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 5 Der Negativkatalog der VO nennt einige ausgeschlossene Regelungsgegenstände, auch wenn diese sich nur als Vorfragen im Zusammenhang mit einem Ehescheidungs- oder Trennungsverfahren stellen. Rn 6 Ausgenommen sind die Rechts- u Handlungsfähigkeit natürlicher Personen (Art 1 II lit a). Die VO gilt ferner nicht für das Bestehen, die Gültigkeit oder die Anerkennung einer Ehe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zwischenurteile haben den Zweck, den Prozess zu fördern, die Verhandlung frühzeitig von einzelnen verfahrensrechtlichen Streitpunkten zu entschlacken und die nachfolgende Prozessführung damit auf den eigentlichen Streitgegenstand zu lenken. Mit dem Zwischenurteil trifft das Gericht vorweg nach Maßgabe des § 318 bindende Feststellungen zu einzelnen Elementen eines später...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamkeit der Erstpfändung.

Rn 2 Die Sache muss bereits wirksam nach den Regeln der ZPO gepfändet worden und weiterhin verstrickt sein. Ist die Erstpfändung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (§ 307 AO) erfolgt, hat der GV nach § 116 IX 2 GVGA eine nachfolgende zivilprozessrechtliche Pfändung in der Form der Erstpfändung nach §§ 808, 809 vorzunehmen. Eine Anschlusspfändung ist aber auch in diesem Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Stellung des Gläubigers.

Rn 82 Der Pfändungspfandgläubiger erlangt im Wesentlichen die gleiche Rechtsstellung, die ein Rechtspfandgläubiger nach den Grundsätzen der §§ 1273 ff BGB vor Eintritt der Pfandreife innehat. Weitergehende Rechte sind von einer Überweisung gem § 835 oder Anordnung nach § 844 abhängig. Er darf nach der Pfändung ohne Überweisung die Forderung sichern und zur Erhaltung des Pfan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Köln 28.06.2016 - 8 K 92/13]),...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Scheinvaterregress.

Rn 5 Nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft sind die in der Vergangenheit erbrachten Unterhaltsleistungen vom früheren rechtlichen Vater (sog Scheinvater) ohne rechtlichen Grund erbracht und er kann diese nach § 1607 Abs 3 als Regressanspruch, bei dem der Unterhaltsanspruch des Kindes auf ihn übergeht, ggü dem rechtlichen und leiblichen Vater geltend machen. Für den A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bestätigung.

Rn 1 Die Bestätigung ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige, formlose Erklärung (§ 144 II; BayObLG NJW 54, 1039; aA R/B/M/Mayer Rz 9), auf das Anfechtungsrecht zu verzichten. Sie ermöglicht es dem Erblasser zu verhindern, dass nach seinem Tode wegen des Anfechtungsgrundes angefochten wird (vgl § 144 I; § 144 Rn 1, 4). Nur die ihm bekannten Anfechtungsgründe werden von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwaltsvollmacht.

Rn 31 Die Beauftragung eines RA umfasst im Zweifel alle Sozien (BGH NJW-RR 88, 1299 [BGH 10.03.1988 - III ZR 195/86]). Zur Scheinsozietät s Rn 41. Entsprechendes gilt für Steuerberater (BGH NJW 90, 827, 828) und Ärzte (BGHZ 97, 277). Eine Prozessvollmacht (s § 164 Rn 25) ermächtigt nach § 81 ZPO grds auch zur Abgabe und Entgegennahme von materiell-rechtlichen Erklärungen wie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Großen Senate und die Vereinigten Großen Senate entscheiden nur über die Rechtsfrage. 2Sie können ohne mündliche Verhandlung entscheiden. 3Die Entscheidung ist in der vorliegenden Sache für den erkennenden Senat bindend. (2) 1Vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen oder der Vereinigten Großen Senate und in Rechtsstreitigkeiten, welche die Anfechtung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Insolvenz.

Rn 148 Ein einfaches Zahlungsverkehrskonto ohne Pfändungsschutz ist nach den §§ 115, 116 InsO nicht insolvenzfest. Vor allem aber fällt das gesamte Guthaben in die Masse, da Pfändungsschutz nur über ein Pfändungsschutzkonto gewährt wird (Ahrens NJW-Spezial 17, 341). Deswegen ist ein Pfändungsschutzkonto für einen sicheren Zahlungsverkehr in der Insolvenz erforderlich. Die Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 Ein Beschl ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft (BGH ZMR 12, 284; umfassend Skauradszun, Der Beschl als Rechtsgeschäft). Er setzt sich aus den für sein Zustandekommen erforderlichen Stimmabgaben iS von empfangsbedürftigen Willenserklärungen zusammen (BayObLG ZMR 01, 994, 995). Für einen Beschl bedarf es einer Beschl-Kompetenz (§ 23 Rn 24 ff). Beschl können grds (Ausnahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Folgen.

Rn 9 Da iRe Verfügung vTw die Überlebensbedingung Rechtsbedingung ist, gelten die §§ 158 ff nicht. Das Überleben des Beschenkten ist Voraussetzung für die erbrechtliche Wirkung. Der Versprechensempfänger erwirbt deshalb zu Lebzeiten des Schenkers keine gesicherte Rechtsposition, hat also kein (vormerkungsfähiges) Anwartschaftsrecht (DErbK/Große-Wilde Rz 11). Der Anspruch aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. § 123 II 2.

Rn 31 Erwirbt eine andere Person aus dem Rechtsgeschäft unmittelbar ein Recht, kann die Erklärung auch dem Begünstigten ggü angefochten werden, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Sollte ein Anfechtungsrecht nach § 123 II 1 ausscheiden, kann auf diese Weise die Anfechtung eröffnet sein. Hauptanwendungsfall ist der Vertrag zugunsten Dritter, der anfechtbar is...mehr