Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen Die Tabelle enthält nur die geänderten Tz-Bezeichnungen, nicht auch Tz, deren Bezeichnung sich nicht geändert hat.mehr

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Scheinselbstständigkeit / 3.1 Kapitalgesellschaft

Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zwischen einem Arbeitgeber und einer natürlichen Person als Arbeitnehmer bestehen kann. Insofern scheidet ein Beschäftigungsverhältnis immer dann aus, wenn der Auftragnehmer eine Kapitalgesellschaft, also eine juristische Person, ist. Dies gilt folglich für Aufträge an eine Aktiengesellschaft (A...mehr

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Vermögensbeteiligung / 4.1 Zufluss bei Erlangen der Verfügungsmacht

Der Zuflusszeitpunkt bestimmt sich nach dem Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung.[1] Bei Aktien ist dies der Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitnehmers.[2] Unbeachtlich sind positive wie negative Wertveränderungen zwischen schuldrechtlichem Veräußerungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Katalog der nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG steuerfreien Institute

Tz. 2 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG in der derzeit geltenden Fassung sind die folgenden Kö st-befreit: Deutsche Bundesbank Kreditanstalt für Wiederaufbau die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Dieses Institut wurde mit Wirkung ab VZ 2024 durch Art 3 Nr 1 des Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vo...mehr

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Arbeitnehmer / 1.2 Arbeitnehmer nach Rechtsprechung des BAG

Das BAG hat zahlreiche Entscheidungen zum Grad der persönlichen Abhängigkeit und damit zum Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft gefällt. Trotz Inkrafttreten des § 611a BGB mit der Legaldefinition eines Arbeitnehmers ist die hierzu ergangene Rechtsprechung weiterhin wichtig für die Abgrenzung zwischen angestellter Tätigkeit und freier Mitarbeit. Neben Urteilen, die bereits u...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Aufsichtsratsvergütung / 1 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.[1] Aufsichtsratsvergütungen[2] zählen regelmäßig zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.[3] Diese Vergütungen unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug und werden durch die Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Daneben unterliegen sie der Umsatzsteuer[4], wobei je nach Höhe der Vergütungen die Kleinuntern...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.3 Abgrenzung zwischen allgemeiner und besonderer Lohnsteuertabelle

Für eine zutreffende Lohnsteuerermittlung muss der Arbeitgeber entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist im Wesentlichen zu verwenden für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Sie enthält die ungekürzte Vorsorgepauschale, die sich aus Teilbeträgen für die Renten-, Kranken- u...mehr

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Gesellschafter / 8.1 Sozialversicherung

Für Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die von diesen gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemeinen Grundsätze. Soweit sie für ihre Tätigkeit Arbeitsentgelt erhalten, sind sie versicherungspflichtig. Die für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften geltenden besonderen Regelungen[1] können nicht auf andere Gesellschaftsformen übertra...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 1.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Beitragspflichtig zur Arbeitnehmerkammer Bremen sind alle im Land Bremen tätigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2026: 603 EUR monatlich).[1] Als Arbeitnehmer gelten insbesondere auch im Homeoffice Beschäftigte und Personen, die wirtschaftlich unselbstständig sind und deshalb als arbeitnehmerähnliche Personen eingestuft werden. Ebenfalls...mehr

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Arbeitnehmer / 1 Lohnsteuerrechtliche Auslegung

Arbeitnehmer im Sinne des Lohnsteuerrechts sind Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind. Sie gelten auch als Arbeitnehmer, soweit ihnen aus einer früheren Anstellung oder Beschäftigung noch Bezüge zufließen, z. B. Werksrenten oder Pensionen. Arbeitnehmer sind ferner die Rechtsnachfolger dieser Personen, soweit sie Arbeitslohn aus d...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

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Lohnsteuertabelle / 4 Allgemeine und besondere Lohnsteuertabelle

Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob die allgemeine Lohnsteuertabelle oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Dabei sind folgende Grundsätze maßgebend: Allgemeine Tabelle für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer Die allgemeine Lohnsteuertabelle ist zu verwenden für Arbeitnehmer, die in allen Sozialversicherungszweigen versichert sind (also Beiträge zur geset...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / I. Kapitalisierung

Rz. 1 Die Kapitalisierung von Schadensersatzansprüchen stellt einen der anspruchsvollsten Bereiche im Personenschadensrecht dar. Trotz ihrer zentralen Bedeutung wird sie in der juristischen Praxis häufig nur rudimentär erfasst und unzureichend umgesetzt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der maßgeblichen Rolle der Kapitalisierung bei der Bestimmung der dem Geschädigt...mehr

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§ 6 Kapitalisierung von Sch... / 4. Schlussfolgerung

Rz. 30 Die voranstehenden Ausführungen verdeutlichen nochmals, dass es absolut realistisch und auch angemessen ist, den Effektivzinssatz, d.h. den Zinsfuß, der tatsächlich am Ende im Rahmen der Berechnung des Kapitalwerts anzuwenden ist, aktuell mit einem Wert zwischen 1,5 % und 2 % anzusetzen. Rz. 31 Ein Blick in das benachbarte Ausland, insbesondere in die Schweiz, zeigt, d...mehr

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Musterfall: Besteuerung ein... / 1 Sachverhalt

Sachverhalt Die in Deutschland ansässige Tochter T einer schweizerischen Staatsangehörigen M (mit Ansässigkeit in der Schweiz) besitzt die schweizerische und die deutsche Staatsangehörigkeit. T erbt von ihrer Mutter M ein in der Schweiz belegenes Grundstück mit Gebäude sowie Anteile an einer schweizerischen nicht börsennotierten Familien-Aktiengesellschaft. Unterliegt die Er...mehr

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Musterfall: Besteuerung ein... / 2.1.2 Persönliche Steuerpflicht

Steuerpflicht der Erblasserin M Unbeschränkte Steuerpflicht tritt im Fall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes ein Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Var. 1 ErbStG). Als Inländer gelten natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG), oder deutsche Sta...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter/§ 17 EStG

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Massenentlassungen und Anze... / 2.2 Arbeitnehmerbegriff

Arbeitnehmer i. S. d. § 17 KSchG sind diejenigen im Sinne von § 1 KSchG . Auszubildende und Volontäre werden miterfasst. Dagegen greifen die Vorschriften nicht für Heimarbeiter, freie Mitarbeiter und Handelsvertreter. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist im Rahmen von § 17 KSchG ohne Bedeutung. Denn die Vorschrift verfolgt einen arbeitsmarktpolitischen Zweck und nicht den i...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger.[1] Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.2 Umwandlungen

Rz. 41a Für Umwandlungen gilt das mit Art. 1 des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) v. 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3120, ber. BGBl I 1995, 428) grundlegend neu gefasste und zum 1.1.1995 in Kraft getretene Umwandlungsgesetz.[1] Mit dem Umwandlungsgesetz, das sicherlich zu den bedeutendsten deutschen Gesetzen gerechnet werden kann, wurde nicht nur – rechtsbe...mehr

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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG)

Ebenfalls versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG). Sie sind als Mitglieder des Vorstandes einer AG in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig. Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten als ein Unternehmen. Demgegenüber sind die Vorstandsmitglieder von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 156. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007, BGBl I 2007, 914

Rn. 176 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz zu "Real Estate Investment Trusts" (REITs) – rückwirkend zum 01.01.2007 (Art 7 REITG) in Kraft getreten – soll deutschen Unternehmen die steuerbegünstigte Übertragung von Anlageimmobilien im BV (mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien) in Form einer "Exit-Tax" (zeitlich befristete Halbeinkünftebesteuerung) gemäß dem neuen § 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 89. Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG) vom 27.12.1993, BGBl I 93, 2378

Rn. 109 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz trifft Regelungen für die neu gegründete Firma "Deutsche Bahn Aktiengesellschaft". Gemäß § 11 des Gesetzes entspricht die steuerrechtliche Eröffnungsbilanz der geprüften handelsrechtlichen Eröffnungsbilanz mit spezifischen Besonderheiten. In § 49 Abs 1 Nr 4 des EStG werden die Wörter "der Deutschen Bundesbahn" durch die Wörter "des...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

1 Einführung 1.1 Zweck der Organschaft Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3 Einzelfragen

2.2.3.1 Vor- und Vorgründungsgesellschaft Rz. 194 Die Vorgesellschaft ist mit der mit Eintragung in das Handelsregister entstehenden Kapitalgesellschaft identisch, wird steuerlich als Kapitalgesellschaft behandelt und kann daher Organgesellschaft sein.[1] Die Vorgesellschaft kann zwar noch keinen Ergebnisabführungsvertrag wirksam abschließen, da dieser noch nicht in das Hande...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7 Umwandlung und Organschaft

7.1 Einleitung Rz. 947 Umwandlungen nach dem UmwG führen zur Gesamtrechtsnachfolge, Spaltungen zur Teilrechtsnachfolge. Dabei geht das von der Umwandlung betroffene Vermögen ganz oder – bei der Abspaltung – teilweise auf den oder die übernehmenden Rechtsträger über. Handelsrechtlich betrifft dies bei einer Umwandlung des Organträgers die Beteiligung an der Organgesellschaft u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3 Die Ermittlung des an den Organträger abzuführenden Einkommens

4.1.3.1 Grundsätze der Einkommensermittlung 4.1.3.1.1 Allgemeines Rz. 559 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG ist das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Damit wird ausgedrückt, dass Gegenstand der Zurechnung das Einkommen der Organgesellschaft ist. Da die Organgesellschaft i. d. R. kein eigenes Einkommen hat, ist diese Vorschrift so zu verstehen, dass das Eink...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4 Änderungen im Vermögensbereich der Organgesellschaft

4.1.4.1 Rücklagen der Organgesellschaft Rz. 589 Die allgemeinen Grundsätze gelten auch für die Bildung und Auflösung von Rücklagen bei der Organgesellschaft. Beides hat grds. keinen Einfluss auf die Höhe des Einkommens der Organgesellschaft. Werden Rücklagen gebildet, mindert die Zuführung zu den Rücklagen das Einkommen nicht. Werden Rücklagen aufgelöst, erhöht diese Auflösun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4 Einzelne Fallgruppen der Bildung organschaftlicher Ausgleichsposten

5.3.4.1 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen; Verlustausgleich Rz. 864 Generell ist ein aktiver Ausgleichsposten zu bilden, wenn eine Vermögensmehrung handelsrechtlich nicht an den Organträger abgeführt wird, sondern bei der Organgesellschaft verbleibt. Es kann sich dabei um eine auch handelsrechtlich auszuweisende Vermögensmehrung bei der Organgesellschaft (z. B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.3 Umwandlung der Organgesellschaft

7.3.1 Verschmelzung und Spaltung der Organgesellschaft Rz. 977 Wird die Organgesellschaft auf den Organträger oder einen anderen Rechtsträger umgewandelt oder verschmolzen, so verliert die Organgesellschaft ihre Eigenschaft als Rechtssubjekt mit Wirksamwerden der Umwandlung bzw. Verschmelzung und geht in diesem Zeitpunkt unter. Der Ergebnisabführungsvertrag endet mit dem Erlö...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.1 Einkommensrelevante Fragen außerhalb der Zurechnung des Organeinkommens

4.2.1.1 Allgemeines Rz. 614 Ebenso wie bei der Organgesellschaft ist auch bei dem Organträger ein eigenes Einkommen zu ermitteln. Alle von dem Organträger verwirklichten Besteuerungsgrundlagen mit Ausnahme der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme, die in die Ermittlung der Einkünfte eingehen, sind daher auf der Ebene des Organträgers so zu ermitteln, als wenn keine Organscha...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1 Die Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft

4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1 Die finanzielle Eingliederung (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

3.1.1 Mehrheit der Stimmrechte Rz. 208 Finanzielle Eingliederung liegt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG vor, wenn der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Umfang beteiligt ist, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Die finanzielle Eingliederung soll gewährleisten, dass der Organträger in den im regelmäßigen Geschäftsverkehr auftretenden Fragen s...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.4 Tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags

3.2.4.1 Abführung des ganzen Gewinns Rz. 359 Der Ergebnisabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt, d. h. der ganze Gewinn der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt und der ganze Verlust der Organgesellschaft vom Organträger übernommen werden.[1] Damit stellt sich die Frage, was unter dem "ganzen Gewinn" zu verstehen ist. Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss sich di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11 Auflösung des Ausgleichspostens

5.3.11.1 Übersicht Rz. 895a Das Gesetz bestimmt in § 14 Abs. 4 S. 2 KStG, dass die Ausgleichsposten bei Veräußerung der Beteiligung an der Organgesellschaft aufzulösen sind. § 14 Abs. 4 S. 5 KStG enthält ergänzend hierzu als Ersatztatbestände die Auflösung der Ausgleichsposten bei Umwandlung der Organgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person, die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1 Systematik und Begriffe

5.1.1 Systematik der Minder- und Mehrabführungen Rz. 706 Die Folgen der Minder- und Mehrabführungen bei der Organschaft sind in § 14 Abs. 3 und 4 KStG geregelt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, und solchen, bei denen die Ursache in organschaftlicher Zeit liegt. Nach der in Rz. 713 vertret...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.4 Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft

4.2.4.1 Grundsatz Rz. 639 Ist das eigene Einkommen des Organträgers errechnet, wird ihm das Einkommen der Organgesellschaft zugerechnet. Das Einkommen der Organgesellschaft bildet für den Organträger "fremdes" Einkommen, da es nicht unmittelbar von ihm erzielt worden ist.[1] Die Zurechnung des Organeinkommens erfolgt also nach der Ermittlung des eigenen Einkommens des Organtr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4 Grenzüberschreitende Organschaft

1.4.1 Allgemeines Rz. 38 Die Organschaft nach den §§ 14ff. KStG war ursprünglich für reine Inlandssachverhalte konzipiert. Die Organgesellschaft musste Sitz und Geschäftsleitung im Inland haben. Ebenso musste der Organträger bis zum Vz 2000 Geschäftsleitung und Sitz im Inland haben.[1] In beiden Fällen warf der "doppelte Inlandsbezug" europarechtliche Probleme auf, sodass er ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.2.4.5 Steuerliche Voraussetzungen für die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags

3.2.4.5.1 Grundlagen Rz. 417 Grundsätzlich folgt das Steuerrecht dem Handelsrecht. Das bedeutet, dass ein Ergebnisabführungsvertrag keine steuerliche Wirkung entfalten kann, wenn er tatsächlich nicht durchgeführt oder der Betrag des handelsrechtlich höchstens abführungsfähigen Jahresüberschusses überschritten wurde. Steuerlich kann ein solcher Fehler allerdings nach § 14 Abs....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1 Grundlagen

5.3.1.1 Problemstellung Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1 Der Organträger (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

2.1.1 Allgemeines Rz. 71 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss der Organträger ein gewerbliches Unternehmen sein. Seit der mit Wirkung ab Vz 2001 geltenden Gesetzesänderung v. 20.12.2001[1] muss der Organträger kein "inl." Unternehmen mehr sein; dieser Begriff ist ersatzlos gestrichen worden. Rz. 72 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 KStG in der bis Vz 2011 geltenden Fassung präzisiert die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3 Sonderregelung für Verluste bei Berücksichtigung im Ausland (Abs. 1 S. 1 Nr. 5)

3.3.1 Allgemeines 3.3.1.1 Entstehungsgeschichte und Systematik Rz. 477 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2001 eingeführt und durch das Gesetz v. 20.2.2013[2] erweitert. Nach der ursprünglichen Fassung der Vorschrift wurde ein negatives Einkommen des Organträgers nicht berücksichtigt, soweit es in einem ausl. Staat im Rahmen e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6 Besondere Organisationsformen als Organträger

2.1.6.1 Holding als Organträger Rz. 143 Eine Holding ist ein Rechtsträger, der keinen eigenen Handels- oder Produktionsbetrieb unterhält, sondern nur Beteiligungen an anderen Unternehmen – regelmäßig an Kapitalgesellschaften, aber auch an Personengesellschaften – besitzt und die sich daraus ergebenden Rechte wahrnimmt.[1] Der Rechtsträger kann eine natürliche Person[2], eine ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.6 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

3.3.6.1 Zweck und Reichweite der Regelung Rz. 528 Für die Prüfung der Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht bzw. dem Recht der DBA sind Regelungsgrund und Reichweite der Vorschrift zu bestimmen. Hinsichtlich des Zwecks der Regelung besteht eine überraschende Diskrepanz zwischen der Begründung der Gesetzentwürfe und dem Wortlaut der Vorschrift, wie er schließlic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7 Übergangsregelung mit Rücklagenbildung (§ 34 Abs. 6e S. 5-20 KStG)

5.4.7.1 Inkrafttreten der Neuregelung Rz. 919 Die Neuregelung mit der Einführung der Einlagelösung ist nach § 34 Abs. 6e S. 5 KStG erstmals auf Minder- und Mehrabführungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 erfolgen. Für die zeitliche Zuordnung der Minder- und Mehrabführungen bestimmt § 34 Abs. 6e S. 6 KStG, dass für den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung auf das Ende des W...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1 Grundsätze der Einkommensermittlung

4.1.3.1.1 Allgemeines Rz. 559 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG ist das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Damit wird ausgedrückt, dass Gegenstand der Zurechnung das Einkommen der Organgesellschaft ist. Da die Organgesellschaft i. d. R. kein eigenes Einkommen hat, ist diese Vorschrift so zu verstehen, dass das Einkommen der Organgesellschaft so zu ermitteln...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2 Die Ermittlung des Einkommens des Organträgers

4.2.1 Einkommensrelevante Fragen außerhalb der Zurechnung des Organeinkommens 4.2.1.1 Allgemeines Rz. 614 Ebenso wie bei der Organgesellschaft ist auch bei dem Organträger ein eigenes Einkommen zu ermitteln. Alle von dem Organträger verwirklichten Besteuerungsgrundlagen mit Ausnahme der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme, die in die Ermittlung der Einkünfte eingehen, sind d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6 Verfahrensrechtliche Fragen (Abs. 5)

6.1 Rechtslage bis Vz 2013 Rz. 923 Verfahrensrechtlich gab es bis zum Inkrafttreten des § 14 Abs. 5 KStG [1] für die Organschaft keine besonderen Bestimmungen. Die KSt-Bescheide gegen die Organgesellschaft und den Organträger waren verfahrensrechtlich nicht miteinander verknüpft. Der KSt-Bescheid gegen die Organgesellschaft war ebenso wenig ein Grundlagenbescheid für die Steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4 Die steuerrechtlichen Folgen der Organschaft

4.1 Die Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellscha...mehr