Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abschreibungsmethode

Rz. 40 [Autor/Zitation] Die Abschreibungsmethode soll den Entwertungsverlauf des Geschäfts- oder Firmenwerts möglichst genau abbilden (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 320; Störk/Roland in Beck BilKomm.13, § 309 HGB Rz. 11). Sofern der Verbrauch des Geschäfts- oder Firmenwerts nicht genau bestimmt werden kann, müssen die Anschaffungskosten nach einem systematischen Verfahren über di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Korrektur der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 107 [Autor/Zitation] Die Veränderung des Bestands eliminierter Zwischenergebnisse zum Konzernstichtag gegenüber dem Bestand des Konzernstichtags des Vorjahres wird in der Konzern-GuV erfolgswirksam verrechnet (vgl. Rz. 99 ff.). Welche GuV-Posten von der Verrechnung betroffen sind, hängt grds. von der Art des Geschäftsvorfalls ab, der zu den Zwischenergebnissen geführt hat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Nutzungsdauer

a) Regelungen zur Nutzungsdauer Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach § 253 Abs. 3 Satz 2 sind die Anschaffungskosten auf die Perioden zu verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (Periodisierungsprinzip). Dabei ist für jeden Erwerb eine individuelle Nutzungsdauer entsprechend den jeweiligen Tatsachen und anhand objektiv nachprüfbarer Kriterien fes...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fortschreibung des Unterschiedsbetrags (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 88 [Autor/Zitation] Stille Reserven bzw. Lasten, die in der Terminologie des DRS 26 ua. den Unterschiedsbetrag 1 bilden, werden bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode in einer Nebenrechnung erfasst und dokumentiert. Sie sind gem. § 312 Abs. 2 Satz 2 je nach Behandlung der ihnen zugeordneten Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten in der Nebenrechnung fo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanz und GuV

Rz. 223 [Autor/Zitation] Der Wertansatz der Beteiligung ist in der Konzernbilanz in einem gesonderten Posten auszuweisen (ausführlich § 311 Rz. 77 ff.). Rz. 224 [Autor/Zitation] Die Änderungen des Wertansatzes der Beteiligung aufgrund dessen Fortschreibung sind gem. § 312 Abs. 4 Satz 2 in der Konzern-GuV in einem gesonderten Posten auszuweisen (DRS 26.78). Der Ausweis übernomme...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Lieferung in das Anlagevermögen

Rz. 47 [Autor/Zitation] Beispiel 1 (Bilanzierung der periodengleichen Lieferung in das Anlagevermögen bei selbsterstelltem Vermögen): Lieferung einer selbsterstellten Maschine durch das Konzernunternehmen A in das Anlagevermögen des ebenfalls einbezogenen Unternehmens B. Dabei sei zunächst unterstellt, dass die Eigenleistung zu Vollkosten aktiviert werden soll.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 54 [Autor/Zitation] Beispiel 4 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung selbst erstellter Erzeugnisse durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; die Gegenstände lagern zum Bilanzstichtag bei B und sind zur Veräußerung bestimmt. Die Herstellung und Lieferung vom Konzernunternehmen A erfolgen vollständig in der Perio...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anhaltspunkte zur Schätzung der Nutzungsdauer

Rz. 49 [Autor/Zitation] Zweck der planmäßigen Abschreibung ist die periodengerechte Verteilung der Anschaffungskosten auf die Perioden, in denen der Vermögensgegenstand genutzt werden kann. Die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt die Perioden dar, in denen die geschäftswertbildenden Faktoren des Geschäfts- oder Firmenwerts (vgl. auch Rz. 28) in der erworbenen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Zuschreibungen

Rz. 284 [Autor/Zitation] Zu Zuschreibungen nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt, die vor dem Erstkonsolidierungszeitpunkt vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert im JA kompensieren, s. Rz. 83. Wurde die außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert nach der Erstkonsolidierung vorgenommen, musste diese für Konzernzwecke storniert we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Aufrechnungsdifferenzen aufgrund von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Rz. 40 [Autor/Zitation] Schuldverhältnisse innerhalb des Konsolidierungskreises unterliegen den gleichen Bewertungsvorschriften wie Schuldverhältnisse mit Unternehmen, die nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen werden. Gläubiger haben ihre Ansprüche nach Maßgabe des § 253 zu bewerten, unabhängig davon, ob es sich zB um Ausleihungen an verbundene Unternehmen oder Forderun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Regelungen des § 309 betreffen die Folgebilanzierung eines Unterschiedsbetrags aus einer erstmaligen Kapitalkonsolidierung eines TU, welche in § 301 geregelt ist. Rz. 9 [Autor/Zitation] § 309 Abs. 1 verweist für die Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts auf die Vorschriften des ersten Abschnitts (Vorschriften für alle Kaufleute) des dritten B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Konzeption der Equity-Methode

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Equity-Methode beruht auf dem Grundgedanken, die Beteiligung an einem (assoziierten) Unternehmen langfristig mit dem Wertansatz abzubilden, der das auf die Beteiligung entfallende Nettovermögen des (assoziierten) Unternehmens repräsentiert (vgl. Kirsch/Höbener in FS Lüdenbach, 355, 357; Enke, Bilanzierung von Beteiligungen nach der Equity-Methode, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Ein-Perioden-Fall

Rz. 53 [Autor/Zitation] Beispiel 3 (Bilanzierung der periodengleichen Lieferung und Veräußerung von Vorratsvermögen): Lieferung selbst hergestellter Gegenstände durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; Veräußerung nach Bearbeitung durch B an Dritte noch im gleichen Konzerngeschäftsjahr.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umrechnung des Anlagenspiegels

Rz. 161 [Autor/Zitation] Der gem. § 313 Abs. 4 iVm. § 284 Abs. 3 in Bruttodarstellung vorgeschriebene Konzern-Anlagenspiegel kann nur Bottom-Up erstellt werden, indem zunächst die zu den Handelsbilanzen I erstellten Anlagenspiegel der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen um die das Anlagevermögen betreffenden Handelsbilanz II- und ggf. Handelsbilanz III-Anpass...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Steuerliche Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 82 [Autor/Zitation] § 309 bezieht sich auf den Konzernabschluss, der per se kein steuerliches Pendant kennt. In den meisten Unternehmenserwerben (über Share Deals) liegt somit in Deutschland kein steuerlicher Geschäfts- oder Firmenwert vor. Auf einen aus der Kapitalkonsolidierung erstmalig entstehenden Geschäfts- oder Firmenwert oder passiven Unterschiedsbetrag sind gem. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ausnahmen vom Saldierungsverbot

Rz. 207 [Autor/Zitation] Nach § 340c Abs. 1 und Abs. 2, § 340f Abs. 3 sind bestimmte Aufwendungen und Erträge der Kreditinstitute vom allgemeinen Verrechnungsverbot des § 340a Abs. 2 Satz 2 iVm. § 246 Abs. 2 ausgenommen (vgl. hierzu im Einzelnen Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 340c, § 340f, Teil C Anh. Synopse Nr. 3; Prahl, WPg. 1991, 438, 440):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Anwendung des Gliederungsschemas des § 275

Rz. 149 [Autor/Zitation] Für die Konzern-GuV ist grds. eines der Gliederungsschemata des § 275 ungekürzt anzuwenden (zu den rechtsform- oder branchenbedingten Ausnahmen vgl. Rz. 180, 199). Danach kann die Konzern-GuV sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2; vgl. § 275 Rz. 1 ff.) als auch nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3) gegliedert werden. Bei der Zusa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Zur Deckung von Verlusten

Rz. 289 [Autor/Zitation] Erzielt das TU nach der Erstkonsolidierung auf Basis seiner HB II/HB III Verluste, handelt es sich um Konzernverluste. Hat das TU zur Deckung von Verlusten, die bereits in der HB I entstanden sind, Rücklagen aufgelöst, würde sich das konsolidierungspflichtige Eigenkapital in der Folgekonsolidierung verändern. In diesem Fall ist wie folgt zu unterschei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Andere Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

Rz. 104 [Autor/Zitation] Werden in der GuV von einbezogenen TU Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens ausgewiesen, so kann es sich aus Konzernsicht um eine außerplanmäßige Abschreibung auf Anlagegegenstände handeln. Auswirkungen auf das Jahresergebnis des Konzerns ergeben sich aus uU notwendigen Umgliederungen idR nicht (vgl. Reinhard in HdK2, § 305 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in § 309 Abs. 1 wurde erstmals 1965 im AktG geregelt: Ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert war, sofern das Aktivierungswahlrecht ausgeübt wurde, über fünf Jahre abzuschreiben (§ 153 Abs. 5 Satz 3 AktG 1965). Rz. 14 [Autor/Zitation] 1978 wurde die Bilanzierungsrichtlinie (4. EG-Richtlinie 78/660/EWG ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Aufteilung auf Geschäftsfelder

Rz. 31 [Autor/Zitation] Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 sind Vermögensgegenstände einzeln zu bewerten (Einzelbewertungsgrundsatz). Davon abweichend empfiehlt DRS 23 eine Bewertung von einzelnen Teilen des Geschäfts- oder Firmenwerts (Haaker, BB 2015, 1387, 1389): Bei TU, die aus einzelnen Geschäftsfeldern bestehen, kann der Geschäfts- oder Firmenwert auf Geschäftsfelder aufgeteilt w...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abschreibungsplan

Rz. 39 [Autor/Zitation] Nach den allgemeinen Grundsätzen der planmäßigen Abschreibung sowie dem Grundsatz der Stetigkeit und Willkürfreiheit ist bei Ersterfassung des Geschäfts- oder Firmenwerts ein Abschreibungsplan zu erstellen (§ 309 Abs. 1 iVm. § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB; DRS 23.114). Hierzu ist eine geeignete Abschreibungsmethode zu wählen und eine Nutzungsdauer festzulegen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Abgänge

Rz. 261 [Autor/Zitation] Aufgedeckte stille Reserven beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen werden bei späteren außerplanmäßigen Abschreibungen (s. Rz. 254) und im Übrigen erst im Zeitpunkt des Abgangs dieser Vermögensgegenstände erfolgswirksam. Bei der Veräußerung sind dem Erlös nicht nur der Buchwert des JA, sondern auch die zugeordneten stillen Reserven aus der Konzernbilan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gleichbehandlung gleicher Sachverhalte

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die in den Konzernabschluss nach § 300 zu übernehmenden Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den auf den JA des MU anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. Ob und wieweit in Ausübung von Bewertungswahlrechten im Konzernabschluss nebeneinander verschiedene Bewertungsmethoden angewendet werden können, hängt somit davon ab, dass diese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Zuschreibungsverbot

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 253 Abs. 5 Satz 2 verbietet eine Zuschreibung der außerplanmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts, da die Wertaufholung kein Wegfall der Abschreibungsgründe darstellt, sondern mit der Erfassung eines originären Geschäfts- oder Firmenwerts gleichgesetzt wird (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 57; IDW, WPg. 1988, 622, 623; Arbeitskre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Währungsumrechnung

Rz. 74 [Autor/Zitation] § 308a ist zur Umrechnung von Geschäfts- oder Firmenwerten und der dazugehörenden Abschreibungen anzuwenden (DRS 23.138, DRS 25.63). Der Geschäfts- oder Firmenwert kann in der Konzernwährung oder in der Landeswährung des TU geführt werden. DRS 23.135 legt hierzu fest, dass die Wahl der Währung von der Währung abhängt, in der die künftigen Erfolgsbeiträ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 85 [Autor/Zitation] Die Konzeption der Equity-Methode, die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen langfristig mit demjenigen Wertansatz abzubilden, der das auf die Beteiligung entfallende Nettovermögen des assoziierten Unternehmens repräsentiert, und die vom assoziierten Unternehmen erzielten Ergebnisse (periodengleich) im Konzernabschluss zu erfassen, bedingt, das...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zufluss-/Abflussprinzip

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Zufluss-/Abflussprinzip (auch Vereinnahmung oder Verausgabung) ist bei der Gewinnermittlung nach Maßgabe von § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10), mithin bei einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussermittlung (Einnahmen ./. Betriebsausgaben) zu beachten (s. § 11 EStG, Anhang 10). Keine Anwendung findet das Zufluss-/Abflussprinzip, sofern ein Gewinn nach § 4 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.2 Zeitliche Abfolge bei Anwendung des § 32a Abs 1 KStG

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der ges Grundfall geht davon aus, dass zunächst die vGA bei der Kö zu einem Erlass oder zu einer Änderung des St-Bescheids führt und anschließend dann die Änderung des Bescheids des AE erfolgt. Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist, ob eine Änderung des St-Bescheids des AE auch dann erfolgen kann, wenn die vGA bei der Kö im Zeitpunkt d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lieferung in das Anlagevermögen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Beispiel 11 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung einer selbsterstellten Maschine durch das Konzernunternehmen A in das Anlagevermögen des ebenfalls einbezogenen Unternehmens B (gleicher Sachverhalt wie in Rz. 47). Aus der Sicht des Konzerns wird eine Maschine zur Eigennutzung hergestellt. Die gleiche Situation ergibt sich, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Niedrigere Werte

Rz. 51 [Autor/Zitation] Alternativ zu den fortgeführten Konzernanschaffungs- und Konzernherstellungskosten sind im Falle von Wertminderungen niedrigere Wertansätze (§ 298 Abs. 1, § 253 Abs. 3 und 4) für konzernintern bezogene Vermögensgegenstände im Konzernabschluss anzusetzen. Die Wertminderungen sind analog zum Einzelabschluss danach zu differenzieren, ob es sich um Anlage-...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Ergebnis auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (§ 312 Abs. 4)

Rz. 161 [Autor/Zitation] Nach § 312 Abs. 4 Satz 2 ist das auf assoziierte Unternehmen entfallende Ergebnis in der Konzern-GuV unter einem gesonderten Posten auszuweisen (vgl. Posten Nr. 9 bzw. 8 in Rz. 150 bzw. Rz. 151.). Rz. 162 [Autor/Zitation] Bei der Equity-Methode erhöhen anteilige Jahresüberschüsse erfolgswirksam den aktivierten Wert der Beteiligung im Konzernabschluss; a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach §§ 311, 312 sind assoziierte Unternehmen zwingend im Wege der Equity-Methode in den Konzernabschluss einzubeziehen (vgl. § 312 Rz. 1). Nach § 312 Abs. 1 ist dabei zwingend die Buchwertmethode anzuwenden. Bei der erstmaligen Anwendung der Buchwertmethode ist für das assoziierte Unternehmen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsbuchwert u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Ein-Perioden-Fall

Rz. 81 [Autor/Zitation] Beispiel 12 (Bilanzierung in der Periode des Zu- und Abgangs beim Empfänger): Lieferung selbst hergestellter Gegenstände durch das Konzernunternehmen A an das ebenfalls einbezogene Unternehmen B; Veräußerung nach Bearbeitung durch B an Dritte noch im gleichen Konzerngeschäftsjahr (Sachverhalt wie in Rz. 53). Aus der Sicht des Konzerns erfolgt die Herstel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Übergang auf die Anschaffungskostenmethode

Rz. 67 [Autor/Zitation] Vermitteln die zurückbehaltenen Anteile an dem ehemaligen TU keinen maßgeblichen Einfluss gem. § 311 Abs. 1 Satz 1, so sind diese gem. § 298 Abs. 1 iVm. § 253 Abs. 1 Satz 1 höchstens mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Bei der Übergangskonsolidierung sind gem. DRS 23.190 für die Restbeteiligung fortgeführte Anschaffungskosten in Höhe des anteiligen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Andere Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

Rz. 101 [Autor/Zitation] Bei den Erträgen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens aufgrund konzerninterner Veräußerung handelt es sich aus der Sicht des Konzerns um Zuschreibungen. Entweder wurde die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände aus Konzernsicht zu kurz geschätzt und/oder es wurden zu hohe planmäßige Abschreibungen verrechnet oder es wurde im Einzelabsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konsolidierung von vorläufigem Nettovermögen und verlängerter Wertaufhellungszeitraum (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 192 [Autor/Zitation] Bei Unternehmenserwerben am oder kurz vor dem Konzernbilanzstichtag bereitet es mitunter große Probleme, die beizulegenden Zeitwerte des übernommenen Nettovermögens bis zum Aufstellungstag des Konzernabschlusses zu ermitteln. In der Vergangenheit ist es daher als zulässig angesehen worden, auf die Erstkonsolidierung im Erwerbsjahr mit der Begründung u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Zur Ausschüttung

Rz. 291 [Autor/Zitation] Werden Rücklagen des TU, die im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bereits vorhanden waren, später aufgelöst und ausgeschüttet, so handelt es sich aus Konzernsicht wirtschaftlich um eine Kapitalrückzahlung an das MU (so schon Havermann, Bilanzierung von Beteiligungen, 405, 414; WP Handbuch18, Kap. G Rz. 427). In diesen Fällen kann abhängig von der Art de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Erläuterung im Konzernanhang (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Unterschiedsbeträge und wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Konzernanhang zu erläutern (Abs. 3 Satz 2). Beim GoF sind Erläuterungen zur Zusammensetzung des Postens bzw. eine Aufgliederung nur dann erforderlich, wenn in diesem Posten auch Geschäftswerte iSd. § 246 Abs. 1 Satz 4 aus den JA der e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung (Satz 2)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Die Posten der GuV sind zum Durchschnittskurs umzurechnen. Implizit wird damit auch der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag mit diesem Kurs umgerechnet, da sämtliche Erträge und Aufwendungen mit einem einheitlichen Kurs umzurechnen sind (glA Eckmann/Schubert in MPF Komm., Kap. 14 Rz. 581; aA offensichtlich Leinen/Paulus in Haufe BilKomm.14, § 308a HGB Rz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Konzernbesonderheiten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Zu den Konzernherstellungskosten gehören ebenfalls Bewertungsanpassungen im Hinblick auf Kosten, die zwar im Einzelabschluss des liefernden Unternehmens nicht aktiviert werden dürfen, bspw. konzerninterne Transportkosten als Vertriebskosten, die jedoch aus Sicht des Konzerns den Charakter aktivierbarer Herstellungskostenbestandteile haben. Nicht in die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XII. Angaben zu nicht außerplanmäßig abgeschriebenen Finanzanlagen (Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 98 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind gem. § 314 Abs. 1 Nr. 10 Angaben über zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumenten zu machen, soweit für diese auf eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund nur vorübergehender Wertminderung gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 verzichtet wurde. Anzugeben sind (a) Buchwert und beizulegender Zeitwert der einzelnen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Währungsumrechnung nach § 308a in Folgeperioden

Rz. 216 [Autor/Zitation] Bei Anwendung des § 308 im Rahmen der Fortschreibung des Wertansatzes der Beteiligung sind zwei Alternativen hinsichtlich des Ausweises einer Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung zu unterscheiden, die nach Auffassung des Standardsetzers beide im Einklang mit § 308a stehen und entsprechend beide zulässig sind. Eine gewählte Alternative ist ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 [Autor/Zitation] Der Wortlaut von § 305 stellt auf das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2) als Methode zur Aufstellung der Konzern-GuV ab. Die Vorschrift nimmt auf die Positionen "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" und "andere aktivierte Eigenleistungen" Bezug, welche nur im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens bestehen könne...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Becker, Zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit, StuW 1926, 193; Rid, Die Behandlung des Geschäftswerts im Ertragsteuerrecht, DStR 1978, 659; Moxter, Die Geschäftswertbilanzierung in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und nach EG-Bilanzrecht, BB 1979, 741; Wöhe, Zur Bilanzierung und Bewertung des Firmenwertes, StuW 1980, 89; Moxter, Bilanzierung nach der Rechtsprechung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rückstellungen

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Schuldenkonsolidierung von Rückstellungen betrifft nur solche Rückstellungen, die im Einzelabschluss eines einbezogenen Unternehmens zur Abdeckung von Verpflichtungen gegenüber anderen einbezogenen Unternehmen gebildet wurden. Rückstellungen sind unabhängig davon wegzulassen, ob ihnen bei anderen konsolidierten Unternehmen Ansprüche gege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeine Definition des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 23 [Autor/Zitation] Der Geschäfts- oder Firmenwert eines Unternehmens ist die Differenz zwischen dem Unternehmenswert und dem Zeitwert des Nettovermögens. Diese Top Down-Perspektive wird auch von den Gesamtbewertungsverfahren der Unternehmensbewertung verwendet: Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Restbetrag eines größeren Vermögenswerts, nämlich der Investition in da...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / IV. Zugewinnausgleichsanspruch – Erfüllung durch Übertragung einer Immobilie – Steuerliche Problematiken dieser Gestaltungsform

Grundsätzlich ist der Ausgleichsanspruch nach den §§ 1372 ff. BGB, wie bereits erwähnt auf Geld gerichtet. Nach § 3 Nr. 2 EStG unterliegt dieser Ausgleichsanspruch grundsätzlich weder der Einkommen- noch gem. § 5 ErbStG der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wird jedoch anstelle des Geldes ein Vermögensgegenstand zum Ausgleich desselben übertragen, so kann sich dadurch eine Ste...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Regelungen zur Nutzungsdauer

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach § 253 Abs. 3 Satz 2 sind die Anschaffungskosten auf die Perioden zu verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (Periodisierungsprinzip). Dabei ist für jeden Erwerb eine individuelle Nutzungsdauer entsprechend den jeweiligen Tatsachen und anhand objektiv nachprüfbarer Kriterien festzulegen (DRS 23.120; Hachmeist...mehr