Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Ansatzverbot latenter Steuern auf outside basis differences (Satz 4)

Rz. 159 [Autor/Zitation] Latente Steuern aufgrund von Unterschieden zwischen steuerlichen Wertansätzen von TU, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in der Steuerbilanz des MU einerseits und dem auf diese Anteile entfallenden Nettovermögen in der Konzernbilanz andererseits werden als sog. outside basis differences bezeichnet, auch wenn der Begriff aus solcher ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Zusammenfassende Anwendungsleitlinien

Rz. 155 [Autor/Zitation] Die nachfolgende Tabelle zeigt die üblicherweise verwendeten Bewertungsmethoden sowie mögliche Ausnahmen in Zuordnung zu den wesentlichen Bilanzposten. Sie gibt damit Hilfestellung zur praktischen Vorgehensweise.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Schwebende Verträge

Rz. 168 [Autor/Zitation] Fraglich ist, ob schwebende Verträge zwischen einem TU und dem Konzern in gleicher Weise zu bilanzieren sind: Nach IFRS etwa führen schwebende Verträge des erworbenen Tochterunternehmens mit dem erwerbenden Konzern zu immateriellen Vermögenswerten (zB Auftragsbestand, Kundenbeziehung, Rechte an Vermögenswerten, die dem Konzern gehören), auch wenn es s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Währungsumrechnung

Rz. 65 [Autor/Zitation] Nach den Vorschriften des HGB wird die Währungsumrechnung gem. § 308a nicht als Konsolidierungsmaßnahme iSd. §§ 300 ff. qualifiziert (DRS 18.31a). Die dort enthaltenen Bestimmungen dienen der Vorbereitung für die Konsolidierung, die gleichbedeutend mit dem Ziel einheitlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden einzuordnen ist, so dass inhaltlich eine Abgren...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Umgliederung von Verlusten aus der Veräußerung von Anlagegegenständen

Rz. 166 [Autor/Zitation] Buchverluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in der Einzel-GuV unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Erfolgt eine Veräußerung an andere einbezogene Unternehmen und ist eine Zwischenverlusteliminierung nicht vorzunehmen (vgl. § 304 Rz. 94 f.), so sind die Verluste aus der Sicht des Konzerns als außerplan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Vereinfachung: Gruppenbetrachtung

Rz. 123 [Autor/Zitation] Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung ist die Neubewertung für jeden einzelnen Bilanzposten vorzunehmen und bei der Folgekonsolidierung fortzuschreiben. Vereinfachend kann die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte statt auf einzelne Vermögens- und Schuldposten auch auf Gruppen von Vermögensgegenständen bezogen werden (glA Hachmeister/Beyer in Beck H...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Anlagenspiegel im Konzernabschluss (§ 268 Abs. 2)

Rz. 129 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 268 Abs. 2 wurde im Rahmen des BilRUG aufgehoben. Die Entwicklungen der Anschaffungs- und Herstellungskosten, Zu- und Abgänge und Abschreibungen der Posten des Anlagevermögens sind ausschließlich im Anhang des Konzernabschlusses darzustellen (vgl. im Einzelnen § 313 Rz. 120). Rz. 130 [Autor/Zitation] Zu den im Zusammenhang stehenden...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Ansatzverbot für temporäre Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines nach § 301 Abs. 3 verbleibenden Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung (Satz 3)

Rz. 152 [Autor/Zitation] Der bei der Erstkonsolidierung aufgedeckte Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Mehrwert, den der Erwerber aufgrund der zukünftigen Entnahmeerwartungen über das neubewertete Reinvermögen hinaus bereit ist zu bezahlen. Ein passiver Unterschiedsbetrag kann hingegen verschiedene Ursachen haben, was seinen "Charakter" und seine bilanzielle Folgebewer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Übergang auf die Equity-Methode

Rz. 528 [Autor/Zitation] Ein Übergang der verbliebenen Anteile auf die Equity-Methode vollzieht sich genauso wie der Übergang auf die Anschaffungskostenmethode (Rz. 526) und ist damit auch erfolgsneutral. Die anteilig verbliebene Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung kann in den Equity-Buchwert integriert oder gesondert im Konzerneigenkapital weitergeführt werden (DRS ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung

Rz. 140 [Autor/Zitation] Bei der Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode (§ 301) und der Equity-Methode (§ 311) entsteht der Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung als positive oder negative Differenz zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung beim MU und dem auf diese Beteiligung entfallenden Wert des Eigenkapitals des konsolidierten Unternehmens. Zur ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Definition der Bestandsveränderung (§ 277 Abs. 2)

Rz. 153 [Autor/Zitation] Für die Definition der Bestandsveränderungen im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens im Konzern gilt § 277 entsprechend. In der Frage der Einbeziehung der sonst üblichen Abschreibungen kann aus Konzernsicht ein anderer Maßstab anzulegen sein als aus der Sicht eines einzelnen einbezogenen Unternehmens. Zur Eliminierung von Zwischenergebnissen vgl. § 304 R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Gesonderter Ausweis bestimmter Posten (§ 277 Abs. 3)

Rz. 154 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 3 iVm. § 298 Abs. 1 sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 und Satz 6 auch in der Konzern-GuV gesondert auszuweisen oder im Konzernanhang anzugeben. Rz. 155 [Autor/Zitation] Gleiches gilt für die Erträge und Aufwendungen aus Verlustübernahmen und aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungsvertrags oder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Wertansatz der Beteiligung

Rz. 35 [Autor/Zitation] Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die in nach dem 31.12.2009 begonnenen GJ erworben wurden, sind gem. § 312 Abs. 1 Satz 1 nach der Buchwertmethode im Konzernabschluss abzubilden (Art. 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB; Rz. 24). Damit ist bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode die Beteiligung mit ihrem Buchwert in der Konzernbilanz anzusetzen. Wird ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Definition und Umfang

Rz. 41 [Autor/Zitation] Sind, wie in dem in der Praxis am häufigsten vorkommenden Fall, Zwischenergebnisse aus Beständen zu eliminieren, die von anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen hergestellt und geliefert worden sind, ergibt sich der nach § 304 Abs. 1 anzusetzende Betrag aus den Konzernherstellungskosten. Danach gehören zu den Konzernherstellungskosten ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Andere Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens

Rz. 106 [Autor/Zitation] Andere Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens kommen praktisch nur bei Veräußerungen von Wertpapieren (Aktivseite, B.III.) und Devisen in Betracht (vgl. zu Ausnahmefällen Rz. 103). Es handelt sich hierbei um Zwischenverluste, die idR im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung zugunsten des Jahresergebnisses zu stornieren sind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 326 [Autor/Zitation] Wie bei der Aufstockung gilt auch bei der Abstockung ohne Statuswechsel, dass das TU zuvor bereits vollkonsolidiert war und ihr Vermögen daher nach der Transaktion unverändert in die Summenbilanz einfließt. Beispiel: MU hielt ursprünglich 80 % der Anteile an TU zum Kaufpreis von 200. Nun veräußert MU 20 % der Anteile an TU zum Preis von 300. Dies führt ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Zitation] Im Rahmen des Bilanzrichtline-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) v. 17.7.2015 wurde die Vorschrift des § 298 in zweierlei Hinsicht angepasst. Rz. 18 [Autor/Zitation] Zum einem hat die Vorschrift durch die Aufhebung des § 298 Abs. 2 aF eine unmittelbare Änderung erfahren. Die Änderung war erforderlich, da die RL 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) eine Zusammenfassung...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / F. Vergleich mit den IFRS

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die Erstellung eines Konzernabschlusses nach HGB basiert auf starken internationalen Wurzeln, die sich insbes. über die Transformation der 7. EG-Richtlinie (83/349/EWG) in deutsches Recht durch das BiRiLiG 1985 erklären lassen (Rz. 5 ff.). Zudem hatten seitdem weitere HGB-Reformen, insbes. das BilMoG 2009, (auch) die Internationalisierung der HGB-(Konz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Für Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen TU, die nicht dem MU oder anderen einbezogenen Unternehmen gehören, ist in der Konzernbilanz ein Ausgleichsposten zu bilden. Die Anteile entfallen auf nicht beherrschende Anteilseigner; entsprechend ist der Ausgleichsposten seit BilRUG 2015 als "nicht beherrschende Anteile" (nbA), früher "unter e...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / IV. Zur Anwendung von HGB und IFRS bei der Konzernrechnungslegung

Rz. 65 [Autor/Zitation] Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 und § 315e ist die Anwendung der HGB- und IFRS-Regeln für die Konzernrechnungslegung eindeutig geklärt. Zu beachten ist hierbei, dass auch IFRS-Anwender gesetzliche Normen des HGB zu beachten haben, so wie sie in § 315e Abs. 1 festgelegt sind. Wenn pflichtgemäß oder qua Wahlrecht ein IFRS-Konzernabsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erstmalige Anwendung in einer Periode nach dem Anteilserwerb

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die erstmalige Anwendung der Equity-Methode auf eine Beteiligung in einer Periode nach Erwerb dieser Beteiligung kommt (neben den Fällen des sukzessiven Anteilserwerbs und des Methodenwechsels auf die Equity-Methode; Rz. 69) in vier Fällen in Betracht:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Mehr-Perioden-Fall

Rz. 82 [Autor/Zitation] Beispiel 13 (Bilanzierung in der Periode des Zugangs beim Empfänger): Lieferung selbst hergestellter Gegenstände durch das Konzernunternehmen A; der Gegenstand lagert zum Bilanzstichtag bei B (Sachverhalt wie in Rz. 54). Aus der Sicht des Konzerns erfolgt eine konzerninterne Herstellung. Für die Konsolidierungstechnik ist es unerheblich, ob die Gegenstän...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Simultankonsolidierung

Rz. 400 [Autor/Zitation] Mit der Simultankonsolidierung werden alle Konzerneinheiten in einem Schritt auf die Konzernmutter konsolidiert. Entsprechende Verfahren wurden bereits im Zuge des AktG 1965 entwickelt (vgl. Forster/Havermann, WPg. 1969, 1, 4), das ua. noch eine Verrechnung aktiver und passiver Unterschiedsbeträge vorsah (vgl. Kirsch ua. in BKT, Bilanzrecht, § 301 HGB...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Definition und Umfang

Rz. 31 [Autor/Zitation] Sind Konzernbestände von konzernfremden Unternehmen erworben und innerhalb des Konzerns ohne Be- oder Verarbeitung veräußert worden, wird der Betrag bzw. Wert nach § 304 Abs. 1 durch die Konzernanschaffungskosten repräsentiert, die sich aus dem Ersterwerb des einbezogenen Unternehmens ergeben. Exemplarisch fallen hierunter zentrale Einkaufsgesellschaft...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Übergang von der Anschaffungskostenbilanzierung zur Vollkonsolidierung

Rz. 184 [Autor/Zitation] Beim sukzessiven Anteilserwerb werden Anteile in mehreren Schritten zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben. Erst der letzte Anteilserwerb löst das Mutter-Tochter-Verhältnis aus. Dann sind auch die Altanteile mit dem neubewerteten Eigenkapital zu diesem späteren Zeitpunkt zu verrechnen; es wird fingiert, alle Anteile wären zu diesem späteren Zeitpun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Pflichtangaben

Rz. 53 [Autor/Zitation] Angaben, die pflichtgemäß in jedem Konzernanhang zu machen sind, ergeben sich aus HGB und EGHGB. Im Einzelnen sind dies (vgl. hierzu ebenfalls Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 80): § 264 Abs. 3 Nr. 4: Angabe des TU (Kapitalgesellschaft), das von der Anwendung der §§ 264 ff. gem. § 264 Abs. 3 befreit ist; § 264b Nr. 3: Angabe des TU (bestimmte Pe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 312 [Autor/Zitation] Bei einer Interpretation des Hinzuerwerbs von Anteilen am TU als Kapitalvorgang sind die Anschaffungskosten für die hinzuerworbenen Anteile mit den darauf entfallenden nbA zu verrechnen und ein verbleibender Unterschiedsbetrag vom Konzerneigenkapital zu kürzen oder diesem hinzuzurechnen. Die Verrechnung ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile du...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzept der Steuerabgrenzung: Temporary- statt Timing-Konzept

Rz. 25 [Autor/Zitation] Zur Abgrenzung latenter Steuern werden in der Literatur mit dem Timing- und dem Temporary-Konzept zwei unterschiedliche Konzepte diskutiert. Im Gegensatz zu den bis BilMoG zulässigen GuV-orientierten timing differences werden die sog. temporären Differenzen beim Temporary-Konzept bilanzorientiert ermittelt. Dabei werden handelsrechtliche Vermögensgegen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XX. Angaben zu Anteilen an Sondervermögen (Abs. 1 Nr. 18)

Rz. 141 [Autor/Zitation] § 314 Nr. 18 erfordert Angaben zu Anteilen an Sondervermögen iSv. § 1 Abs. 10 KAGB, Anteilen an Investmentaktiengesellschaften iSv. §§ 108–123 KAGB oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen, sofern sie mehr als 10 % betragen. Die Angabepflicht umfasst alle Anteile an Sondervermögen etc. aller voll- oder anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogene...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung

Rz. 36 [Autor/Zitation] Wie bei der Zwischenergebniseliminierung stellt sich auch bei der erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierung die Frage nach der Zuordnung von Konsolidierungseffekten. Betroffen sind zB Abschreibungen auf konzerninterne Forderungen, einseitige Bilanzierung von konzerninternen Forderungen und Rückstellungen, Abzinsung unverzinslicher Darlehen bei Gläubigern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anpassung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsmethoden

Rz. 145 [Autor/Zitation] § 308 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet zur einheitlichen Bewertung im Konzernabschluss nach den auf den Einzelabschluss des MU anwendbaren Bewertungsmethoden. Auch bei der Equity-Methode geht die Verpflichtung zu konzerneinheitlicher Bewertung nicht weiter als im Konzernabschluss (vgl. Kommission Rechnungswesen im Verband der Hochschullehrer für Betriebswir...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXVI. Angaben zu Erträgen und Aufwendungen außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung (Abs. 1 Nr. 23)

Rz. 171 [Autor/Zitation] Im Konzernanhang sind Angaben zu Erträgen und Aufwendungen außergewöhnlicher Größenordnung zu machen, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Anzugeben sind Art und Betrag der Erträge bzw. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. Bedeutung (Grottel in Beck BilKomm.13, § 314 HGB Rz. 127). Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzierung als Erwerbsvorgang

Rz. 317 [Autor/Zitation] Bei der Bilanzierung der statuswahrenden Anteilsaufstockung als Erwerbsvorgang sind die Vermögensgegenstände und Schulden des TU anteilig in Höhe der Zuerwerbsquote entsprechend der Neubewertungsmethode neu zu bewerten. Das gilt auch, wenn die Erstkonsolidierung nach der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 aF) erfolgt sein sollte und beibehalte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Eliminierung konzerninterner Ergebnisse

Rz. 461 [Autor/Zitation] Bei einer Verschmelzung können auf der Jahresabschluss-Ebene Gewinne und Verluste entstehen, auch bei Buchwertfortführung. Diese sind im Konzernabschluss zu eliminieren. Beispiel: Ein zu 100 % im Beteiligungsbesitz befindliches TU werde auf sein MU verschmolzen. Zum Zeitpunkt der Verschmelzung sei der Beteiligungsbuchwert bei MU 500, das im JA ausgewies...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gestaltungsmöglichkeiten/Missbrauchsvorschriften

Rz. 332 [Autor/Zitation] Die nach DRS 23.171 zulässige Behandlung statuswahrender Auf- und Abstockungen als Kapitalvorgang könnte zu missbräuchlichen Regelungen verleiten: Beispiel 1 (zur Abstockung): MU besitzt 100 % der Anteile an TU und möchte diese mittelfristig veräußern. Es wird ein hoher Konzerngewinn erwartet, der aus bilanzpolitischen Gründen jedoch nicht gewünscht ist...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Beteiligungen eines in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmens an assoziierten Unternehmen (§ 311 Rz. 1 ff.) sind im Konzernabschluss grds. nach der Equity-Methode abzubilden. Nach der Equity-Methode wird die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen mit dem Wert in der Konzernbilanz angesetzt, der das auf die Beteiligung entfallende Nettovermö...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bestandteile des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 26 [Autor/Zitation] Bei einem Unternehmenserwerb ist die Zahlungsbereitschaft des Käufers höher als der Grenzpreis des Verkäufers. Die höhere Zahlungsbereitschaft des Käufers kann auf einem durch den Erwerb verursachten Wertzuwachs für den Käufer oder auf weiteren preisbeeinflussenden Faktoren beruhen. Dementsprechend stellt der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert den be...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Schuldenkonsolidierung nach § 303

Rz. 104 [Autor/Zitation] Die Notwendigkeit einer Schuldenkonsolidierung ergibt sich bereits aus dem Einheitsgrundsatz des Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 2). Danach sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen herauszurechnen, weil unter der Fiktion der rechtlichen Einheit keine Sch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Wesentlichkeit der Änderung

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht des § 294 Abs. 2 entsteht nur bei "wesentlichen" Änderungen in der Zusammensetzung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Eine Änderung ist dann wesentlich, wenn die Entwicklung, die ohne die Änderungen des Konsolidierungskreises zu verzeichnen war, nicht erkennbar ist (IDW RS HFA 44 Rz. 11). Wann eine Änderung "wesen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Forschungs- und Entwicklungsbericht

Rz. 231 [Autor/Zitation] Dieser Abschnitt des Konzernlageberichts hat Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten des Konzerns zum Gegenstand. Es greift das – von IAS 38 inspirierte – Begriffsverständnis nach § 255 Abs. 2a auf; umfasst sind die selbst durchgeführte Forschung bzw. Entwicklung sowie die Forschung bzw. Entwicklung durch beauftragte Dritte (vgl. Grottel in Beck BilKo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bilanzansatz

Rz. 106 [Autor/Zitation] Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten des TU sind im Erstkonsolidierungszeitpunkt vollständig und einzeln zu erfassen (DRS 23.51 Satz 1). Aufgrund der Einzelerwerbsfiktion gilt dies grds. unabhängig davon, ob und wie diese zuvor beim TU bilanziert wurden. Obwohl der Wortlaut des § 301 Abs. 1 Satz 2 scheinbar nur auf die Bewertung abstel...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung latenter Steuern

Rz. 110 [Autor/Zitation] § 274 regelt die in den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz I/Handelsbilanz II) entstehenden latenten Steuern. Die aus einer Bewertungsanpassung in der Handelsbilanz II resultierenden latenten Steuern sind bereits dort zu berücksichtigen (vgl. DRS 18 Rz. 14; § 306 Rz. 62). Darüber hinaus sind gem. § 306 latente Steuern auf Konsolidierungsvorgänge zu bild...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendung auf Erwerbsvorgänge von Beteiligungen in Geschäftsjahren, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben (Kapitalanteilsmethode)

Rz. 77 [Autor/Zitation] In der Fassung des HGB nach dem BiRiLiG existierte für die erstmalige Anwendung der Equity-Methode, ähnlich der Vollkonsolidierung, ein Wahlrecht zwischen der sog. Buchwertmethode (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 idF des BiRiLiG) und der sog. Kapitalanteilsmethode (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 idF des BiRiLiG); Rz. 24. Die zwei Alternativen dieses Methodenwahlr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Änderung durch BilRUG 2015

Rz. 36 [Autor/Zitation] Das BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz v. 17.7.2015, BGBl. I 2015, 1245) war der Anlass, in § 301 Abs. 2 Satz 3 klarzustellen, dass es für die Inanspruchnahme der Erstkonsolidierungserleichterung nicht auf die Pflicht zur erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses ankommen solle, sondern auf die erstmalige Aufstellung generell, also auch, we...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Offene Bewertungswahlrechte

Rz. 33 [Autor/Zitation] Die nach dem Recht des MU zulässigen Bewertungswahlrechte können für den Konzernabschluss unabhängig von ihrer Ausübung in den JA aller einbezogenen Unternehmen, dh. auch des MU, neu ausgeübt werden (Abs. 1 Satz 2). Die Unabhängigkeit des Konzernabschlusses von den im JA angewendeten Bewertungsmethoden eröffnet die Möglichkeit eigenständiger Konzernbil...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Systembedingte Anpassungen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Übernahme der Bilanzposten des TU ist nur zulässig, soweit "die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichungen bedingt" (Abs. 1 Satz 2). Systembedingte Anpassungen bezüglich des Bilanzansatzes sind demnach erforderlich, wenn Sachverhalte nach dem Einheitsgrundsatz für den Konzernabschluss anders zu beurteilen sind als im JA: Hat zB ein einbezog...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsatz: Fortschreibung der Buchwerte Handelsbilanz II/Handelsbilanz III, Verteilung des Ergebnisses

Rz. 27 [Autor/Zitation] In den Perioden nach der Erstkonsolidierung ermittelt sich das Nettovermögen des TU auf Basis der fortgeschriebenen und ggf. nach § 308a umgerechneten HB II/HB III – vor Durchführung sonstiger Konsolidierungsmaßnahmen. Der Ausgleichsposten gem. § 307 Abs. 1 nimmt den jeweiligen Anteil daran auf. Damit schlagen sich die Eigenkapitalveränderungen der Toc...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 300 [Autor/Zitation] Bei der Aufstockung einer Mehrheitsbeteiligung erwirbt das MU (oder ein oder mehrere andere vollkonsolidierte Konzernunternehmen) von bisher nicht beherrschenden Anteilseignern weitere Anteile an einem bereits vollkonsolidierten Unternehmen hinzu, zB Erhöhung der Beteiligungsquote von 60 % auf 80 %. Der Status des vollkonsolidierten Unternehmens änder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Reichweite der Fiktion des Konzerns als Steuersubjekt

Rz. 21 [Autor/Zitation] Im deutschen Steuerrecht sind grds. die einzelnen rechtlich selbständigen Gesellschaften Steuersubjekt; mit Ausnahme der Organschaft ignoriert das deutsche Steuerrecht die wirtschaftliche Einheit des Konzerns. Latente Steuern im Konzernabschluss nach § 274 iVm. § 298 Abs. 1 und § 306 sind aus der Fiktion der steuerrechtlichen Einheit des Konzerns ablei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Möglicher Verzicht der Berücksichtigung anderer Konsolidierungsmaßnahmen bei nicht beherrschenden Anteilen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Im Konzernabschluss werden die anderen Gesellschafter neben den Anteilseignern des MU als Eigenkapitalgeber des Konzerns behandelt. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass bei der Erstkonsolidierung erworbener TU die nbA am neubewerteten Eigenkapital bemessen werden mit der Folge, dass auch die künftigen Abschreibungen auf die im Rahmen der Neubewertu...mehr