Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.7.4 Beendigung der Mitunternehmerschaft

Rz. 73 Die besondere Natur des negativen Kapitalkontos führt bei Ende einer Mitunternehmerschaft, sei es durch Ausscheiden aus einer weiter bestehenden KG, sei es durch deren Auflösung, zu einer Erfolgswirksamkeit. Da nunmehr endgültig feststeht, dass zumindest ein Teil der bisher zugerechneten Verluste nicht zu tragen ist, wird eine Korrektur erforderlich. Zu diesem Zweck w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4 Zusätzliche steuerliche Erfordernisse nach § 15a Abs. 1 S. 3 EStG

Rz. 244 § 15a Abs. 1 S. 2 EStG begnügt sich nicht mit den allg. handelsrechtlichen Bestimmungen, sondern setzt in S. 3 zusätzliche eigene Bedingungen. Der erweiterte Verlustausgleich kommt danach zum Tragen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der Kommanditist muss persönlich im Handelsregister eingetragen sein. Das Bestehen der Haftung muss nachgewiesen sein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / 1. Besteuerung bei Errichtung

Die Vermögensausstattung unterliegt auf Ebene der Stiftung nicht der Ertragsbesteuerung, da die Stifter keine Anteile, also Gesellschafterrechte oder ähnliche Rechte erhalten und die Übertragung in die Vermögenssphäre fällt. Die Ausstattung erfolgt ohne Gegenleistung, so dass der Vorgang insoweit der Schenkung- oder Erbschaftsteuer unterliegt (vgl. v. Löwe, Familienstiftung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Telekommunikations- und Dat... / 2.1.2 Umsatzsteuerliche Behandlung: Es kommt auf die Zuordnung zum unternehmerischen Bereich an

Umsatzsteuerlich ist für den privaten Nutzungsanteil zwischen der Nutzung des angeschafften Telekommunikations- bzw. Datenverarbeitungsgeräts und den anfallenden Kosten (z. B. Gebühren, Wartungskosten etc.) zu unterscheiden. Zuordnung zum Unternehmen und Privatnutzung des Geräts Vorgelagert ist die Frage, in welchem Umfang das Gerät dem Unternehmensvermögen zugeordnet ist. Betr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Besonderhei... / 2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Zunehmend werden in der Handelsbilanz Positionen ausgewiesen, die nach dem Steuerrecht nicht aktivierbar oder passivierbar sind. Gleiches gilt für steuerlich vorgeschriebene Wertansätze, die vom handelsrechtlich zulässigen bzw. zwingenden Ansatz abweichen. Besonders durch die Änderungen des BilMoG ist es in der Praxis nahezu unmöglich, eine Bilanz zu erstellen, die zugleich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verlustabzug bei Körperscha... / 2.2.7 Gestalterische Maßnahmen

Sollen die oben dargestellten Rechtsfolgen des § 8c KStG vermieden oder abgemildert werden, gilt es primär, das noch bestehende Verlustpotenzial vor einer Anteilsübertragung zu nutzen, sprich mit einem (Mehr-)Gewinn zu verrechnen. In der Praxis können hierbei folgende Maßnahmen hilfreich sein: Realisierung von stillen Reserven, z. B. sale and lease back, Verzicht auf Forderung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen: Bewertungs... / Zusammenfassung

Überblick Das Umlaufvermögen umfasst die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Absatz dienen. Es steht im Gegensatz zum Anlagevermögen. Wichtigster Teil des Umlaufvermögens ist das Vorratsvermögen. Eine gesetzliche Definition des Vorratsvermögens gibt es nicht. Sie lässt sich aus dem Bilanzschema des § 266 Abs. 2 B. I. HGB als Teil des Umlaufvermögens herleiten. Zum Vorratsve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebseinnahmen: Abgrenzu... / 3 ABC der Betriebseinnahmen

Beispiele aus der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung: Abfindung: Eine Abfindung, die der bei einer KG angestellte Kommanditist wegen der Auflösung seines Dienstverhältnisses erhält, ist im Rahmen der Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahme[1] zu erfassen.[2] Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters [3] ist dem laufenden Gewinn zuzuordnen.[4] Das gilt auch dann, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Telekommunikations- und Dat... / 2.1.1 Einkommensteuerliche Behandlung: Private Nutzung als Betriebseinnahme zu erfassen

Werden Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräte privat genutzt, dann gilt: Beträgt die private Nutzung 50 % bis 90 %, können die entsprechenden Geräte als Betriebsvermögen ("gewillkürte Betriebsvermögen") behandelt werden. Beträgt die private Nutzung weniger als 50 %, müssen die entsprechenden Geräte als Betriebsvermögen behandelt werden (sog. "notwendiges Betriebsverm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Telekommunikations- und Dat... / 2.2 Privatnutzung betrieblicher Telekommunikations- und Datenerfassungsgeräte durch Arbeitnehmer

Die Telekommunikations- bzw. Datenverarbeitungsgeräte gehören dem Arbeitgeber und werden grundsätzlich betrieblich genutzt. Abschreibungen und Kosten sind daher voll als Betriebsausgaben abzugsfähig.[1] Ebenso ist die Vorsteuer voll abzugsfähig.[2] Gestattet der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine private Nutzung, liegt grundsätzlich ein geldwerter Vorteil (sog. Sachbezug) v...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.1 Ansatz

Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, ggf. vermindert um die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert anzusetzen.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der an deren Stelle tretende Wert bilden die Obergrenze für den Wertansatz. Grundsätzlich ist jedes Wirtschaftsgut einzeln zu bewerten.[2] Der ni...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Grundsätze ... / 1 Grundlagen zur Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen, auf welches die Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz i. H. v. 15 % festgesetzt wird. Die Ermittlung des Einkommens der Körperschaften richtet sich nach den Vorschriften des EStG .[1] Jedoch ist das EStG nicht in vollem Umfang anwendbar, andererseits werden die Regelungen des EStG noch um spez...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.4.4 Wertaufholung

Wurde eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert vorgenommen, darf dieser Wertansatz am darauf folgenden Bilanzstichtag nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.[1] Auch eine Erhöhung des Teilwerts aus anderen Gründen führt zu einer Korrektur des Bilanzansatzes.[2] Es ist eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Dabei bilden die Anschaffung...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Verkauf / 5 Vor dem Ausscheiden des Pkw muss die AfA gebucht werden

Der Firmenwagen kann aus unterschiedlichen Gründen aus dem Betriebsvermögen ausscheiden. Der Firmenwagen kann z. B. durch Verkauf, Entnahme oder Zerstörung aus dem Betriebsvermögen ausscheiden. Beim Verkauf oder der Entnahme ist die anteilige Abschreibung, die auf die Zeit bis zum Verkauf bzw. der Entnahme entfällt, zu ermitteln und zu buchen. Wird der Firmenwagen zerstört, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Verkauf / 3 So wird bei einem erzielten Veräußerungsverlust gebucht

Praxis-Beispiel Verkauf eines Firmen-Pkw mit Veräußerungsverlust Herr Huber hat im Januar vor 4 Jahren einen Firmen-Pkw ohne Vorsteuerabzug für 30.000 EUR erworben, den er am 30.6. des laufenden Jahres für 5.000 EUR verkauft. Die regelmäßige Abschreibungsdauer bei neuen Pkw beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Anschaffung. Den Buchwert auf den Z...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Verkauf / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Verkauf des Firmen-Pkw mit Buchgewinn

Herr Huber hat im Januar vor 4 Jahren einen Firmen-Pkw für 30.000 EUR erworben, den er am 30.6. des laufenden Jahres für 10.000 EUR verkauft. Die regelmäßige Abschreibungsdauer bei neuen PKW`s beträgt nach der amtlichen AfA-Tabelle 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Anschaffung. Den Buchwert auf den Zeitpunkt des Verkaufs zum 30.6. ermittelt er wie folgt:mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Verkauf / 6 Entnahme statt Verkauf: Wann keine Umsatzsteuer anfällt

Bei der Entnahme eines Firmenfahrzeugs ist der Teilwert (Marktwert) als Ertrag zu buchen. Ebenso wie beim Verkauf wird der Buchwert des Fahrzeugs als Aufwand (Anlagenabgang) erfasst. Die Entnahme unterliegt nur dann der Umsatzsteuer, wenn der Unternehmer beim Kauf einen Vorsteuerabzug geltend machen konnte. War kein Vorsteuerabzug möglich, fällt bei der Entnahme keine Umsatz...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Verkauf / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Veräußerungsgewinn Veräußerungsverlust Abschreibungenmehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abnutzbares Anlagevermögen

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Im Rahmen der vorzunehmenden Gewinnermittlung muss zunächst entschieden werden, welche Wirtschaftsgüter im Einzelnen dem Betrieb zuzuordnen sind und ob sie ggf. unmittelbar für Zwecke dieses Betriebes genutzt werden. Tz. 10 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Grundstücke/Grundstücksteile oder Gebäudeteile, die selbständige Wirtschaftsgüter sind, können...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beginn der Abschreibung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Die Abschreibung beginnt mit Erwerb. Bei unterjährigem Erwerb ist eine zeitanteilige Abschreibung vorzunehmen (DRS 23.118). Aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten kann meist die Abschreibung auf den zurückliegenden oder nächsten Monat begonnen werden.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Abschreibungen und Zuschreibungen auf voll- oder teilkonsolidierte Anteile

Rz. 145 [Autor/Zitation] Abschreibungen auf im Rahmen der Vollkonsolidierung oder Quotenkonsolidierung konsolidierungspflichtige Anteile können im Einzelabschluss einbezogener Unternehmen einerseits aus bilanzpolitischen Gründen vorgenommen werden – zB Abschreibungswahlrecht bei vorübergehender Wertminderung – oder sind dort andererseits zwingend erforderlich, um Beteiligunge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

1. Abschreibungsplan Rz. 39 [Autor/Zitation] Nach den allgemeinen Grundsätzen der planmäßigen Abschreibung sowie dem Grundsatz der Stetigkeit und Willkürfreiheit ist bei Ersterfassung des Geschäfts- oder Firmenwerts ein Abschreibungsplan zu erstellen (§ 309 Abs. 1 iVm. § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB; DRS 23.114). Hierzu ist eine geeignete Abschreibungsmethode zu wählen und eine Nutzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Außerplanmäßige Abschreibungen der Beteiligung

Rz. 125 [Autor/Zitation] Auf eine im Konzernabschluss nach der Equity-Methode abgebildete Beteiligung sind gem. § 298 Abs. 1 auch die allgemeinen Bewertungsvorschriften anzuwenden. Daher kommt nach § 253 Abs. 3 Satz 5 f. eine außerplanmäßige Abschreibung auf diese Beteiligung in Betracht, wenn deren beizulegender Wert (§ 253 Rz. 954 f.) niedriger als der sich nach der Equity-...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Planmäßige Abschreibungen abnutzbaren Anlagevermögens

Rz. 251 [Autor/Zitation] Wurden stille Reserven im abnutzbaren Anlagevermögen aufgedeckt, sind sie über die im Erstkonsolidierungszeitpunkt für den Konzernabschluss zu schätzende Restnutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände nach dem für den Konzernabschluss bestimmten Verfahren abzuschreiben. Nutzungsdauer und Abschreibungsverfahren können anlässlich des Unternehmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Außerplanmäßige Abschreibungen vor der Erstkonsolidierung

Rz. 83 [Autor/Zitation] Sind vor der Erstkonsolidierung eines TU Abschreibungen auf (bspw. schon vorhandene) Anteile vorgenommen worden, die im Rahmen der konzerneinheitlichen Bewertung zulässig waren und deren Grund weiterhin besteht (§ 308 Rz. 5 ff.), so muss der niedrigere Wertansatz für die Konsolidierung übernommen werden (so auch DRS 23.25 und 23.162). Für die Konsolidi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 254 [Autor/Zitation] Auch für die Wertansätze in der HB II und in der HB III gelten die Niederstwertvorschriften (§ 253 Abs. 3 Satz 5, 6 iVm. § 298 Abs. 1). Bei einer dauernden Wertminderung können zu einem folgenden Konzernbilanzstichtag außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert auch im Konzernabschluss erforderlich werden. Rz. 255 [Autor/Zitat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 282 [Autor/Zitation] Abschreibungen auf den konsolidierten Beteiligungsbuchwert, die nach der Erstkonsolidierung im JA des MU vorgenommen werden, um diesen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen, sind in der HB II des MU zu stornieren (DRS 23.163), da an die Stelle der Anteile an einbezogenen Unternehmen deren Vermögens- und Schuldposten treten. Zu außerplanmäß...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter

Tz. 17 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Betragen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 800 EUR (bis einschließlich 2017: 410 EUR), kann der für das Wirtschaftsgut aufgewendete Betrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in vollem Umfang als Betriebsausgabe abgesetzt werden u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (4) Umgliederung von Abschreibungen auf Finanzanlagen im Erwerbsjahr

Rz. 167 [Autor/Zitation] Werden Abschreibungen auf Beteiligungen oder Wertpapiere des Anlagevermögens vorgenommen, die im selben Jahr von einem anderen einbezogenen Unternehmen mit eliminierungspflichtigem Zwischengewinn erworben wurden, so sind die "Abschreibungen auf Finanzanlagen …" (vgl. Posten Nr. 13 bzw. 12 in Rz. 150 bzw. Rz. 151) mit den unter "sonstige betriebliche E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Abs. 1)

I. Allgemeine Definition des Geschäfts- oder Firmenwerts Rz. 23 [Autor/Zitation] Der Geschäfts- oder Firmenwert eines Unternehmens ist die Differenz zwischen dem Unternehmenswert und dem Zeitwert des Nettovermögens. Diese Top Down-Perspektive wird auch von den Gesamtbewertungsverfahren der Unternehmensbewertung verwendet: Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Restbetrag eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abschreibungen und Zuschreibungen beim Beteiligungsbuchwert nach der Erstkonsolidierung

a) Außerplanmäßige Abschreibungen Rz. 282 [Autor/Zitation] Abschreibungen auf den konsolidierten Beteiligungsbuchwert, die nach der Erstkonsolidierung im JA des MU vorgenommen werden, um diesen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen, sind in der HB II des MU zu stornieren (DRS 23.163), da an die Stelle der Anteile an einbezogenen Unternehmen deren Vermögens- und Sch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der Geschäfts- oder Firmenwert ist gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 außerplanmäßig abzuschreiben, wenn der beizulegende Wert des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts dauerhaft unter den Buchwert gefallen ist (sog. dauernde Wertminderung). Korrekterweise müsste der beizulegende Wert des ursprünglich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts bestimmt werden (Wagn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Finanzanlagen: Außerplanmäßige Abschreibungen bei vorübergehender Wertminderung

Rz. 26 [Autor/Zitation] Befinden sich bei verschiedenen einbezogenen Unternehmen zB festverzinsliche Wertpapiere gleicher Ausstattung, Währung und Laufzeit sowie gleicher Bonität der Emittenten im Bestand, die aufgrund vorübergehenden Zinsanstiegs zum Bilanzstichtag mit einem niedrigeren Börsenkurs angesetzt werden können (§ 253 Rz. 705), so sind für den gesamten im Konzern v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Abschreibungen auf Forderungen

Rz. 173 [Autor/Zitation] Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach § 303 wegzulassen. Die Schuldenkonsolidierung umfasst dabei auch (echte) Bewertungsdifferenzen (zB niedrigerer Wertansatz beim Gläubiger, da es sich um eine unverzinsliche langfristige Forderung handelt). Eine sich aus (echten) Bewertungsdifferenzen e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XXII. Angaben zu Abschreibung entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte (Abs. 1 Nr. 20)

Rz. 150 [Autor/Zitation] § 314 Nr. 20 verlangt eine Erläuterung der Abschreibungsdauer entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte (s. auch DRS 23.208). Anzugeben sind Abschreibungsdauern von Geschäfts- oder Firmenwerten, die durch vollständig oder anteilig in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen entgeltlich erworben wurden. Wurden Geschäfts- oder Firmenwerte e...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Lieferungen und Leistungen in das Anlagevermögen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Die grundsätzliche Systematik ist bei Lieferungen oder Leistungen von abnutzbaren Anlagegegenständen für die Zwischenergebniseliminierung anzuwenden. Die Differenz zwischen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß Handelsbilanz II und fortgeführten Konzernanschaffungs- oder Konzernherstellungskosten ist maßgeblich. Zusätzlich sind im F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Differenzen im Rahmen der Equity-Bewertung

Rz. 135 [Autor/Zitation] Bilanziert ein nach der Methode der Equity-Bewertung in den Konzernabschluss einbezogenes assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen in einer fremden Währung, so treten Differenzen aus der Währungsumrechnung auch bei der Anwendung dieser Methode auf. Zwar verweist § 312 zur Equity-Bewertung anders als auf andere Vorschriften zur Vollkonsol...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkungen und Beispiel zur Konsolidierungstechnik

Rz. 240 [Autor/Zitation] Während die Erstkonsolidierung vergleichsweise detailliert im Gesetz geregelt ist, müssen die Grundsätze für die Folgekonsolidierungen aus der Konzeption der Erwerbsmethode unter Berücksichtigung des Einheitsgrundsatzes (§ 297 Abs. 3 Satz 1) sowie der allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 252 ff. iVm. § 298 Abs. 1) entwickelt werden. Spezielle Regelu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Empirische Erkenntnisse zur Wahl der Nutzungsdauer

Rz. 54 [Autor/Zitation] Bei der Wahl der Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts ist zu beachten, dass nicht nur über die Höhe der Abschreibungen in den einzelnen Jahren, sondern vor allem über die Wahl der Nutzungsdauer Informationen an die Adressaten der Rechnungslegung transportiert werden. Rz. 55 [Autor/Zitation] Aus Adressatensicht ist der Gewinn grds. eine wichtige ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Ausweis und Angabepflichten

Rz. 77 [Autor/Zitation] In der Bilanz dürfen Geschäfts- oder Firmenwerte aus verschiedenen Erwerben zusammengefasst werden (WP Handbuch18, Kap. G Rz. 374). Eine Saldierung mit passiven Unterschiedsbeträgen aus anderen Erwerben darf aus Informationsgesichtspunkten nicht vorgenommen werden (§ 309 Abs. 2 iVm. § 246 Abs. 2 Satz 1). Dies war in § 301 Abs. 3 Satz 3 HGB aF erlaubt, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Notwendige Aufwendungen für die Unterkunft

Tz. 13 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1 000 EUR im Monat anerkannt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG, Anhang 10). Es erfolgt insoweit keine Prüfung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 32a Abs 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Änderbarkeit des Bescheids der Kö ergibt sich, soweit Wie § 32a Abs 1 KStG für die vGA knüpft auch Abs 2 an die tats Berücksichtigung einer verdeckten Einlage in einem St-...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Differenzen aus der Umrechnung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 97 [Autor/Zitation] Während IAS 21.47 grds. vorschreibt, dass der Geschäfts- oder Firmenwert in der funktionalen Währung des TU zu führen ist, richtet sich dessen Führung nach DRS 23.135 danach, ob er dem MU oder dem TU zuzuordnen ist, wobei die Zuordnung sich danach richtet, in welcher Währung die im Geschäfts- oder Firmenwert berücksichtigten künftigen Erfolgsbeiträge r...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Methode der Steuerabgrenzung: Verbindlichkeiten- statt Abgrenzungsmethode

Rz. 37 [Autor/Zitation] Neben der Grundkonzeption – temporary oder timing differences –, der Unterscheidung zwischen Einzel- und Gesamtdifferenzenbetrachtung sind auch die Methoden der Abgrenzung latenter Steuern zu beachten. In der (anglo-amerikanische) Literatur wird unterschieden zwischen der Abgrenzungsmethode (deferred oder deferral method), Verbindlichkeitenmethode (liabi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Umrechnung der Abschlüsse von Tochter- und Gemeinschaftsunternehmen in Hochinflationsländern

Rz. 88 [Autor/Zitation] Da die Wechselkursentwicklung insbes. auf Inflationsdifferenzen zurückzuführen ist, ist genaugenommen stets die Bereinigung des Abschlusses eines in Fremdwährung bilanzierenden TU um die inflationsbedingten Auswirkungen auf den Ausweis der Vermögensgegenstände, Schulden, RAP und Sonderposten sowie der Erträge und Aufwendungen zweckmäßig. Eine Inflation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zuschreibungen

Rz. 257 [Autor/Zitation] Die Wertansätze aus der HB II zuzüglich der Aufdeckung stiller Reserven aus der HB III stellen die Anschaffungskosten des Konzerns für die betreffenden Vermögensgegenstände dar. Diese – ggf. um planmäßige Abschreibungen fortgeschriebenen – Werte dürfen durch Zuschreibungen nicht überschritten werden (DRS 23.101). Im Konzernabschluss sind bei den Folge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gewinnausschüttungen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Jahresüberschüsse aus assoziierten Unternehmen werden in der Periode ihrer Entstehung anteilig im Konzernergebnis erfasst und erhöhen den Wertansatz der Beteiligung im Konzernabschluss (Rz. 93), während die Gewinnausschüttung idR erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Da die Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag in der GuV des Einzelabschlusses...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konzernanlagengitter

Rz. 228 [Autor/Zitation] Nach der Equity-Methode einbezogene assoziierte Unternehmen sind im Posten "Anteile an assoziierten Unternehmen" im Konzernanlagengitter auszuweisen (DRS 26.90). Bei erstmaliger Anwendung der Equity-Methode sind die (Konzern-)Anschaffungskosten der Beteiligung in der Spalte "Zugänge" auszuweisen; die Veräußerung von Anteilen ist als "Abgänge" auszuwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.1 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Tz. 91 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bei der Ermittlung der Eink aus V + V können sich für Stiftungen insbes aus der Anwendung der Fußstapfentheorie (§ 11d EStDV) im Vergleich zu anderen KSt-Subjekten Besonderheiten ergeben. So sind für die Ermittlung von Besitzzeiten, der (fortgeführten) AK und der AfA-BMG bei durch unentgeltliche Übertragung (Erstausstattung, Zustiftung oder ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Lieferung in das Anlagevermögen

Rz. 58 [Autor/Zitation] Beispiel 6 (Bilanzierung in der Zugangsperiode beim Empfänger): Lieferung einer fremdbezogenen Maschine durch das Konzernunternehmen A in das Anlagevermögen des ebenfalls einbezogenen Unternehmens B.mehr