Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.8.3 Anforderungen an die Besicherung mit beweglichen Vermögenswerten

Rz. 193 Die Institute sollten ggf. in ihren Strategien und Verfahren Bewertungsmethoden bzw. -ansätze für bewegliche Vermögenswerte festlegen. Die Bewertung sollte auf der Grundlage eines vorsichtigen Ansatzes erfolgen, der der Beschaffenheit, Art und Komplexität der Sicherheit angemessen ist. Die EBA nennt u. a. geeignete fortgeschrittene statistische Modelle und andere Sta...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 38 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Konsultation 14/2020 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 26. Oktober 2020

[…] ich lege Ihnen hiermit den angekündigten Entwurf der Neufassung des Rundschreibens 09/2017 (BA) für die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (im folgenden MaRisk) zur Konsultation vor. Die Überarbeitung ist zuvorderst auf Änderungen der internationalen Regelsetzung zurückzuführen. Mit der aktuellen MaRisk-Novelle werden die Leitlinien der EBA zu notleidenden und g...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Wesentliche Risikofaktoren

Rz. 83 Die regelmäßige Durchführung angemessener Stresstests für die wesentlichen Risiken hat auf Basis der dafür jeweils identifizierten "wesentlichen" Risikofaktoren zu erfolgen. Insofern müssen insbesondere jene Risikofaktoren identifiziert werden, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- oder Liquiditätssituation des Institutes haben können. Damit wir...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Einhaltung der Vertragsbedingungen inkl. der Zusatzklauseln

Rz. 3 Zunächst ist zu überwachen, ob die vertraglichen Vereinbarungen vom Kreditnehmer eingehalten werden. Dieser Prozess beginnt schon mit der Überprüfung der Rückläufe der vom Kreditnehmer unterzeichneten Kreditverträge, Sicherheitenvereinbarungen und Zweckbestimmungserklärungen. Darüber hinaus werden häufig Auflagen formuliert, die vor der anteiligen oder vollständigen Au...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.2 Überwachung der Wirksamkeit der Forbearance-Maßnahmen

Rz. 105 Besondere Aufmerksamkeit sollten die Institute der Wirksamkeit der gewährten Forbearance-Maßnahmen widmen, die daher ebenfalls in angemessenen Abständen überwacht werden muss. Da das Ziel von Forbearance-Maßnahmen grundsätzlich darin besteht, einen tragfähigen und nicht notleidenden Rückzahlungsstatus zu erreichen (→ BTO 1.3.2 Tz. 1), geht es in erster Linie um diese...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.1 Differenzierung nach Kundengruppen und Kreditarten

Rz. 43 Die Kreditbearbeitung beginnt mit dem Prozess der Kreditgewährung, in dem jene Faktoren zu analysieren und zu beurteilen sind, die für die Beurteilung der mit einer Kreditvergabe verbundenen Risiken von besonderer Bedeutung sind. Dazu zählt insbesondere die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers bzw. des Objektes/Projektes (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Werden die Risiken in ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Adressenausfallrisiken

Rz. 4 Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Gegenpartei (eine sogenannte "Adresse", wie z. B. ein Kreditnehmer) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4 Umgang mit endfälligen Krediten

Rz. 29 Bei endfälligen Krediten bzw. tilgungsfreien Krediten wird im Gegensatz zu typischen Annuitäten- oder Ratenkrediten der gesamte Kreditbetrag erst am Ende der Vertragslaufzeit zurückgezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind lediglich die Kreditzinsen fällig, die über den Zeitraum der Zinsfestschreibung für den Kreditnehmer aber auch nicht reduziert werden. Während bei Annu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftslage

Rz. 7 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Anpassungen im Hinblick auf die Geschäftsmodellanalyse vorgenommen, wobei es sich hierbei weitgehend um eine Klarstellung der Begriffe sowie bestehender Anforderungen handelt. Bezüglich der Berichterstattung wurde in den Modulen AT 4.3.2 und BT 3.1 konkretisiert, dass neben der Berichterstattung zur Risikosituation eines Institutes...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Festlegung von kurz-, mittel- und langfristigen Zielen

Rz. 240 Ausgangspunkt für sämtliche Überlegungen zum Abbau von notleidenden Risikopositionen (quantitative NPE-Ziele) sind die Geschäfts- und Risikostrategie des Institutes und die damit verbundenen Festlegungen zum Risikoappetit. Die angestrebten Bestände an notleidenden Risikopositionen müssen – sowohl auf Portfolioebene als auch insgesamt – mit dem Risikoappetit des Insti...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.12 Kapitalbedarf für ESG-Risiken

Rz. 134 Bereits mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin eine Orientierungshilfe zum Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) verwendet. In den MaRisk wurde deshalb de...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Bestimmung der Werthaltigkeit von Sicherheiten

Rz. 169 Im Hinblick auf die Art und Weise der Bestimmung der Werthaltigkeit von Sicherheiten werden je nach Sicherheitenart unterschiedliche Methoden verwendet. Der zu betreibende Aufwand richtet sich dabei i. d. R. nach dem Risikogehalt der Sicherheiten und der jeweiligen Sicherheitenart: Bei Barsicherheiten oder Garantien des Bundes ist der Bewertungsaufwand tendenziell zu...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Berechnung der NPL-Quote

Rz. 57 Zur Berechnung der NPL-Quote muss der "Bruttobuchwert" der "notleidenden Darlehen und Kredite" ("non-performing loans", NPL) durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt werden (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Klarstellung, was unter dem Status "notleidend" genau zu verstehen ist, soll die Definition für das aufsichtliche Meldewesen herangezoge...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Möglicher Verzicht auf die Umsetzung der Anforderungen

Rz. 13 Auf die Einhaltung der in diesem Modul niedergelegten Anforderungen kann vollständig verzichtet werden, sofern die Buchwerte aller Immobiliengeschäfte weder (absolut) 30 Millionen Euro noch (relativ) 2 Prozent der Bilanzsumme übersteigen (→ BTO 3 Tz. 1, Erläuterung). Der relative Schwellenwert hat insofern für sämtliche Institute mit einer Bilanzsumme über 1,5 Milliar...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Anlage 41 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rundschreiben 10/2021 (BA) zur Neufassung der MaRisk Übermittlungsschreiben vom 16. August 2021

[…] ich freue mich, Ihnen nunmehr die finale Fassung der MaRisk vorlegen zu können, wie sie sich nach Abschluss des im Oktober 2020 angestoßenen Konsultationsverfahrens darstellt. Im Ergebnis der Auswertung der Stellungnahmen sowie der Diskussionen in den drei Sitzungen des Fachgremiums MaRisk am 12. und 19.02. sowie am 04.03.2021 sind noch für eine Reihe von strittigen Punkt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.7 Planszenario der normativen Perspektive

Rz. 358 Die Anforderungen an die normative Perspektive ergeben sich für bedeutende Institute aus dem ICAAP-Leitfaden. Die deutsche Aufsicht hat die Vorgaben an die normative Perspektive im RTF-Leitfaden in einer Weise konkretisiert, dass die weniger bedeutenden Institute damit gleichzeitig den Anforderungen an die Kapitalplanung nach den MaRisk vollumfänglich gerecht werden....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach IFRS / 5.2 Anwendungsbeispiel

Rz. 56 Jahresabschlüsse der stark abhängigen Tochterunternehmen werden in dem Konzept der funktionalen Währung nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet. Die unterstellte sofortige Umrechnung der von der ausländischen Tochter durchgeführten Geschäftsvorfälle in die Konzernwährung bedingt einen enormen buchhalterischen Aufwand, da zum einen in Landeswährung und zum anderen in Ko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.1.2 Zuwiderhandlungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 80 Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresabschlusses einer Vorschrift: über Form oder Inhalt (§ 334 Abs. 1 Nr. 1a HGB), d. h. im Einzelnen einer Vorschrift des § 243 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB über die Bindung an die Grundsätze ordnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussanalyse nac... / 5.1.2 Rentabilitätsanalyse

Rz. 36 Die Fähigkeit des Konzerns, Gewinne zu erwirtschaften, spiegelt sich in den Kennzahlen zur Rentabilität wider. Rentabilitätskennzahlen geben Aufschluss über den Erfolg oder Misserfolg des Einsatzes finanzieller Ressourcen und bilden damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage des Managements. Rz. 37 Unter Rentabilität wird das prozentuale Verhältnis des in der Periode e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 1.2 Arten von Bilanzierungsverstößen

Rz. 4 Bilanzierungsverstöße lassen sich zum einen nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung klassifizieren: Sie können bereits im Rahmen der Aufstellung des Abschlusses begangen werden. Dabei ist zwischen der unterlassenen Aufstellung, bei der wiederum die Fälle völligen Unterlassens von jenen abzugrenzen sind, bei denen die Aufstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussanalyse nac... / 4.1 Auflistung wichtiger Eckdaten

Rz. 15 Bevor mit der Konzernabschlussanalyse begonnen wird, sollten die wichtigsten Eckdaten in einer Checkliste erfasst werden, um sich einen ersten Eindruck von dem zu analysierenden Konzern zu verschaffen. Diese Checkliste könnte z. B. folgende Punkte umfassen:[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschlussanalyse nac... / 5 Die quantitative Konzernabschlussanalyse

Rz. 22 Bevor näher auf die Konzernabschlussanalyse eingegangen wird, werden zunächst die wesentlichen bilanzpolitischen Möglichkeiten bei der Konzernabschlusserstellung mit Fokus auf Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, da diese eine wesentliche Auswirkung auf Positionen in der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf die Bildung von Kennzahlen h...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 4 Weitere AfA

Neben den erhöhten Absetzungen ist grundsätzlich keine weitere AfA vorzunehmen, weil die erhöhten Absetzungen an die Stelle der normalen AfA treten. Umfasst die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen aber nicht die gesamte AfA-Bemessungsgrundlage des Wirtschaftsguts, sind für die nicht begünstigten Teile des Wirtschaftsguts normale AfA vorzunehmen. Da die derzeit g...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen

Zusammenfassung Begriff Erhöhte Absetzungen sind eine Sonderform der steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung (AfA). Mit dem Adjektiv "erhöhte" wird deutlich gemacht, dass im Vergleich zur "normalen" AfA höhere Abschreibungsbeträge berücksichtigt werden können. Damit tritt eine steuerliche Entlastung in den Jahren der Inanspruchnahme dieser erhöhten Absetzungen ein. Gesetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 1 Abschreibungen im EStG

Abschreibungen, die an die Stelle der ansonsten obligatorischen steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung treten, werden als erhöhte Absetzungen bezeichnet. Sie sind zu unterscheiden von den Sonderabschreibungen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung in Anspruch genommen werden können. Das heute geltende Einkommensteuerrecht kennt erhöhte Absetzungen nur noch bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / Zusammenfassung

Begriff Erhöhte Absetzungen sind eine Sonderform der steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung (AfA). Mit dem Adjektiv "erhöhte" wird deutlich gemacht, dass im Vergleich zur "normalen" AfA höhere Abschreibungsbeträge berücksichtigt werden können. Damit tritt eine steuerliche Entlastung in den Jahren der Inanspruchnahme dieser erhöhten Absetzungen ein. Gesetze, Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 6 Restwertabschreibung

Die heute geltenden Vorschriften über erhöhte Absetzungen erlauben eine Vollabschreibung der begünstigten Aufwendungen während des Begünstigungszeitraums. Verzichtet der Steuerpflichtige zumindest in einem Jahr des Begünstigungszeitraums auf die Inanspruchnahme des Höchstsatzes der erhöhten Absetzungen, ist der am Ende des Begünstigungszeitraums verbleibende Restwert zur AfA...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 2 Rechtsnatur und ­Wirkung

AfA dienen grundsätzlich dazu, die steuerlichen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Gesamtdauer seiner Nutzung oder Verwendung zu verteilen. Durch erhöhte Absetzungen wird zumindest ein Teil des zu verteilenden Abschreibungsvolumens in einen kürzeren Abschreibungszeitraum, den Begünstigungszeitraum[1], vorverlagert. Dadurch entstehen für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 8 Erhöhte Absetzungen bei mehreren Beteiligten

Befindet sich das Wirtschaftsgut im Vermögen einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft, steht das Recht, erhöhte Absetzungen in Anspruch zu nehmen, nicht der Gesellschaft oder Gemeinschaft zu. Es verbleibt vielmehr bei den einzelnen Beteiligten der Gesellschaft oder Gemeinschaft.[1] Das Wahlrecht zur Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen ist jedoch im Rahmen der Gewinn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 5 Mindestabschreibung

Das Wahlrecht hinsichtlich der Höhe der erhöhten Absetzungen ist auch nach unten hin begrenzt. § 7a Abs. 4 EStG schreibt vor, dass erhöhte Absetzungen in jedem Jahr des Begünstigungszeitraums zumindest in Höhe der linearen AfA zu berücksichtigen sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 3 Höhe der erhöhten ­Absetzungen

Bei den erhöhten Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG beträgt der Begünstigungszeitraum, in dem sie in Anspruch genommen werden können, jeweils 12 Jahre. In den ersten 8 Jahren können erhöhte Absetzungen bis zu jeweils 9 %, in den restlichen 4 Jahren jeweils bis zu 7 % der begünstigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Innerhalb des zugelassenen Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 10 Bescheinigungen der Behörden als Grundlagenbescheide

Bei den Sonderabschreibungen nach § 7h und § 7i EStG ist die Finanzverwaltung nicht in der Lage zu entscheiden, ob das Gebäude in einem Sanierungsgebiet und städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt bzw. ob es sich um ein Baudenkmal handelt. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Bescheinigung der Gemeinde bzw. der Denkmalschutzbehörde, die das Vorliegen der entsprechenden Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 7 Kumulationsverbot

Liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen nach mehreren Vorschriften vor, z. B. Baudenkmal in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich, kann der Steuerpflichtige erhöhte Absetzungen nur nach einer dieser Vorschriften in Anspruch nehmen.[1] Auch ein Wechsel von einer erhöhten Absetzungsmethode zu einer anderen ist während des Begünstigungsze...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / 9 Aufzeichnungspflichten

Gehören die Wirtschaftsgüter, für die erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen werden, zu einem Betriebsvermögen, sind sie grds. in ein laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Dies gilt nicht, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus der Buchführung ergeben. Das Verzeichnis bzw. die Buchführung müssen folgende Angaben enthalten: Tag der Anschaffung/Herstellung, Ansc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating und Rechnungslegung / 4.3.3 Gesamtabschreibungsquote

Rz. 27 Die Gesamtabschreibungsquote,[1] die auch als Abgeschriebenheitsquote bezeichnet wird, verdeutlicht den Grad der Abschreibungen des Sachanlagevermögens. Sie gibt an, welcher Anteil des Sachanlagevermögens bereits abgeschrieben ist. Die grundsätzliche Hypothese lautet: Je höher der Abnutzungsgrad ist, umso höher ist das durchschnittliche Alter des Vermögens und umso hö...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating und Rechnungslegung / 4.3.2 Reinvestitionsquote

Rz. 24 Die Reinvestitionsquote bietet Unternehmen die Möglichkeit, die übliche Investitionsquote,[1] die die Nettoinvestitionen auf das Anlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bezieht, sachlogisch nachvollziehen zu können. Rz. 25 Es wird das Investitionsverhalten d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht in Handels- und... / 4.2.1 Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück

Rz. 11 Da der Grund und Boden zivilrechtlich wie steuerlich dem Erbbauverpflichteten zuzurechnen ist, hat der Erbbauberechtigte lediglich nach den §§ 266 Abs. 2 Buchst. A II 1, 246 HGB i. V. m § 5 Abs. 1 EStG das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht zu bilanzieren.[1] Rz. 12 Die Bewertung erfolgt, da das Erbbaurecht ein abnutzbares Recht ist, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht in Handels- und... / 4.6.2 Beendigung durch Zeitablauf

Rz. 26 Die Beendigung durch Zeitablauf ist der Regelfall der Beendigung des Erbbaurechts. In diesem Fall erlischt das Erbbaurecht nach dem vereinbarten Zeitraum kraft Gesetzes, ohne dass es dazu einer Rechtshandlung bedürfte. Infolge des Erlöschens des Erbbaurechts wird das aufstehende Gebäude wieder zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks und wird damit nach § 39 Abs. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rating und Rechnungslegung / 4.3.6 Dynamischer Verschuldungsgrad

Rz. 34 Der dynamische Verschuldungsgrad[1] gibt die Anzahl der Jahre an, die der Cashflow der aktuellen Periode erwirtschaftet werden müsste, um sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens abzubauen. Geht man von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus, so lassen sich die Verbindlichkeiten lediglich aus dem erwirtschafteten Cashflow begleichen. Je länger ein Unterne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Computer, Notebook, Tablet-PC / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf und Abschreibung eines neuen Computers

Herr Huber kauft im August des laufenden Jahres einen neuen Computer für netto 1.440 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer von 273,60 EUR). Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sind für Herrn Huber erfüllt.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Unterschiedliche Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Die Huber GmbH erwirbt das Einzelunternehmen Müller zum 1.1.01 durch Erwerb der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zum Gesamtkaufpreis von 435.000 EUR (Asset Deal). Die folgende Tabelle zeigt die zu übernehmenden Vermögensgegenstände und Schulden des Einzelunternehmens Müller jeweils zum Buchwert und Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs. Stille Reserven (= bei Aktiva ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Computer, Notebook, Tablet-PC / 4 Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten eines Computers

Die Nutzungsdauer von Computern, Tablett-PCs, Notebooks und Netbooks einschließlich aller Zubehörteile sowie der Peripheriegeräte, z. B. Drucker und Scanner, beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter einheitlich 3 Jahre. Der Normalfall ist also die lineare Abschreibung über 3 Jahre. Dies gilt insbesondere für die bilanzie...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert / 5 Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts

Nach § 246 Abs. 1 HGB gilt der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert als abnutzbarer Vermögensgegenstand. Dieser ist über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben, die durch den Bilanzierenden zu schätzen ist. Bezüglich der Schätzung der Nutzungsdauer kann auf die in DRS 23.121 genannten Faktoren zurückgegriffen werden, wie z. B. Art und voraussichtliche Bes...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geschäfts- oder Firmenwert / 6 Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäft- oder Firmenwerts

Handelsrechtlich muss auf den niedrigeren beizulegenden Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts abgeschrieben werden, wenn der beizulegende Wert eines Geschäfts- oder Firmenwerts dauerhaft (nachhaltig) unter den maßgeblichen Buchwert absinkt. Für abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist von einer dauernden Wertminderung auszugehen, wenn der beizulegende Wert de...mehr