Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Rating und Rechnungslegung / 4.3.2 Reinvestitionsquote

Prof. Dr. Stefan Müller, Laura Peters
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 24

Die Reinvestitionsquote bietet Unternehmen die Möglichkeit, die übliche Investitionsquote,[1] die die Nettoinvestitionen auf das Anlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bezieht, sachlogisch nachvollziehen zu können.

 
Reinvestitionsquote (in %) = Nettoinvestitionen in Sachanlagen × 100
Abschreibungen auf Sachanlagen
 

Rz. 25

Es wird das Investitionsverhalten des Unternehmens in Bezug auf den Ersatz alter Anlagen und den Aufbau neuer Produktionsmöglichkeiten beschrieben. Ein Wert über 100 % deutet unter Ausschluss eventueller Preissteigerungen auf Wachstum durch Erweiterungsinvestitionen und/oder eine Positionsverbesserung durch Rationalisierungsinvestitionen hin. Fällt dagegen der Wert unter 100 %, so lässt sich auf eine Vernachlässigung von Ersatzinvestitionen schließen, was in der Zukunft höhere Reparaturaufwendungen, qualitativ veraltete Produkte und hohen Finanzierungsbedarf für später dringend erforderliche Ersatzanlagen erwarten lässt. Angesichts der zeitweise hohen Inflation ist der Aspekt der Preissteigerungen bei der Nominalbetrachtung nach HGB besondere Aufmerksamkeit zu widmen. So sind die Investitionen mit dem aktuellen Preisniveau bewertet, wohingegen die Abschreibungen die Preisniveaus der Vergangenheit beinhalten. Hier wäre also eine Durchschnittsbetrachtung der Nutzungsdauern der abgeschriebenen Vermögensgegenstände nötig, um so das gewichtete Preisniveau der Vergangenheit in den Abschreibungen zu ermitteln und mit dem aktuellen zu vergleichen. Kommt dabei heraus, dass die Preise seither um 20 % höher liegen, so muss auch die Erwartung an die zu erreichende Reinvestitionsquote angehoben werden auf 120 %.

 

Rz. 26

Es ist aber zu beachten, dass die Kennzahl lediglich eine einperiodische Betrachtung vornimmt und somit bestimmte branchen- oder unternehmensbedingte Investitionszyklen nicht beachtet werden. Zudem ist bei den Abschreibungen darauf zu achten, dass nur die betriebswirtschaftlich sinnvollen, nicht aber die steuerlichen oder handelsrechtlichen Mehrabschreibungen mit berücksichtigt werden, was einer Aufbereitung der Daten bedarf. Schon bei dieser Position wird deutlich, dass ein unkommentierter Abschluss Kreditinstitute zu Fehleinschätzungen zulasten des eigenen Unternehmens führen kann. Darüber hinaus wird das Dilemma für Kredit suchende Unternehmen deutlich: Einerseits können ohne Bereinigung außerplanmäßige Abschreibungen auf eine Vernachlässigung der Ersatzinvestitionen negativ wirken, andererseits können nicht vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen in einem angespannten wirtschaftlichen Umfeld auch vom Ratingsystem als negativ eingestuft werden.

[1] Vgl. zur Verwendung bei Kreditinstituten z. B. Meyer, Kunden-Bilanzanalyse der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2000, S. 287; Gleißner/Füser, Leitfaden Rating: Basel II: Rating-Strategien für den Mittelstand, 2002, S. 106; Blochwitz/Eigermann, ZfBF 2000, S. 66.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    4.457
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.338
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    3.217
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.578
  • Betriebsbedarf
    2.566
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.513
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.493
  • Anzahlungen, geleistete
    2.479
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.366
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.313
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.268
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.261
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    2.233
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.216
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    2.154
  • Nachforderungszinsen
    2.107
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.103
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    2.100
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    2.080
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.072
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
Kreditentscheidungen: Warum Auskunfteien für Ihr Unternehmen wichtig sind
Finanzierung mit Einnahmen und Ausgaben
Bild: mauritius images / Wolfgang Filser /

Das Geschäft der Auskunfteien ist eines der ältesten Geschäftsmodelle der Welt: Möglichst zuverlässige Informationen liefern, damit Unternehmen die Bonität Ihrer bestehenden und potenziellen Geschäftspartner einschätzen können.


Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
IFRS visuell
Bild: Haufe Shop

Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


Rating und Rechnungslegung / 4.3.3 Gesamtabschreibungsquote
Rating und Rechnungslegung / 4.3.3 Gesamtabschreibungsquote

  Rz. 27 Die Gesamtabschreibungsquote,[1] die auch als Abgeschriebenheitsquote bezeichnet wird, verdeutlicht den Grad der Abschreibungen des Sachanlagevermögens. Sie gibt an, welcher Anteil des Sachanlagevermögens bereits abgeschrieben ist. Die ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren