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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / III. Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung (Satz 2)

Prof. Dr. Dr. h.c. Ralf Michael Ebeling
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Rz. 50

[Autor/Zitation]

Die Posten der GuV sind zum Durchschnittskurs umzurechnen. Implizit wird damit auch der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag mit diesem Kurs umgerechnet, da sämtliche Erträge und Aufwendungen mit einem einheitlichen Kurs umzurechnen sind (glA Eckmann/Schubert in MPF Komm., Kap. 14 Rz. 581; aA offensichtlich Leinen/Paulus in Haufe BilKomm.14, § 308a HGB Rz. 13; Deubert/Meyer in HdJ, Abt. I/17 Rz. 172 und 174 [2/2019]). Umrechnungskurs ist nicht der "Jahresdurchschnittskurs", sondern der "Durchschnittskurs", was andeutet, dass dieser auch anders ermittelt werden kann, ohne dass dazu Vorgaben gemacht werden. In Betracht kommt insbes. die Berechnung auf Basis der Monatsultimokurse, wobei zumindest bei schwankenden Umsatzerlösen die Monatsultimokurse mit diesen gewogen in die Ermittlung des Durchschnittskurses eingehen sollten (vgl. DRS 25.50 und DRS.52; Dutzi in Beck HdR, C 310 Rz. 34 [8/2013]). Die Umrechnung hat stetig zu erfolgen.

 

Rz. 51

[Autor/Zitation]

Der Durchschnittskurs ist ggf. für das Rumpfgeschäftsjahr der Einbeziehung eines TU in den Konsolidierungskreis zu ermitteln, wenn das betreffende TU während des Berichtsjahres erst- oder entkonsolidiert wurde (DRS 25.51).

 

Rz. 52

[Autor/Zitation]

Vorgeschrieben ist die Umrechnung der in der Fremdwährungs-GuV ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen mit einem einheitlichen Durchschnittskurs. Das schließt nicht nur die Verwendung verschiedener Umrechnungskurse für verschiedene Erträge und Aufwendungen aus, sondern auch die Umrechnung der Erträge und Aufwendungen verschiedener Teil-Zeiträume mit unterschiedlichen Umrechnungskursen. Das bedeutet, dass in Quartalsabschlüssen die seit Beginn des Berichtsjahres kumulierten Erträge und Aufwendungen jeweils mit dem für den Zeitraum von Beginn des Berichtsjahres bis z...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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