Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Entrichtung von Vorauszahlungen

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen nach Maßgabe von § 28 GrStG soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers unabhängig davon sein, ob bereits ein neuer Steuerbescheid vorliegt. Damit kommt es auch nicht darauf an, aus welchen Gründen die Neufestsetzung unterblieben ist. Rz. 4 [Autor/Stand] Die Vorauszahlungen sind nach der Grundregel solang... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 29 Vorauszahlungen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, Grundsteuer selbst dann zu den in § 28 GrStG genannten Terminen zu entrichten, wenn eine neue Grundsteuer-Festsetzung für das laufende Kalenderjahr noch nicht erfolgt ist. Abzustellen ist hierbei auf die zuletzt festgesetzten Steuerbeträge. Rz. 2 [Autor/Stand] Die... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 30 Abrechnung über die Vorauszahlungen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt, dass vor Bekanntgabe des Grundsteuerbescheides bereits eine Vorauszahlungsverpflichtung nach § 29 GrStG entstanden ist.[2] Ergibt sich nach Vorliegen der endgültigen Festsetzung der Grundsteuer im Vergleich zu den geleisteten Vorauszahlungen ein Mehrbetrag, so ist dieser innerhalb eines Monats nachzuen... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.6.2 Finanzmittel

Rz. 209 Unter Finanzmitteln versteht man den Bestand an Geschäftsguthaben, Zahlungsmitteln, Geldforderungen sowie sonstigen Forderungen (vgl. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG). Diese sind per se kein Verwaltungsvermögen, können aber zu Verwaltungsvermögen führen, soweit nach dem Finanzmitteltest schädliche Finanzmittel verbleiben. Rz. 210 Es sind nur die positiven Zahlungsmit... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Überzahlung (Abs. 2)

Rz. 11 [Autor/Stand] Hat der Steuerpflichtige höhere Vorauszahlungen geleistet, als er dies bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Grundsteuerbescheids hätte zahlen müssen, ist der überzahlte Betrag zu erstatten oder mit anderen Rückständen zu verrechnen. Die Verrechnung der Überzahlung mit später fällig werdenden Vorauszahlungen ist nicht zulässig. Bestehen keine anderweitigen S... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Unterschiedsbetrag (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Zu einer Zahlung von Vorauszahlungen nach § 28 GrStG kommt es nur, wenn eine Steuerfestsetzung für ein früheres Kalenderjahr vorliegt. Ferner darf für das laufende Kalenderjahr noch keine Festsetzung erfolgt sein. Nur in dieser Konstellation ist es denkbar, dass sich bei Ergehen des Grundsteuerbescheids ein Abrechnungssaldo zugunsten oder ungunsten des St... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Nachentrichtung

Rz. 5 [Autor/Stand] In der Praxis zwar nicht der Regelfall, aber dennoch denkbar ist, dass für ein Grundstück eine Steuer noch nicht festgesetzt war und dennoch eine Steuerschuld für das laufende oder ein zurückliegendes Kalenderjahr entsteht.[2] Rz. 6 [Autor/Stand] Ein möglicher Anwendungsfall des § 31 GrStG ist die Nachveranlagung des Steuermessbetrags auf einen zurückliege... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Auszahlung

Tz. 5 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Das Auszahlungsverfahren regeln die §§ 115–118 EStG. Arbeitnehmer erhielten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und in die Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn beziehen, § 117 Abs. 1 Satz 1 EStG. Zu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Zahlungstermine, zu denen die Grundsteuer zu entrichten ist. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die Entstehung des Grundsteueranspruchs (vgl. § 9 GrStG), seine Festsetzung durch Grundsteuerbescheid (vgl. § 27 GrStG) und seine Fälligkeit zeitlich nicht zusammenfallen.[2] Der Gesetzgeber hat hierbei, um eine Vereinfachung des Erhe... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Rückwirkende Änderung (Abs. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine rückwirkende Änderung des Grundsteuerbescheids und damit eine neue Festsetzung der Jahressteuer kann unterschiedliche Gründe haben. Neben Fortschreibbungen und Rechtsmittelverfahren kommen insb. geänderte Grundlagenbescheide, bei denen das Finanzamt den Einheitswert/Grundbesitzwert oder den Steuermessbetrag (§ 16 GrStG) geändert hat, in Betracht. Di... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Nachträgliche Minderungen der Herstellungskosten/Anschaffungskosten(§ 7a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Regelungen über die AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglichen HK/AK gelten für nachträgliche Minderungen spiegelbildlich. Das bedeutet: Rn. 31 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Reduzieren sich im Begünstigungszeitraum nachträglich die HK/AK, so mindert sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab dem Beginn ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (dd) Höhe des Verspätungszuschlags

Rz. 150 [Autor/Stand] Die Höhe des Verspätungszuschlags wird durch § 152 Abs. 5 bis 7 AO verbindlich vorgegeben (kein Auswahlermessen der Höhe nach). Für den Anwendungsbereich der Hessischen Grundsteuer ist nicht eindeutig, ob der Verspätungszuschlag auf den Grundtatbestand des § 152 Abs. 5 AO oder auf den spezielleren Tatbestand des § 152 Abs. 6 AO zu stützen ist. Nach der ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.5 Beendigung des Strafverfahrens im Falle der Selbstanzeige

(1) 1Im Falle der Zahlung innerhalb der von der BuStra-Stelle gesetzten Frist ist das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. 2Erfolgt keine Zahlung oder bleiben auch nach den Ermittlungen der BuStra-Stelle (vgl. Nr. 11 AStBV (St) 2023/2024) die Angaben des Berechtigten unvollständig, so ist das Ermittlungsverfahren fortzuführen. (2) Eine nicht wirksame Selbstanzeige k... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Möglichkeit der Verkürzung

Rz. 5 § 24 ErbStG beinhaltet nach seiner gesetzgeberischen Intention eine Privilegierung der Familienstiftung (des Familienvereins), die eine einmalig zu leistende Steuer in 30 gleichen Jahresraten zinsgünstig leisten können soll. Der Familienstiftung (dem Familienverein) steht es daher auch frei (de majore ad minus), nur einen Teil der Steuerschuld zu verrenten oder den Ren... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Inhalt des Verzeichnisses (§ 7a Abs 8 S 1 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a Abs 8 EStG ordnet Aufzeichnungspflichten an, falls das WG zu einem BV (also nicht: PV) gehört. Dann sind erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen nur zulässig, wenn die WG in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen werden, das enthalten muss (§ 7a Abs 8 S 1 EStG): Tag der Anschaffung/Herstellung, AK/HK (entsprechend: ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick über die Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a EStG regelt in mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, Grundsteuer selbst dann zu den in § 28 GrStG genannten Terminen zu entrichten, wenn eine neue Grundsteuer-Festsetzung für das laufende Kalenderjahr noch nicht erfolgt ist. Abzustellen ist hierbei auf die zuletzt festgesetzten Steuerbeträge. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Grundsteuer entsteht mit dem 1... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt, dass vor Bekanntgabe des Grundsteuerbescheides bereits eine Vorauszahlungsverpflichtung nach § 29 GrStG entstanden ist.[2] Ergibt sich nach Vorliegen der endgültigen Festsetzung der Grundsteuer im Vergleich zu den geleisteten Vorauszahlungen ein Mehrbetrag, so ist dieser innerhalb eines Monats nachzuentrichten ist (s. Rz. 5). Rz. 2 [... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.6.3 Schulden

Rz. 215 Der in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG verwendete Begriff der Schulden wird nicht näher definiert, so dass auf § 103 BewG zurückzugreifen ist (vgl. Geck in K/E, ErbStG § 13b Rz. 147). Zu den abzugsfähigen Schulden zählen (R E 13b.23 Abs. 4 Satz 2 ErbStR): alle Schulden, die bei der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören, nicht dagegen sonstige Abzü... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift regelt die Sondersituation, in der erstmals eine Grundsteuer angefordert wird, ohne dass zuvor Vorauszahlungen zu entrichten waren. Das Gesetz sieht vor, dass in diesem Fall die Raten, deren Fälligkeitstag bereits abgelaufen sind, analog § 30 GrStG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des (erstmaligen) Steuerbescheids zu entrichten sind.... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1 Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 80 Der Pflichtteilsanspruch entsteht nach § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Tod des Erblassers für Abkömmlinge des Erblassers, dessen Ehe- oder Lebenspartner und dessen Eltern, sofern diese durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder sie gem. der Verfügung von Todes wegen weniger als ihren Pflichtteil erhalten (s. § 3 Rn. 271). Er verjährt inne... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anwendbarkeit der Vorschriften des § 7a EStG

Rn. 32 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für die Frage, inwieweit § 7a EStG anwendbar ist, ist wie folgt zu unterscheiden: mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 13b ErbStG Begünstigtes Vermögen

Ausgewählte Literaturhinweise (zur Rechtslage bis 2016): Corsten/Dreßler, Die Bedeutung der Finanzierung für die Unternehmensnachfolge, DStR 2009; Felten, Schenkungsteuerliche Auswirkungen von Leistungen zwischen Gesellschafter und Kapitalgesellschaften und umgekehrt, BB 2011, 1621, 2115; Felten, ErbStR 2011: Begünstigtes Vermögen und Verwaltungsvermögen, ZEV 2012, 84; Geck, ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Beihilfen des Arbeitgebers / 6.2 Pauschalierung mit 25 %

Erholungsbeihilfen können mit einem Steuersatz von 25 % pauschal versteuert werden[1], wenn die Erholungsbeihilfen folgende Beträge nicht übersteigen: 156 EUR für den Arbeitnehmer, 104 EUR für seinen Ehe- bzw. Lebenspartner[2] 52 EUR für jedes Kind. Ein Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt ist nicht erforderlich. Ohne Bedeutung ist, ob die Leistungen zusätzlich zum ohnehin gesch... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Behandlung der nachträglichen Herstellungskosten/Anschaffungskosten bei den erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen

Rn. 25 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Werden im Begünstigungszeitraum nachträgliche HK/AK aufgewendet, so erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die erhöhten Absetzungen/Sonderabschreibungen ab ihrem Entstehungsjahr (s Rn 22, 24). Rn. 26 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Beispiel 1: Im Jahr 03 werden nachträgliche HK aufgewendet, der Begünstigungszeitraum soll 5 Jahre sein. Es ergibt s... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Einführung ErbStG / Ausgewählte Literaturhinweise (vor der ErbSt-Reform 2016):

Birk, Die Erbschaftsteuer als Mittel der Gesellschaftspolitik, StuW 2005, 346; Hey, BVerfG zur Erbschaftsteuer: Bewertungsgleichmaß und Gemeinwohlzwecke, JZ 2007, 564; Korezkij, Entwurf der ErbStR 2011: Klarstellungen und Verschärfungen bei Begünstigungen für Betriebsvermögen, DStR 2011, 1733; Richter/Welling, Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge, Berliner Steuergespräc... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Finanzierung

Tz. 45 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Die Finanzierung der Bilanzkontroll-Aktivitäten der BaFin erfolgt im Wesentlichen über ein Kostenumlageverfahren (vgl. hierzu ausführlich die Webseite der BaFin zum Thema BaFin-Finanzierung). Die Kostenumlage wird jährlich bei sämtlichen Unternehmen, die der Bilanzkontrolle unterliegen, erhoben und ist insoweit unabhängig davon, ob bei dem um... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hey, Die Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen USt-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821; Meyer-Pries/Mersmann, Web-Publizität mit XBRL iRd EHUG, Technische Umsetzung des eRep... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1.2 Umsatzsteuer

Auch für die umsatzsteuerliche Beurteilung unterscheidet die Rechtsprechung nach echten und unechten Mitgliedsbeiträgen. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erbringen Vereine gegenüber ihren Mitgliedern grundsätzlich keine Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinne, wenn und soweit sie satzungsmäßige Gemeinschaftszwecke für die Gesamtbelange ihrer Mitglieder erfüllen. Die hierf... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Allgemeines

Rz. 55 Im Rahmen der Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung sind Schenkungen zwischen den Ehegatten (sog. Vorausempfänge) unter den Voraussetzungen des § 1380 Abs. 1 Sätze 1, 2 BGB zu berücksichtigen und auf die Zugewinnausgleichsforderung eines Ehegattens anzurechnen. Rechnerisch führt dies dazu, dass die ursprüngliche Schenkung als Vorauszahlung auf den Zugewinnausgleic... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verzinsung

Rz. 85 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, § 233 Satz 1 AO. Dies gilt für die Ansprüche der Gemeinde und die des Steuerpflichtigen gleichermaßen. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, wie etwa Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen (§ 3 Abs. 4 AO) und die entsprechenden ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zahlungszeitraum

Rn. 30 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Das Kindergeld wird monatlich gezahlt, damit ist der Zahlungszeitraum für alle Kindergeldempfänger vereinheitlicht; vgl zum Monatsbezug beim Kindergeld BFH v 17.08.2023, III R 37/22, BStBl II 2024, 99; BFH v 22.09.2022, III R 38/20, BFH/NV 2023, 35 Rz 25; BFH v 17.08.2023, III R 37/22, BStBl II 2024, 99 Rz 43). Rn. 31 Stand: EL 184 – ET: 10/2... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Herstellungskosten

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Der Begriff der Herstellungskosten ist handelsrechtlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich nicht einheitlich definiert und zum Teil auch umstritten. Tz. 9 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Steuerrechtlich rechnen zu den Herstellungskosten alle Aufwendungen, die eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft tätigt, um das betreffende ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

(3) [1]Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent unterliegen, . . . Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beg... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Mieteinnahmen-ABC / Vorauszahlungen

auf Miet-/Pachtzinsen sind abzugrenzen von einer Darlehenshingabe. Eine Verrechnungsabrede spricht i. d. R. gegen Darlehensvertrag.[1] Mietvorauszahlungen und verlorene Mieterzuschüsse sind im Regelfall als Einnahmen in dem Jahr zu erfassen, in dem sie zufließen. Sie können aber nach Wahl des Vermieters auch auf die Dauer des Mietverhältnisses gleichmäßig verteilt werden, we... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Werbungskosten Vermietung u... / Erbbaurecht

Der laufend gezahlte Erbbauzins ist bei einer Vermietung des Gebäudes im Zeitpunkt des Abflusses als Werbungskosten abzugsfähig. Das Gleiche gilt für Einmalzahlungen und Vorauszahlungen[1]; allerdings sind aufgrund des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG Vorauszahlungen über 5 Jahre hinaus nunmehr auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen. Ist der Erbbauberechtigte wirtschaftlicher... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Werbungskosten Vermietung u... / Konkurs

Ein Bauherr kann Vorauszahlungen auf Herstellungskosten, für die er infolge Konkurses des Bauunternehmers keine Bauleistungen erhalten hat und die er auch nicht zurückerlangen kann, als Werbungskosten abziehen. mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.2 Vorauszahlungen

Rz. 5 Abs. 3 bestimmt, dass die Unternehmen Vorauszahlungen auf die zu erwartende Erstattung der Fahrgeldausfälle erhalten können, und zwar i. H. v. 80 % des für das vergangene Jahr festgesetzten Erstattungsbetrages. Diese Vorauszahlungen werden in Teilbeträgen geleistet, und zwar am 15. Juli und am 15. November des jeweiligen Jahres. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbild... mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Art. 48 Nr. 7 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) wurde in Abs. 1 Satz 3 eine fehlerhafte Verweisung berichtigt. Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) wurde mit Wirkung z... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.4 Verfahrensrecht

Rz. 11 In Abs. 8 Satz 1 wird klargestellt, dass für das Erstattungsverfahren das Verwaltungsverfahrensgesetz und die entsprechenden Gesetze der Länder gelten. Satz 1 ist im Gesetzgebungsverfahren zum SGB IX 2001 auf Anregung des Bundesrates eingefügt worden. Der Bundesrat hatte die Auffassung vertreten, dass die zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverk... mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.3.1 Zuständigkeit der Länder

Rz. 7 Die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr obliegt mit Ausnahme der Erstattung an Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, den Ländern. Nach Abs. 4 bestimmen deshalb die Länder die Behörden, die über die Anträge auf Erstattung und Vorauszahlungen entscheiden und die auf den Bund u... mehr

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Sauer, SGB IX § 233 Erstatt... / 2.3.2 Zuständigkeit des Bundes

Rz. 9 Abs. 6 bestimmt, dass die Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, in ihrem Antrag an das Bundesverwaltungsamt Angaben über den Anteil der Fahrgeldeinnahmen machen müssen, der auf die jeweiligen Länder entfällt. Eine solche Aufteilung ist erforderlich, weil der Prozentsatz, der für die E... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Entgelt / 8.2 Zahltag

Das Entgelt wird grundsätzlich für den Kalendermonat bemessen und ausbezahlt. Der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung des Entgelts zu beachten, dass im Fall von Pfändungen nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der pfändbare Teil des Arbeitsentgelts an den Gläubiger und nicht an den Beschäftigten auszuzahlen ist. Der Arbeitgeber haftet hierbei als Drittsch... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 7 Corona-Sonderzahlungen und -Pflegebonus

Beschäftigte in systemrelevanten Bereichen waren in Zeiten der Corona-Pandemie besonders gefordert. Arbeitgeber konnten diesen Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Beihilfen und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen bis zu einer Höhe von 1.500 EUR steuerfrei gewähren. Durch die Steuerfreihei... mehr

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Corona-Pandemie: Sozialvers... / 10 Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber vereinfachte Regelungen für die Inanspruchnahme von Stundungen geschaffen. Arbeitgeber hatten der zuständigen Einzugsstelle dazulegen, dass sie aufgrund der Corona-Pandemie und der in diesem Zusammenhang ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse in Zahlungsschwierigkeiten gelangt waren. Wichtig war, dass Arbeitgeber glaubhaf... mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / c) Zurechnung von Vorauszahlungen und sonstige Zahlungen mit und ohne Tilgungsbestimmung

Wenn jedoch weitere Zahlungen, insb. Vorauszahlungen, hinzukommen, wird die Bestimmung der Erstattungsberechtigung deutlich komplexer. Bei der hier entscheidenden Frage, auf wessen Rechnung die Zahlung erfolgt ist, kommt einer etwaigen Tilgungsbestimmung eine besondere Bedeutung zu. Eine solche kann, muss aber nicht ausdrücklich (z.B. durch ein gesondertes Schreiben) erfolge... mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / g) Unerheblichkeit der Zeitabfolge von Zahlungen

Bei der Zuordnung und Aufteilung von Zahlungen auf die Steuerschuld ist der jeweilige Zahlungszeitpunkt unbeachtlich. Alle bis zum Abrechnungsstichtag geleisteten Zahlungen (Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder sonstige Zahlungen) sind nach den o.g. Grundsätzen zuzuordnen und aufzuteilen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass für die Zuordnung und Aufteilung eines Erst... mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / 1. Anrechnungsverfügung

Die mit dem Steuerbescheid verbundene Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen (§ 36 Abs. 2 EStG, § 18 Abs. 4 UStG) auf die Einkommen- oder Umsatzsteuer – sog. Anrechnungsverfügung oder Abrechnungsteil des Steuerbescheides – ist ein selbständiger Verwaltungsakt (h.M., vgl. weiterführend Werth in Klein, AO, 18. Aufl., § 218 Rz. 26). Sie lässt erkennen, welche B... mehr

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Erstattungsansprüche von Eh... / 2. Widerlegbare Vermutung

Zusammen veranlagte Ehegatten sind zwar gem. § 44 Abs. 1 AO Gesamtschuldner, aber sie sind weder Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB noch Mitgläubiger gem. § 432 BGB. Da sie sich jedoch bei der Wahl der Zusammenveranlagung durch ihre Unterschriften gegenseitig bevollmächtigen können, den Steuerbescheid, aber auch einen etwaigen Erstattungsbetrag in Empfang zu nehmen, statuiert § ... mehr