Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorabausschüttungen

Rz. 19 [Autor/Zitation] Bei der Aktiengesellschaft sind Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn im Rahmen des § 59 AktG zulässig (zu den Voraussetzungen vgl. ua. Bayer in MünchKomm. AktG[6], § 59 Rz. 4 ff.; Drygala in Kölner Komm. AktG[3], § 59 Rz. 5 ff.; Arnold/Notz in Großkomm. AktG[5], § 59 Rz. 1 ff.). Die dadurch nach Ablauf des GJ entstehende Dividendenverpflichtung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweis

Rz. 59 [Autor/Zitation] Zum Ausweis der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, insbes. zur USt auf Anzahlungen vgl. § 266 Rz. 395.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz

Rz. 57 [Autor/Zitation] Abs. 5 Satz 2 enthält das Wahlrecht, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen entweder gesondert unter den Verbindlichkeiten auszuweisen (§ 266 Abs. 3 C.3.) oder offen von den Vorräten (§ 266 Abs. 2 B.I.) abzusetzen. Der gesonderte Ausweis unter den Verbindlichkeiten, den bereits das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 unter dem Posten C.3. vorsieht, ist ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Umbuchungen

Rz. 173 [Autor/Zitation] Umbuchungen zeigen weder Mengen- noch Wertänderungen an, sondern lediglich (formale) Ausweisänderungen innerhalb des Anlagevermögens. Zu Umgliederungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen vgl. Rz. 165. Umbuchungen treten vor allem bei dem Posten "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" (vgl. Rz. 199 f.) sowie bei den auf immaterielle VG geleisteten...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Billigkeitsmaßnahmen für Unternehmen

Tz. 20 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wegen der als Folge des Ukraine-Kriegs beschlossenen Sanktionen der EU kommt es zu teils schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen in Deutschland. Mit BMF-Schreiben vom 05.10.2022 (BStBl I 2022, 1402) wurde darauf hingewiesen, dass den Finanzämtern im Rahmen der allgemeinen rechtlichen Vorgaben neben der Herabsetzung von Voraus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Anlagen im Bau

Rz. 138 [Autor/Zitation] Als Anlagen im Bau sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der noch nicht fertiggestellten Anlagen auszuweisen. Auch die Anschaffungskosten, einschließlich Nebenkosten von Anlagen, die noch nicht in einen betriebsbereiten Zustand versetzt sind (§ 255 Abs. 1 Satz 1), sind idR hier einzubeziehen. Zu den Zeitpunkten der Fertigstellung bzw. Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 34 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. Entbindungspflegers maß...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 30 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflege...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Art der Erträge

Rz. 145 [Autor/Zitation] Als Erträge kommen in erster Linie Gewinnausschüttungen der Beteiligungsunternehmen, ferner Erträge aufgrund von Dividendengarantien sowie Gutschriften von Gewinnanteilen, die nicht ausgeschüttet werden, in Betracht. Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn (§ 59 AktG) sind Gewinnausschüttungen. Zinsen auf beteiligungsähnliche Darlehen gehören zum Post...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Entnahmen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Vor Inkrafttreten des MoPeG beschränkte § 122 Abs. 1 HGB aF das Entnahmerecht eines persönlich haftenden Gesellschafters auf 4 % seines für das letzte GJ festgestellten Kapitalanteils bzw. seines diesen Betrag übersteigenden Gewinnanteils, soweit dies nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht. Die wenig praxistaugliche und meist durch gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Sonstige Ausleihungen (A.III.6.)

Rz. 178 [Autor/Zitation] Alle nicht unter A.III.2. oder A.III.4. auszuweisenden Ausleihungen sind bei Zugehörigkeit zum Anlagevermögen den sonstigen Ausleihungen zuzuordnen, die damit den Charakter eines Sammelpostens erhalten (zum Begriff der Ausleihung s. Rz. 157). Rz. 179 [Autor/Zitation] Hierunter fallen auch Kredite nach §§ 89, 115 AktG , wenn diese nach den allgemeinen Gru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Änderung der Postenbezeichnungen

Rz. 143 [Autor/Zitation] In einer Anzahl von Fällen enthalten die Posten der Gliederungen verschiedene Komponenten, die in der Postenbezeichnung explizit aufgeführt sind, zB: entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 268 enthält ergänzende Ausweisvorschriften zu einzelnen Bilanzposten (Abs. 1 bis 6) einschließlich der Haftungsverhältnisse (Abs. 7) sowie eine bilanzorientierte Ausschüttungssperre (Abs. 8). Rz. 2 [Autor/Zitation] Abs. 1 lässt in Ergänzung der Grundgliederung nach § 266 die Aufstellung der Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilw...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsatz und Bestimmung der Restlaufzeit

Rz. 53 [Autor/Zitation] Ähnlich dem Vermerk der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nach Abs. 4 Satz 1, fordert Abs. 5 Satz 1 einen Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und von mehr als einem Jahr gesondert für jeden Posten. Die Verpflichtung auch den Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mehr als einem Jahr (Abs. 5 Satz 1)

1. Grundsatz und Bestimmung der Restlaufzeit Rz. 53 [Autor/Zitation] Ähnlich dem Vermerk der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr nach Abs. 4 Satz 1, fordert Abs. 5 Satz 1 einen Vermerk der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und von mehr als einem Jahr gesondert für jeden Posten. Die Verpflichtung auch den Betrag der Verbi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (B.I.1.)

Rz. 197 [Autor/Zitation] Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind Verbrauchsgüter des Prozesses der betrieblichen Leistungserstellung. Sie gehen entweder – unmittelbar oder mittelbar – in die Erzeugnisse ein oder werden zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt. Dabei sind die Grenzen zwischen den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Einzelfall nicht streng definiert, doch könn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Guthaben bei Kreditinstituten

Rz. 253 [Autor/Zitation] Bei den Guthaben bei Kreditinstituten muss es sich um Forderungen an ein inländisches Kreditinstitut oder ein gleichartiges ausländisches Institut aus dem Kreditverkehr handeln. Aufgrund der Postenbezeichnung wird nur auf ein bestehendes Guthabenverhältnis zu einem Kreditinstitut abgestellt und nicht auf die Verfügbarkeit. Auszuweisen sind hier somit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Festwerte

Rz. 193 [Autor/Zitation] Eine Sonderstellung bei der Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens nehmen Festwerte ein, die für Gegenstände des Sachanlagevermögens gebildet werden (zu den Voraussetzungen § 240 Abs. 3; vgl. § 240 Rz. 86 ff.). Die Bildung von Festwerten beruht auf der gesetzlichen Fiktion einer gleichbleibenden Gütermenge zu einem gleichbleibenden Wert bei i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Erläuterung antizipativer Verbindlichkeiten (Abs. 5 Satz 3)

1. Voraussetzungen der Erläuterungspflicht Rz. 60 [Autor/Zitation] Analog Abs. 4 Satz 2 (vgl. Rz. 48 ff.) sieht Abs. 5 Satz 3 vor, dass Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und einen größeren Umfang haben, im Anhang zu erläutern sind. Rz. 61 [Autor/Zitation] Als problematisch erweist sich das Kriterium der recht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gehaltsvorschüsse

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Darlehen Rz 5, > Lohnzahlungszeitraum, > Vorauszahlung von Arbeitslohn. Auch ein negatives Guthaben auf einem > Arbeitszeitkonto ist ein Gehaltsvorschuss (BAG vom 13.12.2000 – 5 AZR 334/99, DB 2001, 1565; Niermann, DB 2002, 2125).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweis

Rz. 56 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist die Angabe für jeden einzelnen Posten der Verbindlichkeiten gesondert in der Bilanz vorzunehmen, ohne dass ein Ausweis im Anhang vorgesehen ist. Daneben sieht das Gesetz im Anhang folgende weitere Pflichtangaben zu den Verbindlichkeiten vor: Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erläuterungen im Anhang

Rz. 63 [Autor/Zitation] Zur Erläuterung im Anhang vgl. Rz. 52. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Pflicht zur Erläuterung im Anhang befreit (§ 274a Nr. 2).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geldverluste

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Der Verlust von (Bar-)Geld führt nicht zu > Werbungskosten, wenn kein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht. Beispiel: Geldverlust aus vom Verkäufer eines Pkw veruntreuten Anzahlungen eines ArbN stellt keine WK dar, weil das Kfz zu den Wirtschaftsgütern gehört, bei denen erst die tatsächliche Verwendung eine Abgrenzung zwischen Aufwendungen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verbindlichkeiten

Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht bezieht sich auf alle in § 266 Abs. 3 C.1. bis C.8. genannten Einzelposten (Poelzig in MünchKomm. HGB[5], § 285 Rz. 11; Henckel in HKMS[3/4], § 285 HGB Rz. 17 [9/2024]). Sie hat nicht nur Bedeutung für das Aufzeigen von Fristigkeiten, sondern vor allem auch für die Darlegung der Belastung des Vermögens der Gesellschaft durch gewährte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Änderungen des GKG (Art... / e) Auswirkung auf die Höhe der Mietkaution

Rz. 51 Ferner hat die Feststellung der höchst zulässigen Miete auch Auswirkung auf die zulässige Höhe der Mietkaution,[14] die nach § 551 Abs. 1 BGB höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten ausmachen darf.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfteermittlung

Rn. 600 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 2 Abs 2 Nr 2 EStG sind die Einkünfte der Abgeordneten grds als Überschuss der Einnahmen über die WK zu ermitteln. Hierbei sind die Einnahmen in dem Jahr in Ansatz zu bringen, in dem sie den Abgeordneten zufließen (§ 11 Abs 1 EStG). Die Abgeordnetenentschädigung gilt auch dann als in vollem Umfang beim jeweiligen Abgeordneten zugefloss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bewertung

Rz. 171 [Autor/Zitation] Die Bewertung ausstehender Einlagen zeigt die Problematik, die sich aus dem Doppelcharakter dieses Postens ergibt. Soweit eine Forderung aktiviert wird, unterliegt er wie andere Posten der Bewertung. Steht dagegen der Korrekturposten zum Eigenkapital im Vordergrund, ist eine Bewertung dieses Postens, wie die des Eigenkapitals überhaupt, zweifelhaft. R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Art der Darstellung (Verbindlichkeitenspiegel)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die uU umfangreichen Angaben zu den Verbindlichkeiten, zu denen auch der im § 268 Abs. 5 Satz 1 geforderte Vermerk des Betrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gehört, kann es empfehlenswert sein, die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten im Anhang in Form eines sog. Verbindlichkeitenspiegels mit allen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausweiswahlrechte

Rz. 17 [Autor/Zitation] Ausweiswahlrechte bestehen in folgenden Bereichen: Gliederungsschemata für Bilanz und GuV, wahlweise Angabe in Bilanz/GuV oder Anhang, Ausweis bestimmter Einzelposten. Rz. 18 [Autor/Zitation] Wahlrechte hinsichtlich des anzuwendenden Gliederungsschemas, deren erstmalige Ausübung grds. Bindungswirkung für die Zukunft besitzt, bestehen für die Bilanz im Zusam...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfasste Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Der Vermerk ist für jeden Posten der Postengruppe "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" (§ 266 Abs. 2 B.II.) gesondert zu machen. Dies sind die folgenden Posten: Die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Forderungen gegen verbundene Unternehmen (B.II.2.)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Entstehungsursache sind alle dem Umlaufvermögen zurechenbaren Forderungen gegen verbundene Unternehmen (zum Begriff und zur Abgrenzung s. § 271 Rz. 78 ff.) unter diesem Posten auszuweisen (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 413). Daher kommen sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ggf. unter Vermerk ihrer Mitzugehörigkeit) als ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Finanzieller Vermögenswert (financial asset)

Tz. 16 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Finanzielle Vermögenswerte (financial assets) umfassen: Zahlungsmittel (cash); an einem anderen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalinstrumente (zur Definition eines Eigenkapitalinstruments vgl. Tz. 27); vertragliche Rechte, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einem anderen Unternehmen zu erhalten oder unter möglicherweise v...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sonstige Vermögensgegenstände (B.II.4.)

Rz. 236 [Autor/Zitation] Die "sonstigen Vermögensgegenstände" (B.II.4.) stellen einen Sammelposten dar, der alle VG des Umlaufvermögens aufnimmt, die keinem anderen Posten zuzuordnen sind (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 128; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 84 [7/2022]; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 421). Rz. 237 [Autor/Zitation] Im Einzelnen z...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Saldierung von Posten

Tz. 50 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Da das Rahmenkonzept den Bereich der Verrechnung von Posten nicht behandelt, wurde hierzu in IAS 1 eine allgemein gültige Regelung verankert. IAS 1 geht dabei unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) davon aus, dass aus Adressatensicht der gesonderte Ausweis von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestimmung der Größenkriterien

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmung der Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften und deren Anwendung richtet sich nach § 267a Abs. 1 Satz 2 HGB in analoger Anwendung nach § 267 Abs. 4 bis 6 HGB. Für die Bestimmung der die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft relevanten Merkmale Bilanzsumme, Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag und im Jahres...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen der Erläuterungspflicht

Rz. 60 [Autor/Zitation] Analog Abs. 4 Satz 2 (vgl. Rz. 48 ff.) sieht Abs. 5 Satz 3 vor, dass Verbindlichkeiten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und einen größeren Umfang haben, im Anhang zu erläutern sind. Rz. 61 [Autor/Zitation] Als problematisch erweist sich das Kriterium der rechtlichen Entstehung der Verbindlichkeit erst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bilanzsumme (Abs. 4a)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Nach der Legaldefinition des § 267 Abs. 4a setzt sich die Bilanzsumme aus den Posten zusammen, die in den des § 266 Abs. 2 Buchst. a bis e aufgeführt sind, ohne einen auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" iSd. § 268 Abs. 3. Analog ist bei einer KGaA ein auf der Aktivseite ausgewiesener Korrekturposten "Nicht d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Technische Anlagen und Maschinen (A.II.2.)

Rz. 114 [Autor/Zitation] Unter dem Posten "technische Anlagen und Maschinen" (A.II.2.) sind alle VG auszuweisen, die ihrer Art nach unmittelbar dem betrieblichen Produktionsprozess dienen (vgl. Reiner in MünchKomm. HGB[5], § 266 Rz. 34; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 55 [7/2022]; WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 349). Aufgrund der gebotenen wirtschaftlichen Betra...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] In der Postengruppe C. werden alle Verbindlichkeiten ohne Unterteilung nach ihrer Fristigkeit zusammengefasst. Der Einblick in die Liquiditätslage der Gesellschaft erfolgt durch Vermerke der Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie von mehr als fünf Jahren (§ 268 Abs. 5 Satz 1; Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 108). Der Vermerk ist bei jedem gesonde...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Fertige Erzeugnisse und Waren (B.I.3.)

Rz. 208 [Autor/Zitation] Zu den fertigen Erzeugnissen gehören die Vorräte erst dann, wenn sie versandfertig sind. Sie sind wie entsprechende Waren auch dann hier auszuweisen, wenn sie zur Ablieferung am Abschlussstichtag bereitgestellt sind. Ein Ausweis der Forderungen aus dem Verkaufsgeschäft kommt erst mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Abnehmer in Betracht; er...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Angaben im Einzelnen

Rz. 191 [Autor/Zitation] Unter die Angabepflicht fallen Vorschüsse und Kredite. Bei Vorschüssen handelt es sich um Vorauszahlungen der Gesellschaft an das Organmitglied auf ihm zustehende, aber noch nicht fällige Ansprüche, zB Ansprüche auf Gehalt, Gewinnbeteiligungen, Provisionen oder Ähnliches (vgl. Angaben nach Nr. 9 Buchst. a, Rz. 163 ff.). Dagegen besteht keine Angabepfl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Steuerrückstellungen (B.2.)

Rz. 366 [Autor/Zitation] Die Steuerrückstellungen umfassen alle ungewissen Verbindlichkeiten aus Steuern. Dies gilt nicht nur für die Fälle, in denen die Gesellschaft selbst Steuerschuldnerin ist, sondern auch für sog. Haftungsschulden (§ 37 Abs. 1, §§ 69 ff. AO). Daher sind unter den Steuerrückstellungen auch ungewisse Lohnsteuerhaftungsschulden auszuweisen (Reiner in MünchK...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Tz. 95 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält lediglich die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts. Ein Vermögenswert ist gemäß IAS 1.66 als kurzfristiger Vermögenswert zu klassifizieren, wenn seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rn. 80 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Erhaltene Anzahlungen stellen Vorleistungen eines Kunden auf ein schwebendes Geschäft dar. Das UN selbst hat die Leistung noch nicht erbracht. Eine Gewinnrealisierung aus diesem Geschäft kommt daher nicht infrage. Die Anzahlungen sind erfolgsneutral zu bilanzieren. Der Erfüllungsbetrag entspricht dem Betrag der zugeflossenen Mittel (vgl. Bonn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bewertung von geleisteten Anzahlungen

Rn. 311 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Geleistete Anzahlungen sind mit dem hingegebenen Geldbetrag zu bewerten. Ist abzusehen, dass der Vertragspartner seine geschuldete Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang erbringen kann und auch mit einer Rückerstattung der Anzahlung nicht zu rechnen ist, wird eine außerplanmäßige AfA notwendig. Die geleistete Anzahlung ist auf den Betrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rn. 265 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zukünftige Wertminderungsverläufe im Normalfall nicht vorhersehbar. Planmäßige AfA sind für diese VG daher grds. nicht zulässig (vgl. ADS (2023), § 253, Rn. 470; im Sonderfall von "abgebrochenen" Anlagen im Bau, deren Fortsetzung nicht absehbar ist, kann jedoch die Durchführung von planmäßig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Sachanlagen

Rn. 14 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 In der Bilanz werden unter der Position A. II. gemäß § 266 Abs. 2 als Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, BGA sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ausgewiesen. Rn. 15 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Grundstücke u...mehr