Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 8 Kleinunternehmerumsätze

Ab 1.1.2025 wurde die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) systematisch von einer Nichterhebung der Steuer hin zu einer Steuerbefreiung (ohne Recht auf Vorsteuerabzug) verändert. So ist nach § 19 Abs. 1 UStG ein von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland steuerbarer Umsatz steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz[1] im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht übersch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1.2 Bilanzierung von Anzahlungen ohne Lieferung/Leistung

Ein bilanzierungspflichtiger Unternehmer muss erhaltene Anzahlungen verbuchen und passivieren, auch wenn er seinerseits noch keine Leistungen gegenüber dem Vertragspartner erbracht hat.[1] Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 2.2 Umsatzsteuerliche Behandlung einer Forderung

Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der entsprechenden (Teil-)Leistung bzw. mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem diese tatsächlich ausgeführt wurde.[1] Praxis-Beispiel Umsatzsteuer entsteht bei Lieferung Ein Unternehmer liefert seinem Kunden am 20.12. eine Frankiermaschine. Die Rechnung vom 9.1. lautet über 10.000 EUR zzgl. 1.900 EU...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.10.3 Folgen

Hieraus ergeben sich für die einzelnen Bilanzposten/Wirtschaftsgüter folgende Wertansätze: a) Anlagevermögen: Die Umrechnung zum jeweiligen Kurs erfolgt bei Anschaffungsgeschäften mit dem Briefkurs zum Zeitpunkt des Zugangs des Wirtschaftsguts, bei Herstellungsgeschäften jeweils fortschreitend entsprechend der Aktivierung auf dem Konto "unfertige Arbeiten" oder dergleichen. Hi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.10.2 Grundsätze

Folgende handelsrechtlichen Grundsätze sind steuerlich zu beachten: a) Vollständigkeitsprinzip gem. § 246 Abs. 1 HGB: Die Umrechnung darf nicht dazu führen, dass durch Wechselkursänderungen entstandene Wertänderungen unberücksichtigt bleiben. b) Währungseinheit Euro gem. § 244 HGB: Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden in der Buchführung in Euro ist unter Beachtung der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.12 Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen

Sog. "Bauzinsen" (also die beim Auftragnehmer, unabhängig vom Finanzierungsgeschäft, angefallenen Refinanzierungsaufwendungen) sind der Betriebsstätte entsprechend ihrem Anteil an der Bau- und Montageleistung zuzuordnen.[1] Im Fall einer Mischkalkulation (zu hohe Finanzierungserlöse bei gleichzeitig reduzierter Auftragssumme oder umgekehrt) sind entsprechende Erlöskorrekture...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1 Bilanzierung von Forderungen

Zum Bilanzstichtag werden nur solche Forderungen gebucht, die bereits entstanden sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Bei Lieferung vo...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 2 Entstehung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen ist sowohl in ertrag- als auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht bedeutsam. Grundsätzlich entsteht eine Forderung aus dem Kauf-, Dienst- oder Werkvertrag erst mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Lieferung/Leistung (z. B. nach Abnahme beim Bauvertrag gem. §§ 650a, 650g Abs. 4 BGB).[1] Wenn z. B. ein Unternehmen Gerüste b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Maßnahmen gem.... / VI. Keine Ausnahme für Raten- oder Teilzahlungen

1. Vollständige Zahlung erforderlich Keine Gleichstellung: Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung kann der vollständigen Zahlung nicht gleichgestellt werden. Bei Ratenzahlungen kann die Steuerermäßigung erst nach Zahlung der letzten Rate für den Veranlagungszeitraum des Maßnahmenabschlusses beantragt werden[21]. Abschluss eines Darlehensvertrages: Zwar kann ein Werklohn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Maßnahmen gem.... / 2. Alternative durch Antrag nach § 35a Abs. 3 S. 1 EStG

Begünstigte alternative Maßnahmen: Nach § 35a Abs. 3 S. 1 EStG ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1.200 EUR. Der Abzug gilt nach §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Maßnahmen gem.... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Wilfried Apitz, StB[*] Mit dem KlimaschutzUmsG v. 21.12.2019, BGBl. I 2019, 2886 = BStBl. I 2020, 138 wurde die Vorschrift des § 35c EStG neu in das EStG eingefügt. Die Vorschrift gewährt eine Steuerermäßigung für Aufwendungen im Zusammenhang mit bestimmten energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Eigentumswohnungen, die innerhalb der EU oder des EWR bele...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Maßnahmen gem.... / 1. Vollständige Zahlung erforderlich

Keine Gleichstellung: Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung kann der vollständigen Zahlung nicht gleichgestellt werden. Bei Ratenzahlungen kann die Steuerermäßigung erst nach Zahlung der letzten Rate für den Veranlagungszeitraum des Maßnahmenabschlusses beantragt werden[21]. Abschluss eines Darlehensvertrages: Zwar kann ein Werklohnanspruch im Wege der Novation grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Differenzbesteuerung / 19 Auswirkungen der Steuersatzsenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Hinsichtlich der befristeten Steuersatzsenkung vom 1.7.-31.12.2020 sind folgende Grundsätze zu beachten: Grundsätzlich gelten für Lieferungen die Steuersätze, die zum Zeitpunkt gültig sind, zum dem der Umsatz ausgeführt wird. D.h. bis 30.6.2020 gilt der Steuersatz 19 % oder 7 %, vom 1.7 bis 31.12.2020 der Steuersatz 16 % oder 5 % und ab 1.1.2021 wieder 19 % oder 7 %. [2] Bei An...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 2 Maßgebende Verhältnisse

Nach der Rechtsprechung[1] gilt als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt. Leistet ein solcher Unternehmer eine Anzahlung, bevor die angezahlte Leistung an ihn bewirkt ist, ist für den Vorsteuerabzug auf seine ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.1 Nachentrichtung als Bedingung der Straffreiheit

Rz. 304 Der Eintritt der Straffreiheit setzt nach § 371 Abs. 3 S. 1 AO, entsprechend dem Gedanken des "Ablasses" (vgl. Rz. 8), die Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten (steuerlichen) Schadens[1] voraus. Folglich muss der Tatbeteiligte die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern sowie – in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung des § 371 Abs. 3 S. 1 AO – die Hin...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.2 Zeitliche Zuordnung der Angaben zum Besteuerungszeitraum

Rz. 92 Die Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der Angaben bei der Selbstanzeigehandlung erfordert die Richtigstellung (Rz. 118ff.) des Fehlers bzw. der Unterlassung für den jeweiligen Besteuerungszeitraum. Die nicht aufgedeckte, stillschweigende Steuernachentrichtung, sei es durch einfache Nachentrichtung, sei es durch "Nachversteuerung" in einem anderen Besteuerungszei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.8.2 Anknüpfungspunkt

Rz. 286 Die Anwendbarkeit des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO orientiert sich an der Grenze von 25.000 EUR pro Tat. Bei dieser Betragsgrenze handelt es sich um eine Freigrenze, sodass auch im Fall eines lediglich geringen Überschreitens der Ausschlussgrund auf den gesamten Betrag anwendbar ist und nicht etwa nur auf den 25.000 EUR übersteigenden Betrag.[1] Eine Bagatelltoleranz b...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 194a Modell... / 2.4 Das Umlageverfahren (Abs. 3a)

Rz. 13 Im Sinne der Verwaltungseffizienz und der Wirtschaftlichkeit hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 12.11.2022 durch Art. 1 GKV-Finanzstabilisierungsgesetz v. 7.11.2022 (BGBI. I S. 1990) den Abs. 3a geschaffen. Die Aufgabe der Festsetzung der erstattungsfähigen Umlagebeträge übernimmt nach Abs. 3a Satz 1 das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Dabei hat dieses auch di...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 431 Anzahlungen auf unfertige Leistungen

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von vereinnahmten Raten für noch abzurechnende Betreuungsleistungen, Betriebskosten und sonstige Leistungen. Vor Erbringung der Gesamtleistung bzw. abrechnungsfähiger Teilleistungen ist eine Saldierung mit den in der Kontengruppe 15 bzw. 16 erfassten Kosten nicht zulässig. Es empfiehlt sich in jedem Fall eine weitere kontenmäßige Glieder...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 18 Geleistete Anzahlungen

Unter den hier zu buchenden Anzahlungen werden Vorausleistungen des Wohnungsunternehmens auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte verstanden. Hierbei kann es sich um geleistete Anzahlungen auf Grundstücke des Umlaufvermögens und um Anzahlungen auf Baustoffe, sonstige Vorräte oder auch Leistungen handel...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 077 Geleistete Anzahlungen

Unter den hier zu buchenden Anzahlungen werden Vorleistungen des Wohnungsunternehmens auf im Übrigen noch schwebende Geschäfte verstanden. Allerdings sind Aufwendungen, die vor dem Zeitpunkt des Zugangs von Grund und Boden anfielen, nur aktivierungspflichtig, wenn sie nach der Entscheidung, den Grund und Boden zu erwerben, entstanden. Hierbei kann es sich um geleistete Anzah...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 439 Sonstige Anzahlungen

Hierzu zählen z. B. Anzahlungen auf vorgesehene Grundstücksverkäufe aus dem Anlagevermögen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 43 Erhaltene Anzahlungen

Hierunter sind alle erhaltenen Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen zu buchen, die als Vorleistung eines Vertragspartners auf ein schwebendes Geschäft erbracht wurden. 430 Anzahlungen auf Verkaufsgrundstücke Dieses Konto dient der Erfassung aller Leistungen von Kaufanwärt...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 430 Anzahlungen auf Verkaufsgrundstücke

Dieses Konto dient der Erfassung aller Leistungen von Kaufanwärtern und Erwerbern für den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken des Umlaufvermögens. Hierzu zählen die vom Erwerber selbst sowie die von Dritten für den Erwerber geleisteten Zahlungen. In die Anzahlungen sind auch diejenigen Leistungen einzubeziehen, die außerhalb des Kaufpreises auf die vom Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 07 Bauvorbereitungskosten und geleistete Anzahlungen

070 Bauvorbereitungskosten Zu den Bauvorbereitungskosten, die entweder als Teil der Anschaffungskosten für den Grund und Boden oder als Teil der Herstellungskosten für das zu errichtende Gebäude zu aktivieren sind, zählen sämtliche Aufwendungen zur Vorbereitung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen sowie von Aus- und Umbaumaß...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 4 Die Erfassung von Betriebskosten und Betriebskostenumlagen in der Buchführung

Aufwendungen für Betriebskosten sind – ohne Saldierung mit entsprechenden Umlagen – in der GuV-Rechnung stets als Primäraufwand zu zeigen. Demgemäß sind die entstehenden Kosten in der Buchführung auf den Konten der entsprechenden Aufwandsarten (Betriebskosten, sonstige betriebliche Aufwendungen, sonstige Steuern etc.) zu buchen. Zum Geschäftsjahresschluss sind aus diesem Kont...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 2

Es sind folgende Kosten im Zeitraum 01.10.20X0 bis 30.09.20X1 angefallen, die Buchungen erfolgen wie in Beispiel 1 dargestellt.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... /   Betriebskostenabrechnung – Beispiel 1

A) Im Jahr 20X0 fielen folgende Betriebskosten an: Die gesamten Betriebskosten teilen sich auf wie folgt:mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 442 Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeiten

Diese Kontengruppe stellt das Gegenbild zu den "Forderungen aus Betreuungstätigkeit" (Kontengruppe 22) dar. Das korrespondierende Konto "Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeiten" wurde im Rahmen der Neufassung der JAbschlWUV neu in den Bilanzausweis aufgenommen und dient der Klarheit der Darstellung. Daher kann auf die dort gebrachten Erläuterungen verwiesen werden. Voraus...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8050 Kosten der baulichen Instandhaltung

Hierzu zählen sämtliche für die Gebäude, die Außen- und Versorgungsanlagen sowie die Einrichtungsgegenstände aufgewendeten Instandhaltungskosten, unabhängig davon, ob sie laufend oder periodisch anfallen. Zu den laufenden Instandhaltungskosten zählen im Wesentlichen die kleineren Reparaturarbeiten, die jahresüblich anfallen und deren Höhe in den Geschäftsjahren im Durchschnit...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 399 Rückstellung für erbrachte Bauleistungen

Bauleistungen, die von einem Dritten für den Bauherrn auf seinem Grundstück erbracht wurden, sind bilanzierungspflichtig. Liegen im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch keine Rechnungen über solche aktivierungspflichtigen Bauleistungen vor, so müssen die Werte, z. B. anhand der Vergabeunterlagen, ermittelt werden und – soweit nicht Abschlagszahlungen geleistet sind – entsprec...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 4Verbindlichkeiten/Passive Rechnungsabgrenzungsposten

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 620 Umsatzerlöse aus Baubetreuung

Bei der Baubetreuung ist das Betreuungsentgelt als Umsatzerlös erst dann auszuweisen, wenn die vereinbarte Betreuungsleistung (auch abrechenbare Teilleistungen) erbracht ist. Die auf noch nicht abgerechnete Betreuungsleistungen erbrachten Anzahlungen werden bis zur Abrechnung auf dem Konto 4313 "Anzahlungen auf noch abzurechnende Betreuungsleistungen" gebucht. Die Erfassung u...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / 5 Buchmäßige Behandlung von Geschäftsvorfällen bei wirtschaftlicher und technischer Baubetreuung

Die Baubetreuung – sei sie technischer und/oder wirtschaftlicher Art – wird im fremden Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Obwohl die Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Baubetreuung auch im Rechnungswesen des Wohnungsunternehmens mit erfasst werden können, ist dies in aller Regel nicht empfehlenswert. In der Praxis hat sich die Erfassung der Geschäftsvorfälle getr...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 200 Forderungen aus Mieten, Gebühren und abgerechneten Umlagen und sonstigen Nebenleistungen

Auf diesem Konto werden die Ansprüche des Unternehmens aus rückständigen Mieten/ Nutzungsgebühren und Gebühren sowie aus abgerechneten Umlagen erfasst. Im Allgemeinen werden in der Praxis die aus dem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche und die hierauf geleisteten Zahlungen kontokorrentmäßig auf dem Mietkonto für die einzelne Wohnung erfasst. Diese Einzelkonten werden im Rahm...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 440 Verbindlichkeiten aus Vermietung

Unter dieser Kontengruppe sind alle aus bestehenden und aufgelösten Miet- und Pachtverhältnissen stammenden Verbindlichkeiten zu erfassen, soweit es sich nicht um erhaltene Vorauszahlungen auf noch nicht abgerechnete Betriebskosten und um Mietvorauszahlungen, die einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, handelt. Dieses Konto ist im Allgemeinen ein Abschlus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 1Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 0Anlagevermögen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 291 Andere Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten dienen dazu, Aufwendungen und Erträge so abzugrenzen, dass eine periodengerechte Erfolgsrechnung erreicht wird. Rechnungsabgrenzungsposten sind bedeutsam für Geschäftsvorfälle, die mehrere (mindestens zwei) Geschäftsjahre berühren und somit über den Abschlussstichtag hinausreichen. Abgegrenzt werden nur transitorische Posten, d. h. Zahlungsvorgä...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Buchmäßige Darstellung ausg... / IV. Veräußerung

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 1Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Klasse 1 enthält die Konten, auf denen die zur Veräußerung bestimmten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in unbebautem und bebautem Zustand, andere wohnungswirtschaftliche Leistungen bis zum Zeitpunkt ihrer Abrechnung, die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.1.2 Klasse 1: Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

Die Klasse 1 nimmt einen Teil des Umlaufvermögens auf, und zwar den sogenannten Verkaufsbereich, einen für die Wohnungsunternehmen bedeutsamen Bereich wohnungswirtschaftlicher Tätigkeit, den Bereich der Betriebskostenabrechnung sowie der Betreuungstätigkeit, aber auch die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die n...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 441 Verbindlichkeiten aus Grundstücksverkäufen

Das Konto enthält sowohl die Verbindlichkeiten aus dem Verkauf von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken des Umlaufvermögens und des Anlagevermögens. Verkäufe von Grundstücken führen im Regelfall zu Forderungen aus Grundstücksverkäufen (Kontengruppe 21). Nur im Ausnahmefall entstehen aus dem Verkauf Verbindlichkeiten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn aufgrund ein...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 890 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In dieser Kontengruppe sind die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu erfassen, für die das Wohnungsunternehmen Steuerschuldner ist. Auf den Steueraufwandskonten sind die gemäß Steuerbescheid für das Geschäftsjahr v...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 16 Andere unfertige Leistungen

Unter dieser Kontengruppe sind Posten aus der betrieblichen Leistungserstellung zu buchen, die Betreuungscharakter haben und daher nicht zu den Kontengruppen 10 bis 15 gehören, andererseits jedoch noch nicht den Forderungen zuzurechnen sind. Der...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 443 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

In dieser Kontengruppe sind die zum Jahresende bestehenden Verpflichtungen aus Bau- und Instandhaltungsleistungen sowie für alle Arten von Lieferungen und Leistungen zu erfassen, sofern hierfür nicht besondere Konten vorgesehen sind. 4430 Verbindlichkeiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 09 Immaterielle Vermögensgegenstände

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von immateriellen Werten des Anlagevermögens. Bereits durch das BilMoG...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 30 Gezeichnetes Kapital

Grundkapital/Stammkapital bzw. Geschäftsguthaben Unter dieser Kontengruppe werden je nach Rechtsform das Grundkapital der AG, das Stammkapital der GmbH oder die Geschäftsguthaben der Mitglieder der Genossenschaften erfasst. Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB haben das Eigenkapital nach Maßgabe des § 264c Abs. 2 HGB auszuweisen. Grundkapital/Stammkapita...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 68 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Unter dieser Kontengruppe zu erfassende Zinserträge sind: Zinsen für Einlagen bei Kreditinstituten und für Forderungen an Dritte Zinsen und Dividenden auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen für Vor- und Zwischenfinanzierungen, insbesonde...mehr