Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufteilung auf verschiedene Kostenpositionen.

Rn 71 Fallen einheitlich Kosten an, die mehrere Kostenpositionen betreffen, ist eine Voraufteilung aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit erforderlich. Eine Voraufteilung ist insb dann notwendig, wenn unterschiedliche Umlageschlüssel bestehen oder eine Kostenposition nicht auf alle Mieter umlegbar ist. Die Aufteilung hat in der Weise zu erfolgen, dass die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Beanstandung.

Rn 65 Meint der Mieter, es liege ein materieller Mangel vor, muss er konkrete Beanstandungen vorbringen (dazu Rn 131 ff). Wenn nicht, schuldet der Mieter die in der Abrechnung genannte Nachzahlung (Rn 134).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abzug nicht umlegbarer Kosten.

Rn 69 Erbringt der Vermieter für umlegbare und nicht umlegbare Kosten ggü einem Dritten eine einheitliche Zahlung, muss vor der Kostenumlegung der Aufwand für die nicht umlegbaren Leistungen herausgerechnet werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) ›Formale‹.

aa) Grundsatz. Rn 61 Erfüllt eine Abrechnung nicht die in Rn 52–60 genannten Voraussetzungen, ist sie ›formal‹ mangelhaft und damit unwirksam. Mit einer wegen formaler Mängel unwirksamen Abrechnung genügt der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht (BGH NJW 11, 1867 Rz 15); vielmehr kann der Mieter in diesem Fall eine erneute Abrechnung verlangen (BGH NJW 11, 1867 [BGH 08.1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Zur weiteren Entwicklung des Lohnsteuerrechts

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das seit über 90 Jahren angewandte Steuerabzugsverfahren hat sich bewährt. Wenn auch die sich wandelnden wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Verhältnisse Anpassungen und Korrekturen notwendig gemacht haben, so ist doch das System im Kern unverändert geblieben. Seine Handhabung hat sich bei den ArbG, den ArbN und den Finanzbeh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

a) Allgemeines. Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind nach hM ›keine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XII. Wohnungseigentum.

1. Grundsatz. Rn 79 Eine Jahresabrechnung (§ 28 II 2 WEG) ist keine Abrechnung iSd § 556 III 1 Hs 1 (LG Dessau-Roßlau ZMR 10, 471; Elzer ZMR 19, 825, 832). Die Jahresabrechnung, wären die Umlageschlüssel und der Abrechnungszeitraum gleich, enthält ua auch nicht umlagefähige Kosten, va – aber nicht nur – die Kosten der Verwaltung, den Beitrag des WEigtümers zu Rückstellungen u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gebäude einer WE-Anlage.

Rn 47 In einer WE-Anlage ist grds das Gebäude, in dem das SonderE liegt, der Umlegungsbezugspunkt. Die Räume/Flächen, die im SonderE stehen, können nach hM kein Umlegungsbezugspunkt sein. Dies folgt ggf aus § 556a III 1.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vermieter hat die verspätete Korrektur nicht zu vertreten.

Rn 77 Der Vermieter ist entspr § 556 III 3 Hs 2 (Rn 105) zu einer verspäteten Korrektur befugt, wenn er den bisherigen Fehler nicht zu vertreten hat (BGH NJW 05, 219 [BGH 17.11.2004 - VIII ZR 115/04] unter II 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gebäude.

a) Mietshaus. Rn 46 Umlegungsbezugspunkt ist grds ein Mietshaus – ein Haus mit mehreren Mietwohnungen (BGH NJW 16, 866 [BGH 20.01.2016 - VIII ZR 93/15] Rz 8; s.a. § 2 II. BV für preisgebundenen Wohnraum. b) Gebäude einer WE-Anlage. Rn 47 In einer WE-Anlage ist grds das Gebäude, in dem das SonderE liegt, der Umlegungsbezugspunkt. Die Räume/Flächen, die im SonderE stehen, können ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Folge.

Rn 4 Bei wirksamer Minderung verringert sich der vereinbarte Reisepreis entspr der Berechnung nach Rn 5. Eine entgegenstehende Verzichtserklärung am Urlaubsort ist unwirksam. Bei (üblicher) Vorauszahlung kann der Reisende aufgrund Vertrags Rückzahlung verlangen (II iVm §§ 346 I, 347 I).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) ›Materielle‹.

aa) Überblick. Rn 63 Hat der Vermieter seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSv Rn 52–60 formal erfüllt, werden andere Mängel als ›materiell‹ angesehen und sollen nicht berechtigen, eine erneute Abrechnung zu fordern. Dies überzeugt nicht, da Erfüllung iSv § 362 bei nicht obligationsgemäßer Leistung nicht eintritt (s.a. Rn 61). Außerdem soll der Mieter ›unter dem Gesichtspunkt de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Ende.

Rn 98 Das Zurückbehaltungsrecht endet bei Vorlage einer formal ordnungsmäßigen Abrechnung (BGH NJW 08, 2260 [BGH 28.05.2008 - VIII ZR 261/07] Rz 17). Verzugszinsen auf unerfüllte Vorauszahlungen können bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist verlangt werden (Ddorf DWW 00, 86; s.a. Rn 94).mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Zur Entwicklungsgeschichte des Lohnsteuerrechts

Rz. 3 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Entwicklung des modernen Lohnsteuerrechts begann nach dem Ersten Weltkrieg mit der Erzbergerschen Finanz- und Steuerreform von 1920. Der Umbruch vom bürgerlich-liberalen zum Sozialstaat und der dadurch gewaltig wachsende öffentliche Finanzbedarf zwangen dazu, auch die große Masse der Arbeiter und Angestellten zur ESt heranzuziehen. Man sc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängel.

a) ›Formale‹. aa) Grundsatz. Rn 61 Erfüllt eine Abrechnung nicht die in Rn 52–60 genannten Voraussetzungen, ist sie ›formal‹ mangelhaft und damit unwirksam. Mit einer wegen formaler Mängel unwirksamen Abrechnung genügt der Vermieter seiner Abrechnungspflicht nicht (BGH NJW 11, 1867 Rz 15); vielmehr kann der Mieter in diesem Fall eine erneute Abrechnung verlangen (BGH NJW 11, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XIII. Abrechnungsverpflichtete.

1. Grundsatz. Rn 82 Abrechnungspflichtiger ist, wer bei Ablauf des Abrechnungszeitraums (Rn 42) Vermieter (§ 535 Rn 83 ff) ist. Dies kann auch ein WEigtümer sein (Rn 79). Bei einer Vermietermehrheit müssen alle Vermieter die Abrechnung erteilen (LG Berlin GE 98, 245). Der Vermieter braucht nicht persönlich abzurechnen, sondern kann sich dafür Hilfspersonen oder Dritter oder e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Beschluss nach § 28 II 1 WEG.

Rn 81a Der Beschluss nach § 28 II 1 WEG ist keine Voraussetzung für die Abrechnung (BGH ZMR 17, 303 Rz 17; Elzer ZMR 19, 825, 832). Der WEigtümer kann sich für eine verspätete Geltendmachung iSv § 556 III 3 nicht auf den fehlenden Beschluss nach § 28 II 1 WEG berufen (Rn 109).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Änderung.

Rn 19 Zur Änderung einer Pauschale s § 560 Rn 4 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Anforderungen an wirksame Abrechnung (›formale‹ Voraussetzungen).

1. Überblick. a) Allgemeines. Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pauschale.

a) Zweck. Rn 13 Eine Pauschale erspart dem Vermieter die genaue Abrechnung der Betriebskosten und entlastet ihn damit von dem ansonsten jährlich anfallenden Arbeitsaufwand (BGH NJW 12, 303 [BGH 16.11.2011 - VIII ZR 106/11] Rz 14). b) Gegenstand. Rn 14 Gegenstand der Pauschale müssen und können allein Betriebskosten (Rn 3 ff) mit Ausn der Heiz- und Warmwasserkosten sein. Deckt e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585 BGB – Art der Unterhaltsgewährung.

Gesetzestext (1) 1Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. 2Die Rente ist monatlich im Voraus zu entrichten. 3Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Unterhaltsanspruch im Laufe des Monats durch Wiederheirat oder Tod des Berechtigten erlischt. (2) Statt der Rente kann der Berechtigte eine Abfindung in Kapital verlan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 38 Nach hM kommt der Abrechnung kein ›rechtsgeschäftlicher Erklärungswert‹ zu (s.a. Jacoby ZMR 17, 781 (787). Sie sei lediglich ›Rechenvorgang iSd § 259‹ (BGH NJW 16, 3231 Rz 20; 10, 1965 Rz 8). Freilich wird sie entspr § 130 I wirksam (s.a. Rn 89). Bei mehreren Mietern (s.a. Rn 40) gilt § 425 I. §§ 119 ff sind nicht anwendbar.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Festbetrag.

Rn 16 Die Pauschale muss bei Mietverträgen über Wohnraum ein Festbetrag sein. Variable Pauschalen, insb ein Prozentsatz von der Grundmiete oder eine Koppelung an einen bestimmten Index, können nicht wirksam vereinbart werden (Schmid WuM 01, 424).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Generalklausel, Abs 1 S 1.

Rn 4 Sachlicher Grund iSv I 1 ist iRe wertenden Feststellung im Einzelfall nach Treu und Glauben zu beurteilen. Regelbeispiele des 2 sind Richtschnur. IRd wertenden Feststellung sind sowohl die sich aus dem Charakter des Schuldverhältnisses ergebenden Umstände als auch diejenigen, die aus der Sphäre der am Geschäft Beteiligten stammen, zu berücksichtigen (BGH MDR 20, 1059 [B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unrichtige Angabe des effektiven Jahreszinses (Abs 3).

Rn 10 Ist der effektive Jahreszins in der Vertragserklärung des Darlehensnehmers zu niedrig angegeben, ist der Darlehensvertrag zwar wirksam, der Darlehensgeber muss sich aber an seiner unrichtigen Angabe festhalten lassen. Gibt eine Bank den effektiven Jahreszins systematisch zu niedrig an, liegt eine unlautere Geschäftspraxis vor (EuGH NJW 12, 1781 [EuGH 15.03.2012 - Rs. C...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 4 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (vgl § 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 266 findet keine Anwendung, wenn die Parteienvereinbarung oder das Gesetz etwas anderes bestimmen. Eine abweichende Parteienvereinbarung stellt va der Sukzessivlieferungsvertrag dar (Staud/Bittner/Kolbe § 266 Rz 19; zum Architektenvertrag Fuchs NZBau 19, 25). Bei Dauerschuldverhältnissen, wie zB einem Mietvertrag, ist die Leistung von vornherein periodisch zu erbringe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 494 Absatz 1 bis 3 und 6 Satz 2 zweiter Halbsatz ist auf Teilzahlungsgeschäfte nicht anzuwenden. 2Gibt der Verbraucher sein Angebot zum Vertragsabschluss im Fernabsatz auf Grund eines Verkaufsprospekts oder eines vergleichbaren elektronischen Mediums ab, aus dem der Barzahlungspreis, der Sollzinssatz, der effektive Jahreszins, ein Tilgungsplan anhand beispielhafter G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Durch das G zur Umsetzung der VerbrRRL v 30.9.13, das am 13.6.14 in Kraft getreten ist, wurde der bisherige I über die Einräumung eines Rückgaberechts ersatzlos gestrichen, da das Rückgaberecht (§ 356 aF) insgesamt entfällt. Übergangsregelung in Art 229 § 32 EGBGB. Rn 2 § 508 ist halbzwingend (§ 512 1). S 1 gibt dem Unternehmer bei Teilzahlungsgeschäften (§ 506 III, Rn 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Andere als notwendige Verwendungen, denen der Verpächter zugestimmt hat, hat er dem Pächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu ersetzen, soweit die Verwendungen den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöhen (Mehrwert). (2) 1Weigert sich der Verpächter, den Verwendungen zuzustimmen, so kann die Zustimmung auf Antrag des Pächters durch das Landwirtschafts...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anpassungsberechnung (Abs 5).

Rn 14 Vereinbarte Teilzahlungen sind auf Verlangen des Verbrauchers unter Berücksichtigung verminderter Zinsen o Kosten (II 2, IV) vom Darlehensgeber neu zu berechnen. Zur Aufschlüsselung der jeweiligen Zins- u Tilgungsanteile ist die Bank dabei nicht verpflichtet (BGH ZIP 06, 1238; BKR 06, 405). Bis zur Neuberechnung kann der Verbraucher die Zahlung weiterer Raten verweiger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 3 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (§ 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als Rate...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verbraucherdarlehensvertrag und die auf Abschluss eines solchen Vertrags vom Verbraucher erteilte Vollmacht sind nichtig, wenn die Schriftform insgesamt nicht eingehalten ist oder wenn eine der in Artikel 247 §§ 6 und 10 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben fehlt. (2) 1Ungeachtet eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besonderheiten bei Überziehungsmöglichkeiten, Umschuldungen, verbundenen oder zusammenhängenden Verträgen u Finanzierungshilfen.

Rn 24a Bei Überziehungsmöglichkeiten (§ 504 II) sind abweichend von Rn 22 ff vorvertragliche Informationen über bzw zu Betrag, Zahl u Fälligkeit von Teilzahlungen, Gesamtbetrag, Auszahlungsbedingungen, Verzugszinssatz, Warnhinweis zu Folgen ausbleibender Zahlungen, Widerrufsrecht u vorzeitiger Darlehensrückzahlung, Zinsänderungsklauseln nicht erforderlich (Art 247 § 10 I 1 N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 520 BGB – Erlöschen eines Rentenversprechens.

Gesetzestext Verspricht der Schenker eine in wiederkehrenden Leistungen bestehende Unterstützung, so erlischt die Verbindlichkeit mit seinem Tod, sofern nicht aus dem Versprechen sich ein anderes ergibt. Rn 1 Die Vorschrift stellt eine Auslegungsregel auf. Gegenteiliges ist zu beweisen. Rn 2 Wiederkehrende Leistungen sind Renten (Leibrente, Unterhaltsrente), nicht Teilzahlung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Teilabtretung.

Rn 12 Die Abtretung einer Teilforderung ist zulässig, sofern die Forderung teilbar ist u die Parteien keinen Abtretungsausschluss vereinbart haben (BGHZ 23, 53 ff; Valdini ZGS 10, 442 ff). Sie führt zum Entstehen von zwei selbstständigen Forderungen, die – wenn nicht etwas anderes vereinbart wird – gleichen Rang haben (BGHZ 46, 242, 243 f; NJW 91, 2629). Die Tilgungsbestimmu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / 2. Vergütungsvereinbarung

Rz. 35 Rechnet der Anwalt nicht nach den gesetzlichen Gebühren ab, sondern hat er eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, so muss sich der Vorschussanspruch aus dieser Vereinbarung ergeben. Fehlt eine entsprechende Regelung, so ist zu prüfen, ob dadurch das Recht auf Anforderung eines Vorschusses ausgeschlossen wird. Dies kann man z.B. annehmen, wenn die Vergütungsvereinb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Soweit der Darlehensnehmer mit Zahlungen, die er auf Grund des Verbraucherdarlehensvertrags schuldet, in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag nach § 288 Absatz 1 zu verzinsen. 2Im Einzelfall kann der Darlehensgeber einen höheren oder der Darlehensnehmer einen niedrigeren Schaden nachweisen. (2) 1Die nach Eintritt des Verzugs anfallenden Zinsen sind auf einem ges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Wesentliche Vermögensverschlechterung (Nr 1).

Rn 9 Das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Vermögensverschlechterung ist wie bei §§ 321 I 1, 490 I zu verstehen. Dabei sind die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners (inkl Art und Höhe seiner Verbindlichkeiten) im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme und der Geltendmachung des Befreiungsanspruchs zu vergleichen (Staud/Stürner § 775 Rz 8). Eine wesentliche Verschlechterun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes.

Rn 2 Die Bestimmung bezweckt den Schutz von Verbrauchern u Existenzgründern (§ 513) vor übereilten vertraglichen Belastungen, deren Tragweite sie möglicherweise nicht realistisch einschätzen, weil die Gegenleistung nicht sofort fällig ist u sich nicht in einer Gesamtsumme darstellt, sondern sich erst in Zukunft realisiert (BGHZ 78, 248, 251; NJW 90, 1046). Die Regelung erwei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele.

Rn 46 Nach § 28 III kann beschlossen werden: dass ein WEigtümer seine Schulden auch im Wege des Buchgeldes (= Geldforderungen gg Kreditinstitute) erfüllen darf; die Einrichtung von Daueraufträgen; dass im Wege des SEPA-(Basis-)Lastschriftverfahrens zu leisten ist (LG Köln NZM 15, 671, 673 [BGH 25.03.2015 - VIII ZR 243/13]); solange ein SEPA(Basis-)Lastschriftverfahren gilt, ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Heilung nach § 543 II 2 und 3.

Rn 23 Gem II 2 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vor Zugang der Kündigungserklärung vollständig befriedigt wird. Teilzahlungen genügen auch bei geringem Restbetrag nicht (BGH NJW 16, 3437 [BGH 24.08.2016 - VIII ZR 261/15]; BGH IMR 17, 476). Die Kündigung wird gem II 3 unwirksam, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs eine Aufrechnungslage (§ 387) bestand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 785 BGB – Aushändigung der Anweisung.

Gesetzestext Der Angewiesene ist nur gegen Aushändigung der Anweisung zur Leistung verpflichtet. Rn 1 Da der Angewiesene nur Zug um Zug gg Aushändigung der Urkunde zur Leistung verpflichtet ist, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273) zu. Durch die Aushändigung der Anweisungsurkunde kann er seine Ansprüche im Deckungsverhältnis ggü dem Anweisenden leichter nachweisen. Ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die für Allgemein Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften der §§ 358 bis 360 und 491a bis 502 sowie 505a bis 505e sind mit Ausnahme des § 492 Absatz 4 und vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 auf Verträge entsprechend anzuwenden, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Angestrebter Hauptvertrag.

Rn 35 Eine weitere Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Maklers ist der Abschluss des angestrebten Vertrags mit einem Dritten. Das Risiko, dass der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten nicht abgeschlossen wird oder unwirksam ist, trägt der Makler (BGH NJW 83, 1130 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]). Der Auftraggeber ist im Hinblick auf den Abschluss des Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 I erstreckt die vorvertraglichen Informationspflichten auf den Vermittler. Erfüllung durch einen von beiden reicht. Erteilt der Reisevermittler diese Informationen, muss er auch über Änderungen informieren (vgl Art 250 § 1 II EGBGB). Mit Vertragsschluss endet die Pflicht (Nürnbg 7.6.2023 – 3 U 677/23 Rz 10); die anschließende Tätigkeit des Reisebüros erfolgt idR nicht m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich § 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle § 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ § 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich § 24 VersAusglG 4; § 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts § 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung § 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte § 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verpflichtungen des Darlehensgebers.

Rn 27 Der Darlehensgeber hat empfangene Leistungen (einschließlich Bereitstellungszinsen, aber idR Aufrechnungsmöglichkeit, vgl Stuttg ZIP 19, 2294; anders Ddorf WM 17, 1848), bei einem verbundenen Vertrag auch eine an den Verkäufer geflossene Anzahlung des Darlehensnehmers (LG Berlin WM 2018, 1002, 1106), einschließlich einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung binnen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung der Draufgabe.

Rn 1 Die Draufgabe war früher in der Landwirtschaft und bei der Anheuerung von Seeleuten verbreitet; heute kommt sie kaum noch vor. Ihr Name erweckt den Eindruck, als bedeute sie eine zusätzliche Leistung. Dem Gesetz liegt aber eine andere Auffassung zu Grunde: Sie soll nur ein Zeichen für den Vertragsabschluss und kein Reugeld (§ 353) darstellen (§ 336); sie ist auf die Lei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 154 I regelt nur den Fall, dass es mindestens einer Partei bewusst ist, dass sie sich noch nicht über mindestens einen Punkt geeinigt haben, über den nach Vorstellung jedenfalls einer Partei Einigkeit erzielt werden sollte. Insofern ist nur der Fall des offenen Dissenses im Sinne einer bewussten Teileinigung erfasst (bspw bei fehlender Einigung mit welcher Gegenforder...mehr