Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.5.4 Länderübergreifend (Nr. 1)

Rz. 44 In der Beschränkung auf besondere Gestaltungsformen der Steuerverkürzung liegt eine einengende Präzisierung des Tatbestands, der wesentlich auch zur Bestimmtheit der Norm beiträgt (s. zu Rz. 39). Zugleich gibt der Gesetzgeber dadurch auch eine präzisierende Grundlage für die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Rz. 45 Der Analyse- oder Ermittlungszweck muss von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Zustellung der Klageschrift (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten durch das Gericht erfolgt nach Eingang bei Gericht unverzüglich von Amts wegen gem. § 53 Abs. 2 FGO nach den Vorschriften der ZPO .[1] Der Zustellung der Klageschrift kommt insbesondere bei einer Sprungklage i. S. d. § 45 FGO eine besondere verfahrensrechtliche Bedeutung zu, weil mit der Zustellung gem. § 45 Abs. 1 S. 1 F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Aufforderung zur Klageerwiderung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 Nach § 71 Abs. 1 S. 2 FGO ist der Beklagte mit der Zustellung der Klageschrift zugleich – ggf. unter Fristsetzung (Rz. 13) – aufzufordern, sich schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu äußern. Der Gegenäußerung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle kommt in der Praxis keine Bedeutung zu, weil der Beklagte im Regelfall eine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.4 Unmöglichkeit oder Verweigerung der Aktenvorlage

Rz. 27 Die beklagte Finanzbehörde muss die den Streitfall betreffenden Akten vollständig übermitteln und darf deshalb grundsätzlich keine Akten, Aktenbestandteile oder sonstige Unterlagen zurückhalten. Sofern die vorgelegten Akten der Finanzbehörde dem äußeren Anschein nach ordnungsgemäß geführt wurden, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie vollständig sein.[1] Eine d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt in Abs. 1 das Verfahren nach Eingang einer Klageschrift (Rz. 3) und enthält in Abs. 2 die Verpflichtung des Beklagten, die den Rechtsstreit betreffenden Verwaltungsakten zu übersenden (Rz. 16). Die Vorschrift des § 71 FGO regelt demnach den Fortgang des Verfahrens, nachdem der Rechtsstreit bei Gericht eingegangen ist. Rz. 2 Nach der systematischen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Fristsetzung zur Erwiderung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 13 Der zuständige Richter kann die Aufforderung zur Gegenäußerung gem. § 71 Abs. 1 S. 3 FGO nach seinem Ermessen mit einer angemessenen Frist verbinden. Eine Mindestfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die im Einzelfall angemessene Frist ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. In der finanzgerichtlichen Praxis sind allerdings Äußerungsfristen von ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Zustellung der Klage an den Beklagten (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 71 Abs. 1 FGO hat das FG dem Beklagten die Klageschrift von Amts wegen zusammen mit der Aufforderung zur ggf. fristgebundenen Stellungnahme zuzustellen. Allerdings wird ein finanzgerichtlicher Rechtsstreit im Unterschied zum Zivilprozess[1] bereits mit Eingang der Klage bei Gericht gem. § 66 S. 1 FGO rechtshängig.[2] Der Zustellung der Klageschrift bedarf es hie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Nach § 71 Abs. 2 FGO hat die beklagte Finanzbehörde die den Streitfall betreffenden (Verwaltungs-)Akten nach Empfang der Klageschrift – von Amts wegen – im Original an das Gericht zu übermitteln.[1] Die Verpflichtung zur Aktenvorlage gilt hiernach nicht für andere Behörden, auch nicht für eine beigetretene Behörde i. S. d. § 122 Abs. 2 FGO i. V. m. § 57 Nr. 3 FGO.[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neue Nachspaltungsveräu... / 1. Einleitung

Spaltungen als Instrument der Unternehmensstrukturierung: Die Spaltung bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich an veränderte wirtschaftliche, strategische oder organisatorische Anforderungen anzupassen. Dazu gehören z.B.: die Trennung von Geschäftsbereichen, die Vorbereitung von Unternehmensverkäufen und -beteiligungen oder die Optimierung von Konzernstrukturen.[1] Das UmwStG b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Zeitpunkt und Folgen der Aktenübermittlung

Rz. 20 Die Übermittlung der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht ist nach dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 FGO nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern soll unmittelbar nach Zustellung der Klageschrift erfolgen. Einer Aufforderung durch das Gericht bedarf es nicht. Allerdings ist § 71 Abs. 2 FGO unter prozessökonomischen Gesichtspunkten dahin auszule...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Buchwert- und Zwischenwerta... / 1. Ausdrücklicher Buchwertantrag (schriftlich oder elektronisch)

Empfohlene Vorgehensweise: Ein ausdrücklicher Antrag ist sicherlich der anzuratende "Goldstandard". Der steuerliche Berater sollte dafür sorgen, dass der Zugang des Antrages beim FA bewiesen werden kann. In zeitlicher Hinsicht bestimmen § 11 Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2, § 20 Abs. 2 S. 3, § 21 Abs. 1 S. 3, § 24 Abs. 2 S. 3 UmwStG, dass der Antrag auf Buchwert- oder Zwischenw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4 Aufforderung im Zusammenhang mit einer Videoverhandlung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 15a Durch das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.7.2024[1] wurde der Abs. 1 mit Wirkung v. 19.7.2024 um einen Verweis auf § 277 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZPO ergänzt. Hierdurch gilt die für das zivilprozessuale Verfahren vorgesehene Aufforderung an den Beklagten, mitzuteilen, ob Bedenken g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Zuwendungen an politische Parteien

Rz. 7 Die Steuerermäßigung wird gewährt für Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG , sofern die jeweilige Partei nicht gem. § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist.[1] Zuwendungen sind gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG Spenden und Mitgliedsbeiträge (§ 10b EStG Rz. 10, 26ff.). Die Parteieigenschaft setzt voraus, dass Vereinigungen vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Unternehmen und Betriebsstätte (§ 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG)

Rz. 49 § 50g Abs. 3 Nr. 5 EStG enthält 3 Definitionen, nämlich die Definition des Begriffs "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union", des Begriffs "Verbundenes Unternehmen" und des Begriffs "Betriebsstätte". Die Definitionen beruhen auf Art. 3 der Zins- und Lizenzrichtlinie. Rz. 50 Ein Unternehmen ist ein "Unternehmen eines Mitgliedstaates der Europäischen Un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Verhinderung von Missbräuchen (§ 50g Abs. 4 EStG)

Rz. 63 Das Gesetz hatte ursprünglich die Ausnahmeregelung des Art. 5 Abs. 2 der Zins- und Lizenzrichtlinie in einer gesonderten Vorschrift umgesetzt, die neben die Regelung des Abs. 2 (Rz. 31ff.) trat. Danach konnte den Beteiligten einer Transaktion, deren hauptsächlicher Beweggrund oder, bei mehreren hauptsächlichen Beweggründen, einer der hauptsächlichen Beweggründe Steuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Verfahren

Rz. 11 Besondere Verfahrensvorschriften für das Ausstellen der Ansässigkeitsbescheinigung bestehen nicht[1]. Zuständig ist das für das deutsche Unternehmen bzw. bei einer inländischen Betriebsstätte das für die beschränkte Steuerpflicht nach § 20 AO zuständige FA. Aus deutscher Sicht bestehen hinsichtlich der Ansässigkeitsbescheinigung keine Formvorschriften, jedoch hat die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1 Nutzungsberechtigter (§ 50g Abs. 3 Nr. 1 EStG)

Rz. 40 Nach § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG tritt die Steuerbefreiung nur ein, wenn der Gläubiger der Erträge auch deren Nutzungsberechtigter ist. Dies geht auf Art. 1 Abs. 1 der Zins- und Lizenzrichtlinie zurück. Diese Vorschrift dient der Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen. § 50g Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG definiert den Begriff des "Nutzungsberechtigten", und zwar getr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt und beschränkt ESt-Pflichtige (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG). Sie gilt nur im Veranlagungsverfahren (§ 39a Abs. 1 EStG).[1] Ist die Steuer durch Steuerabzug abgegolten, sodass keine Veranlagung durchgeführt wird, wirkt sich die Steuerermäßigung nicht aus (vgl. z. B. § 43 Abs. 5 EStG, § 50 Abs. 2 S. 1 EStG). Ohne Bedeutung ist es, ob der Stp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2 Ausstellen der Ansässigkeitsbescheinigung

Rz. 4 Erhält ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges Unternehmen von einem in einem anderen EU-Staat ansässigen Unternehmen, das mit ihm verbunden ist, Zins- oder Lizenzzahlungen, muss der ausl. Quellenstaat das deutsche Unternehmen von der Quellensteuer befreien und darf die Zins- und Lizenzzahlungen auch nicht in eine Veranlagung des deutschen Unternehmens unter d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Liegt Kleinunternehmerbesteuerung vor, werden nach § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG steuerfreie Umsätze ausgeführt. Kleinunternehmer müssen deshalb regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen abgeben, da die allgemeinen Erklärungspflichten bei Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung nicht anzuwenden sind.[1] Kleinunternehmer können aber von der Finanzve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.3.2 Neu gegründete Unternehmen; 4-Jahresfrist

Rz. 366 Die erleichterte Befristungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2a TzBfG gilt nur für neu gegründete Unternehmen in den ersten 4 Jahren nach der Gründung. Rz. 367 Der Zeitpunkt der Gründung des Unternehmens ist nach § 14 Abs. 2a Satz 3 TzBfG die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die nach § 138 AO der Gemeinde oder dem Finanzamt anzuzeigen ist. Für die Berechnung der 4-Jahresfri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 1.2 Erklärungsfrist

Grundsätzlich ist die Körperschaftsteuererklärung für 2025 bis zum 31.7.2026 abzugeben.[1] Da diese Frist im Einzelfall zu knapp bemessen sein kann, gewährt das Finanzamt auf Antrag eine Fristverlängerung. Diese Abgabefrist gilt allgemein als bis zum 1.3.2027 gewährt, sofern die Erklärung von einem Steuerberater erstellt wird.[2] Praxis-Tipp Keine erweiterte Fristverlängerung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 1.4.3 Passive Entstrickungen

Neben aktiven Entstrickungshandlungen (wie die Überführung von Wirtschaftsgütern, Änderung der Personalfunktion) wird in der Literatur auch die sogenannte passive Entstrickung problematisiert.[1] Hierbei sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Fallgruppe 1 Änderung der Zuordnung aufgrund der Anwendung der AOA Grundsätze Personallose Betriebsstätten treten in der Praxis z. B. in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.4 Anlage GK – Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Diese Anlage übernimmt eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Einkommensermittlung. Bestehen mehrere Betriebe (nicht relevant für Kapitalgesellschaften), ist in Zeile 1 der jeweilige Betrieb für die Einkommensermittlung zu bezeichnen. Für alle Körperschaften erforderlich ist hingegen die Eintragung zur Dauer des Wirtschaftsjahres in Zeile 2. Für den Fall, dass im Jahr 2025 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.5 Persönliche Voraussetzungen

Betroffen sind unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die insgesamt 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlegen haben (§ 6 Abs. 2 AStG). Von der Reduzierung der bis einschließlich 2021 geltenden 10 – Jahresfrist könnten insbesondere Entsendefälle betroffen sein, die im Rahmen einer konzerninternen Ents...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 4.8 Anlage WA – Weitere Angaben / Anträge

Die Anlage WA dient vor allem der Berücksichtigung von einbehaltenen und damit auf die Steuerschuld anrechenbaren Steuerabzugsbeträgen, den Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb, dem Antrag auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag, der Erklärung von weiteren Angaben, z. B. zu Verträgen mit Gesellschaftern bzw. Anzeigepflichten nach §§ 138, 138a und 138d AO und de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 1.4.3 Passive Entstrickungen

Neben aktiven Entstrickungshandlungen (wie die Überführung von Wirtschaftsgütern, Änderung der Personalfunktion) wird in der Literatur auch die sogenannte passive Entstrickung problematisiert.[1] Personallose Betriebsstätten treten in der Praxis z. B. in der Form von Solaranlagen, Pipelines, Windparks und Servern auf. Rechtsfrage ist hierbei, wenn ein Rechtsträger – ohne eige...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.12.2 Grundsatz Einheitliche Stundung

Da für die Begleichung der Wegzugsteuer mangels Zuflusses eines Veräußerungspreises die Liquidität fehlt, sieht § 6 Abs. 4 AStG eine Stundungsmöglichkeit vor. Dies soll einerseits der Dry Income-Problematik (Steuer ohne Liquiditätszufluss) des Wegziehenden und andererseits dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerecht werden.[1] Dabei hat sich durch das ATADUmSG eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 3 Elektronische Steuererklärung

Bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind alle Unternehmer verpflichtet, auch die Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden durch das Steuerbürokratieabbaugesetz und das JStG 2010 geschaffen. Damit ist nicht nur die Einkommensteuererklärung mit enthaltenen Gewinneinkünften (Einkünfte aus Lan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.4.2 Begründung der Neuregelung

Nach der Gesetzesbegründung eröffnete die bisherige Regelung eine Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung der Wegzugsmöglichkeit. So sollen im Rahmen einer Vermeidungsstrategie Beteiligungen an Startup-Unternehmen zu einem frühen Zeitpunkt in Fonds eingelegt wurden, um bei einem späteren Wegzug ins Ausland die Besteuerung von Wertsteigerungen zu vermeiden. Diese "Besteuerungsl...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG a. F. wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräußerung des Anteils nach dem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschlan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 2.2 Zusatzvordrucke

Die folgenden weiteren Vordrucke (in alphabetischer Reihenfolge) sind in den nachfolgenden Fallkonstellationen zu verwenden: Für die Anrechnung bzw. den Abzug ausländischer Steuern die Anlage AESt; die Anlage AEV für nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte bzw. Gewinnminderungen nach § 2a Abs. 1 EStG; die Anlage Ber für steuerbefreite Berufsverbände; die Anlage EÜR, sofern...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.11.3 EuGH- und BFHMusterverfahren zum Wegzug in die Schweiz

Das FG Baden-Württemberg hat Zweifel, ob die Vorschriften des zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Freizügigkeitsabkommens (FZA)[2], insbesondere dessen Präambel sowie Art. 1, 2, 4, 6, 7, 16 und 21 und Anhang I Art. 9 mit Unionsrecht vereinbar sind, da bei Wegzug in die Schweiz die Steuererhebung auf den fiktiven Veräußerungsgewinn ohne eine Stu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Allgemeine Grundsätze der funktionalen Zuordnung Die Frage der Steuerentstrickung ist entscheidend davon abhängig, ob ein Wirtschaftsgut dem Stammhaus oder einer Betriebsstätte zuzuordnen ist und welche Auswirkungen sowohl tatsächliche Handlungen als auch Rechtsakte haben. Für Wirtschaftsgüter gilt der Grundsatz, dass sie nur in einer Bilanz erfasst werden können, d. h. nur de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG a. F. grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 3.11.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung bei späterer Veräußerung der Anteile

Die Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 AStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Steuerpflichtige zugleich mit oder nach der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in einem Staat steuerlich ansässig wird, mit dem ein DBA besteht, und der Gewinn aus der späteren tatsächlichen Veräußerung des Anteils nach dem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland best...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Internationales Steuerrecht... / 1.4.2 Zuordnung der Wirtschaftsgüter

Problem der nicht abschließend geklärten Anwendungsgrundsätze Es ist derzeit nicht abschließend geklärt, ob für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern die Grundsätze der funktionalen Zuordnung oder der Anwendung der Betriebsstättengrundsätze nach dem OECD AOA-Konzept oder eine Mischform zur Anwendung kommen. Hierzu ist vorab eine Erläuterung der sich partiell gegenübersteh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.4 Leasing

Leasing ist mittlerweile bei nahezu allen Investitionen sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen einsetzbar, wobei Leasing vorrangig im Anlagevermögensbereich zu finden ist. Gegenüber anderen Finanzierungsformen sind in erster Linie folgende Vorteile zu nennen: Kaufpreiszahlung[1] entfällt; die meist monatlich anfallenden Leasingraten können über die durch die Nutzung des...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten, Auswärtstätigk... / 4.3.4 Was hinsichtlich einer Betriebsprüfung zu beachten ist

Finanzbeamte, insbesondere Betriebsprüfer, können versucht sein, günstige steuerliche Ergebnisse mithilfe des § 42 AO [1] zunichte zu machen. Die Finanzverwaltung will unliebsame Gestaltungen als Missbrauch behandeln und nicht anerkennen. Das gilt insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern, Arbeitnehmer-Ehegatten und anderen mitarbeitenden Familienangehörigen, weil es h...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Reisekosten, Auswärtstätigk... / 3 Betriebliche Einrichtung eines Dritten kann eine erste Tätigkeitsstätte bzw. eine erste Betriebsstätte sein

Bei der Frage, ob es sich um Auswärtstätigkeiten (Reisekosten) oder um Fahrten handelt, bei denen nur die Entfernungspauschale anzusetzen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob bei Arbeitnehmern eine erste Tätigkeitsstätte bzw. bei Unternehmern eine erste Betriebsstätte vorhanden ist und wo sie sich befindet. Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (= Geschäftsreise) ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Das Kassengesetz für mehr S... / Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der KassenSichV

Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (Frequently Asked Questions, FAQ) handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a Abgabenordnung (AO) und der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV). Eine Rechtsbindun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Das Kassengesetz für mehr S... / 5. Sind die Mitteilungen nach § 146a Absatz 4 AO aufbewahrungspflichtig und wenn ja wie lange?

Die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist grundsätzlich nicht aufbewahrungspflichtig. Eine Ausnahme kann gelten, sofern die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO als Teil der Verfahrensdokumentation nach Rz. 151 ff der GoBD verwendet wird. In diesem Fall ist sie gemäß § 147 Absatz 1 Nummer 1 AO in Verbindung mit § 147 Absatz 3 Satz 1 AO zehn Jahre aufzubewahren.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Das Kassengesetz für mehr S... / 4. Unterliegt ein Back-Office-System, in welchem Fahrten erstmalig erfasst bzw. verwaltet werden, dem Anwendungsbereich des § 146a AO?

Beim Back-Office-System handelt es sich grundsätzlich nicht um ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 KassenSichV. Sofern dieses jedoch die Abwicklung und Erfassung von Barzahlungen ermöglicht, unterliegt dieses dem Anwendungsbereich des § 146a AO. Auf die tatsächliche Verwendung dieser Funktion kommt es nicht an.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Das Kassengesetz für mehr S... / 1. Wie kann ich Daten für die Anmeldung des elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146a Absatz 4 AO mitteilen?

Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt. Die Mitteilung kann wie folgt an die Finanzbehörde übermittelt werden: per Direkteingabe im ELSTER-Formular "Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO" auf www.elster.de, per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de in MEIN...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Das Kassengesetz für mehr S... / Thema: Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO

1. Wie kann ich Daten für die Anmeldung des elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146a Absatz 4 AO mitteilen? Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung gestellt. Die Mitteilung kann wie folgt an die Finanzbehörde übermittelt werden: per Direkteingabe im ELSTER-Formular "Mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Das Kassengesetz für mehr S... / 2. Welche Daten benötige ich für die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO?

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Beitrag aus Finance Office Professional
Das Kassengesetz für mehr S... / 6. Hat im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft der Organträger oder die Organgesellschaft die Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO zu erfüllen?

Mitteilungspflichtig ist diejenige (juristische) Person unter ihrer ertragsteuerlichen Steuernummer, die die mitzuteilenden elektronischen Aufzeichnungssysteme verwendet. Eine Organschaft hat auf die Mitteilungspflicht keine Auswirkungen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Das Kassengesetz für mehr S... / 7. Was ist unter einer Betriebsstätte i.S.d. Tz. 1.16.1.4. des AEAO zu § 146a zu verstehen und im Rahmen des Mitteilungsverfahrens nach § 146a Absatz 4 AO zu beachten?

Eine Betriebsstätte ist grundsätzlich jede Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient (vgl. § 12 AO). Das mitzuteilende elek­tronische Aufzeichnungssystem ist grundsätzlich der Betriebsstätte zuzuord­nen, in der es verwendet wird. Wird ein elektronisches Aufzeichnungssystem in mehreren Betriebsstätten verwendet, ist es grundsätzlich einer Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Das Kassengesetz für mehr S... / 13. Ist § 146a AO bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts anwendbar?

Soweit juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften) im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 4 Körperschaftsteuergesetz und/oder als Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz steuerlich aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfassen, gelten für die...mehr