Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.3 Feststellungsbescheide

Rz. 107 Während Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheids betreffen, gilt dies gem. § 157 Abs. 2 letzter HS AO nicht, soweit die Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt werden. Daher kann bei Feststellungsbescheiden die geltend gemachte Rechtsverletzung allein aus der rechtsw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.1 Statthaftigkeit

Rz. 34 Die Vornahmeklage ist gem. § 44 Abs. 1 FGO – vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO – nur zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder zum Teil erfolglos geblieben ist.[1] Insoweit sind daher auch Antrag sowie dessen Ablehnung zugleich zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage in Form der Vornahmeklage. Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.5 Hinzuziehung im Einspruchsverfahren

Rz. 85 Der im Einspruchsverfahren Hinzugezogene kann nicht schon aufgrund seiner Beteiligtenstellung im Einspruchsverfahren nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage gegen den angefochtenen Verwaltungsakt in Gestalt der Einspruchsentscheidung erheben.[1] Vielmehr muss auch er nach § 40 Abs. 2 FGO in seinen Rechten (steuerrechtlichen Interessen) verletzt sein.[2] Eine Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4 Anforderungen an die Geltendmachung der Rechtsverletzung

Rz. 93 Nach § 40 Abs. 2 FGO hat der Kläger die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen. Zwar kommt es insoweit im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung nicht darauf an, ob der Kläger tatsächlich in seinen Rechten verletzt ist. Diese Frage stellt sich erst im Rahmen der Begründetheitsprüfung und darf im Zusammenhang mit der Zulässigkeitsprüfung bei der Klagebefugnis nicht vorwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 109 Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Ertragshoheit nach Art. 106, 107 GG und Verwaltungshoheit nach Art. 106 GG kann die die Steuer verwaltende Körperschaft und die insoweit ertragsberechtigte Körperschaft auseinanderfallen. Ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Ertragshoheit liegt insb. für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbescheide vor, die im Rahmen der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.2 Klagebefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung

Rz. 65 Die Klagebefugnis i. S. des § 40 Abs. 2 FGO ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung und wird über den Wortlaut des § 40 Abs. 2 FGO hinaus für alle Verfahrensarten nach der FGO erfordert; also nicht nur für die in § 40 Abs. 1 FGO genannte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und sonstigen Leistungsklagen, sondern in analoger Anwendung auch für die Feststellungsklage nach § 41...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.3 Anfechtung korrigierender Verwaltungsakte

Rz. 18 Eine Regelung, mit der die Finanzbehörde einen erlassenen Verwaltungsakt ganz oder teilweise korrigiert, hat selbst die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts und ist demgemäß grundsätzlich anfechtbar.[1] Die Bestandskraft des korrigierten Verwaltungsakts bewirkt aber nach § 42 FGO eine inhaltliche Beschränkung der Einwendungen gegen den Korrekturbescheid. Korrekturbesc...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.2 Partielle steuerrechtliche Anerkennung der Selbständigkeit

Eine Personengesellschaft (OHG, KG, eingetragene GbR) ist zivilrechtlich als selbständiges Rechtssubjekt anerkannt, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie kann damit Vertragspartei sein sowie klagen und verklagt werden. Auch steuerrechtlich ist die Selbständigkeit (Rechtszuständigkeit) der Personengesellschaft -wenn auch nur teilweise -anerkannt. Die ertragsteuerliche Ane...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.2 Verpflichtungs- oder Bescheidungsantrag

Rz. 36 Im Erfolgsfall ist die Verpflichtungsklage allerdings nicht wie die Anfechtungsklage nach § 100 FGO selbst vollziehend, d. h. das FG kann den beantragten oder unterlassenen Verwaltungsakt nicht selbst erlassen. Die Verpflichtungsklage ist daher nach § 101 FGO auf den Ausspruch der Verpflichtung gerichtet, den begehrten Verwaltungsakt zu erlassen, wenn die Sache spruch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.2 Besonders qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 57 Eine vorbeugende Unterlassungsklage – die sowohl auf das Unterlassen eines künftigen schlichten Handelns der Finanzbehörde als auch auf das Unterlassen eines Verwaltungsakts gerichtet sein kann – setzt allerdings ein besonders qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung voraus.[1] Hiernach ist eine vorbeugende Unterlassungsklage au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.2 Mehrheit von betroffenen Personen

Rz. 81 Sind mehrere Personen als Inhaltsadressaten von einem Verwaltungsakt betroffen, kann grundsätzlich jeder Inhaltsadressat selbständig klagebefugt sein. Dies gilt insbesondere auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten. Denn der aufgrund der Zusammenveranlagung erlassene Einkommensteuerbescheid ist ein zusammengefasster Steuerbescheid i. S. des § 155 Abs. 3 AO, ...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.5 (Teil-)Anfechtung (verbundener) Verwaltungsakte

Rz. 23 Jede einzelne Regelung der Behörde ist grundsätzlich ein selbstständiger Verwaltungsakt. In der Verwaltungspraxis werden häufig mehrere Regelungen äußerlich, etwa in einem Schriftstück, zu einem "Sammelbescheid" zusammengefasst.[1] Für die Festsetzung des Verspätungszuschlags ist in § 152 Abs. 3 AO eine derartige äußerliche Verbindung mit dem Steuerbescheid sogar gese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.3 Auswirkungen der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 83 Sofern der Inhaltsadressat eines belastenden Verwaltungsakts nach dessen Bekanntgabe verstirbt oder aus anderen Gründen eine sog. Gesamtrechtsnachfolge i. S. des § 45 AO eintritt[1], tritt der Gesamtrechtsnachfolger materiell- und verfahrensrechtlich in die abgabenrechtliche Stellung des Rechtsvorgängers ein.[2] Damit gehen auch steuerrechtliche Gestaltungsrechte sow...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1 Die Klagearten im System der FGO

Rz. 2 § 40 Abs. 1 FGO eröffnet in seiner ersten Alternative den finanzgerichtlichen Rechtsschutz durch die verwaltungsaktbezogene Anfechtungsklage als Gestaltungsklage, die auf unmittelbare Schaffung, Beseitigung oder Änderung von Rechtspositionen durch Urteil gerichtet ist (Rz. 11). Unterfälle der Anfechtungsklage sind die sog. Aufhebungs- und die Abänderungsklage (Rz. 13)....mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.5 Gesellschafterdarlehen an rein vermögensverwaltende Personengesellschaft

Fraglich war, ob eine rein vermögensverwaltende Personengesellschaft Zinsen für ein Darlehen, das ihr von ihrem Gesellschafter gewährt worden ist, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen kann. Praxis-Beispiel Darlehensgewährung an – vermögensverwaltend – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielende GmbH & Co. KG Gesellschafter der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.1 Rechtsverletzung durch Verwaltungsakt

Rz. 71 Für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nach § 40 Abs. 2 FGO muss allerdings auch tatsächlich ein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO Gegenstand des Klageverfahrens sein, denn der Kläger muss eine Rechtsverletzung durch "den" Verwaltungsakt geltend machen können.[1] Fehlt es objektiv an einem Verwaltungsakt, ist die Anfechtungsklage als unzulässig durch Prozessurtei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.3 Beispiele für Verpflichtungsklagen

Rz. 39a Mit der Verpflichtungsklage kann z. B. erreicht werden: der Erlass eines Steuerbescheids [1] oder eines Feststellungsbescheids[2]; die Anpassung der Vorauszahlungen [3]; die Zustimmung zu einer Steueranmeldung [4]; die Durchführung einer Veranlagung nach § 46 EStG [5] ; der Wechsel der Veranlagungsart bei der ESt nach den §§ 26-26b EStG [6] ; die Korrektur eines Steuerbescheids ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.1 Grundsatz: Adressatentheorie

Rz. 79 Neben der Darlegung der objektiven Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts muss aufgrund des Individualrechtsschutzes (Rz. 62) hinzukommen, dass der angefochtene Verwaltungsakt auch gerade den Kläger subjektiv in seinen Rechten verletzt. In seinen eigenen Rechten ist der Kläger verletzt, wenn ein dem Kläger zustehendes Recht – insbesondere die Freiheitsgrun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Klagebefugnis der ertragsberechtigten Körperschaften nur bei Interessenkollision

Rz. 112 § 40 Abs. 3 FGO regelt den besonderen Ausnahmefall, in dem eine Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Steuerberechtigte ausnahmsweise befugt ist, wegen der Steuerfestsetzung Klage zu erheben. Nach dieser Vorschrift sind Abgabenberechtigte wegen der von den Finanzbehörden des Bundes oder eines Landes festgesetzten oder festzusetzenden Steuern (oder Steuermessbeträgen)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.2 Verlustfeststellungsbescheide i. S. des § 10d EStG

Rz. 103 Soweit der Stpfl. bei einer Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung auf 0 EUR entgegen dem vom FA der Festsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen seine negativen Einkünfte für nicht ausgeglichen hielt, konnte dies nach bisheriger Rechtsauffassung nur im Verfahren der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags geltend gemacht werden. D. h. über eine...mehr

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Betriebseröffnung / 3.3 Anmeldung beim Finanzamt

Wer einen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieb eröffnet, muss dies nach § 138 Abs. 1 AO der Gemeinde mitteilen. Diese informiert dann das Finanzamt. Wird eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen, muss das Wohnsitzfinanzamt unmittelbar darüber in Kenntnis gesetzt werden. Als Folge der Anmeldung des Betriebs muss der Gründer einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.7 Isolierte Anfechtungsklage gegen Einspruchsentscheidung

Rz. 30 Soweit eine Einspruchsentscheidung eine erstmalige Beschwer enthält, kann eine solche auch isoliert mittels einer Anfechtungsklage angefochten werden. Dies kann beispielsweise in Kindergeldfällen wegen der Kostenentscheidung nach § 77 EStG [1] oder im Zusammenhang mit einer Einspruchsentscheidung zu Lasten eines nicht am Einspruchsverfahren Beteiligten[2] in Betracht k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.5 Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist

Rz. 98 Nach dem Wortlaut ist eine Verletzung in eigenen Rechten nur dann gem. § 40 Abs. 2 FGO geltend zu machen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Hieraus folgt zunächst, dass die Klagebefugnis nur durch eine anderweitige gesetzliche Regelung und daher weder von den Verfahrensbeteiligten noch durch Richterrecht ausgeweitet oder eingeschränkt werden kann.[1] Dahe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.2 Anfechtung wiederholender Verwaltungsakte

Rz. 17 Wird die rechtliche Regelung eines Verwaltungsakts in einem späteren Verhalten der Finanzbehörde lediglich wiederholt, ohne dass eine erneute Entscheidung über die Sache getroffen wird, so ist diese Wiederholung kein selbstständiger Verwaltungsakt.[1] Eine Anfechtung der Wiederholung mit dem Ziel, den ersten Verwaltungsakt aufzuheben, kommt demgemäß nicht in Betracht....mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.1 Zivilrechtliche Selbständigkeit der Personengesellschaft

Nach altem Recht galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip): Grundlage waren insbesondere §§ 718, 719 BGB a. F. Mit dem zum 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] ist das Gesamthandsprinzip im Personengesellschaftsrecht aufgegeben worden; § 718 BGB a. F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.3 Begründetheitsprüfung

Rz. 48 Die allgemeine Leistungsklage ist begründet, wenn der Kläger einen Anspruch auf die begehrte Vornahme der schlichten Verwaltungshandlung hat. Maßgebend ist – auch für das Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses – grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.[1] Eine allgemeine Leistungsklage ist nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. FGO gegen die Behörde zu rich...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1.2 Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte

Zur Sicherstellung einer einheitlichen und zutreffenden Besteuerung erfolgt für die Personengesellschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach §§ 179, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO. Die festgestellten Einkünfte werden den Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsquote zugerechnet und bei deren jeweiliger Einkommen- bzw. Körperschaftsteu...mehr

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Betriebseröffnung / Zusammenfassung

Überblick Der Weg in die Selbstständigkeit ist schwierig und sollte gut durchdacht werden. Zu den Dingen, die im Vorfeld neben der Geschäftsidee zu berücksichtigen sind, gehören die Rechtsformwahl, die Erstellung eines Business-Plans samt Investitions- und Finanzplan sowie die Prüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Unter dem letztgenannten Aspekt gilt besonderes Augenme...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.1 Wohnung gehört bei unentgeltlicher Überlassung zum Privatvermögen

Zum steuerlichen Gesamthandsvermögen i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO einer Personengesellschaft gehörende Wirtschaftsgüter zählen – auch bei zeitweiser privater Nutzung – steuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Wohngebäude ausschließlich von einem...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.1 Option zur Körperschaftsteuer und Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KStG [1] können auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen eine Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie eine Kapitalgesellschaft (Körperschaftsteuersatz 15 %) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.2 Auslegung und Umdeutung

Rz. 10 Eine Klage i. S. d. § 40 Abs. 1 FGO liegt bereits dann vor, wenn das FG ersichtlich um gerichtlichen Rechtsschutz in Form eines Urteils/Gerichtsbescheids angerufen wird. Dies muss sich aus der Rechtsbehelfsschrift ergeben.[1] Dasselbe gilt auch für die Bestimmung der richtigen Klageart. Maßgebend ist allein das klägerische Begehren, so dass der in einer Prozesserkläru...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.5 Verdeckte Einlagen

Verdeckte Einlagen i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 3 AO stellen das Pendant zu verdeckten Gewinnausschüttungen dar. Während offene Einlagen, z. B. Einzahlungen auf das Stammkapital, in der Handelsbilanz erfolgsneutral erfasst werden, erhöhen verdeckte Einlagen den Handelsbilanzgewinn der GmbH. Da es sich bei verdeckten Einlagen um Vermögensvorteile handelt, die der Gesellschafter d...mehr

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Betriebseröffnung / 3.8 Umsatzsteuer

Die Höhe des geschätzten Umsatzes einschließlich Umsatzsteuer (Tz. 7.1) entscheidet darüber, ob die Kleinunternehmer-Regelung (Tz. 7.3) in der Startphase angewendet werden kann oder nicht. Wird ein Bruttoumsatz von mehr als 25.000 EUR jährlich geschätzt, scheidet der Kleinunternehmer-Status aus. Bei unterjähriger Unternehmensgründung ist der Umsatz auf das Gesamtjahr hochzure...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 5.2.1 Anforderungen

Mit Urteil vom 5.10.1994[1] hat der BFH entschieden, wie die Angemessenheit von Gewinntantiemen zu kontrollieren ist. Aus dieser Entscheidung lassen sich folgende Prüfschritte ableiten: Zunächst müssen die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers, d. h. Festgehalt, sämtliche Nebenleistungen sowie Gewinntantieme, insgesamt angemessen sein. Der Prozentsatz, nach dem die...mehr

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Betriebseröffnung / 3.5 Gewinnermittlung

Sofern keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen und eine Bilanz auch nicht von Dritten, insbesondere Banken, gefordert wird, sollte der Unternehmensgründer sich zunächst für die Einnahmen-Überschussrechnung als Form der Gewinnermittlung (Tz. 4) entscheiden, da sie einfacher und meist auch kostengünstiger ist. Diese Entscheidung muss jedoch nicht bereits bei der Unternehm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.1 Statthaftigkeit

Rz. 53 Die sog. (vorbeugende) Unterlassungsklage richtet sich gegen ein künftiges, ggf. schon beabsichtigtes bzw. angekündigtes, oder gegenwärtiges Handeln der Finanzbehörde. Die Unterlassungsklage ist daher ein Unterfall der allgemeinen Leistungsklage, die aber nicht auf ein Tun, sondern auf ein Unterlassen des Klagegegners gerichtet ist.[1] Rz. 54 Während die Statthaftigkei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.6.1 § 42 AO

Rz. 31g Die Bestellung eines Nießbrauchs kann zu einer Einkünfteverlagerung zwischen Eigentümer und Nießbraucher führen. Infolgedessen kann unter Berücksichtigung beider Parteien eine Minderung der steuerlichen Belastung erreicht werden. Hierin ist jedoch dem Grunde nach kein Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO anzunehmen, insbesondere das Motiv zur Steuerersparnis ist ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3.1 Überblick

Rz. 10 Eröffnung des Finanzrechtswegs[1]: Der Zugang zu den FG ist nur dann eröffnet, wenn für die Rechtsstreitigkeit der Finanzrechtsweg nach § 33 FGO gegeben ist. Soweit zwar eine bestimmte Rangordnung der Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht vorgeschrieben ist und die Klage unzulässig ist, wenn zumindest eine der erforderlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht gegeben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3.2 Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 11 Daneben ist das sog. allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ungeschriebene Sachentscheidungsvoraussetzung für jede Rechtsverfolgung vor den Gerichten.[1] Das Rechtsschutzbedürfnis ist daher nicht nur für Klageverfahren vor den FG, sondern gleichermaßen für Rechtsmittelverfahren vor dem BFH erforderlich.[2] Ebenso für die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 2 Die Zulässigkeitsprüfung

Rz. 2 Das angerufene Gericht darf in die gewünschte Sachprüfung – d. h. die Frage nach der Begründetheit – nur dann eintreten, wenn die Voraussetzungen, von denen die Zulässigkeit des auf eine sachliche Entscheidung gerichteten Verfahrens als solches und im Ganzen abhängt, vorliegen.[1] Das Vorliegen dieser sog. Sachentscheidungsvoraussetzungen ist vom angerufenen Gericht[2]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.11.2.3 Ablösung von unentgeltlichen Zuwendungsnutzungsrechten

Rz. 179 Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs sollen nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich als Zuwendungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG zu beurteilen sein. Sie sollen daher beim Nießbraucher nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören. Der Eigentümer soll sie weder als Werbungskosten abziehen können noch sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.5 Nießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 30 Die Eigentumsverhältnisse an Wirtschaftsgütern bestimmen sich im Steuerrecht nach § 39 AO. Zwar ist die Eigentumsstellung nicht gleichzusetzen mit dem Tatbestand der Einkünfteerzielung im EStG. Dennoch hat der Tatbestand der Vermögenszurechnung insoweit Relevanz als damit über das Wirtschaftsgut verfügt wird und infolgedessen eine Leistungsbeziehung bzw. -erbringung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen steht zwar unter der besonderen Gewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG; es überlässt allerdings dem Gesetzgeber die nähere Ausgestaltung des Rechtswegs in den jeweils einschlägigen Prozessordnungen.[1] Als Ausgestaltung dieser Vorgabe beinhaltet die FGO ein umfassendes Regelungsregime f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.1 Grundlagen

Rz. 107 In der Besteuerungspraxis hat der unentgeltlich bestellte Nießbrauch an Kapitalvermögen, ausgelöst durch den Gedanken einer möglichen Übertragung der Einkunftsquelle auf niedrig besteuerte Familienangehörige eine deutlich höher einzuschätzende Relevanz gegenüber dem entgeltlich bestellten Nießbrauch. Rz. 107a Rechtshistorisch wurde der Wertpapier-Nießbrauch[1] nicht ...mehr

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Eigenverbrauchssätze 2024 b... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.6.1 Unübertragbarkeit

Rz. 19 Der Nießbrauch entzieht dem Eigentümer das Nutzungsrecht und entwertet wirtschaftlich das Eigentum. Deshalb bestimmt das Gesetz wenigstens eine zeitliche Begrenzung. So kann der Nießbrauch seinem Bestand nach nicht übertragen[1], vererbt[2] und belastet werden[3]. Fraglich ist dagegen, ob der Nießbrauch als nicht übertragbares Recht dennoch pfändbar ist oder ob nur di...mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / e) Grundstückszurechnung

Die Ergänzungstatbestände des § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG beruhen auf einer Besteuerung unter Heranziehung gesetzlicher Fiktionen. Danach wird das vom jeweiligen Tatbestand erfasste Grundstück dem fingierten Erwerber für grunderwerbsteuerliche Zwecke zugerechnet (vgl. BFH v. 11.12.2014 – II R 26/12, BStBl. II 2015, 402 = ErbStB 2015, 32 [E. Böing]). Mehrere Entscheidungen des B...mehr

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Eigenverbrauchssätze 2024 b... / 7 Rechtsprechung zum Ansatz der Pauschbeträge für Sachentnahmen

Die Anwendung der Eigenverbrauchssätze wird von der Rechtsprechung weitestgehend anerkannt. Die nachfolgenden Urteile zeigen, dass eine Abweichung ohne Einzelaufzeichnungen regelmäßig nicht möglich ist. FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.6.1996, 1 K 1624/95: Hat der Betreiber einer Gast- und Speisewirtschaft, die Pauschalregelungen zur Ermittlung des Eigenverbrauchs (Sachentneh...mehr