Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.1.1 Auswirkung auf den Streitgegenstand

Rz. 40 Der Verfahrensgegenstand wechselt in den dargestellten Fällen kraft Gesetzes. Es bedarf keines Antrags des Klägers. Allerdings muss er i. d. R. sein Klagebegehren umstellen und die Aufhebung oder Abänderung des neuen Verwaltungsakts beantragen bzw. den Rechtsstreit für erledigt erklären.[1] Das Gericht hat hierauf hinzuwirken, § 76 Abs. 2 FGO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Aufgrund der vergleichbaren Zweckrichtung beurteilt sich die Sachdienlichkeit einer Klageänderung nach den gleichen Erwägungen wie die Zweckmäßigkeit einer Klageverbindung nach § 73 Abs. 1 FGO.[1] Rz. 7 Über die allgemeine Verweisnorm des § 155 S. 1 FGO findet auch die Regelung des § 264 ZPO in Verfahren vor dem FG Anwendung.[2] Soweit die Vorschriften der ZPO über den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.2.1 Einwilligung (Abs. 2)

Rz. 22 Die gewillkürte Klageänderung ist zulässig, wenn die übrigen Beteiligten einwilligen. Neben dem Beklagten müssen also auch die Beigeladenen einwilligen. Die Einwilligung ist Prozesserklärung. Die ausdrückliche Einwilligung muss gegenüber dem Gericht, also schriftlich, zu Protokoll des Urkundsbeamten oder mündlich zu Protokoll im Termin der mündlichen Verhandlung oder i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1 Handelnde Behörde (Abs. 1)

Rz. 6 Der Begriff der Behörde ist angelehnt an den Behördenbegriff des § 6 Abs. 1 AO und § 1 Abs. 4 VwVfG. Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Erforderlich sind eine hinreichende organisatorische Selbstständigkeit und die Wahrnehmung der Aufgaben in eigener Zuständigkeit und im eigenen Namen.[1] Rz. 7 Die in § 6 Abs. 2 AO genannten Fin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 4.1 Änderungsbescheid im erstinstanzlichen Verfahren

Rz. 45 Der Verstoß gegen § 68 S. 1 FGO durch das erstinstanzliche Gericht stellt einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar und führt zur Aufhebung und Zurückverweisung. Dies kann sowohl im Rahmen der Revision als auch mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn hiermit inhaltliche Streitpunkte einhergehen.[1] Ohne ...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 11): Vert... / V. Hinterziehungsvorsatz

Häufiger als die Frage der Erklärungspflicht wird in der Praxis die Vorsatzfrage bei Krypto-Fällen diskutiert. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will.[19] Für bedingten Vorsatz reicht es aus, dass der Täter...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 1. Personengesellschaft/Organschaft/Umwandlung/§ 17 EStG

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 2. Betrieb/Bilanzierung

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.2.1 Allgemeine Einordnung

Rz. 15 Eine Abgrenzung, wann ein Verwaltungsakt einen anderen ersetzt und wann er lediglich einen anderen Verwaltungsakt ändert, ist rechtspraktisch nicht erforderlich, da beide Möglichkeiten gleichwertig nebeneinanderstehen. Die Begriffe sind rein prozessrechtlich[1] und entsprechend dem Zweck der Norm weit auszulegen.[2] Ob begrifflich eine Änderung im Sinne des Verwaltung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.3 Rechtsfolgen fehlgerichteter Klagen

Rz. 28 Als allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzung ist § 63 FGO in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen.[1] Kommt das FG auch nach rechtsschutzfreundlicher Auslegung der Klage dazu, die Klage als gegen den falschen Beklagten gerichtet anzusehen[2], so muss das FG Klage mit Prozessurteil abweisen.[3] Dies prüft der BFH auch noch im Revisionsverfahren[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.2.2.3 Vorauszahlungsbescheide

Rz. 22 Unabhängig von der konkreten Steuer treten nach richtiger und gefestigter Rechtsprechung die Jahressteuerbescheide an die Stelle der Vorauszahlungsbescheide.[1] Sie betreffen denselben Regelungsgegenstand, nämlich den konkreten Steueranspruch des jeweiligen Veranlagungszeitraums. Daran ändert es auch nichts, dass die Regelung in einem Vorauszahlungsbescheid ihrer Natu...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 7. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 67 Abs. 1 FGO regelt die Fälle, in denen eine gewillkürte Klageänderung zulässig ist. § 67 Abs. 2 FGO präzisiert, in welcher Form die in § 67 Abs. 1 FGO vorausgesetzte Einwilligung erteilt werden kann. § 67 Abs. 3 FGO regelt die prozessuale Unselbständigkeit und damit auch die fehlende isolierte Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zulassung einer Klageänderung.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.3 Objektive Klageänderung

Rz. 12 Eine objektive Klageänderung liegt hingegen vor, wenn sich der objektive Streitgegenstand ändert.[1] Dies kann durch Austausch des Antrags oder durch das Stellen eines zusätzlichen Antrags in Form einer nachträglichen objektiven Klagehäufung nach § 43 FGO geschehen.[2] Ob eine Klageänderung in diesem Sinne vorliegt, beurteilt sich daher maßgeblich nach dem ursprünglic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 68 FGO regelt den Austausch des Verfahrensgegenstands in Fällen, in denen der Beklagte nach der Einspruchsentscheidung einen ersetzenden oder abändernden Verwaltungsakt erlässt. Der neue Verwaltungsakt wird Verfahrensgegenstand und ein vorheriges Einspruchsverfahren gegen ihn ist ausgeschlossen. Der Beklagte hat das Gericht hierüber in Kenntnis zu setzen. Rz. 2 § 68 F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.2.2.2 Zusammenveranlagungsbescheide

Rz. 21 Klagen beide Ehegatten gegen die Zusammenveranlagungsbescheide als einfache Streitgenossen, so sollen nach Wechsel der Veranlagungsart nach Auffassung des BFH zwar die Aufhebungsbescheide die angefochtenen Bescheide ersetzen, die neu erlassenen Einzelveranlagungsbescheide allerdings nicht.[1] Gleiches soll gelten, wenn ein Ehegatte allein gegen seinen Einzelveranlagun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.2.2.8 Abhilfebescheide

Rz. 27 § 68 FGO ist auch dann anwendbar, wenn das FA im laufenden Prozess einen Abhilfebescheid erlässt und damit dem klägerischen Begehren die Grundlage entzieht.[1] Die Beteiligten müssen zur Vermeidung einer Entscheidung in der Sache den Rechtsstreit in der Folge für erledigt erklären.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.1.2.2.6 Gesonderte Feststellungsbescheide

Rz. 25 Bei gesonderten Feststellungsbescheiden sind die Besonderheiten des Streitgegenstands zu berücksichtigen. Angefochten wird stets die einzelne Besteuerungsgrundlage. § 68 FGO findet nur Anwendung, wenn in dem neuen Feststellungsbescheid auch die Besteuerungsgrundlage geregelt wird, die im rechtshängigen Prozess angefochten ist.[1] Ein Ergänzungsbescheid nach § 179 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.3 Informationspflicht der Finanzbehörde (Satz 3)

Rz. 43 Liegen die Voraussetzungen des § 68 S. 1 FGO vor, so trifft den Beklagten die Pflicht, den neuen Verwaltungsakt an das Gericht zu übermitteln, § 68 S. 3 FGO. Das Gericht kann nur von den Beteiligten vom geänderten Verfahrensgegenstand erfahren. In der Rechtspraxis kommen nicht alle Behörden dieser Vorschrift nach, weil die innerorganisatorische Kenntnis der Veranlagun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.2 Verfahrensarten

Rz. 9 Die Vorschrift des § 63 Abs. 1 Halbs. 1 FGO meint mit Klage alle Fälle der Anfechtungs-, Fortsetzungsfeststellungs- (Nr. 1), Verpflichtungs-, allgemeinen Leistungs- (Nr. 2) und Feststellungsklagen (Nr. 3).[1] Entsprechende Anwendung findet die Norm über den Wortlaut hinaus in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 69 FGO und § 114 FGO.[2] Im Revisionsverfahren ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.3.3 Beklagter bei Feststellungsklagen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 12 Eine Feststellungsklage ist gegen die Behörde zu richten, die nach dem klägerischen Vortrag an dem streitigen Rechtsverhältnis beteiligt ist, § 63 Abs. 1 Nr. 3 FGO. Dies gilt entsprechend für Anträge nach § 114 FGO, wenn in der Hauptsache die Feststellungsklage statthaft ist.[1] Die Nichtigkeitsfeststellungsklage ist gegen die Behörde zu richten, die den für nichtig ge...mehr

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Gewerbliche Photovoltaikanl... / VII. Ergebnisse und Hinweise

Die zuvor dargestellten Möglichkeiten der Nutzung des IAB für Photovoltaikanlagen-Investments wirkt zunächst als eine zinslose Steuerstundung.[21] Denn Abschreibungspotential kann vorgezogen werden; es steht damit in späteren Veranlagungszeiträumen jedoch nicht mehr zur Verfügung. Abschreibungspotential wird somit verlagert.[22] Der steuerliche Vorteil – gerade vor und zu Beg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2.4.1 Ungeschriebene Ausnahmen von Abs. 1

Rz. 14 In Abweichung von Abs. 1 ist die Klage auch dann gegen die neu zuständig gewordene Behörde zu richten, wenn diese einen Änderungsbescheid erlässt, der nach § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens wird[1] oder der Wechsel der örtlichen oder sachlichen[2] Zuständigkeit auf einer organisationsrechtlichen Maßnahme beruht.[3] Erhebt der Kläger in Unkenntnis des behördeninte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 68 FGO kommt im gesamten finanzgerichtlichen Verfahren zur Anwendung; also sowohl im erstinstanzlichen Klageverfahren als auch in den Rechtsmittelverfahren der Nichtzulassungsbeschwerde und Revision.[1] Ebenso kommt die Norm im finanzgerichtlichen Verfahren der Aussetzung der Vollziehung und sich ggf. anschließendem Beschwerdeverfahren zur Anwendung.[2] Keine Anwendu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 11 Die Norm des § 68 FGO unterscheidet zwischen drei tatbestandlichen Fällen, in denen sich der Verfahrensgegenstand ändert. In Satz 1 ist der allgemeine Fall der Ersetzung oder Änderung geregelt. Satz 4 Nr. 1 enthält eine eigenständige (deklaratorische) Regelung für die Fälle des § 129 AO und Satz 4 Nr. 2 regelt den Fall des angefochtenen, aber unwirksamen Verwaltungsak...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.1 Auslegung

Rz. 26 Bei nicht rechtlich beratenen Klägern wird der richtige Beklagte nicht immer explizit in der Klageschrift genannt sein. In diesen Fällen ist die unvollständige oder sogar die falsche Bezeichnung unschädlich, wenn sich der nach § 63 FGO richtige Beklagte durch rechtsschutzfreundliche Auslegung des schriftsätzlichen Vorbringens ermitteln lässt.[1] Hierbei kann auf die a...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2025... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vermittlungsleistung / 2.1 Vermittlung gegenüber einem Unternehmer

Wird eine Vermittlungsleistung gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen aus­geführt, gegenüber einer sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person oder gegenüber einer ausschließlich nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person, der aber eine USt-IdNr. erteilt worden ist, bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung – vorbeh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 11 Aufbewahrung der Unterlagen

Der Arbeitgeber muss die Lohnunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres aufbewahren.[1] 6-jährige Aufbewahrungsfrist Das Einkommensteuergesetz sieht für Lohnkonten eine eigene Aufbewahrungsfrist vor.[2] Der Aufbewahrungszeitraum beträgt 6 Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.6 Haftungsdauer – Festsetzungsverjährung

Ein Haftungsbescheid darf nicht mehr ergehen, soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner (Arbeitnehmer) nicht festgesetzt worden ist und wegen Ablaufs der steuerlichen Festsetzungsfrist gemäß § 169 AO auch nicht mehr festgesetzt werden kann.[1] Der Gleichlauf der Festsetzungsfristen beim Steuerschuldner und dem zur Steuerentrichtung Pflichtigen ist in § 171 Abs. 15 AO gereg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.8 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.1 Allgemeines

Rz. 133 Durch Gesetz v. 25.7.2014[1] wurde mWv 1.10.2014 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um edle und unedle Metalle, Selen und Cermets in verschiedenen Formen sowie bestimmte Erzeugnisse daraus. Die (zuletzt bis zum 31.12...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Schnellreaktionsmechanismus (§ 13b Abs. 10 UStG)

Rz. 205 Durch Gesetz v. 22.12.2014[1] wurde mWv 1.1.2015 ein neuer Abs. 10 in § 13b UStG eingeführt, um die kurzfristige Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zu ermöglichen (sog. Schnellreaktionsmechanismus). Dieses – zuletzt bis 30.6.2022 befristete – Instrument beruht auf Art. 199b MwStSystRL i. d. F. der Richtlinie 2013/42/EU v. 22.7.2013, der die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohn- und Gehaltsabrechnung... / 12.2 Lohnsteuer-Außenprüfungen

Die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugsbeträge wird vom Finanzamt überprüft. Die Durchführung der Prüfung ist gesetzlich festgelegt und folgt besonderen Verfahrensregeln. Bei größeren Firmen erfolgt die Prüfung im 4-Jahresturnus im Wege einer sog. Anschlussprüfung. Die Prüfung wird im Normalfall digital durchgeführt.[1] Einzelheiten zum Datenzugriff un...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.4 Problem Gestaltungsmissbrauch

Eine Option zur Steuerpflicht kann in bestimmten Fällen einen Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO darstellen, der zur Nichtanerkennung der Option führt. Insbesondere bei gewerblichen Zwischenvermietungsmodellen für die "Altgebäude", bei denen mit dem Bau vor dem 1.6.1984 begonnen wurde und die auch vor dem 1.4.1985 fertiggestellt worden waren, kann ein Gestaltungsmissbrau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.1.1 Leistungsempfänger

Rz. 220 Zuständig für die Besteuerung der überwälzten USt ist das FA, bei dem der Leistungsempfänger als Unternehmer umsatzsteuerlich erfasst ist. Für nicht im Inland ansässige Leistungsempfänger besteht eine zentrale Zuständigkeit eines bestimmten FA.[1] Für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist das FA zuständig, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben.[2] Für Organ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.7 Auswahlermessen des Finanzamts

Soweit die Haftung des Arbeitgebers reicht, sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner.[1] Das Betriebsstättenfinanzamt kann die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem Ermessen gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen.[2] Der Arbeitgeber kann auch dann als Haftender in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer vera...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.3 Schätzung der Lohnsteuer

Kann der Umfang der ausgezahlten Arbeitslöhne nicht festgestellt oder die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer nicht berechnet werden, weil der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen nicht geführt hat und deshalb die Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeitnehmer nicht ermittelt werden können, sind der Arbeitslohn und die darauf entfallende Lohnsteuer zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.5 Haftungsvermeidung durch Anrufungsauskunft

Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG [1] trifft eine Aussage darüber, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt im Hinblick auf die Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug gegenwärtig rechtlich einordnet.[2] Das Absehen von der Einholung einer Anrufungsauskunft kann von der Finanzbehörde im Rahmen der Haftung als grob schuldhaft beurteilt werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 148 Nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG i. d. ab 1.10.2014 geltenden Fassung schuldet der Leistungsempfänger in den in § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG genannten Fällen die Steuer, wenn er selbst ein Unternehmer ist, der Leistungen i. S. d. Abs. 2 Nr. 4 S. 1 nachhaltig erbringt. Der Leistungsempfänger wird also nur dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist und selbst Bau...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2 Zusätzliche Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG

Vermietet der Unternehmer an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen Gebäude oder Gebäudeteile nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG steuerfrei oder führt er andere steuerbefreite Grundstücksumsätze an diese Abnehmer aus, müssen für einen zulässigen Verzicht auf die Steuerbefreiung immer die weiteren Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG geprüft werden. Die Einschränkung bei de...mehr

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Schweiz / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Niederlande / 1.10.1 Nachweispflichten

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in den Niederlanden und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem muss der Arbeitnehmer die Besteuerung in den Niede...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländische E...mehr

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Niederlande / 1.1 Steuerpflicht in Deutschland

Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.[3] Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer a...mehr

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Niederlande / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland

Ein Arbeitnehmer, der seinen Wohnsitz in den Niederlanden hat, kann in Deutschland auf verschiedene Arten steuerpflichtig sein.[1] Eine natürliche Person, die in Deutschland weder einen Wohnsitz[2] noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt[3] hat, ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte hat.[4] Ein Arbeitnehmer erzielt insbesondere dann inländis...mehr

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Schweiz / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Niederlande / 1.10.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1.10.1 Nachweispflichten im Besteuerungsverfahren

Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in der Schweiz und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Diese können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerung in der Schweiz na...mehr