Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.13 Generell zulässige Mittelzuführungen zum Vermögen (§ 62 Abs 3 AO)

Tz. 120 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 62 Abs 3 AO steht es der St-Befreiung nicht entgegen, dass eine Kö folgende Mittel (Zuwendungen) ihrem Vermögen zuführt: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den lfd Aufwand der Kö vorgeschrieben hat, Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung der Kö mit Vermögen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Zeitliche Voraussetzungen (§ 60 Abs 2 AO)

Tz. 134 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Satzung muss – auch bei einem vom Kj abw Wj den Erfordernissen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ (Kj) entspr (s § 60 Abs 2 AO). Entsch ist dabei die formell für den jeweiligen VZ gültige Satzung (s Urt des BFH v 21.07.1999, BFH/NV 2000, 297). Hierauf ist insbes bei Satzungsänderungen zu achten, die erst mit der Eintrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Kleine Körperschaften iSd § 156 Abs 2 AO

Tz. 130 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Wird bei kleineren Kö nach § 156 Abs 2 AO auf eine KSt-Festsetzung verzichtet, unterbleibt auch die gesonderte Feststellung für das Einlagekto. Findet für einen späteren VZ erstmals eine KSt-Veranlagung statt, ist bei der ebenfalls vorzunehmenden gesonderten Feststellung das Einlagekto mit Null anzusetzen, soweit die Kö nicht einen anderen Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11 Abgrenzung zwischen verdeckter Gewinnausschüttung und Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei Darlehensgestaltungen

Tz. 1176 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 In Grenzfällen stellt sich auch die Frage nach einer Abgrenzung zwischen einer vGA und einem Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO. Generell dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 631 ff. Die Rspr hat sich bislang mit den nachfolgenden Modellen beschäftigt: 6.11.1 Das Übertragungs- und Rückzahlungsmodell insbesondere beim Erwerb wertloser Darlehensforderun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Hilfspersonen (§ 57 Abs 1 S 2 AO)

Tz. 88 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den Voraussetzungen dafür, dass die Tätigkeit der Hilfspers wie eigenes Wirken der st-begünstigten Kö anzusehen ist, s Urt des BFH v 26.04.1995 (BStBl II1995, 767); s Vfg der OFD Hannover v 10.03.1997 (FR 1997, 393); sowie AEAO Nr 2 zu § 57 Abs 1. Zur Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses s OFD Ffm v 11.03.2003 (DStZ 2003, 320). Sinn und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Kirchliche Zwecke (§ 54 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Ausgewählter Literaturhinweis: Schön, Kirchliche Hoheitsbetriebe, DStZ 1999, 701. Tz. 39 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Förderung kirchlicher Zwecke liegt nach § 54 Abs 1 AO vor, wenn die Zwecke einer Religionsgemeinschaft, die Kö d öff Rechts ist, selbstlos gefördert werden sollen. Zu den Religionsgemeinschaften in der Rechtform der KöR zählen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)

2.1 Förderung der Allgemeinheit (§ 52 Abs 1 AO) 2.1.1 Grundsatz Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis: Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, Stu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Umfang der Steuerbefreiung (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, §§ 64–68 AO)

6.1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Allgemeines (§ 64 Abs 1 AO) Ausgewählte Literaturhinweise: Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Örtlich zuständiges Finanzamt (§ 21 AO)

2.9.1 Umsatzbesteuerung der Gemeinschaft Rz. 42 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Für die Umsatzsteuer mit Ausnahme der Einfuhrumsatzsteuer ist das FA zuständig, von dessen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt (§ 21 Abs. 1 S. 1 AO). Unternehmer ist die Wohnungseigentümergemeinschaft; es kommt also darauf an, wo diese ihr Unternehmen betreibt. Nach wohl h. M. betreibt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland (§ 51 Abs 2 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise: Schult/Meining, Betätigung dt gemeinnütziger Kö im Ausl, FR 2005, 977; Thömmes/Nakhai, Gemeinnützigkeitsrecht – Förderung der Allgemeinheit und Satzungsbestimmungen zur Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit – Anm zu dem BMF-Schr v 20.9.2005 – IV C 4 – S 0181–9/05, DB 2005, 2259; Martini, Der Gemeinnützigkeitsstatus b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Steuerbegünstigte Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (§ 51 Abs 1 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise (Literaturhinweise zur gGMbH s vor Tz 308): Toth, Die Besteuerung der Unternehmensträger-(Holding-)Stiftung, BB 1997, 1238; Verstl, Das Rechtsinstitut "Stiftung" – Allheilmittel für die Unternehmensnachfolgeregelung? DStR 1997, 674; Lex, Nach der BT-Wahl: Was kommt auf die Stiftungen zu? Stiftung & Sponsoring, Nr 6/199...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung private...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Vereinbarkeit der Rechtsform der GmbH mit der Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Tz. 267 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Fraglich ist, ob die GmbH als mit Gewinnerzielungsabsicht am Wirtschaftsleben teilnehmende Kap-Ges als mit der Selbstlosigkeit (s § 55 AO) vereinbar ist. Die hr-lich erforderliche Gewinnerzielungsabsicht steht jedoch bei der gGmbH der Annahme der Selbstlosigkeit nicht entgegen, wenn sie ggü der st-begünstigten Zielsetzung nachrangig ist. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Mittelwertweitergabe (§ 58 Nr 1 AO) an ausländische Körperschaften

Tz. 264 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr 1 u 2 AO) wurden durch das JStG 2020 v 21.12.2020 in § 58 Nr 1 vereinheitlicht. Ausführlich hierzu Tz 98. Tz. 265 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Weitergabe eigener Mittel ist an folgende Mittelempfänger unschädlich: inl st-begünstigte Kö, die in § 5 Abs 2 Nr 2 KStG aufgeführten Kö, jur Pers d öff Rec...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Aufzeichnungspflichten bei Zahlungen nach § 48 AO in den Fällen des § 13c UStG

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Werden Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis von Dritten (z. B. von Haftenden i. S. d. § 13c UStG) entrichtet, müssen zusätzliche Aufzeichnungen vorgenommen werden. Wer derartige Zahlungen leistet, muss die entrichteten Beträge sowie den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Umsatzsteuerschuldners aufzeichnen (§ 22 Abs. 4e UStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Schädlichkeit von Bestrebungen iSd § 4 BVerfSchG (§ 51 Abs 3 AO)

1.4.1 Inhalt des § 51 Abs 3 AO Tz. 12 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2009 § 51 AO auch um Abs 3 erweitert. Durch diese Vorschrift wird der Ausschluss sog extremistischer Kö von der St-Begünstigung geregelt. 1.4.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 3 Tz. 13 Stand: EL 117 – E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Zusammenfassung steuerpflichtiger Betätigungen bei gemeinnützigen Betrieben gewerblicher Art; Anwendung des § 64 Abs 2 AO

Tz. 292 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die stliche Beurteilung sind folgende drei Fallgr zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Gemeinsame Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (§§ 55–63 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauho...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Korrekturvorschriften

Rz. 13 Stand: 06/03 – 07/2025 Der Berichtigung nach § 17 UStG liegt zugrunde, dass die ursprüngliche Umsatzsteuerfestsetzung aufgrund des vereinbarten Entgelts selbst nicht geändert wird, sondern vielmehr im Zeitpunkt der nachträglichen Änderung auch die sich ergebenden Berichtigungen durchzuführen sind (vgl. BFH vom 13.07.2006, Az: V B 70/06, BStBl II 2007, 415). Für eine Ko...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.4 Steuerstrafen (§§ 250–252 AO, § 101h VAT Act)

Rz. 134 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Nichteinhaltung der aufgestellten Vorschriften sieht das Gesetz die Bemessung folgender Steuerstrafen (sog. Pönalen) durch die Finanzverwaltung vor: verspätete Abgabe der Steuererklärung: 0,05 % der Steuerverbindlichkeit bzw. des Steuerguthabens pro Kalendertag der über fünf Arbeitstage hinausgehenden Verspätung, maximal 5 % der Steuerver...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Wolffgang, Einfuhrumsatzsteuerschuld: Abhängig von der Zollschuld?, UR 2017, S. 845 Gellert, Zollkodex und Abgabenordnung, Analyse über das Verhältnis der Vorschriften der Abgabenordnung zu den Vorschriften des Zollkodexes der Europäischen Gemeinschaft, Diss., Aachen 2003. Thoma/Böhm/Kirchhainer, Zoll und Umsatzsteuer, Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 I. R. d. USt-Nachschau ergangene Verwaltungsakte können gem. § 347 AO mit dem Einspruch angefochten werden (Abschn. 27b.1. Abs. 10 S. 1 ff. UStAE). Der Amtsträger ist berechtigt und verpflichtet, den schriftlichen Einspruch entgegenzunehmen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung und hindert daher nicht die Durchführung der USt-Nachsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.3 Festsetzung der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Anteilseignern

Tz. 686 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei ausl Gläubigern gilt die St für Eink vom Kap-Ertrag nach § 50 Abs 2 EStG mit dem St-Abzug als abgegolten. Eine St-Erklärung braucht von dem ausl AE (= Gläubiger der Erträge) nicht abgegeben zu werden. Eine Veranlagung für den ausl AE (Gläubiger der Erträge) findet nicht statt. Dies hat zur Folge, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs 2 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der FinVerw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 Zwangsweise Durchsetzung der Nachschau

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei einer Nachschau muss der betroffene Unternehmer die damit verbundenen Maßnahmen dulden. Die Aufforderung zur Duldung stellt einen Verwaltungsakt dar. Dieser kann mit sämtlichen Zwangsmitteln (§§ 328ff. AO) durchgesetzt werden (vgl. BMF vom 23.12.2002, BStBl I 2002, 1447, Abschn. 6). In Betracht kommen Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang (§...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Bescheinigungsverfahren

Rz. 36 Stand: 06/03 – 07/2025 Ist nicht eine jPöR der Unternehmer, bedarf es gem. § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass der Unternehmer mit der Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie die jPöR. Handelt es sich bei dem Unternehmer um einen Bühnenregisseur oder Bühnenchoreografen, erfordert § 4 Nr. 20 Buchst. a S....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschungsinstitutionen, FR 2005, 1241...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.11 Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 164 Stand: 06/03 – 07/2025 § 17 Abs. 3 UStG regelt den Fall, dass die Einfuhrumsatzsteuer (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) nachträglich durch die zuständige Zollstelle herabgesetzt, erlassen oder erstattet wird, die der Unternehmer als Vorsteuer geltend gemacht hat (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG). In diesem Fall muss der Unternehmer den bisherigen Vorsteuerabzug entsprechend be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2.3 Entscheidung

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Klage hatte Erfolg; das Finanzgericht bestätigte die Rechtsauffassung der Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtigen stehe ein unmittelbar aus dem EU-Recht begründeter Anspruch auf Verzinsung der unionsrechtswidrig einbehaltenen Kapitalertragsteuer i. H. v. 0,5 % pro Monat (entsprechend 6 % pro Jahr) zu. Da der deutsche Gesetzgeber diese F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat der Ausweis der Einlagen im stlichen Einlagekto zum Schluss jedes Wj zu erfolgen. Bei kj-gleichen Wj sind somit der Ermittlungs- und Feststellungsstichtag der 31.12., ansonsten der Schluss eines abw Wj. Enden in einem VZ zwei Wj, muss das Einlagekto zum Schluss jedes der Wj ermittelt und festgestellt werden. Das s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zweck der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 112 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen durch das Betriebs-FA der gewerblichen Mitunternehmerschaft wird inhaltlich gem § 179 Abs 2 S 2 AO iVm § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO für die Mitunternehmer als subjektiv StPfl (s Rn 7), die den Gegenstand der Feststellung anteilig zu versteuern haben, vorgenommen, di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Freizeitaktivitäten/-gestaltung

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Freizeitgestaltung ist grundsätzlich nicht steuerbegünstigt (gemeinnützig). Freizeitgestaltung dient in erster Linie der Erholung durch Unterhaltung und Zerstreuung. Eine sinnvolle Freizeitgestaltung liegt bei zunehmender Arbeitszeitverkürzung zwar im allgemeinen Interesse der Bevölkerung, diese Tatsache reicht aber für die Anerkennung der Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.2 Leistungsbeziehungen gemeinnütziger Körperschaften zur öffentlichen Hand sowie im gemeinnützigen Verbund

Tz. 48 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In dem "Rettungsdienst-Urt" des BFH v 27.11.2013 (BStBl II 2016, 68) bestätigt der I. BFH-Senat die erstinstanzliche Entsch des FG B/Bbg, dass eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts auch in dem Fall selbstlos iSd § 55 AO wirken und folglich wegen Gemeinnützigkeit stbegünstigt sein könne, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch Familienrecht 13. Aufl. 2026 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09835-5, 199 EUR Das Handbuch Familienrecht berüc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Voraussetzungen für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Tz. 176 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gewinn eines BgA ist für stliche Zwecke entweder durch BV-Vergleich iSd § 4 Abs 1 EStG oder durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln. Die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich ist für diejenigen BgA maßgeblich, die aufgr ges Vorschriften hierzu verpflichtet sind, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher füh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bilsdorfer, Die Umsatzsteuer-Nachschau nach dem Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz, StBP 2002, 82. Buse, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung bei einer Umsatzsteuer-Nachschau, UR 2008, 605. Dißars, Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG – Schreiben des BMF vom 23.12.2002, BB 2003, 556. Dißars, Im Blickpunkt: Umsatzsteuer-Nachschau gemäß § 27b UStG nach dem Steuerverkürzun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Nichtabziehbare Mitgliedsbeiträge

Tz. 16 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Grundregel, das Spenden und Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Körperschaften abzugsfähig sind, wird jedoch durch § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1–4 EStG (Anhang 10) dahingehend eingeschränkt, dass Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die den Sport (§ 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 EStG, Anhang 10), kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der F...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Forster, Qualifikation von Bauträgern als Bauleister i. S. v. § 13b Abs. 5 S. 2 UStG, DStR 2011, 351. Gerhards, Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bei Bauleistungen im Lichte von Rechtsprechung und aktueller Gesetzgebung, DStZ 2014, 708. Hummels/Krumbholz, Die umsatzsteuerliche Behandlung von Transaktionsentgelten und Handlingfees im Strom- und Gash...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

§ 57 Abs 4 AO lässt die Schlussfolgerung zu, dass Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges nutzungsgebundenes Vermögen darstellen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Dies hat uE zur Folge, dass für den Erwerb solcher Beteiligungen zeitnah zu verwendende Mittel verwendet werden dürfen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO und AEAO Nr 15 zu § 57 Abs 4). S auch Imberg/Brox (NWB 2022, 1964). Aus Sicht ein...mehr