Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 2.3.3 Unterlassen des Lohnsteuerabzugs

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, kann der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits als steuerfrei behandeln und den Lohnsteuerabzug unterlassen, wenn die Voraussetzungen nach dem DBA vorliegen.[1] Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können aber dennoch einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung beim Betriebsstättenfinanzamt stellen.[2] Dies kan...mehr

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Schweiz / 1.10.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Niederlande / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Abgabenordnung

1. § 51 Abs. 3 AO – Gemeinnützigkeit eines in Landesverfassungsschutzberichten aufgeführten Vereins Die Auswirkungen der Erwähnung einer Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht hat das FG Bremen übersichtlich dargestellt: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von der Körperschaftsteuer befreit, die nach der Satzung, ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 51 Abs. 3 AO – Gemeinnützigkeit eines in Landesverfassungsschutzberichten aufgeführten Vereins

Die Auswirkungen der Erwähnung einer Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht hat das FG Bremen übersichtlich dargestellt: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von der Körperschaftsteuer befreit, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung aus...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 60a, § 227 AO – Bedeutung der Bescheinigung nach § 60a AO

Das FG Münster hat entschieden, dass eine nicht rechtsfähige Stiftung auch dann keinen Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer aus Billigkeitsgründen nach § 227 AO hat, wenn sie aus Gründen, die sie weder zu vertreten hatte, noch beeinflussen konnte, eine Bescheinigung über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO nicht vor dem Kapitalertragst...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. §§ 59, 60, 61 AO – Vereinbarkeit mit Europarecht – Spendenabzug an eine gemeinnützige italienische Stiftung

Nach dem entschiedenen Sachverhalt waren der Zweck und die Vermögensbindung einer in Italien ansässigen Stiftung nicht entsprechend § 59 i.V.m. § 53 AO bzw. § 61 Abs. 1 AO i.V.m. § 55 Abs. Nr. 4 S. 1 AO geregelt, weshalb nach deutschem Recht Zuwendungen an die Stiftung nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG berücksichtigungsfähig waren. Daher hatte das Gericht sich mit der Vereinb...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 60a AO – Voraussetzungen der gesonderten Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Nach § 60a Abs. 1 S. 1 AO wird die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 auf Antrag der Körperschaft gesondert festgestellt. Grundlage der Feststellung gem. § 60a AO ist nach Ansicht des FG allein die "Satzung der Körperschaft". Außerhalb der Satzung getroffene Vereinbarungen, Regelungen in anderen Satzungen oder eine ggf. den steuerbeg...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. § 175b Abs. 1 AO – Änderungsbefugnis bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten

Im Fall übernahm das FA im Rahmen der Besteuerung Daten zu einer Leibrente entsprechend den elektronischen Rentenbezugsmitteilungen der Lebensversicherung. Nach Bestandskraft des insoweit ergangenen Einkommensteuerbescheides übersandte die Lebensversicherung geänderte Mitteilungen. Diese übernahm der Beklagte, was zu einer höheren Steuer führte. Mit dem erfolglos gebliebenen...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO – Aufhebung eines Bescheides als rückwirkendes Ereignis

Gerichtsentscheidungen stellen nur dann rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO dar, wenn sie den Tatbestand, an den das Steuergesetz anknüpft, rückwirkend verändern (vgl. BFH v. 2.8.1994 – VIII R 65/93, BStBl. II 1995, 264; v. 28.6.2006 – III R 13/06, BStBl. II 2007, 714 = AO-StB 2006, 275). Ein rückwirkendes Ereignis liegt dagegen nicht vor, wenn eine geri...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 5. §§ 64 Abs. 2, 65 ff. AO – Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen

Zu der Frage der Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen, wenn ein gemeinnütziger Verein neben der ideellen Tätigkeit auch solche Tätigkeiten ausübt, die als Zweckbetrieb bzw. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einzuordnen sind, hat das FG Hamburg umfassend Stellung genommen. Im zu entscheidenden Fall unterhielt ein nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und nach § 3 Nr. GewStG steu...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liquidationsphase (AO-StB 2025, Heft 11, S. 368)

RA Dr. Oliver Cremers[*] Für die Körperschaften an sich, ihre Mitglieder/Gesellschafter, die Gläubiger, Förderer und Liquidatoren/Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, wie die Liquidation einer Körperschaft – als zwangsläufig eintretende Abwicklungsphase – gemeinnützigkeitsrechtlich zu würdigen und ob insb. noch eine Steuerbegünstigung möglich ist. Der BFH wird demnächst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Inhalt und Systematik

Rz. 1 § 175b AO enthält eine besondere Regelung zur Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass Daten eines Stpfl. nach § 93c AO nicht oder nicht richtig verarbeitet wurden, dass sie zuungunsten des Stpfl. unrichtig sind oder dass der Stpfl. seine Einwilligung zur Übermittlung der Daten nicht gibt. Zur Durchführung dieser Änderungen enthält § 171 Abs. 10a EStG eine we...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht (AO-StB 2025, Heft 11, S. 377)

FG- und BFH-Entscheidungen RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2025 (Kober, AO-StB 2025, 224) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung, deren Schwerpunkt diesmal auf dem Gemeinnützigkeitsrecht liegt, orientiert s...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach der Neuregelung durch das JStG 2024 (AO-StB 2025, Heft 11, S. 365)

Hinweise auf ungeklärte Fragen sowie allgemeine Kritik RAin/FAinStR Dr. Eva-Maria Gersch[*] Durch das JStG 2024 wurde der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO erweitert. Unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO ist die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen. Darunter ist die vergünstigte Wohnraumüberlass...mehr

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Darlehensaufnahme und Darlehensvergabe – Was NPOs beim Umgang mit Fremdkapital beachten müssen (AO-StB 2025, Heft 11, S. 371)

RAin Dr. Birte Görmar[*] Die Möglichkeiten, die Darlehen bieten, sind nicht nur für privatnützige Akteure wichtig, sondern ebenso für Non-Profit-Organisationen. Das ist nicht weiter verwunderlich, agieren sie doch häufig in ähnlichen Dimensionen wie die wirtschaftlichen Akteure. Bei gemeinnützigen Organisationen stellen sich allerdings besondere Fragen zu den Voraussetzungen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Unrichtigkeit der übermittelten Daten, Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 regelt den Fall, dass die Daten der Finanzbehörde elektronisch übermittelt und richtig verarbeitet wurden, diese Daten aber zulasten des Stpfl. unrichtig sind. Nach Abs. 1 hat eine Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids zu erfolgen, wenn die übermittelten Daten richtig waren, aber nicht oder unrichtig verarbeitet wurden. Abs. 2 regelt demgegenüber den Fall...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Nichtberücksichtigung oder nicht zutreffende Berücksichtigung der Daten, Abs. 1

Rz. 4 Abs. 1 regelt die Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass die mitteilungspflichtige Stelle Daten nach § 93c AO sachlich richtig übermittelt hat, diese aber nicht oder nicht richtig von der Finanzbehörde in der Steuerfestsetzung verarbeitet wurden. Die Vorschrift gilt nur hinsichtlich von Daten, die elektronisch von Dritten übermittelt werden, also nicht für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5 Rechtserheblichkeit der Daten, Abs. 4

Rz. 19 Abs. 4 wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] angefügt und ist nach Art. 97 § 27 Abs. 3 EGAO erstmals anzuwenden, wenn Daten i. S. d. § 93c AO der Finanzbehörde nach dem 24.6.2017 zugehen. Die Vorschrift enthält eine Änderungssperre, obwohl der Steuerbescheid die elektronisch zu übermittelnden Daten nicht oder nicht richtig berücksichtigt hat, im strengen Sinne also recht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

1 Allgemeines 1.1 Inhalt und Systematik Rz. 1 § 175b AO enthält eine besondere Regelung zur Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass Daten eines Stpfl. nach § 93c AO nicht oder nicht richtig verarbeitet wurden, dass sie zuungunsten des Stpfl. unrichtig sind oder dass der Stpfl. seine Einwilligung zur Übermittlung der Daten nicht gibt. Zur Durchführung dieser Änderung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 175b AO wurde durch Gesetz v. 18.7.2016[1] eingefügt. Die Vorschrift gilt nach Art. 97 § 27 Abs. 2 EGAO erstmals, wenn steuerliche Daten eines Stpfl. für Besteuerungszeiträume nach 2016 oder Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2016 nach § 93c AO von einem Dritten elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln sind. Eine vergleichbare Vorschrift war bisher in § 10...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt und Systematik Rz. 1 § 175b AO enthält eine besondere Regelung zur Durchbrechung der Bestandskraft für den Fall, dass Daten eines Stpfl. nach § 93c AO nicht oder nicht richtig verarbeitet wurden, dass sie zuungunsten des Stpfl. unrichtig sind oder dass der Stpfl. seine Einwilligung zur Übermittlung der Daten nicht gibt. Zur Durchführung dieser Änderungen enthält § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Fehlende Einwilligung des Steuerpflichtigen, Abs. 3

Rz. 16 Abs. 3 regelt den Fall, dass die übermittlungspflichtige Stelle Daten des Stpfl. an die Finanzbehörde übermittelt und diese die Daten in der Steuerfestsetzung berücksichtigt hat, eine nach dem Gesetz erforderliche Einwilligung des Stpfl. für die Datenübermittlung aber nicht vorliegt. Die Vorschrift regelt also den Fall, dass die übermittlungspflichtige Stelle Daten un...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / a) Kohärenz zwischen gemeinnütziger Anlauf- und Abwicklungsphase

Steuerbegünstigten Körperschaften ist m.E. spiegelbildlich zu der gemeinnützigen Anlaufphase (vgl. hierzu BFH v. 23.7.2003 – I R 29/02, BStBl. II 2003, 930; Unger in Gosch, AO/FGO, § 51 AO Rz. 24 [Mai 2025]; Gebhardt, Steuerbefreiungen in der Anfangs- und Auslaufphase von Körperschaften, 2024, S. 96 ff.; AEAO Nr. 5 zu § 51 AO) auch eine notwendige Abwicklungsphase zuzubillig...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 7/2025 (Kober, AO-StB 2025, 224) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung, deren Schwerpunkt diesmal auf dem Gemeinnützigkeitsrecht liegt, orientiert sich an der Paragraphenreihe...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / e) "Umwandlung" in eine gemeinnützige Förderkörperschaft

Förderkörperschaft: Mit Auflösung/Aufhebung wandelt sich daher eine einst operativ tätige, gemeinnützige Körperschaft in der Liquidationsphase automatisch immer zu einer "Förderkörperschaft" (§ 58 Nr. 1 AO). Die Vorschrift des § 58 Nr. 1 AO ist die gesetzliche Grundlage für klassische Förderkörperschaften (z.B. Fördervereine und -stiftungen). Danach können steuerbegünstigte ...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 1. Ausgangspunkt

Kein Anfang ohne Ende: Jede gemeinnützige Körperschaft hat – ebenso wie jede voll steuerpflichtige Körperschaft – eine notwendige Anlauf- sowie eine Abwicklungsphase. Zu den Auswirkungen der Liquidation gemeinnütziger Körperschaften auf deren Gemeinnützigkeitsstatus äußern sich jedoch weder die AO noch die besonderen Einzelsteuergesetze (z.B. §§ 5 Abs. 1 Nr. 9, 11, 13 KStG, ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. §§ 47 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1, § 76 Abs. 1 S. 1 FGO – Indizielle Wirkung eines "OK-Vermerks" bei Übermittlung eines Schriftstücks per Telefax Der BFH hat seine Rspr. bestätigt, dass im Falle einer Übermittlung eines Schriftstücks per Telefax der "OK-Vermerk" eines Sendeberichts das Zustandekommen einer Verbindung zwischen dem Telefaxgerät des Absenders und dem des Empfängers ...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / d) Grundsatz der Vermögensbindung

"Letzter Akt" gemeinnütziger Mittelverwendung: Entscheidend gegen die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus im Liquidationszeitraum spricht der Grundsatz der gemeinnützigen Vermögensbindung (§§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 61 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung betrifft den "letzten Akt" der gemeinnützigen Mittelverwendung (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. A...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 2. Anhängige Revision beim BFH (V R 27/25)

In dem derzeit anhängigen Revisionsverfahren (V R 27/25) gegen das Urteil des FG Münster vom 29.11.2023 (13 K 1127/22 K, juris) wird der BFH nun erstmals Gelegenheit haben, sich grundlegend mit der Zulässigkeit einer gemeinnützigen Abwicklungsphase bzw. der Gemeinnützigkeitsfähigkeit im Liquidationszeitraum auseinanderzusetzen. Erste Instanz FG Münster: In dem erstinstanzlich...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / III. Fazit

Der Umgang mit dem Gemeinnützigkeitsstatus einer Körperschaft ist mit Eintritt in das Liquidationsverfahren seit jeher mit offenen Fragen und Risiken verbunden. Die Liquidation einer steuerbegünstigten Körperschaft führt jedoch nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit, d.h. eine aufgelöste/aufgehobene Körperschaft kann auch im Liquidationszeitraum – bereits aufgrun...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / I. Einleitung

Schon seit geraumer Zeit erkennen Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur zu Recht an, dass gemeinnützige Organisationen in einer Anlaufphase , in der die gemeinnützige Zweckverwirklichung lediglich vorbereitet wird, steuerbegünstigt i.S.d. §§ 51 ff. AO sein können. Demgegenüber ist bislang höchstrichterlich immer noch nicht abschließend geklärt, ob dies spiegelbildlic...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / c) Einheit der Rechtsordnung

Gleichlauf von Steuerrecht und Zivil-/Gesellschaftsrecht wäre sinnvoll: Ferner widerspricht es der Einheit der Rechtsordnung, die Liquidation einer gemeinnützigen Körperschaft im Steuerrecht als Anlass für eine (rückwirkende) Besteuerung zu nehmen, obwohl sie im Vereins-, Stiftungs- und Gesellschaftsrecht (vgl. z.B. für den Verein und die Stiftung §§ 47, 49 i.V.m. § 87c Abs....mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. §§ 47 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1, § 76 Abs. 1 S. 1 FGO – Indizielle Wirkung eines "OK-Vermerks" bei Übermittlung eines Schriftstücks per Telefax

Der BFH hat seine Rspr. bestätigt, dass im Falle einer Übermittlung eines Schriftstücks per Telefax der "OK-Vermerk" eines Sendeberichts das Zustandekommen einer Verbindung zwischen dem Telefaxgerät des Absenders und dem des Empfängers belegt. Daher stelle er wenigstens ein Indiz für den Zugang eines Telefaxes dar (Anschluss an BFH v. 22.6.2020 – VI B 117/19, BFH/NV 2020, 12...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 52d FGO – Nutzungspflicht des beSt bei Klageerhebung durch einen Steuerberater in eigener Sache

Nach Ansicht des FG München ist auch ein Steuerberater, der in eigener Sache Klage erhebt, Übermittlung eines Rechtsmittels als elektronisches Dokument verpflichtet. Im Fall hatte ein Ehepaar eine schriftlich am 22.1.2025 bei Gericht eingegangene und von den beiden Klägern unterschriebene Klage erhoben. Mit dieser wandten sie sich gegen einen Bescheid vom 18.10.2022 in Gestal...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 3. Stellungnahme

a) Kohärenz zwischen gemeinnütziger Anlauf- und Abwicklungsphase Steuerbegünstigten Körperschaften ist m.E. spiegelbildlich zu der gemeinnützigen Anlaufphase (vgl. hierzu BFH v. 23.7.2003 – I R 29/02, BStBl. II 2003, 930; Unger in Gosch, AO/FGO, § 51 AO Rz. 24 [Mai 2025]; Gebhardt, Steuerbefreiungen in der Anfangs- und Auslaufphase von Körperschaften, 2024, S. 96 ff.; AEAO Nr...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / [Ohne Titel]

RA Dr. Oliver Cremers[*] Für die Körperschaften an sich, ihre Mitglieder/Gesellschafter, die Gläubiger, Förderer und Liquidatoren/Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, wie die Liquidation einer Körperschaft – als zwangsläufig eintretende Abwicklungsphase – gemeinnützigkeitsrechtlich zu würdigen und ob insb. noch eine Steuerbegünstigung möglich ist. Der BFH wird demnächst ...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / II. Zulässigkeit einer gemeinnützigen Abwicklungsphase im Liquidationszeitraum?

1. Ausgangspunkt Kein Anfang ohne Ende: Jede gemeinnützige Körperschaft hat – ebenso wie jede voll steuerpflichtige Körperschaft – eine notwendige Anlauf- sowie eine Abwicklungsphase. Zu den Auswirkungen der Liquidation gemeinnütziger Körperschaften auf deren Gemeinnützigkeitsstatus äußern sich jedoch weder die AO noch die besonderen Einzelsteuergesetze (z.B. §§ 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 3. Kreis der Mieter

Als Mieter kommen "Personen des § 53 AO" in Betracht. § 53 AO kennt drei Gruppen von Hilfebedürftigen. Die Höhe von Bezügen spielt aber nur bei den wirtschaftlich Hilfebedürftigen eine Rolle. Es ist also davon auszugehen, dass dieser Personenkreis im Prinzip gemeint ist. Allerdings tritt in diesem Zusammenhang das Problem auf, dass § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO die Höhe der Bez...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 105 Abs. 5 FGO – Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung

Nach § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO muss ein Urteil mit Entscheidungsgründen versehen sein. Ist dies nicht der Fall, ist das Urteil stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen (§ 119 Nr. 6 FGO). Eine Begründung fehlt auch dann, wenn die Urteilsgründe es nicht erkennen lassen, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für das Gericht maßgeblic...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / b) Gesetzliche und faktische Notwendigkeit einer Abwicklungsphase

Dass steuerbegünstigten Organisationen eine solche gemeinnützige Abwicklungsphase einzuräumen ist, gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Auflösung einer Körperschaft mitsamt Liquidation einerseits gesetzlich zwingend vorgesehen und andererseits notwendiger Teil des juristischen Lebens einer Körperschaft ist (dazu Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / f) Jedenfalls keine zehnjährige rückwirkende Aberkennung der Steuerbegünstigung

Selbst wenn man dies – unzutreffend – anders beurteilen wollte, würde die Gemeinnützigkeit der sich in Liquidation befindenden Körperschaft jedenfalls nicht rückwirkend für die letzten zehn Jahre wegfallen, sondern erst ex nunc mit Beginn der Liquidation (Fassung des Liquidationsbeschlusses). Anderenfalls hätte dies – aufgrund der damit verbundenen zehn Jahre rückwirkenden S...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 5. Belegung mit Mietern, die die Kriterien nach Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr erfüllen

Das Gesetz bestimmt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter, die von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO verlangt werden, nur zu Beginn des Mietverhältnisses vorliegen müssen. In der Begründung des Regierungsentwurfs wird ausdrücklich in Kauf genommen, dass sich im Lauf der Zeit eine Unterstützung von Personen ergibt, die die Kriterien der – bereits erweiterten – Hilfebedü...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach ... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR Dr. Eva-Maria Gersch[*] Durch das JStG 2024 wurde der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO erweitert. Unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO ist die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen. Darunter ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen des § 53 AO mit begrenzten Bezügen zu v...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 1. Einleitung

Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) ist der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO erweitert worden. Danach ist unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO als Förderung der Allgemeinheit die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke anzuerkennen. Darunter ist nach dem Gesetzestext zu verstehen die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen des ...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 7. Förderung der Allgemeinheit

Einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen heißt, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Der Katalog des § 52 Abs. 1 S. 1 AO soll sich diesem Obersatz unterordnen. In § 52 Abs. 2 S. 1 heißt es nämlich, die nachfolgend aufgeführten Einzelzwecke seien "unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO" als Förderung der Allgemeinheit ...mehr

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Darlehensaufnahme und Darle... / 1. Darlehensvergabe zur Zweckverwirklichung

Beispiel: Eine gemeinnützige Stiftung fördert u.a. den Zweck "Denkmalschutz". Sie möchte ein zinsgünstiges Darlehen an eine steuerpflichtige GmbH vergeben, die Eigentümerin einer denkmalgeschützten Immobilie ist. Diese möchte besagte Immobilie denkmalgerecht sanieren. Das Gebäude wird von der GmbH vermietet. Die Vergabe von Darlehen ist kein steuerbegünstigter Zweck i.S.v. § ...mehr

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Darlehensaufnahme und Darle... / c) Darlehensaufnahme zur Weiterreichung als Darlehen an andere Steuerpflichtige – Abgrenzung zur Zweckverwirklichungsmaßnahme

Anstatt die Mittel zur Finanzierung eines eigenen Investments zu verwenden, könnte die Stiftung die Mittel aus dem Darlehen auch an eine andere Organisation in Form eines Darlehens weiterreichen. Ist diese Organisation nicht ebenfalls gemeinnützig (dann handelt es sich um eine Mittelweitergabe i.S.d. § 58 Nr. 1 AO), sondern steuerpflichtig, verwirklicht die Stiftung damit ni...mehr

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Darlehensaufnahme und Darle... / 3. Vermögensverwaltung

Aus dem Umstand, dass die Stiftung in der Lage sein muss, die Förderung des Stiftungszwecks fortwährend aus den Erträgen des vorhandenen Stiftungskapitals zu finanzieren, der Verpflichtung zum Kapitalerhalt und aus seiner treuhänderischen Stellung erwächst für den Vorstand als eine seiner Kernaufgaben die Pflicht zur ordnungsgemäßen Vermögensbewirtschaftung (Weitemeyer in Mü...mehr

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Darlehensaufnahme und Darle... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit

Die Finanzierung von Investitionen im Bereich der Vermögensverwaltung mit Hilfe von zusätzlichen Fremdmitteln ist grundsätzlich zulässig (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl. 2025 Rz. 5.130). Dabei dürfen die laufenden Zinsen nur aus den Erträgen der Vermögensverwaltung finanziert werden. Die Zahlung von Zinsen ist als Vergütung für die Nutzungsüberl...mehr