Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient v. a. dem Schutz des Steuerberaters, wenn er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Schadensfälle gefährden u. U. die Existenz des Steuerberaters. Der Versicherer reguliert begründete Schadensersatzansprüche und unterstützt den Steuerberater bei der Abwehr nicht berechtigter Forderungen durch spezialisierte Juristen. Bei sofortiger Einschaltung des Versicherers kann u. U. der Schaden begrenzt werden. Die Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-WSR 2019 beim HDI-Gerling-Konzern) für Steuerberater sind im Wesentlichen identisch. Die Versicherer unterscheiden sich auch hinsichtlich der Prämie kaum. Für Berufsanfänger werden teilweise Sonderkonditionen angeboten.
Nach § 67 StBerG besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von derzeit 250.000 EUR pro Versicherungsfall bei 4-facher Jahreshöchstleistung (1 Mio. EUR). Versicherungsschutz muss für jede einzelne Pflichtverletzung, die einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, bestehen (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 DVStB).
Zu beachten ist, dass diese vorgeschriebene Mindestversicherungssumme u. U. nicht ausreicht, sodass eine generell höhere Versicherungssumme oder auch eine zusätzliche mandatsbezogene Versicherung im Einzelfall in Erwägung gezogen werden sollte. Die maßgeblichen Vorschriften sprechen von einem angemessenen Versicherungsschutz. Angemessen bedeutet, dass der Steuerberater jederzeit zu prüfen hat, welcher Versicherungsschutz seinem persönlichen Bedarf und den Mandantenrisiken entspricht und diesen ggf. anpasst (neue Mitarbeiter, neue Aufgabengebiete, Großmandate etc.).
Weist ein Steuerberater das Bestehen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung...