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Remittance Basis Taxation – ABC IntStR

Dr. Marion Frotscher
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1 Systematische Einordnung

Die "Remittance Basis Taxation" ist eine besondere Form der Besteuerung, die auf dem Zufluss von Einkünften basiert. Sie ist insbesondere im anglo-amerikanischen Rechtsraum (Großbritannien, Gibraltar) verbreitet. In Deutschland ist sie dagegen nicht vorgesehen bzw. anwendbar. Die "Remittance Basis Taxation" tritt am 6.4.2025 außer Kraft bzw. wird durch das sog. "4-year Foreign Income and Gains (FIG) Regime" abgelöst.

Auch wenn in Deutschland keine "Remittance Basis Taxation" erfolgt, kann eine derartige Besteuerung im Ausland Auswirkungen auf die Besteuerung in Deutschland haben.[1]

[1] BMF v. 20.6.2013, IV B 2 – S 1300/09/10006, BStBl I 2013, 980.

2 Inhalt

Nach den allgemeinen Grundsätzen erfolgt eine Besteuerung von Einkünften in einem Staat immer dann, wenn eine hinreichende Verknüpfung zwischen diesen Einkünften und diesem Staat besteht. Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen regelmäßig sogar abweichend von diesem Grundsatz die weltweit erzielten Einkünfte, unabhängig von einem konkreten Bezug zum Ansässigkeitsstaat (vgl. "Ansässigkeit") der Besteuerung. Im Rahmen der beschr. Steuerpflicht (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht") sind die Anknüpfungspunkte in § 49 EStG definiert. Regelmäßig handelt es sich um eine tatsächliche Verbindung zum Staat wie z. B. einer Betriebsstätte (vgl. "Betriebsstätte, Begriff"), Ausübungsort, Ort der Verwertung, Ansässigkeit des Zahlenden.

Von diesem Grundsatz weicht die "Remittance Basis Taxation" ab. Im Rahmen der "Remittance Basis Taxation" werden nur in den jeweiligen Staat überwiesene Einkünfte besteuert.[1] Unerheblich ist dagegen, ob die Einkünfte im ausl. Staat erzielt werden und nach den allgemeinen Prinzipien des internationalen Steuerrechts aufgrund ihres Anknüpfungspunkts in diesem Staat besteuern werden könnten. Entscheiden...

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