Die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird finanziert durch
- Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
- Darlehen und Zuschüsse des Bundes[1],
- Umlagen der Arbeitgeber des Baugewerbes[2] sowie der Berufsgenossenschaften für das Insolvenzgeld.[3]
Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Arbeitsförderung.[4] Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Rücklage zu bilden, die vor allem dafür gedacht ist, ihre Zahlungsfähigkeit bei ungünstiger Arbeitsmarktlage sicherzustellen.[5]
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