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Zypern (Nord)

Dr. Rembert Süß
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A. Vorbemerkung

 

Rz. 1

Der Nordteil von Zypern, etwa ein Drittel der Gesamtfläche der Insel, ist seit 1974 von türkischen Truppen besetzt. Am 15.11.1983 wurde dort die "Türkische Republik Nord Zypern" (Turkish Republic Northern Cyprus – TRNC) ausgerufen. Faktisch handelt es sich hierbei um einen Satellitenstaat mit einem Marionettenregime der türkischen Regierung in Ankara. Der im Norden der Insel gebildete Staat wird im Wesentlichen nur von der Regierung der Türkei völkerrechtlich anerkannt und ist politisch weitgehend isoliert.

 

Rz. 2

Ohne Rücksicht auf eine weiterhin ausbleibende völkerrechtliche Anerkennung der Republik Nordzypern ist zivilrechtlich jedoch vom de facto-Zustand auszugehen. Trotz der fehlenden diplomatischen Anerkennung ist also bei der Anknüpfung des Erbstatuts das dort effektiv geltende Rechtssystem der Republik Nordzypern zu beachten.[1]

 

Rz. 3

Auf dem Bereich des Erbrechts wird das noch aus der britischen Kolonialzeit stammende Wills and Succession Law (Chapter 195 of the Laws of Cyprus) aus dem Jahre 1945 in Nordzypern weiterhin angewandt – wobei sich wegen in der Republik Zypern zwischenzeitlich ergebenden Gesetzesänderungen, die im Nordteil nicht anerkannt werden, mittlerweile eine Reihe von Abweichungen ergeben. Insoweit gilt dieses Gesetz also im Nordteil der Republik Zypern – in der bis zur Teilung der Insel geltenden Fassung – fort.

[1] Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 9. Aufl. 2004, § 1 IV 2 b, S. 21.

B. Internationales Erbrecht

 

Rz. 4

Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt zwar de jure auch in Nordzypern, da die gesamte Insel Mitglied der EU ist. Faktisch wird sie dort aber nicht angewandt. Vielmehr gelten im Internationalen Erbrecht die Grundsätze des englischen common law fort, wie sie in der Republik Zypern bis zum Anwendungsstichtag für die EuErbVO galten. Dies bedeutet insb...

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