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zfs 12/2008, Umfang der Entschädigung bei Marderbiss

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AKB § 12 Abs. 5g

Leitsatz

Wird durch einen Marderbiss ein Kabel zerstört und wird herstellerseits nur der Ersatz der kompletten Baugruppe angeboten, so wird dies von der Entschädigungspflicht des Versicherers umfasst.

AG Zittau, Urt. v. 28.2.2006 – 5 C 545/05

Sachverhalt

Der Kläger ist Halter des Pkw ZI- … und nimmt die Beklagte, eine Kfz-Versicherung, aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaskoversicherungsvertrag auf Zahlung von Versicherungsleistungen für einen am 5.1.2005 durch Marderbiss verursachten Schaden in Anspruch. Bei dem Vorfall wurden durch Marderfraß drei Kabel nicht reparierbar zerstört die untrennbar mit zwei Lambda-Sonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Bei der Reparatur wurden die vollständigen Bauteile "Lambdasonden" und "Positionsgeber" ausgetauscht. Die Reparaturkosten betrugen insgesamt 702,98 EUR.

Mit Schreiben vom 2.11.12005 lehnte die Beklagte die Zahlung ab, da ausschließlich die zu den Lambdasonden bzw. zum Positionsgeber führenden Kabel zerstört worden seien und nicht die Lambdasonden und der Positionsgeber an sich. Es handele sich, wenn die Sonden bzw. der Geber ausgetauscht werden müssten, um Folgeschäden, die nicht von der vertraglichen Einstandspflicht umfasst seien. Da die Kabel mit den Sonden bzw. Gebern untrennbar verbunden seinen, handele es sich auch bei den beschädigten Kabeln lediglich um Folgeschäden.

Aus den Gründen

“ … Die Klage ist begründet, der Kläger hat einen Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der gesamten von ihm geltend gemachten Kosten, einschließlich der Kosten für das Auswechseln der Lambda-Sonden und des Positionsgebers aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Kaskovertrag, da es sich dabei um unmittelbare Bissschäden i.S.d. § 12 Abs. 5 Buchstabe b) AKB handelt und nicht um von der Versicherungsleistung ausgeschlossene mittelbare Schäd...

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