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ZAP 24/2017, Düsseldorfer Tabelle

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– Stand: 1.1.2018

Zusammenfassung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Sie enthält Angaben zum Kindesunterhalt (mit Anrechnung des Kindergeldes), Ehegattenunterhalt, zu Mangelfällen und Verwandtenunterhalt.

Die Neufassung zum 1.1.2018 ist durch die Anhebung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder durch die Erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.9.2017 (BGBl I, S. 3525) notwendig geworden. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe. Demgegenüber bleibt die Düsseldorfer Tabelle hinsichtlich des Bedarfs volljähriger Kinder in 2018 unverändert. Erstmals seit 2008 werden auch die Einkommensgruppen angehoben, die Tabelle beginnt nun mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 EUR“. Auch der sog. Bedarfskontrollbetrag wird erhöht, ebenso wie der ausbildungsbedingte Mehrbedarf.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle gegenüber der Vorgängerversion (s. ZAP F. 11, S. 1385) unverändert.

A. Kindesunterhalt

 
 

Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen

(Anm. 3, 4)
Altersstufen in Jahren (§ 1612a Abs. 1 BGB) Prozentsatz

Bedarfskontrollbetrag

(Anm. 6)
    0–5 6–11 12–17 ab 18    
Alle Beträge in Euro
1. bis 1.900 348 399 467 527 100 880/1.080
2. 1.901–2.300 366 419 491 554 105 1.300
3. 2.301–2.700 383 439 514 580 110 1.400
4. 2.701–3.100 401 459 538 607 115 1.500
5. 3.101–3.500 418 479 561 633 120 1.600
6. 3.501–3.900 446 511 598 675 128 1.700
7. 3.901–4.300 474 543 636 717 136 1.800
8. 4.301–4.700 502 575 673 759 144 1.900
9. 4.701–5.100 529 607 710 802 152 2.000
10. 5.101–5.500 557 639 748 844 160 2.100
  ab 5.501 nach den Umständen des Fall...

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